F&G Mediadaten 2016

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Offizielles Organ des BVGSD

Offizieller Medienpartner der AG Diabetes und Sport der Deutschen Diabetes Gesellschaft

MEDIADATEN 2016 Offizielles Organ des BVGSD

Offizielles Organ des BVGSD

partner der Offizieller Medien Sport der AG Diabetes und es Gesellschaft Deutschen Diabet

Offizieller Medien AG Diabetes und partner der Deutschen DiabeteSport der s Gesellschaft

1 / 2015 Januar F&G März F&G 2 / 2015

2014 REDDOT AWARD WINNER

R ERFOLGSJAH WEITERES MÄRKTE HST IN NEUE

2015 ISPO AWARD WINNER

eGYM WÄC

2015 PLUS-X AWARD WINNER

2014 BODYLIFE AWARD WINNER

THE AWAR D WI

TOMAHAWKN NICI N G FEATURING COA 7 CH BY COLOR ®

WWW .IND OOR CYC

LING .COM

DIE GROSSE FIBO-PREVIE W

EXKLUSIVES MIT NERIO ALINSIDER-INTERVIEW ESSANDRI

EWS ER-INTERuvVI F&G-INSID He eling sführer Gerd äft INKO Gesch & Partner G Greinwalder nn beim DIF der neue Ma l, ge Na ls Nie

30 JAHRE FI BO

: Die FIBO-Grün der Kurt Thelen und Volker Eb berichten von ener den Anfängen

EINBLICKE EXKLUSIVE r neuen MagicLine g zu Auf dem We

IVW geprüft IVW geprüft

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Offizielles Organ des BVGSD

Offizielles Organ des BVGSD Offizieller Medienpartner der AG Diabetes und Sport der Deutschen Diabetes Gesellschaft

Offizielles Organ des BVGSD

Offizieller Medien AG Diabetes und partner der Deutschen DiabetSport der es Gesellschaft

partner der Offizieller Medien Sport der AG Diabetes und es Gesellschaft Deutschen Diabet

September F&G 5 / 2015

2015 Juni F&G 4 /

Oktober F&G 6 / 2015

Digitalisierun g:

Mit eGym in eine neue Ära

GEMA

Gebührenerhöhung 2015

Kooperatione n prüfen:

Gesetz gege n Korruption im Gesundhe itswesen gepla IVW geprüft nt

FIB

O 2016: A, Projektleiter OS REQUEN C Ralph Scholz AR M IT M im F&G-Interv Neues Präventionsgesetz iew -INTERVIEW Die gesamte Branche profitiert vom Einsatz der FID und ihren Unterstützern F&G-INSIDER NAL IO F& AT G -M RN ar TE IN kt -C YM he G VI ck T PA : EN Zugangskon EM CEO trollen, Ga ERGIEMANAG ELLES EN PROFESSION F&G-SERIE: SSTUDIOS ES TN FÜR FI TIES 2015 -STAND-PAR AUF DIE FIBO RÜCKBLICK

Die Herbst-Highlights 2015

rderoben & Sc hließsysteme

IVW geprüft

www.fitness-und-gesundheit.de

IVW geprüft


CHEFREDAKTION

MAGAZIN Fachzeitschrift für Fitness & Gesundheit

OFFIZIELLES ORGAN DFAV Deutscher Fitness & Aerobic Verband e.V.

Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland

Nationales Trainerregister e.V.

Patrick Schlenz* * = V.i.S.d.P. Tel.: +49 (0)228 9766173-31 Fax: +49 (0)228 9766173-39 E-Mail: patrick.schlenz@fundg-gmbh.de

ANZEIGENBETREUUNG Renate Hahn Tel.: +49 (0)7275 617153 Fax: +49 (0)7275 610215 E-Mail: renate.hahn@fundg-gmbh.de

Patrick Schlenz* * = V.i.S.d.P. Tel.: +49 (0)228 9766173-31 Fax: +49 (0)228 9766173-39 E-Mail: patrick.schlenz@fundg-gmbh.de

REDAKTIONSTEAM OFFIZIELLER MEDIENPARTNER AG Diabetes & Sport DDG e.V.

DIFG Deutscher Industrieverband Fitness & Gesundheit e.V

FIBO – Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit

MITGLIED IM Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V.

