EJB_Seminarmagazin2018

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, die Schorfheide mit ihrer ursprünglichen Natur, nur eine knappe Autostunde vor den Toren Berlins gelegen, ist nicht nur ein Ort für Urlaubsfreuden, Wochenenderholung und Tagestouren, sondern sie bietet Ihnen noch vieles mehr. Der oft stressige Arbeitsalltag in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation verlangt nach körperlichem und geistigem Ausgleich, nach Möglichkeiten, sich fernab der lauten und hektischen Metropolen neuen Ideen zuzuwenden und Kräfte zu mobilisieren. Genießen Sie die Ruhe in der Natur zwischen den alten Buchen und Eichen, die fantastischen Sonnenuntergänge über dem sagenumwobenen Werbellinsee und die vielfältigen Möglichkeiten unserer Anlage. Tagen Sie im Grünen und sammeln Sie dabei die Kraft für neue Herausforderungen. Unsere denkmalgeschützte Anlage mit ihrer fast 70 jährigen Geschichte bietet ein einzigartiges Flair, das nicht zu vergleichen ist mit modernen Tagungshotels. Es ist das Tagen der besonderen Art, welches Inspiration geben, die Kreativität entfalten und Sie durch ergänzende Fitness- und Wellnessangebote gesundheitlich anregen und stärken soll. Für Sie und Ihre Mitarbeiter/innen halten wir eine Auswahl von Angeboten auf den nachfolgenden Seiten bereit. Gern können wir auch Ihre konkreten Vorstellungen und Wünsche, im Rahmen unserer Möglichkeiten, umsetzen. Wir beraten Sie dazu gern und unterstützen Sie in Ihren Planungen. Rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail. Auch eine persönliche Führung durch unsere Anlage ist nach Terminvereinbarung oder auch an unserem Frühlingsfest, dem 05. Mai 2018, gern möglich. Das Team der EJB am Werbellinsee wünscht Ihnen eine gute Zeit und freut sich über Ihren Besuch. Reinhard Meier Geschäftsführer Mehr Informationen bekommen Sie gern auch auf folgenden Messen.

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Eine erste kleine Übersicht über die Möglichkeiten unseres Hauses möchten wir Ihnen hier aufzeigen. Räumlichkeiten: Insgesamt stehen Ihnen 20 Seminarräume zur Verfügung. - 5 Seminarräume bis 15 Plätze - 7 Seminarräume bis 22 Plätze - 6 Seminarräume bis 35 Plätze - 2 Seminarräume bis 50 Plätze Unsere Seminarräume besitzen folgende Grundausstattung: - Flipchart - Moderationswand - teilweise Kreidetafel Auf Wunsch stellen wir Ihnen Leinwand, Beamer und Tontechnik zur Verfügung. Für größere Veranstaltungen eignen sich: - der Kinosaal mit 230 Plätzen inkl. Beamer, Leinwand und Tontechnik - der große Speisesaal II mit bis zu 250 Plätzen - der kleine Speisesaal II mit bis zu 100 Plätzen - die Sporthalle mit bis zu 500 Plätzen In unseren neuen Seminarhotels stehen vier Tagungsräume mit einer Kapazität von bis zu 22 Personen für Sie bereit. Diese sind ausgestattet mit Flipchart, Moderationswand, Stehpult und interaktivem Whiteboard. Wir runden das Ganze ab: - weitere Tagungstechnik auf Anfrage - WLAN mit bis zu 50 Mbit/s - gastronomische Begleitung Ihrer Veranstaltung - moderne Einzel- und Doppelzimmer mit Dusche/WC Des Weiteren gehen wir gern auf Ihre Wünsche ein und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten Ihre Veranstaltung serviceorientiert begleiten. Gern unterbreiten wir Ihnen, ein für Sie passendes Angebot.

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Tagungspauschale „Business Classic“ Eine Tagung erfordert neben interessanten Vorträgen und Projekten auch die richtige Technik und die passende Versorgung der Teilnehmer mit Speis und Trank. „Business Classic“ schafft mit der Übernachtung im Seminarhotel und der Bereitstellung der relevanten Tagungsausstattung die idealen Voraussetzungen. Die ruhige Lage inmitten der Schorfheide sorgt für die perfekte Atmosphäre. Leistungen: - Übernachtung im Seminarhotel - Frühstück und Abendessen in Buffetform (kalt/warm) - Mittagessen, inkl. Getränke in einem unserer Speisesäle - eine Kaffeepause, wahlweise am Vormittag bzw. Nachmittag, mit Kaffee, Tee und halben belegten Brötchen - alkoholfreie Tagungsgetränke im Raum (Softdrinks - 3 Stück pro Person) - Bereitstellung der Standardtagungstechnik (Flipchart, Moderationswand) - Blöcke und Stifte im Tagungsraum Preis pro Person / Übernachtung bei mindestens 10 Teilnehmern ab 75,00 €

