nen solch niedrige Grenzwerte als unnötig streng und wissenschaftlich nicht begründbar betrachtet werden. Die EIHA hatte 2015 das nova-Institut beauftragt, sinnvolle Richtwerte für THC vorzuschlagen, die dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Forschung entsprechen. Die Experten des nova-Instituts schlagen ebenfalls die Überarbeitung der Grenzwerte für THC vor und führten die Begründung und die dazugehörigen Studien in einer Publikation namens „Grenz- und Richtwerte für THC (Tetrahydrocannabinol) in hanfhaltigen Lebensmitteln“ aus. Die EIHA hatte das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) bereits gebeten, sich der Thematik erneut anzunehmen. Eine Neubewertung durch das BfR blieb allerdings aus. Stattdessen hatte man noch im November 2018 auf 40 Seiten erklärt, warum die gut zwanzig Jahre alten THCRichtwerte Geltung behalten sollten. Bei welchen Mengen THC ist eine Wirkung feststellbar?
Um THC-Richtwerte zu ermitteln, die dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft entsprechen, hatte man zunächst einen Parameter bestimmt, der auf Erkenntnissen aus Studien basiert. Die niedrigste Menge, bei der ein unerwünschter Effekt durch eine Substanz, in diesem Fall THC, ausgelöst wird, wird als LOAEL (Lowest Observed Adverse Effect Level) bezeichnet, und die höchste, bei der noch keine unerwünschte Wirkung eintritt, als
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NOAEL (No Observed Adverse Effect Level). Einen dieser zwei Parameter gilt es zu bestimmen und durch einen weiteren Sicherheitsfaktor zu teilen, um einen THC-Grenzwert für die tägliche Höchstmenge zu ermitteln, die einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu unerwünschten Nebenwirkungen garantiert. Weder EFSA noch das BfR hatten sich die Mühe gemacht, den NOAEL für THC experimentell zu ermitteln und daher, ausgehend vom LOAEL, einen sehr hohen Unsicherheitsfaktor für die Substanz angesetzt, weswegen die maximale Aufnahmeempfehlung der EFSA (1 µg THC pro Kilogramm Körpergewicht) und die Richtwerte des BfR für die verzehrfertigen Lebensmittel (basierend auf 1-2 µg THC pro Kilogramm Körpergewicht) so streng sind. Die EIHA hat auf der Grundlage der Studien von Chesher, Petro & Ellenberger, Beal, Strasser und Zaijcek eine Tageshöchstmenge von 490 µg THC pro Person (70 kg) vorgeschlagen, was in etwa 7 µg THC pro Kilogramm Körpergewicht entspricht. Die Handhabung der THC-Richtwerte ist selbst für die Behörden problematisch
Die Aussagekraft der THC-Richtwerte für Höchstgehalte in Lebensmitteln in Deutschland ist wenig überzeugend, weil sie fehlerhaft umgesetzt bzw. durchgesetzt werden. Nach den ursprünglichen Vorgaben des BfR vom 16.03.2000 bezieht sich der Richtwert






