Jürgen Wolff, Redaktionsleitung E-Mail: juergen.wolff@fundg-gmbh.de Tel.: +49 (0)228 9766173-30 Mobil +49 (0)170 3238142

Tina Klostermeier E-Mail: tina.klostermeier@fundg-gmbh.de Tel.: +49 (0)228 9766173-30

Volker Ebener E-Mail: volker.ebener@fundg-gmbh.de Tel.: +49 (0)228 9766173-30 Dr. Hans Geisler, Lena Mikloss-Prior, Prof. Dr. Theodor Stemper, Matthias Wolf, Meike Maurer (Messe-Redakteurin), Christiane Ziemer, Dr. jur. Christoph Franke, Thomas Kotsch

DIFG Deutscher Industrieverband Fitness & Gesundheit e.V.

HERAUSGEBER Meike Maurer

Matthias Wolf

Dr. Hans Geisler

H.-F. Beckmann (Gestalter)

Prof. Dr Theodor Stemper

Dr. jur. Christoph Franke

F & G Verlags- und Marketinggesellschaft mbH Geschäftsführer: Volker Ebener, Patrick Schlenz E-Mail: volker.ebener@fundg-gmbh.de patrick.schlenz@fundg-gmbh.de Tel.: +49 (0)228 9766173-30 Fax: +49 (0)228 9766173-39 Potsdamer Platz 2, 53119 Bonn

www.fitness-und-gesundheit.de


F&G FACHZEITSCHRIFT FÜR FITNESS & GESUNDHEIT – KONZEPT & CHARAKTERISTIK Verleger-Editorial Das Vertrauen der Kunden, das riesige Netzwerk der F&G, die aktuellsten Insider-Berichte und Nachrichten der Branche sowie unser kritisches Auge haben unser Fachmagazin F&G Fitness und Gesundheit in kürzester Zeit zum auflagen- und seitenstärksten Insider-Magazin (IVW-geprüft) der B2B-Fitness- & Gesundheitsbranche gemacht. Ein Ergebnis, das uns stolz aber auch dankbar macht. Diesen Dank haben wir den Menschen und Firmen, die durch die Schaltung Ihrer Werbung in den letzten vier Jahren dadurch zum Ausdruck gebracht, dass wir die Preise nicht erhöht haben und kostenlose Sonderleistungen für unsere Kunden in der FIBO-Ausgabe, der F&G App, der F&G-FacebookSeite und auf der F&G Homepage erbringen. So ist der FIBO-Gründer Volker Ebener schon seit über 24 Jahren 1. Vorsitzender des DFAV e.V (Deutscher Fitness und Aerobic Verband) und Patrick Schlenz bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Branchenverbänden tätig. Seit Ende 2013 begleitet Patrick Schlenz das Amt des 1. Vorsitzenden im neu gegründeten Arbeitgeberverband BVGSD e.V. (Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland). Beide üben Ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich aus! Magazin-Beschreibung Die Eigentümer von inhabergeführten Studios sind immer noch die Entscheider, wo sich Trends, Produkte oder Dienstleistungen durchsetzen. Deshalb ist der Eigentümer des inhaber -geführten Clubs, für uns „der Trendmacher“, auf dessen Meinung wir besonderen Wert legen. Direkt dahinter liegen die Cheftrainer in den Clubs, denn über 60 % der neuen inhabergeführten Clubs werden von ehemaligen Trainern eröffnet. Auch bei den Trainern lässt sich also mit echten Informationen und guter Werbung noch einiges bewegen. Das F&G Magazin wird in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz an Inhaber von Fitness- & Gesundheitsstudios gesendet. Zu FIBO senden wir unser Magazin außerdem in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg, Polen, Dänemark, Frankreich und in die Tschechische Republik, sowie nach Südtirol in Italien. Dass dieser Mix der Zielgruppen goldwert ist, zeigt die Entwicklung des F&G- Magazins. Nicht nur auflagentechnisch ist die Entwicklung der F&G beachtlich, denn die F&G ist inzwischen: n offizieller Medien-Partner der FIBO, der weltgrößten Fitness-Fachmesse in Köln, n offizielles Organ des DFAV e.V. (Deutscher Fitness und Aerobic Verband) n offizielles Organ des BVGSD e.V. (Bundesverband Gesundheitsstudios Deutschland) n offizieller Medienpartner der AG Diabetes und Sport in der deutschen Diabetes Gesellschaft n das erste B2B-Fitnessmagazin, das IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) geprüft ist, so dass Sie sich absolut sicher sein können, dass wir unser Werbeversprechen halten. Die Resonanz auf unsere mit Bedacht gewählten acht Erscheinungsterminen pro Jahr ist außerordentlich gut. Für die umsatzschwachen Sommermonate Juni, Juli und August haben wir keine Ausgabe der F&G vorgesehen. Wir sind stolz darauf, gerade von Studio-Inhabern bislang das größte Lob erhalten zu haben. Neu, spannend und informativ lauteten die Beurteilungen. Genau darum geht es uns! Sie sollen Freude beim Lesen des Magazins haben und Sie sollen in jedem Heft neue Anstöße, Ideen und Informationen erhalten, aber auch bei allen anderen Belangen der Fitnessbranche auf dem neusten Stand sein. Unsere Leser auf dem neusten Stand halten, das ist unser Leitmotiv, so dass neue Medien für uns ein alter Hut sind, denn die F&G n hat eine deutsch- und eine englischsprachige Homepage (www.fitness-und-gesundheit.de und www.fundg-gmbh.com) n besitzt als einziges Fachmagazin der B2B-Branche eine eigene App, welche täglich aktuell ist und die neusten und spannendsten Informationen zu jeder Zeit, über Ihr Smartphone, für Sie bereit hält n ist auch auf Facebook vertreten, so dass Sie Fan des Magazins werden können und sich so mit Gleichgesinnten austauschen können. So kommt es, dass die F&G innerhalb kürzester Zeit eines der führenden Fitness- und Gesundheitsmagazine geworden ist und die Entwicklung des Magazins noch längst nicht abgeschlossen ist, so dass Sie sich auf ständige Neuerungen freuen können.