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Tagungspauschale „Business Medium“ Diese Tagungspauschale bietet neben den Vorzügen und Leistungen von „Business Classic“ eine weitere Kaffeepause am Nachmittag und eine umfangreichere Tagungstechnik an. Leistungen: - Übernachtung im Seminarhotel - Frühstück und Abendessen in Buffetform (kalt/warm) - Mittagessen, inkl. Getränke in einem unserer Speisesäle - Frühstücksbuffet - Kaffeepause „Herzhaft“ am Vormittag, mit Kaffee, Tee und belegten Brötchen - Kaffeepause am Nachmittag mit Kaffee, Tee, Gebäck oder Obst - alkoholfreie Tagungsgetränke im Raum (Softdrinks - 3 Stück pro Person) - Blöcke und Stifte im Tagungsraum - Bereitstellung der Standardtagungstechnik inkl. Beamer und WLAN (Flipchart, Leinwand, Moderationswand) Preis pro Person / Übernachtung bei mindestens 10 Teilnehmern ab 80,00 €

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Tagungspauschale „Business Fitness“ „Business Fitness“ verbindet Tagungen mit sportlichen Aktivitäten und schafft damit eine gewisse Ablenkung und somit einen optimalen Ausgleich. Sie entscheiden, welches Fitnessprogramm Sie wann absolvieren möchten. Zusätzlich zu der Standardtagungstechnik stehen hier Moderationskoffer, Beamer und W-LAN zur Verfügung. Leistungen: - Übernachtung im Seminarhotel - 3-Gang-Fitness-Menü nach Wahl des Küchenchefs inklusive Mineralwasser und Fruchtsäfte im Restaurant Seeterrasse - Fitnesspause am Vormittag mit Kaffee, Tee, Müsli, Milch und Joghurtvariationen - Begrüßungstee mit verschiedenen Teesorten, Säften, Fruchtplatte, Gemüsesticks und verschiedenen Dips - Wellnesspause am Nachmittag - Mittagessen, inkl. Getränke in einem unserer Speisesäle - Frühstücksbuffet - Individuelles Fitnessprogramm in einer oder mehreren Einheiten (z.B. Jogging, Stretching, Gymnastik) in Abstimmung auf Ihr Tagungsprogramm durch einen ausgebildeten Trainer - Kaffeepause am Nachmittag mit Kaffee, Tee, Gebäck oder Obst - Bereitstellung des Tagungsraumes inkl. Tagungstechnik (Flipchart, Metaplantafel, Moderationskoffer, Leinwand, Beamer, W-LAN) - alkoholfreie Tagungsgetränke im Raum (Softdrinks) - Blöcke und Stifte im Tagungsraum - ganztägige Seminarbetreuung Preis pro Person / Übernachtung bei mindestens 10 Teilnehmern ab 129,00 €

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Meditationswochenende – Im Einklang mit Körper und Geist Verbringen Sie ein Wochenende mit Mediation und tanken Sie Kraft und Energie für die Herausforderungen des Lebens. Ein erfahrener Meister der Meditation wird Sie mitnehmen auf eine Reise der Sinne. Sie lernen und üben verschiedene Arten der Meditation. Bewegungs- und Atemübungen aus dem Tai Chi, Wai Tan Kung und Qi Gong dienen zur körperlichen Entspannung. Ein umfassendes Wellnessangebot rundet Ihren Aufenthalt ab. Programminhalte: - Naturwanderungen mit Entspannungsübungen - Thematische Übungen aus: Qi Gong – Atmung als Grundstein der Selbstheilung Meditation – eine Zeit des Nichtstuns Tai Chi – die Arbeit mit der körpereigenen Energie „Chi“ Wai Tan Kung – vitalisierende Gesundheitsübungen Naturmeditation – mit allen Sinnen erleben Summ Meditation – Vibration des Körpers - Saunanutzung (2x 2 Std.) - Fitnessraumnutzung (1 Std.) Leistungen: - 3 Tage/2 Übernachtungen inklusive - Unterbringung und Verpflegung im Seminarhotel - Vollpension, Bettwäsche und Handtücher - Programminhalte - Mindestteilnehmerzahl 10 Personen - Täglich eine Flasche Mineralwasser - weitere Wellnessangebote vor Ort buchbar Preis 219,00 € / Person

