Praxisbeiträge
Unternehmensjuristen als Business-Partner – die integrierte Unternehmensrechtsabteilung von Dr. Jörg Häring Grundlegend können Rechtsabteilungen nach sehr unterschiedlichen Philosophien strukturiert sein und funktionieren. Es gibt im Wesentlichen drei Grundmodelle:
In weltweit tätigen Unternehmen kommt der Rechtsabteilung wachsende Bedeutung zu. Der Anspruch von Rechtsabteilungen wächst somit auch: Sie möchten nicht nur ServiceAnbieter sein, sondern Teil des täglichen Betriebs und mit dem Management Geschäftsziele erreichen. Die neue Rolle des Unternehmensjuristen als „Trusted Business Partner“ verlangt von jedem Mitarbeiter, unternehmerisch zu handeln und Verantwortung zu übernehmen.
1. Die „Scharnier-Rechtsabteilung“: die (meist sehr kleine) Rechtsabteilung als Bindeglied zwischen externen Kanzleien und dem Geschäft. In diesem Modell wird die rechtliche Arbeit weitgehend durch Kanzleien erledigt.
2. Die Inhouse-Kanzlei: die Rechtsabteilung als „interne Kanzlei“, auf die das operative Geschäft nach Bedarf und eigenem Ermessen zugreift. 3. Die ins Geschäft integrierte Rechtsabteilung: die Rechtsabteilung als eine Funktion, die in die Geschäfts- und Entscheidungsprozesse des Unternehmens voll integriert ist und einen strategischen Beratungsansatz verfolgt. Um dieses Modell sinnvoll umzusetzen, bedarf es einiger Voraussetzungen. Nähe zur Geschäftsleitung Die Integration der Rechtsabteilung ins Geschäft beginnt mit der organisatorischen Aufstellung: Ein Vertrauensverhältnis zwischen Geschäftsleitung und Rechtsabteilung beziehungsweise deren Leitung entsteht in der Regel nur dann, wenn der Chefsyndikus selbst Mitglied der Geschäftsleitung ist. In einem größeren Unternehmen gilt dies für jede Leitungsebene. Für das Beispiel der SiemensRechtsabteilung veranschaulicht Abbildung 1, dass der General Counsel als Partner des Vorstandsvorsitzenden (Siemens CEO) Mitglied des Vorstands ist und sich diese partnerschaftliche Aufstellung auch auf darunterliegenden Ebenen wiederfindet.
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Welche Mitarbeiter werden benötigt?
Die richtige organisatorische Aufstellung ist wichtig, kann aber immer nur ein Anfang sein. Bedeutsamer ist hingegen, dass die jeweiligen Funktionen innerhalb der Organisation mit den besten Talenten für die jeweilige Aufgabe besetzt sind. Hier kommt es vor allem auf bestimmte Fähigkeiten an (siehe Abbildung 2). Wie erwirbt man das Vertrauen der Geschäftsleitung? Die Organisation der
Funktion und die fachgerechten Fähigkeiten des Juristen sind Voraussetzungen, die schnell durch Top-Leistungen in der Praxis bestätigt werden müssen. Ein Chefjurist im Management wird nur (oder: erst) dann ernst genommen, wenn er in der Diskussion im Managementgremium qualifizierte Beiträge leistet und sich dadurch eine Reputation als kompetenter und angenehmer Gesprächspartner erwirbt – zunächst in Rechtsthemen, am besten aber auch weit darüber hinaus (gesunder Menschenverstand, Menschenkenntnis, strategische Einschätzungen usw.). Im Idealfall entwickelt sich daraus ein Vertrauensverhältnis zum CEO, das die Aufgabe des Chefjuristen immens bereichert. Der Jurist kann dabei durch bestimmte Maßnahmen näher ans Geschäft rücken und dadurch das Entstehen eines solchen Vertrauensverhältnisses fördern: Umzug der Rechtsabteilung oder zumindest des Leiters in die Nähe der Geschäftsleitung. Der Chef
JURAcon-Jahrbuch 2012/ 2013 · IQB Career Services AG