ÜBER UNS

Das Kompetenzteam der Branche: Über 120 Jahre Erfahrung für Ihren Erfolg!

Volker Ebener

Prof. Dr. Theodor Stemper

Patrick Schlenz

F&G Verleger und FIBO-Gründer 40 Jahre Branchenerfahrung Innovationstreiber der Branche!

Wissenschaftlicher Berater der F&G 30 Jahre Branchenerfahrung Qualitäts- & Ausbildungsexperte!

F&G Verleger 15 Jahre Branchenerfahrung Engagement mit Leidenschaft!

Renate Hahn

Jürgen Wolff

Meike Maurer

Tina Klostermeier

15 Jahre Branchenerfahrung Kundenbetreuung mit Herz

10 Jahre Branchenerfahrung F&G-Redakteur der 1. Stunde!

10 Jahre Branchenerfahrung Messeberichterstattung

Volontärin Teammitglied mit Enthusiasmus

F&G Short-Facts: Qualität, Verteilung und Erscheinungsweise • Die F&G hat durchschnittlich die meisten Werbekunden pro Ausgabe, das größte Format, die höchste Auflage und den größten Umfang aller B2B-Fachmagazine der Fitness- und Gesundheitsbranche • Erscheinungsweise: Seit 2015 erscheint die F&G mit 8 Ausgaben / Jahr. Die F&G erscheint nicht in den Monaten Juni - August! • Verteilung: Deutschland, Schweiz, Österreich • Erhöhte Messeauflagen: die deutschsprachigen Gebiete der Niederlande, Dänemarks, Polens, Tschechiens, Luxemburgs, Belgiens, Frankreichs und Südtirols • Zielgruppen: Inhaber & Trainer von Fitness- und Gesundheitsanlagen sowie sowie ausgewählte Physiotherapeuten und Krankengymnasten • Auflage (IVW geprüft): 14.500 Exemplare, zur FIBO 20.000 Exemplare • Redaktionelle Qualität: in einer Befragung* durch das FIW Forschungsinstitut Würtenberger haben 87,47 % aller 500 befragten Fitness- und Gesundheitsanlagen angegeben, dass ihnen spannende redaktionelle Inhalte, wie in der F&G wichtig oder sehr wichtig sind. *Die Studie wurde zu Beginn des Jahres 2013 durchgeführt durchgeführt.


ANZEIGENPREISE FORMATE UND PREISE Zeitschriftenformat: 230 x 310 mm, Satzspiegel: 194 x 250 mm Format Titel

B x H Satzspiegel (mm)

