Auswirkungen der Energiewende auf die hessische Wi

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Energiewende: Strategien großer energieintensiver Unternehmen in Hessen

trachtet wird. Bereits erfolgte Effizienzmaßnahmen könnten auch z.B. in Form eines Punktesystems in die Bewertung eingehen. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass in der Vergangenheit erfolgte Investitionen zur Energieeinsparung im Nachhinein sogar zu Benachteiligungen führen, da die Realisierung von Einsparpotenzialen sehr wohl davon abhängt, von welchem Niveau aus die Maßnahmen beginnen: So könne ein Unternehmen, das bisher noch keine Einsparmaßnahmen vorgenommen habe, schon mit geringen Investitionsmitteln die geforderten Vorgaben erfüllen, für die ein Unternehmen, das bereits in der Vergangenheit in hohem Maße Einsparmaßnahmen realisiert hat, in der Regel einen deutlich höheren finanziellen Aufwand betreiben müsse. In diesem Zusammenhang wurde zudem angeregt, bereits erfolgreich umgesetzte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verstärkt zu kommunizieren. Eine systematische Sammlung von entsprechenden Best-Practice-Beispielen aus der Unternehmenspraxis könne aufzeigen, dass energiesparende Verfahren betriebswirtschaftlich rentabel und damit ein lohnendes Investitionsobjekt sein könnten. Speziell zur Umgestaltung der EEG-Abgabe wurde für Entlastungen eine Staffelung proportional zum Energieverbrauch bzw. zur Wertschöpfung vorgeschlagen. Dies könne Nachteile der bisherigen starren Grenzen der EEG-Förderung vermeiden, wie z.B. Fehlanreize für Unternehmen an der Fördergrenze, den Energieverbrauch künstlich zu erhöhen, um die Förderkriterien zu erfüllen. II. Anregungen zur Entlastung der Unternehmen von Steuern und Abgaben im Rahmen der Energiewende Auf breiter Front wurde die bereits jetzt schon hohe Belastung der Unternehmen als Folge der Energiewende hervorgehoben. Jede weitere zusätzliche Belastung, z.B. zur Finanzierung des Netzausbaus oder zur Vorhaltung von Reservekapazitäten, wird mehrheitlich ausdrücklich abgelehnt. Für im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen sollten die bisher geltenden Ausnahmeregelungen erhalten bleiben und möglichst noch erweitert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch betont, dass hessische/deutsche Produktionsstandorte im Ausland nicht nur mit Produktionsstandorten ausländischer Unternehmen, sondern oftmals auch mit konzerneigenen Standorten z.B. aus anderen EU-Ländern konkurrieren müssen. Um die Energiebilanz von Gebäuden deutlich zu verbessern, sollten gezielt Anreize durch eine entsprechende steuerliche Abzugsfähigkeit für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung eingeführt werden.

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