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Sicherheit in Wohngebäuden durch zertifizierte Überprüfungen
Die regelmäßige Überprüfung von Wohngebäuden ist gesetzlich vorgeschrieben. Jergitsch Gitter ist dafür zertifiziert.
Begehungen laut ÖNORM B 1300 gehören zu den Pflichten von Eigentümern von Wohngebäuden. Sie sind Teil der Erhaltungspflicht, der Gebäudeeigentümer nachkommen müssen. Mit dem ÖNORM B 1300Zertifikat ist Jergitsch Gitter dazu berechtigt, diese Überprüfungen durchzuführen.
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Spezielle Ausbildung
Kai-Michael Choc hat extra eine Ausbildung absolviert, um die Kontrollen durchführen zu dürfen: „Es handelt sich dabei um vier Fachbereiche, die einer Sichtkontrolle unterzogen werden müssen: technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren.“ Ausschließlich Personen, die über eine mehrjährige Praxiserfahrung im Bereich Bauen oder Immobilienwesen verfügen, können überhaupt die Ausbildung machen und sich zertifizieren lassen.
Schaden frühzeitig abwenden
Bei der Begehung von Wohngebäuden überprüft Choc zuerst, ob alle Normen in dem Haus eingehalten werden. „Ich kontrolliere das ganze Haus. Wenn alles normgerecht ist, geht das zügig voran. Wenn es irgendwo die Notwendigkeit zur Verbesserung gibt, erstelle ich die entsprechenden Vorschläge“, berichtet er aus der Praxis. Bei Gefahr im Verzug ist er verpflichtet, eine Meldung an den Eigentümer bzw. die Hausverwaltung zu machen. „Wenn der Verputz bröckelt oder die Dachziegel locker sind, muss sofort gehandelt werden, damit niemand zu Schaden kommt“, nennt er Beispiele.
Punkt für Punkt
Die ÖNORM B 1300 ist bei den Begehungen eine Orientierungshilfe. Sie verfügt über standardisierte Verfahrensregeln. Bei den Überprüfungen richtet sich Choc nach diesen Listen, die er Punkt für Punkt durcharbeitet. Parallel dazu wird ein Begehungsprotokoll erstellt, in dem alle Punkte genau festgehalten werden. Insgesamt gibt es 20 Überprüfungspunkte. Dazu gehören die Außenanlagen, der Blitz- und der Brandschutz, die Elektroinstallationen, die Fassade und die Fluchtwege oder die Kinderspielplätze.
Dokumentierte Sicherheit
„Der Vorteil von so einer Begehung ist ganz klar, dass der Eigentümer im Falle eines Vorfalls – etwa eines herunterfallenden Dachziegels – außen vor ist. Laut Überprüfungsprotokoll ist nachweisbar, dass alles in Ordnung ist. Deshalb ist es auch wichtig, mindestens einmal im Jahr so eine Begehung durchführen zu lassen“, gibt Choc zu bedenken. Überprüft wird der gesamte Gemeinschaftsbereich. Alle Mängel werden genauestens dokumentiert und fotografiert. In den Protokollen sind sämtliche Beanstandungen vermerkt. Sie werden an Eigentümer oder Verwalter als Datenstick und in ausgedruckter Form ausgehändigt. Prüfpflichtigen Anlagen wie Toranlagen, Brandschutzschiebetoren, Aufzugsanlagen, CO-Anlagen und ähnlichen Einrichtungen muss ein Prüfbuch beigestellt oder sie müssen zugänglich gemacht werden. „Ich kann nur dringend empfehlen, die Überprüfungen regelmäßig machen zu lassen. Sie dienen der Sicherheit aller“, sagt Choc.
Alle Überprüfungspunkte laut ÖNORM B 1300 werden penibel dokumentiert, eventuelle Schäden werden im Zuge der Begehung im Protokoll vermerkt.