3/4 Seite 4c

B x H Anschnitt (mm) 230 x 235

Preis 7.990 €

+ 3 mm Beschnitt umlaufend + 15 mm Rücken

1/1 Seite 4c

194 x 250

230 x 310

3.036 €

+ 3 mm Beschnitt umlaufend

2/3 Seite 4c

hoch quer

129 x 250 194 x 151

155 x 310 . 230 x 176

2.622 €

+ 3 mm Beschnitt umlaufend

1/2 Seite 4c

hoch quer

94 x 250 194 x 128

110 x 310 230 x 159

2.064 €

+ 3 mm Beschnitt umlaufend

1/3 Seite 4c

hoch quer

62 x 250 194 x 076

80 x 310 230 x 101

1.623 €

+ 3 mm Beschnitt umlaufend

1/4 Seite 4c

hoch quer

95 x 128 194 x 051

–––––––––– 230 x 076

1.435 €

+ 3 mm Beschnitt umlaufend

2. Umschlagseite

5.520 €

3. Umschlagseite

4.968 €

4. Umschlagseite

5.520 €

Weiteres: Beilage bis 25 Gramm

3.300 €

Beilage 25 – 50 Gramm

3.700 €

Einhefter

3.900 €

Firmenportrait

Auf Anfrage

Promotion

Auf Anfrage

DIGITALE DRUCKDATEN Bitte übersenden Sie ein druckfähiges PDF mit allen erforderlichen Schriften und Bildern. Für Bilder (CMYK oder Graustufen) ist eine Auflösung von 300 dpi erforderlich. Farbanzeigen/ Belege/Proofs: Ohne farbverbindliches Proof übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Farbwiedergabe. Preise: Belichtung/zusätzliche Satz- oder Lithoarbeiten/Erstellung fehlender Proofs: nach Aufwand

ANDERE MEDIEN

DATENÜBERTRAGUNG Ansprechpartner: publishDESIGN Hanns-Friedrich Beckmann Tel.: +49 2243 841927 Mail: anzeigen@publish-design.de www.publish-design.de

Internet – facebook – App ANSPRECHPARTNER Patrick Schlenz Tel.: +49 228 9766173-31 patrick.schlenz@fundg-gmbh.de


ANZEIGENPREISE ERSCHEINUNGSTERMINE 2016 Anzeigenschluss

Druckunterlagen

Erscheinungstermine

F&G 1/2016

10.12.2015

12.01.2016

02.02.2016

F&G 2/2016

23.02.2016

02.03.2016

23.03.2016

(FIBO-Ausgabe)

F&G 3/2016

31.03.2016

11.04.2016

29.04.2016

(Nach-FIBO-1)

F&G 4/2016

29.04.2016

11.05.2016

31.05.2016

(Nach-FIBO-2)

F&G 5/2016

03.08.2016

15.08.2016

01.09.2016

F&G 6/2016

01.09.2016

14.09.2016

04.10.2016

F&G 7/2016

03.10.2016

17.10.2016

01.11.2016

F&G 8/2016

02.11.2016

21.11.2016

14.12.2016

RABATTE

ERSCHEINUNGSWEISE & BEZUGSPREISE

1. Buchung

10 %

F&G erscheint mit acht Ausgaben jährlich.

2. Buchung im selben Jahr

15 %

3. Buchung im selben Jahr

20 %

4. Buchung im selben Jahr

25 %

Das Heft kostet 8,00 EUR pro Ausgabe zzgl. Versandkosten 1,80 EUR im Inland, 6,20 EUR in Europa und 14,00 EUR weltweit.

