Marmorist d

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Version vom 20.08.2010

Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Lernender / Lernende

Ausbildungsbetrieb

Ausbildung von / bis

Berufsbildner / Berufsbildnerin


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Registerinhalt 1.

Einleitung / Adressen

2.

Berufsbild und Handlungskompetenzen Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

3.

Planungs- und Kontrolltabelle für die betriebliche Ausbildung

4.

Arbeitsblätter

5.

Überbetriebliche Kurse: Programme, Unterlagen, Beurteilungsblätter

6.

Berufskundlicher Unterricht: Schullehrpläne

7.

Bildungsberichte

8.

Bildungsverordnung

9.

Bildungsplan

10.

Qualifikationsverfahren

11.

Betriebsinterne Ergänzungen


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 1: Einleitung Die vorliegende Lerndokumentation ist das Kerndokument der Ausbildung zur Marmoristin EFZ / zum Marmorist EFZ. Sie hilft den Lernenden und den Ausbildungsverantwortlichen, die betriebliche Ausbildung sinnvoll zu gliedern und nach Möglichkeit auf den Schulstoff und die Inhalte der überbetrieblichen Kurse abzustimmen.

Sinn und Zweck, Kontrolle und Beurteilung der Lerndokumentation In der Lerndokumentation werden alle wichtigen Arbeiten erfasst. Die Lerndokumentation darf während des Qualifikationsverfahrens als Nachschlagewerk verwendet werden. In diesem Sinne ist jeder erarbeitete Eintrag ein Schritt in Richtung erfolgreichem Lehrabschluss! Das Führen der Lerndokumentation ist für alle Lernenden obligatorisch. Im Betrieb wird den Lernenden dafür angemessen Zeit eingeräumt. Im schulischen Unterricht und in den überbetrieblichen Kursen werden ebenfalls Einträge erarbeitet. Die Kontrolle der Lerndokumentation obliegt in erster Linie den Ausbildungsverantwortlichen im Betrieb. Diese halten am Ende jedes Semesters den Bildungsstand des/der Lernenden in einem Bildungsbericht (Vorlage im Register 7) fest. Die Lerndokumentation wird jedoch auch in den überbetrieblichen Kursen auf Qualität und Vollständigkeit überprüft.

Der Beruf, Grundlagen für die Ausbildung Im Register 2 ist der Beruf der Marmoristin EFZ / des Marmoristen EFZ beschrieben. Die Darstellung „Handlungskompetenzen“ zeigt, welche fachlichen, methodischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen in der dreijährigen Grundbildung ausgebildet und am Ende der Ausbildung geprüft werden. Die beiden Dokumente Bildungsverordnung und Bildungsplan sollen in den Registern 8 und 9 abgelegt werden. Die Bildungsverordnung ist die rechtliche Grundlage der Ausbildung. Der Bildungsplan konkretisiert die Verordnung; er beschreibt, welche Bildungsziele am Ende der Ausbildung erfüllt sein müssen, wie die Ziele auf die drei Lernorte Betrieb, überbetriebliche Kurse und Schule aufgeteilt sind und wie die Ziele am Ende der Ausbildung überprüft werden. Ausbildung an den drei Lernorten, Qualifikationsverfahren Die Unterlagen zu den überbetrieblichen Kursen (üK) sollen im Register 5 abgelegt werden. Die Lernenden erhalten die Programme und weitere Unterlagen wie die Bewertungsblätter spätestens zu Beginn der einzelnen Kurse. Die üK sind die eigentlichen Taktgeber in der Ausbildung. Der berufskundliche Unterricht ist auf die überbetrieblichen Kurse abgestimmt. Die entsprechende Übersicht und die Schullehrpläne erhalten die Lernenden zu Beginn der Ausbildung resp. zu Semesterbeginn; diese Unterlagen sollen im Register 6 abgelegt werden. Die betriebliche Ausbildung kann anhand der Unterlagen aus üK und Schule sinnvoll geplant und auf die verschiedenen Semester verteilt werden. Im Register 3 findet sich die Zusammenstellung aller betrieblichen Leistungsziele des Bildungsplans. Diese Tabelle ermöglicht den Ausbildungsverantwortlichen die Planung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung. Register 1 / Seite 1


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Das Hauptkapitel der Lerndokumentation (Register 4) erstellen die Lernenden in den drei Lehrjahren. Jede Woche dokumentieren sie exemplarisch eine praktische Arbeit, skizzieren, zeichnen und beschreiben Arbeitsschritte und fassen wichtige Erkenntnisse zusammen. Die Lernenden besprechen ihren Wocheneintrag mit der ausbildungsverantwortlichen Person im Betrieb im Sinne eines Lehrgesprächs, wie dies die Bildungsverordnung vorsieht (Art. 14 Abs. 2). Das Register 10 orientiert über die Vorgaben zum Qualifikationsverfahren.

Wird die Lerndokumentation in diesem Sinne gebraucht und geführt, ist sie nicht nur ein hilfreiches Instrument während der Ausbildung und während des Qualifikationsverfahrens, sondern sie wird zu einem Nachschlagewerk, das seinen Wert auch über die Ausbildung hinaus behalten wird.

