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VORGESEHENER EINSATZ
Vorgesehener Einsatz
Die Ausrüstung darf nur dem durch geeignete „Ausbildung und Information” (vom und zu Lasten des Kunden) und durch die sorgfältige Lektüre dieser „Betriebsanleitung”, die dem Bediener vor dem Gebrauch der Ausrüstung zur Verfügung gestellt wurde, für den Einsatz „freigegebenen” Personal anvertraut werden. Die Ausrüstung darf nur von einem einzigen Bediener verwendet werden. Die Ausrüstung wurde für die Installation an Arbeitsmaschinen entworfen und gebaut und dient zur Verschiebung und Aufschichtung der Schneedecke und zur Durchführung kleinerer Aufschüttarbeiten. Jede hiervon abweichende Verwendung ist zweckfremd. Die Einsatzeinschränkungen werden von den Technischen Daten der verschiedenen Versionen (siehe Abschnitt „Technische Daten”) vorgegeben. Die Ausrüstung kann gemäß der Richtlinie (siehe das Kapitel „Produktkonformität”) an eine Arbeitsmaschine angebaut werden. Maschinen, an die die Schneeschilder angebaut werden, müssen über einen hydraulischen Hilfskreis verfügen, an den diese mithilfe von Schnellkupplungen und Schläuchen angeschlossen wird. Die Konformität und die strikte Einhaltung der vom Hersteller spezifizierten Nutzungsbedingungen, Instandhaltung und Reparatur sind wesentlicher Bestandteil des vorgesehenen Gebrauchs. Die Benutzung, Instandhaltung und Reparatur der Ausrüstung dürfen ausschließlich von mit deren Besonderheiten und den entsprechenden Sicherheitsverfahren vertrauten Personen erfolgen. Gleichzeitig gilt es alle Unfallverhütungsvorschriften, die allgemein anerkannten Sicherheitsvorschriften und Vorschriften bezüglich der Arbeitsmedizin sowie alle die Fahrt auf Straßen betreffenden Vorschriften einzuhalten. Eigenmächtig an der Maschine vorgenommene Änderungen heben in jedem beliebigen Schadensfall oder bei Verletzungen die Haftung des Herstellers auf. Vor der Inbetriebnahme muss der Installateur die technischen Überprüfungen im Sinne einer Übereinstimmung mit den geltenden Normen vornehmen. Insbesondere müssen dabei folgende Punkte überprüft werden: - Sicht/Ersichtlichkeit - Steuerungen Der Installateur muss die Bedienungsanleitung für den Anbau der Ausrüstung an die Maschine gemäß der Vorgaben der Maschinenrichtlinie ausstellen. Der Installateur muss die Konformität der erfolgten Inbetriebnahme in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie und den lokalen Vorschriften unter Strafe bei Verfall der EG-Kennzeichnung der installierten Ausrüstung erklären.
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