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Abschleppen mit angehobener Vorderachse bei Solo- und Gelenk- bussen
Hinweis:
Die Abschleppkupplung darf nicht zum Betrieb mit Anhängern verwendet werden. Betrieb
Abschleppen mit angehobener Vorderachse bei Solo- und Gelenkbussen
Gefahr!
Ein liegengebliebenes Fahrzeug darf nur von autorisiertem Fachpersonal (Abschleppdienst) abgeschleppt werden! Es müssen die länderspezifischen Vorschriften beachtet werden!
Vorsicht:
Beim Abschleppen sind besondere Maßnahmen im Hinblick auf das Getriebe zu
treffen: Aus Sicherheitsgründen muss grundsätzlich die Gelenkwelle ausgebaut werden! Die Befestigungsschrauben der Gelenkwelle müssen am Flansch der Ach-
se entnommen werden und am Flansch
des Getriebes gegen Verschieben gesichert werden!
Gefahr!
Bei angehobener Vorderachse darf der Zündstartschalter nicht auf Stufe 1 oder
2 eingeschaltet werden! Die Räder der Antriebsachse können blockieren! Bei
Nichtbeachtung kann ein Bremseingriff des ABS/ASR zu einem Ausbrechen der Hinterachse führen! Bei Gelenkbussen
wird bei Nichtbeachtung ab 12 km/h bei Geradeausfahrt oder bei abgeknicktem Gelenk schon früher, zusätzlich die Haltestellenbremse durch die Knickwinkelsteue-
rung aktiviert!
Vorsicht:
Bei Gelenkbussen befindet sich der Ge-
lenkschutz in der Zündstartschalterstellung 0 im Notdämpfungsmodus. Der Gelenkschutz und die Fahrzeugstabilisierung sind in diesem Modus stark eingeschränkt.