30. Juli 2010 Im Namen der Trägerverbände:

Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP sig. Jean-René Kaiser, Präsident Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT sig. Mauro Bettazza, Präsident Naturstein-Verband Schweiz NVS sig. Titus Toscano, Präsident Schweizer Naturstein-Produzenten SNP (Fachgruppe des Schweiz. Baumeisterverbandes SBV) sig. Hans-Jakob Bärlocher, Präsident Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS sig. Marco Marazzi, Präsident

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Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Adressen Unterlagen zur Umsetzung der beruflichen Grundbildung

Bezugsquelle

Verordnung über die berufliche Grundbildung Berufsfeld Steinbearbeitung vom 16.10.2009 Steinbildhauerin EFZ/Steinbildhauer EFZ Steinmetzin EFZ/Steinmetz EFZ Marmoristin EFZ/Marmorist EFZ Steinwerkerin EFZ/Steinwerker EFZ

Elektronisch: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, www.bbt.admin.ch

Bildungsplan vom 28.09.2009

-

Standard-Lehrplan für die überbetrieblichen Kurse

Standard-Lehrplan für den berufskundlichen Unterricht

Organisationsreglement für überbetriebliche Kurse

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren

Lerndokumentation für Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Arbeitsblätter

Bildungsbericht Notenformular

Printversion: Bundesamt für Bauten und Logistik, www.bundespublikationen.admin.ch Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, www.armp.ch - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, www.aigt.ch - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, www.vsbs.ch - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, www.armp.ch - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, www.aigt.ch - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, www.vsbs.ch - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, www.armp.ch - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, www.aigt.ch - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, www.vsbs.ch - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, www.armp.ch - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, www.aigt.ch - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, www.vsbs.ch - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, www.armp.ch - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, www.aigt.ch - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, www.vsbs.ch - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, www.armp.ch - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, www.aigt.ch - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, www.vsbs.ch - Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, www.sdbb.ch - Association Romande des Métiers de la Pierre ARMP, www.armp.ch - Associazione Industrie dei Graniti Marmi e Pietre Naturali del Ticino AIGT, www.aigt.ch - Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister VSBS, www.vsbs.ch Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, www.sdbb.ch Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, www.sdbb.ch Register 1 / Seite 3


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 2: Berufsbild Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Marmoristinnen EFZ und Marmoristen EFZ fertigen vorwiegend maschinell Gestaltungselemente aus Naturstein. Sie beherrschen die dazu nötigen Techniken und verfügen über das entsprechende Fachwissen. Marmoristinnen und Marmoristen setzen Pläne und Skizzen in Naturstein um und zeichnen sich durch ein solides räumliches Vorstellungsvermögen, fundierte Arbeitstechniken, Sorgfalt und Genauigkeit aus. In der täglichen Arbeit tragen sie Sorge zu Gesundheit und Umwelt und beachten die branchenüblichen Normen und Vorschriften. Marmoristinnen und Marmoristen sind den gesundheitlichen Anforderungen des Berufs gewachsen und bringen die nötige Ausdauer und Charakterfestigkeit mit. Den Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden gegenüber treten sie korrekt und zuvorkommend auf. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung zur Marmoristin EFZ / zum Marmoristen EFZ findet an den drei Lernorten Betrieb - Schule - überbetriebliche Kurse statt.

Register 2 / Seite 1


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Handlungskompetenzen Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Sozial- und Selbstkompetenzen

Methodenkompetenzen

Eigenverantwortliches Handeln

Arbeitstechniken und Problemlösen

Lebenslanges Lernen

Prozessorientiertes, vernetztes

Kommunikationsfähigkeit

Denken und Handeln

Konfliktfähigkeit

Informations- und Kommunikationsstrategien

Teamfähigkeit Umgangsformen Belastbarkeit

Lernstrategien

Handlungskompetenzen Marmorist

1. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz

Kreativitätstechniken Ökologisches Verhalten

5. Werkstück fertigen 5.1. Arbeitsplatz organisieren

1.1. Sicherheit am Arbeitsplatz

5.2. Pläne lesen, Zeichnungen und Schablonen übertragen

1.2. Persönliche Schutzausrüstung

5.3. Stein zurichten

1.3. Ressourcen und toxische Stoffe

5.4. Oberflächen bearbeiten 5.5. Schrift und Relief ausführen

2. Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen

5.6. Profilierte Bauteile ausführen

2.1. Werkzeuge und Maschinen anwenden

5.7. Stein sanieren

2.2. Werkzeuge und Maschinen unterhalten

6. Werkstoffe verarbeiten

3. Technische Skizzen und Pläne zeichnen 3.1. Messen und Skizzieren 3.2. Planzeichnen 3.3. Perspektivisches Zeichnen 3.4. Schablonieren

6.1. Werkstoffe anwenden

Fachkompetenzen

6.2. Mörtel und Bindemittel anwenden

7. Werkstücke transportieren, versetzen und montieren 7.1. Transporte planen und durchführen 7.2. Versetzen und Montieren

4. Gestalten

7.3. Endkontrolle

4.1. Gestaltungsgrundlagen anwenden 4.2. Schriften und Symbole entwerfen 4.3. Objekte gestalten 4.4. Objekte abformen

8. Rapportieren, Dokumentieren, Kunden beraten 8.1. Arbeitsabläufe erfassen und Präsentationen erstellen 8.2. Umgang mit Kunden

