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Cannabis- und Menschenfreund

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TEXT LITO SCHULTE UND DIETER KLAUS GLASMANN

DER „ROBIN HOOD VAN DE CANNABIS“ RINUS BEINTEMA

Am Donnerstag, den 14. Oktober 2021, begann in den Niederlanden ein Strafprozess, der in den Niederlanden als Appell der Justiz an den Gesetzgeber interpretiert werden kann. Zentralgestalt des Geschehens ist der Angeklagte Rinus Beintema, ein älterer Herr aus der Friesischen Provinz im Norden der Niederlande, der es mittlerweile schon über die Grenzen der Niederlande hinweg zu einer gewissen Bekanntheit brachte.

Den „Robin Hood van de Cannabis“ nennt man ihn, da er einer großen Zahl schwerkranker Patienten die heilende Wirkung von Cannabis zugänglich machte. Dafür stand er nun vor Gericht, doch augenscheinlich ist niemand gewillt, dem wohltätigen Rinus Beintema sein Verhalten ernsthaft übelzunehmen und ihn schwer zu bestrafen. Doch wer ist diese Person, die Cannabisextrakte herstellt und sie bedürftigen Patienten zur Verfügung gestellt und dabei geltendes Recht ignoriert?

ZUR PERSON RINUS BEINTEMA

Als Cannabisaktivist ist Rinus Beintema in den Niederlanden schon lange bekannt. Mittlerweile hat ihm das den Beinamen “Robin Hood van de Cannabis” eingebracht. Doch wohltätige Zwecke standen nicht immer im Vordergrund seines Handelns. Seine Vergangenheit war begleitet von illegalem Cannabisanbau und anderen widerrechtlichen Handlungen. Rinus ist in eher bescheidenen Verhältnissen in Amsterdam aufgewachsen und kam schon früh mit dem Gesetz in Konflikt. Bereits mit 18 wurde er wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt. Dies war jedoch erst der Anfang einer Karriere in der Illegalität, denn im Anschluss an seine Haft begann er sein Geld durch das Kultivieren von Cannabis zu erwirtschaften. Rinus war sehr gut in dem, was er tat, und so wurde seine Unternehmung trotz der Umstände sehr erfolgreich. Leider gerät, wer im Business mit Cannabis erfolgreich ist, auch ins Visier der organisierten Kriminalität und nach einem gewalttätigen Vorfall in seinem persönlichen Umfeld zog sich Rinus im Jahr 2012 aus dem Geschäft zurück.

Ab diesem Zeitpunkt widmete Beintema seine Aufmerksamkeit dem Aktivismus für einen legalen Umgang mit Cannabis. Er gründete seine Suver Nuver Stiftung und machte keinen Hehl daraus, dass er Cannabiszucht betreiben wollte. Er wollte sogar die öffentliche Hand an seinen Gewinnen teilhaben lassen und bot ihnen dies entsprechend an. Damit provozierte Beintema allerdings nur, dass seine Plantagen in Razzien auseinandergenommen wurden und er wieder Ärger mit den Behörden hatte.

Abschrecken ließ sich Rinus davon aber nicht, und schon im folgenden Jahr begann er mit der Beschaffung von Cannabis-Extrakten für die Versorgung einiger Patienten. In einem solidarischen Non-Profit Konzept ähnlich dem Cannabis Social Club Prinzip erhielten Patienten Zugang zu den Extrakten. Finanzkräftigere Patienten bezahlten ein wenig mehr, damit finanziell schwächer gestellte Patienten, die Medikamente günstiger erhalten konnten. Manche Patienten zahlten auch viel mehr. Nachdem sein Versorgungsmodell in Amsterdam so ausgezeichnet funktioniert hatte, setzte er es ab 2016 auch in einigen weiteren Städten der Niederlande um und die Zahl der Patienten, die er versorgte, stieg in die Tausende.

Stets waren sich Beintema und seine Mitarbeiter der Suver Nuver Stiftung bewusst, dass sie gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie in geheimen Laboren die Extrakte aus dem Cannabis herstellten. Obwohl die Behörden durchaus auf die Aktivitäten von SuverNuver aufmerksam wurden, ließ man ihn zunächst eine Zeit lang in Ruhe, bevor schließlich dann doch gegen Beintema und die Stiftung ermittelt wurde. Wie man also sieht, Beintemas Geschichte ist geprägt von einer langen Vergangenheit des illegalen Anbaus von Cannabis, einem dichten Netzwerk von Züchtern und einem Wandel: einem Wandel heraus aus der organisierten Kriminalität, die sich um den Cannabisanbau in den Niederlanden etabliert hat.

Jüngst erst zeigte der Mord an dem Journalisten Peter Rudolf de Vries im Juli 2021 in Amsterdam, dass die Organisierte Kriminalität Einzug in den niederländischen Alltag gefunden hat. Peter Rudolf de Vries war ein niederländischer investigativer Journalist und Publizist, dessen Berichterstattung über Verbrechen einigen Banden zu weit ging. Dafür zahlte er mit seinem Leben.

