Amatom 32 – IPPNW-Zeitschrift von und für kritische Medizinstudierende

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Klimawandel

Unterdrückung zu führen oder zumindest zu unterstützen. Und nicht zuletzt brauchen wir ein schnelles Ende des Kapitalismus, denn er beruht auf Wachstum, Energiehunger und Ausbeutung. Mit einer gerechten Welt und mit einer nachhaltigen, respektvollen Nutzung der begrenzten Ressourcen ist das nicht zu vereinbaren.

Auf der Zielgeraden sind wir noch lange nicht, und die Zeit spielt gegen uns. Doch auf der anderen Seite wird und kann es nicht ewig so weitergehen wie jetzt. Veränderungen werden passieren und es liegt an uns, dafür zu sorgen, dass sie möglichst bald geschehen und dass es die richtigen sind.

Das ändert sich auch nicht mit ein paar neuen Radwegen und mehr Recyclingpapier. Ein „grüner Kapitalismus“ ist eine Illusion. Wir stehen vor der Aufgabe, gute Schritte, die zur Zeit passen, anzuerkennen, uns aber auf keine Scheinlösungen oder schlechte Kompromisse einzulassen. Eine solche Scheinlösung wäre ein Klimaschutzgesetz auf Basis der Empfehlungen der Kohlekommission.

Fußnoten 1 Tatsächlich setzt sich „Umweltungerechtigkeit“ innerhalb von Regionen fort. Auch hier sind es häufig marginalisierte und arme Menschen, die zuerst und am heftigsten unter negativen Umweltfolgen leiden, in der Regel aber im Verhältnis weniger zu ihrer Entstehung beigetragen haben. 2 Mit der Geschichte der Braunkohle geht auch das Verschwinden von Dörfern einher. Regelmäßig werden Bewohner*innen umgesiedelt, die Dörfer „devastiert“ und schließlich abgebaggert. Oft wird durch die Konzerne psychischer Druck auf Bewohner*innen ausgeübt, die nicht freiwillig umziehen wollen. 3 Einige weitere Mitglieder, etwa aus Umweltverbänden, stimmten dem Bericht mit einem

Sondervotum zu, „um den klimapolitischen Stillstand Deutschlands der letzten Jahre zu durchbrechen“. Sie bejahten zwar den „Einstieg in den Ausstieg“, lehnten aber das Kohleausstiegsdatum 2038 und die unkonkreten Bestimmungen ab 2023 ab. 4 Der Landtag NRW verabschiedete Ende 2018 ein umstrittenes neues Polizeigesetz. Die Befugnisse der Polizei wurden ausgeweitet und beispielsweise die Überwachung verschlüsselter Messengerdienste durch die Polizei, „strategische Fahndung“ oder die elektronische Fußfessel ermöglicht. Für soziale Bewegungen und Aktionen des zivilen Ungehorsams sind besonders zwei Änderungen dramatisch: Der Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat wurde von maximal 48 Stunden auf bis zu zwei Wochen mit einer Verlängerungsoption um weitere zwei Wochen ausgeweitet. Bis zu einer Woche, wie im Februar geschehen, kann in Gewahrsam genommen werden, wer die eigene Identität nicht preisgibt, wie es bei „Ende Gelände“ meist praktiziert wird.


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