Register 2 / Seite 2


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 3: Planungs- und Kontrolltabelle für betriebliche Ausbildung Die Tabelle umfasst sämtliche Leistungsziele, die im Betrieb vermittelt und von den Lernenden erreicht werden müssen. Die Einführung der Leistungsziele soll in der 1. Spalte einem der Semester zugewiesen werden (= Planung). Sinnvollerweise orientiert sich diese Planung an den Inhalten der überbetrieblichen Kurse und dem Schullehrplan. Die entsprechenden Übersichten finden sich in den Registern 5 und 6. Die Einführung und die Anwendung sind in den weiteren Spalten einzutragen (= Kontrolle). Die Einträge werden jeweils während der Lehrgespräche nachgeführt. Die Planungs- und Kontrolltabelle für die betriebliche Ausbildung ist auch als Word-Datei erhältlich (Bestellungen an vsbs@vsbs.ch).

weitere Anwendung

Eintrag Arbeitsbuch

laufend

18.8.12

selbständige Anwendung

weitere Anwendung

1.1 1.1.1.

Sicherheit am Arbeitsplatz Steinfachleute wenden bei jedem Arbeitsgang die SUVA-Schutzvorkehrungen an. (K3)

1.1.2.

... wenden die zur Verfügung stehenden Schutzeinrichtungen konsequent an. (K3)

1.1.3.

... beurteilen die Tauglichkeit von Schutzeinrichtungen, erkennen Mängel und melden diese der zuständigen Stelle. (K4)

1.1.4.

... beurteilen Gerüste und temporäre Leitern hinsichtlich ihrer Sicherheit und können sich bei Mängeln richtig verhalten. (K4)

1.1.5.

... befolgen beim Umgang mit Maschinen die vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen. (K3)

Semester

Eintrag Arbeitsbuch

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz

Begleitete Anwendung

1.

4

Einführung

... erkennen Mängel an pneumatischen Maschinen und leiten geeignete Massnahmen ab. (K4)

Bemerkungen

selbständige Anwendung Sept.Dez. 12

1.1.6.

Bemerkungen

Begleitete Anwendung

15.8.12 16.18.8.12

Einführung

Semester

Beispiel:

Register 3 / Seite 1


1.1.6.

... erkennen Mängel an pneumatischen Maschinen und leiten geeignete Massnahmen ab. (K4)

1.1.7.

... erkennen Mängel an elektrischen Einrichtungen und Maschinen und leiten geeignete Massnahmen ab. (K4)

1.1.8.

... beurteilen die Funktionstüchtigkeit von Werkzeugen und Maschinen. (K4)

1.1.9.

... verhindern unnötige Staubentwicklung durch Einsatz von Wasser oder geeigneten Absauganlagen. (K3)

1.1.10.

... sind umsichtig und machen Kollegen auf Gefahren aufmerksam. (K3)

1.2. 1.2.1.

Persönliche Schutzausrüstung Steinfachleute benutzen die persönliche Schutzausrüstung gemäss SUVAVorschriften. (K3)

1.2.2.

… wenden die Sicherheitsvorschriften über das Heben von Lasten an. (K3)

1.2.3.

… halten die Handwerkzeuge in Bezug auf persönliche Sicherheit in Ordnung. (K3)

1.2.4.

… verhalten sich den Sicherheitsrichtlinien des Betriebes entsprechend. (K3)

1.2.5.

… sind sich der Einwirkung von Hitze, UV-Strahlung und Ozon bewusst und schützen sich entsprechend. (K3)

1.3. 1.3.1.

Ressourcen und toxische Stoffe Steinfachleute setzen Materialien bewusst und ökonomisch ein. (K3)

1.3.2.

… setzen Maschinen und Geräte ökonomisch und ökologisch sorgsam ein. (K3)

1.3.3.

… setzen Hilfsmittel und Stoffe aus ökonomischen und ökologischen Gründen sparsam ein. (K3)

1.3.4.

… trennen Abfälle und führen sie nach Möglichkeit der Wiederverwertung zu. (K3)

1.3.5.

… beurteilen die Auslastung der betriebsinternen Logistik und handeln dementsprechend. (K4)

1.3.6.

… befolgen in der Anwendung und bei der Lagerung von toxischen Stoffen die Vorgaben. (K3)

1.3.7.

… führen toxische Stoffe sorgsam der vorgeschriebenen Entsorgung zu. (K3)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

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Register 3 / Seite 2


2.

Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen

2.1. 2.1.1.

Werkzeuge und Maschinen anwenden Steinfachleute setzen die verschiedenen Handwerkzeuge wie Beiz-, Schlag-, Zahn-, Scharrier- und Spitzeisen etc. entsprechend den Materialien fachgerecht ein. (K3)

2.1.2.

… setzen Winkelschleifer für Trenn- und Schleifarbeiten steingerecht ein. (K3)

2.1.3.

… setzen Handbohrmaschinen steingerecht ein. (K3)

2.1.4.

... setzen Presslufthämmer mit den entsprechenden Einsätzen steingerecht ein. (K3)

2.1.5.

… setzen die betrieblichen Handmaschinen materialgerecht ein.(K3)

2.1.6.

… richten die Kernbohrmaschine ein und platzieren sie punktgenau. (K3)

2.1.7.

… arbeiten mit stationären Steinverarbeitungsmaschinen. (K3)

2.1.8.