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Brandschutz – Vorbereitet für den Ernstfall Er hängt in nahezu jedem Hausflur, aber wissen Sie und Ihre Mitarbeiter wie man den Feuerlöscher richtig benutzt, anwendet bzw. verwendet? Unsere Einrichtung bietet Ihnen eine umfangreiche Unterweisung mit praktischen und theoretischen Elementen zum Thema Brandschutz. Ein ausgewiesener Brandschutzbeauftragter klärt die rechtlichen Aspekte und zeigt, was wichtig ist bei der Brandbekämpfung und wie man sich im Notfall richtig verhält. Programminhalte - Theoretische Unterweisung zur Schulung zum Brandschutzhelfer - Aufgaben, Rechtliche Grundlagen, Grundzüge des Brandschutzes - Betriebliche Brandschutzorganisation, Flucht- und Rettungswege - Feuerlöscheinrichtungen, Verbrennungslehre, Brandklasseneinteilung - Maßnahmen zur Brandbekämpfung - Alles rund um den Feuerlöscher - Einweisung zum Umgang mit Feuerlöschern - Praktische Übungen am Feuerlöschtrainer Leistungen: - Seminardurchführung durch einen Brandschutzbeauftragten - Programminhalte - Praktische Anwendungen mit Feuerlöschern (Leihgeräte) - inkl. 1 Mittagessen und Versorgung während des Seminars - Zertifikat - Mindestteilnehmerzahl 5 Personen (max. 8 Personen) Preis 69,00 € / Person

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Gesundheitsmanagement – Gesund am Arbeitsplatz Oftmals ist es schwer, einen Ausgleich zum stressigen Arbeitsalltag zu schaffen. Als Unternehmen empfiehlt sich deshalb ein zielorientiertes Gesundheitsmanagement. Aus insgesamt 8 Modulen wählen Sie sich Ihre Wunschkurse aus. Geschulte und erfahrene Trainer betreuen Sie dann beispielsweise beim Qi Gong, einer Form der Mediation, bei der die Atmung der Grundstein der Selbstheilung ist. Weitere Module befassen sich mit einer bewussten Ernährung und den richtigen Bewegungsabläufen, die dabei helfen, fit durch den Tag zu kommen. Welche Kräuter in die Küche gehören und ein neues Geschmackserlebnis bewirken, erfährt man in den Kräuterseminaren. Nordic Walking und das Fitness-Workout zielen speziell auf die Kondition ab. Die Kurse finden hauptsächlich in unserem Wellnesshaus statt.

Module: Entspannung MODUL 1 – Qi Gong MODUL 2 – Yoga

Kräuter MODUL 6 – Kräuter - Ernährung MODUL 7 – Kräuteröl selbst herstellen

Ernährung MODUL 3 – Gesunde Ernährung

Fitness MODUL 8 – Fitness - Workout

Gesundheitssport MODUL 4 – Nordic Walking MODUL 5 – Rücken

Leistungen: - Kursdurchführung mit geschultem Personal - 1 Freigetränk - Versorgung mit Obst - Kursmaterialien - Mindestteilnehmerzahl 8 Personen (max. 10 Personen) - weitere Wellnessangebote vor Ort buchbar Preis 17,00 € / Person je Modul

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Selbstverteidigung - richtig handeln In diesem fünftägigen Projekt erlernen Sie richtiges Einschätzen und Verhalten bei körperlichen Auseinandersetzungen, die in Ihrem Berufsalltag entstehen können. Praxisorientiertes Situationstraining mit erfahrenen Kampfsportlern sorgt für mehr Selbstsicherheit bei der Lösung von extremen Konflikten. Rechtliche Aspekte werden beleuchtet und Grundlagen der menschlichen Anatomie vermittelt. Programminhalte: - Situationstraining indoor und outdoor - Training der Körperkraft und Stimmgewalt - Gesprächsrunden mit Trainer und Anwalt über rechtliche Grundlagen - Abschlusstraining mit Teilnehmerzertifikat - Saunanutzung (2x2 Std.) Leistungen: - 5 Tage / 4 Übernachtungen in unserem Seminarhotel - Vollpension, Bettwäsche und Handtücher - Programminhalte - Mindestteilnehmerzahl 15 Personen - inklusive Kaffeepausen am Nachmittag - täglich eine Flasche Mineralwasser - weitere Wellnessangebote vor Ort buchbar Preis 389,00 € / Person

