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Allgemeine Einkaufs‐ und Zahlungsbedingungen 1.

Leistungen anderer Unternehmen Bedenken, zeigt er dies Met‐ tenmeier oder dem LeistungsempfĂ€nger unverzĂŒglich ‐ möglichst schon vor Beginn der Arbeiten ‐ schriftlich an.

Vertragsabschluss

Bestellungen und damit im Zusammenhang stehende Vereinbarungen sind nur in Schriftform verbindlich. Die Bestellungen erfolgen zu diesen Allgemeinen Einkaufs‐ und Zahlungs‐ bedingungen sowie den der Bestellung ggf. beigefĂŒgten als solche bezeich‐ neten Besonderen Bedingungen der Mettenmeier GmbH ‐ nachfolgend Mettenmeier genannt ‐. Abweichende GeschĂ€ftsbedingungen des Auftragnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Mettenmeier ihnen im Einzelfall nicht ausdrĂŒcklich widerspricht bzw. eine Annahme der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen BestĂ€tigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine GeschĂ€ftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3.3.

Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige AusfĂŒhrungsunterla‐ gen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, insbesondere den technischen Vertragsbedingungen oder der Verkehrssitte, zu be‐ schaffen hat, gehen ohne besondere VergĂŒtung in das Eigentum von Mettenmeier ĂŒber, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.4.

Mettenmeier und der LeistungsempfĂ€nger haben das Recht, die vertragsgemĂ€ĂŸe AusfĂŒhrung der Leistung zu ĂŒberprĂŒfen. Ihnen ist auf Verlangen Zutritt zu den ArbeitsplĂ€tzen, WerkstĂ€tten und La‐ gerrĂ€umen zu gewĂ€hren, in denen die vertragliche Leistung oder deren Teile hergestellt/erbracht oder die hierfĂŒr bestimmten Stof‐ fe und Bauteile gelagert werden. Auf Verlangen sind Werkszeich‐ nungen, sonstige AusfĂŒhrungsunterlagen des Auftragnehmers so‐ wie die Ergebnisse von GĂŒteprĂŒfungen zur Einsicht zu ĂŒberlassen oder vorzulegen und diesbezĂŒglich AuskĂŒnfte zu erteilen. AuskĂŒnf‐ te und Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen, werden vertraulich behandelt.

3.5.

Der Auftragnehmer ist fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Bestellung allein verantwortlich. Bedient er sich in diesem Zusammenhang eines BevollmĂ€chtigten, so ist dieser dem LeistungsempfĂ€nger vor Be‐ ginn der Arbeiten zu benennen. Bei Gefahr im Verzug kann der LeistungsempfĂ€nger alle notwendigen Maßnahmen selbst vor‐ nehmen.

2.

Leistung und VergĂŒtung

2.1.

Die vereinbarten Preise gelten alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ab, die gemĂ€ĂŸ der Bestellung und der jeweiligen branchenĂŒblichen Verkehrssitte Vertragsbestandteil sind. Auf zusĂ€tzlich erforderliche oder verlangte Leistungen/Leistungs‐ Ă€nderungen, die in der Bestellung nicht enthalten sind, muss aus‐ drĂŒcklich hingewiesen werden. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn derartiger Arbeiten das schriftliche Nachtragsangebot, aus‐ gerichtet an den Preisen vergleichbarer Leistungen des Leistungs‐ verzeichnisses, von Mettenmeier schriftlich bestĂ€tigen zu lassen.

2.2.

Unvorhergesehene Ereignisse sind vom Auftragnehmer unter Angabe der Ursache, der ErschwernisgrĂŒnde und der Zusatzauf‐ wendungen zu protokollieren. Werden durch die Ereignisse ver‐ tragliche Regelungen beeinflusst, z. B. hinsichtlich VergĂŒtung, Aus‐ fĂŒhrungsfristen, Abnahme, kann der Auftragnehmer eine Anpas‐ sung der Regelungen der Bedingungen der Bestellungen verlan‐ gen.

Beabsichtigt der Auftragnehmer, die VertragserfĂŒllung durch Dritte vornehmen zu lassen oder mit Dritten zu bewirken, muss er vorher die schriftliche Zustimmung von Mettenmeier einholen. 3.6.

Der Auftragnehmer hat zur DurchfĂŒhrung der Arbeiten rechtzeitig alle erforderlichen Zustimmungen/Genehmigungen einzuholen, etwaige Anzeigepflichten zu beachten und rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten die GrundstĂŒckseigentĂŒmer oder ‐besitzer sowie ggf. die zustĂ€ndigen Behörden vom Betreten der GrundstĂŒâ€ cke/Arbeits‐stellen in Kenntnis zu setzen. Die Kosten und GebĂŒh‐ ren fĂŒr die erforderlichen Zustimmungen/Genehmigungen sind in den vereinbarten Preisen enthalten. Unvorhersehbare, nach Ver‐ tragsabschluss entstehende Mehrkosten fĂŒr zusĂ€tzliche Zustim‐ mungen/Genehmi‐gungen wird Mettenmeier dem Auftragnehmer gegen Nachweis erstatten.

