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Abschleppen mit angehobener Vorderachse bei Solo- und Gelenk- bussen

Hinweis:

Die Abschleppkupplung darf nicht zum Betrieb mit Anhängern verwendet werden. Betrieb

Abschleppen mit angehobener Vorderachse bei Solo- und Gelenkbussen

Abschleppen mit angehobener Vorderachse bei Solo- und Gelenkbussen

Gefahr!

Ein liegengebliebenes Fahrzeug darf nur von autorisiertem Fachpersonal (Abschleppdienst) abgeschleppt werden! Es müssen die länderspezifischen Vorschriften beachtet werden!

Vorsicht:

Beim Abschleppen sind besondere Maßnahmen im Hinblick auf das Getriebe zu

treffen: Aus Sicherheitsgründen muss grundsätzlich die Gelenkwelle ausgebaut werden! Die Befestigungsschrauben der Gelenkwelle müssen am Flansch der Ach-

se entnommen werden und am Flansch

des Getriebes gegen Verschieben gesichert werden!

Gefahr!

Bei angehobener Vorderachse darf der Zündstartschalter nicht auf Stufe 1 oder

2 eingeschaltet werden! Die Räder der Antriebsachse können blockieren! Bei

Nichtbeachtung kann ein Bremseingriff des ABS/ASR zu einem Ausbrechen der Hinterachse führen! Bei Gelenkbussen

wird bei Nichtbeachtung ab 12 km/h bei Geradeausfahrt oder bei abgeknicktem Gelenk schon früher, zusätzlich die Haltestellenbremse durch die Knickwinkelsteue-

rung aktiviert!

Vorsicht:

Bei Gelenkbussen befindet sich der Ge-

lenkschutz in der Zündstartschalterstellung 0 im Notdämpfungsmodus. Der Gelenkschutz und die Fahrzeugstabilisierung sind in diesem Modus stark eingeschränkt.

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