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Unterkünfte Seminarhotel 1 Dieses Haus verfügt über 46 Betten, die auf 2 Etagen und unterschiedliche Wohnkombinationen aus Doppel- und Einzelzimmer verteilt sind. Alle Zimmer sind mit SAT-TV und teilweise mit einem Telefon ausgestattet. Jedes Appartement und jede Wohnkombination verfügt über einen Sanitärbereich mit Dusche/WC. Außerdem bieten einige Wohnbereiche den zusätzlichen Komfort aus Kleinküche, Kühlschrank oder direktem Zugang zum geräumigen Balkon mit Lounge-Möbeln.

Hochbett

TV

TV

Im Untergeschoss des Hauses befindet sich der Speiseraum, den alle Gäste des Seminarhotelbereiches nutzen. Hier verwöhnt Sie unsere Küche mit einem abwechslungsreichen Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffet. Vom Speiseraum mit seinen 52 Plätzen gelangen Sie direkt auf die ruhig gelegene Sonnenterrasse mit Platz für bis zu 48 Personen. Im Foyer des Obergeschosses lädt eine gemütliche Lounge zu jeder Tageszeit zum Verweilen ein. Über ein kostenpflichtiges WLAN besteht die Möglichkeit, das Internet zu nutzen. Die dazu erforderlichen Tickets mit den Zugangsdaten können Sie an unserer Rezeption erwerben. In unmittelbarer Nachbarschaft finden Sie unser Wellnesshaus, einen Tennisplatz sowie kostenfreie Parkplätze.

Balkon

Zimmerbeispiel

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Seminarhotel 2 und 3 Unmittelbar neben dem Seminarhotel 1 finden Sie diese beiden zweigeschossigen Häuser mit jeweils 42 Betten und 21 Doppelzimmer. Diese verfügen über Dusche, WC, SAT-TV und Telefon. Auf jeder Etage steht Ihnen ein Seminarraum zur Verfügung, in dem bis zu 22 Personen Platz finden. Ausgestattet mit interaktivem Whiteboard, Beamer, Flipchart, Moderationswand und Stehpult schaffen sie ideale Voraussetzungen für ein Seminar. Auch in diesen Hotels kann das kostenpflichtige WLAN genutzt werden. Weitere Vorteile bestehen durch ein Kinder-Spielzimmer sowie verschließbare Abstellräume für Fahrräder.

TV

Als Gast im Seminarhotel 2 und 3 nutzen Sie für Ihre Mahlzeiten den Speiseraum im Untergeschoss von Seminarhotel 1 und genießen Ihr Essen aus Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffet.

Zimmerbeispiel

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Direkt neben dem Seminarhotel 3 finden Sie unser Wellnesshaus. In dem liebevoll renovierten und denkmalgeschützten Gebäude halten wir auf 300 m2 und 2 Etagen ein breites Angebot an Wellness, Fitness und Entspannung bereit. Wer sich sportlich betätigen möchte, kann selbstständig im Fitnessraum trainieren oder aus dem vielseitigen Kursprogramm die für sich ansprechenden Kurse wählen. Ob Yoga, Qi Gong oder ein Balance Workout – unser erfahrenes und geschultes Trainerteam zeigt Ihnen neue Trainingsformen für Körper, Seele und Geist. Interessante Ideen und Rezepte für die Küche sammeln Sie in den Ernährungs- und Kräuterkursen. Den Ausgleich zum Sport schaffen neben Sauna (finnische oder Bio-Sauna) und Infrarotkabinen auch Massageanwendungen wie die klassische Rückenmassage, Sportmassage und Reiki. Die Informationen zu Zeiten und Preisen entnehmen Sie bitte den aktuellen Angeboten. Unser freundliches und kompetentes Personal an der Empfangstheke steht Ihnen Rede und Antwort zu den Fragen, die sich vielleicht ergeben. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten: Telefon: 033363 - 6520 E-Mail: fitness@ejb-werbellinsee.de

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Auf über 300 m² können Sie auf den zwei Etagen folgende Angebote nutzen: - eine Sauna, die wahlweise als finnische Sauna mit 90°C oder als Bio-Sauna mit 65°C genutzt werden kann - zwei Infrarot - Wärmekabinen - Ruheräume mit einer kleinen Bibliothek - ein Fitnessraum mit drei Crosstrainern, zwei Ergometern, einem Liegeergometer, einem Rudergerät und einem Laufband - zwei Kursräume (z.B. Yoga, Qi Gong, Balance Workout) - ein Massageraum (z.B. klassische Rückenmassage, Sportmassage, Reiki)

