Статут на ГРОМ на германски јазик

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SATZUNG СТАТУТ НА

DER PARTEI ГРАЃАНСКА ОПЦИЈА BÜRGERLICHE OPTION ЗА МАКЕДОНИЈА! FÜR MAZEDONIEN



SATZUNG DER GROM

Gemäß des Artikels 14 und 16 des Gesetzes über die politischen Parteien ( “Amtsblatt der Republik Mazedonien” №. 76/ 04, 5/07, 8/07, 5/08 und 23/13), wurde von der Gründungsversammlung der Partei Bürgerliche Option für Mazedonien (GROM) am 28.09.2013 die SATZUNG der Partei Bürgerliche Option für Mazedonien verabschieden I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Durch diese Satzung wurden der Namen und die Kurzbezeichnung, der Sitz, die politischen Handlungsziele, die Einbeziehung der Öffentlichkeit, die Voraussetzungen und die Arten von Mitgliedschaft und Kündigung der Mitgliedschaft, die Mitgliedschaftsrechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Mitglieder, die Interessenvertretung und Repräsentation, die Gremien, die Art und Weise ihrer Wahl und Widerrufs, die Mandatzeit und das Verfahren zum Bestimmen, Erwerb und Verfügung über Vermögenswerten, die Auflösung, der Umgang mit den Vermögenswerten im Falle der Auflösung und die Kennzeichnungen der politischen Partei näher bestimmt . Artikel 2 Der Name der politischen Partei ist Bürgerliche Option für Mazedonien. Die Kurzbezeichnung der Partei ist GROM. Artikel 3 GROM ist eine juristische Person. Der Sitz der Partei GROM befindet sich in Skopje, Ruzveltova Str. bb Eingang 1, Lokal №.9. Artikel 4 GROM hat seinen eigenen Stempel im Rundform mit einem Durchmesser von drei (3) cm, im oberen Teil halbkreisförmig steht der Name der Partei, in der Mitte - das Zeichen der Partei, und im unteren Teil halbkreisförmig steht es - Skopje. GROM hat auch einen Dienststempel mit rechteckiger Form, im oberen Teil steht der Name der Partei, in der Mitte sind zwei Zeilen für Nummer und Datum bestimmt, und unten steht es -Skopje .

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Artikel 5 GROM hat sein eigenes Markenzeichen, Parteifahne und festliches Lied. Das Marchenzeichen der Partei GROM stellt ein stilisiertes Haus dar, das ein Symbol zur Artikulation des bürgerlichen Konzeptes der Partei ist, welches Grundlage auf Gleichheit in der Ausübung der bürgerlichen politischen Idee, unabhängig von Unterschieden oder Zugehörigkeit beruht. Das stilisierte Haus mit Schornstein ist ein Symbol der nationalen Einheit unter einem Dach mit Sorgfalt, Wärme und Wohlstand für alle, zum Schutz der kollektiven nationalen Interessen und Rechte des Einzelnen. Die Parteifahne ist rechteckig mit den Maßen 70x140 cm, mit mehreren Farben, dabei ist die Grundfarbe grau, gestreicht durch sichtbare und unsichtbare geometrische Figuren in den Farben Rot, Gelb und Blau, die ineinander im Hintergrund übergehen, und in der Mitte steht das Wahrzeichen der Partei. Das feierliche Lied trägt den Titel “Mutig für Mazedonien“, und es enthält die grundlegenden Bestimmungen der Partei GROM. Artikel 6 GROM kann mit anderen in-und ausländischen politischen Subjekten und Organisationen mitarbeiten, in eine Koalition mit anderen Parteien eintreten und Mitglied der relevanten internationalen Organisationen sein. Der Zentralvorstand der Partei Grom entscheidet über die Art der Zusammenarbeit und Mitgliedschaft vom Absatz 1 dieses Artikels. II. POLITISCHE HANDLUNGSZIELE Artikel 7 Die Partei GROM wird sich bei ihrer Handlungen bemühen, die folgenden politischen Ziele zu erreichen: - Entwicklung und Funktionieren der Republik Mazedonien als Bürgerstaat, dessen Souveränität und Unabhängigkeit sich aus dem Bürger ergeben, und nicht aus religiöser, nationaler, politischer oder sonstiger Zugehörigkeit, - Die Einbeziehung der Bürger in die Ausführung von politischen Entscheidungen und die Nutzung von staatlichen Ressourcen und Potenzialen. - Integration der Republik Mazedonien in die internationalen politischen und wirtschaftlichen Tendenzen, stabile und sichere, wettbewerbsfähige Wirtschaft zur kontinuierlichen Verbesserung der Lebensqualität der Bürger, - Aufbau einer funktionalen demokratischen Gesellschaft freier Bürger, - Funktionieren der Marktwirtschaft und Schutz des privaten Eigentums als Voraussetzung für anhaltendes Wirtschaftswachstum und Ausübung von mehreren Beschäftigungen für die Bürger - Wertschätzung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten des Bürgers, - Dezentralisierung der politischen Macht und Dezentralisierung der 4