… richten Werkzeugschleifmaschinen ein und schärfen damit ihre Handwerkzeuge. (K3)

2.2 2.2.1.

Werkzeuge und Maschinen unterhalten Steinfachleute schärfen Handwerkzeuge je nach Anwendungszweck und Materialeinsatz an. (K3)

2.2.2.

... schmieden aus einem Stahlrohling die gebräuchlichsten Handeisen wie Spitzeisen, Schlageisen und Zahneisen. (K3)

2.2.3.

... schmieden die gebräuchlichsten Handeisen selbstständig nach. (K3)

2.2.4.

... führen periodische Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen selbstständig durch. (K3)

2.2.5.

... warten, pflegen und unterhalten die gebrauchten Handwerkzeuge. (K3)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

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Register 3 / Seite 3


3.

Technische Skizzen und Pläne zeichnen

3.1. 3.1.1.

Messen und Skizzieren Steinfachleute wählen zweckmässige Messwerkzeuge u Zeichenutensilien zur Erstellung des Bauaufmasses (Bauteil, Objekt) aus und setzen diese ein. (K4)

3.1.2.

... wählen geeignete Darstellungsarten (Risse, Schnitte, Perspektiven) zum Bauaufmass aus und setzen diese zweckmässig ein. (K4)

3.1.3.

... bedienen digitale Messgeräte und setzen diese zweckmässig ein. (K3)

3.1.4.

... nehmen bestehende Profile am Objekt ab und halten sie als vermasste Skizze sowie als Schablone fest. (K3)

3.2. 3.2.4.

Planzeichnen Steinfachleute berechnen die Zeichnungsmasse aufgrund des gegebenen Zeichenmassstabs und berechnen die noch fehlenden Masse. (K3)

3.2.5.

... konstruieren Profile, Bogen und andere Formen. (K3)

3.2.6.

... zeichnen Risse und Schnitte anhand von vermassten Bauaufmassen (Skizzen, räumliche Bilder). (K3)

3.2.7.

... beschriften Pläne mit den zur Ausführung des Objekts notwendigen Angaben sowie mit Titel, Massstab, Name, Datum, Material, Bearbeitung und Stückliste. (K3)

3.3. 3.3.1.

Perspektivisches Zeichnen Steinfachleute setzen Rissdarstellungen in perspektivische Darstellungen um. (K3)

3.3.2.

… zeichnen Objekte und Körper freihand perspektivisch und schattieren diese. (K3)

3.3.3.

… skizzieren und konstruieren Körper und Objekte in Parallelperspektive (Kavalierperspektive / Schrägbild, Militärperspektive, Isometrie). (K3)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

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Register 3 / Seite 4


3.4. 3.4.1.

Schablonieren Steinfachleute reissen Schablonen auf und benutzen das dem Material entsprechende Werkzeug. (K3)

3.4.2.

... konstruieren mit Hilfe geometrischer Grundkonstruktionen 1:1 Profile. (K3)

3.4.3.

... stellen mit Schablonenmaterial und entsprechenden Werkzeugen die verschiedenen Schablonen für ihr Werkstück her. (K3)

4.

Gestalten

4.1. 4.1.1.

Gestaltungsgrundlagen anwenden Steinfachleute zeichnen Objekte proportional richtig. (K3)

4.1.2.

... zeichnen Formen im Massstab 1:1 für die Anwendung am Naturstein. (K3)

4.1.4.

... wenden die Formen der architektonischen und plastischen Stile an. (K3)

4.2. 4.2.1.

Schriften und Symbole entwerfen Steinfachleute zeichnen die Schriftformen von der Kapitalis bis zur Groteskschrift. (K3)

4.2.2. 4.2.4.

... entwerfen Schrift und Symbol. (K5) ... übertragen Schrift und Symbol auf das Objekt. (K3)

5.

Werkstück fertigen

5.1. 5.1.1.

Arbeitsplatz organisieren Steinfachleute wählen die richtige Werkbank und die richtigen Hilfsgeräte / Aufbänkmethoden für die Arbeit am Stein. (K3)

5.1.2.

... platzieren die Werkbank am geeigneten Ort. (K3)

5.1.3.

... bänken den Werkstein in der richtigen Arbeitshöhe auf, so dass ein körperschonendes und kräftesparendes Arbeiten möglich ist. (K3)

5.1.4.

... halten ihren Arbeitsplatz nach Vorschrift in Ordnung und rüsten ihn mit den erforderlichen Hilfsmitteln aus. (K3)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

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Register 3 / Seite 5


5.2. 5.2.1.

Pläne lesen, Zeichnungen und Schablonen übertragen Steinfachleute ermitteln aus Plänen die erforderlichen Arbeitsschritte. (K4)

5.2.2.

... übertragen Masse von Plänen fachgerecht auf das Werkstück. (K3)

5.2.3.

... übertragen die Schablone korrekt ausgerichtet auf das Werkstück. (K3)

5.3. 5.3.1.

Stein zurichten Steinfachleute unterscheiden und bestimmen handelsüblichen Naturstein. (K3)

5.3.2.

... beurteilen Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten der gebräuchlichsten Gesteinsarten und Gesteinstypen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften. (K4)

5.3.3.

... wählen im Lager den richtigen Stein aus. (K3)

5.3.4.

... lagern die Steine materialgerecht. (K3)

5.3.5.