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Unser kleines, idyllisches Restaurant & Café liegt direkt am Strand der EJB am Werbellinsee und verfügt im Innenbereich über 32 Plätze. Wir bieten Ihnen neben einem schönen Ambiente einen ebenso traumhaften Blick von der großen Sonnenterrasse mit ihren 68 Sitzplätzen auf den zu jeder Jahreszeit einladenden Werbellinsee, den schon Theodor Fontane mit seinen Worten „Es ist ein Märchenplatz an dem wir sitzen, denn wir sitzen am Ufer des Werbellin“ zu preisen wusste. Unsere Köche verwöhnen Sie mit überwiegend regionalen Speisen, selbstgebackenen Kuchen und Torten, erfrischenden Getränken und Kaffeespezialitäten. Das Angebot wird abgerundet mit Eis und Eisspezialitäten aus der Bio-Eismanufaktur Templin. Eine Vorauswahl der Speisen und Getränke finden Sie auf unserer Homepage. Für Ihre Familienfeier, Ihr Firmenjubiläum oder Ihre Weihnachtsfeier stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an. Nutzen Sie dazu auch den direkten Kontakt mit den freundlichen Servicemitarbeiterinnen unter 033363 6360 oder restaurant@ejb-werbellinsee.de.

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NaturThermeTemplin Ganzjährig gesundes Vergnügen in der NaturThermeTemplin mit großzügigen Thermalsole-Badelandschaft und modernem Wellnesszentrum. Highlights sind das beheizte Außenbecken, der fantasievoll gestaltete Saunabereich mit 7 Saunen samt Saunagarten sowie die zahlreichen Anwendungen für Körper, Geist und Seele im Wellnessbereich. www.NaturThermeTemplin.de Fit & Fun Eberswalde Multifunktionale Sport- und Freizeitanlage mit sportlichen Aktivitäten wie Bowling, Squash, Tischtennis und Badminton. Ergänzt wird dies Fitness-, Präventions- und Rehasportkursen im Bereich des Gesundheitssportes. Passive Erholung finden Sie im Wellnessbereich mit Sauna und Solarium. www.fitolino.de Wildpark Schorfheide Der Wildpark Schorfheide in Groß Schönebeck ist Heimat vieler, teilweise vom Aussterben bedrohter Tierarten. Hier entdecken Sie u.a. Wölfe, Luchse, Wisente, Elche, Wildpferde, Fischotter, Rotwild, Damwild, Schwarz- und Muffelwild in artgerechter Haltung und großen Freigehegen. Der Park umfasst eine Fläche von ca. 105 ha und verfügt über ein 7 km langes Wanderwegsystem. www.wildpark-schorfheide.de