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wirtschaftlichen Entwicklung, - Förderung und Intensivierung der multikulturellen Wirklichkeit der mazedonischen Gesellschaft als Vorteil für den Wohlstand und Wohlbefinden der Bürger - Entwicklung des Humanpotenzials in der Republik Mazedonien durch die Förderung von Gesundheitswesen, Bildung und Wissenschaft, Kultur, Körperkultur und Sport und von gesunder Umwelt, - Soziale Kohäsion und Chancengleichheit für die verschiedenen sozialen Gruppen - Stärkung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit der Bürger, - Förderung der guten Nachbarschaftsbeziehungen und Bereitstellung von international zugesicherten Rechten und Freiheiten, Gründung von Kommunikationsinfrastruktur für den Wohlstand und die Entwicklung der Balkanregion. Artikel 8 Für die Umsetzung ihrer politischen Ziele vom Artikel 7 der Satzung, wurde das Parteiprogramm von der Versammlung der Partei GROM verabschiedet. Artikel 9 Die Partei GROM wird ihre politischen Ziele in Übereinstimmung mit der Verfassung der Republik Mazedonien, der Gesetze und dieser Satzung verwirklichen, dabei werden ausschließlich demokratische und gewaltfreie Mittel verwendet, und sie wird alle Versuche zur Ausübung von undemokratischen Methoden und Mitteln ablehnen. Artikel 10 Die Arbeit der Gremien der GROM ist öffentlich. Die Öffentlichkeit der Arbeit erfolgt durch: - Anwesenheit von Mitgliedern der GROM und von anderen Interessierten bei den Sitzungen der Gremien der GROM - Organisation von Pressekonferenzen zu verschiedenen Veranstaltungen des Alltagshandelns von GROM und durch Veröffentlichung von Pressemitteilungen, - Herausgabe einer eigenen Zeitung und anderen periodischen Publikationen, die sich auf die Arbeit und die Aktivitäten der GROM beziehen; - regelmäßiges Auftreten von Vertretern der GROM in die Medien und ihre Teilnahme an Debatten, an öffentlichen Versammlungen, Rundtischen, Diskussionen usw. - rechtzeitige Informierung der Öffentlichkeit über die Website der Partei GROM - konstante Zweiwegkommunikation mit den Bürgern über die sozialen Netzwerke: Facebook, Twitter, Linkedin, You tube .... 5


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- und regelmäßige Internet - Präsentationen der GROM. Die Mitgliedschaft der GROM wird durch die GROM - Gremien benachrichtigt werden. Artikel 11 Ohne die Anwesenheit der Öffentlichkeit kann nur in den Fällen diskutiert werden, wenn die Tagesordnung der Sitzungen der Gremien der GROM innere Probleme betrifft, darüber entscheidet der zuständige Organ der Partei GROM. III. MITGLIEDSCHAFT GROM Artikel 12 Mitglied der GROM kann jeder volljähriger Staatsbürger der Republik Mazedonien sein, der seine Bereitschaft, Mitglied der GROM zu werden, durch Ausfüllen des Antragsformulars auszudrücken wird. Artikel 13 Der Antragsformular wird schriftlich oder elektronisch ausgefüllt und wird der Gemeindlichen Organisation der GROM übermittelt, wo sich die Wohnadresse des Mitglieds befindet. Artikel 14 GROM wird nach Territorialprinzip organisiert und zwar in der lokalen, d.h. in der städtischen Gemeinschaft, Gemeinde, Stadt -, Wahlkreis -, Staat. Auf dem Gebiet der lokalen oder städtischen Gemeinschaft kann eine lokale Organisation der GROM gebildet werden. Auf dem Gebiet der Gemeinde wird eine Gemeindeorganisation der GROM gebildet. Bei Wahlen, werden auf dem Gebiet der Wahleinheiten Wahlbüros der GROM formiert. Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder der GROM. Artikel 15 Das Mitglied der GROM hat die folgenden Rechte , Pflichten und Verantwortlichkeiten: • sich an der Anschaffung der Politik der Partei zu beteiligen, • zu wählen und in den Gremien der Partei gewählt zu werden, • für die Präsidenten -, Parlaments -und Lokalwahlen oder für andere öffentlichen Funktionen gemäß den Bedingungen, die mit der Verfassung und den Gesetzen bestimmt sind, ernannt zu werden 6


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• regelmäßig über die Aktivitäten der Partei informiert zu werden, • unabhängige Initiativen im Einklang mit der Satzung, Programm - und anderen Akten der Partei zu übernehmen • die Satzungsregeln einhalten, die Programmziele der GROM, die im ParteiProgramm und in den anderen allgemeinen und individuellen Akten der Partei beinhaltet sind, zu folgen und zu realisieren. • seine eigene Meinung, Vorschlag oder Stellungnahme, die im Gegensatz zu der Entscheidung der Gremien von GROM ist, abzusondern . Mitgliedsbeitrag Artikel 16 Das Mitglied ist verpflichtet, Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Das Mitglied, das Einkommen, basierend auf der Funktion von der Mitgliedschaft in GROM verwirkicht, zahlt zusätzlichen Mitgliedsbeitrag. Das Mitglied kann spenden oder dotieren im Zeichen der materiellen und finanziellen Unterstützung der GROM. Das Spenden oder Dotieren im Zeichen der materiellen und finanziellen Unterstützung der GROM, bedeutet keine Quelle von zusätzlichen Rechten und Befugnissen in der Partei GROM. Alle Rechte und Pflichten der Mitgliedsbeiträge und die Bedingungen für die Befreiung von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird durch eine besondere Regelung, die der Zentralvorstand der Partei GROM verabschiedet, bestimmt. Beendigung der Mitgliedschaft Artikel 17 Die Mitgliedschaft in GROM endet durch: - Austritt des Mitglieds, durch Vorlage einer schriftlichen Erklärung. - Antreten als unabhängiger Kandidat oder als Kandidat anderer politischen Partei. - Permanenter Verlust der unternehmerischen Fähigkeiten oder - Auftreten des Todes. Artikel 18 Die Partei GROM kann sich durch Entscheidung von den Mitgliedern, die gegen die Verfassung, Gesetz oder Satzung und Programm der Partei GROM handeln, eingrenzen. Ausschluss des Mitglieds aus der Partei GROM ist nicht erlaubt. IV. GREMIEN DER PARTEI GROM Artikel 19