5. Buchung im selben Jahr

30 %

6. Buchung im selben Jahr

35 %

7. Buchung im selben Jahr

40 %

8. Buchung im selben Jahr

45 %

Agenturrabatt

8%

Der Abonnementpreis beträgt 74,00 EUR inkl. Porto im Inland und 84,00 EUR weltweit. Mitglieder des DFAV e.V. erhalten das Insider-Magazin F&G im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos. Mitglieder des BVGSD e.V. erhalten das Insider-Magazin F&G im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGENAUFTRÄGE 1. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen kann aus organisatorischen, wirtschaftlichen und Gleichbehandlungsgründen in keinem Fall abgewichen werden, auch dann nicht, wenn der Vertragspartner anderslautende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen gebraucht. Diese Bestimmung findet nur im Rechtsverkehr mit einem Unternehmen, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen Anwendung. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. 2. „Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Beilagen- und Einhefteraufträge gelten als Anzeigenaufträge i.S. dieser Geschäftsbedingungen. 3. Ein Anzeigenauftrag ist für den Auftraggeber rechtsverbindlich, wenn er persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erteilt wird. Macht der Auftraggeber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag oder Anzeigenvermittlung hiervon mindestens 8 Wochen vor dem festgelegten Zeitraum zu verständigen. Soweit der Auftrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erteilt wird, gilt diese Bestimmung nur im Rechtsverkehr mit einem Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. 4. Ein Anzeigenauftrag wird für den Auftragnehmer durch schriftliche Bestätigung der Anzeigenverwaltung rechtsverbindlich. Beilagen- und Einhefteraufträge können für die Anzeigenverwaltung erst nach Erhalt und Billigung eines Musters verbindlich sein. Der Auftrag wird nach der in der Bestätigung bezeichneten Form abgewickelt, wenn innerhalb von 10 Tagen kein schriftlicher Einspruch seitens des Auftraggebers bei der Anzeigenverwaltung eingeht. Für Eilaufträge, auch telefonisch erteilte, die die Anzeigenverwaltung sofort in Angriff nehmen muss, beträgt die Einspruchsfrist 24 Std. 5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, auch nach Vertragsabschluss, wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Beilagen- und Einhefteraufträge. Sie können insbesondere auch dann abgelehnt werden, wenn sie durch Format oder Aufmachung den Eindruck erwecken, Bestandteil der Zeitung oder Zeitschrift zu sein. 6. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Das Recht zu Änderungen und/oder Verschiebungen aus verlagstechnischen Gründen bleibt in jedem Falle vorbehalten. Auflagenangaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. 7. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entsprechend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbausfall bleiben in jedem Falle vorbehalten und gelten nicht als Mangel i.S.v. § 633 BGB. Bei fehlerhaftem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung. Bei den Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigenden Fehlern hat der Auftraggeber Anspruch auf Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige; im Falle erneuter Fehlerhaftigkeit verbleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt. Die Verantwortlichkeit für die Mängelfreiheit der Druckvorlagen liegt bei dem Auftraggeber. Eine Haftung des Auftragnehmers für Mängel, die auf einer Mangelhaftigkeit der Druckvorlagen beruhen, besteht nicht Dies gilt auch für den Fall, dass etwaige Mängel der Druckvorlagen nicht sofort erkennbar sind oder erst beim Druckvorgang deutlich werden. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht geleistet werden. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können von der Anzeigenverwaltung deutlich als Anzeigen kenntlich gemacht werden. 8. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen/Druckvorlagen frei Haus verantwortlich. Für die Anfertigung in Auftrag gegebener Entwürfe, für Druckstöcke, Lithographien und Reinzeichnungen sowie nachträgliche Änderungen hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen. Probeabzüge werden nur auf Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt. Nach dem Erscheinen der Anzeige erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Veröffentlichung. Die Verantwortung für die Richtigkeit des Ergebnisses bei Lieferung digitaler Daten liegt beim Auftraggeber. Entstehende technische- und Handlingkosten werden weiterberechnet. 9. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln. Ist dem Auftraggeber das Recht eingeräumt worden, einzelne Anzeigen abzurufen, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb besonders vereinbarter Fristen weitere Anzeigen abzurufen. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Tarifkarte. Die dort verzeichneten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinende Anzeigen gewährt. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Insertionsjahres wird der höhere Rabatt rückwirkend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung erfolgt entsprechende Rückbelastung. 10. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erschienen der Druckschrift durch die schriftliche Mängelanzeige geltend gemacht worden sind. § 639 BGB bleibt unberührt. Ist die Erfüllung des Auftrages aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, unmöglich, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die dem Verlag entstandenen Kosten (Satzkosten, Filmfertigungskosten u. ä.) zu erstatten. Sind die in Auftrag gegebenen Anzeigen aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nur teilweise erschienen, so hat der Auftraggeber das Entgelt anteilig zu entrichten. Gewährte Rabatte richten sich nach der Anzahl der tatsächlich erschienenen Anzeigen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen des Nichterscheinens oder wegen des nicht rechtzeitigen Erscheinens beauftragter Anzeigen sind im Falle leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf solche unmittelbaren Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine Haftung gegenüber Unternehmen besteht nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 11. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zahlung, so kann das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles sind die Rechnungsbeträge sofort – auch bei noch nicht in Rechnung gestellten Anzeigen, die in Druck sind – fällig. Für Stellen- und Gelegenheitsanzeigen erstellt die Anzeigenverwaltung Vorausrechnung. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages erfolgt Einschaltung der Anzeige. Wenn die Rechnungsanschrift von der Adresse des Auftraggebers differiert, so ist diese gesondert mitzuteilen. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von € 5,-- berechnet. Die Ausführung des Auftrages kann bis zur Bezahlung zurückgestellt werden. Im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen des Vermögensverfalls des Auftraggebers werden alle Forderungen sofort fällig, auch für noch nicht erschienene Anzeigen. 13. Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Bonn. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen, auch aus Wechseln und Schecks, ist Bonn, soweit die Auftraggeber Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. 14. Für Verträge zwischen selbständigen Tochterverlagen im Ausland und deren Kunden gilt das Gesetz des Landes, in dem der Tochterverlag registriert ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Tochterverlages. 15. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 16. Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Vertragsabwicklung bzw. für den Vertrieb erforderlichen personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken bei uns oder bei Dritten gespeichert sind. 17. Verstößt eine dieser Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen, so wird die Gültigkeit aller übrigen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen soll eine evtl. ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.


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