REVIEW

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REVIEW 6.– 8. Juni 2018

3. Gewerkschaftstag der PRO-GE | Austria Center Vienna


Des oide Protokoll...

...in

LEIWAAAND!!


Wos is’n a

REFFIU??


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Hinter den

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KULISSEN

Ein Gewerkschaftstag mit 1.200 TeilnehmerInnen benรถtigt viel Koordinationsarbeit & groร es Know-how! ...mehr Impressionen auf Seite 150


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WAHLERGEBNIS Ich bin überwältigt, ich bin sprachlos. Ich möchte einmal herzlich Danke sagen, ich möchte auch Danke sagen im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, die heute mit mir gewählt wurden und die ab heute wieder in meinem Team sind. ...das komplette Ergebnis auf Seite 50


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Mag. Dr. Stephan

SCHULMEISTER Als „Politik der Spaltung“ bezeichnete Dr. Stephan Schulmeister die Maßnahmen der ÖVP-FPÖ-Koalition und er legte in seinem Referat dar, warum diese Politik Österreich in eine Sackgasse führen wird. ...mehr dazu auf Seite 31


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FINANZEN Im Zeitraum 2013 bis 2017 haben wir einen Mitgliederzuwachs von 4.787 Personen. Neubeitritte und die Beendigungen zusammengefasst, haben wir 2017 den ganz tollen Stand von Ăźber 235.000 Mitgliedern. ...mehr dazu auf Seite 42


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17 Referate

18 Rainer Wimmer 26 Dr. Heinz Fischer 31 Mag. Dr. Stephan Schulmeister

36 Berichte

36 Arbeitsmarkt & Sozialversicherung 38 Bildung & Internationales 40 Branchen & Kollektivvertrag 42 Finanzen 43 Frauen/Gender & Diversity 44 Jugendabteilung 45 Organisation 46 PensionistInnen 48 Soziales & Recht 49 Urlaub & Seminar GmbH

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50 Wahlergebnis 51 Mandatsprüfungskommission

INHALTS

54 Begrüßungsworte 55 Bundespräsidium 56 Bundesvorstand

56 Bundesländer 57 Jugend/Frauen/PensionistInnen 58 Branchen 59 Weitere Mitglieder 60 Bundeskontrollkommission 60 Schiedskommission

61 Delegierte 61 beratend 63 Gäste 67 stimmberechtigt 75 Pioniere

76 Ehrengäste 79 Internationale Gäste 81 Verabschiedungen 84 Totengedenken

VERZEICHNIS

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Referate & Berichte Members & Guests

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Side Events

90 Rathaus 94 Wilhelminenberg 98 Austria Center

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GO & Arbeitsprogramm

162 Antragspr체fungskommission 163 Gesch채ftsordnung 179 Arbeitsprogramm

Extras

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107 Gruppenfotos Bundesl채nder 116 RednerInnen 122 Danksagung 126 Schnappsch체sse 150 Hinter den Kulissen 158 Songtext


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Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events

Extras

& BERICHTE REFERATE

GO & Arbeitsprogramm


Referat

Rainer Wimmer

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Noch einmal einen herzlichen Willkommensgruß von meiner Seite und ein Dankeschön, ihr habt mich gestern durch die Begrüßungsansprache getragen. Ich bin dann immer schneller geworden, und das war wirklich eindrucksvoll, einfach nur deshalb, weil wir bewiesen haben – vor allen Dingen denen, die in der ersten Reihe gesessen sind, auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die uns das ganze Jahr beschäftigen und irgendwelche Rätsel zum Auflösen geben –, dass wir eng zusammenstehen und zusammenhalten werden, wenn es darum geht, auch gemeinsam etwas durchzusetzen. Dafür sage ich euch ein herzliches Dankeschön, Kolleginnen und Kollegen. Die letzten fünf Jahre sind wie im Flug vergangen, Kolleginnen und Kollegen. Es ist gar nicht so lang aus, da sind wir beisammen gesessen, aber das ist mittlerweile fünf Jahre her, unglaublich, wie die Zeit vergeht. Wir haben bemerkt, dass sich die wirtschaftliche Situation in dieser Zeit deutlich verbessert hat. Wir haben jetzt eine wirtschaftliche Realität, die es uns ermöglicht, auch ordentliche Forderungen aufzustellen, weil so eine Zeit kommt nicht mehr so schnell, wie wir mittlerweile mitbekommen haben, weil

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auch die Wirtschaft immer ein kleines Auf und Ab mit sich bringt und jetzt sind wir einmal bei der Kurve ganz oben. Es gibt schon Unkenrufe, die sagen, wartet ein wenig, es wird bald wieder hinunter gehen. Aber das kennen wir schon, das ist nichts Neues, weil die Arbeitgeber stellen die Situation immer sehr dramatisch und sehr eingeschränkt dar, und wir sind eher die Optimisten und Realisten, Kolleginnen und Kollegen. Wenn man sich anschaut, dass sich das Bruttoinlandsprodukt massiv verbessert hat, wir liegen jetzt bei 3,2 Prozent, wenn wir sehen, dass die Exporte ganz weit nach vorne gerückt sind, wieder ein Plus von 6 Prozent, und die Investitionen anziehen und ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal die Produktivität gesteigert habt, nämlich um +6 Prozent, dann sieht man, dass etwas weiter gegangen ist. Und wenn wir sehen, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gar nicht so zimperlich sind, wenn sie sich selber beteiligen, nämlich wenn sie Ausschüttungen durchführen – das haben wir in den Studien belegt, liebe Freundinnen und Freunde –, dann wissen wir, dass wir gut beraten sind, gerade in der Phase, in der wir uns jetzt befinden – die Verhandlungen werden in nächs-

ter Zeit stattfinden –, auch nicht ganz bescheiden zu sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben auch eine sehr erfolgreiche Kollektivvertragspolitik hinter uns gebracht. Der Kollektivvertrag ist das Herzstück unserer gesamten Bewegung, und wir sind stolz, dass wir in Österreich eine Kollektivvertragsdichte haben, um die uns andere beneiden. Es ist nicht eine Selbstverständlichkeit, sondern wir müssen tagtäglich dafür kämpfen, dass diese Kollektivvertragsdichte auch so bleibt. Und daran seid ihr nicht unbeteiligt, Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir in Kollektivvertragsverhandlungen eintreten und uns auch gescheit positionieren, dann ist es zwar wichtig, dass wir dort gute Argumente haben und wir uns vorbereiten, die Berichte studieren und lesen, damit wir auch ordentliche Argumente haben, aber hätten wir euch, Kolleginnen und Kollegen, nicht in den Betrieben und nicht eure Kraft in den Betrieben, dann könnten wir nie reüssieren. Ich darf euch von dieser Stelle aus für die Unterstützung, für diese Solidarität, die ihr uns mit euren Mannschaften bei allen Vertragsverhandlungen entgegen bringt, ein herzliches Dankeschön aussprechen. Ich sage immer, natürlich haben


Familie beherrscht in Wirklichkeit die Unternehmen, diese Familie verhandelt auch den Kollektivvertrag und gibt uns manche Rätsel zum Auflösen. Da werden wir nicht mehr zuschauen, Kolleginnen und Kollegen, die wehren sich mit Händen und Füßen und halten an den 1.200 oder 1.280 Euro Mindestlohn fest. Das werden wir nicht mehr hinnehmen, wir werden das zur Chefsache erklären und werden gemeinsam in Form von Kampagnen schauen, dass wir wirklich den armen Hunden dort helfen, weil es darf nicht sein, unter solchen Bedingungen nicht einmal die 1.500 Euro zu erreichen. Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es da mit einer ganz eigenartigen Truppe zu tun. Vorgestern hätte es Kollektivvertragsverhandlungen gegeben und eineinhalb Stunden vor Beginn dieser Verhandlung haben die Arbeitgeber abgesagt und haben gesagt, sie haben keine Zeit. Da gibt es einen Betrieb, dort wird keine Betriebsvereinbarung gemacht, also die verarschen uns richtig, Kolleginnen und Kollegen. Und offensichtlich sind sie so stark, sie lassen auch ihre eigene Vertretung nicht zu Wort kommen, die Wirtschaftskammer hat dort auch nichts zu melden, die werden dort behandelt wie die Schulbuben. Wir werden gemeinsam schauen, dass wir den armen Kolleginnen und Kollegen unter die Arme greifen können. Das verspreche ich von dieser

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GO & Arbeitsprogramm

Wir haben im Chemiebereich neun Kollektivverträge, die wir verhandeln. Im ANG-Bereich 93, da haben wir noch einen richtigen Bedarf, Kolleginnen und Kollegen, weil hier gibt es eine zerrissene Struktur und oftmals sehr kleine Kollektivverträge. Wir müssen uns in Zukunft überlegen, das für uns als besondere Stärke auszulegen, wenn wir sehr viele kleine Kollektivverträge haben. Es besteht aber auch

die Möglichkeit, in manchen Bereichen eine Zusammenfassung zu überlegen. Natürlich geht das mit uns nicht allein, dazu brauchen wir auch die Arbeitgeber, Kolleginnen und Kollegen. In der Textil- und Bekleidungsindustrie haben wir 17 Kollektivverträge zu verhandeln, insgesamt sind es 126. Kolleginnen und Kollegen! Ich bin stolz, dass wir in sehr vielen Bereichen heuer schon die Mindestlöhne auf 1.500 Euro anheben konnten. Wir haben das in 13 Kollektivverträgen erreicht, in 19 Kollektivverträgen haben wir die Stufenpläne fertig gemacht. Es gibt schon ein Datum, wann das erreicht ist; 33 sind noch offen. Das wird eine große Herausforderung werden, Kolleginnen und Kollegen. Ich habe vorhin das Thema Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie angesprochen. Kolleginnen und Kollegen! Da haben wir eine Situation, die ist nicht mehr hinzunehmen. Ich sage das in dieser Form so deutlich, weil ich habe Gelegenheit gehabt, in Wollsdorf bei „Wollsdorf Leder“ einen Betriebsbesuch zu machen. Kolleginnen und Kollegen! Ich übertreibe jetzt nicht, aber das musst du einmal gesehen haben. Die Arbeitsbedingungen, die dort herrschen, muss man auch einmal gesehen haben! Dort gibt es ganz wenige Betriebe, wir haben insgesamt drei Betriebe in dieser Leder erzeugenden Industrie in Österreich, eine

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wir Kollektivverträge, die stehen mehr im Rampenlicht, und einige, die nicht vorne im Rampenlicht stehen, aber insgesamt sind wir irrsinnig erfolgreich. Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln Jahr für Jahr 126 Kollektivverträge, und gerade vorgestern hat die Glasindustrie, die Glashüttenindustrie abgeschlossen. Ich darf Kacherl Sepp und dem Fredy recht herzlich gratulieren. 3 Prozent! 3 Prozent können sich sehen lassen, Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein guter Prozentsatz für unsere Freunde. Der Chemiebereich ist ganz stark. Da gibt es immer ein Match. Wansch Andi versucht immer, ein paar Zehntel voran zu sein. Es gelingt ihm fast immer. Wir legen dir schon eine steile Vorlage vor, gell? Du hast es oft ein bissel leichter, weil du nur noch ein bissel drauf hauen musst, aber ich darf auch euch recht herzlich gratulieren, Kolleginnen und Kollegen. Und so geht es in allen Bereichen.

Referate & Berichte

Rainer Wimmer


Stelle aus, Kolleginnen und Kollegen. Wir haben im vergangenen Jahr auch sehr wichtige Diskussionen über die Arbeitszeit geführt. Ich bin schon ein bisserl stolz darauf, dass wir insgesamt im Gewerkschaftsbund schon auch als Driver aufgetreten sind. Ihr wisst ja, im Juni hat es große Sozialpartnerverhandlungen, ÖGB auf der einen Seite, Wirtschaftskammer auf der anderen Seite, gegeben, in denen versucht wurde, diese 12-Stunden-Geschichte vor allen Dingen über § 7 Absatz 4 ein bissel aufzuweichen. Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat es schon sehr weitreichende Verhandlungen gegeben, wir waren auch im ÖGB nicht immer einer Meinung, aber am Ende des Tages schon, als wir gesehen haben, das geht völlig an die Wand, wir können dieser Vorlage nicht zustimmen, weil ein Punkt nicht gelöst werden konnte, nämlich die § 7-Anwendung für Betriebe, in denen es keinen Betriebsrat gibt. Kolleginnen und Kollegen! Wir lassen nicht zu, dass die Menschen der Willkür der Arbeitgeber beim 12-Stunden-Tag ausgeliefert sind. Das können wir nicht machen, und darum haben wir auch nein gesagt. Dieser Sozialpartnervergleich hat daher nicht stattfinden können, und wir haben auch uns selber festgelegt, weil es ist nicht immer so einfach, wenn du verhandelst und

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da wirst du getrieben und wirst ständig mit Forderungen überschüttet. Wir haben eine Sonderpräsidiumssitzung in Linz veranstaltet und haben in einer Linzer Erklärung festgelegt: Keine Verlängerung der Normalarbeitszeit, die zehnte Stunde muss Überstunde bleiben, keine Änderung des § 7, keine Aufweichung und ein Nein zu zwölf Stunden bei Gleitzeit, Kolleginnen und Kollegen. Und das haben wir uns hinter die Ohrwascheln geschrieben und das werden wir auch beibehalten. Wir haben auch einen sehr weit reichenden Beschluss im Parlament umsetzen können, Angleichung Arbeiter und Angestellte. Ein altes Lied, Kolleginnen und Kollegen, endlich sollte es zu dieser Angleichung kommen. 96 Jahre hat es gedauert, bis wir das jetzt endlich beschließen konnten, natürlich unter Rauschen und unter wildem Widerspruch der Sozialpartner auf der Arbeitgeberseite, aber Kolleginnen und Kollegen, wie lange sollten wir noch warten? 1921 ist das Angestelltengesetz umgesetzt und gestaltet worden, mit dem die Angestellten Rechte bekommen haben, die wir noch nicht gehabt haben. Natürlich hat das nicht immer uns betroffen, weil wir in den meisten Kollektivverträgen bereits angeglichen waren, aber es gibt auch bei uns Kollektivverträge, in denen die Kündigungsfristen so knapp bemessen sind, dass die Men-

schen keine Chance haben, sich neue Existenzen aufzubauen. So wissen wir, dass eine Floristin mit zwei Wochen oder ein Bäcker im Bäckereigewerbe nur mit einem Tag Kündigungsfrist rechnen kann, dann ist das unmenschlich. Ich muss sagen, die Zeit der Sklaverei muss auch in diesem Bereich vorbei sein, und das müssen die Arbeitgeber auch zur Kenntnis nehmen, Kolleginnen und Kollegen. Wir haben noch einen wesentlichen Punkt erledigen können, liebe Freundinnen und Freunde, der ist schon wieder fast vergessen, die Lohnsteuerreform. Das war für uns so wichtig, weil wir als PRO-GE auch als Impulsgeber aufgetreten sind. Ich weiß noch ganz genau, wie die Diskussionen draußen auch in den anderen Gremien stattgefunden haben. Manche haben gar nicht daran geglaubt, dass wir das schaffen, haben gesagt, das ist eine wilde Geschichte, da weiß man nicht, ob wir das so zusammen kriegen. Wir haben gesagt, na, dann müssen wir kampagnisieren, dann müssen wir Unterschriften sammeln, aber wir brauchen mindestens so viele, weil sonst wird es eine Blamage. Kolleginnen und Kollegen! Wenn man es nicht probiert, dann hat man von der ersten Sekunde an verloren. Ich war überzeugt, wir werden so einen Druck entwickeln können, dass wir zum Ziel kommen. Es ist wirklich gelungen, die 900.000 Unterschriften


gegensteuern. Ich sage von dieser Stelle aus Walter herzlichen Dank, weil du hast mir die Augen geöffnet, und euch sage ich Dankeschön, Kolleginnen und Kollegen, dass wir so erfolgreich gewesen sind. Alle Gewerkschaften schauen ein bissel auf uns, weil es braucht sich ein jeder bloß die Zahlen anschauen. Ein herzliches Dankeschön und eine Gratulation an eure Kolleginnen und Kollegen, dass ihr sie überzeugen konntet, Kolleginnen und Kollegen. In den letzten Tagen und Wochen dreht sich alles um „das Thema“, nämlich um das Regierungsprogramm. Wir merken das nicht nur bei uns, wir sehen das im ganzen europäischen Raum. Wir haben es gestern von unseren internationalen Vertretern auch gehört, es gibt einen rauen Wind, diese neoliberale Politik. Diese neoliberale Politik hat es wirklich in sich, Kolleginnen und Kollegen, und ist gegen ArbeitnehmerInnen gerichtet. Wenn man sich das Programm der Regierung anschaut und weiß, dass es in Wirklichkeit das Industriellenvereinigungsprogramm ist – das ist rüber kopiert worden, teilweise mit den selben Rechtschreibfehlern, nein, die hat es nicht gegeben, aber mit den Beistrichfehlern, das heißt, es ist eins zu eins übernommen worden –, dann wissen wir, in welche Richtung diese Politik gehen wird. Die Arbeitgeber sehen darin eine riesige Chance, die sind zurzeit einfach

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GO & Arbeitsprogramm

Verdienst, sondern das ist euer Verdienst, Kolleginnen und Kollegen, und mit dem Engagement, mit dem ihr dahinter gestanden seid und wir diese PRO-GE 2020 ins Leben gerufen haben, war es nicht einfach, weil da ist auch ein bissel Druck hin zu unseren Mitarbeiterinnen, zu unseren Mitarbeitern entstanden. Aber, Kolleginnen und Kollegen, wenn der Mitgliederstand nicht gehalten werden kann, dann werden wir auch unsere Kraft nicht halten können. Da hat es eine Entwicklung gegeben, das habe ich niemals geglaubt. Schopf Walter, der der Initiator der ganzen Geschichte war, ist vor einigen Jahren an mich herangetreten und hat gesagt, wir haben eine Entwicklung, die kann so nicht weitergehen, wir verlieren einen Haufen Mitglieder. Na, sagte ich, das gibt es ja nicht. Schau, es geht allen Gewerkschaften so. Ja, hat er gesagt, dann müssen wir etwas Besonderes tun. Frage ich: Wie viele verlieren wir denn? Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Tausende Mitglieder in den letzten Jahren, ich traue es mich gar nicht sagen, wie viele, verloren! Wenn du weißt, dass die Zahl kontinuierlich abnimmt, was nicht immer sichtbar war, ohne dass irgendwer etwas dafür gekonnt hätte, da gibt es keine Schuldzuweisung, auch durch die verschiedenen Fusionierungen hat man manches Mal etwas nicht gesehen, dann muss man

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zu bekommen – mit eurer Hilfe, mit eurer Unterstützung. Dafür sage ich ein herzliches Dankeschön, Kolleginnen und Kollegen. Die 5 Milliarden, die sozusagen jetzt verteilt wurden, haben wir so dringend gebraucht, Kolleginnen und Kollegen. Wenn die Damen und Herren von der Regierungsbank jetzt darüber nachdenken, die KöSt zu halbieren oder überhaupt abzuschaffen, dann reden wir nicht von ein paar Zerquetschten, da geht es ums Eingemachte, da geht es um Milliarden von Euro. Die haben auch keinen Genierer, das in einem Programm festzuhalten, und uns hätten sie vorgeschrieben, dass die 5 Milliarden unfinanzierbar sind, Kolleginnen und Kollegen. Und darum glaube ich einfach, wir brauchen uns nicht genieren, das ist eine ordentliche Entscheidung gewesen, die die Menschen im Geldbörsel spüren, weil bei 70, 80 oder 90 Euro, die im Monat übrig bleiben, sind das über 1.000 Euro im Jahr, das ist wirklich etwas Nachhaltiges gewesen. Jetzt müssen wir noch schauen, dass wir noch etwas wegen der Progression tun. Danke. Kolleginnen und Kollegen! Die Stärke einer Gewerkschaft hängt von der Anzahl der Mitglieder ab, das brauche ich euch nicht sagen. Manfred hat es in seinem Bericht heute schon wiedergegeben, wir sind sehr erfolgreich unterwegs. Das ist nicht unser

Referate & Berichte

Rainer Wimmer


lustig, denen geht es gut, weil die haben irrsinnig gute Aussichten. Wenn du schaust, die strahlen vor Freude, die werden jetzt zu mutig. Die sagen uns auch über die Zeitungen, wir werden es euch schon zeigen, die erklären uns über öffentliche Medien, ihr werdet schon noch schauen, wie wir euch Gas geben. Und wir haben damit zu rechnen. Was ist das Fatale bei diesem Regierungsprogramm? – Zwei Drittel des gesamten Programms sind gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gegen uns gerichtet, gegen Lehrlinge, Arbeitnehmer, Arbeitslose und PensionistInnen. Und das ist fatal und ist der Ausdruck einer rechtskonservativen Regierung, das ist so. Das ist nicht nur in Österreich so, das ist auf der ganzen Welt so. Da geht es einfach darum, jenen, die schon mehr haben, weil sie uns sozusagen knechten, niederhalten und schön klein halten, die Stange zu halten, Kolleginnen und Kollegen. Wir haben über die Sozialversicherung schon sehr viel gesprochen. Ich habe gestern auch ein bissel nachgedacht, wir müssen ein wenig aufpassen und uns fragen, ist es wirklich gescheit, dass wir ein wenig überzeichnen und ein wenig übertreiben, aber, Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen keinen Genierer haben. Was die für die Sozialversicherung planen, das ist ja viel ärger, als wir jetzt da erzählen

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können. Kolleginnen und Kollegen! Wisst ihr, worum es geht? – Natürlich auch um das, was ich euch gestern gesagt habe, aber es geht darum, die ArbeitnehmerInnen zu entmachten. Die Gebietskrankenkassen, bei denen die ArbeitnehmerInnen versichert sind, werden in Zukunft von den Arbeitgebern, die dort nicht versichert sind, gesteuert, und die Leistungen werden dort festgelegt. Kollegen! Es werden die Arbeitgeber sein, die uns im Februar immer ausrichten, welch faulen Hunde wir sind, weil wir so lange im Krankenstand sind. Könnt ihr euch erinnern? Immer im Februar kommt dasselbe Lied. Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir da nicht aufstehen, wenn wir da nicht dagegen halten, dann sind wir selber schuld. Ich sage das ganz offen. Die werden die Leistungen festsetzen, Kolleginnen und Kollegen, und die werden die Betriebsprüfungen durchführen, der Arbeitgeber wird sagen, wo der Prüfer hingehen darf und wo er nicht hingehen darf, und wenn er hingehen darf, dann darf er nicht nachschauen. Das ist die Subvention, die die Arbeitgeber von der Regierung kriegen, es ist viel Geld, das die in Zukunft nicht mehr pecken und zahlen müssen. Wir wissen noch gar nicht, wie viel Geld das ist, wir wissen gerade, dass uns in Zukunft Millionen von Beiträgen abgehen werden, Kolleginnen und Kollegen. Da macht die Re-

gierung den Bock zum Gärtner, sage ich euch. Und das werden wir zu verhindern wissen, und da werden wir zusammenstehen müssen, damit das nicht der Fall ist, Kolleginnen und Kollegen Wenn die uns die AUVA hochgehen lassen, Kolleginnen und Kollegen, dann ersparen sich die Arbeitgeber 1,4 Milliarden. Das ist ein super Körberlgeld, das sind die Einnahmen, die jetzt die AUVA hat. Und das mit den 500 Millionen Euro, na, jeder, der nur halbwegs ein wenig denken kann, muss wissen, dass die 500 Millionen, wenn es bei denen bleibt, dem jetzigen Gesundheitssystem abgehen. Das ist nicht Geld, das versoffen, weggeschmissen oder verbrannt wird, das geht in unser System hinein, und wenn die 500 Millionen abgehen, dann haben das wir sowie ihr und eure Kolleginnen und Kollegen zu berappen. Darum lasse ich mich da hinein stechen, wenn die nicht darüber nachdenken, auch uns einen Selbstbehalt umzuhängen. Darum sage ich: Wehret den Anfängen, das darf man einfach nicht zulassen, dagegen müssen wir uns wehren, Kolleginnen und Kollegen. Natürlich ist ihnen die Arbeiterkammer ein Dorn im Auge. Ja, wo sind wir denn, sagen sie, 560 Millionen haben wir pecken müssen, das wollen wir nicht. Ja, wo sind wir denn? Die Arbeiter nehmen uns 560 Millionen weg. Kolleginnen und Kollegen! Darum operieren sie jetzt so. Es ist wirk-


gemacht, die lesen die „Kronen Zeitung“, weil da steht das drinnen, weil die Medien unterstützen das ja, und so schießen sie unsere Institutionen sturmreif. Deshalb werden wir aufstehen und sagen müssen, dass das nicht richtig ist, und darum ist es so wichtig, dass wir diesen Initiativantrag beschließen, der uns

Extras

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GO & Arbeitsprogramm

heute vorliegt. Ich glaube, zu beschließen ist er am morgigen Tag. Wir wissen, dass es schon sehr viele Unterschriften gibt, und es wird tatsächlich möglich sein, dass wir ihn einbringen und beschließen können. Nur ganz kurz, was die Jugendvertrauensräte anbelangt. Freundinnen und Freunde! Dem Baum gehören die Wurzeln abgeschnitten, das steht dahinter. Die wollen nicht haben, dass wir sozusagen zukünftige Betriebsräte ausbilden, wollen nicht sehen, dass es Menschen gibt, die sich

Side Events

Die brauchen uns nicht, aber wir werden uns unverzichtbar machen. Die werden uns brauchen müssen, weil ihr seid die, die im Betrieb hackeln, und ohne uns verdienen die kein Geld, und das müssen sie irgendwann einmal merken.

für die Menschen, die arbeiten, einsetzen. Das steht in Wirklichkeit dahinter. Und auch, wenn er gestern gesagt hat: Hugh! Ich weiß nichts davon, nein, ist eh recht, wenn er das so sieht, aber wir werden uns das ganz genau anschauen. Da werden wir gemeinsam kämpfen müssen, das dürfen wir der Jugend allein nicht überlassen, wir werden zusammenhelfen müssen Die wollen, dass wir nichts mehr zu reden haben und ihr nichts mehr zu reden habt. Die wollen sich in ihre Handlungen nicht dreinreden lassen. Betriebsrat und Gewerkschaften haben sich nicht einzumischen, das ist das, was dahinter steht, wenn sie sagen, Gewerkschaft, Gosch’n halten, wir machen das alles im Betrieb aus. Das ist teilweise möglich, nämlich dort, wo wir starke Betriebsräte haben, aber ihr seid als Betriebsräte auch erpressbar, weil was tust du denn, wenn er her kommt und hat die Kündigungsliste oder die Investitionsliste in der linken Hand. Was sollst du denn da tun? – Darum ist es so wichtig, und das ist auch das, was wir als Gewerkschaft vermitteln wollen, dass wir zusammenstehen und ihr auch uns als Gewerkschaft als Schutzschild braucht, wenn es darum geht, manche Dinge im Betrieb zu verhindern. Kolleginnen und Kollegen! Natürlich brauchen die uns nicht.

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lich infam, was die Regierung tut. Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob ihr das wisst, es ist eh in den Zeitungen gestanden, aber selbst das gelingt denen zu verdecken, sie sind wirklich Profis, wie sie auftreten, die haben jetzt 150 Medienmitarbeiter, und zwar im Bundeskanzleramt und beim Vizekanzler. 150! Zuerst hat es, glaube ich, 15 gegeben. 150! Das ist eine Maschinerie, die arbeitet, sie arbeiten mit Fake News, arbeiten mit Lügen, streuen uns Sand in die Augen, und dann machen sie noch etwas anderes. Das ist wirklich gigantisch, und das haben wir erlebt. Kolleginnen und Kollegen! Ihr könnt euch sicher an die AMS-Geschichte erinnern. Nicht zufällig eine Einrichtung, die wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen. Ach, welcher Zufall, jetzt wird eine Studie, eine Untersuchung gemacht, eine interne, die nicht für außen bestimmt ist, wahrscheinlich ein Freiheitlicher spielt das heraus. Diese Studie wird öffentlich gemacht, und auf einmal sind alle Tschetschenen schuld und alle Tschetschenen sind nicht händelbar. Und dann wird darauf geschossen. So wird vorgegangen. Das haben wir bei den Sozialversicherungen erlebt, wo sie gesagt haben, 160 Dienstwagen, 1.000 Funktionäre. Na klar, unsere Leute werden narrisch

Referate & Berichte

Rainer Wimmer


Ihr Foreman ist gestern ja da gesessen, wir wissen, was sie in Wirklichkeit wollen – Foglar Erich hat es gestern gesagt –, die Sozialpartnerschaft hat zur Verkrustung im Land beigetragen, die Sozialpartnerschaft hat sich überlebt. Internet. Der Knill, mit dem wir im Herbst wieder beieinander sitzen, hat gesagt, die alte Sozialpartnerschaft ist tot, die Sozialpartnerschaft gehört abgeschafft. So steht es in den Aussendungen. Wir haben ein paar Aussendungen zusammen geschrieben. Kolleginnen und Kollegen! Die brauchen uns nicht, aber wir werden uns unverzichtbar machen. Die werden uns brauchen müssen, weil ihr seid die, die im Betrieb hackeln, und ohne uns verdienen die kein Geld, und das müssen sie irgendwann einmal merken. Die zwölf Stunden, das wissen wir auch, sind ein Thema, das auch die Menschen draußen angeht, darum müssen wir genau unterscheiden, um welche zwölf Stunden handelt es sich da. Wenn es eine mitbestimmte zwölfte Stunde, eine planbare zwölfte Stunde ist, ist es etwas ganz anderes. Die wollen den ungehemmten Zugang, wie wir schon gesagt haben. Darum haben wir einen Initiativantrag eingebracht, in dem das auch Thema ist. Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz wichtig, weil wir diesen Initiativantrag auch nächste Woche

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beim ÖGB einbringen und vorantreiben werden, wir müssen die Diskussion, zu den Leuten bringen, die massiv betroffen sind, das sind unsere Kolleginnen und Kollegen, und vor allen Dingen zu den Arbeitgebern, die das bestellt haben, weil das ist ja nicht irgendwem eingefallen, sondern die haben das bestellt und bezahlt. Wir werden das Pulver nicht von der ersten Sekunde an verschießen, wir haben ja heuer eine sehr intensive Sommerzeit, da müssen wir schauen, dass wir noch nicht den allergrößten wilden Mann markieren, sondern das in Richtung September hin treiben, wenn es interessant wird in Richtung neuer Lohnfindung für die Metallindustrie und andere große Branchen. Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor kurzem eine große Betriebsversammlung abführen dürfen. Ich war in Lenzing. Ich kann euch eines sagen, Kolleginnen und Kollegen, die Hütte war voll, die Leute sind interessiert, die diskutieren auch, und die wollen hören, was wir dort sagen, und sie stehen auf, wenn man sie braucht. Das ist die Hoffnung, die ich habe, weil gelingt es uns nicht, das Tempo dieser Lawine, die auf uns zukommt, ein bissel zu verlangsamen und ein paar Sachen abzuschwächen, dann fahren die wirklich drüber, Kolleginnen und Kollegen. Gerade im Bereich der AUVA hat man jetzt

schon gesehen, die Aktionen, die gesetzt worden sind, haben die Diskussion dort ein bisserl beeinflusst. Hoffentlich täusche ich mich nicht, aber in den Diskussionen selber merkt man schon, dass die jetzt langsam drauf kommen, wenn sie nicht ein bissel mehr aufpassen, dann kann es sein, dass der Hut brennt. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir dieses Signal auch setzen. Kolleginnen und Kollegen! Lasst mich noch zwei Punkte ansprechen, weil wir haben jetzt nur von der Verteidigung geredet, wir haben aber noch nicht gesagt, was wir wollen, weil jetzt haben wir, glaube ich, alle Hände voll zu tun, dass wir uns sozusagen nicht erschlagen lassen. Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen darüber nachdenken, weil sich einiges verändert hat. Diese Altersteilzeit-Blockvariante, die sie über Nacht abgeschafft haben, hat uns massiv getroffen; wir wissen, dass wir fast niemanden mehr in die Invaliditätspension kriegen. Da musst du den Kopf schon in den Händen tragen oder du musst fast den Partezettel in der Hand haben, sonst hast du keine Chance, dass du jemals in die I-Pension gehst. Das heißt, wir können schwer arbeitenden Menschen nicht mehr helfen. Wir haben, als wir die Diskussion geführt haben, von 60 auf 62 zu gehen – Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich noch gut daran erinnern, damals ist der Bundesvorstand der PRO-GE, viele


haben wie die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Unser Kapital, Kolleginnen und Kollegen, ist unsere Arbeitskraft. Sie können versuchen, uns zu demütigen, sie können versuchen, uns zu verarschen – jetzt ist das besonders einfach, weil sie können den Doppelpass Arbeitgeber und Regierung spielen –, aber sie werden unser Gewerkschaftsherz nie brechen können, Kolleginnen und Kollegen. Darauf können wir stolz sein. Wenn es wirklich notwendig ist, werden wir auch die Arbeitskraft einsetzen müssen, unser größtes Kapital. Ich weiß schon, das ist der allerletzte Weg, aber die Arbeitnehmer müssen wissen, dass das möglich ist. Liebe Freundinnen und Freunde! Ich sage danke, dass ich mit euch die letzte Zeit mitgehen durfte. Ich werde euch in Zukunft noch begleiten, sofern ihr das wollt, weil ihr bestimmt, ob ich bei euch sein darf. Ich sage auf alle Fälle danke für die Zusammenarbeit und ein herzliches Glück auf für unsere gemeinsame Zukunft.