GROM hat die folgenden Gremien: 7


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- Versammlung - Zentralvorstand - Exekutivausschuss - Vorsitzender und - Aufsichtsrat IV.1 . VERSAMMLUNG DER PARTEI GROM Artikel 20 Die Versammlung ist das höchste Organ der Partei GROM. Die Versammlung besteht aus: - Ausgewählten Mitgliedern der Gemeindlichen Organisationen der Partei GROM, deren Anzahl und Auswahlverfahren, durch eine besondere Entscheidung des Zentralvorstandes geregelt wird, die sich auf vordefinierten Kriterien basiert worden ist, - dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Sekretär der Partei GROM, - den Mitgliedern des Zentralvorstandes, des Exekutivausschusses und des Aufsichtsrates der GROM - den Abgeordneten im Parlament der Republik Mazedonien und den Mitgliedern der Regierung aus den Reihen der Partei GROM - den Bürgermeistern der Gemeinden aus den Reihen der Partei GROM - den Vorsitzenden der Gemeindlichen und der Stadt - Organisation der Partei GROM - den Präsidenten des Rates, des Jugendforums und das Frauenforums der Partei GROM. Artikel 21 Die Versammlung der Partei GROM hat die folgenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten: - verabschiedet das Programm und die Satzung der Partei und deren Änderungen - bestimmt die Leitlinien für die Partei, - nimmt die Berichte über die Arbeit der Organe der Partei an - wählt und entlässt den Präsidenten, den Zentralvorstand und den Aufsichtsrat der Partei GROM - genehmigt eine Geschäftsordnung für ihre Arbeit und - führt auch weitere Aufgaben durch, die sich auf die Realisierung des Parteiprogramms bezogen, die durch das Gesetz oder durch diese Satzung bestimmt sind. Artikel 22 In außerordentlichen Fällen werden die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Versammlung vom Zentralvorstand übernommen. Unmittelbar nach der Beendigung der außerordentlichen Umstände oder 8


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auf seiner nächsten Sitzung muss der Zentralvorstand die Versammlung der GROM über die ergriffenen Maßnahmen benachrichtigen. Artikel 23 Die Versammlung der GROM wird einberufen, wenn es nötig ist, aber mindestens einmal aller zwei Jahre. Der Zentralvorstand der GROM bestimmt durch Entscheidung über die Zeit und Ort der Versammlung der GROM. Der Präsident der GROM beruft die Versammlung der GROM, mit einer schriftlichen Einladung ein, in der sich der Entwurf der Tagesordnung enthalten ist. Artikel 24 Die Versammlung der Partei GROM kann arbeiten und wirksam entscheiden, wenn auf der Sitzung mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sind. Die Versammlung der Partei GROM fasst die Beschlüsse mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder und in der Regel durch öffentliche Abstimmung. Die Abstimmung kann auch geheim sein, wenn die Versammlung eine besondere Entscheidung darüber trifft. Die Versammlung der GROM arbeitet nach der Geschäftsordnung, die am Beginn der Sitzung verabschiedet wird, und über ihre Arbeit wird ein Protokoll geführt, das von dem Vorsitzenden der Sitzung und zwei Delegierten unterschrieben wird. IV.2 ZENTRALVORSTAND DER PARTEI GROM Artikel 25 Der Zentralvorstand der GROM besteht aus 70 - 90 Mitgliedern, die von der Versamlung gewählt sind. Deren Funktion nach sind auch der Präsident, die Vizepräsidenten und der Sekretär der GROM, wie auch die Präsidenten des Aufsichtsrates, des Jugendforums und des Forums der Frauen der GROM, Mitglieder des Zentralvorstandes. An der Arbeit des Zentralvorstandes nehmen auch die Vorsitzenden der lokalen Organisationen, Bürgermeister, Parlamentarier und Regierungsmitglieder, ausgewählt aus den Reihen der Partei GROM, teil. Das Mandat des Zentralvorstandes dauert 5 (fünf) Jahre mit Recht zur Wiederwahl. Artikel 26 Der Zentralvorstand ist das oberste Organ der GROM zwischen zwei Versammlungen, der: - die Partei GROM verwaltet und für die Durchsetzung seiner Entscheidungen 9


