Boersenkurier 2016 08 18 parallelaktion

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BK33 vom 18. August 2016

Echt oder gefälscht?

Risiken beim Kunstkauf gen, der die Geige ebenfalls als Stainer-Geige qualifizierte. Danach stellte sich heraus, dass es sich um keine echte Stainer-Geige handelte, sondern wahrscheinlich um eine Geige des in Mittenwald tätigen Egidi Klotz II (1675 bis 1711). Der Käufer verlangte daher die Rückabwicklung des Vertrages. Die Unterinstanzen

echte Kunstwerke einen hohen Preis zahlen und diesen später nicht mehr rückverlangen können, wenn sich das Kunstwerk als gefälscht herausstellt. Dem Kunsthandel, wie Galerien und Auktionshäuser, sind besondere Pflichten auferlegt, die Echtheit von Kunstwerken zu überprüfen. Doch auch diese Pflichten sind begrenzt und von den Umständen des Einzelfalles abhängig“, sagt der Rechtsanwalt. So wird etwa laut OGH für Kunstwerke, die als „bezeichnet“ (Künstlername) verkauft werden, keine Haftung für die Echtheit übernommen. Außerdem muss ein Kunsthändler nicht bei jedem Kunstwerk, das er verkauft, ein Experten-Gutachten einholen. Der Innsbrucker Rechtsexperte weist jedoch darauf hin, dass sich die Frage der Risikotragung bei einer Fälschung (Verkäufer oder Käufer) - anhand der allgemeinen Gewährleistungs- und Irrtumsregeln des ABGB auch zugunsten des Käufers lösen lassen. „Doch oft sind die Fristen abgelaufen (2 Jahre Gewährleistung, 3 Jahre Irrtum) oder die Irrtumsanfechtung kommt überhaupt nicht in Betracht, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.“ Deshalb: Wer also ein teures Kunstwerk erwirbt, sollte in der Regel eine entsprechende Vertragsgestaltung überlegen. Huber abschließend: „Nach Schätzungen von Experten könnten 40 bis 60 % aller Werke im Kunsthandel gefälscht sein. Allein für Deutschland wird der Umsatz mit gefälschten Kunstwerken auf jährlich 2 bis 3 Mrd€ geschätzt.“ Lea Schweinegger Foto: Greiter, Pegger, Kofler Rechtsanwälte

Es war ein spannender Vortragsabend, der im Hotel Europa in Innsbruck im Juni über die Bühne ging. Veranstalter war die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Greiter-PeggerKofler in Kooperation mit der Kunstagentur „milionART“. Zum Thema Kunstkauf und Kunstfälschung nahm Rechtsanwalt und Europarechtsexper-

te Georg Huber (Foto) zum Thema „Kunst als Vermögensanlage“ Stellung.

Und die Gegenwart Nun, der Fall liegt bereits Jahrzehnte zurück. „Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Käufer für vermeintlich

Parallelaktion Kunst - klein aber fein

Die individuelle Kunstmesse Im Kunstraum der Ringstrassen Galerien in Wien startet am 5. September zum sechsten Mal infolge die Kunstmesse „Parallelaktion Kunst“. Die Messe endet am 1. Oktober mit einer Finissage und Verlosung. „Die Kunst ist nie ein Privileg für intellektuelle Sammler und einen etablierten Markt gewesen“, so Lucio Fontana. Passender könnte ein Zitat auf diese kleine, aber feine, individuelle Messe nicht zugeschnitten sein. Galerist und IGPräsident Hubert Thurnhofer, Philosoph und Buchautor mehrerer Bücher (unter anderem von „Die Kunstmarktformel“ oder dem Kunstkrimi „Das Testament des Damien First“) wird auf seiner Kunstmesse den Besuchern und Sammlern die Möglichkeit bieten, neue Positionen zu entdecken, die in Österreich noch nicht so bekannt sind. „Die Parallelaktion macht deutlich, dass Bekanntheit nicht das wichtigste Qualitätskriterium der Kunst ist“, so der Galerist. Der Börsen-Kurier verfolgte von Start weg die Kunstmesse im Kunstraum und war bei Diskussionsabenden auch schon mit Chefredakteur Marius Perger als Diskussionsleiter vertreten. Interessante Diskussionen über Kunst runden auch diesmal wieder das Programm ab. Und auch dieses Jahr gibt es wieder Kunst zu gewinnen. Fest steht: Die Besucher werden auf ihre Kosten kommen.