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GO & Arbeitsprogramm

macht. Kolleginnen und Kollegen! Das Geld ist zu zahlen, wenn es anfällt, und daher glauben wir, es ist die Forderung aufzustellen, dass es jetzt an der Zeit ist, zu reagieren und die kalte Progression zu bekämpfen, so dass unsere Kolleginnen und Kollegen einen Ausgleich erhalten. Den werden wir mit ganzer Kraft verlangen, liebe Freundinnen und Freunde. (Lebhafter Beifall.) Die Arbeit in unserer gesamten Gewerkschaft ist spannend, ich brauche euch das nicht zu sagen. Wir haben in Wirklichkeit immer Action, weil sich immer etwas tut. Die Zeit vergeht wie im Flug. Ich möchte zum Schluss kommen und danke sagen. Wir haben gute Arbeit geleistet, wir sind sehr erfolgreich gewesen. Wir haben auch viel erreicht, aber wir werden sehr viel Kraft für die Zukunft brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf diese Solidarität möchte ich euch jetzt schon einschwören. Die Zeiten, die auf uns zukommen, werden sehr schwer werden, aber die Gewerkschaften haben immer bewiesen, wenn sie von außen her ganz massiv bedrängt wurden, dass sie in Wirklichkeit immer stärker geworden sind. Gerade wir als Gewerkschaft PRO-GE sind beispielhaft aufgetreten. Natürlich ist es so, dass wir nicht das große Geld haben, wir haben schon eines, wir sind eine sehr gute und potente Gewerkschaft, aber so viel Geld kannst du nicht

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von euch waren dabei, in der Gebietskrankenkasse gesessen –, hart diskutiert. Ich habe mich hingestellt und habe gesagt, und wir müssen und wir sollen. Wir haben das verteidigt, weil wir gesagt haben, dieser Weg ist möglich, haben wir doch einen Beschluss gefasst, dass wir nur unter der Voraussetzung, dass es die geblockte Variante der Altersteilzeit gibt, diesen Schritt gehen. Kolleginnen und Kollegen! Die gibt es jetzt nicht mehr. Das heißt für uns, wir marschieren nun in die andere Richtung. Wenn es heute so weit ist, dass du 67 Jahre sein musst, 47 Jahre gearbeitet haben musst und dann noch 12,6 Prozent Abschläge hast, dann ist das eine Schweinerei. Unsere Forderung muss lauten: 45 Jahre sind genug, aber ohne Abschläge. Das heißt, du gehst nach 45 Jahren und hast keine Abschläge mehr zu bezahlen. Das ist ein wesentlicher Punkt. (Anhaltender lebhafter Beifall.) Und das Match eröffnen wir heute, Kolleginnen und Kollegen. Der zweite Punkt betrifft die kalte Progression. Wo ist der Norbert? Das ist auch ein Steckenpferd von den Vorarlbergern. Sie haben recht, Kolleginnen und Kollegen, sie haben völlig recht. Wir wissen, dass die kalte Progression 600 Millionen im Jahr ausmacht und wenn uns der neue Finanzminister Löger sagt, 2023 oder vielleicht 2022 denkt er darüber nach, dann hat er noch einmal zweieinhalb Milliarden Geld ge-

Referate & Berichte

Rainer Wimmer


Referat

Dr. Heinz Fischer

Eigentlich ist es meine Aufgabe, mich zu bedanken. Ich habe mich wirklich gefreut, wie ich den Brief von meinem Freund Rainer Wimmer bekommen habe, ob ich nicht am 3. Gewerkschaftstag der PRO-GE bei der Eröffnung teilnehmen würde und auch das Wort ergreifen möchte. Ich habe gesagt: Ja, ich möchte das Wort ergreifen, ich möchte dorthin gehen. Ich habe so viele Gewerkschaftstagungen und Kongresse erlebt, und ich glaube, auch einigermaßen Bescheid zu wissen über die Rolle der Gewerkschaftsbewegung, nicht nur für die soziale Entwicklung eines Landes, sondern auch für die Demokratie und auch für Frieden im internationalen Bereich. Bitte, schreckt euch nicht, ich habe es schon ein paar Mal gesagt, ich bin 1961 der Gewerkschaft beigetreten, das ist schon ein paar Jahre her, und habe wirklich viele positive Erfahrungen gemacht und verbinde damit viele angenehme und mir wichtige Erlebnisse sowie Erinnerungen in personeller und in sachlicher Hinsicht. Für mich war Toni Benya ein Idol und ein väterlicher Freund. Ich war ganz stolz, wenn er mich eingeladen hat in seinem Urlaubsort in Kärnten, mit meiner Frau und seiner Frau auf den Rosenhof zu gehen oder auf irgendeinen Berg zu wandern, zu einem

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Rapid-Match zu gehen oder eben auch im Parlament und in der Sozialdemokratie politische Ziele, politische Projekte zu verfolgen. Auch in meiner Generation habe ich viele, viele Freunde gehabt und habe sie heute noch in der Gewerkschaftsbewegung. Ich denke gerne an Sepp Wille, der ja auch mein Nachfolger als Klubobmann im Parlament war und nach vier Jahren Regierung Sinowatz, als er in Pension gegangen ist, war ich dann wieder sein Nachfolger. Was mich auch befriedigt, ist, dass mein Zugehörigkeitsgefühl zur Gewerkschaftsbewegung mit meiner Beendigung der Tätigkeit als Bundespräsident, und das heißt auch mit der Beendi-

gung als öffentlicher Funktionär, keine Begrenzung gefunden hat, nicht kleiner oder schwächer geworden ist, vielleicht sogar im Gegenteil, ich habe jetzt ein bissel mehr Zeit, um über die Bedeutung und über die Rolle der Gewerkschaftsbewegung nachzudenken und mir zu sagen, manche Dinge laufen heute nicht ganz so, wie ich mir das vor 20 Jahren erwartet und erhofft habe. Da ist gut, zu wissen, dass Österreich zu jenen Ländern gehört, in denen es nach wie vor eine solide und starke Gewerkschaftsbewegung gibt. Zwischen freien Gewerkschaften und Demokratie besteht ein enger Zusammenhang – auch zwischen Demokratie und freien Gewerkschaften. Das gilt in beide Richtungen. Dass die Gewerkschaftsbewe-


se der Ersten Republik gegeben hat. Das ist eigentlich sehr interessant, wenn man so ein bissel zurück schaut. Willy Brandt hat einmal gesagt: „Friede ist nicht alles, aber ohne Friede ist alles nichts“, und in einem anderen Satz, der mir auch sehr imponiert hat, hat er gesagt: „Der Krieg ist nicht die Ultima ratio der Politik, sondern die Ultima irratio, also nicht das letzte Mittel der Politik, sondern der letzte Unsinn, den man in der Politik machen kann. Und in dieser Zeit, wie der Erste Weltkrieg zu Ende gegangen ist, wie so viel Blut geflossen ist, wie so viele Menschen ums Leben gekommen sind, verkrüppelt worden sind für ihre Lebensdauer, wo die Menschen zu Tausenden verhungert sind, wo die Spanische Grippe die Menschen dahin gerafft hat, weil sie keine Kraft und keinen Widerstand mehr gehabt haben, da ist es eigentlich gelungen, unglaubliche sozialpolitische Fortschritte zu erzielen, den 8-Stunden-Tag, Mindesturlaubszeit und Versicherungsleistungen und Arbeitslosenversicherungen, auch die Gründung der Arbeiterkammern. Das ist in dieser Phase gewachsen, auch Bildungsreformen, auch Kulturreformen, auch die kommunalpolitischen Leistungen, sodass man trotz aller Probleme sowie Not und Elend irgendwie hoffen konnte, einer helleren Zukunft entgegen zu gehen.

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Höhen habe ich mich nicht bewegt. Aber toi, toi, toi jedenfalls für die nächsten Jahre, und es wird dir nicht fad werden, wenn ich mir anschaue, welche Fragen und Themen auf der Tagesordnung stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe auch ein neues, umfangreiches Arbeitsprogramm der PRO-GE zugeschickt bekommen, in dessen Ausarbeitung offenbar sehr viel Zeit, sehr viel Energie sowie Kraft und Gehirnschmalz investiert wurde, und es ist nicht meine Aufgabe, mich jetzt mit allen Gedanken und allen Zielsetzungen dieses Arbeitsprogramms zu beschäftigen, aber ein paar Themen liegen mir besonders am Herzen. Diese Zielsetzungen einer großen und starken Gewerkschaftsbewegung ernst zu nehmen, ist mir umso mehr deshalb wichtig, weil es ja eine Tatsache ist, dass die Gewerkschaftsbewegung in Österreich älter ist als unsere Republik, deren 100. Geburtstag wir heuer feiern. Wenn die Republik Österreich heuer ihren 100. Geburtstag nach dem Ende des schrecklichen Ersten Weltkriegs feiert, dann hat die Gewerkschaftsbewegung schon zum Zeitpunkt der Gründung der Republik wichtige Beiträge zur Errichtung und zur Stabilisierung dieser Republik geleistet, hat geholfen, das Land aufzubauen, hat entscheidenden Anteil gehabt an sozialpolitischen Fortschritten, die es ja in der Gründungspha-

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gung in der Demokratie unverzichtbar ist, das müssen alle begreifen, auch diejenigen, die es heute noch nicht begriffen haben, werden das begreifen müssen. Ich darf hoffentlich ganz keck sagen, je weniger eine Regierung für soziale Symmetrie übrig hat, umso wichtiger ist die Gewerkschaft, um das auszugleichen und um sicherzustellen, dass soziale Symmetrie ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen bleibt, auch weil die Zerstörung oder die Störung dieser sozialen Symmetrie der Demokratie Schaden zufügt. Das haben wir aus der Geschichte gelernt, und wir dürfen die Lehren der Geschichte nicht vergessen. Die Gewerkschaft PRO-GE hat Wahlen durchgeführt, hat einen neuen Vorsitzenden gewählt. Ich war sehr gespannt, werden es 50 Prozent werden oder wird es sich auf 60 ausgehen, und jetzt habe ich einen strahlenden Vorsitzenden getroffen, der mir gesagt hat, mehr als 97 Prozent sind es gewesen. Ich sage, das ist für beide gut, für die, die ihn gewählt haben, weil sie einen starken Vorsitzenden haben und einen, der mit Freude sowie mit Vertrauensvorschuss und mit Schwung an die Arbeit geht, und für ihn ist es natürlich auch gut. Ich war schon riesig stolz, wie ich für meine zweite Amtsperiode als Bundespräsident mit 79 Prozent gewählt wurde, das war nicht wenig für eine Bundespräsidentenwahl, aber in diesen schwindelnden

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Dr. Heinz Fischer


Es war die Tragödie der Ersten Republik, dass dieser Weg quasi verlassen wurde, die Koalition ist kaputt gemacht worden, es hat eine Rechtsregierung gegeben und die Zeit zwischen 1920 und 1933/1934,1938 zu schildern, ist ja nicht notwendig, das wissen wir alle. Wichtig ist nur, dass wir es uns auch merken und dass wir daraus lernen, es in Zukunft besser zu machen beziehungsweise an einem richtigen Weg, wie er nach 1945 eingeschlagen wurde, festzuhalten und die Errungenschaften, die wir erzielt haben, zu verteidigen. Das Ende der Ersten Republik war das Jahr 1938. Die Demokratie, über die wir reden und die uns so wichtig ist, lebenswichtig ist, ist leider schon 1933 zerstört worden in dieser gespenstischen Szene durch die Haltung der drei Nationalratspräsidenten, die im Grunde eine Kurzschlussreaktion war, ihr kennt das ja, knappe Abstimmung, eine Resolution zugunsten der Eisenbahner, Abstimmungsergebnis 81 zu 80. Die damalige christlich-soziale Regierung hat ja nur ein Mandat mehr gehabt, und diese Abstimmung ist aber 81 zu 80 gegen die Regierung ausgegangen. Dann ist man draufgekommen, dass ein Abgeordneter zwei Stimmzettel abgegeben hat, aber der neben ihm Sitzende gar keinen. Und daraus hat der Renner geschlossen, ist eh klar, beide haben gestimmt, aber der Zweite hat irrtümlicher-

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weise einen Stimmzettel vom Nachbarn in die Urne geworfen. Das ist nicht akzeptiert worden, Gebrüll, Geschrei, Renner sagt, unter diesen Umständen lege ich meinen Vorsitz als Präsident zurück. Fehlentscheidung. Dann rückt der christdemokratische Präsident nach, wieder aufgewühlte Stimmung, er legt auch seine Funktion nieder. Der Dritte war ein Großdeutscher, Straffner, nach 30 Sekunden geht er auch weg vom Pult. Und anstatt jetzt zu überlegen, wie man das wieder reparieren kann, da hätte es verschiedene Möglichkeiten gegeben, beschließt die Regierung Dollfuß, das Parlament hat sich selbst ausgeschaltet, schickt Polizei ins Parlament und lässt Abgeordnete ab dem nächsten Tag nicht mehr hinein. Februar 1937 – auch eine Niederlage für die Kultur des Zusammenlebens, eine Niederlage für die Demokratie, eine Niederlage für ein Minimum an Gemeinsamkeit im Land und dann der Weg in den Abgrund des Jahres 1938. Weil heuer dieses Jubiläumsjahr ist, habe ich mir das so oft durchgelesen, altes Filmmaterial angeschaut und Bücher gelesen, Biographien gelesen. Die Art, wie Hitler unverschämt am 11. März 1938 ein Ultimatum an die österreichische Regierung schickt, die österreichische Regierung muss eine geplante Volksbefragung über die Selbständigkeit Österreichs absagen, und es muss ein Nazi in die Regierung aufgenom-

men werden, war ja grenzenlos, und die österreichische Regierung hat nicht gewusst, was sie in dieser Situation tun soll, ob sie Widerstand leisten soll oder ob das ein sinnloses Blutvergießen ist, und schließlich hat sich Schuschnigg entschieden und hat diese berühmte Radiorede gehalten; „Gott schütze Österreich!“ Wir weichen der Gewalt. Und typisch Hitler, dieses Nachgeben hat ihn erst recht brutal und frech gemacht. Er hat gesagt, nein, nein, das genügt nicht, es muss ein Nazi Bundeskanzler werden, und als auch diese Bedingung erfüllt und ihm mitgeteilt wurde, die Österreicher haben das Ultimatum voll und ganz erfüllt, hat er gesagt: Und wir marschieren trotzdem ein. Am nächsten Tag, am 12. März 1938 um 4 Uhr Früh. Es ist aber keine Zeit, das weiter zu schildern. Ich habe gestern, wirklich zufällig gestern, für einen Fernsehfilm über die Geschichte der Ersten Republik Fernsehaufnahmen gemacht am so genannten „Hitler-Balkon“ bei der Hofburg am Heldenplatz, an diesem großen Balkon, wo Hitler gestanden ist und seine hysterische Rede brüllend gehalten hat vor fast 200.000 Österreichern, die gejubelt haben, und die Zehntausenden anderen, die geweint haben, sich gefürchtet haben oder entsetzt waren oder zu flüchten begonnen haben, die hat man ja nicht gesehen. Aber dieses Gefühl, dort oben zu stehen und


an politischen Aktionen beteiligt, wenn er an einer Demonstration teilnimmt, jawohl, das ist auch wichtig. Das sind lauter Einzelbausteine für die Demokratie. Ich war immer erfreut, die Gewissheit haben zu können, dass wir in der Zweiten Republik aus der Ersten sehr viel gelernt haben. Wenn ich mir die Ent-

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wicklung der Zweiten Republik anschaue, bei der ersten Nationalratswahl im November 1945 war ich sieben Jahre alt, bei der zweiten Nationalratswahl am 9. Oktober 1949 war ich elf Jahre alt, und bei der dritten Nationalratswahl im Sommer 1953 war ich 15 Jahre alt, ich kann mich sehr gut an diese Entwicklung erinnern. Fast immer habe ich das Gefühl gehabt, und so haben es mir meine Eltern auch beigebracht, schau, das ist eben der Unterschied zur Ersten Republik. Wir haben etwas gelernt, das

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Aber das muss man immer wieder sagen, die Demokratie ist nicht aus Beton, auch nicht aus Stahl, Demokratie ist das Resultat des Willens von Menschen, gestützt auf Institutionen.

machen wir anders. Der Gewerkschaftsbund war ein anderer, die Unternehmerverbände waren andere, der Parlamentarismus ist anders empfunden und behandelt worden. Die Heimwehrler haben ja beim Korneuburger Eid geschworen, dem westlichen Parlamentarismus eine Absage zu erteilen und dem verdorbenen Parteienstaat. Wir haben viel gelernt, aber ich denke manchmal, kann das sein, dass diese Lehren aus der Ersten Republik doch irgendwie langsam verblassen, langsam dünner werden und langsam weniger Gewicht haben und politische Entscheidungen weniger stark beeinflussen? Es ist ja wahr, die Erste Republik hat 20 Jahre gedauert, dann war schon wieder Krieg. Zwischen dem Ende des Ersten 1918 und dem Anfang des Zweiten Weltkriegs 1938/1939 waren 21 Jahre. Von 1945 an 21 Jahre war das Jahr 1966, der Beginn der Regierung Klaus, dann noch einmal 21 Jahre war 1987, das Ende der Regierung Sinowatz und der Beginn der Regierungszeit Vranitzky, und von 1987 wieder 21 Jahre war 2008, das war zwei Jahre nach Beginn der Regierungszeit Gusenbauer. Also die Zweite Republik ist erfreulich lang und stabil und hat eine insgesamt eindrucksvolle Entwicklung genommen, das wissen auch die Menschen. Aber

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sich zu denken, vor 80 Jahren hat sich hier Schreckliches abgespielt, das ermuntert einen, ich würde fast sagen, das zwingt einen, darüber nachzudenken, welche Verantwortung wir haben Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, und mir geht es ja auch so, dass viele sagen, was kann denn ich als Einzelner schon ausrichten. Aber bitte, vergesst nie, das, was man Demokratie nennt, ist das Messen der Anzahl von Einzelnen, denn wenn ich zur Wahl gehe, gebe ich eine Stimme ab, und der nach mir gibt auch eine Stimme ab, und dürfen nicht alle das Gefühl haben, was kann denn ich schon beeinflussen, weil genau aus diesen einzelnen Stimmen setzt sich dann ein Wahlergebnis zusammen. Und wenn die Partei X so und so viele 100.000 Stimmen hat, dann hat sie nicht einen Stimmenblock, sondern dann sind es einzelne Stimmen, von der Frau Maier, der Frau Müller, dem Herrn Huber, dem Herrn Zimmermann und so weiter. Demokratie ist das Wägen und Messen der Summen an einzelnen Stimmen. Daher hat jeder Einzelne einen Anteil. Natürlich kann er seinen Anteil noch vergrößern, wenn er darüber hinaus aktiv ist, wenn er sich beteiligt an Diskussionen, wenn er in einer Organisation ist, wenn er in einer Gewerkschaft ist, wenn er in einer Partei ist, wenn er sich

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Dr. Heinz Fischer


das muss man immer wieder sagen, die Demokratie ist nicht aus Beton, auch nicht aus Stahl, Demokratie ist das Resultat des Willens von Menschen, gestützt auf Institutionen. Und die Menschen müssen diese Demokratie wollen, es gibt keine Demokratie ohne Demokraten. Das ist eine Verantwortung für jeden Einzelnen. Ich sage immer, seid nicht zimperlich, die Demokratie ist schon robust, die ist doch in Österreich, das glaube ich schon, so weit verankert, die kann man nicht so leicht weg wischen, aber es genügt nicht, dass sie nicht zerstört wird, das ist wichtig, aber wir wollen, dass sie lebt, dass sie blüht, dass sie sich entwickelt, dass sie sich weiterentwickelt, so wie sie sich auch in den letzten 40 Jahren weiterentwickelt hat. Und diese Demokratie, da schließt sich fast der Kreis, wird sich nur weiterentwickeln und blühen, wenn unser politisches System und unser Sozialsystem ein faires ist, ein vernünftiges, eines, wo die Menschen ein bisschen nachempfinden können, warum es so ist, wie es ist, und wo man nicht dauernd die Zähne zusammenbeißen muss und die Faust im Hosensack ballt, weil man einen Zorn hat, was da entschieden wird, weil drüber gefahren wird, was ungerecht ist, wo die soziale Sensibilität fehlt. Ich kann nicht verstehen, dass man sagt, wir brauchen eine Mindestsicherung, und

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das Wort „mindest“ hat ja eine Bedeutung, „mindest“ heißt, weniger geht nicht. Und dann denkt man nach, unter welchen komischen Bedingungen man von der Mindestsicherung ein Drittel weg nimmt, das kann doch nicht vernünftig sein, das kann man doch nicht den Menschen zumuten. Und dafür gibt es viele Beispiele, und da seid ihr diejenigen als Delegierte der PRO-GE, die sich damit beschäftigen und die das in eine richtige Sprache übersetzen, und die das auch hinaustragen und vertreten. Und ich glaube, es ist gar nicht mehr lange, dann wird überhaupt der Bundeskongress des ÖGB tagen, und ich erwarte mir auch von dort eine klare, faire, aber kräftige und deutliche Sprache zu diesen Themen und zu diesen Problemen. Ich sage euch, die Gewerkschaftsidee ist gut, ist bewährt, ist alt, ist eine internationale Idee und sie funktioniert in Österreich besser als in den meisten anderen Staaten. Dass man etwas Besseres immer noch weiter besser machen kann, ist eh klar, aber sind wir froh und seien wir stolz, dass wir Gewerkschaften haben mit jener Stärke, mit jener Gesinnung, mit jenen Grundwerten, die die österreichische Gewerkschaftsbewegung ausmachen. Und glaubt mir, langfristig kann man Politik nur mit bestimmten Werten und mit bestimmten Überzeugungen und mit dem Bekenntnis, dass die

Menschenwürde unteilbar ist, machen. Bessere und schlechtere Menschen als politisches Axiom zu nehmen oder in wertvollere und weniger wertvolle einzuteilen und zu sagen, wir sparen nicht bei den Menschen, wir sparen bei den Flüchtlingen, das ist, wenn man es überlegt, ein sehr problematischer und gefährlicher Satz, was darin zum Ausdruck gebracht wird. Also Werte der Gewerkschaftsbewegung und anderer großer gesellschaftlicher Bewegungen sind unverzichtbar. Politik wird langfristig nicht, glaube ich, durch die Dominanz im Netz oder durch das Lob vom Boulevard bestätigt, sondern dadurch, dass man sich für die zentralen Werte einer europäischen Gesellschaft und einer europäischen Demokratie einsetzt. Das ist meine Bitte, das ist mein Wunsch, das ist sicher auch euer Wunsch, dass ihr durch Zusammenarbeit, durch Freundschaft, durch Engagement, im Sinne dessen, was euch wichtig ist und was ihr als richtig erkennt und war ihr gelernt und erfahren habt, das in die österreichische Demokratie einbringt, damit Österreich auch in Zukunft ein lebenswertes, ein demokratisches, ein soziales, ein gerechtes, ein europäisches Land bleibt. – Bitte, bitte, kümmert euch darum und danke im Voraus mit einem herzlichen Glück auf!


Referat

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Mag. Dr. Stephan Schulmeister

Mag. Dr. Stephan Schulmeister Freiheitlichen Partei, ich habe sie noch einmal durchgesehen. Das bedeutet, der Satz der Regierung „Wie werden tun, was wir für richtig halten, weil wir dafür gewählt wurden“ ist einfach nicht richtig, denn alle diese Maßnahmen sind vorher nicht angekündigt worden. Einige Maßnahmen sind in den Wahlprogrammen angekündigt worden, aber nur jene, die sich spezifisch gegen Asylberechtigte oder allgemein gegen Fremde richten, wie etwa die Senkung der Mindestsicherung, die jetzt beschlossen werden soll. Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Fall von Mehrkinderfamilien die Deckelung aufgehoben hat, greift man zu einem Trick und sagt, je mehr Kinder in einer Familie sind, desto geringer wird die Mindestsicherung, um zum selben Ergebnis zu kommen. Was in der Öffentlichkeit bisher meiner Ansicht nach kaum noch diskutiert wurde, ist – das steht drinnen –, ab dem dritten Kind beträgt die Mindestsicherung maximal 43 Euro pro Monat. Davon kann man selbst mit der Familienbeihilfe nicht einmal die Nahrung finanzieren. Für die im Ausland lebenden Kinder soll die Familienbeihilfe gekürzt werden. Gleichzeitig aber unterstützt der Familienbonus in erster Linie die Familien der oberen, sage ich

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80 Millionen Euro gekürzt. 4. Mit dem Arbeitslosengeld neu soll die Notstandshilfe abgeschafft werden und Langzeitarbeitslose in die Mindestsicherung fallen und damit nicht nur ihr Vermögen aufbrauchen müssen, sondern auch zu einem Arbeitsdienst verpflichtet werden. 5. Der Zugang zur Altersteilzeit soll durch Anhebung des Eintrittsalters erschwert werden. 6. Die mögliche tägliche Arbeitszeit soll auf zwölf Stunden erhöht werden, die wöchentliche auf 60 Stunden. 7. Das Investitionsvolumen der ÖBB wird bis 2022 um 2 Milliarden Euro gesenkt. 8. Der Bund zieht seine Garantie für Kredite der Wohnbauinvestitionsbank zurück und erschwert damit die Finanzierung des sozialen Wohnbaus. 9. Die öffentliche Beschäftigung wird im Wesentlichen nur im Bereich innere Sicherheit ausgeweitet, nicht aber bei Bildung, Gesundheit und Sozialem. 10. Und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt soll 500 Millionen Euro, mehr als ein Drittel ihres Aufwands, einsparen, sonst droht nach wie vor die Auflösung. Das waren bisher zehn Maßnahmen. Keine einzige dieser zehn Maßnahmen findet sich im Wahlprogramm der ÖVP oder der

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Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für diese Einladung. Sie freut mich nicht nur wegen des großen Auditoriums, sondern weil ich endlich wieder einmal Gelegenheit habe, ohne eine Powerpoint-Präsentation einige Überlegungen zu bringen. Die Zeit ist etwas knapp. Was ich am Beginn machen möchte, ist, in einer sehr kompakten Form den Satz „Wir sparen am System und nicht an den Menschen“ zu verdeutlichen, und zwar mache ich das, indem ich die wichtigsten Maßnahmen der gegenwärtigen Bundesregierung ganz kompakt zusammenfasse. Sie werden jede dieser Maßnahmen kennen, aber es macht einen Unterschied, ob man sie sozusagen in konzentrierter Form sieht, um dann Überlegungen anzustellen, was politisch dahinter steckt. 1. Es begann mit dem Paukenschlag der Abschaffung der „Aktion 20.000“, durch die ältere Langzeitarbeitslose eine Chance bekommen hätten. 2. Die Mittel für das Integrationsjahr des AMS zur Qualifizierung von Asylberechtigten wurden halbiert. 3. Die Ausbildungshilfe für Lehrlinge über 18 Jahre wird ebenso halbiert. In den Schulen wird die Förderung für Deutschkurse um


einmal, 50 bis 60 Prozent. Dazu kommt noch die Senkung der Mehrwertsteuer für Tourismusbetriebe, die angekündigte Senkung der Körperschaftssteuer, die den Vermögenden bis zu 5 Milliarden Euro bringen soll. Den gesetzlichen Interessenvertretungen, insbesondere der Arbeiterkammer, droht eine Kürzung ihrer Einnahmen. Schulanfänger, die nicht gut Deutsch können, sollen in eigenen Klassen von den anderen separiert, also getrennt werden. Wenn man diese 18 Maßnahmen im Ganzen betrachtet, erscheinen sie zunächst wie ein Sammelsurium unterschiedlicher Einzelaktionen, aber es gibt zwei Leitlinien, die diese Maßnahmen strukturieren. Die erste ist, dass man versucht, in Österreich mit einer Verzögerung von 20 bis

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30 Jahren jene neoliberalen Programme nachzuholen, die in Großbritannien schon in den 1980er-Jahren begonnen wurden, das heißt Schwächung des Sozialstaates, Schwächung der Gewerkschaften, Schwächung der Arbeitnehmerrechte und Begünstigung der Vermögenden. Das ist die Leitlinie Nummer eins. Aber die Regierung vermeidet es natürlich, das Wort „neoliberal“ in den Mund zu nehmen. Die Leitlinie zwei ist die geradezu systematische Schlechterstellung von Flüchtlingen, selbst dann, wenn sie asylberechtigt sind. Wer weiß, wie restriktiv heute Asyl zugesprochen wird, der kann erahnen, was Menschen mitgemacht haben, denen der Asylstatus zuerkannt wird. Das, würde ich fast sagen, Raffinierte der Kombination dieser beiden

Leitlinien Neoliberalismus verstärken plus gezielt gegen Fremde vorgehen, besteht darin, dass sich beide Leitlinien wechselseitig verstärken. Warum? – Durch die Umsetzung neoliberaler Politik wird die Unsicherheit erhöht, wird die soziale Ungleichheit erhöht, Menschen haben zunehmend Angst und durch den zweiten Trick, Sündenböcke zu benennen, richtet man nun die Gefühle der Frustration und der Verbitterung gegen die Flüchtlinge als Schuldige. Was ist die meiner Ansicht nach kalkulierte Folge dessen? – Wenn junge Menschen keine Entfaltungschancen haben, weil sie weniger Deutschkurse bekommen, weil sie eine Mindestsicherung bekommen, die nur die Hälfte des Existenzminimums beträgt, dann werden sie sich noch mehr in ihre nationalen Gruppen zurückziehen, dann werden sie den Österreichern unangenehm auffallen, wie zum Teil jetzt schon auf den Bahnhöfen, auf ihren Treffpunkten, dann wird systematisch Zwietracht den „Österreichern“ – immer unter Anführungszeichen – und den „Fremden“ gesät, und das ist ein politisches Vehikel, das insbesondere der neuen ÖVP in doppelter Hinsicht nützt. Auf der einen Seite wird die Freiheitliche Partei von ihrem Minus, wenn man so sagen will, als Partei der kleinen Leute einiges einbüßen, der 12-Stunden-Tag wird nicht von allen FPÖ-Wählern verzie-


sanft die Mindestsicherung aus der Tasche. Es ist diese Kombination, die sich durchzieht. Wenn zum Beispiel gesprochen wird „wir alle“, „wir alle miteinander“ – „wir alle“ kommt 300 Mal im Wahlprogramm der ÖVP vor –, dann ist das die Verpackung. Der Inhalt heißt gegeneinander, Nichtwiener gegen Wiener, Österreicher gegen Flüchtlinge, ich brauche euch das nicht im Detail zu erzählen. Es ist aber wichtig, das sozusagen zu entlarven, also ganz nüchtern aufzuzeigen, dass hier eine andere Strategie gewählt wird als zum Beispiel von den Rechtspopulisten in Frankreich, die hemmungslos auf die Ausländer schimpfen. Das würde Sebastian Kurz nicht tun, er würde sagen: Wir müssen die Menschen integrieren, aber er würde gleichzeitig solche Maßnahmen setzen, die die Integration verhindern. Machtpolitisch ist es nicht unintelligent, das muss man leider sagen, denn indem die Vermögenden so stark begünstigt werden, sichert er sich die Unterstützung derer, die schon vorher für ihn gespendet haben, aber insbesondere, was ebenso wichtig ist, die Unterstützung der Besitzer der Printmedien mit der größten Verteilung. Was politisch für Sebastian Kurz und seine neue ÖVP gut sein mag, ist für Österreich langfristig ein Weg, der in eine Sackgasse, vielleicht sogar in eine soziale Katastrophe führen wird, denn wenn man

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schende Politik. Das ist meiner Ansicht nach der Hintergrund, warum Maßnahmen gesetzt werden, die aus wissenschaftlicher Sicht schlicht und einfach skandalös sind. Bereits sechsjährigen Kindern ganz klar zu verstehen zu geben, ihr gehört nicht zu uns, das pflanzt sozusagen einen Keim von Verbitterung, von Ausgeschlossenheit in die Herzen der Kinder, ist pädagogisch schwachsinnig. Jeder weiß, dass Kinder am schnellsten lernen in der Interaktion mit anderen Menschen, 60 Stellungnahmen oder zumindest 59 zu diesem Gesetz waren ablehnend, egal, aus welchem Lager, aber sie ziehen das durch, weil sie genau das Gegenteil dessen wollen, was sie sagen. Jetzt bin ich bei einem Punkt, in dem sich diese Regierung von anderen rechtspopulistischen Regierungen oder Bewegungen in Europa unterscheidet. Das ist die perfekte Kommunikationsstrategie, dass die Verpackung dem Inhalt vollkommen widerspricht. Ich habe das einmal in ein Bild gefasst, weil mich das berührt hat. In den Tagen vor Weihnachten ist Sebastian Kurz in der Nacht zu dem Caritas-Bus gefahren, wo Obdachlose eine Suppe bekommen, und das Bild, das ich dafür fand, war, mit einem Arm legt er dem Obdachlosen den Arm um die Schulter, bemitleidet ihn, drückt seine Anteilnahme aus, und mit der anderen Hand zieht er ihm