... kontrollieren den Werkstein vor Arbeitsbeginn auf Masse, Farbe, Textur und Lager (Schichtung des Steins). (K4)

5.3.7.

... richten den Stein mit Hilfe von Handmaschinen. (K3)

5.3.8.

... richten den Stein mit Hilfe von stationären Maschinen. (K3)

5.4. 5.4.1.

Oberflächen bearbeiten Steinfachleute fertigen mit den verschiedenen Grobbearbeitungstechniken regelmässige und saubere Oberflächen. (K3) ... bürsten, satinieren und flammen Oberflächen von gerichteten Werkstücken. (K3)

5.4.2.

5.4.3.

... schleifen Flächen und Profile mit den für die Gesteinsart geeigneten Schleifmitteln. (K3)

5.4.4.

... polieren Flächen und Profile mit den für die Gesteinsart geeigneten Poliermitteln. (K3)

5.4.5.

... behandeln und bearbeiten Flächen und Profile mit chemischen Mitteln. (K3)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 3 / Seite 6


5.5. 5.5.1.

Schrift und Relief ausführen Steinfachleute übertragen Schrift- und Symbolvorlagen mit der richtigen Durchschlagtechnik auf den Stein. (K3)

5.5.2.

... führen die verschiedenen Schrifttechniken im Stein aus. (K3)

5.5.3.

... gravieren von Hand oder mit Druckluft Schriften. (K3)

5.5.4.

... fassen gravierte Schriften. (K3)

5.5.5.

... bestimmen den Bossen und hauen Reliefarbeiten in Stein. (K3)

5.5.6.

... hauen mit Hilfe verschiedener Übertragungstechniken Reliefarbeiten. (K3)

5.5.7.

... führen Schrift und Symbol in Flächenrelief aus. (K3)

5.7. 5.7.5.

Stein sanieren ... reinigen verschmutzte Steinoberflächen. (K3)

5.7.6.

... applizieren Schutzschichten auf den Naturstein. (K3)

6.

Werkstoffe verarbeiten

6.1. 6.1.2.

Werkstoffe anwenden Steinfachleute setzen Materialien für Ornamente ein und beschreiben deren Eigenschaften und Anwendungsgebiete. (K3) ... montieren Bunt- und Leichtmetall sowie Stahllegierungen auf den Stein. (K3)

6.1.3.

6.2. 6.2.1.

Mörtel und Bindemittel anwenden Steinfachleute setzen verschiedene Arten von Zuschlag- resp. Zusatzstoffen ein. (K3)

6.2.2.

... wenden die betriebsüblichen Zuschlag- resp. Zusatzstoffe nach Rezeptur an. (K3)

6.2.3.

... setzen die betriebsüblichen chemischen Verbindungsstoffe ein. (K3)

6.2.4.

... wenden betriebsübliche chemische Verbindungsstoffe nach Rezeptur an. (K3)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 3 / Seite 7


7.

Werkstücke transportieren, versetzen und montieren

7.1. 7.1.1.

Transporte planen und durchführen Steinfachleute erstellen eine Werkzeug-, Material- und Hilfsmittelliste für jeden Arbeitsschritt. (K3)

7.1.2.

... erarbeiten einen realistischen Zeitplan für Versetz- und Montagearbeiten. (K4)

7.1.3.

... bereiten fertig hergestellte Werkstücke für den Transport vor. (K3)

7.1.4.

... setzen die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf Beladetechniken um. (K3)

7.1.5.

... sichern die Werkstücke mittels Spanngurten mit geeigneten Anschlagmitteln. (K3)

7.1.6.

... nutzen die vorhandenen Hebezeuge und setzen diese zweckmässig ein. (K3)

7.1.7.

... schützen die Werkstücke gegen Transportschäden, lagern die Werkstücke sicher und schützen sie gegen Transportschäden. (K3)

7.2. 7.2.1.

Versetzen und Montieren Steinfachleute versetzen oder verlegen die Werkstücke auf Untergrund im Innenund Aussenbereich. (K3)

7.2.2.

... verankern Werksteine mit dem Untergrund. (K3)

7.2.3.

... dichten Fundamente ab. (K3)

7.2.4.

... schaffen korrekte Fugen und Fugenbilder aus. (K3)

7.3. 7.3.1.

Endkontrolle Steinfachleute bereiten die ausgeführten Arbeiten für die Schluss- oder Teilabnahme vor. (K3)

7.3.2.

... führen Qualitätskontrollen nach Abschluss der geleisteten Arbeiten am Werkstück selbstständig aus. (K6)

7.3.3.

... schliessen Montagearbeiten selbstständig ab und führen die nötigen Endkontrollen durch. (K6)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 3 / Seite 8


8.

Rapportieren, Dokumentieren, Kunden beraten

8.1. 8.1.1.

Arbeitsabläufe erfassen und Präsentationen erstellen Steinfachleute füllen die betriebsüblichen Arbeitsrapporte korrekt aus. (K3)

8.1.2.

... beschreiben und begründen die ausgeführten Arbeitsschritte. (K6)

8.1.4.

... stellen Fotos und Texte zu Dokumentationen zusammen. (K5)

8.2. 8.2.1.

Umgang mit Kunden Steinfachleute empfangen und betreuen Kunden nach betrieblichen Weisungen. (K6)

8.2.2.

