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PROGRAMMIERTE INSTANDHALTUNGEN

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Eigentumsübergang

Eigentumsübergang

Programmierte Instandhaltungen

Zum Erhalt der Ausrüstung in einem maximal effizienten Zustand die vom Hersteller vorgesehenen programmierten Instandhaltungstätigkeiten ausführen.

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Alle 8 Betriebsstunden oder bei Schichtende

- Den korrekten Anzug der Schrauben/Muttern und hydraulischen Anschlüsse prüfen (siehe „Kontrolle des Anzugs der Schrauben und Muttern“). - Sicherstellen, dass keine Ölleckagen an der hydraulischen Anlage vorliegen. - Den Verschleißgrad der Schläuche prüfen. - Eine allgemeine Sichtkontrolle ausführen, um das Vorhandensein von Brüchen oder Rissen, nicht lackierten Teilen, usw. zu erfassen. - Zur Gewährleistung einer dauerhaften Effizienz der Organe die Ausrüstung sorgfältig reinigen. - Sicherstellen, dass die Sicherheitsschilder nicht beschädigt oder unlesbar sind und diese bei

Bedarf sofort auswechseln. - Die Ausrüstung schmieren (siehe „Schmierung”).

Alle 100 Betriebsstunden

• Die strukturelle Unversehrtheit der Hautteile der Ausrüstung prüfen und die erforderlichen

Reparaturen in Fachwerkstätten vornehmen lassen.

Gefahr Die Ausrüstung im Falle von Beschädigungen nicht verwenden.

Alle 500 Betriebsstunden oder alle 3 Jahre

• Die Ausrüstung muss von einer Fachwerkstatt vollständig überholt werden.

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