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sorgt; - nach dem Vorschlag des Präsidenten handelnd, den Sekretär der GROM auswählt - nach dem Vorschlag des Präsidenten handelnd, die Vizepräsidenten der GROM auswählt, deren Anzahl durch einen gesonderten Beschluss festgelegt wird; - den Exekutivausschuss des Zentralvorstandes der GROM aus seinem Personalbestand wählt - den Präsidenten der GROM wählt, - den Vorsitzenden des Zentralvorstandes aus seinem Personalbestand mit Mandat von einem Jahr ohne Recht auf Wiederwahl wählt - politische Einschätzungen gibt und politische Positionen der Partei GROM nimmt, - die Kandidaten für Präsidenten der Republik Mazedonien, Kandidaten für Abgeordnete des Parlaments und Kandidat für die Gremien der Partei GROM bestimmt - die Geschäftsordnung der regionalen Büros feststellt, - die Verordnung zur Regelung der Rechte und Pflichten der Mitglieder der Partei GROM zur Zahlung von Mitgliedsbeitrag feststellt; - einen Verhaltenskodex für die Mitglieder der GROM annimmt - Entscheidungen über die Formierung und die Auflösung der gemeindlichen Organisationen der GROM trifft - Entscheidung zur Ankündigung innerparteilicher Wahlen fällt - Verordnung über die Kriterien und das Verfahren für die Wahl der Mitglieder und Gremien der Partei erlässt - die Arbeit der Funktionäre, die aus den Reihen der Partei GROM gewählt oder ernannt sind überwacht und ihre Verantwortung bestimmt; - die Jahresabschlüsse überprüft und annimmt und über das Eigentum der Partei verfügt, - Beschlüsse über das Formieren von Sondergremien, Kommissionen, Abteilungen zum Zwecke der GROM in ihrer politischen Tätigkeit fasst, - die Verfahrensordnung über das Arbeiten des Zentralvorstandes der GROM beschließt, - Leiter der Wahlzentrale wählt und - andere Aufgaben im Interesse der GROM ausübt, die durch die Satzung oder andere allgemeine Akte nicht in die Zuständigkeit anderer Gremien der Partei GROM gestellt sind. Artikel 27 Die Sitzungen des Zentralvorstandes werden einberufen, wenn es nötig ist, aber mindestens einmal aller drei (3) Monaten. Auf Antrag des Präsidenten der GROM, des Exekutivausschusses, des Zentralvorstandes der GROM oder des 1/3 der Mitglieder des Zentralvorstandes, werden die Sitzungen des Zentralvorstandes einberufen und vom Vorsitzenden des Zentralvorstandes geführt. Der Zentralvorstand der GROM kann handeln und wirksam entscheiden, wenn 10


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auf der Sitzung mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sind. Der Zentralvorstand der GROM trifft die Entscheidungen, die im Rahmen seiner Zuständigkeiten sind, mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder mit öffentlicher Abstimmung. Während den Sitzungen des Zentralvorstandes wird Protokoll geführt, das an der nächsten Sitzung verabschiedet wird, und vom Protokollführer und dem Vorsitzenden der Versammlung unterzeichnet wird. IV.3. EXEKUTIVAUSSCHUSS Artikel 28 Der Exekutivausschuss ist das exekutiv - politische Organ des Zentralvorstandes der GROM. Der Exekutivausschuss besteht aus 15 bis 25 Mitgliedern, die vom Zentralvorstand der GROM gewählt sind. Neben den gewählten Mitgliedern, deren Funktion nach, Mitglieder des Exekutivausschusses sind: - der Präsident, die Vizepräsidenten und der Sekretär der GROM, - die Präsidenten des Jugendforums und des Forums der Frauen der GROM - die Regierungsmitglieder, die aus den Reihen der GROM gewählt worden sind. Das Mandat der Mitglieder des Exekutivausschusses dauert 5 (fünf ) Jahre mit Recht zur Wiederwahl. Artikel 29 Der Exekutivausschuss hat die folgenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten: - bestimmt den Satzungsentwurf und den Entwurf eines Berichts über das Arbeiten der GROM; - diskutiert aktuelle Themen aus allen Bereichen des sozioökonomischen Situationen; und schlägt dem Zentralvorstand zusätzliche Ansichten und Schlussfolgerungen vor; - realisiert die Schlussfolgerungen und die Beschlüsse des Zentralvorstandes der GROM; - diskutiert und schlägt Maßnahmen vor, die sich auf Organisationsstruktur, Personalfragen und Evidenz der Mitgliedschaft GROM beziehen - pflegt sich für die aktuellen Material - und Finanzvorgänge in der Partei und benachrichtigt regelmäßig darüber den Zentralvorstand der GROM; - bestimmt alle notwendigen Akten für die Errichtung und das reibungslose Funktionieren der Fachabteilung der GROM; - formiert ständige, und wenn es notwendig ist, zeitweilige Gremien, die für die dynamische Durchführung von Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, notwendig sind; - Auf Vorschlag des Präsidenten wählt Koordinatoren in den Wahleinheiten; - Auf Vorschlag des Präsidenten wählt Sekretär für Internationale Zusammen11


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arbeit und Sprecher der GROM; - Auf Vorschlag des Sekretärs der GROM wählt Organisationssekretäre; - erläßt eine Geschäftsordnung über seine Arbeit; - führt andere Aufgaben durch, die von dem Zentralvorstand zugeteilt worden sind, oder durch diese Satzung und andere Akten der GROM festgelegt sind. Artikel 30 Die Sitzungen des Exekutivausschusses werden vom Präsidenten der GROM einberufen und von ihm geleitet. Die Sitzung des Exekutivausschusses kann auf Vorschlag eines Organs der Partei, und mindestens der Hälfte der Mitglieder einberufen werden. Der Vorschlag für die Einberufung einer Sitzung gemäß Absatz 2 dieses Artikels wird schriftlich eingereicht und begründet werden. Artikel 31 Die Sitzungen des Exekutivausschusses werden einberufen, wenn es nötig ist, aber mindestens einmal monatlich. Der Exekutivausschuss kann handeln und wirksam entscheiden, wenn auf der Sitzung mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sind. Der Exekutivausschuss der GROM trifft seine Entscheidungen, mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder und mit öffentlicher Abstimmung. Während den Sitzungen des Exekutivausschusses wird ein Protokoll geführt, das an der nächsten Sitzung verabschiedet wird, und vom Protokollführer und dem Vorsitzenden der Versammlung unterzeichnet wird. Artikel 32 Der Exekutivausschuss ist für sein Arbeiten vor dem Zentralvorstand verantwortlich, der durch Entscheidung einen seiner Mitglieder oder den ganzen Exekutivausschuss widerrufen kann. Der Vorschlag zum Widerruf in Schriftform kann vom einen Organ der Partei oder von der Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder des Zentralvorstandes eingereicht werden. IV.4. PRÄSIDENT DER GROM Artikel 33 Der Präsident der GROM: - repräsentiert und vertritt GROM - leitet die Arbeit der Partei zwischen den Sitzungen ihrer Gremien - nimmt an der Schaffung der Politik der GROM teil, - beruft die Sitzungen des Zentralvorstandes ein , wenn das von ihm verlangt wurde, und vom Vorsitzender des Zentralvorstandes der GROM nicht gemacht worden ist 12


