Allgemeine Einkaufsâ und Zahlungsbedingungen 1.
Leistungen anderer Unternehmen Bedenken, zeigt er dies Metâ tenmeier oder dem LeistungsempfĂ€nger unverzĂŒglich â möglichst schon vor Beginn der Arbeiten â schriftlich an.
Vertragsabschluss
Bestellungen und damit im Zusammenhang stehende Vereinbarungen sind nur in Schriftform verbindlich. Die Bestellungen erfolgen zu diesen Allgemeinen Einkaufsâ und Zahlungsâ bedingungen sowie den der Bestellung ggf. beigefĂŒgten als solche bezeichâ neten Besonderen Bedingungen der Mettenmeier GmbH â nachfolgend Mettenmeier genannt â. Abweichende GeschĂ€ftsbedingungen des Auftragnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Mettenmeier ihnen im Einzelfall nicht ausdrĂŒcklich widerspricht bzw. eine Annahme der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen BestĂ€tigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine GeschĂ€ftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3.3.
Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige AusfĂŒhrungsunterlaâ gen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, insbesondere den technischen Vertragsbedingungen oder der Verkehrssitte, zu beâ schaffen hat, gehen ohne besondere VergĂŒtung in das Eigentum von Mettenmeier ĂŒber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.4.
Mettenmeier und der LeistungsempfĂ€nger haben das Recht, die vertragsgemĂ€Ăe AusfĂŒhrung der Leistung zu ĂŒberprĂŒfen. Ihnen ist auf Verlangen Zutritt zu den ArbeitsplĂ€tzen, WerkstĂ€tten und Laâ gerrĂ€umen zu gewĂ€hren, in denen die vertragliche Leistung oder deren Teile hergestellt/erbracht oder die hierfĂŒr bestimmten Stofâ fe und Bauteile gelagert werden. Auf Verlangen sind Werkszeichâ nungen, sonstige AusfĂŒhrungsunterlagen des Auftragnehmers soâ wie die Ergebnisse von GĂŒteprĂŒfungen zur Einsicht zu ĂŒberlassen oder vorzulegen und diesbezĂŒglich AuskĂŒnfte zu erteilen. AuskĂŒnfâ te und Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen, werden vertraulich behandelt.
3.5.
Der Auftragnehmer ist fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Bestellung allein verantwortlich. Bedient er sich in diesem Zusammenhang eines BevollmĂ€chtigten, so ist dieser dem LeistungsempfĂ€nger vor Beâ ginn der Arbeiten zu benennen. Bei Gefahr im Verzug kann der LeistungsempfĂ€nger alle notwendigen MaĂnahmen selbst vorâ nehmen.
2.
Leistung und VergĂŒtung
2.1.
Die vereinbarten Preise gelten alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ab, die gemÀà der Bestellung und der jeweiligen branchenĂŒblichen Verkehrssitte Vertragsbestandteil sind. Auf zusĂ€tzlich erforderliche oder verlangte Leistungen/Leistungsâ Ă€nderungen, die in der Bestellung nicht enthalten sind, muss ausâ drĂŒcklich hingewiesen werden. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn derartiger Arbeiten das schriftliche Nachtragsangebot, ausâ gerichtet an den Preisen vergleichbarer Leistungen des Leistungsâ verzeichnisses, von Mettenmeier schriftlich bestĂ€tigen zu lassen.
2.2.
Unvorhergesehene Ereignisse sind vom Auftragnehmer unter Angabe der Ursache, der ErschwernisgrĂŒnde und der Zusatzaufâ wendungen zu protokollieren. Werden durch die Ereignisse verâ tragliche Regelungen beeinflusst, z. B. hinsichtlich VergĂŒtung, Ausâ fĂŒhrungsfristen, Abnahme, kann der Auftragnehmer eine Anpasâ sung der Regelungen der Bedingungen der Bestellungen verlanâ gen.
Beabsichtigt der Auftragnehmer, die VertragserfĂŒllung durch Dritte vornehmen zu lassen oder mit Dritten zu bewirken, muss er vorher die schriftliche Zustimmung von Mettenmeier einholen. 3.6.
Der Auftragnehmer hat zur DurchfĂŒhrung der Arbeiten rechtzeitig alle erforderlichen Zustimmungen/Genehmigungen einzuholen, etwaige Anzeigepflichten zu beachten und rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten die GrundstĂŒckseigentĂŒmer oder âbesitzer sowie ggf. die zustĂ€ndigen Behörden vom Betreten der GrundstĂŒâ cke/Arbeitsâstellen in Kenntnis zu setzen. Die Kosten und GebĂŒhâ ren fĂŒr die erforderlichen Zustimmungen/Genehmigungen sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Unvorhersehbare, nach Verâ tragsabschluss entstehende Mehrkosten fĂŒr zusĂ€tzliche Zustimâ mungen/Genehmiâgungen wird Mettenmeier dem Auftragnehmer gegen Nachweis erstatten.