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hen werden, das ist etwas, was dem Sebastian Kurz nützt, auf der anderen Seite versucht man, Teile der Mittelschichten, aber selbst Teile derer, die deklassiert werden oder Angst vor der Deklassierung haben, durch das Lenken ihrer Verbitterung gegen Ausländer auf die eigene Seite zu ziehen. Es ist genau diese gezielte Verhinderung der Integration, von der sich die Regierung erhoffen kann, dass sie weiter ihre Macht stabilisiert. Warum? – Den politischen Aufstieg verdankt Sebastian Kurz ausschließlich den Flüchtlingen. Er müsste den Flüchtlingen also wirklich innigst danken, denn er hat ja für die konkreten Probleme, für die Wohnungsnot, für die Zunahme der atypischen Beschäftigung, insbesondere der prekären Beschäftigung, für die Zunahme der Armut, überhaupt keine konkreten Lösungsansätze, und seine Art der Politik, auf Sündenböcke hinzuweisen, hat sich bisher als außerordentlich erfolgreich erwiesen, weil auch ein Doppelpassspiel zwischen dieser Politik und bestimmten Zeitungen, das kann man ruhig sagen, „Krone“, „Österreich“, „Heute“ et cetera, stattfindet. Man muss es einmal in aller Nüchternheit sagen, je krimineller deklassierte Ausländer werden, umso besser für die „Kronen Zeitung“, schon wieder eine neue Schlagzeile, wenn ein Afghane durchgedreht ist, und umso besser auch für die herr-

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Mag. Dr. Stephan Schulmeister


systematisch die Ghettoisierung verstärkt, wenn man das, was verständlicherweise vielen Österreichern jetzt schon Schwierigkeiten bereitet – ich bin oft in Favoriten, ich kann sehr wohl verstehen, dass Menschen, die dort seit 30 Jahren leben, verstört sind, sagen, irgendwas läuft da aus dem Ruder –, nur die Lösung, Menschen gegeneinander auszuspielen, Zwietracht zu säen, kann keine Lösung sein. (Beifall.) Jetzt kurz zur Frage einer Standortbestimmung. Wo stehen wir in der längerfristigen Entwicklung und was erwartet uns? – Was mir auffällt, ist, dass eine gewisse Abfolge der letzten Jahre mit den Jahren nach 1929 große Ähnlichkeiten aufweist. Es beginnt mit einer Finanzkrise, es kommt zu einer Wirtschaftskrise, der Staat muss sparen, es wird eine Sparpolitik angewendet, die Löhne werden gesenkt, das Arbeitslosengeld wird gestrichen – das hat man in den 30er-Jahren genannt: Die Arbeitslosen werden ausgesteuert – und die zunehmende Angst der Menschen wird gegen Schuldige gerichtet, damals die Juden, heute Flüchtlinge, aber das Ausmaß der Dosierung dieses Giftcocktails ist natürlich völlig verschieden. Insofern kann man zwar schon sagen, dass die Politik versucht, wenn ich so sagen darf, die miesen Gefühle der Menschen, die zum Teil verständlich sind, aus

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weiter in die Vergangenheit zurückblicken, dann gab es 1878 den ersten großen Börsenkrach, der in die sogenannte „lange Depression“, in eine Phase der Krise, die fast bis in die 90er-Jahre gedauert hat, geführt hat. Aber der Unterschied zu heute war, dass damals die Krisenopfer eine neue Navigationskarte hatten, ein Orientierungssystem, das bereit gestellt wurde von Karl Marx Die Arbeiterbewegung hat eine unund Friedrich Engels, glaubliche Stärke entwickelt, sie ist eine Analyse des Kapitalismus. Durch dieses die größte Bewegung der Aufklärung, Orientierungssystem eigentlich der Menschheitsgeschichte konnte sich die Arbeigewesen, weil wenn man sich die terbewegung bilden, die Lage der Menschen 1870 anschaut genau in der Zeit sozusagen zusammengefunund sie vergleicht mit 1970, dann sind den hat. in den 100 Jahren wirklich ungeheuerDie Arbeiterbewegung lich wichtige Dinge geschehen. hat eine unglaubliche Stärke entwickelt, sie ist die größte Bewegung der Aufklärung, eigentlich der Menschheitsgeschichte soziale Wärme gibt es nur in der gewesen, weil wenn man sich nationalen Volksgemeinschaft, die Lage der Menschen 1870 also müssen jetzt die Italiener für anschaut und sie vergleicht mit Italien, Österreich zuerst und so 1970, dann sind in den 100 Jahweiter, kämpfen. Dieser Prozess ren wirklich ungeheuerlich wichist leider Gottes noch im Gange, tige Dinge geschehen. Die waren und er wird sich in den nächsten aber nur möglich, weil man nicht Monaten, fürchte ich, intensivienur protestiert hat, weil man nicht ren. nur den Widerstand organisiert Was hilft dagegen? – Ich habe hat, sondern weil man die Menkurz skizziert die Entwicklung schen aufgeklärt hat, weil man nach dem großen Börsenkrach eine Navigationskarte, ein Orien1929, der in die Weltwirtschaftstierungssystem gehabt hat. krise führte, die Entwicklung Damit komme ich zu etwas, was nach 2008, die in die europäimir wirklich ein Anliegen ist, und sche Krise führte, und wenn wir ihnen heraus zu ziehen und jetzt gegen Schuldige zu richten. Hier gibt es eindeutig Ähnlichkeiten. Das bedrückt mich umso sehr, als die Krise Europas noch nicht an ihr Ende gekommen ist. Es steht uns, glaube ich, noch einiges bevor. Warum? – Weil im Zuge einer solchen Krise die Versprechungen umzusetzen sind,


Es hat überraschende Ergebnisse, zum Beispiel dass die politische Phase eine Veränderung, ein neues Bündnis zwischen Arbeitnehmern und – ihr werdet euch zum Teil wundern – Unternehmen sein muss, allerdings jenen Unternehmen, die vom Neoliberalismus auch nichts gewonnen haben, weil die meisten Klein- und Mittelbetriebe sind nicht Gewinner dieser finanzkapitalistischen Spielanordnung, und da besteht eine Chance, sie anzusprechen, ihnen auch zu erklären, liebe Unternehmer, der Sozialstaat hat auch für euch gute Seiten. Es ist besser, wenn in einer Krise Menschen abgesichert sind, als wenn sie wie in der Weltwirtschaftskrise in einer Abwärtsspirale immer weiter nach unten rutschen. Vielen Dank.

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dieses Buches, dass es eben eine Art neuer Navigationskarte ist. Ich kann jetzt weiter nicht darauf eingehen, es gibt das Buch am Büchertisch draußen, ich bin auch gerne bereit, es dann zu signieren, wenn jemand Interesse hat. Aber ich glaube, wenn jemand so lange an etwas arbeitet, und viele Äußerungen von mir, die ich seit 25 Jahren in den Medien mache, sind Nebenprodukte der Arbeit an diesem Buch gewesen, weil ich damals schon gesehen habe, die Krise wird sich ganz massiv vertiefen, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die wenigsten glaubten, dass eine wirklich fundamentale Krise Europa bedrohen kann. Das ist das Ergebnis eines bestimmten Navigationssystems. Ich würde mich freuen, wenn ihr euch dafür interessiert.

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glaubt mir, es ist mir nicht ein Anliegen, weil ich vielleicht dabei etwas verdiene. Ich habe fast 40 Jahre an dem Buch gearbeitet, das jetzt vorgelegt wird. Dieses Buch ist der Versuch einer neuen Navigationskarte, die stammtisch-tauglich für Nicht-Studierte erklären soll, wieso konnte es passieren, dass wir in Europa 20 Jahre Vollbeschäftigung hatten, einen Ausbau des Sozialstaats, eine Senkung der Staatsschuldenquote. Seither ist das Bruttoinlandsprodukt fast auf das Dreifache gestiegen, aber 100 Millionen Menschen haben nur atypische Jobs, die Arbeitslosigkeit ist gestiegen, die Armut ist gestiegen. Wenn man eine konkrete, stammtisch-taugliche Erklärung hat, wie das passiert ist, was man dagegen tun kann, ist es sehr schwer, Politik zu organisieren, und das ist das Anliegen

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Mag. Dr. Stephan Schulmeister

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BUCHTIPP: Der Weg zur Prosperität Ecowin Verlag 2018; 480 S. ISBN-13 9783711001481

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Manfred Anderle & Albert Maringer Mit dem Regierungsantritt von Schwarz-Blau hat sich der Ton verschärft, Errungenschaften der ArbeitnehmerInnen geraten unter die Räder. Manfred Anderle und Albert Maringer haben die Folgen dieser Politik ausgeleuchtet und aufgefordert, geschlossen für den Erhalt des Sozialversicherungssystems zu kämpfen.

Bericht Arbeitsmarkt & Sozialversicherung Eine eindringliche Warnung vor der Zerstörung unseres gut funktionierenden Sozialsystems sprachen der Bundessekretär und Obmann der Pensionsversicherungsanstalt, Manfred Anderle, und der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, im Rahmen ihrer Präsentation aus. „Es geht bei diesen Programmen nicht um Effizienzsteigerung, wie immer gesagt wird, es geht hier um die Abschaffung der Selbstverwaltung, es geht ganz klar und eindeutig um die Enteignung unserer Versicherten, und es geht am Ende des Tages auch um politische Umfärbung“, übte Anderle scharfe Kritik an den Vorhaben der schwarz-blauen Bundesregierung. Die Gewerkschaft müsse klar Position gegen die Angriffe von ÖVP und FPÖ auf das Sozialversicherungssystem Stellung beziehen. Anderle führte aus, dass alles darauf hindeute, dass man längerfristig anstrebe, die Pflichtversicherung abzuschaffen. Diese müsse aber unbedingt beibehalten werden, denn „nur eine solidarische Ver-

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sicherungsgemeinschaft kann uns einen effizienten Risikoausgleich zwischen allen Beteiligten gewährleisten“. Des Weiteren sei man gegen eine Schwächung der Selbstverwaltung, denn nur die Selbstverwaltung garantiere die Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung. Albert Maringer erläuterte am Beispiel der Zusammenlegung der Krankenkassen die Auswirkungen der Reformen. Eingangs wies er darauf hin, dass die Bergarbeiter mit den Bruderladen den Grundstein für das solidarische Gesundheitssystem und die Selbstverwaltung gelegt haben. „Wir, die Arbeitnehmerbewegung, haben es zusammengebracht, dass wir aus diesem System eine der tollsten medizinischen Versorgungen für unsere Leute geschaffen haben“, unterstrich der OÖGKK-Obmann. Nun wolle man daraus ein Geschäft machen. Auch bei den Krankenkassen argumentiere man mit Verwaltungseinsparungen, so wolle man die Beitragsprüfung an die Finanz transferieren. Diese kontrolliere aber nicht, ob die

ArbeitnehmerInnen im richtigen Kollektivvertrag seien. Hinter all den Reformplänen stehe der Wunsch der Industriellenvereinigung, 500 Millionen an Arbeitgeberbeiträgen zu einzusparen. Der IV sei es egal, ob für diese Einsparungen Krankenhäuser zugesperrt werden müssen. „Wer die soziale Krankenversicherung zerstört, zerstört den sozialen Frieden in dieser Republik“, so Maringer. Anderle ergänzte, dass die Regierung sich nicht mit der Zerstörung der Krankenkassen zufrieden geben werde, sondern dass auch im Bereich der Pensionen Maßnahmen vorbereitet werden. Es würden fast täglich Meldungen und Studien lanciert, die zum Inhalt haben, dass man sich das Pensionssystem nicht mehr leisten könne. Schaue man aber genauer hin, dann zeige sich, dass hinter diesen Studien große Versicherungen und Finanzdienstleister stehen, die davon profitieren, wenn mehr in die dritte Säule investiert wird. Bei den privaten Pensionskassen zeige


Forderung nach Arbeitszeitverkürzung

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Anderle betonte, dass es durch eine gute arbeitsmarktpolitische Gegensteuerung gelungen sei, relativ gut durch die Finanzkrise durchzutauchen. Beigetragen habe dazu das Instrument der Kurzarbeit, 2008 und 2009 seien 60.000 Beschäftigte, die den Be-

reichen der PRO-GE zugeordnet waren, in Kurzarbeit gewesen. Trotz allem seien die Arbeitslosenzahlen gestiegen, die Trendumkehr erfolgte erst im Jahr 2016. 2017 habe sich gezeigt, dass mit 3,6 Millionen ArbeitnehmerInnen die Beschäftigungsentwicklung positiv war. Jedoch habe sich gezeigt, dass bei den über 50-Jährigen gar nicht oder nur marginal gesunken ist. Trotz allem habe die Bundesregierung die Aktion 20.000 abgeschafft. Auch bei den Jugendlichen sei die Quote noch zu hoch. Dies zeige, dass „ein Wirtschaftswachstum kein Allheilmittel mehr ist“. Der Bundessekretär sprach sich daher für eine Neuverteilung der Arbeitszeit aus, es müsse zu einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich kommen. Ein klares Nein kam auch zu den Plänen, die Notstandshilfe abzuschaffen. Das deutsche Modell Hartz IV zeige, dass solche Maßnahmen zur Verfestigung der Arbeitslosigkeit und in späterer Folge zu Altersarmut führen.

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eingestuft. Forderungen seien auch, permanente Nachtarbeit als Schwerarbeit anzuerkennen, ebenso müssten die Blaulicht-Organisationen, und zwar die freiwilligen Helfer, hineingenommen werden. Er sprach sich auch für eine bessere Anrechenbarkeit aus, leiste man weniger als 15 Jahre Schwerarbeit, müsse zumindest eine aliquote Anrechnung erfolgen. Eine große Herausforderung sei der Bereich der Pflege. Hier forderte er einen bundesweiten Pflege- und Betreuungsfonds, der vorrangig aus einer Vermögens- und Erbschaftssteuer gespeist werden soll. Auch müsse die Bezahlung für das Pflegepersonal verbessert werden.

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sich aber, dass – gerade nach der Wirtschaftskrise – jedes Jahr niedrigere Pensionen ausbezahlt werden. Zum Thema Leistbarkeit der Pensionen sei auch anzumerken, so der PVA-Obmann, dass 97 Prozent der Pensionen von den ArbeitnehmerInnen selbst bezahlt werden, nur drei Prozent schieße der Bund zu, dies seien 6,02 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dieser Anteil werde laut Berechnungen bis 2060 geringfügig auf 6,36 Prozent steigen. Der Grund dafür sei, dass die Zahl der Beamten sinke und mehr Menschen ins ASVG kommen. Also gleiche sich dies wieder aus. Anderle ortete aber auch Verbesserungsbedarf. So plädierte er für eine stärkere Bewertung der Kindererziehungszeiten, des Präsenz- und Zivildienstes und auch der Arbeitslosenzeiten. Auch müssten die Regelungen für die Schwerarbeit überarbeitet werden. Diese seien nicht praxistauglich, so werde der gleiche Beruf manchmal als Schwerarbeit und in anderen Fällen nicht

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Peter Schissler Aus- und Weiterbildung von BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen, Dokumentation der Gewerkschaftsgeschichte, internationale Vernetzung sowie Kooperation mit anderen Organisationen sind zentrale Aufgabengebiete der PRO-GE.

Bericht Bildung & Internationales Mehr als 7.500 TeilnehmerInnen haben in den letzten fünf Jahren Bildungsangebote der PROGE besucht. In dieser speziellen Wissensvermittlung erhalten BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen das Rüstzeug für ihre Arbeit. Es geht um Grundlagenwissen etwa über die Einberufung einer Betriebsversammlung oder den Stufenbau der Rechtsordnung. Es geht aber nicht nur um Betriebsratsarbeit und Gesetze, sondern auch um gesellschaftspolitische Themen und um Geschichte. Insgesamt referierten auf den Kursen bis zu 80 verschiedene MitarbeiterInnen der PRO-GE. „Wichtig ist uns, dass wir möglichst viele erreichen, die die Grundausbildung absolvieren. Wir erreichen derzeit 50 Prozent unserer aktiven BetriebsrätInnen, die andere Hälfte müssen wir noch aktivieren“, sagte Peter Schissler und präsentierte zwei neue Zertifizierungen, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, um die Motivation zur Ausund Weiterbildung zu erhöhen. So gibt es seit fünf Jahren ein

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Zertifikat für Betriebsratskörperschaften mit abgeschlossener Grundausbildung. Mittlerweile wurden 140 Körperschaften zertifiziert. 50 BetriebsrätInnen wiederum wurden mit einem Diplom ausgezeichnet. Die Diplomausbildung hat zum Ziel, dass BetriebsrätInnen ständig in Ausbildung bleiben und zumindest einmal im Jahr einen Kurs besuchen. Die PRO-GE unterstützt auch

TeilnehmerInnen der Sozialakademie und diverser Lehrgänge oder BetriebsrätInnen-Akademien. Die PRO-GE wird sich für die nächsten Jahre im Bereich der Aus- und Weiterbildung von FunktionärInnen weitere Ziele setzen: Zum Beispiel sollen 70 Prozent aller aktiven BetriebsrätInnen die Grundausbildung absolviert haben, 30 Prozent aller aktiven BetriebsrätInnen die Diplomausbildung absolviert ha-


arbeiterInnen und mit Standorten in zwei Ländern kann es zudem einen Europa-Betriebsrat geben. Im Betreuungsbereich der PROGE sind das rund 100 Konzerne, in denen das möglich wäre. Die PRO-GE unterstützt den Aufbau von Europa-Betriebsräten, wie zum Beispiel bei Mondi oder Magna, und will die Stellung der Europa-Betriebsräte verbessern sowie die Mitbestimmung ausbauen. Neben diesen gewerkschaftlichen Netzwerken gibt es zudem eine Vielzahl anderer Organisationen mit denen die PRO-GE kooperiert. So zum Beispiel im Bereich von prekären Arbeitsbedingungen in der globalen Kakao-, Textil- oder Bekleidungsindustrie. Auch Initiativen gegen Handelsabkommen wie TTIP und CETA werden unterstützt.

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Internationales Ein globales Netzwerk ist unverzichtbar für internationale Gewerkschaftsarbeit. Die Gewerkschaft PRO-GE ist in vier internationalen Dachorganisationen Mitglied und hat damit

Kontakte in die ganze Welt. Die PRO-GE half auch Vernetzungstreffen und Kongresse in Wien abzuhalten, wie die erste Weltfrauenkonferenz der IndustriALL Global, den Kongress der europäischen Lebensmittel-, Landwirtschafts- und Tourismus-Gewerkschaften (EFFAT) oder die Tarifpolitische Konferenz der IndustriAll Europe. Letztere hatte vor allem die Kollektivvertragsarbeit in Europa zum Inhalt. „Wir haben Kollegen aus Serbien hier am Gewerkschaftstag. Der staatliche Mindestlohn beträgt 185 Euro, und Serbien ist nicht weiter weg als Vorarlberg von Wien. Das heißt, bei so einem Lohngefälle ist es ganz wichtig, dass wir diese KollegInnen bei ihren Arbeitskämpfen, bei ihren Kämpfen um Kollektivverträge unterstützen“, erklärte Schissler. Dies ist auch das Ziel der Netzwerkgruppe Wiener Memorandum. Die PRO-GE kooperiert intensiv mit den Metallgewerkschaften der Nachbarländer, um die immer noch großen Lohnunterschiede in Mittel- und Osteuropa zu bekämpfen. In Konzernen mit über 1.000 Mit-

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ben. Und es soll mehr Seminare für Frauen sowie KollegInnen mit Migrationshintergrund geben. „Ganz wichtig ist es, zu wissen, wo wir herkommen. Wenn man die Gewerkschaft PRO-GE betrachtet, ist es uns ganz wichtig, wo die Ursprungsgewerkschaften hergekommen sind“, betonte Schissler. So wurde das 125-Jahre-Jubiläum der Metall-Bergbau-Energie genutzt, eine Ausstellung zu machen und ein Buch herauszugeben. In weiterer Folge wurde zum Thema „70 Jahre Frauen innerhalb der PRO-GE“ ein Buch produziert, das sehr klar beschreibt, wie lange der Kampf der Frauen für mehr Rechte und Gleichstellung schon dauert. Zudem sind unter anderem zwei Broschüren zum Thema „15 Jahre Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung“ erstellt worden.

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Peter Schleinbach & Hans Karl Schaller Im Bereich der Kollektivverträge wurde viel geleistet. Eindrucksvoll lässt sich das an der Entwicklung der Mindestlöhne ablesen.

Bericht Branchen & Kollektivvertrag Eine großartige Bilanz über die Kollektivvertragsarbeit der vergangenen Funktionsperiode konnten der Bundessekretär für Branchen und Kollektivvertragspolitik, Peter Schleinbach, und der stv. Bundesvorsitzende Hans Karl Schaller ziehen. Schleinbach ging in seinem Beitrag vor allem auf die Erfolge im Mindestlohnbereich ein. 2013 habe man sich vorgenommen, dass man für die Kollektivverträge der PRO-GE den Mindestlohn von 1.500 Euro erreichen wolle. Damals sei bei der Hälfte der Kollektivverträge der Mindestlohn unter 1.300 Euro gelegen, ein Viertel lag zwischen 1.300 und 1.500 Euro und nur 26 hatten einen Mindestlohn von 1.500 bis 1.700 Euro. Zwei Kollektivverträge lagen damals schon bei über 1.700 Euro. Im Jahr 2018 habe sich die Situation bereits deutlich verbessert, erläuterte Schleinbach. Von den 118 Kollektivverträgen haben nur mehr 17 einen Mindestlohn unter 1.300 Euro, 48 liegen zwischen 1.300 und 1.500 und 30 zwischen 1.500 und 1.700 Euro. Bei den Kollektivverträgen über

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1.700 Euro sei es gelungen, die Zahl mehr als zu verzehnfachen, 23 haben diese Hürde übersprungen. Besonders erfreulich sei, dass dies vor allem in Branchen mit hohem ArbeitnehmerInnenanteil gelungen sei. So habe man 2018 bereits 280.000 KollegInnen, deren Kollektivvertrag über 1.700 Euro liegt. Diese erfolgreiche Arbeit werde man fortsetzen, bis 2021 wolle man die Zahl jener Beschäftigten, deren KV bei über 1.700 Euro liegt, auf annähernd 360.000 erhöhen. Die Entwicklung der Mindestlöhne zeige exemplarisch, was man in der Gewerkschaft leiste. „Herz, Hirn und Arbeit“ – dies seien die drei Hauptbestandteile, um gute Abschlüsse zu erzielen. So brauche es Vertrauen und Mut, aber auch Expertise, die Fähigkeit, Strategien zu entwickeln und Problemlösungskompetenz. Arbeit heiße, dass viele hunderttausende Arbeits- und Verhandlungsstunden von den PRO-GE Beschäftigten und den FunktionärInnen abverlangt würden. „Das Schöne an unserer Arbeit

ist, dass das bei den Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben im Geldtaschel, in Form besserer Arbeitsbedingungen ankommt“, so Schleinbach. Hans Karl Schaller wies darauf hin, dass man in der vergangenen Funktionsperiode mehr als 600 Kollektivvertragsabschlüsse getätigt habe. Nach wie vor würden viele ArbeitnehmerInnen glauben, dass Dinge wie eine alljährliche Lohnerhöhung und Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Selbstverständlichkeit seien, einige seien sogar der irrtümlichen Meinung, dass dies alles gesetzlich geregelt sei. Es mache ihn nervös, so Schaller, wenn ArbeitnehmerInnen den Wert der Kollektivverträge nicht erkennen, denn derzeit würden die Arbeitgeber immer wieder hinterfragen, ob Kollektivverträge noch zeitgemäß seien und ob es nicht besser wäre, innerbetrieblich zu verhandeln. Auch die schwarzblaue Regierung wolle in diese Richtung gehen. Dies sei aber gefährlich, denn es brauche nur ein Betriebsrat vor den Arbeitgebern einknicken, schon habe die


Industrie 4.0 – Herausforderung für die Gewerkschaften Schaller sprach in seinem Vortrag auch die Herausforderungen

für die Gewerkschaften an, die sich durch Industrie 4.0 stellen. Viele Menschen hätten Ängste und Sorgen, ob ihre Qualifikation ausreichen werde oder ob sie aus dem System hinausfallen würden, da ihre Arbeitskraft nicht mehr benötigt werde. Dass diese Ängste nicht unbegründet seien, erläuterte Schaller an Hand eines Beispiels: Die voestalpine Donawitz habe das modernste Drahtwalzwerk. Die Anlage sei beeindruckend, werde mit unvorstellbarer Geschwindigkeit Draht erzeugt. Allerdings, so Schaller,

sehe man in der „himmellangen Halle“ keine Menschen mehr, denn die würden irgendwo in Steuerständen sitzen.

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gesamte Belegschaft den Nachteil. Insgesamt, so Schaller, würden die Kollektivvertragsverhandlungen immer schwieriger. Deshalb rief er zur Geschlossenheit auf und auch zur Unterstützung in der Herbstlohnrunde, denn, so Schaller, „das einzige, was sie (die Arbeitgeber Anm.) wirklich fürchten, sind Maßnahmen“.

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„Die Digitalisierung wird die Arbeitswelt und die Gesellschaft, uns alle vor neue Herausforderungen stellen. Wir als Gewerkschaft müssen die Ängste der Leute ernst nehmen, weil für uns gilt: „Wir gestalten Zukunft, weil der Mensch zählt!“ – Dazu gehört auch Industrie 4.0“, unterstrich Schaller.

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Manfred Felix Der Finanzbericht über die vergangenen Jahre umfasste die Budgetentwicklung, Unterstützungsleistungen, Beitragseinnahmen und Mitgliederentwicklung. Besonders erfreulich: Zwischen 2013 und 2017 wuchs die PRO-GE um 4.787 Mitglieder.

Bericht

Finanzen

„Es gibt eine kontinuierliche Steigerung bei den Einnahmen. 2017 sind wir ganz knapp an der Marke von 40 Millionen Euro“, begann Manfred Felix seinen Bericht zum Gewerkschaftstag. Wobei sich die Einnahmen in drei Bereiche aufteilen: So stammten zum Beispiel 2017 genau 94,2 Prozent aus den Beitragseinnahmen. Der zweite Bereich sind sonstige Erträge und Umsatzerlöse, vor allem aus Zuschüssen und Subventionen. Der dritte Bereich betrifft die Finanzerträge, die von 5,3 auf 2,8 Prozent zurück gegangen waren. Zum Vergleich: Betrugen 2009 die Zins- und Wertpapiererträge ungefähr 2,5 Millionen Euro, waren es zuletzt nur noch rund eine Million Euro. „Die Finanzkrise hat auch uns als Gewerkschaft getroffen, weil wir für unsere Veranlagungen weniger Zinsen bekommen“, so Felix. Auch die Ausgaben waren von 2013 bis 2016 kontinuierlich gestiegen und hatten schon 2016 die 40-Millionen-Marke erreicht. Im Detail waren es drei große Ausgabenblöcke: der Finanzierungsanteil an den ÖGB, der

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Personalaufwand, der bei rund 45 Prozent liegt, und die sonstigen Aufwendungen mit den großen Bereichen Reise- und Raumkosten sowie EDV-Aufwand. Für den Bundessekretär stand daher fest, dass für ein ausgeglichenes Ergebnis oder Überschuss auch künftig vor allem die Ausgaben im Blickpunkt stehen müssen. „Es ist uns gelungen, vor allem bei den sonstigen Aufwendungen einzusparen, ohne dass das jemand gemerkt hat. Wir sind jetzt beim Jahr 2017, wir haben den Turnaround wieder geschafft und sind jetzt bei 600.000 Euro Überschuss.“ Laut Felix gibt es insgesamt zwölf Unterstützungsleistungen für Mitglieder. Meist bewegte sich die ausbezahlten Leistungen in der Höhe von 750.000 bzw. 850.000 Euro. „Insgesamt haben wir in den fünf Jahren über 3,6 Millionen an Unterstützungsleistung gegeben“, fasste Felix diesen Punkt zusammen. Beim Punkt Beitragsentwicklung lag der Fokus auf die Verteilung nach Bundesländern. Oberösterreich erbrachte von der Gesamtsum-

me über ein Drittel der Beitragseinnahmen, es folgt die Steiermark mit knapp einem Viertel, dann Niederösterreich mit rund 20 Prozent. Wien hat einen Anteil von knapp 10 Prozent, dann kommen Tirol, Kärnten, Salzburg, das Burgenland und Vorarlberg mit etwa 2,1 Prozent. „Wir haben Jahr für Jahr Steigerungen. 2,7 Millionen Euro mehr an Beitragseinnahmen in fünf Jahren ist eine sehr tolle Entwicklung“, sagte Felix und leitete über zur Mitgliederentwicklung. Denn mehr Beitragseinnahmen gebe es nur, wenn man mehr Mitglieder hat. Stelle man Neubeitritte und Mitgliedsbeendigungen gegenüber, hat die PRO-GE mit Stand 2017 mehr als 235.000 Mitglieder. „Wir haben auch bei den Neubeitritten ab 2014 eine kontinuierliche Entwicklung nach oben. Insgesamt beträgt zwischen 2013 und 2017 der Mitgliederzuwachs 4.787 Personen“, sagte Felix abschließend.


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Bericht Frauen/Gender & Diversity Zum Thema „Gender & Diversity“ merkte die stv. Bundesvorsitzende an, dass man sich in der vergangenen Funktionsperiode sehr intensiv im Rahmen eines Projekts damit auseinandergesetzt habe. Es habe sich gezeigt, dass für sehr viele FunktionärInnen und SekretärInnen „Akzeptanz, Vielfalt und Gleichstellung kein Lippenbekenntnis sind, sondern ein wichtiger Teil der Betriebsratsarbeit.“ Frieben bedankte sich bei allen FunktionärInnen, die in allen Bundesländern gesellschaftspolitische Akzente setzen. Vorbildhaft habe man sich in Tirol engagiert, das Projekt wurde lückenlos umgesetzt und in allen Gremien diskutiert. Für Frieben steht außer Frage, dass man das Projekt auch in den kommenden Jahren vorantreiben muss. „Wir müssen Vielfalt in unsere Organisation bringen. Ich glaube, das ist etwas ganz Wichtiges“, so die Frauenvorsitzende abschließend.

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Arbeitswelt sei es wichtig, sich weiterzubilden, neben Betreuungspflichten gestalte sich dies außerhalb der Arbeitszeit aber fast unmöglich. Die PRO-GE Frauen haben daher am Gewerkschaftstag ihre Forderung nach Weiterbildungsmöglichkeiten während der Arbeitszeit bzw. innerbetrieblich erneuert. Für Frieben ist klar, dass die PROGE Frauen alles unternehmen, um den Frauen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Auch innergewerkschaftlich sei man bemüht, Strukturen aufzubrechen. „Wir müssen Frauen motivieren, auch Betriebsrätinnen zu werden und dann müssen wir sicherstellen, dass es selbstverständlich ist, dass Frauen einen Platz in unserer Organisation haben“, betonte Frieben. All dies habe man im Arbeitsprogramm der PRO-GE Frauen festgehalten, die Forderungen seien auch in das Arbeitsprogramm der Gewerkschaft eingeflossen.

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Um Frauenpolitik und Gender & Diversity den Delegierten am Gewerkschaftstag näher zu bringen, wählten die PRO-GE Frauen eine besondere Art der Präsentation. Die Theatergruppe „Brettspiel“ gestaltete als Einstieg Sketches, in denen humorvoll, aber auch kritisch Themen wie Arbeitsteilung und Gleichberechtigung beleuchtet wurden. Im Anschluss stellte die PRO-GE Bundesfrauenvorsitzende Klaudia Frieben die Schwerpunkte der PRO-GE Frauen vor. Frieben verwies darauf, dass der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt mit Frauen noch immer mit Hürden verbunden sei. Einkommensunterschiede, finanzielle Nachteile durch Karenzen, fehlende Kinderbetreuungsplätze und sexuelle Belästigung seien nur einige der Schwierigkeiten, mit denen Frauen zu kämpfen haben. Auch durch das nach wie vor vorherrschende traditionelle Rollenbild bringe Nachteile für Frauen. Gerade in einer sich verändernden

Klaudia Frieben

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„Selbstbestimmt & Gleichberechtigt“ lautet das aktuelle Motto der PRO-GE Frauen. Am Gewerkschaftstag stellten sie ihre Forderungen und Ideen vor, um die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu erreichen.


Thomas Klösch, Josef Rehberger & Sascha Ernszt Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie Verbesserungen in der Bildung hat sich die PRO-GE Jugend zum Ziel gesetzt. Unter großem Beifall präsentierten die Jugendfunktionäre ihre Forderungen.

Bericht Jugendabteilung Die Jugendabteilung nutzte den Gewerkschaftstag für ein flammendes Plädoyer gegen Rechtsextremismus und Nationalismus. Man begann mit der Verlesung von Zitaten von Überlebenden aus Konzentrationslagern. Darauffolgend ging der ehemalige PRO-GE Bundesjugendvorsitzende Sascha Ernszt auf die aktuelle Situation in Österreich ein. 73 Jahre nach der Kapitulation des Naziregimes ortet er gefährliche Tendenzen: „Ich glaube, da hat ein Stil in Österreich Einzug gehalten, dem wir nicht tatenlos zuschauen können. Es ist etwas im Umbruch, viele in der Bevölkerung sind davon infiziert und glauben das, was uns da vorgehalten wird, ist richtig.“ Ernszt verwies in seinem Redebeitrag unter anderem auf die Liederbuchaffäre rund um Udo Landbauer, auf die wachsende Bewegung der Identitären, auf die Verhetzung und Angstmache in Sozialen Medien, auf die Bedeutung von rechtsextremen Medien wie die „Aula“ und nicht zuletzt auf den sich verschärfenden Ton im politischen Diskurs.