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- beruft die Sitzungen des Exekutivausschuss des Zentralvorstandes der GROM ein - schlägt den Sekretär der GROM vor - schlägt die Vize - Präsidenten der GROM vor - schlägt den Sekretär für internationale Zusammenarbeit vor, - schlägt die Mitglieder des Exekutivausschusses des Zentralvorstandes vor, und - führt auch andere Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit durch, die durch andere öffentlichen Akten und besonderen Entscheidungen der Gremien der Partei GROM bestimmt sind Artikel 34 Der Präsident der GROM wird von der Versammlung der GROM gewählt. Das Mandat des Präsidenten der GROM ist 5 (fünf) Jahre mit Recht zur Wiederwahl. Vizepräsidente der GROM Artikel 35 Die Vizepräsidente der GROM: - üben Tätigkeiten aus dem Geltungsbereich dieser Satzung aus, also aus den Bereichen, für die sie ausgewählt sind, - promovieren die Politik der Partei GROM für die Bereiche, für die sie zuständig sind; - üben Tätigkeiten aus, die vom Präsidenten der GROM mit besonderer Genehmigung übertragen worden sind, und - nehmen an der Schaffung der Politik der GROM teil Die Vizepräsidente der GROM, auf Vorschlag des Präsidenten der GROM, werden vom Zentralvorstand der GROM für ein Mandat von fünf (5) Jahren mit Recht zur Wiederwahl gewählt werden. Sekretär der GROM Artikel 36 Der Sekretär der GROM: - organisiert das gesamte Arbeiten der Partei, er ist für die Durchführung der Beschlüsse, der Meinungen und Schlussfolgerungen der Gremien der GROM, verantwortlich, - bereitet die Sitzungen der Gremien der GROM - ist für das finanzielle Arbeiten der Partei GROM zuständig - ist für die Personalpolitik der GROM verantwortlich , - führt und aktualisiert die einzige Datenbank der Mitglieder der GROM - nimmt an der Schaffung der Politik der GROM teil - schlägt die Organisationssekretäre vor Der Sekretär der GROM, auf Vorschlag des Präsidenten der GROM, wird vom Zentralvorstand der GROM für ein Mandat von fünf (5) Jahren mit Recht zur 13


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Wiederwahl gewählt. IV. 5 AUFSICHTSRAT DER GROM Artikel 37 Der Aufsichtsrat der GROM besteht aus sieben (7) Mitgliedern, die von der Versammlung der Partei GROM gewählt werden. Der Aufsichtsrat wählt von seinem Bestand den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Das Mandat der Mitglieder des Aufsichtsrats der GROM beträgt 5 (fünf) Jahre mit Recht zur Wiederwahl. Artikel 38 Der Aufsichtsrat hat die folgenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten: - verrichtet kontinuierliche Kontrolle über die Durchführung der Satzung und der anderen Akten und Beschlüsse der Versammlung, des Zentralvorstandes und des Exekutivkomitees der GROM. - überprüft die finanziellen Aktivitäten der Partei, - reicht der Versammlung der GROM einen Bericht über seine Arbeit ein - entscheidet über Beschwerden und Einsprüche von Entscheidungen des Zentralvorstandes der GROM - erläßt eine Geschäftsordnung über seine Arbeit und - führt andere Aufgaben durch, die durch das Gesetz, oder durch diese Satzung und andere Akten der GROM festgelegt sind. Artikel 39 Der Aufsichtsrat, oder seine Mitglieder können vor dem Ende des Mandats entlassen werden. Der Vorschlag für die Entlassung kann vom Organ der Partei beantragt werden, dabei muss er ausreichend erklärt und durch Tatsachen gestützt sein. V. PARTEIRAT Artikel 40 Der Rat ist ein beratendes Organ, das Stellungnahmen, Meinungen und Vorschläge zu Fragen von strategischer Bedeutung für das Arbeiten und die Entwicklung der Partei und des Staates als Ganzes gibt. Der Bestand des Rates wird von Mitgliedern der GROM und prominenten Persönlichkeiten aus den Bereichen der Wissenschaft, Bildung, Kultur, Sport, Wirtschaft usw. formiert.

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Artikel 41 Der Zentralvorstande der GROM wählt den Präsidenten und die Mitglieder des Rates für ein Mandat von fünf (5) Jahren mit Recht zur Wiederwahl auf Vorschlag des Präsidenten der Partei. Die Auswahlentscheidung bestimmt die Anzahl und den Bestand des Rates der Partei. Artikel 42 Die Arbeit des Rates wird durch ein besondere Regelung, die vom Zentralvorstand der GROM gefasst worden ist, geregelt. VI. JUGENDFORUM DER GROM Artikel 43 Das Jugendforum der GROM ist eine Jugendorganisation, die im Rahmen der Partei GROM handelt, und die Programmziele der Partei übernimmt und realisiert. Die Entscheidung über die Errichtung und Auflösung des Jugendforums der GROM, als eine Jugendorganisation der GROM, wird vom Zentralvorstand der GROM getroffen. Artikel 44 Ein Mitglied des Jugendforums der GROMs ist jedes Mitglied der GROM, das noch nicht 27 (siebenundzwanzig) Jahre alt ist. Die Mitglieder des Jugendforums der GROM, wählen eigene Gremien auf allen Organisationsebenen und deren Vertreter beteiligen sich direkt an der Arbeit der GROM. VII. FRAUEN - FORUM DER GROM Artikel 45 Das Frauen- Forum der GROM ist eine Organisation von Frauen, die innerhalb der GROM wirkt, und die die Programmziele der Partei übernimmt und realisiert. Die Entscheidung über die Errichtung und Auflösung des Frauen- Forums der GROM, als eine Organisation der Frauen der GROM, wird vom Zentralvorstand der GROM getroffen. Artikel 46

