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Kratzbodengetriebe

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Frontblech

Frontblech

1

67886

2

1

615/xxx

xxxx

xxxxx

xxxxx

61502467

3 2006 1

2 TYPENSCHILD

Bei allen Ersatzteilbestellungen und technischen Rückfragen die Maschinennummer (Fz-Ident-Nr.)(3), den Typ und die Seriennummer angeben. Dieses ist erforderlich, da es sonst zu Ersatzteil - Falschlieferungen führen kann. Das Typenschild(1) mit der Maschinennummer (Fz-Ident-Nr.)(3) ist vorne rechts am Maschinenrahmen angebracht.

Maschinennummer

Die Maschinennummer(2) ist außerdem auf der rechten Seite im Maschinenrahmen eingeschlagen. (Abb.1,2)

STRAßENVERKEHR

Für die Bundesrepublik Deutschland gilt die „Straßenverkehrszulassungsordnung“ (StVZO). In anderen Ländern gelten die entsprechenden nationalen (länderspezifischen) Bestimmungen.

Hinweis!

Die nachfolgenden Abschnitte gelten nur für die Bundesrepublik Deutschland.

Anhänger bis 25km/h sind betriebserlaubnispflichtig.

Neben dem Führerschein hat der Maschinenführer ständig die Ablichtung der Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes mitzuführen.

Anhänger über 25km/h sind zulassungspflichtig.

Neben dem Führerschein hat der Fahrzeugführer ständig den Fahrzeugschein und das Prüfbuch mitzuführen.

Fahrerlaubnis

bis 25km/h: Fahrerlaubnis, die zum Führen des Zugfahrzeuges berechtigt, ist ausreichend. über 25km/h: Fahrerlaubnisklasse CE ist erforderlich.

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