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BIORAMA-Projekt Das BIORAMA-Projekt ist ein umweltorientiertes Unternehmen zur Förderung von Kunst, Design und touristischer Entwicklung in Joachimsthal im Herzen des UNESCO Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin. Auf einem Hügel gelegenen und bewohnten Wasserturm mit Aussichtsplattform und modernem Liftturm erhält der Besucher einen fantastischen Blick auf die eiszeitlich überformte Landschaft der Schorfheide. www.biorama-projekt.org Ökodorf Brodowin Der mit1.450 ha zu dem größten Europa zählende Demeter-Hof gewährt zahleiche Einblicke in die Arbeit der Landwirtschaftsbetriebe und in die Produktionsabläufe. Neben den landwirtschaftlichen Flächen können Kuhställe und eine Schaumeierei dank offener Stalltore und gläsernen Meiereifassaden selbstständig sowie in einer Führung besichtigt werden. Köstlichkeiten für Zuhause oder vor Ort gibt es im großen Hofladen mit Café. www.brodowin.de Kletterwald Schorfheide Gleich neben dem Wildpark liegt der Kletterwald Schorfheide. In dem Waldhochseilgarten sorgen 7 Parcours und insgesamt 95 Kletterelemente mit unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen für besondere Herausforderungen in luftigen Höhen von bis zu 12 Metern. www.kletterwald-schorfheide.de Kloster Chorin Wegen der faszinierenden Architektur des Klosterensembles und der Schönheit der landschaftlichen Umgebung ist das Kloster Chorin eines der beliebtesten Ausflugsziele der Region. Das Baudenkmal aus der Zeit der Backsteingotik imponiert durch Details wie der prachtvollen Westfassade und dem aufwendigen Backsteindekor. In Führungen und Ausstellungen wird über die Geschichte des Bauwerks und der Zisterzienser erzählt. Darüber hinaus dient es als Raum für Ausstellungen und Konzerte. www.kloster-chorin.org Zoo Eberswalde Der inmitten einer herrlichen Mischwaldlandschaft gelegene Zoologische Garten zählt zu einer der schönsten kleinen Zoo `s Deutschlands. Er beherbergt etwa 1.500 Tiere aus 5 Kontinenten. Völlig frei im Zoo lebende Affengruppen, großzügige Freianlagen ohne Zaun, begehbare Tiergehege sowie geräumige naturnahe Volieren lassen den Zoobesuch zu einem besonderen Erlebnis werden. www.zoo.eberswalde.de Schiffshebewerk Niederfinow Dieses Bauwerk ist ein technisches Denkmal und stellt eine besondere touristische Attraktion dar. Jährlich kommen mehr als 250 000 Besucher und besichtigen diese ungewöhnliche Konstruktion, die täglich ihre Funktionstüchtigkeit beweist. Das Schiffshebewerk überwindet einen Höhenunterschied von 36 m im Zuge des Oder-Havel-Kanals. Nach Fertigstellung des neuen Schiffshebewerkes 2017 wird der Betrieb des alten noch 5 Jahre weitergeführt. www.schiffshebewerk-niederfinow.info

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Kontakt: EJB Werbellinsee GmbH Joachimsthaler Str. 20 16247 Joachimsthal Tel.: 033363-6 296 oder 6 297 Fax: 033363-6 271 E-Mail: contact@ejb-werbellinsee.de www.ejb-werbellinsee.de Alle Angaben und Daten wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und sind ohne Gewähr. Aus eventuellen Fehlern können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

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Hinweis für externe Angebote: Für die Richtigkeit oder etwaige Fehler wird keine Haftung übernommen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EJB Werbellinsee GmbH (Stand 05.05.2017)

Die nachfolgenden AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen die im Rahmen dieses Vertrages bestehen. Soweit es sich um Reisepauschalen im Sinne des §§ 651 a ff. BGB handelt, gelten diese Bedingungen in Ergänzung der §§ 651 a BGB ff. und den §§ 4-11 der BGB InfoV. Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein. Vertragspartner, im Weiteren VP 1 genannt, ist der Besteller (Buchungsperson bzw. der Reisende). Der VP 2 ist die EJB Werbellinsee GmbH.