Jede Frau, die Mitglied der GROM ist, ist auch Mitglied des Frauen - Fo15


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rums der Partei GROM. Die Mitglieder des Frauen - Forums der GROM wählen eigene Gremien auf allen Organisationsebenen und deren Vertreter beteiligen sich direkt an der Arbeit der Gremien der GROM VIII. DIE PARLAMENTARISCHE GRUPPE DER PARTEI GROM Artikel 47 Die Abgeordneten der GROM, die im Parlament der Republik Mazedonien ausgewählt worden sind, bilden eine parlamentarische Gruppe mit Ziel eines koordinierten Auftretens und Handelns . Die parlamentarische Gruppe wählt aus ihrem Bestand einen Koordinator und einen stellvertretenden Koordinator. Die Abgeordneten der GROM sind verpflichtet, die Programmziele der Partei GROM im Parlament zu vertreten. Artikel 48 Die parlamentarische Gruppe der GROM berichtet vor dem Zentralvorstand der GROM für ihre Arbeit im Parlament mindestens einmal in sechs (6) Monaten. IX. GEMEINDLICHE ORGANISATIONEN DER GROM Artikel 49 Die gemeindlichen Organisationen der GROM sind Grundform der Verbundenheit und der Organisation der Mitglieder aus dem Region einer Gemeinde. Die Entscheidung über die Errichtung und Auflösung der Gemeindlichen Organisation der GROM wird vom Zentralvorstand der GROM getroffen. Die Gemeindliche Organisation der GROM kann in den Gemeinden errichtet werden, wo die Mindestzahl der Mitglieder nicht weniger als 50 ist. Durch Entscheidung des Zentralvorstandes der GROM kann eine andere Form der Organisierung und Handelns der Partei GROM bestimmt werden - nach Regionalprinzip, nach Wahleinheit, mit der Bildung von lokalen Organisationen und mit anderen Formen der Verbindung und Handeln der gemeindlichen Organisationen der GROM. Im Fall der Anwendung vom Absatz 4 dieses Artikels, werden mit der Entscheidung zur Formierung auch die Zuständigkeiten der jeweiligen Formen der Verbindung und des Handelns der gemeindlichen Organisationen der GROM bestimmt.

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Artikel 50 Die Gemeindliche Organisationen der GROM, die gegen die Satzung und das Programm der GROM handeln, können durch eine Entscheidung des Zentralvorstandes aufgelöst werden. Artikel 51 Die Organe der Gemeindlichen Organisation der GROM sind: - Versammlung - Gemeindevorstand - Exekutivausschuss - Vorsitzender der Gemeindlichen Organisation und - Aufsichtsrat. Artikel 52 Die Versammlung ist das höchste Organ der Gemeindlichen Organisation der GROM. - Die Versammlung der Gemeindlichen Organisation der GROM besteht aus einer bestimmten Anzahl von gewählten Mitgliedern, die durch besondere Entscheidung des Gemeindevorstandes der GROM bestimmt wird. - Wenn die Anzahl der Mitglieder in der Gemeinde weniger als 300 ist, besteht die Versammlung aus allen Mitgliedern der GROM. Artikel 53 Die Versammlung der Gemeindlichen Organisation der GROM hat die folgenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten : - Bestimmt die Leitlinien für das Arbeiten der Gemeindlichen Organisation der GROM, - Überschaut die grundlegenden Fragen, die im Zusammenhang mit der Handlungsweise der GROM in den Gemeindlichen Organisationen sind und nimmt dementsprechend bestimmte Stellungnahmen und Schlussfolgerungen - prüft und genehmigt die Berichte über die Arbeit der Gremien der Gemeindlichen Organisation der GROM - wählt den Präsidenten der Gemeindlichen Organisation der GROM, - wählt und widerruft den Gemeindevorstand und den Aufsichtsrat - erläßt eine Geschäftsordnung über ihre Arbeit, und - führt andere Aufgaben durch, die vom Programm der GROM herauskommen, oder durch diese Satzung und andere allgemeinen Akten der GROM festgelegt sind. Artikel 54 Die Versammlung der GROM wird einberufen, wenn es nötig ist, aber mindestens einmal aller zwei Jahre. Die Entscheidung zur Einzuberufung der Versammlung wird vom Gemeindevorstand der Gemeindlichen Organisation der GROM getroffen. 17