... geben Kunden im Rahmen ihrer Kompetenzen Auskunft. (K3)

8.2.3.

... tragen im Rahmen ihrer Kompetenzen dazu bei, einen erfolgreichen Firmenauftritt nach aussen umzusetzen. (K6)

8.2.4.

... erkennen schwierige Situationen im Umgang mit Kunden und verhalten sich nach den betrieblichen Vorgaben. (K6)

Bemerkungen

Eintrag Arbeitsbuch

weitere Anwendung

selbständige Anwendung

Begleitete Anwendung

Einführung

Semester

Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 3 / Seite 9


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 4: Arbeitsblätter Liebe Lernende Jede Woche dokumentieren Sie exemplarisch eine praktische Arbeit, skizzieren, zeichnen und beschreiben Arbeitsschritte und fassen wichtige Erkenntnisse zusammen. Dies ergibt 40 Einträge pro Jahr. Damit erreichen Sie Folgendes: Ihre zeichnerischen Fähigkeiten werden gefördert. Sie wenden das Fachzeichnen an und üben das Gelernte. Sie lernen Arbeitsabläufe beschreiben. Sie dokumentieren Ihre Lernfortschritte. Für das Erstellen der Arbeitsblätter gelten folgende Regeln: Das Führen der Lerndokumentation ist für alle Lernenden obligatorisch. Wöchentliche Einträge (40 Einträge / Jahr), nach Datum geordnet. Die Arbeitsblätter umfassen: . Dokumentation von Arbeitsabläufen . Skizzieren, Zeichnen und Beschreiben von Arbeitsschritten . Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse Die Arbeitsblätter werden in den überbetrieblichen Kursen auf Qualität und Vollständigkeit hin überprüft. Die Besprechung des jeweiligen Wocheneintrags erfolgt mit der ausbildungsverantwortlichen Person im Betrieb. Die Lerndokumentation darf während des Qualifikationsverfahrens als Nachschlagewerk verwendet werden. Für das erste Semester stehen Ihnen nachfolgend 20 Arbeitsblätter zur Verfügung. Die Bezugsadresse für weitere Exemplare finden Sie im Register 1.

Register 4 / Seite 1


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Arbeitsblatt Vorname/ Name

Woche/ Datum

.

Ausgef端hrte Arbeit

Bearbeitete Leistungsziele

Vorgehen (Bericht, Ablauf, Zeichnung, Skizze, Illustration, Fotos etc. )

Register 4 / Seite 2


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Erfahrungen, Überlegungen, Erkenntnisse Ich verfüge nun über folgende Kompetenzen:

Diese Kompetenzen habe ich mir wie folgt angeeignet:

Ich habe folgende Erfahrungen gemacht:

Wenn ich diese Arbeit das nächste Mal ausführe, werde ich Folgendes anders machen:

Datum

Visum Ausbildungsverantwortliche/r: Register 4 / Seite 3


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 5: Überbetriebliche Kurse: Programme, Unterlagen, Beurteilungsblätter Übersicht Die überbetrieblichen Kurse für Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ dauern insgesamt 30 Tage.

1. Lehrjahr Kurs

Thema

Dauer

1.1.

Einführung manuelle Steinbearbeitung

5 Tage

-

1.2.

1.1. 1.2. 1.3. 2.1. 2.2. 5.1. 5.3.

Sicherheit am Arbeitsplatz Persönliche Schutzausrüstung Ressourcen und toxische Stoffe Werkzeuge und Maschinen anwenden Werkzeuge und Maschinen unterhalten Arbeitsplatz organisieren Stein zurichten

Oberflächenbearbeitung

Richtziele

5 Tage 5.4.

- Oberflächen bearbeiten

2. Lehrjahr Kurs

Thema

Dauer

2.2.

Messen und Schablonieren

5 Tage

-

2.4.

3.1. 3.4. 5.2. 5.4.

Messen und Skizzieren Schablonieren Pläne lesen, Zeichnungen und Schablonen übertragen Oberflächen bearbeiten

Steinbearbeitung

Richtziele

5 Tage 5.3. 5.4. 6.1.

- Stein zurichten - Oberflächen bearbeiten - Werkstoffe anwenden

3. Lehrjahr Kurs

Thema

Dauer

3.3.

Schriften, Symbole und Reliefs

5 Tage 4.2. 5.5. 7.3.

- Schriften und Symbole entwerfen - Schrift und Relief ausführen - Endkontrolle

3.6.

Planzeichnen - Werkzeuge und Maschinen unterhalten - Planzeichnen (CAD Grundkurs)

Richtziele

5 Tage 2.2. 3.2. Register 5 / Seite 1


Lerndokumentation Marmoristin EFZ / Marmorist EFZ

Register 7: Bildungsberichte Erläuterungen zum Bildungsbericht Das Berufsbildungsgesetz schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Der Bildungsbericht ist also Pflicht. Jedoch sollte es für alle Berufsbildnerinnen und Berufsbildner eine Selbstverständlichkeit sein, sich auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person über den Stand der Ausbildung zu unterhalten.

Ablauf des Gesprächs bzw. Aufbau des Bildungsberichts Mit dem Formular «Bildungsbericht» des SDBB wird folgender Ablauf des Gesprächs vorgeschlagen: Kompetenzen

Der Bildungsstand wird festgestellt. Beurteilt werden fachliche und methodische Aspekte, aber auch das Verhalten in der Gruppe und die Person selbst.