1. Vertragsschluss Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der VP 1 dem VP 2 den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme durch den VP 2 zustande. Bei oder nach Vertragsschluss wird der VP 2 dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nur dann nicht verpflichtet, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 7 Werktage liegen. Der VP 1 haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VP 2 vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist, sofern die Bindefrist in der Reisebestätigung nicht durch ein genaues Datum geregelt ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem VP 2 durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt. Verträge mit juristischen Personen bedürfen zwingend der Unterzeichnung durch die jeweiligen rechtsgeschäftlichen Vertreter des VP 1 und VP 2. Wird der Vertrag seitens des VP 1 durch einen Dritten ungeachtet seiner wirksamen Bevollmächtigung unterzeichnet, so haftet dieser gegenüber dem VP 2 nach den Grundsätzen der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht. 2. Bildungs- und Erziehungsleistungen Die von der EJB Werbellinsee angebotenen Bildungs- und Erziehungsleistungen beruhen auf ihren Leitlinien der pädagogischen Arbeit. Diese sind im Internet auf der Seite www.ejb-werbellinsee.de veröffentlicht und werden dem betreffenden VP 1 bei Vertragsabschluss übergeben. Der VP 2 verpflichtet den VP 1, sofern es sich bei dem Programm um umsatzsteuerfreie Leistungen handelt, sich an seinen Leitlinien der pädagogischen Arbeit zu orientieren. 3. Sonstige Leistungen Die vom VP 1 schriftlich oder mündlich bestellten und durch den VP 2 bestätigten Leistungen, wie z.B. pädagogische Programme, die Nutzung von Räumen, Sport- und Freizeitanlagen, Verpflegungen usw. sind verbindlich. Darin sind auch die bei Dritten bestellten Leistungen eingeschlossen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom VP 2 nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der VP 2 ist verpflichtet, den VP 1 über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der VP 2 dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4. Preise Die angebotenen und veröffentlichten Preise sind Endpreise. Sofern die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu berechnen ist, ist sie Bestandteil des Endpreises. 5. Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Vertragspreises, maximal jedoch 260,00 € fällig. Sofern es sich bei den gebuchten Leistungen um eine Pauschalreise handelt, wird der VP 2 dem VP 1 mit den Vertragsunterlagen den Sicherungsschein gemäß BGB § 651 k Abs. 3 aushändigen. 30 Tage vor Anreise ist der gesamte Vertragspreis fällig. Davon abweichende Regelungen können zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbart werden. Sollte durch den VP 2 in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgesetzt sein, so ist die Restzahlung erst 14 Tage vor Anreise fällig, wenn feststeht, dass eine Kündigung des Vertrages durch den VP 2 wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 7) nicht in Betracht kommt. Die zu zahlenden Beträge und deren Fälligkeit sind im Vertrag ausgewiesen und verbindlich. Werden die Anzahlungen nicht wie vereinbart geleistet, kann der VP 2 nach vorheriger Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der VP 1 mit den Rücktrittskosten gemäß Punkt 6 belastet werden. Die Zahlung für die während des Aufenthaltes in Anspruch genommenen Leistungen, unter Anrechnung der getätigten Anzahlungen, wird spätestens am Abreisetag auf der Grundlage einer Rechnungslegung des VP 2 fällig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Gerät der VP 1 in Zahlungsverzug, ist der VP 2 berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € verlangt werden. Zahlungen erfolgen auf das Konto des VP 2 unter Angabe der Vertrags- bzw. Rechnungsnummer. Die Zahlung kann ebenfalls in bar, jedoch ausschließlich in EURO oder per EC-Karte während der Geschäftszeiten des VP 2 in seinen Geschäftsräumen erfolgen. 6. Stornierungen durch VP 1 Der VP 1 hat die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Erklärung gegenüber dem VP 2 ganz oder teilweise zu stornieren. Es wird dringend empfohlen, die Stornierung schriftlich zu erklären. Für den Fall der ganzen oder teilweisen* Stornierung des Vertrages sind vom VP 1 an den VP 2 zu zahlen: -bis 90 Tage vor dem Anreisetag ·bei einer kompletten Vertragsstornierung 50,00 € Bearbeitungsgebühr ·bzw. bei Verträgen mit einem Vertragswert über 2.500,- EUR 20 % des stornierten Vertragswertes. -bis 30 Tage vor dem Anreisetag 50 % des stornierten Vertragswertes. -unter 30 Tage vor dem Anreisetag 75 % des stornierten Vertragswertes. Eine Stornierung bzw. Teilstornierung am Anreisetag oder später bewirkt eine Stornogebühr in Höhe von 90 % des stornierten Vertragswertes. *Bei umsatzsteuerfreien Gruppenfahrten, dazu gehören ausschließlich Klassen-, Schul-, Kita- und Hortfahrten, Feriencamps sowie Trainings- oder Wettkampffahrten gemeinnütziger Vereine, bleiben Teilstornierungen innerhalb eines Vertrages bei der Berechnung des Stornos wie folgt unberücksichtigt: Gruppe bis 100 Personen: 2 Teilnehmer weniger Gruppe von 101 bis 200 Personen: 4 Teilnehmer weniger Gruppe ab 201 Personen: 6 Teilnehmer weniger

