CHE_QM_Studie_AP94

Page 59

3.3

Personalmanagement und Personalentwicklung

Die HU Berlin hat im Rahmen des LEssy-Projektes Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von Berufungsverfahren durchgeführt. Leitgedanke war „dass nur eine gezielte, effiziente und zeitlich gestraffte Berufungspolitik die Einwerbung erstklassiger Bewerber an der Humboldt-Universität ermöglicht“ (vgl. Humboldt-Universität zu Berlin 2002, S. 55). Es wurden folgende Probleme identifiziert (ebd. S. 56): 1. Die Berufungsverfahren sind mit bis zu zwei Jahren Dauer zu lang. 2. In den Berufungskommissionen fehlt häufig externer Sachverstand; auch die interdisziplinäre Komponente ist zu schwach vertreten. 3. Die Entscheidungskriterien sind oft intransparent. 4. Lehrqualifikationen werden nicht ausreichend berücksichtigt. 5. Die BewerberInnen werden während des Verfahrens nicht gut genug betreut. Aufgrund dieser Defizitanalyse wurde mit der Erarbeitung eines verbindlichen Leitfadens begonnen, welcher 2002 erstmals erschien und 2006 überarbeitet wurde (vgl. Humboldt Universität zu Berlin 2006). Demnach gelten an der HU Berlin aktuell folgende Spielregeln bei der Personalrekrutierung von ProfessorInnen: •

Das Berufungsverfahren soll zwei Jahre vor Ausscheiden des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin eingeleitet werden; das Berufungsverfahren selber soll allerdings nicht länger als ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.

Im Vorfeld findet ein Perspektivengespräch zwischen Präsidentin/dem Präsidenten und Fakultät bzw. Institut statt, um die strategische Bedeutung der Professur zu klären.

Anschließend definiert die Fakultät resp. das Institut ein entsprechendes Profil, entwirft den Ausschreibungstext und stellt die Berufungskommission zusammen. Diese soll laut Leitfaden aus sieben bis zehn Personen bestehen und neben dem/der DekanIn der Fakultät einen nicht-stimmberechtigten Senatsberichterstatter,43 die ebenfalls nicht stimmberechtigte Frauenbeauftragte44 sowie einen fachfremden Experten zur Sicherung der Interdisziplinarität umfassen. Die Hinzuziehung externer WissenschaftlerInnen in das Berufungsverfahren ist vorgeschrieben (vgl. Humboldt Universität zu Berlin 2006: 2)

43

Die Senatsberichterstatterin bzw. der Senatsberichterstatter werden bewusst fachfremd ausgewählt und von Akademischen Senat der HU Berlin bestellt. Dieser Funktion kommt laut Berufungsleitfaden eine bedeutende qualitätssichernde Rolle zu, da sie/er insbesondere darauf zu achten hat, dass die formalen Kriterien eingehalten und die Transparenz des Verfahrens gewährleistet ist (vgl. Humboldt Universität zu Berlin 2006: 2). 44 Senatsberichterstatter und Frauenbeauftragte(r) sind zwar nicht-stimmberechtigt, sie genießen jedoch Minderheitenrecht und können die Hinzuziehung zusätzlicher Gutachten einfordern.

59


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.