Arbeitsblätter

Das Gespräch ist eine gute Gelegenheit, die Arbeitsblätter zu kommentieren und zu beurteilen.

Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen

Beurteilen der Ausbildung durch die Lernenden

In der Regel werden bei dieser Gelegenheit auch das Zeugnis der Berufsfachschule und die Leistungen in den überbetrieblichen Kursen besprochen. Beim Bildungsbericht handelt es sich um eine Zweiwegkommunikation. Deshalb müssen die Lernenden Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen und Meinungen einzubringen. Sie können Betrieb und Berufsbildner/in nach den gleichen Kompetenzen bewerten, nach denen sie selbst beurteilt wurden und ihre Meinung zur Ausbildung äussern.

Ziele

Am Schluss der gemeinsamen Besprechung werden die Ziele festgelegt, die in der nächsten Ausbildungsperiode oder während der restlichen Bildungsdauer erreicht werden sollen. Diese können so bei der nächsten Besprechung des Bildungsberichts überprüft werden.

Verbindlichkeit

Das Gespräch ist ein Zwischenhalt und dient zur Standortbestimmung. Probleme sollten erkannt und Lösungswege besprochen werden. Das hilft den Gesprächspartnern, Klarheit zu erhalten, so dass alle wissen, was zu tun ist und was die andere Seite erwartet. Die Unterschriften am Schluss unterstreichen den verbindlichen Charakter des Bildungsberichts. Register 7 / Seite 1


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Hinweise für die Gesprächsführung Der Bildungsbericht ergänzt die kürzeren und längeren Besprechungen, die vor, während und bei Abschluss einzelner Arbeiten geführt werden. Das Gespräch über den Bildungsbericht soll gut vorbereitet und strukturiert stattfinden. Es hat sich bewährt, das Formular auch von den Lernenden ausfüllen zu lassen. Im Sinne einer Selbstbeurteilung können sie sich kritisch mit dem eigenen Tun auseinandersetzen und erhalten die Gelegenheit, ihre Wahrnehmung mit einer Fremdbeurteilung zu vergleichen. Jeder Fragebogen verführt dazu, eine Person oder eine Sache formalistisch zu beurteilen. Bei der Vorbereitung sollten Berufsbildner/innen sich auch in die Lage der Beurteilten versetzen. Sie konfrontieren die Lernenden mit ihrer Wahrnehmung und ihren Erwartungen. Die Lernenden erhalten wohl Lob für ihre Leistungen und ihr Verhalten, müssen aber auch Kritik annehmen und verdauen. Im Gespräch werden Ursachen von allfälligen Schwierigkeiten und Möglichkeiten zu deren Überwindung gesucht. Das Vorgehen ist ein partnerschaftliches. Der «wahre Wert» einer Person steht dabei nicht zur Diskussion, sondern ihre berufsbezogenen Leistungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie die Gestaltung der beruflichen Grundbildung. Eine regelmässige, auf sorgfältige Beobachtungen abgestützte Beurteilung schafft Transparenz und Offenheit und nützt allen Beteiligten.

Quelle: ISBN 978-3-905406-30-6 Bezugsquelle: SDBB Vertrieb, Zürichstrasse 98, 8600 Dübendorf, Tel. 0848 999 001 Fax 044 801 18 00, E-Mail vertrieb@sdbb.ch, Internet www.shop.sdbb.ch

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BILDUNGSBERICHT Berufsfeld „Steinbearbeitung“ In der Bildungsverordnung ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person - insbesondere gestützt auf die Lerndokumentation - festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht.

Lehrbetrieb: Lernende Person: Verantwortlich für die Ausbildungsperiode: Semester:

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Beurteilungsmerkmale

Beurteilung

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Begründungen und Ergänzungen

A Anforderungen übertroffen B Anforderungen erfüllt C Anforderungen nur knapp erfüllt D Anforderungen nicht erfüllt, Fördermassnahmen nötig

1. Fachkompetenzen 1.1 Ausbildungsstand

ABCD

Gesamtbeurteilung gemäss den im Bildungsplan aufgeführten Leistungszielen und betrieblichem Ausbildungsprogramm

1.2 Arbeitsqualität

ABCD

Genauigkeit/Sorgfalt

1.3 Arbeitsmenge/Arbeitstempo

ABCD

Zeitaufwand für sachgerechte Ausführung der Arbeiten

1.4 Umsetzung der Berufskenntnisse

ABCD

Verbindung von Theorie und Praxis

2. Methodenkompetenzen M1 Arbeitstechniken und Problemlösen

ABCD

Ordnung halten, Prioritäten setzen, Zielorientiertheit, Effizienz

M2 Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln

ABCD

Verstehen und Nachvollziehen von Arbeitsabläufen und -prozessen Register 7 / Seite 3


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M3 Informations- und Kommunikationsstrategien

ABCD

Informationen beschaffen und nutzen

M4 Lernstrategien

ABCD

Entwickeln von Lernstrategien für unterschiedliche Aufgaben und Problemstellungen

M5 Kreativitätstechniken

ABCD

Innovative Lösungsansätze

M6 Ökologisches Verhalten

ABCD

Bewusster Umgang mit Ressourcen

3. Sozial- und Selbstkompetenzen S1 Eigenverantwortliches Handeln ABCD Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, eigene Beiträge leisten