3.7.
Ist ein Auftrag in einer in Betrieb befindlichen Anlage auszufĂŒhren, so hat der Auftragnehmer jede Störung des Betriebsablaufs zu vermeiden bzw. auf das geringst mögliche MaĂ zu beschrĂ€nken. Störungen des Betriebsablaufs, die der Auftragnehmer vorherseâ hen kann, sind Mettenmeier oder der LeistungsempfĂ€nger rechtâ zeitig vorher anzuzeigen.
3.8.
Soweit dies fĂŒr die AusfĂŒhrung nötig ist, stellt der Leistungsempâ fĂ€nger bereits vorhandene Lagerâ oder ArbeitsplĂ€tze auf der Bauâ stelle sowie Zufahrtswege und Anschlussgleise zur Benutzung oder Mitbenutzung unter Ausschluss jeder Haftung unentgeltlich zur VerfĂŒgung. Wasser und elektrische Energie stellt der Leistungsâ empfĂ€nger in der Regel bereit, sofern genĂŒgend eigene AnschlĂŒsse zur VerfĂŒgung stehen.
3.9.
Beigestellte Materialien von Mettenmeier oder dem Leistungsâ empfĂ€nger bleiben auch nach der Ăbergabe deren Eigentum. Der Auftragnehmer ist mit der Ăbernahme fĂŒr die bereitgestellten Maâ terialien verantwortlich. Ohne Zustimmung des jeweiligen Eigenâ tĂŒmers dĂŒrfen sie nicht verĂ€ndert oder verarbeitet werden.
Kommt eine Vertragsanpassung nicht innerhalb von max. 14 Kaâ lendertagen nach Zugang des Verlangens bei Mettenmeier zustanâ de, so werden die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen ohne BerĂŒckâ sichtigung des Ănderungsverlangens erbracht. 2.3.
Weicht die ausgefĂŒhrte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag festgelegten Umfang ab, so bleibt dies ohne Einâ fluss auf den vertraglich vereinbarten Einheitspreis. Bei VerĂ€ndeâ rungen von mehr als 10 v. H des Mengenansatzes wird auf Verlanâ gen eines Vertragspartners ĂŒber den Preis unter BerĂŒcksichtigung der Mehrâ und Minderkosten neu verhandelt.
3.
AusfĂŒhrung
3.1.
Alle AusfĂŒhrungsunterlagen (Beschreibungen, Zeichnungen, Muster, usw.), die der Auftragnehmer von Mettenmeier oder eiâ nem LeistungsempfĂ€nger kostenlos erhalten hat, bleiben Eigenâ tum von Mettenmeier oder des LeistungsempfĂ€ngers, sind verâ traulich zu behandeln und nach AusfĂŒhrung der Leistung vollstĂ€nâ dig zurĂŒckzugeben.
3.2.
Die zur VerfĂŒgung gestellten AusfĂŒhrungsunterlagen sind vom Auftragnehmer im Rahmen seiner ordnungsgemĂ€Ăen Vertragserâ fĂŒllung auf Richtigkeit und VollstĂ€ndigkeit zu ĂŒberprĂŒfen. Vor Arâ beitsbeginn hat der Auftragnehmer Mettenmeier auf MĂ€ngel, z. B. Ungenauigkeiten, Fehler und Auslassungen in den Unterlagen ausdrĂŒcklich schriftlich hinzuweisen. Hat der Auftragnehmer hinâ sichtlich der geplanten AusfĂŒhrung, insbesondere was die Absicheâ rung gegen Unfallgefahren betrifft, hinsichtlich der Art und GĂŒte der von Mettenmeier oder dem LeistungsempfĂ€nger bereitgestellâ ten Stoffe bzw. Bauteile oder hinsichtlich der Mangelfreiheit von
Beigestellte Materialien sind bei der Ăbernahme und beim Einbau auf MĂ€ngel zu ĂŒberprĂŒfen. Festgestellte MĂ€ngel sind unverzĂŒglich und schriftlich zu melden, anderenfalls können diese MĂ€ngel nicht mehr geltend gemacht und damit verbundene Folgen bei den Ausâ fĂŒhrungen nicht mehr anspruchsbegrĂŒndend berĂŒcksichtigt werâ den. Die bei Demontagen und/oder etwaigen Reparaturarbeiten Seite 1 von 3