Für die Leben der Patienten hingegen, die der Suver Nuver Stiftung anhängig sind, setzt sich Beintema mit seiner langjährigen Erfahrung ein. Über 22.000 Patienten profitieren von Beintemas Stiftung. Bekannt für das Know-how in Sachen Cannabisextrakte, versorgt die Suver Nuver Stiftung diejenigen Bedürftigen, die auf die Heilkraft der Cannabispflanze vertrauen. Nun aber standen Rinus Beintema und seine Stiftung vor Gericht, angeklagt wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das niederländische Opiumgesetz (vergleichbar mit dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland).

GANG DES STRAFVERFAHRENS

Am 14. Oktober fand in Zwolle (Niederlande) die Anhörung im Gerichtsverfahren gegen Rinus Beintema, dem Vorstand der Suver Nuver Stiftung statt. Die Komplexität des Falles zwang das niederländische Strafgericht dazu, anders als sonst, die normalerweise geltende Urteilsabsetzungsfrist von zwei Wochen, auf fünf Wochen zu verlängern. Am 4. November um 13:15 Uhr fand eine sehr kurze Anhörung zu dieser Verschiebung statt.

ANKLAGEGEGENSTAND

Die Suche nach Linderung außerhalb der regulären Medizin, die die Antwort auf die Frage, wieso Rinus Beintem wegen unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das niederländische Arzneimittelgesetz angeklagt ist.

Hintergrund: Häufig sind Menschen, die Cannabisöl nicht über ihren Hausarzt oder Facharzt organisieren können die Empfänger der Leistung der gemeinnützigen Stiftung, die sich - ähnlich wie solidarische Landwirtschaften - im Verband finanzieren. Denn: der Preis des Öls - Typ Bedrocan kostet in den Niederlanden 80 €/10 ml bei 5 % THC. Der Preis des Öls steige auf 180 €/10 ml, wenn es 10 % THC enthalte. Zudem würden Cannabisöle von niederländischen Krankenkassen in der Regel nicht als Arzneimittel erstattet. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, wieso Beintema die Extrakte herstelle, antwortete dieser: “Ich bin Niederländer und denke, es sollte hier anders laufen!”

Therapeutische Anwendungen schlagen den Patienten - ohne die Stiftung wie Suver Nuver - dann schnell mit etwa 2.000 Euro pro Jahr zu Buche. Schätzungsweise 10 ml benötigen Patienten alle zwei Wochen. Im Durchschnitt enthält eine Flasche 250 Tropfen. Fast 6 Tropfen werden im Durchschnitt dreimal am Tag verabreicht. Um das finanzielle Problem zu lösen, stellt die Suver Nuver Stiftung Cannabisöl auf Anfrage von Patienten sogar zum Selbstkostenpreis zur Verfügung, um deren Bedarf an Cannabisöl für die Linderung von körperlichen Beschwerden zu decken.

JURISTISCHER STREITPUNKT IN BEZUG AUF DEN ARZNEIMITTEL- GESETZVERSTOSS

Hat der Angeklagte die Cannabisextrakte über seine Stiftung als sog. Präsentationsarzneimittel an seine Empfänger und damit in den Verkehr gebracht? Nach deutschen Maßstäben liegt ein Präsentationsarzneimittel immer dann vor, wenn die Bewerbung der Extrakte nach ihrer Gesamterscheinung und/oder Auslobung prospektive Spender auf Arzneimitteleigenschaften hindeutet. Sollten die Extrakte mit Hinweisen zur Beseitigung körperlicher Beschwerden und/oder zur Anwendung bei schwerstkranken Schmerzpatienten beworben worden sein, oder befanden sich Warnhinweisen zu Wechselwirkungen, den Wirkstoffmengen, oder Nebenwirkungen oder allgemeine Hinweise auf heilende, lindernde Wirkungen auf den Extrakten, könnte das Strafgericht ein Verstoß wegen Präsentationsarzneimittel bejahen. Für eine Einordnung als Präsentationsarzneimittel ist demnach die objektive Zweckbestimmung entscheidend. Auf die Frage der Vorsitzenden, ob er Angabe zu der Wirkungsweise der Öle gemacht habe, bestritt Beintema in der Hauptverhandlung am 14.10.2021 jedoch Angaben zur Wirkungsweise (“claims”) gemacht zu haben: “Ich bin kein Arzt! ”, so Beintema.

Auch wenn nach deutschem Recht noch keine allgemeinen gesundheitsoder leistungsfördernden Wirkungen genügen, um im Anwendungsbereich der Präsentationsarzneimittel zu sein, können sehr wohl Nuancen bei der Produktgestaltung sowie Werbe- und Anwendungsbotschaften eine entscheidende Rolle für die Annahme eines Präsentationsarzneimittels sein. Damit läge doch ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Wie sehr der Fall auf der Kippe steht, wird bei dieser Frage sehr deutlich. Folge: Sollten die Extrakte durch das niederländische Strafgericht also als Präsentationsarzneimittel qualifiziert werden, stellt das Inverkehrbringen der Extrakte über die Suver Nuver Stiftung - ohne arzneimittelrechtliche Zulassung - einen Rechtsverstoß dar.