S2 Lebenslanges Lernen

ABCD

Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten

S3 Kommunikationsfähigkeit

ABCD

Sich verständlich ausdrücken, Informationsprozesse kennen und entsprechend handeln

S4 Konfliktfähigkeit

ABCD

Überlegter Umgang in Auseinandersetzungen und Konfliktfällen

S5 Teamfähigkeit

ABCD

Fähigkeit im Team zu arbeiten

S6 Umgangsformen

ABCD

Situationsgerechtes Verhalten und Auftreten / Freundlichkeit / Zuverlässigkeit

S7 Belastbarkeit

ABCD

Durchhaltewillen, Überblick bewahren

4. Lerndokumentation 4.1 Sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit

ABCD

4.2 Sauberkeit, Darstellung, Übersichtlichkeit

ABCD

5. Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen 5.1 Semesterzeugnis ABCD 5.2 Überbetriebliche Kurse ÜK ABCD 5.3 Freikurse, Stützkurse ABCD Register 7 / Seite 4


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6. Beurteilen der Ausbildung durch die lernende Person 6.1 Erhaltene betriebliche Ausbildung Fachkompetenz Methodenkompetenz Betriebsklima Persönliche Förderung

sehr gut

gut

knapp genügend

ungenügend

   

   

   

   

Begründungen und Ergänzungen:

6.2 Betreuung durch die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner Begründungen und Ergänzungen:

7. Überprüfen der Zielerreichung im abgelaufenen Semester Vgl. Punkt 9 des vorangehenden Bildungsberichts

Betriebliche Leistungsziele Schulische Leistungsziele Leistungsziele der üK

Fachkompetenz Methodenkompetenz Sozialkompetenz Selbstkompetenz

übertroffen

erfüllt

knapp erfüllt

nicht erfüllt

  

  

  

  

   

   

   

   

Begründungen / Massnahmen:

Register 7 / Seite 5


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8. Ziele f체r das n채chste Semester Betriebliche Leistungsziele:

Schulische Leistungsziele:

Leistungsziele der 체K:

Fachkompetenz:

Methodenkompetenz:

Sozialkompetenz:

Selbstkompetenz:

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9. Abmachungen betreffend Freikurse und Stützkurse

10. Diverses

11. Datum/Unterschriften Dieser Bildungsbericht wurde am _____________________________ besprochen.

Unterschrift der verantwortlichen Berufsbildnerin / des verantwortlichen Berufsbildners:

Unterschrift der lernenden Person:

Visum des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin:

Datum:

Unterschrift:

Auf Verlangen ist der Bildungsbericht der kantonalen Behörde vorzuweisen.

© 2010 Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ «Berufsfeld Steinbearbeitung» Formular erstellt in Anlehnung an den Bildungsbericht SDBB Bern 2009, ISBN 978-3-905406-30-6 © SDDB Vertrieb, Zürichstrasse 98, 8600 Dübendorf, Tel. 0848 999 001 Fax 044 801 18 00, vertrieb@sdbb.ch, www.shop.sdbb.ch

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Register 10: Qualifikationsverfahren 1.

Organisation

Das Qualifikationsverfahren wird im Lehrbetrieb, in einem anderen geeigneten Betrieb, in einer Berufsfachschule oder in einem üK-Zentrum durchgeführt. Den Lernenden werden ein Arbeitsplatz und die erforderlichen Einrichtungen in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt. Mit dem Prüfungsaufgebot wird bekannt gegeben, welche Materialien sie mitbringen müssen.

2.

Qualifikationsbereiche

Praktische Arbeit In diesem Qualifikationsbereich wird die Erreichung der Leistungsziele aus Betrieb und überbetrieblichen Kursen überprüft. Diese wird entweder während 30-80 Stunden als individuelle praktische Arbeit (IPA) oder während 32 Stunden als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) durchgeführt. Über die Art der Durchführung entscheiden die Kantone auf Empfehlung der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ), Berufsfeld Steinbearbeitung. Position 1 Position 2 Position 3 Position 4

Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen Technische Skizzen und Pläne zeichnen Gestalten Werkstück fertigen

Berufskenntnisse In diesem Qualifikationsbereich wird während 2 Stunden schriftlich und 30 Minuten mündlich die Erreichung der Leistungsziele im berufskundlichen Unterricht geprüft. Der Qualifikationsbereich umfasst: Position 1 Position 2

Position 3

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz (mündlich) Werkzeuge und Maschinen fachgerecht einsetzen; Werkstück fertigen; Werkstoffe verarbeiten Technische Skizzen und Pläne zeichnen; Gestalten; Rapportieren, Dokumentieren, Kunden beraten

Allgemeinbildung Die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des BBT über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Register 10 / Seite 1


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3.

Erfahrungsnote

Die Erfahrungsnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel aus der Summe der Noten des berufskundlichen Unterrichts und der 端berbetrieblichen Kurse. Die Note f端r den berufskundlichen Unterricht ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe aller Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts. Die Note f端r die 端berbetrieblichen Kurse ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete Mittel aus der Summe der benoteten Kompetenznachweise.

4.

Bewertung

Die Bestehensnorm, die Notengebung und Notengewichtung richtet sich nach der Bildungsverordnung.

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