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Entscheidungshilfe zu Amputationen
beim diabetischen Fußsyndrom
PodologInnen sollten ihre PatientInnen im Bedarfsfall informieren
Das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 16. April 2020 beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage für PatientInnen mit diabetischem Fußsyndrom zu erarbeiten.
Das Ziel ist es, den PatientInnen alle entscheidungsrelevanten Kriterien, die für oder gegen eine mögliche Amputation des Fußes sprechen, transparent und verständlich zu vermitteln, damit der Patient oder die Patientin selbst eine zwischen Nutzen und Schaden abgewogene Entscheidung treffen kann.
Wichtige Aspekte, die in der Entscheidungsgrundlage enthalten sind:
• alternative Behandlungsmethoden
• Behandlungsmethoden zur Verhinderung der Verschlimmerung der Erkrankung
• Beobachtungskriterien des Behandlungs verlaufs
Das dürfte auch PatientInnen nützen, die bei Ihnen in Behandlung sind und Ihnen vertrauen. Wir empfehlen: Weisen Sie Ihre PatientInnen auf diese Entscheidungsgrundlage hin und bestärken Sie sie immer, auch eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Jeder nicht amputierte Fuß bringt den Betroffenen unendlich viel Lebensqualität.
Die jetzt vorliegende Entscheidungsgrundlage können Sie kostenfrei auf der Website des IQWiG herunterladen: https://www.gesundheitsinformation.de/ pdf/diabetes-typ-2/eh_behandlungen_ diabetisches-fusssyndrom.pdf
So können Sie PatientInnen beraten, wenn Sie gefragt werden, und ihnen mit diesen Beratungsunterlagen eine Hilfe an die Hand geben, bevor sie zum Arzt gehen.
