Hanf Magazin | Ausgabe 10

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ENTKRIMINALISIERUNG Auch bekannt als der Mittelweg zwischen Prohibition und Legalisierung: die Entkriminalisierung. Die Entkriminalisierung eliminiert im Allgemeinen Gefängnis- oder Gefängnisstrafen für den Besitz von Cannabis. Trotzdem bleiben aber einige andere Strafen bestehen. Geringfügige Cannabis-Vergehen werden eher wie ein geringfügiger Verkehrsverstoß geahndet. Das bedeu-

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tet, diejenigen, die dabei erwischt werden, einen Betrag, der leicht außerhalb der entkriminalisierten Grenze liegt, zu besitzen oder zu verkaufen, werden immer noch mit einer Geldstrafe bestraft. Diese wäre aber meistens nicht mehr als ein paar Hundert Euro. Falls es zu einem Besitz oder Verkauf von größeren Mengen Cannabis kommt, könnte es aber immer noch zu Gefängnisstrafen kommen. Das hängt von der Regierung oder dem zuständigen Bundesland ab.


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