3.7.

Ist ein Auftrag in einer in Betrieb befindlichen Anlage auszufĂŒhren, so hat der Auftragnehmer jede Störung des Betriebsablaufs zu vermeiden bzw. auf das geringst mögliche Maß zu beschrĂ€nken. Störungen des Betriebsablaufs, die der Auftragnehmer vorherse‐ hen kann, sind Mettenmeier oder der LeistungsempfĂ€nger recht‐ zeitig vorher anzuzeigen.

3.8.

Soweit dies fĂŒr die AusfĂŒhrung nötig ist, stellt der Leistungsemp‐ fĂ€nger bereits vorhandene Lager‐ oder ArbeitsplĂ€tze auf der Bau‐ stelle sowie Zufahrtswege und Anschlussgleise zur Benutzung oder Mitbenutzung unter Ausschluss jeder Haftung unentgeltlich zur VerfĂŒgung. Wasser und elektrische Energie stellt der Leistungs‐ empfĂ€nger in der Regel bereit, sofern genĂŒgend eigene AnschlĂŒsse zur VerfĂŒgung stehen.

3.9.

Beigestellte Materialien von Mettenmeier oder dem Leistungs‐ empfĂ€nger bleiben auch nach der Übergabe deren Eigentum. Der Auftragnehmer ist mit der Übernahme fĂŒr die bereitgestellten Ma‐ terialien verantwortlich. Ohne Zustimmung des jeweiligen Eigen‐ tĂŒmers dĂŒrfen sie nicht verĂ€ndert oder verarbeitet werden.

Kommt eine Vertragsanpassung nicht innerhalb von max. 14 Ka‐ lendertagen nach Zugang des Verlangens bei Mettenmeier zustan‐ de, so werden die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungen ohne BerĂŒck‐ sichtigung des Änderungsverlangens erbracht. 2.3.

Weicht die ausgefĂŒhrte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag festgelegten Umfang ab, so bleibt dies ohne Ein‐ fluss auf den vertraglich vereinbarten Einheitspreis. Bei VerĂ€nde‐ rungen von mehr als 10 v. H des Mengenansatzes wird auf Verlan‐ gen eines Vertragspartners ĂŒber den Preis unter BerĂŒcksichtigung der Mehr‐ und Minderkosten neu verhandelt.

3.

AusfĂŒhrung

3.1.

Alle AusfĂŒhrungsunterlagen (Beschreibungen, Zeichnungen, Muster, usw.), die der Auftragnehmer von Mettenmeier oder ei‐ nem LeistungsempfĂ€nger kostenlos erhalten hat, bleiben Eigen‐ tum von Mettenmeier oder des LeistungsempfĂ€ngers, sind ver‐ traulich zu behandeln und nach AusfĂŒhrung der Leistung vollstĂ€n‐ dig zurĂŒckzugeben.

3.2.

Die zur VerfĂŒgung gestellten AusfĂŒhrungsunterlagen sind vom Auftragnehmer im Rahmen seiner ordnungsgemĂ€ĂŸen Vertragser‐ fĂŒllung auf Richtigkeit und VollstĂ€ndigkeit zu ĂŒberprĂŒfen. Vor Ar‐ beitsbeginn hat der Auftragnehmer Mettenmeier auf MĂ€ngel, z. B. Ungenauigkeiten, Fehler und Auslassungen in den Unterlagen ausdrĂŒcklich schriftlich hinzuweisen. Hat der Auftragnehmer hin‐ sichtlich der geplanten AusfĂŒhrung, insbesondere was die Absiche‐ rung gegen Unfallgefahren betrifft, hinsichtlich der Art und GĂŒte der von Mettenmeier oder dem LeistungsempfĂ€nger bereitgestell‐ ten Stoffe bzw. Bauteile oder hinsichtlich der Mangelfreiheit von

Beigestellte Materialien sind bei der Übernahme und beim Einbau auf MĂ€ngel zu ĂŒberprĂŒfen. Festgestellte MĂ€ngel sind unverzĂŒglich und schriftlich zu melden, anderenfalls können diese MĂ€ngel nicht mehr geltend gemacht und damit verbundene Folgen bei den Aus‐ fĂŒhrungen nicht mehr anspruchsbegrĂŒndend berĂŒcksichtigt wer‐ den. Die bei Demontagen und/oder etwaigen Reparaturarbeiten Seite 1 von 3


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