JURISTISCHER STREITPUNKT IN BEZUG AUF DEN VER- STOSS GEGEN DAS BETÄU- BUNGSMITTELGESETZ

In Deutschland gilt, anders als in den Niederlanden, das sogenannte Legalitätsprinzip. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen, ist die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme der Ermittlung verpflichtet, § 152 Abs. 2 StPO. In den Niederlanden hingegen gilt jedoch das sog. Opportunitätsprinzip, das dem niederländischen Ermittlungsverfahren - anders als in Deutschland - einen fakultativen Charakter gibt. Es räumt der Staatsanwaltschaft erhebliche Ermessensspielräume ein.

Das macht den Fall Beintema auch so brisant, da der Oberbürgermeister des Standorts der Suver Nuver Stiftung während der gesamten Phase der Stiftung mit dem Vorstand Beintema im Austausch war. Die Stadt wusste also von der Vorgehensweise der Stiftung. Sie wurde darüber mehrfach in Kenntnis gesetzt. Wollte Beintema also darauf vertrauen, dass die Staatsanwaltschaft die Aufnahme der Ermittlungen unterlässt?

PARALLELE ZU DEUTSCHEM RECHTSVERSTÄNDNIS

Nach deutschen Rechtsgrundsätzen gibt es zumindest das Rechtsinstitut der sog. “Verwirkung”. Dieses Institut ist dem Strafrecht zwar fremd, aber den Gebieten des öffentlichen Rechts und Zivilrechts bekannt. Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen eines sog. Zeitmomentes (longus usus) und eines Umstandsmomentes (opinion iuris) vor, können zumindest in Deutschland Hoheitsträger ihren Anspruch verlieren, Verwaltungsakte durchzusetzen und/oder Parteien im Zivilprozess ihr Recht, einen Anspruch durchzusetzen. Nach Rechtsinstitut gilt ein Recht als verwirkt, wenn seit der Möglichkeit seiner Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die eine spätere Geltendmachung als Verstoß gegen die Gebote von Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment).

Hier agierte Beintema bereits seit fünf Jahren in Kenntnis des ortsansässigen Oberbürgermeisters. Auf Basis des niederländischen Opportunitätsprinzips dürften wenigstens leise Zweifel an eine Verurteilung aufkommen, auch wenn dem dort geltenden Strafrecht das Rechtsinstitut der “Verwirkung” fremd ist. Die Akzeptanz aus den Reihen der Justiz für die Bestrebungen von Rinus Beintema äußerten sich bereits durch den Namen der Emittlungskommission „Edelhert“: zu Deutsch Rotwild. Dieses war im Gegensatz zum Niederwild/ Schwarzwild nur dem Adel vorbehalten zu schießen.

WAS FORDERT DIE STAATSANWALTSCHAFT?

Der Vorwurf der niederländischen Staatsanwaltschaft lautet: Verstöße gegen das Opiumgesetz und das Arzneimittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 100.000 Euro, von denen 60.000 Euro mit einer dreijährigen Bewährungsfrist ausgesetzt wurden. Die niederländische Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten auf Bewährung und eine Bewährungszeit von 3 Jahren für den Direktor sowie 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

DAS URTEIL

Obwohl die Forderung der Staatsanwaltschaft nach Sanktionen schon relativ milde war, ging das Gericht noch einen Schritt weiter. Der Angeklagte wurde sinngemäß „freigesprochen“. In den verschiedenen Punkten der Anklage kam es zwar zu einem Schuldspruch; im Rechtsfolgenausspruch aber nicht zu einer Bestrafung. Damit dürfte nun der niederländische Gesetzgeber am Zug sein. Auch in einem Land, das in puncto Cannabis allen so liberal erscheinen mag, gibt es gesetzlich noch viel zu regeln. Nicht umsonst titelte das Spiegel-Magazin im Oktober 2021 mit der Headline „Käse, Koks und Killer“ darüber, wie die Niederlande mit naiver Drogenpolitik die Mafia groß machte. Denn bisher steht nicht nur die Toleranzpolitik Hollands auf wackligen Füßen, auch die Versorgungssicherheit von medizinischem Cannabis für schwerkranke Patienten ist nach wie vor nicht gewährleistet.

AUSBLICK

Mit der Medican Campus GmbH wird Rinus Beintema seine Mission fortsetzen, die Cannabispflanze salonfähig zu machen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Neben vielen weiteren Medican Campus Gesellschaften (in der EU) wird sich zeigen, wie groß der Einfluss altruistisch orientierter Unternehmer auf die Regulierungslandschaft sein wird. Es bleibt spannend zu beobachten, ob die scharfen Trennlinien des Gesetzes durch Beintemas Bestrebungen weiter aufgeweicht werden.

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