Im Mittelpunkt stehen diesmal Künstler wie die Türkin Nese Banu Argadal, Marina Bogdan aus Rumänien, der Schweizer Florian Schlumpf, Dieter Grub und Galina Schwaiger aus Deutschland sowie die Österreicher Ernst Bachinger, Albert Hoffmann und Albert Schmidbauer. Börsen-Kurier: Wie hat sich Ihre Idee seit dem Start entwickelt? Thurnhofer: Heuer war die Parallelaktion schon im April ausgebucht, noch bevor die offizielle Ausschreibung fertig war. Man kann sagen, dass damit ein einzigartiges Format im Kunstmarkt geschaffen wurde, dass in der Form keine Messe bietet: persönliche Betreuung aller Künstler und in-

dividuelle Promotion für alle Teilnehmer. Börsen-Kurier: Wie groß war das Interesse bisher und was erwarten Sie sich heuer? Thurnhofer: Die Parallelaktion ist eine Kunstmesse, die Künstlern die Möglichkeit bietet, mit massiver Werbeunterstützung in Wien Flagge zu zeigen. Anders als andere Kunstmessen, bei denen Dutzende Galerien und Hunderte Künstler ausstellen, zeigt die Parallelaktion nur ein Dutzend Künstler. So findet jeder ausreichend Platz nicht nur in der Ausstellung, sondern auch in den Medien, insbesondere im Journal der Kunstmesse, das in einer Auflage von 11.500 Exemplaren erscheint. ls www.thurnhofer.cc

Kunsttermin: Skulptur in den Fokus In Kooperation mit der Fachhochschule Villach hat Ernst Bachinger die 3D-Herausforderungen gemeistert. Im Rahmen der Parallelaktion spricht der Künstler über die Feinheiten der 3D-Drucktechniken und über Perspektiven für die Zukunft der Kunst. red. Termin: 26. September 2016, 19 Uhr, bei freiem Eintritt

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Fall aus der Geschichte Der Experte informierte in seinem Vortrag über den Kunstkauf sowie dessen Risiken und Rechte für Sammler. „Dem Kunstkauf wohnt ein ‘aleatorisches Element’ inne, wie es der OGH bereits 1929 im Stainer-Geigen-Fall ausdrückte“, so Georg Huber. Der Rechtsanwalt ließ den Fall vor Publikum Revue passieren: Der Kläger kaufte im Jahr 1927 von einem Antiquitätenhändler eine Geige um 1.200 USD. Der Verkäufer verfügte über ein „Attest“ eines bekannten Wiener Instrumentenbauers, wonach es sich um eine Geige des Jakobus Stainer handelte. Zudem befragte der Käufer noch selbst einen Sachverständi-

wiesen die Klage ab; der OGH bestätigte die Urteile. Das heißt, der OGH bestätigte zunächst, dass keine Garantie für die Echtheit vorliegt, da ein „Attest“ und auch das Verhalten des Verkäufers (Anpreisung der Geige als echt) noch keine ausdrückliche Übernahme einer Garantie für die Echtheit darstellte. Eine Rückabwicklung aufgrund der Bestimmungen über die Gewährleistung kam deshalb nicht in Frage, weil die (damals geltende) Frist von sechs Monaten bereits abgelaufen war. Soweit zum Fall Jakobus Stainer, dem berühmten Tiroler Geigenbauer (um 1619 bis 1683).

Foto: Fotolia/lulu

Im Rahmen eines Diskussionsabends in Innsbruck durchleuchtete Rechtsanwalt Georg Huber vor interessierten Gästen das Thema Kunstkauf und Kunstfälschung, Risiken und Rechte beim Erwerb von Kunst.

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Foto: Licht für die Welt

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