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Rechtsanwalt Dr. Peter Wasserbauer
Ausmalverpflichtung Vor einigen Monaten wurde wieder eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit verschiedener Mietvertragsklauseln veröffentlicht. So wurde unter anderem auch zur Frage der Ausmalverpflichtung bei Beendigung des Mietverhältnisses Stellung bezogen. Der Mieter muss dem Gesetz entsprechend nicht für die durch den vertragsgemäßen Gebrauch bewirkte Abnutzung einstehen. Für diese Abnutzung erhält ja der Vermieter das Mietentgelt. Somit ist klargestellt, dass bei bloß gewöhnlicher Abnützung der Mieter nach dem Gesetz nicht zur Neuausmalung oder z.B. auch zur Erneuerung von Fußböden verpflichtet werden kann. Befindet sich eine solche Klausel in einem Mietvertrag, so hält der Oberste Gerichtshof eine solche Klausel für gröblich benachteiligend, wenn es für sie keine sachliche Rechtfertigung gibt. Daher ist eine solche Klausel sittenwidrig und unwirksam. Bei Abwägung aller Umstände ergibt sich, dass die Klausel, so weit sie die Rückstellung des Mietobjektes „ordnungsgemäß weiß ausgemalt“ anordnet, die Interessen des Vermieters einseitig bevorzugt. Nunmehr ist auch klargestellt, dass für den Mieter diese Klausel im Vollanwendungsbereich sowie im Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG gröblich benachteiligend ist, und zwar sowohl im Geltungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes, wie auch im Verhältnis zwischen zwei Verbrauchern. Dies bedeutet im Ergebnis, dass der Mieter nur noch in Ausnahmefällen selbst zum Pinsel zu greifen hat. Daraus folge auch, dass es auf die Details der Formulierung in Mietverträgen sehr wohl ankommt. Ein umsichtiger Vermieter ist daher gut beraten, jedenfalls vor Abschluss eines Mietvertrages einen kompetenten Rechtsanwalt beizuziehen und sich keinesfalls auf das Abschreiben von anderen Mietverträgen zu verlassen. Für Ihr Recht -Ihr Rechtsanwalt Dr. Peter Wasserbauer, 8160 Weiz, Lederergasse 10/2 03172/2442, office@ra-wpm.at
Ausgabe Juli/August 2012
Autorin Astrid Atzler
Kennen Sie das? Man sitzt an einer Bushaltestelle oder sonst wo und wartet. Gedankenverloren betrachtet Mensch aus Langeweile seine Fingernägel, seine Hände. Irgendwann sieht er diese Hand mit anderen Augen und bemerkt, wie schnell die Zeit vergeht. Plötzlich sind da Falten und Flecken, die vor kurzem noch nicht zu sehen waren und beim Blick in den Spiegel zeigen sich das Älterwerden und die Jahre, in denen man unnötig unglücklich war. Sinnlos schleppen wir Vergangenheit als schweres Gepäck mit uns herum und manchmal gehen die besten Augenblicke des Lebens an uns vorüber, ohne sie bemerkt zu haben. Die eigenen Kinder sind schon erschreckend groß oder blitzschnell erwachsen geworden, es kommt vor, dass Mensch das eigene Leben nun auch schon mal bis zum Ende denkt. Wenn man nicht mehr ganz jung ist, denkt man anders über die Zeit. Wenn man spürt, wie die Zeit vergeht, manchmal sogar nutzlos verstreicht, dann ist Zeit so etwas wie ein Serienkiller. Und dennoch: Gelebt wird meist entweder in der Vergangenheit - oder in der Zukunft. Das „Hier und Jetzt!“ verliert leider arg an Bedeutung. Dabei ist das „Hier und Jetzt!“ die einzigste Realität! Freilich, das Leben schaut uns allen mit großen Augen mitten ins Gesicht, es lacht, es peitscht, es schenkt, es nimmt. Das ist so. Gleichwohl: Versuchen Sie mindestens einmal täglich folgendes: Denken Sie an ein Gefühl oder an ein Ereignis, welches Sie von Herzen froh und glücklich machte. Holen Sie sich das Gefühl eines wunderbaren Erlebnisses zurück aus der Schatzkammer Ihrer Erinnerung – und damit mitten in Ihr Herz und fühlen Sie, wie schön dieser Gedanke ist, sodass sich Ihr Mund wie von selbst zu einem Lächeln schwingt. Nicht irgendwann, sondern jetzt! Genau in diesem Augenblick! Ja! Erlauben Sie sich, dieses Gefühl wieder und wieder in Ihrem Herzen auszubreiten. Einfach so. Jeden Tag. Weil es so verdammt gut tut. Jeder Versuch ist ein neuer Funken Hoffnung. Immer!
Bioresonanz Irene Rosel
Aktivierung beider Gehirnhälften Jeder Mensch hat zwei Gehirnhälften. Eine – die emotionale - ist für unsere Gefühle zuständig und die andere – die rationale – für unseren Verstand. Entwicklungsgeschichtlich gesehen, ist das emotionale Gehirn der ältere Bereich und steuert die automatischen Abläufe in unserem Körper wie Herzschlag, Atmung und Immunsystem. Sind beide Seiten unseres Gehirns ausgeglichen, fühlen wir uns rundum wohl. Aber wenn Stress die Harmonie unserer Gehirnhälften durcheinander bringt, schaltet die emotionale Gehirnhälfte die rationale ab. Alle gefühlsmäßigen Erinnerungen sind im Mandelkern gespeichert. Sie lassen sich durch nichts beeinflussen, d. h. nicht heraus weinen, nicht weg diskutieren, nicht tot schwiegen, nicht heraus schreien. Mittels Bioresonanz kann man beide Gehirnhälften energetisch aktivieren und die negativen Informationen energetisch löschen, damit wird wieder die Harmonie hergestellt und so sind Körper, Geist und Seele wieder im Einklang.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: Bioresonanz Irene – Birkfeld/Unterwart/Feldbach/ Graz/Oberaich bei Bruck/ Völs bei Innsbruck/ Klagenfurt/Thalheim bei Wels, Tel: 0664/4107-410 oder 03174/43-100