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Hier nannte der frühere Jugendvorsitzende Innenminister Kickl, der dafür eintrat, Flüchtlinge „konzentriert unterzubringen“ und auch Vizekanzler Strache, der nicht davor zurückscheut, kritische Medien zu attackieren. Der neu gewählte Bundesjugendvorsitzende Josef Rehberger griff die Inputs von Sascha Ernszt auf und präsentierte die Kampagne „Sei klüger, spring‘ drüber“. Diese Kampagne sei zwar schon etwas älter, die PRO-GE Jugend habe sie aber nun modernisiert und erweitert. Es sei wichtiger denn je, so Rehberger, mit Jugendlichen über Hetze, Rassismus, Diskriminierung und Fake News zu sprechen. Mit Workshops über Zivilcourage, Rassismus und den richtigen Umgang mit sozialen Medien versuche man, die Jugendlichen zu sensibilisieren. Und man biete Führungen durch das KZ Mauthausen, um die Geschichte näherzubringen. Darüber hinaus veranstalte man Workshops über die Themen Genuss und Sucht.

Ein weiteres wichtiges Thema für die PRO-GE Jugend ist mehr Bildungsgerechtigkeit. Rehberger führte aus, dass nur jeder fünfte Student aus einem Elternhaus komme, wo der höchste Bildungsabschluss eine Lehre sei. Haben die Eltern lediglich einen Pflichtschulabschluss, liege die Chance der Kinder, eine Universität zu besuchen, nur mehr bei fünf Prozent. Hier müsse mehr getan werden, denn Bildung dürfe nicht vom Einkommen der Eltern oder von der Nationalität abhängig sein. Verbesserungen forderte die PRO-GE Jugend auch bei der Weiterbildung ein. Hier will man für einen gesetzlichen Anspruch auf zwei Wochen Weiterbildung während der Arbeitszeit bei vollem Lohn. Eine weitere wichtige Forderung der Jugend ist auch, die Einführung von politischer Bildung in allen Schultypen. „Denn es kann nicht sein, dass man, wenn man aus dem Schulsystem austritt, nicht weiß, wie unser Sozialsystem funktioniert, wie unser Sozialstaat ausschaut“, so Rehberger in seinem Beitrag am Gewerkschaftstag.


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Bericht Organisation wurde in Zusammenarbeit mit Betriebsratskörperschaften eine Betriebsrats-App entwickelt und in ersten Körperschaften bereits umgesetzt. Die Weiterentwicklung der Kommunikation spielt auch eine große Rolle bei der Kampagnenfähigkeit. Reinhold Binder nannte einige Beispiele für die gelungene Mobilisierung, wie die erfolgreiche Kollektivvertragskampagne „Du bist Gewerkschaft“, die ÖGB-Kampagne „Lohnsteuer runter!“ mit 882.184 Unterschriften oder die Kampagnen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA, die später in das Bündnis „Anders handeln“ übergingen. Auch die Initiative zum Schutz der europäischen Stahlindustrie wurde getragen von der PRO-GE und erreichte 24.174 Unterschriften. Die Aktion zählt damit zu den Top 10 der parlamentarischen BürgerInneninitiativen.

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wurde Juni 2017 abgehalten. „Dieser Betrieb konnte nur durch die konstruktive Zusammenarbeit des AKÜ-Branchenbüros, den Länderverantwortlichen in der Arbeitskräfteüberlassung, der Landesorganisation Tirol sowie durch das Betriebsratsteam unter Betriebsratsvorsitzenden Wolfram Schosswald organisiert werden“, sagte Reinhold Binder. In 115 Betrieben konnte in der letzten Periode erstmalig ein Betriebsrat gewählt werden. 38 Betriebe haben erstmalig einen Jugendvertrauensrat gewählt. Insgesamt konnten 153 Körperschaften neu organisiert werden. Basis für diesen Erfolg ist auch die Weiterentwicklung von Service- und Hilfssystemen. Zur Unterstützung wurde etwa der Informations- und Wahlassistent weiterentwickelt oder das Copycenter der Gewerkschaften PRO-GE, vida und GBH deutlich attraktiver gemacht. Ebenso

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„Die erste große Herausforderung ist die Gründung des Betriebsrates. Die zweite große Herausforderung ist die Etablierung einer Partnerschaft im Betrieb, und die dritte große Herausforderung, das Ganze auch öffentlichkeitswirksam zu machen“, betonte Thomas Kinberger in seinem Redebeitrag. Die PRO-GE unterstützt 7.665 BetriebsrätInnen in 1.658 Betrieben und 824 Jugendvertrauensratskörperschaften bei ihrer Arbeit. Um Kräfte zu bündeln, wurde unter anderem ein neues Organisierungsprojekt für Großbetriebe gegründet. Es wurden vier Betriebe ausgewählt, „Der Mann“ (LO Wien), „Novomatic“ (LO Niederösterreich), „Promot“, (LO Oberösterreich) und Randstad Austria GmbH. Letztere ist verantwortlich für den ersten Projekterfolg: Eine erfolgreiche Betriebsratswahl mit 1.392 Wahlberechtigten und 14 Mandaten

Reinhold Binder & Thomas Kinberger

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Betriebsräte, Jugendvertrauensräte sowie unsere Gewerkschaftsmitglieder sind das Herzstück der Organisation. Darum lohnt sich ein Blick auf die Entwicklungen der Betriebsratskörperschaften und die Gründung von neuen Körperschaften.


Monika Kemperle Nur wenn alle Generationen an einem Strang ziehen, ist die Gewerkschaft stark. So lautete der Appell der BundespensionistInnenvorsitzenden Monika Kemperle.

Bericht PensionistInnen Die BundespensionistInnenvorsitzende Monika Kemperle hob in ihrer Präsentation die Wichtigkeit der generationenübergreifenden Zusammenarbeit in der Gewerkschaft hervor. Gerade in der Pension würden sich viele Menschen fragen, warum sie noch Gewerkschaftsmitglied sein sollen. Aber viele Vorteile, die man im Ruhestand genießt, seien vorher durch die Gewerkschaften erkämpft worden. Sorge äußerte Kemperle auch über die Politik der ÖVP-FPÖ-Regierung. Gerade jetzt sei es wichtig, dass sich die PensionistInnen mit der Jugend solidarisieren, denn es gehe um deren Zukunft. „Ich als Repräsentantin und alle meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Pensionisten/Pensionistinnenbereich stehen dafür, dass wir ihnen helfen, ihre Zukunft zu gestalten, und für uns

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schauen, dass sich unsere Lebens- und Altersbedingungen nicht zum Negativen

verändern, dass wir nicht in der Pension letztlich darum betteln müssen, ob es


kratie einzusetzen, „um uns nicht wegnehmen zu lassen, wofür wir in all unseren Lebenslagen gekämpft haben.“ Daher sei es wichtig, die Organisation zu stärken, damit ArbeitnehmerInnen ein Sprachrohr haben. Hier seien die Jugendvertrauensräte und

die Betriebsräte zu nennen, aber auch die PensionistInnen brauchen eine Stimme, damit ihre Belange vertreten werden.

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für uns eine Pflege oder eine Betreuung geben wird oder ob wir genug Geld haben werden, um uns weiterhin eine Wohnung leisten zu können.“ Die PensionistInnenvorsitzende wies auch darauf hin, dass es gerade jetzt notwendig sei, sich für den Erhalt der Demo-

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Dr. René Schindler & Alois Stöger 106,7 Millionen Euro hat die PRO-GE in den letzten fünf Jahren für ihre Mitglieder allein im Wege der Rechtsschutztätigkeit erkämpft.

Bericht

Soziales & Recht

„Etwa zwei Drittel der Mitgliedsbeiträge, die sie gezahlt haben, haben sie allein auf diesem Weg wieder zurückbekommen, und da rede ich noch gar nicht von den Kollektivverträgen und sonstigen Leistungen“, eröffnete René Schindler seine Rede. Es gehe oft um Musterverfahren, die Grundsatzentscheidungen ermöglichen, etwa wie die Einstufung von Leiharbeit zu erfolgen hat, oder dass man die Schutzregelungen in unseren Kollektivverträgen nicht durch Teilzeitverträge umgehen kann. Aber es gehe auch um Einzelschicksale, die im Rahmen der Rechtsschutztätigkeit Hilfe bekommen. „Ich bin besonders froh, dass die Sezonieri-Kampagne, die unter anderem ein solcher Rechtsschutzfall ausgelöst hat, gemeinsam mit einer Gruppe von freiwilligen Helfern und Helferinnen geführt wird und die Arbeit unserer hauptamtlichen MitarbeiterInnen unterstützt und ergänzt. Wir gehen auf die Felder, um zu informieren. Wir gehen hinaus, um mit den Landwirten zu streiten“, sagte Schindler. Zu den wichtigsten Erfolgen in

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der Sozialpolitik gehörte laut Schindler die Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten mit unter anderem gleicher Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Arbeitsunfall sowie gleichen Kündigungsfristen. Oder auch die Steuerreform 2016, bei der der Steuersatz für die niedrigsten Einkommen von 36,5 Prozent auf 25 Prozent gesenkt, und die so genannte „Negativsteuer“ verdoppelt wurde. Auch der Einbezug von Zulagen und Überstunden bei Strafen wegen Unterbezahlung und die Insolvenzabsicherung von Guthaben auf Zeitkonten wurde erreicht. Mit den Worten „das Leben kennt keine Überstunden“, übernahm dann Alois Stöger das Rednerpult und ging auf einige Zukunftsthemen für die Gewerkschaften ein. Es gehe auch sozialpolitisch um die Frage, wie die Gesundheit im betrieblichen Alltag erhalten werden kann. Das sei eine der zentralsten Aufgaben von Betriebsrätinnen und Betriebsräten. Da gehe es etwa um Arbeitsorganisation, um Arbeitszeiten, aber auch um die Lebensbedingungen der Menschen. Es

sei Zeit, dass wir uns als Gewerkschaftsbewegung mit neuen Formen und neuen Arbeitszeiten auseinandersetzen. „In der Gewerkschaftsarbeit geht es immer darum, fair zu teilen“, so Stöger und betonte weiter, dass „wenn alle Menschen gleiche Rechte haben, dann haben wir auch einen Rechtsanspruch darauf, die Verteilungsfrage zu stellen“. So zum Beispiel sei einer der nächsten großen Fragen für die PRO-GE: Wie gehen wir mit gerechter Versteuerung um? Stöger plädiert für ein Modell, das Vermögen gleich wie Arbeit besteuert. Die größte Ungerechtigkeit in der Gesellschaft finde statt, wenn jemand in ein Vermögen hineingeboren werde, Erbschaften seien die größte Ungerechtigkeit bei den Startchancen der Menschen „Wir haben Erbschaften zu besteuern! Auch diese Auseinandersetzung wird zu suchen sein“, sagte Stöger abschließend.


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Bericht Urlaub & Seminar GmbH so wurden die Ferienbungalows total entkernt, aus zehn Wohnungen wurden acht moderne Appartements geschaffen. „Wir verfügen aktuell im Seminarbetrieb über 72 vollwertige Einzelzimmer und im Urlaubsbetrieb über 183 Betten“, erläuterte Artmäuer. Auch das Seminarzentrum wurde neugestaltet. Besonders stolz sei man auf die behindertengerechte Ausstattung der Zimmer und auf den barrierefreien Außenbereich samt Leitsystem für Blinde. Künftig sei es auch Menschen mit Handicap möglich, im Haus Krumpendorf Seminare zu besuchen oder Urlaub zu machen. Dass man bei den Urlaubshäusern auf dem richtigen Weg sei, zeigen auch die Zahlen aus Velden. Dort habe man die Nächtigungen auf 23.000 steigern können und dies trotz der relativ kurzen Saison. Auch der Standort Bad Hofgastein sei für die Gäste durch die neue Therme Alpensee und die neuen Bergbahnen attraktiver.

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Nachdem Velden und Hofgastein bereits saniert wurden, habe man sich auch das Haus Krumpendorf vorgenom-

men, da die Attraktivität des Hauses und der Zimmer nicht mehr gegeben war. Im Bundesvorstand wurde beschlossen, die Sanierung mit einem Volumen von maximal neun Millionen zu bewerkstelligen. Im Rahmen der Ausschreibung zeigte sich die ARGE Porr-Swietelsky als Bestbieter. Es wurde seitens der PRO-GE auch darauf geachtet, dass alle Gewerke von regionalen Unternehmen ausgeführt und gewerkschaftlich organisierte Betriebe bevorzugt für die Arbeiten herangezogen werden. Im Jahr 2016 wurde mit den Bauvorbereitungen begonnen, nach dem Ende der Urlaubssaison 2016 wurde das Haus geschlossen, um mit den Umbauarbeiten zu beginnen. Entgegen den ursprünglichen Plänen habe man sich kurzfristig entschlossen, das Haupthaus vollständig abzureißen und neu zu errichten, da der Neubau nur unwesentlich mehr als die Sanierung gekostet habe, berichtete Artmäuer. Eben-

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Zufrieden blickte der stv. Bundesvorsitzende Alfred Artmäuer auf die Entwicklung der Urlaub & Seminar GmbH zurück. „Im Jahr 2009 wurde bei einer Bilanzsumme von 4,1 Millionen Euro ein Verlust von 33.000 Euro im Urlaubsverein geschrieben. Im Jahr 2017, also neun Jahre später, weisen wir eine Bilanzsumme von 22,5 Millionen Euro auf und haben 160.000 Euro Reingewinn erwirtschaftet“, betonte Artmäuer und hielt fest, dass 2017 somit das bisher beste Jahr der GmbH sei. Zurückzuführen sei dies auf die rege Investitionstätigkeit, mit der man dafür gesorgt habe, dass die Häuser in Velden, Hofgastein und Krumpendorf allen modernen Ansprüchen – sei es für Seminartätigkeiten oder als Urlaubsdestinationen – genügen.

Alfred Artmäuer

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GO & Arbeitsprogramm

Die Angebote der Urlaub & Seminar GmbH erfreuen sich bei Mitgliedern der PRO-GE großer Beliebtheit. Durch rege Investitionstätigkeiten hat man es geschafft, die Urlaubs- und Seminarhäuser in die Gewinnzone zu führen und man blickt optimistisch in die Zukunft.


WAHL

ERGEBNIS Hans-Karl Schaller Andreas Martiner Karl Kapplmüller Roman Gössinger Günther Goach Klaudia Frieben Regina Assigal Alfred Artmäuer 90%

91%

92%

93%

94%

95%

96%

Für die Wahl des Bundespräsidiums, der Mitglieder des Bundesvorstandes, der Bundeskontrollkommission, der Schiedskommission sowie deren Ersatzmitglieder wurden 459 Stimmen abgegeben, davon waren 459 gültig. Auf Bundesvorsitzenden Rainer Wimmer entfielen 446 Stimmen. Das sind 97,2 Prozent. - JOSEF GRITZ, SPRECHER DER WAHLKOMMISSION

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Wahlergebnis

97%

98%

99%

100%


L

Referate & Berichte

Berichte GT18

S Mandatsprüfungskommission

Members & Guests Side Events

Der Sprecher der Mandatsprüfungskommission, Thomas Stoimaier, erklärte vor dem Bericht des Wahlergebnisses, die genauen Details über die Beschlussfähigkeit des Gewerkschaftstages. Von den 499 eingeladenen Delegierten mit Stimmrecht „sind jetzt 472 anwesend. Das sind 97,5 Prozent. Das bedeutet, dass für die einfache Mehrheit 242 Stimmen notwendig sind, für die Zweidrittelmehrheit 323 Stimmen. Unsere Konferenz ist somit beschlussfähig“, so Stoimaier.

Extras GO & Arbeitsprogramm

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Referate & Berichte Members & Guests

Side Events

Extras

GO & Arbeitsprogramm

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Begrüßungsworte

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ANDERL Renate

FOGLAR Erich

SANCHES Valter

TRIANGLE Luc

GAAL Kathrin


Referate & Berichte

Bundesvositzender

Members & Guests

Bundespräsidium WIMMER Rainer ARTMÄUER Alfred ASSIGAL Regina FRIEBEN Klaudia GOACH Günther Stv. Bundesvorsitzende/r GÖSSINGER Roman

Side Events

KAPPLMÜLLER Karl MARTINER Andreas SCHALLER Hans-Karl

Extras

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GO & Arbeitsprogramm

Bei mehreren Mandaten eines Organisationsteiles (Fraktion) erfolgt die Nennung in alphabetischer Reihenfolge.


Bundesvorstand Bundesländer BUNDESLAND Burgenland Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol Vorarlberg

