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Lenkachse (Zusatzausrüstung

23. Einzugs- und Ausbringungsorgane, wie z.B.

Pick-up, Bänder, Dosiereinrichtungen und Ausbringwalzen, können aufgrund ihrer Funktion durch konstruktive Maßnahmen nicht vollständig gesichert werden; deshalb ist während des

Betriebes zu diesen bewegten Teilen ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten! Sinngemäß gelten diese Hinweise für alle weiteren

Zusatzeinrichtungen! 24. Der Aufenthalt im Auswurfbereich ist verboten! 25. Unter den Schutzeinrichtungen befinden sich gefährliche Werkzeuge, die nach Abschalten des Antriebes nachlaufen können. Deshalb ist bis zum Stillstand ein ausreichender Sicherheitsabstand zu diesen Teilen einzuhalten! 26. Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten und die Beseitigung von Funktionsstörungen grundsätzlich nur bei abgeschaltetem

Antrieb und stillstehendem Motor vornehmen!

Zündschlüssel am Traktor abziehen! 27. Bei Arbeiten unter hochgeklappten Abdeckungen auf sichere Abstützung achten! 28. Bei der Handhabung von scharfkantigen Teilen, z.B. Schneidmesser auf entsprechenden Körperschutz (Handschuhe, Schuhe, etc.) achten! 29. Beim Nachschleifen der Messer unbedingt

Schutzbrille tragen. 30. Der Aufenthalt im Bereich von schwenkbaren

Abdeckungen ist verboten! 31. Schutzeinrichtungen angebracht lassen und immer in Schutzstellung bringen!

ZAPFWELLENBETRIEB

1. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Gelenkwellen verwendet werden. 2. An- und Abbau der Gelenkwelle nur bei abgestelltem Motor und abgezogenem Zündschlüssel. 3. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie Zapfwellenschutz müssen angebracht sein und sich in einem ordnungsgemäßen

Zustand befinden! 4. Überlast- oder Freilaufkupplungen sind Maschinenseitig anzubringen. Die traktorseitige

Anbringung ist nur zulässig, wenn die Kupplung durch die Schutzeinrichtung am Traktor abgedeckt ist! 5. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen

Rohrüberlappungen achten! 6. Immer auf richtige Montage und Sicherung der

Gelenkwelle achten! 7. Bei Auflaufbremsanlagen ist auf ausreichenden

Schiebeweg zu achten! 8. Gelenkwellenschutz gegen Umlaufen sichern! 9. Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor einschalten. 10. Vor Einschalten der Zapfwelle darauf achten, dass sich niemand im Bereich des Ladewagens befindet! 11. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, dass gewählte Zapfwellendrehzahl des Traktors mit der zulässigen Drehzahl der Maschine übereinstimmt! 12. Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand im Bereich der drehenden Zapfwelle oder

Gelenkwelle aufhalten! 13. Bei Verwendung der Wegzapfwelle beachten, dass die Drehzahl fahrgeschwindigkeitsabhängig ist und sich die Drehrichtung bei Rückwärtsfahrt umkehrt! 14. Bei Kurvenfahrt die zulässige Abwinkelung und den Schiebeweg beachten! 15. Zapfwelle immer abschalten, wenn sie nicht benötigt wird! 16. Nach dem Abschalten der Zapfwelle kann die angetriebene Maschine - bedingt durch seine

Schwungmasse - nachlaufen. Während dieser

Zeit nicht zu nahe herantreten. Erst wenn die

Maschine stillsteht, darf daran gearbeitet werden. 17. Reinigen, Schmieren oder Einstellen der zapfwellengetriebenen Maschine oder der Gelenkwelle nur bei abgeschalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und abgezogenem Zündschlüssel! 18. Bei Transportfahrt Gelenkwelle ankuppeln oder vollständig abnehmen! 19. Bei abgekuppelter Maschine Gelenkwelle auf der vorgesehenen Halterung ablegen! 20. Nach dem Abbau der Gelenkwelle Schutzhülle auf Zapfwellenstummel aufstecken! 21. Bei Schäden diese sofort beseitigen, bevor wieder gearbeitet wird!

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