http://kongress.morgengruen.org/sites/kongress.morgengruen.org/files/antraege/f-03

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nicht möglich. (9) Falls nicht genügend Frauen für den Bundesvorstand kandidieren, kann das Frauenforum mit 2/3-Mehrheit die Freigabe einer beliebigen Anzahl von offenen Plätzen für männliche Kandidaten beschließen.

der Plätze abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt. (3) Frauenvotum/Frauenveto Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen berühren oder von denen Frauen besonders betroffen sind, haben die Frauen die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den Frauen durchzuführen. Es kann ein Frauenvotum, ein Frauenveto oder ein Frauenvotum verbunden mit einem Frauenveto beschlossen werden. Ein Frauenvotum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des Frauenforums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, haben die Frauen ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung, soweit vorher ein Frauenveto beschlossen wurde. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht bzw. von der Versammlung mehrheitlich an den Bundesausschuss überwiesen werden. Ein erneutes Frauenveto in der gleichen Sache ist nicht möglich.

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend


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