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Artikel 55 Die Versammlung der Gemeindlichen Organisation der GROM kann handeln und wirksam entscheiden, wenn auf der Sitzung mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sind. Die Versammlung der Gemeindlichen Organisation der GROM trifft die Entscheidungen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sind, mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Artikel 56 Der Gemeindevorstand besteht aus 30 bis 50 Mitgliedern und wurde von der Versammlung der Gemeindlichen Organisation gewählt, mit einem Mandat von fünf (5) Jahren mit Recht zur Wiederwahl. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes der GROM wird mit einer besonderen Entscheidung der Versammlung der Gemeindlichen Organisation der GROM bestimmt. Deren Funktion nach, sind der Präsident, die ausgewählten Abgeordneten, die Berater und Bürgermeister aus den Reihen der GROM in den entsprechenden Gemeinden, sowie die Präsidenten des Jugendforums und des Frauen- Forums Mitglieder des Gemeindevorstandes . Artikel 57 Der Gemeindevorstand hat folgende Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten: - überprüft und schlägt der Versammlung Richtungen für weitere Maßnahmen für das Arbeiten der Gemeindlichen Organisation der GROM vor; - diskutiert über aktuelle Themen und nimmt entsprechende Stellungsnahmen und Schlussfolgerungen - fasst Beschlüsse zur Gründung von lokalen Organisationen in den lokalen oder städtischen Gemeinschaften auf dem Teritorium der Gemeinde, - setzt den Entwurf eines Berichts über die Arbeit der Gemeindlichen Organisation der GROM fest und reicht ihn der Versammlung ein; - wählt und entlässt den Vizepräsidenten und den Sekretär der Gemeindlichen Organisation der GROM; - wählt und entlässt den Exekutivausschuss; - schlägt Kandidate für Bürgermeister, für Mitglieder des Gemeinderates und Kandidate für Abgeordnete im Parlament der Republik Mazedonien, vor, - trifft Entscheidungen für die Einrichtung von permanenten und temporären Arbeitskörperschaft - diskutiert und entscheidet über Personaländerungen des Bestandes bis 30% der Gesamtzahl der Mitglieder; - erläßt eine Geschäftsordnung über seine Arbeit - führt andere Aufgaben durch, die von der Versammlung zugeteilt worden sind, die durch diese Satzung und andere Akten der GROM festgelegt sind. 18


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Artikel 58 Die Sitzungen des Gemeindevorstandes werden vom Präsidenten einberufen, und sie werden von dem Präsidenten der Gemeindlichen Organisation der GROM geleitet. Die Sitzung des Gemeindevorstandes kann auf Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Gemeindevorstandes einberufen. Die Gründe für die Einberufung der Sitzungen des Gemeindevorstandes vom Absatz 2 dieses Artikels sollen schriftlich erklärt werden, und an den Präsidenten der Gemeindlichen Organisation der GROM eingereicht werden. Der Präsident soll innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt des Antrags, eine Sitzung des Gemeindevorstandes einberufen. Wenn dies nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, wird die Sitzung durch den Exekutivausschuss einberufen. Der Gemeindevorstand kann arbeiten und wirksam entscheiden, wenn auf der Sitzung mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sind, und trifft seine Entscheidungen durch öffentliche Abstimmung und mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Artikel 59 Der Gemeindevorstand besteht aus 10 bis 20 Mitgliedern und ist exekutives politisches Organ des Gemeindevorstandes der Gemeindlichen Organisation der GROM. Der Gemeindevorstand wählt die Mitglieder des Exekutivausschusses für ein Mandat von fünf (5) Jahren mit Recht zur Wiederwahl. Neben den gewählten Mitgliedern, deren Funktion nach, sind Mitglieder des Exekutivausschusses der Präsident, der Vizepräsident und der Sekretär der Gemeindlichen Organisation der GROM, wie auch der Präsident des Jugendforums und des Forums der Frauen der GROM. Artikel 60 Der Exekutivausschuss hat die folgenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten: - bestimmt Richtungen für weitere Maßnahmen der Gemeindlichen Organisation der GROM; - bestimmt den Entwurf eines Berichts über das Arbeiten der Gemeindlichen Organisation der GROM; - diskutiert aktuelle Fragen, die von Bedeutung für die Gemeinde sind und schlägt dem Gemeindevorstand entsprechende Stellungnahmen und Schlussfolgerungen - realisiert die Beschlüsse und Schlussfolgerungen des Gemeindevorstandes - formiert permanente und temporäre Arbeitskörperschaften; - erläßt eine Geschäftsordnung über seine Arbeit, und - führt andere Aufgaben durch, die von dem Gemeindevorstand zugeteilt worden sind, die durch diese Satzung und andere Akten der GROM festgelegt sind. 19


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Artikel 61 Die Sitzungen des Exekutivausschusses der GROM werden einberufen, wenn es nötig ist, aber mindestens einmal monatlich. Die Sitzungen werden vom Präsidenten der Gemeindlichen Organisation der GROM einberufen und von ihm geleitet. Der Exekutivausschuss kann handeln und wirksam entscheiden, wenn auf der Sitzung mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder anwesend sind, und seine Entscheidungen werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder und mit öffentlicher Abstimmung getroffen. Artikel 62 Der Präsident der Gemeindlichen Organisation der GROM wählt die Gemeindeversammlung der GROM für ein Mandat von fünf (5) Jahren mit Recht auf Wiederwahl. Artikel 63 Der Präsident der Gemeindlichen Organisation der GROM hat die folgenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten: - repräsentiert und vertritt die Gemeindliche Organisation der GROM, - leitet die Gemeindliche Organisation der GROM - leitet die Gemeindliche Organisation der GROM zwischen den Sitzungen der Gremien der Gemeindlichen Organisation - nimmt an der Schaffung der Politik der GROM teil - beruft die Sitzungen des Exekutivausschusses und des Gemeindevorstandes ein - schlägt den Vizepräsidenten, den Sekretär und die Mitglieder des Exekutivausschusses vor - führt auch andere Aufgaben durch, zugeteilt von der Versammlung der Gemeindlichen Organisation, bestimmt durch diese Satzung und andere öffentlichen Akten der Partei GROM. Artikel 64 Der Aufsichtsrat der Gemeindlichen Organisation der GROM besteht aus fünf (5) Mitgliedern für ein Mandat von fünf (5) Jahren mit Recht zur Wiederwahl, und wird vom Gemeindeversammlung der GROM gewählt. Der Aufsichtsrat wählt den Präsidenten von seinem Bestand. Artikel 65 Der Aufsichtsrat hat die folgenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten: - kontrolliert die Realisierung der Bestimmungen der Satzung der Partei 20