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Maßgebend für die vorstehend genannten Fristen ist der Tag des Eingangs der Stornoerklärung beim VP 2. Es bleibt dem VP 1 unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Stornierung oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Dem VP 1 wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. 7. Beendigung des Vertrages durch VP 2 Der VP 2 kann den Vertrag mit Teilnehmern nach Reise- bzw. Aufenthaltsbeginn kündigen, wenn der / die Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört/stören oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält/verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt VP 2 so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt. Der VP 2 kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. b) Der VP 2 ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt vom Vertrag später als drei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der VP 2 in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem VP 2 geltend zu machen. 8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der VP 1 als auch der VP 2 den Vertrag kündigen. Der VP 2 zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der VP 2 verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls die Rückbeförderung vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen VP2 und VP 1 je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem VP 1 zur Last. 9. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des VP 1 / Reisenden Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem VP 2 anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, so hat er dem VP 2 eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom VP 2 verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem VP 2 erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Der VP 1 ist zu einem pfleglichen Umgang mit dem ihm zur Nutzung überlassenen Zimmern und dem Inventar sowie zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Haus und dem Gelände verpflichtet. Diese Leistung hat der VP 1 für sich, für die Gruppe als Ganzes, aber auch jedes Mitglied der Gruppe einzeln zu erbringen. Der VP1 haftet für Schäden, die von ihm während seines Aufenthaltes verursacht wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Er hat den VP 2 unverzüglich über das Auftreten eines Schadens zu informieren. 10. Haftung des VP 2 Die vertragliche Haftung des VP 2 für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden vom RV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Reisenden entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde. Der VP 2 haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des VP 2 sind. Der VP 2 haftet jedoch a) für Leistungen, die die Beförderung des VP 1 vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension), etc.) beinhalten b) wenn ein Schaden des VP 1 auf der Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten des VP 2 beruht. Für alle gegen den VP 2 gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines Deliktes geltend gemacht werden, ist die Haftung des VP 2 für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. 11. Informationspflicht VP 1 Am Anreisetag ist vom VP 1 eine komplette Namensliste der an einer Gruppenreise teilnehmenden Personen an der Rezeption abzugeben. Individualreisende sind verpflichtet, ihre persönlichen Daten auf dem Anmeldeformular an der Rezeption zu hinterlegen 12. Datenschutz Der VP 1 erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen beim VP 2 gespeichert werden. Der VP 2 erklärt, dass diese Daten ausschließlich für die geschäftlichen Beziehungen aus diesem Vertrag verwendet werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn der VP 1 hat einer solchen Nutzung ausdrücklich zugestimmt. 13. Ausschlussfrist, Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung hat der VP 1 innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen über dem VP 2 geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der VP 1 Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des VP 1 nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesund-heitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der VP 2 die Ansprüche schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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14. Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Bitte beachten Sie, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstellen gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. 15. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen den Vertragspartnern einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann das von beiden Parteien Gewollte bzw. die gesetzlich zulässigen Bestimmungen. Besondere Bedingungen für die Beherbergung Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Überlassung von Beherbergungszimmern und Räumen für Tagungen, Seminare u.ä. Veranstaltungen sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen und Lieferungen des VP 2. Grundlage für alle Nutzungen bildet die Hausordnung des VP 2, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. 1. An- und Abreisezeiten Die Zimmer stehen dem VP 1 am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer sind am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr zu beziehen. Ausnahmen gelten nur, wenn dem VP 2 zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages eine spätere Ankunftszeit mitgeteilt wird. Werden die Zimmer danach nicht rechtzeitig bezogen, kann der VP 2 die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach (ab 20.00 Uhr), bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig belegen. Die Bestimmung der vom VP 1 gebuchten Zimmer bzw. Häuser in der jeweiligen Kategorie bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung dem VP 2 überlassen. Die Nutzung der überlassenen Zimmer und Häuser zu anderen als den vereinbarten Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den VP 2. Der VP 1 ist zur Einhaltung der beiliegenden Hausordnung verpflichtet. Werden die Zimmer am Abreisetag nicht rechtzeitig verlassen, steht dem VP 2 ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser beläuft sich auf 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Es bleibt dem VP 1 unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtzeitigen Verlassen der Zimmer keine oder geringere Kosten entstanden sind als die vorstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. 2. Kaution Der VP 2 ist berechtigt vom VP 1 bei Anreise eine im angemessenen Verhältnis zum Gesamtpreis und der Anzahl der Reiseteilnehmer stehende Kautionszahlung zu verlangen, um durch den VP 1 verursachte Schäden zu decken. Die Höhe der zu leistenden Kaution wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart. Die Kaution wird bei Abreise erstattet, wenn feststeht, dass keine Schäden durch den VP 1 verursacht wurden. 3. Haftung für auf dem Grundstück abgestellte Fahrzeuge Der VP 2 übernimmt keine Haftung für auf dem Grundstück abgestellte Fahrzeuge wegen Verlust durch Diebstahl oder Beschädigung. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch den VP 2 selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. 4. Fundsachen Über zurückgebliebene Sachen beim VP 2 wird der VP 1 unverzüglich in Kenntnis gesetzt, wenn die Zuordnung der Fundsache möglich ist. Andernfalls wird der VP 2 die zuständige Behörde über den Fund informieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Fundsache nicht mehr als 10,00 € wert ist. Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Vorschriften zum Fund §§ 965 ff. BGB verwiesen.

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