Wien

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AKTIV

ERSATZ

MUND Reinhard

REHRL Mathias

KOWATSCH Martin

RIJAVEC Ewald

KUCHLING Gerhard

SIGL Rosemarie

EINFALT Gerald

STEINKELLNER Gerhard

GRUBER Karl

INDRA Josef

HINTERSTEINER Karl-Heinz

MAIRHOFER Manfred

MÜLLER Werner

BICHLER Manfred

SCHREMSER Andrea

KÖCK Regina

TROBOLLOWITSCH Alois

WALLNER Wolfgang

ALTENHOFER Wolfgang

BALONZAN Heinz

ANGERMEIER Maximilian

MIKULA Günter

FLIESSER Lukas

SEXLINGER Andreas

LEITNER Werner

HOLLRITT Markus

MARINGER Albert

HAIDINGER Klaus

RAZENBERGER Joachim

BRETTBACHER Norbert

SCHOBER Elfriede

GRAMMER Roswitha

SCHWARZ Erich

EMLER Helmut

KINBERGER Thomas

MARCHL Peter

FAULAND Robert

FABIAN Gerald

GERMUTH Sabine

HESCHL Evelin

HEMMER Andreas

MAIS Johann

KAISER Johann

SPRUNG Reinhold

MAIER Sigrid

HOFBAUER Siegfried

STOIMAIER Thomas

HOFER Reinhard

SCHEIBER Hubert

GEISLER Markus

TIROF Patrik

WEIERMAIER Reinhard

FRITZ Wolfgang

PARTEL Wolfgang

BLAUENSTEINER Renate

MOLNAR Martin

HALWACHS Ernst

DICKA Jürgen

PREYSS Michael

SCHALLER Christian

WALCZYK Michael

ROSENITS Oswald


Referate & Berichte

AKTIV

Frauen

Jugend

ERSATZ

JUREKOVIC Sandra

WINKLBAUER Edith

KONNERTH Gerlinde

KAINEDER Gabriele

NAGELE Silvia

TRAGSEIL-PRESSLABER Reingard

PRETTNER Roswitha

WACHTER Melanie

ROTH Monika

ALBERTO Cornelia

SCHÖN Michaela

KISS Reka

SEIER Adelheid

SUPPER-SCHLÖGL Hermine

THALER Petra

MICHEU Michaela

ENTHOLZER Sandro

ELLER Jennifer

KEMPERLE Monika

GENNARO Kurt

BRANDSTÖTTER Josef

DROCHTER Günter

Side Events

PensionistInnen

Members & Guests

Bundesvorstand Jugend/Frauen/PensionistInnen

Extras GO & Arbeitsprogramm

57


Bundesvorstand Branchen BRANCHEN

58

AKTIV

ERSATZ

Metallindustrie

GRITZ Josef

HORKY Ernst

Metallgewerbe

KÖLBL Konrad

FEUCHTINGER Rudolf

Elektro- und Elektronikindustrie

LEITNER Michael

MEIER Karin

Bergbau

ROTHLEITNER Bernhard

RABENSTEINER Roland

EVU

KATSCH Sebastian

SCHÖNEGGER Karl

Chemie

SCHERNBERGER Johann

BUNDERLA Hubert

Papier

GANGL Hubert

STEINBERGER Bernhard

Glas

STÖLLNER Günter

DABERTO Ernst

Mineralöl

LINDNER Herbert

ARTMÄUER Andreas

Textil

STELLNBERGER Josef

STEINER Martin

Bekleidung/Leder

GRUBER Gabriele

SORKO Eduard

Nahrung

HAUSER Lothar

SCHWARZBAUER Robert

Genuss

GREIMEL Johann

BREINER Dietmar

Arbeitskräfteüberlassung

BERNSTEINER Johann

MAYRHOFER Klaus

Agrar

REISENBICHLER Josef

FLUCH Fabian


Referate & Berichte

AKTIV

FSG

ERSATZ

BAUMANN Ewald

MOSSHAMMER Werner

FROST Heidelinde

BERGER Gabriele

HIPPOLD Manfred

MOSER Benno

KAISER Harald

CLEMENTI Gerda

KNES Wolfgang

PUTZL Gerhard

KOLINSKY Gerald

WILLHALM Hermann

RALSER Bernhard

EBERL Armin

SCHEIDREITER Gerhard

KREIMER Johann

SZALAY Christian

HACKL Christian

WANSCH Andreas

OBENAUS Harald

WEIDINGER Johannes

ROTTER Walter

AHRER Willibald

HOFER Anna

BÖHLER Raimund

GIESINGER Bernd

BUDER Thomas

MASCHLER Martin

DORNAUER Karl-Josef

RAST Jochen

HIEBLER Sabine

AKIN Filiz

MATHIS Anton

JUTZ Thomas

MITTER Uwe

ULRICH Christian

SEISER Friedrich

MARCHSTEINER Leopold

WEBERSBERGER Johann

EGELSEDER Jürgen

Side Events

FCG

Members & Guests

Bundesvorstand Weitere Mitglieder

Extras GO & Arbeitsprogramm

59


Bundesvorstand Bundeskontrollkommission AKTIV

FSG

FCG

ERSATZ

HAUCK Christian

SEIFERT Kurt

FLEISCHER Bernhard

FÖSSL Albin

ONDREJKOVICS Wolfgang

DALLINGER Elisabeth

SCHARF Silvia

BRECKNER Sabine

WIRTH Alexander

GILLER Brigitte

BRUNGRABER Josef

LAIMER René

SCHMID Renè

BIRNBAUER Mario

Bundesvorstand Schiedskommission AKTIV

FSG

60

ERSATZ

MADLMAYR Josef

DANNER Michaela

RAUECKER-DÖLL Sabine

HAFNER Edmund

STELZMÜLLER Christian

GUGGENBERGER Michael

FCG

SCHUHLEITNER Franz

BERGER Helmut

GLB

TRAGLER Hilde

ZECHNER Dietmar


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte beratend ZUNAME

Beate

ALBERT

Anton

HALUSA

Thomas

ALBRECHT

Susanne

HASLINGER

Senol

ALIC

Christopher

HATZL

Kurt

ALLMANNSDORFER

Christian

HAUCK

Reinhard

ALTENHOF

Robert

HAUSER

Roland

AUBÖCK

Daniel

HICKELSBERGER

Thomas

AUER

Gabriela

HIDEN

BACHMANN

Anton

HIDEN

BAUER

Bernhard

HÖFLER

Renate

BAUER

Thomas

HOLY

Mathias

BEER

Hubert

HOLZAPFEL

Ursula

BERGER

Rudolf

HORKY

Barbara

BINDHOFER - FALLY

Andreas

HORVATH

Siegfried

BIRNLEITNER

Christian

ILLITZ

Herbert

BÖHM

Mehmet

KABAKCI

Martin

BRAMATO

Rudolf

KAISER

Karl Friedrich

BRENNIG

Alois

KARNER

Josef

BRUNGRABER

Kathrin

KESSLER

Günther

CERMAK

Erwin-Andreas

KINSLECHNER

Erich

DEINGRUBER

Gernot

KLEISNER

DOBRAS

Astrid

KNAPP

EBNER

Karl Josef

KNAPP

Hermann

EDLER

Manuel

KOLLER

Sascha

ERNSZT

Susanne

KOLLER

Michelle

FEIGL

Barbara

KOMAN

Manuela

FISCHILL

Roland

KÖNIG

Patricia

FUCHS

Robert

KOSCHIN

GANSCH

Andreas

KRAMMER

GINER

Roman

KRAUSHOFER

Peter Joachim

GLAWOGGER

Gerald

KREUZER

Thomas

GRAMMELHOFER

Stefan

KRONISTER

Lilla

HAJDU

Marvin

KROPP

61

GO & Arbeitsprogramm

Franz Thomas

Extras

Stojan Johannes

Side Events

Stefan Patrick-Christian


Delegierte beratend VORNAME

62

ZUNAME

VORNAME

ZUNAME

Monika

KURZ

Mario

SÄGARZ

Robert

LADINIG

Marco

SAMHABER

Stefan

LAUFENBÖCK

Peter

SCHAABL

Mathilde

LUDWIG

Silvia

SCHARF

Susanne

MACHACEK-KALSER

Andreas

SCHLITZER

Erich

MACHO

Stephan

SCHLÖGL

Manuela

MAJERANOWSKI-LAUFER Werner

SCHMID

Barbara

MANES

Rene

SCHMID

Mara

MARKOVIC

Harald

SCHNEIDHOFER

Markus

MELICHAR

Martina

SCHNELLER

Nikolaus

MENGER

Michael

SEEMAYER

Daniel

MÜHLBERGER

Christian

SIX

Erich

NAGEL

Patrick

SLACIK

Wolfgang

ONDREJKOVICS

Alois

STECHER

Karl

ORTHABER

Johannes

STEINER

Nicole

PANHOLZER

Toni

STEINMETZ

Christine

PERESICH-STEIXNER

Joachim

STUDEREGGER

Herbert

PERHAB

Franz

STÜRMER

Christian

PICHLER

Markus

SZELINGER

Manfred

PLANITZER

Roswitha

TRAUNER

Karin

PROKOP

Barbara

TRAUTENDORFER

Michaela

PUHM

Matthias

TRINKO

Wolfgang

PURER

Gregor

TUTTINGER

Alexander

RACHOI

Helmut

WEBER

Gerhard

RAUB

Sabine

WEINBERGER

Christian

RECHBERGER

Anton

WESSELICH

Nadine

REDL

Robert

WITTEK

Peter

REITER

Dietmar

ZECHNER

Kerstin Maria

REPOLUSK

Christoph

ZÖCHBAUER

Birgit

RIEGLER

Krunoslav

ZUPARIC

Gerhard

RIESS

Franz

RIGLER


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte Gäste ZUNAME

Markus

ABT

Marina Elisabeth

DIRNBERGER

Martin

AIGNER

Amando

DODIK

Cornelia

ALBERTO

Ahmet

DOGANAY

René

ALTERSBERGER

Walter

DOPPLER

Franz

AMON

Gerhard

DUCKHORN

Ernst

ANDERKA

Franz

DUDA

Erwin

ANDERL

Dragutin

DUNJKO

ARNOLD

Wolfgang

EDER

ASCHAUER

Mario

EDER

Othmar

ATZMÜLLER

Silvio

EMMER

Martin

AUER

Karl

FALLENBÜCHL

Günter

BAUER

Martin

FARTHOFER

Christine

BAUER

Jürgen

FEICHTINGER

Manuel

BENEDIKT

Ingrid

FELBER

Walter

BERKTOLD

Werner

FELLNER

Melanie

BERNAUER

Christian

FENT

Martin

BERTHOLD

Dietmar

FENZ

Sead

BIJELJINAC

Christian

FISSELBERGER

Mario

BIRNBAUER

Kurt

FLEISCHHART

Anita

BIRNGRUBER

Christa

FLEISCHMANN

BOGENREITER

Vlatko

FORO

BRANDSTETTER

Werner

FORSTNER

Sabine

BRECKNER

Bernd

FORTIN

Gilbert

BRUNNEGGER

Franz

FRANK

Ersin

CAKMAK

Sonja

FREITAG

Dieter

CEJKA

Franz

FRIEDRICH

Niyazi

COBAN

Richard

FRITSCH

DEMIRTAS

Waltraud

FRITZ

DERFLINGER

Walter

FRITZ

Thomas

DI BERNARDO

Christian

FÜRST

Manfred

DICKINGER

Michael

GASSMAYER

Irene

DICKL

Margit

GELL

63

GO & Arbeitsprogramm

Yalcin Ewald

Extras

Ferdinand Werner

Side Events

Johann Franz


Delegierte Gäste VORNAME

64

ZUNAME

VORNAME

ZUNAME

Jürgen

GLASSNER

Franz

JANTSCHER

Thomas

GRAF

Thomas

JÖBSTL

Anton

GROISS

Petra

JUNGWIRTH

Franz

GRUBER

Daniel-Emanuel

KADERITS

Hans

GRUBER

Elke

KADLEC

Josef

GRUBER

Josef

KAIBLINGER

Alfred

GSCHWEITL

Josef

KAINZ

Klaus

HABENSCHUSS

Manfred

KALTENRINNER

David

HABIT

Günter

KARNER

Josef

HAIDER

Josef

KARRER

Patrick

HAMBERGER

Hartmut

KASSEGGER

Jürgen

HAMETINGER

Christian

KERBL

Roland

HARRER

Markus

KERN

Peter

HEIMERL

Alexander

KIRALY

Thomas

HEINDL

Manfred

KLAUSBERGER

Josef

HEINRER

Christa

KÖBERL

Manfred

HEROLD

Mathias

KOGLER

Karin

HIMMELREICHER

Stefan

KOLNHOFER

Gottfried

HIRSCHER

Jonas

KONRAD

Günter

HOCHRAINER

Franz

KRAMMEL

Andreas

HOCHSTRASSER

Ernst

KRAMMER

Gerhard

HOFSTÄTTER

Rene

LAIMER

Karl

HOLAS

Franz

LECHMANN

Eduard

HOLPER

Karl

LECHNER

Jürgen

HOLZNER

Ernest

LEITHENMAYR

Daniel

HUBAUER

Gerald

LEONHARTSBERGER

Tanja

HUBER

Andreas

LESJAK

Andreas

HUEMER

Elisabeth

LETONJA

Johannes

HUTTEGGER

Thomas

LICHTENAUER

Aykut

ILHAN

Jürgen

LUBICH

Wolfgang

JAGERSBERGER

Christiana

MAIER

Manuel Franz

JAIDL

Gerhard

MANNINGER


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte Gäste ZUNAME

Rupert

MARTL

Andreas

PICHLER

Markus

MATZINGER

Helmut

PILWARSCH

Nicole

MAYR

Robert

PIROLT

Klaus

MAYRHOFER

Peter

PÖLLINGER

Daniel

MEMBIER

Robert

PÖLZL

Albert

MENEDER

Christian

POMBERGER

Markus

MEYER

Erika

PONLEITNER

MICHETSCHLÄGER

Johannes

POPERL

MICHLMAYR

Johannes

PÖSINGER

Alexander

MICHTNER

Mario

PRADER

Günter

MIKULA

Ewald

PREIML

Helmut

MIKULANEC

Ernst

PREISZL

Karl

MOCK

Werner

PUMMER

Martin

MOORS

Gerald

PUTZENBACHER

Peter

MOSER

Ulrike

RAIMANN

Werner

MOSSHAMMER

Harald

RATHMANNER

Michael

MOURKIOZIS

Irmgard

RAUSCHER

Markus

MÜHLEGGER

Astrid

REITER

Andreas

NIEDERKLAPFER

Claudia

RESCH

Ronald

NIKITSCHER

Markus

RESTER

OPPENAUER

Gabriele

RIBITS

PAMMER

Dominik

RIEDL

Josef

PARTEI

Fritz

RIEGLER

Melitta

PAWARONSCHÜTZ

Martin

RIFFERT

Gerald

PAZDERNIK

Rüdiger

RINNERHOFER

Robert

PEER

Franz

RITTER

Karl

PEHERSTORFER

Georg

ROCKENBAUER

PENDL

Johannes

ROITNER

PERKTOLD

Hartmut

RUHALTINGER

Walter

PERSCHL

Josef

RUZIZKA

Florian

PFEIFFENBERGER

Peter

SANTNER

Gottfried

PICHLER

Gerhard

SCHABES

65

GO & Arbeitsprogramm

Manfred Walter

Extras

Sabine Gerhard

Side Events

Rudolf Jürgen


Delegierte Gäste VORNAME

66

ZUNAME

VORNAME

ZUNAME

Andrea

SCHARRER

Franz

THURNBICHLER

Andreas

SCHIERHUBER

Helga

TILG

Martin

SCHIKOWITZ

Oswald

TRAXLER

Josef

SCHIRNHOFER

Mario

UNTERTHINER

Andreas

SCHLÄGEL

Renate

VUKAJLOVIC

Erwin

SCHLEINDL

Thomas

WAGNER

Michael

SCHNABEL

Elfriede

WALLNER

Andreas

SCHNEEBERGER

Evelyn

WALLNER

Adelheid

SCHOBERBERGER

Josef

WALTENBERGER

Wolfram

SCHOSSWALD

Stefan

WASELMAYR

Friedrich

SCHREIBER

Manfred

WASSERMANN

Ingrid

SCHRENK

Gerald

WEBER

Karl

SCHROTTER

Reinhard

WEIERMAIER

Sonja

SCHUH

Gerhard

WENGER

Michael

SCHWIEGELHOFER

Karl

WETZELHÜTTER

Kurt

SEIFERT

Christian

WIEDENHOFER

Helmut

SOMMER

Christian

WIEDNER

Heinz

SOMMER

Philipp

WIELTSCH

Eduard

SORKO

Klaus

WILLI

Franz

SPIESBERGER

Gerhard

WIMBERGER

Roman

STADLER

Johann

WIMMER

Harald

STEINBERGER

Amalia

WITZELNIG

Martin

STEINER

Andreas

WOISETSCHLÄGER

Josef

STEINER

Stefan

WOLKERSEDER

Christoph

STÖCKHOLZER

Thomas

WURM

Franz

STÖGERER

Rudolf

WURZER

Marianne

STRANZL

Stefan

ZDESAR

Robert

STROHMAIER

Friedrich

ZECHER

Sascha

SUK

Roland

ZMUG

Helmut

SZABO

Paul

TEUFL

Franz

THALHAMMER


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte stimmberechtigt ZUNAME

Johannes

ACKERMANN

Renate

BLAUENSTEINER

Johann-Peter

AGER

Dieter

BÖCK

Willibald

AHRER

Erwin

BÖCK

Dietmar

AICHINGER

Raimund

BÖHLER

Anton

AICHINGER

Josef

BRANDSTÖTTER

Valon

AJDINI

Tanja

BRANIG

Filiz

AKIN

Dietmar

BREINER

ALBRECHT

Norbert

BRETTBACHER

ALTENHOFER

Franz

BREUER

Manfred

ANDERLE

Andreas

BRICH

Maximilian

ANGERMEIER

Roland

BUCHNER

Richard

APNAR

Herbert

BUCHSCHACHERMAIR

Andreas

ARTMÄUER

Thomas

BUDER

Alfred

ARTMÄUER

Nermin

BURZIC

Regina

ASSIGAL

Ersin

CAKMAK

Andreas

BACHMAYR

Gerda

CLEMENTI

Heinz

BALONZAN

Andreas

CUTURA

Konrad

BASCHINGER

Ernst

DABERTO

Claudia

BAUER

Franz

DAMHOFER

Ewald

BAUMANN

Michaela

DANNER

BAUMANN

Hermann

DEKKER

BAUMGARTNER

Heinrich

DEMENEW

Helmut

BERGER

Sebastian

DENKMAIR

Sylvia

BERGER

Sonja

DERLER

Gabriele

BERGER

Josef

DERNTL

Markus

BERGER

Jürgen

DICKA

Manfred

BERGER

Kurt

DIEPOLD

BERGHAHN

Zoran

DJEKIC

BERKMANN

Ali

DOGAN

Johann

BERNSTEINER

Karl Heinz

DOHR

Reinhold

BINDER

Patrick Reinhard

DOLC

Peter

BITZNER

Martin

DORNAUER

67

GO & Arbeitsprogramm

Bodo Sophia

Extras

Roland Friedrich

Side Events

Diana Wolfgang


Delegierte stimmberechtigt VORNAME

68

ZUNAME

VORNAME

ZUNAME

Karl Josef

DORNAUER

Erika

FORSTINGER

Kurt

DRAXLER

Klaudia

FRIEBEN

Günter

DROCHTER

Andreas

FRIEDRICH

Alfred

DWORSCHAK

Walter

FRIESS

Armin

EBERL

Wolfgang

FRITZ

Otto

EBNER

Karl Heinz

FROMMKNECHT

Peter

EDER

Heidelinde

FROST

Marion

EICHENSEER

Reinhard

FUCHS

Gerald

EINFALT

Georg

FUSS

Elvira

EISNER

Siegfried

FUSSI

Jennifer

ELLER

Christian

FUSTHALER

Patrick

EMBERGER

Raffael

GAAR

Gerhard

GABAUER

Helmut

EMLER

Anja

ENGELBRECHTSLEHNER Hubert

GALLBRUNNER

Sandro

ENTHOLZER

GANGL

Hubert

Stefan

ERLER

Manfred

GAPPITZ

Rudolf

ETTL

Roberta

GASSNER

Gerald

FABIAN

Gottfried

GASTBERGER

Helmut

FANTNER

Johann

GEHMAYR

Markus

FARTHOFER

Markus

GEISLER

Robert

FAULAND

Kurt

GENNARO

Manfred

FELIX

Kurt

GENSER

Günter

FELLNER

Sabine

GERMUTH

Rudolf

FEUCHTINGER

Bernd

GIESINGER

Natascha

FICULOVIC

Brigitte

GILLER

Manfred

FINK

Gerhard

GLATZ

Gerhard

FISCHER

Johann

GLINZERER

Christine

FISCHER

Günther

GOACH

Erwin

FISCHL

Roman

GÖSSINGER

Bernhard

FLEISCHER

Jürgen

GRABENWEGER

Lukas

FLIESSER

Peter

GRAF

Fabian

FLUCH

Erich

GRALL


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte stimmberechtigt ZUNAME

Renate

GRASBÖCK

Michael

HAWELKA

Andreas

GRASBERGER

Manfred

HAYDN

Gottfried

GRASSER

Henry

HELBIG

Johann

GREIMEL

Andreas

HEMMER

Maximilian

GRESSENBAUER

Evelin

HESCHL

Wilhelm

GREUTER

Sabine

HIEBLER

Anton

GRIEHSEBNER

Manfred

HIESINGER

GRILLNEDER

Herbert

HIETZ

GRITZ

Karl Heinz

HINTERSTEINER

Gabriele

GRUBER

Manfred

HIPPOLD

Karl

GRUBER

Wolfgang

HIRSCHER

Andreas

GRUNDTNER

Natascha

HITZ

Johann

GSCHWANDTNER

Gerhard

HOBODITES

Martin

GSTÖTTNER

Johann

HOCHREITER

Sabine

GUMPOLTSBERGER

Paul

HODOSI

Manfred

GÜNTER

Erika

HOERANTNER

Kurt

GUSTERHUBER

Siegfried

HOFBAUER

Rudolf

GUTJAHR

Anna

HOFER

Bonita

HAAG

Reinhard

HOFER

Christian

HACKL

Alois

HOFER

HADLER

Daniel

HOFER

HAFNER

Manfred

HOFFMANN

Johann

HAGMÜLLER

Alexander

HOFFMANN

Harald

HAIDER

Maximilian

HOFFMANN

Klaus

HAIDINGER

Gerhard

HOFSTÄTTER

Ernst

HALWACHS

Ernst

HORKY

Arno

HANDL

Peter

HUTH

HASIBEDER

Alois

HUTTER

HASLINGER

Gerhard

HUTTER

Arnold

HAUCH

Franziska

HUTTERER

Alexandra

HAUK

Georg

IBINGER

Lothar

HAUSER

Josef

INDRA

69

GO & Arbeitsprogramm

Simone Kurt Werner

Extras

Alois Edmund

Side Events

Erwin Josef


Delegierte stimmberechtigt VORNAME

70

ZUNAME

VORNAME

ZUNAME

Manuela

JAGER

Regina

KÖCK

Alexander

JAGERSBERGER

Konrad

KÖLBL

Karl

JANDL

Gerald

KOLINSKY

Stanislav

JERINIC

Gerlinde

KONNERTH

Wolfgang

JERUSALEM

Roman

KORNTHEUER

Manfred

JESCHONIG

Paul

KOVANDA

Sandra

JUREKOVIC

Martin

KOWATSCH

Thomas

JUTZ

Alois

KRANEBITTER

Josef

KACHERL

Wolfgang

KRAUSLER

Gabriele

KAINEDER

Johann

KREIMER

Harald

KAISER

Gerhard

KRISPLER

Johann

KAISER

Werner

KRONAWITTER

Alexandra

KANKA

Josef

KÜCHER

Karl

KAPPLMÜLLER

Gerhard

KUCHLING

Josef

KASTNER

Alfred

KUPETSCH

Sebastian

KATSCH

Wolfgang

LABA

Klaus

KATZENBERGER

Gerald

LAMBRECHT

Sündüz

KAYA

Harald

LANG

Dietmar

KECK

Manfred

LARCH

Erwin

KEMMINGER

Martin

LEHRNER

Monika

KEMPERLE

Michael

LEITNER

Hermann

KERN

Werner

LEITNER

Thomas

KINBERGER

Josef

LENGAUER

Helmut

KIRCHMAIR

Herbert

LINDNER

Andreas

KIRCHSCHLÄGER

Norbert

LOACKER

Reka

KISS

Willibald

LÖFFLER

Günter

KLAMMER

Johann

LORITSCH

Karl-Heinz

KLAUSNER

Kurt

LUDWIG

Thomas

KLÖSCH

Herbert

LUKSITH

Josef

KLUGSBERGER

Gerhard

LUTZ

Gerald

KOBLER

Josef

MADLMAYR

Erich

KÖCK

Heinz

MAIER


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte stimmberechtigt ZUNAME

Manfred

MAIRHOFER

Christian

NEUMAYR

Johann

MAIS

Gerald

NISCHLER

Friedrich

MAISLINGER

Andrea

NOGLER-STARK

Georg

MANDL

Mario

NOVAKOVIC

Herbert

MANDL

Harald

OBENAUS

Albert

MARINGER

Helga

OBERLEITNER

Andreas

MARTINER

Clemens

OBERREITER-JURA

MASCHLER

Gerhard

OBLINGER

MASSONG

Werner

OCHS

Anton

MATHIS

Abdulkadir

ÖZDEMIR

Gerhard

MAX

Eveline

OZIBALIK

Julius

MAYER

Josef Helmut

PABINGER

Thomas

MAYER

Helmut

PANCHERI

Helga

MAZIK

Wolfgang

PARTEL

Helmut

MEIER

Claudia

PATETER

Renate

MEINDL

Patrizia

PAUER

Ewald

MELCHER

Erich

PAUER

Uwe

MITTER

Karin

PAULAL

Josef

MITTERHUEMER

Herbert

PAVLIK

Martin

MOLNAR

Silvia

PFUSTERER

MONSCHEIN

Peter

PICHLER

MOSER

Rudolf Karl

PICHLER

Kurt

MÜHLEDER

Karl

PIGL

Sylvia

MÜHLHAUSER

Gerhard

PIRCHNER

Herbert

MÜLLER

Friedrich

PÖLZGUTER

Werner

MÜLLER

Manfred

POLZINGER

Klaus Dieter

MÜLLERFERLI

Elfriede

POMPER

MUND

Herbert

PORSTENDÖRFER

MUSIL

Gudrun

POSCH

Silvia

NAGELE

Karl

PREIS

Willibald

NAGL

Manuel

PRETSCH

Jutta

NEULINGER

Roswitha

PRETTNER

71

GO & Arbeitsprogramm

Reinhard Daniel

Extras

Gerhard Benno

Side Events

Martin Manfred


Delegierte stimmberechtigt VORNAME

72

ZUNAME

VORNAME

ZUNAME

Michael

PREYSS

Christian

SCHALLER

Martina

PRIEWASSER

Hans-Karl

SCHALLER

Christian

PUHR

Stefan Thomas

SCHÄRF

Dietmar

PUTZ

Andreas

SCHARRER

Gerhard

PUTZL

David

SCHAUHUBER

Lukas

RAINER

Hubert

SCHEIBER

Jochen

RAST

Manfred

SCHEIDLEDER

Harald

RATHMANNER

Gerhard

SCHEIDREITER

Joerg

RAUDIES

Johann

SCHERNBERGER

Sabine

RAUECKER-DÖLL

Eduard

SCHERRER

Franz

RAUSCHER

Rene

SCHINDLER

Joachim

RAZENBERGER

Peter

SCHISSLER

Josef

REHBERGER

Peter

SCHLEINBACH

Mathias

REHRL

Patrick

SCHLEMMER

Josef

REISENBICHLER

Karl

SCHLÖSSL

Gerald

REISINGER

Andreas

SCHMITT

Barbara

REITER

Lydia

SCHNEIDER

Sabine

RESCH

Elfriede

SCHOBER

Birgit

RIEGER

Franz

SCHOBERER

Ewald

RIJAVEC

Michaela

SCHÖN

Thomas

RINALDI

Walter

SCHOPF

Helmut

ROHOWSKY

Andrea

SCHREMSER

Manuel

ROHRMANSTORFER

Kurt

SCHUH

Franz

RONACHER

Franz

SCHUHLEITNER

Oswald

ROSENITS

Jasmine

SCHURIAN

Monika

ROTH

Siegfried

SCHUSTER

Bernhard

ROTHLEITNER

Linda

SCHUSTEREDER

Walter

SÄGARZ

Gabriela

SCHWAB

Kenar

SALIM

Victoria

SCHWARZ

Hans

SATINEK

Erich

SCHWARZ

Wolfgang

SCHAGER

Robert

SCHWARZBAUER

Jan

SCHALLER

Petra

SCHWEIGLER


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte stimmberechtigt ZUNAME

Leopold

SEDLAK

Gottfried

STRAUSS

Alexander

SEIDL

Harald

STÜTZ

Adelheid

SEIER

Helga

SUPPER

Friedrich

SEISER

Hermine

SUPPER-SCHLÖGL

Selma

SENTÜRK

Bernhard

SÜSSENBECK

Brigitte

SIEDL

Helmut

SZABO

Rosemarie

SIGL

Christian

SZALAY

SIMBÜRGER

Sabine

TAUCHNER

SIMON

Werner

TAUCHNER

Ludwig

SOMMER

Erich

TELLIAN

Peter

SOMMERLECHNER

Daniela

THALHAMMER

Gerhard

SPATH

Ernst

THEISLER

Gerlinde

SPÖRK-FEICHTER

Patrik

TIROF

Gottfried

SPRINGHETTI

Hilde

TRAGLER

Reinhold

SPRUNG

Reingard

TRAGSEIL-PRESSLABER

Werner

STADLER

Erich

TRIMMEL

Josef

STADLER

Helmut

TRÖBINGER

Robert

STARKA

Alois

TROBOLLOWITSCH

Erwin

STAUDINGER

Erwin

TRUMMER

Bernhard

STEINBERGER

Stefan

TRYBEK

STEINER

Alexandra

TURECEK

STEINHÖFLER

Helmut

TURTUKOWSKYJ

Manfred

STEININGER

Gernot

ULBERT

Gerhard

STEINKELLNER

Christian

ULRICH

Franz

STEIZINGER

Brigitte

UNTERHOLZER

Josef

STELLNBERGER

Stefan

UNTERWEGER

Christian

STELZMÜLLER

Andreas

VIEHHAUSER

STÖGER

Peter

VRATNY

STOIMAIER

Michael

WALCZYK

Günter

STÖLLNER

Wolfgang

WALLNER

Tanja

STRASSER

Arno

WALLNER

Friedrich

STRASSER

Helmut

WALZER

73

GO & Arbeitsprogramm

Alois Thomas

Extras

Gerhard Friedrich

Side Events

Siegfried Harald


Delegierte stimmberechtigt VORNAME

74

ZUNAME

VORNAME

ZUNAME

Andreas

WANSCH

Franz

ZEHNER

Walter

WEBER

Renate

ZIEGLER

Kurt

WEBER

Ernst

ZIMMERMANN

Johann

WEBERSBERGER

Gisela

ZIPFINGER

Franz

WEGERER

Kurt

WEGSCHEIDLER

Manfred

WEICHSELBAUMER

Christoph

WEIDINGER

Johannes

WEIDINGER

Alois

WEIERMANN

Rüdiger

WEINGARTMANN

Roland

WEIRATHER

Franz

WETZLER

Claudia

WILDAUER

Hubert

WILDAUER

Richard

WILHELM

Franz

WIMBERGER

Rainer

WIMMER

Edith

WINKLBAUER

Alexander

WIRTH

Johannes

WISCHER

Wolfgang

WOLDRON

Anton

WOLF

Günther

WÖLFLER

Siegmund

WOLFSTEINER

Alfred

WÖLLIK

Peter

WÜHRLEITNER

Robert

WUTTI

Özge

YILMAZ

Stefan

ZAGGL

Reinhard

ZAHRL

Markus

ZEHETHOFER


Referate & Berichte

VORNAME

ZUNAME

VORNAME

Members & Guests

Delegierte Pioniere ZUNAME

Hermann

AIGNER

Rudolf

NEUBAUER

Karin

BAUER

Erika

NUSSGRABER-SCHNABL

Sophie

BAUER

Hugo

PLECKINGER

Walter

BAUMGARTINGER

Reinhold

PRINZ

Werner

BAYER

Josef

QUANTSCHNIG

Gabriela

BODNER

Franz

RIEPL

Josef

EDER

Norbert

SCHLEICHER

FRANEK

Franz

SCHUH

GÖBL

Franz

STOCKER

Norbert

GRAF

Friedrich

TARMANN

Karl

HAAS

Josef

TSCHIDA

Erwin

HILLINGER

Rudolf

UNGER

Karl

KERSCHBAUMER

Friedrich

WAGNER

Franz

KIEGLER

Karl

WAKOLBINGER

Norbert

KLOTZ

Josef

WALDMANN

Josef

KRONISTER

Elisabeth

WEINHOFER

Side Events

Irmgard Gerhard

Extras GO & Arbeitsprogramm

75


Ehrengäste INSTITUTION

NAME

FUNKTION

Parlament

KERN Christian Mag.

Klubobmann

Stadt Wien

GAAL Kathrin

Stadträtin

FOGLAR Erich

Präsident

SCHUMANN Korinna

Vizepräsidentin, Bundesfrauenvorsitzende

SCHNEDL Norbert Dr.

Vizepräsident

PICHLER Roland

Leitender Sekretär

ACHITZ Bernhard Mag.

Leitender Sekretär

BARTL Stefan

Jugendabteilung

MERNYI Willi

Sekretär des ÖGB

THUM Werner

Vorsitzender ÖGB PensionistInnen

WIEDNER Manfred

Vorsitzender der Kontrollkommission

ÖGB

KOVARIK Georg Mag. LETZ Sabine Mag. MÜLLER Martin Mag. PRISCHL Alexander Ing. TOTH Andreas GRANDITS Roman DI

Geschäftsführer

KRAßNITZER Iris Mag.a

Geschäftsführerin

ANDERL Renate

Präsidentin

KLEIN Christoph Dr.

Direktor

Industriellenvereinigung

KAPSCH Georg Mag.

Präsident

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

DÜRTSCHER Karl

Bundesgeschäftsführer Stv.

GABRIEL Monika

Vorsitzender Stv.

FREILER Hans Dr.

Vorsitzender Stv.

HÖRMANN Christa

Vorsitzender Stv.

MUCHITSCH Josef

Bundesvorsitzender

DANNINGER Othmar

Bundesvorsitzender Stv.

AUFNER Herbert Mag.

Bundesgeschäftsführer

HEBENSTREIT Roman

Vorsitzender

VONDRASEK Elisabeth

Vorsitzender Stv.

STEINKELLNER Willibald

Vorsitzender Stv.

Verlag des ÖGB GmbH Bundesarbeiterkammer

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst younion _ Die Daseinsgewerkschaft Gewerkschaft Bau-Holz

Gewerkschaft vida

76


Referate & Berichte

INSTITUTION

NAME

FUNKTION

IndustriALL Global Union

SANCHES Valter

Generalsekretär

IndustriAll Europe

TRIANGLE Luc

Generalsekretär

EFFAT

WIEDENHOFER Harald

Generalsekretär

KAINZ Reinhard Prof. Dr.

Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk

BERNER Othmar

Bundesinnungsmeister der Dachdecker, Glaser und Spengler

PRINZ Gerald

Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker

NAGL Friedrich

Bundesinnung der Fahrzeugtechnik

PINTER Hans Joachim KR

Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke

HEIßENBERGER Robert Ing.

Bundesinnungsmeister der Mechatroniker

LAHNER Andreas

Bundesinnungsmeister-Stv. der Metalltechniker

ATZMÜLLER Christian DI

Geschäftsführer der Bundesinnung der Metalltechniker

MÖRK Andreas Mag.

Geschäftsführer der Bundessparte Industrie

CULIK Hubert KR Ing.

Obmann des Fachverbandes der Chemischen Industrie

RAUSCHER Karl-Heinz KR DDr.

Obmann des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie

COLLINI Johannes DI

Obmann-Stv. des Fachverbandes der Metalltechnischen Industrie

LEITNER Manfred Mag.

Obmann des Fachverbandes der Mineralölindustrie

LOTZ Martin

Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie

STRASSER Eva-Maria Mag.a

Geschäftsführerin des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie

RITZBERGER-MOSER Anna Dr. in

Sektionschefin

SAUER Roland Mag.

Sektionschef

BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

77

GO & Arbeitsprogramm

Bundesvorsitzender

Extras

KÖSTINGER Helmut

Side Events

Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Wirtschaftskammer Österreich

Members & Guests

Ehrengäste


Ehrengäste INSTITUTION Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger AUVA

PVA

VAEB WGKK

NAME PROBST Josef Dr.

Generaldirektor

BIACH Alexander Dr.

Vorstandsvorsitzender des Verbandsvorstandes

KÖBERL Helmut Dr.w

Generaldirektor

OFNER, MSc Anton KommR DDr.

Obmann

ANDERLE Manfred

Obmann

PINGGERA Winfried Dr.

Generaldirektor

AUST Kurt Ing.

Generaldirektor-Stv.

HAUERSTORFER Herbert

Ombudsmann

VÖLKL Kurt Prof. DI

Generaldirektor

WINKLER Gottfried

Obmann

SULZBACHER Erich Hofrat Mag.Ing. Generaldirektor ZWETTLER Elisabeth Dr.in

Primaria

ÖBV

TRAWÖGER Josef Mag.

Vorstandsvorsitzender

Gleichbehandlungsanwaltschaft

KONSTATZKY Sandra Mag.a

BFI Jugend am Werk Bank Austria Member of UniCredit

STURM Michael Dr.

Geschäftsführer BFI Österreich

LACKINGER Franz-Josef Mag.

Geschäftsführer BFI Wien

GOTTSCHALL-MÜLLER Brigitte

Geschäftsführerin

BRAUN Bernhard RÄDLER Markus Dr. LINSMEYER Roland

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG

SCHOEK Roman

Account Management

Schoellerbank Aktiengesellschaft

FUCHSBERGER Peter Dr.

Direktor

ABRAHAM Leopold Ing.

VÖS Präsident

MOCK Robert

VÖS Bundesgeschäftsführer Stv.

HOPFGARTNER Gerhard

Landesdirektor

BAWAG P.S.K. Wiener Städische Versicherung

ETTL Harald Ing. LINNER Gerhard Ehrenvorsitzende

NÜRNBERGER Rudolf SIMPERL Leopold Dr. TESCHL Alfred

78

FUNKTION


Referate & Berichte

LAND

NAME

ORGANISATION

SHAKHOVSKAYA Yana

Belarusian Trade Union of Workers of Chemical, Mining and Oil Induistries

WIEDENHOFER Harald

EFFAT

BIEBAUT Francois

ABVV-METAAL

TRIANGLE Luc

IndustriAll European Union

KRILIC Teuta

International Trade Union Office

MATOK Dragica

International Trade Union Office

DRAGICEVIC Vedran

SMH

Czech Rep./Tschechische Republik

SOUCEK Jaroslav

OS KOVO

SAKAROVA Dana

OS KOVO

Finland/Finnland

PUURA Heli

The Finnish Industrial Union

BLOT Caroline

FGMM-CFDT

MARCILLOUX Muriel

Fédération Mines Energie CGT

VANNONI Bruno

FCE CFDT

WERNER Sylvain

FTM-CGT

TOUBOUL Frédéric

FTM-CGT

BAY HANSEN Mikael

co-Industri

BERGSTRESER Michael

NGG

ECKELMANN Ulrich

IG Metall

WECHSLER Jürgen

IG Metall Bayern

ROTH Marlene

IG Metall

Belgium/Belgien

Croatia/Kroatien

France/Frankreich

Germany/Deutschland

Extras

Belarusian Trade Union of Workers of Chemical, Mining and Oil Induistries

Side Events

TSITOU Valery Belarus/Weißrussland

Members & Guests

Internationale Gäste

KOEHLER Richard VDSZ

BALOGH Bela

Vasas

BÁBEL Bálazs

Vasas

Italy/Italien

AUER Priska

Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund ASGB

Lithuania/Litauen

GRUZDIENE Grazina

Trade Union of Lithuanian Food Producers

Norway/Norwegen

EGGUM Jorn

Fellesforbundet

Portugal

SIMOES Alberto

SIMA

79

GO & Arbeitsprogramm

SZEKELY Tamas Hungary/Ungarn


Internationale Gäste LAND Russia/Russland Serbia/Serbien Slovakia/Slowakei

NAME BEZYMJANNYCH Alexej

GMPR

KULAGIN Alexandr

GMPR

PANOVIC Milorad

GSIER Nezavisnost

TODIC Aleksandar

GSIER Nezavisnost

MACHYNA Emil

OZ KOVO

SITAROVA Monika

OZ KOVO

Slovenia/Slowenien

NOVAK Viljem

SKEI

Sweden/Schweden

JENSEN NAATIKKA Anna

IF Metall

GUSSET Christian

Unia

AMBROSETTI Renzo

Unia

SANCHES Valter

IndustriALL Global Union

XUAN Le Thanh

Vietnam National Coal & Mining Workers Union

HANG Hoang Thu

Vietnam National Coal & Mining Workers Union

Switzerland/Schweiz

Vietnam

80

ORGANISATION


Referate & Berichte Members & Guests

Verabschiedungen

BERKTOLD Walter

DEINGRUBER Erich

ERNSZT Sascha

GENSER Kurt

GLATZ Gerhard

GRUNDTNER Andreas

KACHERL Josef

KARNER Alois

Side Events

AICHINGER Anton

Extras GO & Arbeitsprogramm

81


Verabschiedungen

82

KNAPP Karl

KOVANDA Paul

KÃœCHER Josef

LOACKER Norbert

MANDL Herbert

NOGLER-STARK Andrea

PREIS Karl

PRINZ Reinhold

RIGLER Franz


Referate & Berichte Members & Guests

Verabschiedungen

SCHOPF Walter

WESSELICH Anton

ZEHNER Franz

SUPPER Helga

Side Events

SCHINDLER René Dr.

Extras GO & Arbeitsprogramm

83


TOTENGEDENKEN Wir werden unsere Kolleginnen und Kollegen in ewiger Erinnerung behalten!

Josef STARIBACHER 1921 – 2014

Franz HÖLLESBERGER - 06.11.2013 Fachsekretär der Bäcker und Müller der Gewerkschaft LUGA

Horst SEEWALD - 17.11.2013 Betriebsratsvorsitzender Lengauer Vorsitzender Metallgewerbeausschuss Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft MBE OÖ

Franz NIEDERMOSER - 01.01.2014 Landesvorsitzender und Ehrenvorsitzender der PRO-GE Tirol

Josef REDL - 12.03.2014 Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft MBE

Frieda GÖLLES - 08.05.2014 Betriebsratsvorsitzende Gloriette Landes- und Bundesvorstandsmitglied der Gewerkschaft TBL

Adolf SCHRANZ - 11.05.2014 Betriebsrat in der BEWAG Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft MBE

Alfred BAMMER - 28.05.2014 Betriebsratsvorsitzender der Papierfabrik Steyrermühl Mitglied des Landes- und Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Chemiearbeiter

Siegfried PÖTSCHER - 12.07.2014 Betriebsrat Voestalpine Linz Mitglied des Landes- und Bundesvorstandes der MBE

Brigitte MÖSTL - 17.07.2014 Landesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft ANG Kärnten Landesvorsitzende-Stellvertreterin Gewerkschaft ANG Kärnten

Sepp WILLE 1926 – 2014

Johann FEICHTINGER - 06.08.2014 Landessekretär der Gewerkschaft der Chemiearbeiter Salzburg

Leopold SPEER - 27.09.2014 Landessekretär der Gewerkschaft ANG Niederösterreich

84


Referate & Berichte

Werner SEEMAYER - 30.12.2014 Betriebsratsvorsitzender Reform-Werke Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft MBE OÖ

Alois STÖGER - 25.01.2015 Betriebsratsvorsitzender KAMIG Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft MBE OÖ

Members & Guests

Adolf TSCHEMERNJAK - 02.02.2015 Organisationssekretär der Gewerkschaft TBL

Julius THANNER - 06.03.2015 Bezirkssekretär St. Pölten der Gewerkschaft MBE

Roland FÜRNSCHLIEF - 28.04.2015 Zentralbetriebsrat Voestalpine Mitglied der Landesleitung der Gewerkschaft MBE OÖ

Hans-Peter STEINEGGER - 04.05.2015 Landessekretär der Gewerkschaft der Chemiearbeiter Steiermark

Franz RUHALTINGER 1927 – 2014 Josef TUTZER - 26.06.2015

Josef FÜREDER - 18.07.2015 Betriebsratsvorsitzender UPM Steyrermühl

Side Events

LandespensionistInnenvorsitzender der PRO-GE Tirol

Mitglied des Landes- und Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Chemiearbeiter OÖ

Ferdinand FRIEDWAGNER - 19.07.2015 Betriebsratsvorsitzender Pöttinger Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft MBE OÖ

Siegfried SCHLUCKNER - 31.07.2015 Landessekretär der Gewerkschaft PRO-GE Salzburg

Extras

Johann KADNAR - 05.08.2015 Sekretär der Gewerkschaft MBE Niederösterreich

Alfred DANIEL - 06.08.2015 Betriebsratsvorsitzender der Treibacher Industrie AG Landesvorsitzender-Stv. der Gewerkschaft der Chemiearbeiter Kärnten

Betriebsratsvorsitzender Laska Maschinenfabrik Mitglied der Landesleitung der Gewerkschaft MBE OÖ

85

GO & Arbeitsprogramm

Johann RATH - 07.12.2015


Eduard PIERINGER - 20.01.2016 Zentralbetriebsrat Voestalpine Mitglied der Landesleitung und des Zentralvorstandes Gewerkschaft MBE OÖ

Guido FLATH - 24.01.2016 Betriebsratsmitglied der Veitsch-Radex in Radenthein Landesvorstandsmitglied Gewerkschaft PRO-GE Kärnten

Johann MIKSCHL - 19.02.2016 Zentralbetriebsrat Steyrwerke Mitglied der Landesleitung der Gewerkschaft MBE OÖ

Ludwig PALLESTRONG - 13.03.2016 erster von den Alliierten akzeptierter Personalvertreter der Voestalpine erster Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Metall- und Bergarbeiter OÖ

Adolf KOBER - 03.07.2016 Betriebsratsvorsitzender der Fa. Andritz

Rudolf BALDINGER 1954 – 2016

Mitglied des Landes- und Bundesvorstandes PRO-GE Stmk.

Jürgen WAGNER - 25.07.2016 Mitglied des Landesvorstandes der PRO-GE Burgenland

Hubert ZOIS - 12.08.2016 Betriebsratsvorsitzender der Treibacher Industrie AG Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft der Chemiearbeiter Kärnten

Helmut WEIBEL - 17.09.2016 Zentralbetriebsratsvorsitzender Bilfinger Chemserv Mitglied des Landesvorstandes der Gewerkschaft der Chemiearbeiter OÖ

Heinz POSCH - 07.10.2016 Betriebsratsvorsitzender der Firma EMCO Mitglied des Landesvorstandes und des Präsidiums PRO-GE Salzburg

Georg LÖFFLER - 18.10.2016 Vorsitzender-Stv. und FCG Sekretär der Gewerkschaft TBL

Herbert GRITZNER - 26.04.2017 Sekretär der Gewerkschaft MBE

86


Referate & Berichte

Horst STIEBER 1960 – 2017

Alfred KRASNIK - 26.04.2017 Landesvorstandsmitglied der Gewerkschaft ANG Kärnten

Hermann RUD - 01.08.2017 Betriebsratsvorsitzender der Fa. Zumtobel Mitglied des Zentralvorstandes der Gewerkschaft MBE Vorarlberg

Siegmund HARTMAIER - 30.10.2017 Betriebsratsvorsitzender MCE Mitglied des Landesleitung GMT OÖ

Members & Guests

Landesvorsitzender der Gewerkschaft MBE Vorarlberg

Franz MARAK - 14.11.2017 Landessekretär der Gewerkschaft ANG Steiermark

Sigfried WINTER - 05.12.2017 Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Chemiearbeiter Tirol Präsidiumsmitglied der PRO-GE Tirol

Side Events

Christine HAAGER 1938 – 2018

Bruno ZACH - 30.12.2017 Landessekretär der Gewerkschaft ANG Salzburg

Franz MAREK - 11.02.2018 Betriebsratsvorsitzender Kone Sowitsch AG Obmann der Bezirksleitung Vöcklabruck der Gewerkschaft MBE OÖ Mitglied der Landesleitung der Gewerkschaft MBE OÖ

Extras

Gerald STALTNER - 22.02.2018 Sekretär der Gewerkschaft MBE OÖ

Ludwig OSZTAVICS - 02.06.2018 Bezirkssekretär der Gewerkschaft MBE NÖ

87

GO & Arbeitsprogramm

Erwin MACHO 1942 – 2018


88


Referate & Berichte

Members & Guests

SIDE EVENTS

Side Events

Extras

GO & Arbeitsprogramm

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90


91



Abendveranstaltung Rathaus

Referate & Berichte

Members & Guests Side Events

Extras

GO & Arbeitsprogramm

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Abendveranstaltung Wilhelminenberg

Referate & Berichte

Members & Guests Side Events

Extras

GO & Arbeitsprogramm

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99


100


Messestände Austria Center

Referate & Berichte

Members & Guests Side Events

Extras

GO & Arbeitsprogramm

101


102


Messestände Austria Center

Referate & Berichte

Members & Guests Side Events

Extras

GO & Arbeitsprogramm

103


104


Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

105


NÖ

GRUPPENFOTO


107


Vbg.