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GROM und der anderen Akten, die von den Gremien der Gemeindlichen Organisation der GROM gefasst worden sind und die Beschlüsse der Versammlung, des Gemeindevorstandes und des Exekutivausschusses der Gemeindlichen Organisation der GROM. - überprüft die finanziellen Aktivitäten der Gemeindlichen Organisation der Partei GROM - reicht der Versammlung der Gemeindlichen Organisation der GROM einen Bericht über seine Arbeit ein, und - führt andere Aufgaben durch, die von der Versammlung der Gemeindlichen Organisation zugeteilt worden sind, oder durch das Gesetz oder diese Satzung festgelegt sind. Artikel 66 Die lokalen Organisationen der GROM werden auf dem Gebiet der lokalen oder städtischen Gemeinschaften formiert. Artikel 67 Der Modus der Bildung, Organisation und Umfang der Arbeit der lokalen Organisationen wird durch eine besondere Entscheidung des Gemeindevorstandes der Gemeindlichen Organisation der Partei GROM geregelt. Artikel 68 Auf dem Niveau der Stadt Skopje wird eine städtische Organisation der GROM formiert. Der Modus ihrer Gründung, Organisation und Umfang der Arbeit wird durch eine besondere Entscheidung des Zentralvorstandes der GROM geregelt werden. X. FACHABTEILUNG Artikel 69 GROM formiert eine Fachabteilung, um professionale, Verwaltungs-, operative und andere Arbeiten durchzuführen. Der Modus der Gründung, Organisation und Funktionieren der Fachabteilung wird durch eine besondere Entscheidung des Zentralvorstandes der GROM geregelt werden. XI . VERMÖGENSWERTE, ERWERB UND VERFÜGUNG Artikel 70 GROM und ihre Organisationsformen erwerben Finanzvermögen und andere Vermögenswerte durch: 21


SATZUNG DER GROM

- Parteimitgliedschaft; - Spenden und Beiträge der Mitglieder und Unterstützer. - andere Erträge von natürlichen und juristischen Personen - Budget der Republik Mazedonien und das Budget der Gemeinden Der Zentralvorstand der GROM verabschiedet eine besondere Verordnung für die Material-und Finanzaktivitäten der Partei. XII. AUFLÖSUNG DER PARTEI GROM UND VERFÜGUNG ÜBER IHR VERMÖGEN IM FALLE DER AUFLÖSUNG Artikel 71 GROM kann aufgelöst werden: 1. Durch Entscheidung der Versammlung der Partei GROM, dabei ist 2/3 Mehrheit der Mitglieder der Versammlung erforderlich, nach vorherigen Diskussion in der Partei, und 2. Wenn die Anzahl der Mitglieder unter der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl für ihre Gründung reduziert ist. Der Präsident der GROM, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, laut den Bedingungen vom Absatz 1 Nummer 1 und 2 dieses Artikels, benachrichtigt das entsprechende Gericht im Skopje, um die Partei von dem Gerichtsregister der politischen Parteien zu löschen. Mit dem Beschluss über die Auflösung der Partei wird die Versammlung entscheiden, wem sie des Vermögen der GROM geben, abtreten oder verschenken wird. ( Wohlfahrtsorganisationen, Sozialfonds, Stiftungen, Bürgervereine usw.). XIII. ÄNDERUNG UND ERGÄNZUNG DER SATZUNG DER PARTEI GROM Artikel 72 Die Änderungen und Ergänzungen der Satzung werden von der Versammlung der Partei GROM vorgenommen. Die Initiative für die Änderung und Ergänzungen der Satzung der GROM kann vom Organ der Partei, von den Arbeitskörperschaften, von den Gemeindevorständen, wie auch von jedem Mitglied der GROM eingereicht werden. Die Initiative vom Absatz 1 dieses Artikels, wird in schriftlicher Form dem Zentralvorstand der GROM vorgelegt werden, sie soll konkrete Vorschläge zur Änderung und Ergänzung, wie auch ausführliche Begründung über die Gründe, warum sie vorgeschlagen ist, enthalten. Artikel 73 Über die eingereichten Initiativen zur Änderung und Ergänzung der Satzung wird eine öffentliche Diskussion in den Gremien der GROM durchgeführt, danach bestimmt der Zentralvorstand den Entwurf für einen Beschluss zur Änderung und Ergänzung der Satzung der GROM, und dieser Entwurf wird der 22


Versammlung der GROM zur Pr체fung und Annahme vorgelegt. XIV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 74 Der Zentralvorstand der GROM gibt die Erl채uterung der Bestimmungen dieser Satzung. Artikel 75 Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und wird nach der Eintragung der Partei GROM im Gerichtsregister der politischen Parteien angewendet werden.


SATZUNG СТАТУТ НА

DER PARTEI ГРАЃАНСКА ОПЦИЈА BÜRGERLICHE OPTION ЗА МАКЕДОНИЈА! FÜR MAZEDONIEN


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