108


Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

109

GO & Arbeitsprogramm

Stmk.


Ktn.

110


Referate & Berichte

Members & Guests

OĂ–

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

111


Sbg.

112


Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

113

Bgld.


W

GRUPPENFOTO


115


RednerInnen Tag 1

116

ANDERL Renate

BINDER Reinhold

BRUNGRABER Josef

ENGELBRECHTSLEHNER Anja

FOGLAR Erich

GAÀL Kathrin

JUD-MUND Rainhard

RAINER Lukas

SANCHES Valter


Referate & Berichte

Tag 2

RednerInnen Members & Guests

ARTMÄUER Alfred

BERNSTEINER Johann

FELIX Manfred

ENTHOLZER Sandro

BRANDSTÖTTER Josef

FISCHER Heinz Dr.

FLIESSER Lukas

FRIEBEN Klaudia

Side Events

TRIANGLE Luc

Extras GO & Arbeitsprogramm

117


118

GERMUTH Sabine

GRITZ Josef

GSTÖTTNER Martin

LINNER Gerhard

KINBERGER Thomas

KAPPLMÜLLER Karl

MITTERHUEMER Josef

OBERLEITNER Helga

REHBERGER Josef


Referate & Berichte Members & Guests

WANSCH Andreas

WIMMER Rainer

Side Events

TRAGLER Hilde

SCHISSLER Peter

SCHMITT Andreas

119

GO & Arbeitsprogramm

SCHALLER Hans-Karl

Extras

STOIMAIER Thomas


RednerInnen

120

Tag 3

ANDERLE Manfred

ERNSZT Sascha

GENNARO Kurt

KLÖSCH Thomas

KEMPERLE Monika

HASLINGER Susanne

KRAMMEL Franz

MARINGER Albert

MAYRHOFER Klaus


Referate & Berichte Members & Guests

STÖGER Alois

Side Events

STEINHÖFLER Fritz

SCHINDLER René Dr.

SCHLEINBACH Peter

121

GO & Arbeitsprogramm

ROSENITS Oswald

Extras

SCHULMEISTER Stephan Mag. Dr.


122


Danksagung

Referate & Berichte Members & Guests

DANKSAGUNG Wir haben hier wirklich einen außergewöhnlichen, schönen Kongress- und Gewerkschaftstag abhalten können. So etwas kannst du nur machen, wenn sehr viele Hände dazu beitragen und sehr viele Menschen mithelfen. Daher gilt auch mein Dank all jenen, die dazu beigetragen haben.

Side Events

Lasst mich einfach Danke sagen an die Teams von ACV, Bühnenbau, AV Professional GmbH und der Informationsstände. Weiters den Dolmetschern, den Jugendlichen von JAW für ihre Ordnerdienste und allen PRO-GE MitarbeiterInnen, die zum Gelingen dieses Events beigetragen haben. - RAINER WIMMER

Extras GO & Arbeitsprogramm

123



Danksagung

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

125



schnapp

SCHÜSSE

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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SchnappschĂźsse GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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hinter den

KULISSEN

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Hinter den Kulissen GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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Hinter den Kulissen GT18

Referate & Berichte

Members & Guests

Side Events Extras

GO & Arbeitsprogramm

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VORHER


NACHHER

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SONGTEXT Wir stehn für uns´re Sache und haben damit Recht Gerechtigkeit ist unser – wir sind niemals Knecht Wir pochen darauf, Wir stehen auf uns kann niemand übersehen Weil der, Weil der Mensch zählt Gemeinschaft das ist wichtig, Betriebsräte gebt acht Als Gemeinschaft sind wir sowieso ne Supermacht Wir pochen darauf, Wir stehen auf uns kann niemand übersehen Weil der, Weil der Mensch zählt Wir gestalten unsre Zukunft und sehen ganz klar wir wollen nicht mehr zurück zudem was früher war Wir pochen darauf, Wir stehen auf uns kann niemand übersehen Weil der, Weil der Mensch zählt Der KV ist unser Werkzeug, den geben wir nicht auf dass uns den niemand wegnimmt, da schauen wir drauf Wir pochen darauf, Wir stehen auf uns kann niemand übersehen Weil der, Weil der Mensch zählt


ยง

160


Referate & Berichte

Members & Guests Side Events

Extras

GO & Arbeitsprogramm

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§ Antragsprüfungskommission

Der Sprecher der Antragsprüfungskommission, Andreas Wansch, berichtete über die Änderungen der Geschäftsordnung und verwies auf die verteilten Unterlagen dazu. „Die Grundsätze werden geändert und zusammengefasst in eine Generalklausel“, so Wansch. Diese regele die Voraussetzungen für die Mit-

gliedschaft bzw. für die Organe und Kooptierungen. Für alle Organe gelten künftig folgende Grundsätze: „Es muss der Frauenanteil berücksichtigt werden, die Beschlussfähigkeit ist geregelt, die einfache Mehrheit, die Berechnungsgrundlage sowie die Aufgaben des Bundesvorstandes und das

Finanzielle“, sagte Wansch. Danach wurde über die neue Geschäftsordnung abgestimmt und diese einstimmig von den Delegierten angenommen.

Andreas Wansch Sprecher der Antragsprüfungskommission

162


Geschäftsordnung

Referate & Berichte

Geschäftsordnung Online Members & Guests

Beim 3. Gewerkschaftstag der PRO-GE wurde die Geschäftsordnung für die laufende Funktionsperiode beschlossen. Die Geschäftsordnungen der Bundesfrauenorganisation, Bundesjugendorganisation und der BundespensionistInnenorganisation wurden dem Bundesvorstand zur Zustimmung vorgelegt. Die Druckversionen der Geschäftsordnungen und des Arbeitsprogramms sind unter organisation@proge.at zu bestellen, stehen aber ebenso im Downloadbereich der Homepage www.proge.at als PDF-Version zur Verfügung.

Hier findest du den Download-Link! Side Events Extras GO & Arbeitsprogramm

163


§ Geschäftsordnung § 1. NAME, WIRKUNGSBEREICH UND SITZ DER GEWERKSCHAFT Die Gewerkschaft führt den Namen „Gewerkschaft PRO-GE“, nachfolgend „Gewerkschaft“ genannt, und ist den Statuten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes entsprechend ein Organ des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Sie hat ihren Sitz in Wien und übt ihre Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich aus. Die Gewerkschaft vertritt die sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder und informiert diese umfassend über ihre diesbezügliche Tätigkeit. Zur Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder kann die Gewerkschaft über die Grenzen der Republik Österreich hinweg Aktivitäten entwickeln. Sie ist als die Produktionsgewerkschaft die Interessenvertretung aller ArbeitnehmerInnen (ArbeiterInnen, ArbeiterInnen im Angestelltenverhältnis und Lehrlinge) und der in den Ruhestand getretenen Mitglieder in Industrie und Gewerbe der Branchen Metall, Bergbau, Energieversorgung, Chemie, Papier, Glas, Mineralöl, Textil, Bekleidung, Leder, Nahrung, Genuss, Arbeitskräfteüberlassung, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft und in verwandten Betrieben. Darüber hinaus können Arbeitslose, die bereits unselbstständig erwerbstätig waren, Arbeitslose, die noch keiner unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen konnten, jugendliche SchülerInnen und Studierende, die die Absicht haben, unselbstständig erwerbstätig zu werden, und sonstige Berufsgruppen, soweit sie von ihrer Tätigkeit her mit den unselbstständig Erwerbstätigen vergleichbar sind, als Mitglieder aufgenommen werden. § 2. AUFGABEN DER GEWERKSCHAFT (1) Aufgrund der Statuten und der Geschäftsordnung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes hat die Gewerkschaft die Verpflichtung, den vom ÖGB angestrebten Zweck und die ihm zukom-

164

menden Aufgaben im Rahmen ihres Wirkungsbereiches zu erfüllen und die dafür notwendigen Einrichtungen zu schaffen. (2) Sie hat dabei auf die allgemeinen gewerkschaftlichen Interessen Rücksicht zu nehmen und Angelegenheiten, die über den Rahmen ihres eigenen Wirkungsbereiches hinausgehen, im Einvernehmen mit dem ÖGB und seinen Organen durchzuführen beziehungsweise an ihn abzutreten. (3) Die Gewerkschaft ist berufen und verpflichtet: • an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, • an der Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität, • an der Weiterentwicklung einer demokratischen Gesellschaft, • am Kampf gegen Faschismus, Rechtsextremismus, Sexismus, Fremdenfeindlichkeit, alle totalitären Systeme sowie die Diskriminierung von Minderheiten • und an der Sicherung des Weltfriedens mitzuwirken sowie • zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards der ArbeitnehmerInnen • und zum Einsatz für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern. (4) Die Gewerkschaft hat insbesondere folgende Aufgaben: • Informationen über die Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft, besonders in der Arbeitswelt, laufend erheben, sammeln und verwerten, die Entwicklung analysieren, die Analyseergebnisse bewerten und daraus Forderungen beziehungsweise Programme zur Sicherung oder Verbesserung der Lage der ArbeitnehmerInnen ableiten; • die Führung der gewerkschaftlichen Aktionen zur Herbeiführung günstiger Arbeitsbedingungen; • die Mitwirkung an der Erschließung und Sicherung von Arbeitsmöglichkeiten; • die Initiierung sowie die Mitwirkung an der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, insbesondere wirtschaftlicher, sozial-, familien- und umweltpolitischer Art;

• die Verfassung von Petitionen und Eingaben aller Art an die gesetzgebenden Körperschaften, Ämter und Behörden, einschließlich jener der EU; • die Vereinbarung von Einzel-, Betriebsund Kollektivverträgen mit den ArbeitgeberInnen oder ihren Vertretungen sowie die Führung von Verhandlungen in Streitfällen aus dem Arbeitsverhältnis; • Mindestlohntarife und Erklärung von Kollektivverträgen zu Satzungen zu beantragen; • die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Interessenvertretungen; • die Förderung und Wahrung der Demokratie und Mitbestimmung in der Wirtschaft durch den Einfluss der Gewerkschaft, der BetriebsrätInnen, der JugendvertrauensrätInnen und anderer, von den ArbeitnehmerInnen in den Betrieben gewählter Organe (z.B. BehindertenvertreterInnen) auf die Führung der Betriebe, Unternehmen, Konzerne und wirtschaftlichen Institutionen, auch über die Staatsgrenzen hinweg; • die Wahrung, Verbesserung und den Ausbau des gesamten ArbeitnehmerInnenschutzes, einschließlich der für Frauen, Lehrlinge und Jugendliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die Mitwirkung an der Schulung und Ausbildung von Sicherheitsvertrauenspersonen; • die Erhebung, Sammlung, Verwertung und Veröffentlichung statistischen Materials; • die Herausgabe von Publikationen, Plakaten, Filmen, Druckschriften und anderen elektronischen Medien allgemeiner Art, insbesondere auf volkswirtschaftlichem, sozialem und arbeitsrechtlichem Gebiet; • die Schaffung von Bildungseinrichtungen; • die Mitwirkung und Vertretung in Kuratorien und öffentlichen Lehranstalten sowie die Förderung von Einrichtungen, die im Interesse der beruflichen Aus- und Weiterbildung liegen; • die Abhaltung von Fachkursen, Vorträgen über wissenschaftliche, volkswirtschaftliche, soziale und andere Themen


Geschäftsordnung

Referate & Berichte

nen und der gewerkschaftlichen Vertrauensleute. (6) Die Gewerkschaft kann zum Zwecke der effizienteren und intensiveren Interessenvertretung und Betreuung von Mitgliedern, FunktionärInnen und besonderer Berufsgruppen, die auch in den Wirkungsbereich anderer Gewerkschaften des Österreichischen Gewerkschaftsbundes fallen, Kooperationen der verschiedensten Art mit den zuständigen Gewerkschaften eingehen. Die Gewerkschaft kann auch Arbeitsgemeinschaften initiieren, vorbereiten und deren Beschluss durch den Bundesvorstand des ÖGB beantragen.

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§ 3. ORGANE DER GEWERKSCHAFT Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in den Organen oder Kooptierung in die Organe der Gewerkschaft PRO-GE sind folgende Kriterien zu erfüllen: 1. aufrechte PRO-GE-Mitgliedschaft; 2. Bezahlung des, der Beitragswahrheit entsprechenden, Mitgliedsbeitrages; 3. Gewerkschaftsfunktion bzw. Betriebsratsmitglied, gewerkschaftliche Vertrauensperson, JugendvertrauensrätIn, Behinderten-Vertrauensperson, Beschäftigungsverhältnis zum ÖGB oder zur Arbeiterkammer; 4. bei der Erstellung von Wahlvorschlägen und Delegierungen ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad der von den KandidatInnen repräsentierten Betriebe zu berücksichtigen. Für alle Organe der PRO-GE gelten folgende Grundsätze: • Der Frauenanteil in allen Organen der PRO-GE muss verpflichtend mindestens dem weiblichen Mitgliederanteil entsprechen, wobei mindestens eine Vertreterin vom jeweils zuständigen Gremium der Frauenorganisation zu nominieren ist. Sofern aufgrund der Delegierungen einzelner Landes- und Regionalorganisationen der Frauenanteil nicht erfüllt wird, entscheidet das jeweilige Frauengremium der delegierenden Organisationsteile über diese Plätze, sonst bleiben diese Plätze frei. • Die Beschlussfähigkeit aller Organe der Gewerkschaft PRO-GE ist, soweit nicht in den jeweiligen Bestimmungen anders geregelt, gegeben, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

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• die Pflege und den Aufbau von Beziehungen zu internationalen Gewerkschaftsorganisationen, wie z.B.: - IndustriAll Global Union, - IndustriAll European Trade Union, - Internationale Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften (IUL), - Europäische Föderation der Gewerkschaften des Lebens-, Genussmittel-, Landwirtschafts- und Tourismussektors und verwandter Branchen (EFFAT), und den ihnen angehörenden Gewerkschaften in den einzelnen Ländern, insbesondere in angrenzenden Nachbarstaaten und die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften anderer Staaten, zum Beispiel im Rahmen von EU-Programmen. (5) Im Besonderen obliegt der Gewerkschaft in ihrem Wirkungsbereich: • die Werbung von neuen Mitgliedern, die Durchführung von Werbeaktionen und sonstiger Werbeaktivitäten; • die Entscheidung über die Aufnahme und die Durchführung der Aufnahme neuer Mitglieder; • die Führung der Mitgliederverzeichnisse; • die Einhebung der Mitgliedsbeiträge für den ÖGB und die Abfuhr der Beiträge an den ÖGB unter Einhaltung des vom ÖGB jeweils festgesetzten Aufteilungsschlüssels; • die Einhebung der vom ÖGB beschlossenen und vom Bundesvorstand des ÖGB genehmigten Zusatzbeiträge; • die selbstständige Verwaltung der anteilsmäßig auf die Gewerkschaft entfallenden Beitrags- und Vermögenseinnahmen sowie Vermögenswerte nach den allgemeinen Richtlinien des Vereinsrechtes; • der Verkehr mit Behörden, Ämtern und sonstigen in Betracht kommenden Institutionen in Fragen der gewerkschaftszugehörigen Berufsgruppen; • die Mitwirkung bei der Errichtung und die Koordination der Tätigkeit der nach § 58 des Arbeiterkammergesetzes zu bildenden Fachausschüsse; • die Mitarbeit bei den Betriebsratswahlen, den Jugendvertrauensratswahlen und der Betriebsarbeit im Sinne der Arbeitsverfassung und des Landarbeitsrechts sowie die organisatorische Zusammenfassung von BetriebsrätInnen, JugendvertrauensrätIn-

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sowie die Förderung von Studien und Projekten in diesem Zusammenhang; • die Schulung der gewerkschaftlichen Vertrauensleute, BetriebsrätInnen, JugendvertrauensrätInnen und FunktionärInnen jeder Art, wobei auf die Motivation und die Teilnahme von Frauen durch spezielle Maßnahmen besonderes Augenmerk zu legen ist; • die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen öffentlicher und geschlossener Art, die so anzulegen sind, dass auch KollegInnen mit Betreuungspflichten daran teilnehmen können; • die Ausbildung und Information von Gewerkschaftsmitgliedern in allen Gewerkschaftsfragen und -angelegenheiten, wobei Jugendliche und Frauen besonders motiviert werden sollen; • die Unterstützung der Teilnahme von Mitgliedern an Aus- und Weiterbildungsprogrammen der Europäischen Union; • die Mitwirkung an der Freizeitgestaltung, insbesondere durch die Schaffung und Führung der hiezu notwendigen Einrichtungen und Erholungshäuser für Mitglieder und deren Angehörige und die Durchführung von Freizeitveranstaltungen; • die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz in allen aus dem Arbeitsverhältnis und aus der Zugehörigkeit zum Österreichischen Gewerkschaftsbund entspringenden oder die soziale Sicherheit des Mitgliedes betreffenden Streitfällen und die Vertretung vor den Gerichten, sonstigen Behörden, Sozialversicherungsträgern und Schlichtungsstellen gemäß dem Rechtsschutzregulativ des Österreichischen Gewerkschaftsbundes; • die Unterstützung der Mitglieder im Falle einer unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit sowie in anderen Fällen auf Grund der Unterstützungsordnung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, jedoch ohne Rechtsanspruch; • Einflussnahme auf die Entwicklung der Sozialversicherungseinrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; • die Nominierung von VertreterInnen in öffentlichen Körperschaften sowie die Mitwirkung bei Wahlen in sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Einrichtungen durch Aufstellung von KandidatInnenlisten und dergleichen;


§ • Die Beschlüsse aller Organe der Gewerkschaft PRO-GE werden, soweit nicht in den jeweiligen Bestimmungen anders geregelt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. • Als Berechnungsgrundlage für die Anzahl der Delegierten, die Aufteilung und die Größe der Organe gilt der ausgewiesene Mitgliederstand des letzten verfügbaren Jahres. • In allen Organen ist über den Vorgang der Sitzung ein Ergebnis- und Beschlussprotokoll zu führen und den Mitgliedern sowie dem zuständigen Kontrollorgan in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. • Wahlen sind nach den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts durchzuführen. Als gewählt gilt, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. • Sollte ein/e FunktionärIn innerhalb der Funktionsperiode in Pension gehen oder in den Ruhestand eintreten, so endet das Mandat sechs Monate nach Antritt der Pension bzw. des Ruhestandes. Dies gilt nicht für die VertreterInnen der PensionistInnen. § 4. ORGANE DER GEWERKSCHAFT AUF BUNDESEBENE Die Organe der Gewerkschaft auf Bundesebene sind: a. der Gewerkschaftstag, b. der Bundesvorstand, c. das Bundespräsidium, d. die Bundeskontrollkommission, e. die Bundesbranchenausschüsse, f. der Bundesfrauenvorstand, g. der Bundesjugendvorstand, h. der BundespensionistInnenausschuss, i. die Schiedskommission. § 5. DER GEWERKSCHAFTSTAG Der Gewerkschaftstag ist das oberste Organ der Gewerkschaft, seine Beschlüsse sind für alle weiteren Organe und die Mitglieder bindend. § 5a. Zusammensetzung des Gewerkschaftstages (1) Stimmberechtigte Delegierte sind: a) die Delegierten der Landesorganisationen, b) die vom Bundesvorstand gewählten De-

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legierten, c) die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 6a. Abs. 1. (2) Beratende Delegierte sind: a) die Mitglieder der Bundeskontrollkommission, b) die vom Bundesvorstand nominierten SekretärInnen und FachexpertInnen. (3) Gastdelegierte können zusätzlich zu den Delegierten gemäß Abs. 1 und 2 von den Landesorganisationen und vom Bundesvorstand nominiert werden. (4) Zum Gewerkschaftstag kann jedes Mitglied delegiert werden, das mindestens sechs Monate der Gewerkschaft angehört und mit seinen Beiträgen nicht länger als drei Monate im Rückstand ist. (5) Die Landesorganisationen entsenden nach folgendem Schlüssel die stimmberechtigten Delegierten gemäß Abs. 1 lit. a: • bis zu 30.000 Mitglieder in einem Bundesland auf je 600 Mitglieder ein/e Delegierte/r, • über 30.000 Mitglieder auf je 700 Mitglieder ein/e Delegierte/r. Für Teile einer Schlüsselzahl (600, 700) ist dann ein/e Delegierte/r zu entsenden, wenn diese Teile größer als die Hälfte sind. Die so ermittelte Delegiertenzahl ist gemäß dem zahlenmäßigen Verhältnis der a) Mitglieder in Betrieben mit gewählten BetriebsrätInnen und einer Organisationsdichte von mehr als 50 Prozent zu den b) sonstigen aktiven Mitgliedern und den c) PensionistInnen jedes Bundeslandes aufzuteilen, wobei jede dieser drei Gruppen durch mindestens eine/n Delegierte/n vertreten sein soll. (6) Wahl der stimmberechtigten Delegierten der Landesorganisationen: a) Die stimmberechtigten Delegierten, die sich aus der Anzahl der Mitglieder in Betrieben mit gewählten BetriebsrätInnen gemäß Abs. 5 lit. a ergeben, werden vom Landesvorstand gewählt. Der Vorschlag hat die Mitgliederanzahl der Ortsgruppen und Bezirks-/Regionalorganisationen sowie der weiblichen und jugendlichen Mitglieder grundsätzlich zu berücksichtigen; b) Die stimmberechtigten Delegierten, die sich aus der Anzahl - der sonstigen aktiven Mitglieder gemäß Abs. 5 lit. b und - der PensionistInnen gemäß Abs. 5 lit. c ergeben, werden von der Mitgliederver-

sammlung gemäß § 29 Abs. 8 auf Vorschlag des einberufenden Organes gewählt. c) Im Falle eines außerordentlichen Gewerkschaftstages sind alle Delegierten vom Landesvorstand über Vorschlag des Landespräsidiums zu wählen. (7) Unabhängig von der Anzahl der Delegierten, die sich nach Abs. 5 und 6 ergibt, ist der Bundesvorstand ermächtigt, für zentrale Notwendigkeiten fünfzig stimmberechtigte Delegierte gemäß Abs. 1 lit. b zum Gewerkschaftstag zu wählen. (8) Die Anzahl der Gastdelegierten gemäß Abs. 3 ist vom Bundesvorstand zu beschließen. § 5b. Aufgaben des Gewerkschaftstages Die Aufgaben des Gewerkschaftstages sind: a) die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Gewerkschaftstages; b) die Beschlussfassung über Änderungen der Geschäftsordnung der Gewerkschaft; c) die Entgegennahme der vom Bundesvorstand, der Bundeskontrollkommission und gegebenenfalls von der Schiedskommission dem Gewerkschaftstag vorzulegenden Berichte; d) die Entlastung des Bundesvorstandes; e) die Beschlussfassung über die an den Gewerkschaftstag gestellten Anträge; f) die Beschlussfassung über alle sonstigen die Gewerkschaft betreffenden Angelegenheiten; g) die Wahl • des/der Bundesvorsitzenden und der stellvertretenden Bundesvorsitzenden, wobei eine der stellvertretenden Bundesvorsitzenden eine Frau sein muss, • der Mitglieder des Bundesvorstandes und der Ersatzmitglieder (siehe § 6a), • der Mitglieder der Bundeskontrollkommission und der Ersatzmitglieder (siehe § 8), • der Mitglieder der Schiedskommission und der Ersatzmitglieder (siehe § 30). § 5c. Durchführung des Gewerkschaftstages (1) Der Gewerkschaftstag findet spätestens alle fünf Jahre statt. Er ist vom Bundesvorstand drei Monate vor Beginn einzuberufen. Über die Einberufung sind die Mitglieder in geeigneter Form (z.B. Zeitung, Website und weitere) zu informieren. (2) Der Bundesvorstand kann mit Zwei-


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§ 6b. Aufgaben des Bundesvorstandes (1) Der Bundesvorstand ist dem Gewerkschaftstag verantwortlich. Er hat die Beschlüsse des Gewerkschaftstages zu vollziehen, die Interessen der Gewerkschaft zu vertreten und bindende Beschlüsse zu fassen. (2) Die Aufgaben des Bundesvorstandes im Einzelnen sind: a) die ordentlichen sowie außerordentlichen Gewerkschaftstage einzuberufen, b) für jedes Kalenderjahr einen schriftlichen Bericht über die gewerkschaftliche Arbeit, insbesondere • die Mitgliederentwicklung, • die finanzielle Gebarung, • die Betriebs- und Organisationsarbeit, • die Entwicklung auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Sozialpolitik und der Sozialversicherung, zu erstellen und dem Gewerkschaftstag vorzulegen, c) das Vermögen der Gewerkschaft zu verwalten, d) Beschlussfassung über - ein Finanzregulativ, - das Jahresbudget, - den von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss, - die Entlastung der Geschäftsführung und des Bundespräsidiums - die Beitragsanteile (Budgets) der Landesorganisationen, Bezirks-/Regionalorganisationen und Ortsgruppen und die Unterstützung der im Bundesvorstand vertretenen Fraktionen, e) die Errichtung bzw. Auflösung von Branchenausschüssen, f) die Zustimmung • zu großen, beziehungsweise für die Gewerkschaft bedeutungsvollen Aktionen, • zu Streiks, • zum Abschluss von Kollektivverträgen, • zur Errichtung bzw. Auflösung von Bezirks-/Regionalorganisationen, Ortsgruppen sowie Landesbranchenausschüssen, • zu den Geschäftsordnungen der - Bundesfrauenorganisation, - Bundesjugendorganisation,

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§ 6a. Zusammensetzung des Bundes-

Gewerkschaftstag zu wählen. (7) Die/Der Betriebsratsvorsitzende der Beschäftigten in der PRO-GE ist den Sitzungen des Bundesvorstandes ohne Stimmrecht beizuziehen.

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§ 6. DER BUNDESVORSTAND

vorstandes (1) Stimmberechtigte Mitglieder sind: a) der/die Bundesvorsitzende und die stellvertretenden Bundesvorsitzenden, die BundessekretärInnen und stellvertretenden BundessekretärInnen, b) die VertreterInnen der Landesorganisationen, c) a. die acht Vertreterinnen auf Vorschlag des Bundesfrauenvorstandes, b. die Bundesfrauensekretärin, d) a. ein/e VertreterIn auf Vorschlag des Bundesjugendvorstandes, b. der/die Bundesjugendvorsitzende, c. der/die BundesjugendsekretärIn, e) die zwei VertreterInnen des BundespensionistInnenausschusses, f) die VertreterInnen der Bundesbranchenausschüsse, g) die vom Bundespräsidium vorgeschlagenen zwanzig Mitglieder, h) die Mitglieder der Schiedskommission. (2) Beratende Mitglieder sind: a) die LandessekretärInnen, b) die Mitglieder der Bundeskontrollkommission, c) die vom Bundesvorstand zugezogenen SekretärInnen, FachexpertInnen und Angestellten. (3) Die VertreterInnen der Landesorganisationen werden nach folgendem Schlüssel vorgeschlagen und vom Gewerkschaftstag gewählt: • bis zu 9.000 Mitglieder je Bundesland ein/e VertreterIn, • für je angefangene weitere 9.000 Mitglieder je Bundesland ebenfalls ein/e VertreterIn. (4) Je errichtetem Bundesbranchenausschuss wird ein/e VertreterIn vorgeschlagen und vom Gewerkschaftstag gewählt. Wurde kein Bundesbranchenausschuss errichtet, kann der Bundesvorstand eine/n VertreterIn der jeweiligen Branche (zusätzlich zu lit. g) vorschlagen. (5) Vom Gewerkschaftstag sind überdies für die unter Abs. 1 lit. c, d.a, e.a, f, g, h und i angeführten Bundesvorstandsmitglieder Ersatzmitglieder zu wählen. Über Nachrückungen entscheidet auf Antrag des vorschlagenden Organs der Bundesvorstand. (6) Die Bundesfrauensekretärin, der/die Bundesjugendvorsitzende und der/die BundesjugendsekretärIn sind nicht vom

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drittelmehrheit die Einberufung eines außerordentlichen Gewerkschaftstages – unter Berücksichtigung einer entsprechenden Einberufungsfrist – beschließen. Dem außerordentlichen Gewerkschaftstag kommen die gleichen Kompetenzen zu wie dem ordentlichen. (3) Der Gewerkschaftstag gibt sich bei Beachtung dieser Geschäftsordnung seine Geschäftsordnung selbst. (4) Die Leitung des Gewerkschaftstages obliegt dem vom Gewerkschaftstag gewählten Tagungspräsidium. (5) Anträge können von allen Organen der PRO-GE an den Gewerkschaftstag eingebracht werden. (6) Die Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem Gewerkschaftstag an das Bundesekretariat für Organisation einzusenden. Die Anträge des Bundesvorstandes sind vor Beginn des Gewerkschaftstages in geeigneter Form (z.B. Zeitung, Website und weitere) zu veröffentlichen. (7) Während des Gewerkschaftstages können Anträge nur eingebracht und zur Behandlung zugelassen werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. (8) Der Gewerkschaftstag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist. Für einen Beschluss, der die Auflösung der Gewerkschaft oder den Zusammenschluss mit anderen Gewerkschaften betrifft, ist die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Delegierten erforderlich. (9) Beschlüsse über die Änderung der Geschäftsordnung der Gewerkschaft, über die Auflösung der Gewerkschaft oder den Zusammenschluss mit anderen Gewerkschaften und über die Einbringung und Zulassung von Anträgen während des Gewerkschaftstages müssen mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (10) Abweichend von § 3 werden alle anderen Beschlussfassungen und Abstimmungen durch ein Zeichen mit der Delegiertenkarte durchgeführt. Der Gewerkschaftstag kann auch eine geheime oder namentliche Abstimmung beschließen.


§ - BundespensionistInnenorganisation, • zur Fraktionsordnung der Gewerkschaft, g) die Wahl a. der Delegierten zum Gewerkschaftstag gemäß § 5a. Abs. 1 lit. b, b. der Delegierten der Gewerkschaft zum Bundeskongress des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, c. der VertreterInnen der Gewerkschaft in den Bundesvorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, d. der vier Delegierten in den BundespensionistInnenausschuss, e. der vier weiteren Mitglieder des Bundespräsidiums, h) die Anträge der Gewerkschaft an den Bundeskongress des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zu beschließen, i) die Bestellung der BundessekretärInnen auf Vorschlag des/der Bundesvorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von dessen/deren StellvertreterIn, j) die Bestellung eines/einer Abschlussprüfer/in im Sinne des § 8 der Geschäftsordnung des ÖGB, k) der Ausschluss eines Mitgliedes bei schwerwiegenden Verletzungen der Pflichten eines Mitgliedes. (3) Der Bundesvorstand kann dem Bundespräsidium Aufgaben übertragen. (4) Der Bundesvorstand kann Mitglieder des Bundespräsidiums mit der Führung der laufenden Geschäfte beauftragen (Geschäftsführung). (5) Scheidet die/der Vorsitzende während der Funktionsperiode aus oder ist sie/er dauernd an der Ausübung ihrer/ seiner Funktion gehindert, so kann bis zum nächsten Gewerkschaftstag der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n aus dem Kreis des Bundesvorstandes wählen. Scheidet ein anderes Bundespräsidiumsmitglied während der Funktionsperiode aus oder ist an der Ausübung der jeweiligen Funktion dauernd gehindert, so kann bis zum nächsten Gewerkschaftstag der Bundesvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n StellvertreterIn für diese Funktion wählen. (6) Der Bundesvorstand wird von der/dem Bundesvorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von dessen/deren StellvertreterIn mindestens alle drei Monate

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einberufen. Der/Die Bundesvorsitzende hat den Bundesvorstand jedenfalls unverzüglich einzuberufen, wenn dies ein Viertel der stimmberechtigten Bundesvorstandsmitglieder verlangt. (7) Die Wahl der Delegierten zum Gewerkschaftstag der Gewerkschaft gemäß § 5a. Abs. 1 lit. b und in die ÖGB-Organe erfolgt auf Vorschlag des Bundespräsidiums. § 7. DAS BUNDESPRÄSIDIUM § 7a. Zusammensetzung des Bundespräsidiums (1) Stimmberechtigte Mitglieder sind: a) der/die Bundesvorsitzende und die stellvertretenden Bundesvorsitzenden, wobei eine der stellvertretenden Bundesvorsitzenden eine Frau sein muss, b) die Bundesfrauenvorsitzende, sofern sie nicht unter lit. a gewählt wurde, c) die BundessekretärInnen, d) zwei vom Bundesfrauenvorstand entsendete Mitglieder, e) vier vom Bundesvorstand entsendete Mitglieder, f) die Landesvorsitzenden, die nicht unter lit. a gewählt werden, g) der/die Bundesjugendvorsitzende, h) der/die BundespensionistInnenvorsitzende. Die unter lit. a genannten Mitglieder sind vom Gewerkschaftstag zu wählen. Die unter lit. d bis f Genannten müssen Mitglieder des Bundesvorstandes sein. (2) Beratendes Mitglied ist der/die Vorsitzende und der/die Vorsitzende-StellvertreterIn der Bundeskontrollkommission. (3) Die/Der Betriebsratsvorsitzende der Beschäftigten in der PRO-GE ist den Sitzungen des Bundespräsidiums ohne Stimmrecht beizuziehen. § 7b. Aufgaben des Bundespräsidiums (1) Die Aufgaben des Bundespräsidiums sind: a. die Führung der Geschäfte der Gewerkschaft zwischen den Sitzungen des Bundesvorstandes einschließlich der erforderlichen Beschlüsse; b. die Erledigung der sonst dem Bundespräsidium übertragenen Aufgaben; c. die Vorberatung der dem Bundesvorstand gestellten Aufgaben; d. die Beschlussfassung und Durchfüh-

rung aller vom Bundesvorstand übertragenen Angelegenheiten; e. dem Bundesvorstand die Delegierten zum Gewerkschaftstag gemäß § 5a. Abs. 1 lit. b zur Wahl vorzuschlagen; f. dem ordentlichen beziehungsweise außerordentlichen Gewerkschaftstag die nach § 6a. Abs. 1 lit. h zu wählenden Bundesvorstandsmitglieder vorzuschlagen; g. die VertreterInnen der Gewerkschaft im Bundesvorstand des ÖGB und die Delegierten der Gewerkschaft zum Bundeskongress des Österreichischen Gewerkschaftsbundes dem Bundesvorstand zur Wahl vorzuschlagen und Delegierungen vorzunehmen. (2) Die Sitzungen des Bundespräsidiums werden von der/dem Bundesvorsitzenden einberufen und geleitet. § 8. DIE BUNDESKONTROLLKOMMISSION (1) Zusammensetzung: a. Die Bundeskontrollkommission besteht aus sieben direkt am Gewerkschaftstag gewählten Mitgliedern und sieben Ersatzmitgliedern. b. Die Bundeskontrolle wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n StellvertreterIn. Der/Die gewählte Vorsitzende darf nicht der stärksten auf Bundesebene anerkannten Fraktion angehören. Das ist die Fraktion, der die meisten fraktionell zugeordneten BetriebsrätInnen angehören. c. Beschäftigte der PRO-GE sowie stimmberechtigte Mitglieder des Bundespräsidiums und des Bundesvorstandes können nicht Mitglieder der Bundeskontrolle sein. (2) Aufgaben der Bundeskontrollkommission: a. Die Bundeskontrollkommission kontrolliert alle Organe und Einrichtungen der Gewerkschaft. Insbesondere hat sie die Aufgabe, 1. die Einhaltung des Vereinsgesetzes und der Geschäftsordnung zu überwachen, 2. die Durchführung der Beschlüsse des Gewerkschaftstages, des Bundesvorstandes und des Präsidiums zu überwachen, 3. zu kontrollieren, ob ausreichend und geeignete Kontrollmechanismen eingerichtet sind, 4. Sonderprüfungen im Anlassfall vorzunehmen, 5. die Kontrollgremien der Länder, Regio-


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§ 10a. Zusammensetzung der Landeskonferenz (1) Stimmberechtigte Delegierte sind: a. die Delegierten der Bezirks-/Regionalorganisationen, wo solche nicht bestehen die Delegierten der Ortsgruppen, Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften,

§ 10c. Durchführung der Landeskonferenz (1) Die Landeskonferenz findet vor jedem ordentlichen Gewerkschaftstag statt. Die Einberufung erfolgt durch den Landesvorstand und muss mindestens sechs Wochen vor Beginn unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung bekanntgegeben werden. (2) Eine außerordentliche Landeskonferenz kann durch einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss des Landesvorstandes im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand einberufen werden. Der außerordentlichen Landeskonferenz kommen die gleichen Kompetenzen zu wie der ordentlichen. (3) Die Landeskonferenz gibt sich bei Beachtung dieser Geschäftsordnung ihre Geschäftsordnung selbst. (4) Die Leitung der Landeskonferenz obliegt dem von der Landeskonferenz gewählten Tagungspräsidium. (5) Anträge können von a) dem Ortsgruppenvorstand, wenn kein Ortsgruppenvorstand besteht von den Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften, b) den Bezirks-/Regionalvorständen, c) dem Landesvorstand, d) dem Landesfrauenvorstand, e) dem Landesjugendvorstand, f) dem LandespensionistInnenausschuss, g) den Landesbranchenausschüssen an die Landeskonferenz eingebracht werden. (6) Die Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Landeskonferenz an das Landessekretariat einzusenden. (7) Während der Landeskonferenz können Anträge nur eingebracht und zur Behandlung zugelassen werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. (8) Abweichend von § 3 werden alle anderen Beschlussfassungen und Abstimmungen durch ein Zeichen mit der Delegiertenkarte durchgeführt. Die Landeskonferenz

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§ 10. DIE LANDESKONFERENZ

§ 10b. Aufgaben der Landeskonferenz Die Aufgaben der Landeskonferenz sind: a. die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Landeskonferenz; b. die Entgegennahme der vom Landesvorstand und der Landeskontrollkommission vorzulegenden Berichte; c. die Entlastung des Landesvorstandes; d. die Beschlussfassung über die an die Landeskonferenz gestellten Anträge; e. der Beschluss über die Anzahl der Landesvorstandsmitglieder gemäß § 11a. Abs. 3; f. die Wahl • des/der Landesvorsitzenden und der

stellvertretenden Landesvorsitzenden, • der Mitglieder des Landesvorstandes gemäß §11 a. Abs. 1 lit. c bis h und der Ersatzmitglieder, • der Mitglieder der Landeskontrollkommission und der Ersatzmitglieder, • der Bundesvorstandsmitglieder gemäß § 6a. Abs. 1 lit. c.

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§ 9. DIE LANDESORGANISATION (1) In jedem Bundesland wird eine Landesorganisation errichtet. (2) Die Organe der Gewerkschaft auf Landesebene sind: a. die Landeskonferenz, b. der Landesvorstand, c. das Landespräsidium, d. die Landeskontrollkommission, e. die Landesbranchenausschüsse, f. der Landesfrauenvorstand, g. der Landesjugendvorstand, h. der LandespensionistInnenausschuss. (3) Die Kosten der Landesorganisation werden aus den jeweiligen Beitragsanteilen (Budget) bezahlt. Die Beitragsanteile (Budgets) werden vom Bundesvorstand festgelegt.

b. die von den Mitgliederversammlungen gewählten Delegierten zum ordentlichen Gewerkschaftstag, c. die stimmberechtigten Mitglieder des Landesvorstandes gemäß § 11a. Abs. 1. (2) Beratende Delegierte sind: a. die Mitglieder der Landeskontrollkommission, b. die vom Landesvorstand nominierten SekretärInnen. (3) Der Landesvorstand legt • die Gesamtzahl der Delegierten, • den Delegiertenschlüssel sowie • die auf die einzelnen Bezirks-/Regionalorganisationen, wo solche nicht bestehen auf die Ortsgruppen, jeweils entfallende Delegiertenzahl fest und gibt diese dem Bezirks-/Regionalvorstand und dem Ortsgruppenvorstand bekannt. (4) Die stimmberechtigten Delegierten gemäß Abs. 1 lit. a werden vom Bezirks-/ Regionalvorstand gewählt. Der Vorschlag hat die Mitgliederanzahl der Ortsgruppen sowie den Anteil der weiblichen und jugendlichen Mitglieder grundsätzlich zu berücksichtigen. (5) Soweit keine Bezirks-/Regionalorganisation besteht, sind die Delegierten gemäß § 10 a. Abs. 1 lit. a vom Ortsgruppenvorstand, wenn auch diese nicht bestehen von den Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften, zu wählen. Wahlberechtigt sind nur die der Gewerkschaft angehörenden BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen. Der Landesvorstand hat in sinngemäßer Anwendung des Abs. 4 die Anzahl der zu wählenden Delegierten bekanntzugeben.

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nen, Bezirke und Ortsgruppen sowie deren geschäftsordnungsgemäße Tätigkeit zu prüfen, 6. dem Bundesvorstand und dem Gewerkschaftstag darüber zu berichten. b. Die Mitglieder der Bundeskontrollkommission gehören dem Bundesvorstand als beratende Mitglieder an. Der/Die Vorsitzende sowie der/die StellvertreterIn der Bundeskontrollkommission gehören darüber hinaus dem Bundespräsidium als beratendes Mitglied an. c. Die Bundeskontrollkommission kann mit einstimmigem Beschluss schriftlich vom Bundesvorstand unter Darlegung der Gründe die Einberufung eines außerordentlichen Gewerkschaftstages verlangen. Dieses Verlangen kann vom Bundesvorstand mit einer 2/3 Mehrheit abgelehnt werden. (3) Die Bundeskontrollkommission wird von dem/der Vorsitzenden, oder bei dessen/deren Verhinderung von dessen/deren StellvertreterIn, mindestens dreimal jährlich einberufen.


§ kann auch eine geheime oder namentliche Abstimmung beschließen. § 11. DER LANDESVORSTAND § 11a. Zusammensetzung des Landesvorstandes (1) Stimmberechtigte Mitglieder sind: a) der/die Landesvorsitzende und die stellvertretenden Landesvorsitzenden, b) der/die LandessekretärIn, c) die VertreterInnen der Bezirks-/Regionalorganisationen beziehungsweise der Ortsgruppen, soweit diese nicht bestehen der Betriebsratskörperschaften, d) die Vertreterinnen des Landesfrauenvorstandes, e) die VertreterInnen des Landesjugendvorstandes, f) die VertreterInnen des LandespensionistInnenausschusses, g) die VertreterInnen der Landesbranchenausschüsse, h) die VertreterInnen anderer wichtiger Organisationsteile. (2) Beratendes Mitglied ist der/die Vorsitzende der Landeskontrollkommission. (3) Die Anzahl der zu wählenden Landesvorstandsmitglieder gemäß Abs. 1 lit. c, d, e, f, g und h beträgt insgesamt • bis zu 5.000 Mitglieder 25 Mitglieder (Grundmandate), • über 5.000 Mitglieder für je weitere angefangene 2.500 Mitglieder 1 weiteres Mitglied. In den Landesvorstand sind in der Regel die Vorsitzenden der Bezirks-/Regionalund Ortsgruppenvorstände, soweit diese nicht bestehen der Betriebsratskörperschaften, zu wählen. In diesen Zahlen sind weiters die VertreterInnen des Landesfrauenvorstandes, des Landesjugendvorstandes, des LandespensionistInnenausschusses sowie andere wichtige Organisationsteile entsprechend ihrer Mitgliederanzahl zu berücksichtigen. Von der Landeskonferenz sind überdies für die unter Abs. 1 lit. c, d, e, f, g und h angeführten Landesvorstandsmitglieder Ersatzmitglieder zu wählen. Über Nachrückungen entscheidet auf Antrag des vorschlagenden Organs der Landesvorstand. § 11b. Aufgaben des Landesvorstandes (1) Der Landesvorstand führt die Ge-

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schäfte der Gewerkschaft im betreffenden Bundesland. Er ist bei seinen Beschlüssen an die Richtlinien der Gewerkschaft und die Beschlüsse des Bundesvorstandes beziehungsweise des Bundespräsidiums gebunden. (2) Die Aufgaben des Landesvorstandes im Einzelnen sind: a) die ordentliche sowie außerordentliche Landeskonferenz einzuberufen; b) die Anzahl der Delegierten und den Delegiertenschlüssel für die Landeskonferenz festzulegen und den Bezirks-/Regionalund Ortsgruppenvorständen, wenn diese nicht bestehen den Betriebsratskörperschaften, mitzuteilen; c) für jedes Kalenderjahr einen schriftlichen Bericht über die gewerkschaftliche Arbeit im Bundesland, insbesondere über • die Mitgliederentwicklung, • die finanzielle Gebarung, • die Betriebs- und Organisationsarbeit, • die Entwicklung auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Sozialpolitik zu erstellen und der Landeskonferenz vorzulegen; d) die Delegierten zum ordentlichen Gewerkschaftstag gemäß § 5a. Abs. 7 lit. a und die Mitglieder des Bundesvorstandes zu wählen; und im Falle eines außerordentlichen Gewerkschaftstages diese Delegierten zu wählen; e) die Anträge des Landesvorstandes an den Gewerkschaftstag und die Landeskonferenz zu beschließen und einzubringen; f) die finanziellen Mittel aus den Beitragsanteilen (Budgets) zu verwalten und ein Finanzregulativ zu beschließen; g) Anträge an den Bundesvorstand zur Errichtung bzw. Auflösung von Bezirks-/ Regionalorganisationen und Ortsgruppen zu stellen; h) die Errichtung bzw. Auflösung von Zahlstellen; i) die Errichtung bzw. Auflösung von Landesbranchenausschüssen gemäß den Beschlüssen des Bundesvorstandes und die Festlegung der Anzahl der Mitglieder im jeweiligen Landesbranchenausschuss sowie die Verteilung auf die Betriebe der jeweiligen Branchen im Bundesland; j) die Mitwirkung im Wirkungsbereich der Gewerkschaft bei jenen Angelegenheiten, die nach der Bundesverfassung in den

Kompetenzbereich der Länder fallen, wie z.B. Angelegenheiten der EU-Regionalpolitik, der Sozialhilfe, der Wohnbauförderung oder der Raumordnung; k) die Pflege notwendiger Kontakte mit der Landesorganisation des ÖGB, den Gewerkschaften und der Kammer für Arbeiter und Angestellte auf Landesebene; l) die Ausführung sonstiger im Interesse der Gewerkschaft gelegener und vom Bundesvorstand überwiesener Aufgaben; m) die Wahl • der VertreterInnen in den Bundesbranchenausschuss, sofern im Bundesland kein entsprechender Landesbranchenausschuss errichtet ist, • der Delegierten der Gewerkschaft zur Landeskonferenz des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männer anzustreben ist, • der VertreterInnen der Gewerkschaft in den Landesvorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. (3) Der Landesvorstand kann dem Landespräsidium Aufgaben übertragen. (4) Der Landesvorstand wird von der/dem Landesvorsitzenden in der Regel alle zwei Monate einberufen. Diese/r hat den Landesvorstand jedenfalls unverzüglich einzuberufen, wenn dies ein Viertel der stimmberechtigten Landesvorstandsmitglieder verlangt. § 12. DAS LANDESPRÄSIDIUM § 12a. Zusammensetzung des Landespräsidiums (1) Stimmberechtigte Mitglieder sind: a) der/die Landesvorsitzende und die stellvertretenden Landesvorsitzenden, wobei zumindest eine der stellvertretenden Landesvorsitzenden eine Frau sein muss, b) die Landesfrauenvorsitzende, sofern sie nicht unter lit. a gewählt wurde, gehört jedenfalls dem Landespräsidium an, c) der/die Landesjugendvorsitzende, d) ein/e Vertreter/in der LandespensionistInnen, e) der/die LandessekretärIn. (2) Beratendes Mitglied ist der/die Vorsitzende der Landeskontrollkommission. (3) Scheidet die/der Vorsitzende während der Funktionsperiode aus oder ist sie/ er dauernd an der Ausübung ihrer/seiner


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§ 15a. Zusammensetzung der Bezirks-/ Regionalkonferenz (1) Stimmberechtigte Delegierte sind: a. die Delegierten der Ortsgruppen, b. die Delegierten der Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften, die keiner Ortsgruppe angehören, c. die stimmberechtigten Mitglieder des Bezirks-/Regionalvorstandes gemäß §16a. Abs. 1. (2) Beratende Delegierte sind die Mitglieder der Bezirks-/Regionalkontrollkommission. (3) Die Gesamtzahl und die auf die einzelnen Ortsgruppen und Betriebe entfallende Delegiertenanzahl ist vom Bezirks-/Regionalvorstand festzulegen und den Ortsgruppenvorständen und Betrieben mitzuteilen. (4) Die stimmberechtigten Delegierten gemäß Abs. 1 lit. a werden vom Ortsgruppenvorstand gewählt. Der Vorschlag hat die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder und die Stärke der Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften in den in der Ortsgruppe zusammengefassten Betrieben grundsätzlich zu berücksichtigen. (5) In Betrieben, die keiner Ortsgruppe angehören, sind die Delegierten gemäß Abs. 1 lit. b von den Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften zu wählen. Wahlberechtigt sind nur die der Gewerkschaft angehörenden BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen. § 15b. Aufgaben der Bezirks-/Regionalkonferenz Die Aufgaben der Bezirks-/Regionalkonferenz sind: a. die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Bezirks-/Regionalkonferenz; b. die Entgegennahme der vom Bezirks-/ Regionalvorstand und der Bezirks-/Regionalkontrollkommission vorzulegenden Berichte;

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§ 14. DIE BEZIRKS-/REGIONALORGANISATION (1) Die Errichtung einer Bezirks-/Regionalorganisation erfolgt auf Antrag des zuständigen Landesvorstandes durch Beschluss des Bundesvorstandes. (2) Die Kosten der Bezirks-/Regionalorganisation werden vom Beitragsanteil (Budget) der Landesorganisation bestritten, es sei denn, dass die Bezirks-/Regionalorganisation die Beiträge einhebt. In diesem Fall deckt die Bezirks-/Regionalorganisation ihre Kosten aus ihrem Beitragsanteil (Budget). (3) Organe der Gewerkschaft auf Bezirks-/ Regionalebene sind: a) die Bezirks-/Regionalkonferenz, b) der Bezirks-/Regionalvorstand, c) das Bezirks-/Regionalpräsidium, d) die Bezirks-/Regionalkontrollkommis-

§ 15. DIE BEZIRKS-/REGIONALKONFERENZ

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§ 13. DIE LANDESKONTROLLKOMMISSION (1) Zusammensetzung: a) Die Landeskontrollkommission besteht aus fünf direkt auf der Landeskonferenz gewählten Mitgliedern und fünf Ersatzmitgliedern. b) Die Landeskontrollkommission wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n StellvertreterIn. Der/Die gewählte Vorsitzende darf nicht der stärksten auf Landesebene anerkannten Fraktion angehören. Das ist die Fraktion, der die meisten fraktionell zugeordneten BetriebsrätInnen angehören. c) Beschäftigte der PRO-GE sowie stimmberechtigte Mitglieder des Landespräsidiums und des Landesvorstandes können nicht Mitglieder der Landeskontrolle sein. (2) Aufgaben der Landeskontrollkommis-

sion, e) die Ortsgruppenkonferenz, f) der Ortsgruppenvorstand, g) das Ortsgruppenpräsidium, h) die Ortsgruppenkontrolle.

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§ 12b. Aufgaben des Landespräsidiums (1) Die Aufgaben des Landespräsidiums sind: a) die Führung der Geschäfte der Gewerkschaft im Bundesland zwischen den Sitzungen des Landesvorstandes einschließlich die erforderlichen Beschlüsse; b) die Erledigung der dem Landespräsidium sonst übertragenen Aufgaben; c) dem Landesvorstand die Delegierten in die ÖGB-Organe im Bundesland sowie die Delegierten des Landes zu einem außerordentlichen Gewerkschaftstag zur Wahl vorzuschlagen; d) die Vorberatung der dem Landesvorstand obliegenden Aufgaben. (2) Die Sitzungen des Landespräsidiums werden von der/dem Landesvorsitzenden einberufen und geleitet.

sion: a) Die Landeskontrollkommission kontrolliert alle Organe (§§ 9 und 14) und Einrichtungen in der Landesorganisation. Insbesondere hat sie die Aufgabe, 1. die Einhaltung des Vereinsgesetzes und der Geschäftsordnung zu überwachen, 2. die Durchführung der Beschlüsse der Landeskonferenz, des Landesvorstandes und des Landespräsidiums zu überwachen, 3. zu kontrollieren, ob ausreichend und geeignete Kontrollmechanismen eingerichtet sind, 4. Sonderprüfungen im Anlassfall vorzunehmen, 5. die Kontrollgremien der Regionen, Bezirke und Ortsgruppen sowie deren geschäftsordnungsgemäße Tätigkeit zu prüfen, 6. dem Landesvorstand und der Landeskonferenz darüber zu berichten. b) Der/Die Vorsitzende sowie der/die StellvertreterIn der Landeskontrollkommission gehören dem Landesvorstand als beratende Mitglieder an. c) Der/Die Vorsitzende der Landeskontrollkommission gehört dem Landespräsidium als beratendes Mitglied an. (3) Die Landeskontrollkommission wird von dem/der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von dessen/deren StellvertreterIn mindestens zweimal jährlich einberufen.

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Funktion gehindert, so kann bis zur nächsten Landeskonferenz der Landesvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n aus dem Kreis des Landesvorstandes wählen. Scheidet ein anderes Landespräsidiumsmitglied während der Funktionsperiode aus oder ist an der Ausübung der jeweiligen Funktion dauernd gehindert, so kann bis zur nächsten Landeskonferenz der Landesvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n StellvertreterIn für diese Funktion wählen.


§ c. die Entlastung des Bezirks-/Regionalvorstandes; d. die Beschlussfassung über die gestellten Anträge an die Bezirks-/Regionalkonferenz; e. der Beschluss über die Anzahl der Bezirks-/Regionalvorstandsmitglieder gemäß § 15a. Abs. 3; f. die Wahl • des/der Bezirks-/Regionalvorsitzenden und der stellvertretenden Bezirks-/Regionalvorsitzenden, • der Mitglieder des Bezirks-/Regionalvorstandes gemäß § 15a. Abs. 1 lit. b und c und der Ersatzmitglieder, • der Mitglieder der Bezirks-/Regionalkontrollkommission und der Ersatzmitglieder. § 15c. Durchführung der Bezirks-/Regionalkonferenz (1) Die Bezirks-/Regionalkonferenz findet vor jeder ordentlichen Landeskonferenz statt. Die Einberufung erfolgt nach den Richtlinien des Landesvorstandes durch den Bezirks-/Regionalvorstand und muss mindestens sechs Wochen vor Beginn, unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung, bekanntgegeben werden. (2) Die Bezirks-/Regionalkonferenz gibt sich bei Beachtung dieser Geschäftsordnung ihre Geschäftsordnung selbst. (3) Die Leitung der Bezirks-/Regionalkonferenz obliegt dem von der Bezirks-/ Regionalkonferenz gewählten Tagungspräsidium. (4) Anträge können von • den Ortsgruppenvorständen, • den Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften, die keiner Ortsgruppe angehören, und • dem Bezirk-/Regionalvorstand an die Bezirks-/Regionalkonferenz eingebracht werden. (5) Die Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Bezirks-/Regionalkonferenz an das Bezirks-/Regionalsekretariat einzusenden. (6) Während der Bezirks-/Regionalkonferenz können Anträge nur eingebracht und zur Behandlung zugelassen werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. (7) Abweichend von § 3 werden alle anderen Beschlussfassungen und Abstimmungen durch ein Zeichen mit der

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Delegiertenkarte durchgeführt. Die Bezirks-/Regionalkonferenz kann auch eine geheime oder namentliche Abstimmung beschließen. § 16. DER BEZIRKS-/REGIONALVORSTAND § 16a. Zusammensetzung des Bezirks-/ Regionalvorstandes (1) Stimmberechtigte Mitglieder sind: a) der/die Bezirks-/Regionalvorsitzende und die stellvertretenden Bezirks-/Regionalvorsitzenden, b) die VertreterInnen der Ortsgruppen, c) die VertreterInnen der Betriebsratskörperschaften, die keiner Ortsgruppe angehören, d) die PensionistInnenvertreterInnen, e) der/die Bezirks-/RegionalsekretärIn. (2) Beratendes Mitglied ist der/die Vorsitzende der Bezirks-/Regionalkontrollkommission. (3) Die Anzahl der zu wählenden Bezirks-/ Regionalvorstandsmitglieder gemäß Abs. 1 lit. b und c ist im Einvernehmen mit dem Landesvorstand vorzuschlagen und von der Bezirks-/Regionalkonferenz festzulegen. (4) In den Bezirks-/Regionalvorstand sind in der Regel die Vorsitzenden des Ortsgruppenvorstandes beziehungsweise der Betriebsratskörperschaften, die keiner Ortsgruppe angehören, zu wählen. (5) Von der Bezirks-/Regionalkonferenz sind überdies für die unter Abs. 1 lit. b und c angeführten Bezirks-/Regionalvorstandsmitglieder Ersatzmitglieder zu wählen. Über Nachrückungen entscheidet auf Antrag des vorschlagenden Organs der Bezirks-/Regionalvorstand. (6) Scheidet die/der Bezirks-/Regionalvorsitzende während der Funktionsperiode aus oder ist sie/er dauernd an der Ausübung ihrer/seiner Funktion gehindert, so kann bis zur nächsten Bezirks-/Regionalkonferenz der Bezirks-/Regionalvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n aus dem Kreis des Bezirks-/Regionalvorstand wählen. Scheidet ein anderes Bezirks-/Regionalpräsidiumsmitglied während der Funktionsperiode aus oder ist an der Ausübung der jeweiligen Funktion dauernd gehindert, so kann

bis zur nächsten Bezirks-/Regionalkonferenz der Bezirks-/Regionalvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n StellvertreterIn für diese Funktion wählen. § 16b. Aufgaben des Bezirks-/Regionalvorstandes (1) Der Bezirks-/Regionalvorstand arbeitet in seinem Bereich nach den Richtlinien der Gewerkschaft und den Beschlüssen des Bundesvorstandes, des Bundespräsidiums und des Landesvorstandes. (2) Die Aufgaben des Bezirks-/Regionalvorstandes im Einzelnen sind: a. die Gesamtzahl der Delegierten und die auf die Ortsgruppen, Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften entfallende Delegiertenzahl zur Bezirks-/Regionalkonferenz im Einvernehmen mit dem Landesvorstand festzulegen; b. die Bezirks-/Regionalkonferenz nach den Richtlinien des Landesvorstandes einzuberufen; c. für jedes Kalenderjahr einen schriftlichen Bericht über die gewerkschaftliche Arbeit im Bezirk/Region, insbesondere über • die Mitgliederentwicklung, • die finanzielle Gebarung, • die Betriebs- und Organisationsarbeit, • die Entwicklung auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Sozialpolitik zu erstellen und der Bezirks-/Regionalkonferenz vorzulegen; d. die Anträge des Bezirks-/Regionalvorstandes zu beschließen und einzubringen; e. die finanziellen Mittel aus den Beitragsanteilen (Budgets) zu verwalten und ein Finanzregulativ zu beschließen; f. die Wahl • der Delegierten der Gewerkschaft zur Bezirks-/Regionalkonferenz des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern anzustreben ist, • der VertreterInnen der Gewerkschaft in den Bezirks-/Regionalausschuss des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, • der Delegierten zur Landeskonferenz gemäß § 10a. Abs. 1 lit. a. (3) Der Bezirks-/Regionalvorstand kann dem Bezirks-/Regionalpräsidium Aufgaben übertragen. (4) Der Bezirks-/Regionalvorstand wird


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(2) Die Kosten der Ortsgruppe werden vom Beitragsanteil (Budget) bestritten. Der Beitragsanteil (Budget) wird vom Bundesvorstand festgelegt.

§ 21. DER ORTSGRUPPENVORSTAND

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§ 20. DIE ORTSGRUPPENKONFERENZ (1) Zusammensetzung: a. Stimmberechtigte Delegierte sind: 1. die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz gewählten und der Gewerkschaft angehörenden BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen einer Ortsgruppe, 2. die stimmberechtigten Mitglieder des Ortsgruppenvorstandes gemäß § 21 Abs. 1 lit. a Zif. 1 bis 4. b. Beratende Delegierte sind die Mitglieder der Ortsgruppenkontrolle. (2) Die Aufgaben der Ortsgruppenkonferenz sind: a. die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Ortsgruppenkonferenz; b. die Entgegennahme der vom Ortsgruppenvorstand und der Ortsgruppenkontrol-

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§ 18. DIE BEZIRKS-/REGIONALKONTROLLKOMMISSION (1) Zusammensetzung: a. Die Bezirks-/Regionalkontrollkommission besteht aus drei direkt auf der Bezirks-/ Regionalkonferenz gewählten Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. b. Die Bezirks-/Regionalkontrollkommission wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n StellvertreterIn. c. Beschäftigte der PRO-GE sowie stimmberechtigte Mitglieder des Bezirks-/Regionalpräsidiums und des Bezirks-/Regionalvorstandes können nicht Mitglieder der Bezirks-/Regionalkontrollkommission sein. (2) Die Aufgaben der Bezirks-/Regionalkontrollkommission sind: a. die Einhaltung des Vereinsgesetzes und der Geschäftsordnung zu überwachen, b. die Durchführung der Beschlüsse der

§ 19. DIE ORTSGRUPPE (1) Die Errichtung bzw. Auflösung einer Ortsgruppe erfolgt auf Antrag des zuständigen Landesvorstandes durch Beschluss des Bundesvorstandes.

le vorzulegenden Berichte; c. die Entlastung des Ortsgruppenvorstandes; d. die Beschlussfassung über die an die Ortsgruppenkonferenz gestellten Anträge; e. der Beschluss der Anzahl der Ortsgruppenvorstandsmitglieder gemäß § 21 Abs. 1 lit. c; f. die Wahl • des/der Ortsgruppenvorsitzenden und der stellvertretenden Ortsgruppenvorsitzenden, • der Mitglieder des Ortsgruppenvorstandes gemäß § 21 Abs. 1 lit. a Zif. 2, • der Mitglieder der Ortsgruppenkontrolle und der Ersatzmitglieder. (3) Durchführung der Ortsgruppenkonferenz: a. Die Ortsgruppenkonferenz findet vor jeder Bezirks-/Regionalkonferenz beziehungsweise vor jeder ordentlichen Landeskonferenz statt. Die Einberufung erfolgt durch den Ortsgruppenvorstand nach den Richtlinien des Landesvorstandes und muss mindestens sechs Wochen vor Beginn, unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung, bekanntgegeben werden. b. Die Ortsgruppenkonferenz gibt sich bei Beachtung dieser Geschäftsordnung ihre Geschäftsordnung selbst. c. Die Leitung der Ortsgruppenkonferenz obliegt dem von der Ortsgruppenkonferenz gewählten Tagungspräsidium. d. Anträge können von • den Betriebsrats- und Jugendvertrauensratskörperschaften und • dem Ortsgruppenvorstand an die Ortsgruppenkonferenz eingebracht werden. e. Die Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Ortsgruppenkonferenz an den Ortsgruppenvorstand einzusenden. f. Während der Ortsgruppenkonferenz können Anträge nur eingebracht und zur Behandlung zugelassen werden, wenn dies mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird. g. Abweichend von § 3 werden alle anderen Beschlussfassungen und Abstimmungen durch ein Zeichen mit der Delegiertenkarte durchgeführt. Die Ortsgruppenkonferenz kann auch eine geheime oder namentliche Abstimmung beschließen.

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§ 17. DAS BEZIRKS-/REGIONALPRÄSIDIUM (1) Zusammensetzung: a. Stimmberechtigte Mitglieder sind: 1. der/die Bezirks-/Regionalvorsitzende und die stellvertretenden Bezirks-/Regionalvorsitzenden, wobei zumindest eine der stellvertretenden Bezirks-/Regionalvorsitzenden eine Frau sein muss. 2. der/die Bezirks-/RegionalsekretärIn. b. Beratendes Mitglied ist der/die Vorsitzende der Bezirks-/Regionalkontrollkommission. (2) Die Aufgaben des Bezirks-/Regionalpräsidiums sind: a. die Erledigung der dem Bezirks-/Regionalpräsidium übertragenen Aufgaben; b. dem Bezirks-/Regionalvorstand die in die ÖGB-Organe des Bezirkes/Region zu wählenden Delegierten vorzuschlagen; c. die Vorberatung der dem Bezirks-/Regionalvorstand obliegenden Aufgaben. (3) Durchführung der Bezirks-/Regionalpräsidiumssitzungen: Die Sitzungen des Bezirks-/Regionalpräsidiums werden von der/dem Bezirks-/Regionalvorsitzenden einberufen und geleitet;

Bezirks-/Regionalkonferenz, des Bezirks-/ Regionalvorstandes und des Bezirks-/Regionalpräsidiums zu überwachen, c. zu kontrollieren, ob ausreichend und geeignete Kontrollmechanismen eingerichtet sind, d. Sonderprüfungen im Anlassfall vorzunehmen, e. die Kontrollgremien der Ortsgruppen sowie deren geschäftsordnungsgemäße Tätigkeit zu prüfen, f. dem Bezirks-/Regionalvorstandes und der Bezirks-/Regionalkonferenz darüber zu berichten. (3) Der/Die Vorsitzende der Bezirks-/Regionalkontrollkommission gehört dem Bezirks-/Regionalvorstand und dem Bezirks-/Regionalpräsidium als beratendes Mitglied an. (4) Die Bezirks-/Regionalkontrollkommission wird von dem/der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von dessen/deren StellvertreterIn mindestens einmal jährlich einberufen.

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von der/dem Vorsitzenden in der Regel alle zwei Monate einberufen. Diese/r hat den Bezirks-/Regionalvorstand jedenfalls unverzüglich einzuberufen, wenn dies ein Viertel der stimmberechtigten Bezirks-/Regionalvorstandsmitglieder verlangt.


§ (1) Zusammensetzung: a) Stimmberechtigte Mitglieder sind: 1. der/die Ortsgruppenvorsitzende und die stellvertretenden Ortsgruppenvorsitzenden, 2. die VertreterInnen der Betriebsratskörperschaften, 3. die PensionistInnenvertreterInnen, 4. der/die zuständige SekretärIn. b) Beratendes Mitglied ist der/die Vorsitzende der Ortsgruppenkontrolle. c) Die Anzahl der zu wählenden Ortsgruppenvorstandsmitglieder gemäß Abs. 1 lit. a Zif. 2 ist im Einvernehmen mit dem Landesvorstand vom Ortsgruppenvorstand vorzuschlagen und von der Ortsgruppenkonferenz festzulegen. d) In den Ortsgruppenvorstand sind in der Regel die Vorsitzenden der Betriebsratskörperschaften zu wählen. Weiters sind die VertreterInnen der Frauen und Jugend entsprechend der Mitgliederanzahl der weiblichen und jugendlichen Mitglieder zu berücksichtigen. Über Nachrückungen entscheidet auf Antrag der vorschlagenden Betriebsratskörperschaft der Ortsgruppenvorstand. e) Scheidet die/der Ortsgruppenvorsitzende während der Funktionsperiode aus oder ist sie/er dauernd an der Ausübung ihrer/seiner Funktion gehindert, so kann bis zur nächsten Ortsgruppenkonferenz der Ortsgruppenvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n aus dem Kreis des Ortsgruppenvorstandes wählen. Scheidet ein anderes Ortsgruppenpräsidiumsmitglied während der Funktionsperiode aus oder ist an der Ausübung der jeweiligen Funktion dauernd gehindert, so kann bis zur nächsten Ortsgruppenkonferenz der Ortsgruppenvorstand mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n StellvertreterIn für diese Funktion wählen. (2) Aufgaben des Ortsgruppenvorstandes: a. Der Ortsgruppenvorstand arbeitet in seinem Bereich nach den Richtlinien der Gewerkschaft und den Beschlüssen des Bundesvorstandes, des Bundespräsidiums und des Landesvorstandes. b. Die Aufgaben des Ortsgruppenvorstandes im Einzelnen sind: 1. die Ortsgruppenkonferenz nach den Richtlinien des Landesvorstandes einzu-

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berufen; 2. einen Bericht über die gewerkschaftliche Arbeit im Ortsgruppenbereich, insbesondere über • die Mitgliederentwicklung, • die finanzielle Gebarung, • die Betriebs- und Organisationsarbeit, • die Entwicklung auf dem Gebiet der Wirtschaft zu erstellen und der Ortsgruppenkonferenz vorzulegen; 3. Wahl der Delegierten zur Bezirks-/Regionalkonferenz gemäß § 15a. Abs. 6, wo keine Bezirks-/Regionalorganisation errichtet ist, die Delegierten zur Landeskonferenz gemäß § 11a. Abs. 7; 4. die Anträge des Ortsgruppenvorstandes zu beschließen und einzubringen; 5. die finanziellen Mittel aus den Beitragsanteilen (Budgets) zu verwalten und ein Finanzregulativ zu beschließen. c. Der Ortsgruppenvorstand kann dem Ortsgruppenpräsidium Aufgaben übertragen. (3) Durchführung der Ortsgruppenvorstandssitzungen: Der Ortsgruppenvorstand wird von der/ dem Ortsgruppenvorsitzenden in der Regel monatlich einberufen. Diese/r hat den Ortsgruppenvorstand jedenfalls unverzüglich einzuberufen, wenn dies ein Viertel der stimmberechtigten Ortsgruppenvorstandsmitglieder verlangt. § 22. DAS ORTSGRUPPENPRÄSIDIUM (1) Zusammensetzung: Stimmberechtigte Mitglieder sind: 1. der/die Ortsgruppenvorsitzende und die stellvertretenden Ortsgruppenvorsitzenden, wobei zumindest eine der stellvertretenden Ortsgruppenvorsitzenden eine Frau sein muss. 2. der/die zuständige SekretärIn. (2) Die Aufgaben des Ortsgruppenpräsidiums sind: a) die Erledigung der dem Ortsgruppenpräsidium übertragenen Aufgaben; b) die Vorberatung der dem Ortsgruppenvorstand obliegenden Aufgaben; c) dem Ortsgruppenvorstand die Delegierten in ein Ortskartell des ÖGB zur Wahl vorzuschlagen. (3) Durchführung der Ortsgruppenpräsidiumssitzungen: Die Sitzungen des Ortsgruppenpräsidiums

werden von der/dem Ortsgruppenvorsitzenden einberufen und geleitet. § 23. DIE ORTSGRUPPENKONTROLLKOMMISSION (1) Zusammensetzung: a) Die Ortsgruppenkontrolle besteht aus zwei direkt auf der Ortsgruppenkonferenz gewählten Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. b) Die Ortsgruppenkontrolle wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n StellvertreterIn. c) Beschäftigte der PRO-GE sowie stimmberechtigte Mitglieder des Ortsgruppenpräsidiums und des Ortsgruppenvorstandes können nicht Mitglieder der Bezirks-/ Regionalkontrollkommission sein. (2) Die Aufgaben der Ortsgruppenkontrolle sind: a) die Einhaltung des Vereinsgesetzes und der Geschäftsordnung zu überwachen, b) die Durchführung der Beschlüsse der Ortsgruppenkonferenz, des Ortsgruppenvorstandes und des Ortsgruppenpräsidiums zu überwachen, c) zu kontrollieren, ob ausreichend und geeignete Kontrollmechanismen eingerichtet sind, d) Sonderprüfungen im Anlassfall vorzunehmen, e) dem Ortsgruppenvorstand und der Ortsgruppenkonferenz darüber zu berichten. (3) Der/Die Vorsitzende der Ortsgruppenkontrolle gehört dem Ortsgruppenvorstand als beratendes Mitglied an. (4) Die Ortsgruppenkontrolle wird von dem/der Vorsitzenden oder bei dessen/ deren Verhinderung von dessen/deren StellvertreterIn mindestens einmal jährlich einberufen. § 24. ZAHLSTELLEN (1) Die Zahlstelle ist dem Landesvorstand verantwortlich. (2) Die Kosten einer Zahlstelle werden vom Beitragsanteil (Budget) der Landesorganisation bestritten. § 25. BRANCHENAUSSCHÜSSE (1) Branchenausschüsse können durch Beschluss des Bundesvorstandes zentral und im Bundesland errichtet werden. (2) Der Landesvorstand hat gemäß den Beschlüssen des Bundesvorstandes Lan-


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§ 25b. Die Landesbranchenausschüsse (1) Landesbranchenausschüsse werden entsprechend den Beschlüssen des Bundesvorstandes vom Landesvorstand errichtet und sind dem Landesvorstand der Gewerkschaft verantwortlich. (2) Zusammensetzung der Landesbranchenausschüsse: a) Stimmberechtigte Mitglieder sind die VertreterInnen der Betriebe der jeweiligen Branchen, die Mitglieder der PRO-GE sein müssen.

b) Beratendes Mitglied ist • der/die vom Landesvorstand mit der Betreuung des jeweiligen Landesbranchenausschusses beauftragte SekretärIn der Gewerkschaft, • je ein/e VertreterIn der Frauen und der Jugend. (3) Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder (maximal 25) wird vom Landesvorstand festgelegt und auf die Betriebe der jeweiligen Branchen verteilt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Ersatzmitglied vorzusehen. Ersatzmitglieder müssen nicht aus demselben Betrieb kommen wie das stimmberechtigte Mitglied. Die BetriebsrätInnen des jeweiligen Betriebes, die Mitglieder der PRO-GE sind, entsenden das Mitglied in den jeweiligen Branchenausschuss. (4) Die Aufgaben der Landesbranchenausschüsse sind: a) die Beratung und Berichterstattung über die jeweilige Branchensituation; b) die Beratung, Vorbereitung und Mitwirkung an den Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen in der jeweiligen Branche im Bundesland; c) die Mitwirkung an sonstigen branchenbezogenen und allgemeinen Aktionen der Gewerkschaft; d) die Einbindung aller BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen in die Diskussion über die Branchenangelegenheiten (Landesbranchenkonferenzen); e) die Wahl • eines/einer Vorsitzenden und seiner/ihrer StellvertreterInnen, • der VertreterInnen des Landesbranchenausschusses im entsprechenden Bundesbranchenausschuss. f) Die Wahlen nach lit. e haben vor jeder Landeskonferenz stattzufinden. g) Scheidet die/der Landesbranchenausschussvorsitzende während der Funktionsperiode aus oder ist sie/er dauernd an der Ausübung ihrer/seiner Funktion gehindert, so kann der Landesbranchenausschuss mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n aus dem Kreis des Landesbranchenausschusses wählen. (5) Durchführung der Landesbranchenausschüsse: Die Landesbranchenausschüsse treten

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§ 25a. Bundesbranchenausschuss (1) Der Bundesbranchenausschuss ist dem Bundesvorstand der Gewerkschaft verantwortlich und besteht aus höchstens 30 stimmberechtigten Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Ersatzmitglied vorzusehen. (2) Zusammensetzung des Bundesbranchenausschusses: a) Stimmberechtigte Mitglieder sind die VertreterInnen der jeweiligen Landesbranchenausschüsse, wo keine errichtet sind die VertreterInnen der Betriebe (Abs. 4); b) Beratendes Mitglied ist • der/die vom Bundesvorstand mit der Betreuung des Bundesbranchenausschusses beauftragte SekretärIn der Gewerkschaft, • je ein/e VertreterIn der Frauen und der Jugend. (3) Jeder Landesbranchenausschuss entsendet mindestens eine/n stimmberechtigte/n VertreterIn in den jeweiligen Bundesbranchenausschuss. Darüber hinaus können von den Landesbranchenausschüssen, bis zur Höchstzahl nach Abs. 1, weitere stimmberechtigte VertreterInnen, je nach Branchennotwendigkeit und dem zahlenmäßigen Verhältnis von Betrieben und Mitgliedern in der jeweiligen Branche, entsendet werden. Über die Entsendung der weiteren stimmberechtigten Mitglieder ist zwischen den Landesbranchenausschüssen Einvernehmen herzustellen. Kommt kein Einvernehmen zustande, entscheidet der Bundesvorstand. (4) Ist in einem Bundesland kein für die Branche zuständiger Landesbranchenausschuss errichtet, so obliegt die Entsendung in den entsprechenden Bundesbranchenausschuss dem Landesvorstand. (5) Die Aufgaben des Bundesbranchen-

ausschusses sind: a) die Beratung und Berichterstattung über die jeweilige Branchensituation; b) die Beratung, Vorbereitung und Mitwirkung an den Lohn- und Kollektivvertragsverhandlungen in der jeweiligen Branche; c) die Mitwirkung an sonstigen branchenbezogenen und allgemeinen Aktionen der Gewerkschaft; d) die Einbindung aller BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen in die Diskussion über die Branchenangelegenheiten (Branchenkonferenzen); e) die Wahl • eines/einer Vorsitzenden und seiner/ihrer StellvertreterInnen, • der VertreterInnen des Bundesbranchenausschusses im Bundesvorstand der Gewerkschaft und der Ersatzmitglieder. f) Die Wahlen nach lit. e haben vor jedem ordentlichen Gewerkschaftstag stattzufinden. g) Scheidet die/der Bundesbranchenausschussvorsitzende während der Funktionsperiode aus oder ist sie/er dauernd an der Ausübung ihrer/seiner Funktion gehindert, so kann der Bundesbranchenausschuss mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder eine/n geschäftsführende/n Vorsitzende/n aus dem Kreis des Bundesbranchenausschusses wählen. (6) Durchführung der Bundesbranchenausschüsse: Der Bundesbranchenausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen und wird von der/dem Vorsitzenden des Bundesbranchenausschusses gemeinsam mit der/dem vom Bundesvorstand der Gewerkschaft mit der Betreuung des Bundesbranchenausschusses beauftragten SekretärIn einberufen.

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desbranchenausschüsse im Bundesland zu errichten. (3) Die Branchenausschüsse üben ihre Tätigkeit auf Grund der Beschlüsse des Bundesvorstandes und des Landesvorstandes aus und sind ihnen jeweils verantwortlich. (4) Nach außen werden die Branchenausschüsse von der Gewerkschaft vertreten. (5) Die Kosten eines Bundesbranchenausschusses werden von der Zentrale, die Kosten eines Landesbranchenausschusses werden vom Budget der Landesorganisation bestritten.


§ mindestens zweimal im Jahr zusammen und werden von der/dem Vorsitzenden gemeinsam mit der/dem vom Landesvorstand der Gewerkschaft mit der Betreuung des Landesbranchenausschusses beauftragten SekretärIn einberufen. § 26. BUNDESFRAUENORGANISATION (1) In allen Organisationsbereichen der Gewerkschaft sind, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Organe der Frauenorganisation zu errichten. (2) Die Frauenorganisation gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesvorstandes bedarf, selbst. § 27. BUNDESJUGENDORGANISATION (1) In allen Organisationsbereichen der Gewerkschaft sind, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Organe der Jugendorganisation zu errichten. (2) Die Jugendorganisation gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesvorstandes bedarf, selbst. § 28. BUNDESPENSIONISTINNENAUSSCHUSS (1) In allen Landesorganisationen sind, wenn die Voraussetzungen vorliegen, LandespensionistInnenausschüsse zu errichten. (2) Wurden in mindestens zwei Landesorganisationen LandespensionistInnenausschüsse errichtet, so ist auch ein BundespensionistInnenausschuss zu errichten. (3) Der BundespensionistInnenausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesvorstandes bedarf, selbst. § 29. MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN (1) In jedem Bundesland sind Mitgliederversammlungen durchzuführen. Sie gliedern sich im Bedarfsfall nach Berufszweigen und Sektionen. Die Mitgliederversammlung dient der unmittelbaren Mitwirkung der einzelnen Mitglieder an der Tätigkeit der Gewerkschaft. (2) Mitgliederversammlungen sind nach Bedarf abzuhalten. Zur Wahl der Delegierten gemäß § 5a. Abs. 7 lit. b sind Mitgliederversammlungen für sonstige aktive Mitglieder und PensionistInnen jedenfalls zeitgerecht vor jedem ordentlichen Gewerkschaftstag einzuberufen.

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(3) Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss des Landesvorstandes entweder auf Landes-, Bezirks-/Regional- oder Ortsebene durchzuführen. Ihre organisatorische Vorbereitung sowie die Einberufung und Durchführung obliegt dem Landesvorstand. Dieser kann den Bezirks-/Regionalvorstand oder den Ortsgruppenvorstand damit beauftragen. (4) Die Mitgliederversammlungen sind in den zur Verfügung stehenden Gewerkschaftsmedien oder in sonstiger geeigneter Form (z.B. Zeitung, Website und andere) vor ihrer Durchführung bekanntzumachen. (5) Abstimmungen werden durch ein Zeichen mit der Stimmkarte durchgeführt. Die Mitgliederversammlung kann auch eine geheime oder namentliche Abstimmung beschließen. (6) Wahlen haben nach den Grundsätzen von gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlen zu erfolgen. Eine offene Abstimmung bei Mitgliederversammlungen ist möglich, wenn der Antrag auf offene Abstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen worden ist. (7) Die Mitgliederversammlung wählt a) die Delegierten zum ordentlichen Gewerkschaftstag gemäß § 5a. Abs. 7 lit. b, b) die PensionistInnenvertreterInnen in den Ortsgruppenvorstand, Bezirks-/Regionalvorstand, wo diese nicht bestehen in den Landesvorstand. (8) Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des einberufenden Organes und ist getrennt für die sonstigen aktiven Mitglieder und die PensionistInnen durchzuführen. (9) Die Mitglieder des Landesvorstandes beziehungsweise der Bezirks-/Regional- und Ortsgruppenvorstände sind berechtigt, mit beratender Stimme an jeder Mitgliederversammlung in ihrem Organisationsbereich teilzunehmen. § 30. DIE SCHIEDSKOMMISSION (1) Über Streitigkeiten, die zwischen Mitgliedern und der Gewerkschaft oder zwischen Gewerkschaftsmitgliedern entstehen, entscheidet eine vom Gewerkschaftstag zu wählende Schiedskommission. Sie besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n.

(2) Sind Mitglieder der Schiedskommission selbst an einem Streitfall beteiligt, so ist die Bundeskontrollkommission berechtigt, die Beteiligten für die Dauer des Verfahrens zu suspendieren und eine vorübergehende Besetzung der offenen Stellen durch Ersatzmitglieder zu veranlassen. (3) Über Streitigkeiten zwischen Mitgliedern verschiedener Gewerkschaften und über Beschwerden von Gewerkschaften über Mitglieder anderer Gewerkschaften entscheidet eine vom Bundesvorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gebildete Schiedskommission. (4) Gegen einen Beschluss der Schiedskommission ist die Berufung an den Gewerkschaftstag zulässig. § 31. FRAKTIONEN (1) Die Gewerkschaft ist überparteilich. Fraktionen gewährleisten jedoch den notwendigen weltanschaulichen Spielraum und haben eine wesentliche Bedeutung für die Existenz und Stärke der Gewerkschaft. (2) Die Anerkennung, die Aufgaben und die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Fraktionen sind in einer Fraktionsordnung der Gewerkschaft zu regeln. Diese ist vom Bundesvorstand zu beschließen. § 32. MITGLIEDSCHAFT (1) Die Mitgliedschaft zum Österreichischen Gewerkschaftsbund wird durch freiwilligen Beitritt und durch Aufnahme in die Gewerkschaft erworben. (2) Über die Aufnahme in die Gewerkschaft entscheidet der Bundesvorstand. (3) Der Bundesvorstand der Gewerkschaft ist berechtigt, die Aufnahme abzulehnen, wenn durch die Aufnahme die Interessen der Gewerkschaft nachweisbar geschädigt würden. (4) Dem/Der Bewerber/in, dessen/deren Aufnahme von der Gewerkschaft abgelehnt wurde, steht binnen 14 Tagen nach Zustellung der Ablehnung das Recht der Beschwerde an den Bundesvorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zu. (5) Die Wiederaufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes ist an die Zustimmung des Bundesvorstandes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gebunden. (6) Die Mitgliedschaft zum ÖGB und die


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§ 38. AUFBRINGUNG DER MITTEL (1) Die Aufwendungen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaften werden gedeckt a) aus den Beiträgen der Mitglieder, b) aus dem Vermögen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaften, c) aus sonstigen Zuwendungen und Erträgen. (2) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Gewerkschaft auf Grund der Beschlüsse des Bundesvorstandes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes eingehoben und zur Deckung der Ausgaben des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft sowie der bestehenden Unterstützungseinrichtungen verwendet. (3) Der Bundesvorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest. Sofern die Gewerkschaft höhere Beiträge von ihren Mitgliedern einheben will, bedarf es hierzu der Genehmigung des Bundesvorstandes des Österreichischen Gewerkschafts-

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§ 36. PFLICHTEN DER MITGLIEDER Jedes Mitglied hat die Pflicht, a) zur Erreichung der Ziele des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft nach besten Kräften beizutragen und deren Ansehen zu wahren, b) die Vorschriften der Statuten, der Geschäftsordnung sowie die Beschlüsse der Organe des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft einzuhalten, c) die entsprechenden Mitgliedsbeiträge regelmäßig zu entrichten, d) gewerkschaftliche Disziplin bei der Durchführung von beschlossenen Aktionen zu halten und jedes dem Ansehen des ÖGB und der Gewerkschaft abträgliches

§ 37. ENDE DER MITGLIEDSCHAFT Die Mitgliedschaft endet a) durch freiwilligen, schriftlich erklärten Austritt; b) wenn das Mitglied, abgesehen von den Fällen des § 33, zum Stichtag 31.12. eines Jahres, aus eigenem Verschulden länger als sechs Monate (26 Wochen) mit den Beiträgen im Rückstand ist; c) durch schriftlich erklärten Ausschluss, durch den Bundesvorstand der Gewerkschaft, bei schwerwiegenden Verletzungen der Pflichten des Mitgliedes (§ 36). Gegen den Ausschluss kann das Mitglied binnen eines Monats nach Zustellung der Mitteilung die Beschwerde an die Schiedskommission der Gewerkschaft (§ 30) erheben. Der Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu; d) durch Tod des Mitgliedes.

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§ 35. RECHTE DER MITGLIEDER (1) Die Mitglieder haben das Recht, die Dienstleistungen beziehungsweise die Einrichtungen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen in Anspruch zu nehmen. (2) Die Mitglieder haben das Recht, regelmäßig durch Gewerkschaftsmedien über die Leistungen des ÖGB und der Gewerkschaft informiert zu werden. (3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen der Gewerkschaft teilzunehmen, sofern sich diese Veranstaltungen nicht auf eine besondere Personengruppe oder ein Organ beschränken. (4) Dem Mitglied stehen in den Regionen Ansprechpersonen zur Verfügung.

Verhalten zu vermeiden, e) nach besten Kräften im Organisationsleben der Gewerkschaft mitzuarbeiten, f) bei Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis vor einer Anrufung der ordentlichen Gerichte die Streitfrage durch die Schiedskommission der Gewerkschaft (§ 30) entscheiden zu lassen.

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§ 33. RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT (1) Durch Beschluss des Bundesvorstandes der Gewerkschaft kann die Mitgliedschaft auf Grund eines begründeten Ansuchens für die Dauer von bis zu drei Jahren ruhen. Während der Zeit des Ruhens der Mitgliedschaft ist ein Anerkennungsbeitrag zu leisten. Triftige Gründe für das Ruhen der Mitgliedschaft sind: a) die Annahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit; b) ein vorübergehendes Ausscheiden aus der unselbstständigen Erwerbstätigkeit wegen der Geburt eines Kindes – sofern nicht Abs. 3 anzuwenden ist – oder wegen Pflege eines/einer im Familienverband lebenden Angehörigen. (2) Die Zeit des ordentlichen Präsenzdienstes beim Österreichischen Bundesheer bzw. die Zeit für die Ableistung des Zivildienstes wird als Mitgliedszeit mit dem Durchschnitt der in den letzten 6 Monaten vor der Einberufung entrichteten Vollbeiträge voll angerechnet, sofern unmittelbar vor Antritt des Präsenzdienstes bzw. Zivildienstes die Mitgliedschaft durch 6 Monate (26 Wochen) ununterbrochen bestanden hat. Beiträge für die Zeit des Präsenzdienstes bzw. Zivildienstes sind nicht zu leisten. (3) Die Zeit der Schutzfrist bzw. des Karenzurlaubs nach dem Mutterschutzgesetz, Väterkarenzgesetz oder dienstrechtlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen wird als Mitgliedszeit mit dem Durchschnitt der in den letzten 6 Monaten vor Antritt der Schutzfrist bzw. der Karenz entrichteten Vollbeiträge voll angerechnet, sofern unmittelbar vor Antritt der Schutzfrist bzw. der Karenz nach den genannten Rechtsnormen die Mitgliedschaft 6 Monate (26 Wochen) ununterbrochen bestanden hat. Beiträge für die Zeit der Schutzfrist bzw. der Karenz nach den genannten Rechtsnormen sind nicht zu leisten.

§ 34. MITGLIEDSCHAFT BEI AUSLÄNDISCHEN GEWERKSCHAFTEN (1) Zeiten der Mitgliedschaft, die bei ausländischen Gewerkschaften erworben wurden, gelten als inländische Mitgliedszeiten, wenn hierüber ein Gegenseitigkeitsverhältnis zum ÖGB und den ihm angehörenden Gewerkschaften besteht und Zeiten der Mitgliedschaft beim ÖGB unmittelbar vorausgingen oder nachfolgten. (2) Besteht kein Gegenseitigkeitsverhältnis, können Mitgliedszeiten bei ausländischen Gewerkschaften nicht als Mitgliedszeiten beim ÖGB angerechnet werden. Der Bundesvorstand der Gewerkschaft kann in diesem Fall ein Ruhen der Mitgliedschaft beim ÖGB von bis zu drei Jahren beschließen.

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Aufnahme in die Gewerkschaft kann nach Eintritt in den Ruhestand nicht erworben werden. (7) Eine bestehende Mitgliedschaft bleibt bei Übertritt in den Ruhestand oder bei Pensions-(Renten-)Bezug aufrecht.


§ bundes. Bei Differenzen entscheidet der Bundesvorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes mit Mehrheitsbeschluss. § 39. VERTRETUNG DER GEWERKSCHAFT NACH AUSSEN (1) Die Vertretung der Gewerkschaft nach außen steht dem/der Bundesvorsitzenden, im Verhinderungsfall einem/einer von ihm/ ihr beauftragten stellvertretenden Bundesvorsitzenden, zu. Ist ein derartiger Auftrag nicht erteilt worden, ist § 6b Abs. 5 sinngemäß anzuwenden. (2) Die Zeichnung für die Gewerkschaft ist rechtsverbindlich, wenn sie von der/dem Bundesvorsitzenden oder dem/der beauftragten stellvertretenden Bundesvorsitzenden und einem/einer BundessekretärIn oder dem/der beauftragten stellvertretenden BundessekretärIn vollzogen ist. (3) Schriftstücke, die den Aufgabenbereich der einzelnen Abteilungen der Gewerkschaft betreffen und nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, können im

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gemeinsamen schriftlichen Auftrag des/ der Bundesvorsitzenden beziehungsweise dessen/deren StellvertreterIn und einem/ einer BundessekretärIn von den einzelnen SekretärInnen beziehungsweise mit einem/einer BundessekretärIn oder stellvertretenden BundessekretärIn gezeichnet werden. (4) Für den sich gemäß der Geschäftsordnung der Gewerkschaft für den Aufgabenbereich der Organe der Gewerkschaft ergebenden Schriftwechsel gelten analog die gleichen Grundsätze. (5) Geschäftsfälle, wie der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Liegenschaften sowie die Veranlagung liquider Mittel und die Aufnahme von Krediten, Anleihen und Darlehen, Kauf, Verkauf und Begebung von Wertpapieren wie auch die Abgabe von Haftungs-, Bürgschafts- und Verpfändungserklärungen, die die PROGE und somit den ÖGB finanziell verpflichten, können nur unter Beachtung der Voraussetzungen des § 22 Abs. 9 der ÖGB-Statuten rechtswirksam abgeschlos-

sen werden und bedürfen der Zeichnung durch den/die Bundesvorsitzende/n und den/die BundessekretärIn. § 40. AUFLÖSUNG DER GEWERKSCHAFT Für den Fall der Auflösung gelten die Bestimmungen der Statuten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sinngemäß.


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Referate & Berichte

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Extras

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Side Events

derzeit ein rauer Wind entgegen. Demokratisch legitimierten Interessenvertretungen und Selbstverwaltungskörperschaften soll es ebenso an den Kragen gehen, wie der Sozialpartnerschaft als Ganzes und den von ihnen jährlich verhandelten Kollektivverträgen sowie Betriebsräten und Jugendvertrauensräten. Doch diese Angriffe werden nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die ArbeitnehmerInnen zu spalten: Wenn ein Wettbewerb nach unten zwischen Betrieben mit und Betrieben ohne Betriebsrat bzw. Kollektivvertrag stattfindet. Zwischen jenen, die Arbeit haben, und jenen, die keine haben. Zwischen jenen, die Notstandshilfe beziehen, und jenen, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind. Auch durch das Ausspielen der Lohnabhängigen entlang ihrer Herkunft oder anderer Merkmale werden letztlich nur soziale Einschnitte für alle vorbereitet und Lohndumping zu Lasten aller betrieben. Dieser Politik der Spaltung wollen wir entschieden entgegentreten. Unsere Gegenmacht beruht auf einem zentralen Wert: Solidarität. Solidarische Organisation in Gewerkschaften ermöglicht es den arbeitenden Menschen ihre vermeintliche Schwäche als wirtschaftlich Abhängige in Stärke zu verwandeln und der Macht des Geldes die Kraft der Vielen entgegenzusetzen. Gewerkschaftliche Solidarität ist umfassend und überschreitet Ländergrenzen. Sie vereint ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose, Menschen in Ausbildung und Menschen im Ruhestand; Frauen und Männer unterschiedlicher Herkunft; Minderheiten, anhand welcher Merkmale auch immer sie zu solchen gemacht werden. Wir begreifen alle Menschen als gleichwertig und treten daher allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung entgegen – in der Arbeitswelt und im Alltag. Dies betrifft allerdings nicht nur unsere Forderungen, sondern erfordert genauso Reflexion in unseren eigenen

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Unsere Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Aktuelle Entwicklungen von der Globalisierung bis zur „vierten industriellen Revolution“ stellen uns als ArbeitnehmerInnen, BetriebsrätInnen und Gewerkschaft vor zunehmende Herausforderungen. Diesen Herausforderungen stellen wir uns selbstbewusst: Mit diesem Arbeitsprogramm möchten wir in die Offensive treten und über die Verteidigung unserer historischen Errungenschaften für die ArbeitnehmerInnen hinaus unsere Forderungen und Visionen einer zukunftsfähigen und fairen Arbeitswelt, einem gutem Leben für Alle sowie einer demokratischen Gesellschaft präsentieren. Die Ausgangsbedingungen scheinen alles andere als rosig: Erst einmal zuvor waren unsere arbeitsrechtlichen Errungenschaften und demokratischen Institutionen in der Zweiten Republik einer derartigen Gefahr ausgesetzt wie dies im Moment der Fall ist. Seit mehr als einem Jahrzehnt scheinen wir uns von Krise zu Krise zu bewegen: Die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 und ihre Umdeutung in eine angebliche „Staatsschuldenkrise“ haben europaweit einer extremen, neoliberalen Politik den Weg geebnet. In ihrem Zentrum stehen Kürzungen und der Abbau sozialer Rechte. Die Staaten haben sich in ihren wirtschaftspolitischen Handlungsoptionen durch Fiskalpakte und Schuldenbremsen massiv selbst eingeschränkt, neoliberale Standpunkte wurden als „unumgängliche“ Sachzwänge dargestellt. Dabei war es gerade diese Politik, die die Welt in die Krise und Millionen von Menschen in Unsicherheit, Arbeitslosigkeit und Armut geführt hat. Nicht nur in den sogenannten „Krisenländern“, sondern in ganz Europa konnten wir in den letzten Jahren den Abbau von ArbeitnehmerInnen-Rechten, das Zurückdrängen der Kollektivvertragsautonomie, die Kürzung sozialer Infrastruktur und

einen Raubbau an den sozialstaatlichen Leistungen beobachten. Steuersümpfe trockenzulegen, Finanzmärkte zu regulieren, Ungleichheiten zu bekämpfen und den Standortwettbewerb nach unten zu beenden, stand und steht nach wie vor nicht auf der Agenda. Dass diese Politik weder im Interesse der Menschen liegt, noch von ihnen gewollt ist, zeigt sich auch daran, dass es zu ihrer Durchsetzung immer öfter zur Durchbrechung der Rechtsstaatlichkeit und Einschränkung von Grundrechten kommt – so z.B. durch das Vorgehen der Troika aus Europäischer Zentralbank, Kommission und Internationalem Währungsfonds in Griechenland oder im Zuge der per Notverordnung durchgesetzten Arbeitsmarktreformen in Frankreich. Aufgrund dieser falschen Krisenpolitik setzte in Europa die wirtschaftliche Erholung deutlich später ein als in anderen Wirtschaftsräumen. Positive Entwicklungen wie der langsame Rückgang der Arbeitslosigkeit wurden von der Umdeutung in eine neue Krise überlagert – einer vermeintlichen Identitäts- und Zuwanderungskrise. Die Wahlkämpfe der vergangenen Jahre haben uns gezeigt, dass mit den Themen Migration und Flüchtlinge rasch auf Stimmenfang gegangen werden kann. Hass, Neid und Fremdenfeindlichkeit gedeihen auf diesem Nährboden, Solidarität und das Bewusstsein der eigenen Klasse – und damit die Verortung der wahren Verteilungsungerechtigkeiten! – werden genauso verdrängt wie beispielsweise die im Alltag immer stärker bemerkbare Klimakrise. Es ist viel einfacher geworden, den Sündenbock in jenen zu sehen, denen es schlechter geht. Im Regierungsprogramm vom Dezember 2017 finden sich zahlreiche Vorhaben, die wortwörtlich den Forderungen der Industrie oder der Immobilienbranche entsprechen – politische Maßnahmen richten sich zunehmend nach den Bedürfnissen und Wunschlisten finanzkräftiger Lobbygruppen aus, ArbeitnehmerInnen und ihren Interessenvertretungen weht hierzulande

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I. WIR GESTALTEN ZUKUNFT – WEIL DER MENSCH ZÄHLT!


Strukturen. Alle unsere Errungenschaften aus einer über hundertjährigen Geschichte beruhen auf der Kraft der Solidarität: Mehr Demokratie in Gesellschaft und Arbeitswelt, Arbeitsrecht und ArbeitnehmerInnenschutz, eine starke überbetriebliche und betriebliche Interessenvertretung, flächendeckende Kollektivverträge, eine selbstverwaltete Sozialversicherung und ein starker Sozialstaat. Unser Ziel in der Vergangenheit wie in der Zukunft: Eine sozial gerechte, demokratische und gewaltfreie Gesellschaft. Nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Zukunft verpflichten uns daher zu einer kompromisslosen Ablehnung von Rechtsextremismus in all seinen Erscheinungsformen und zu internationaler Zusammenarbeit. Mensch und Arbeit stehen im Mittelpunkt der Aktivitäten der PRO-GE. Wir wollen als politische Organisation die Gesellschaft im Sinne und mit unseren Mitgliedern gestalten. Durch ihre Aktivität in der Gewerkschaft werden Betroffene zu Beteiligten. Unsere Mitglieder, BetriebsrätInnen und JugendvertrauensrätInnen, VertrauensrätInnen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, Behindertenvertrauenspersonen, FunktionärInnen, Vertrauensleute und MitarbeiterInnen sind die organisatorische und personelle Stärke der PRO-GE. Für uns ist der Kollektivvertrag ein unverzichtbares Instrument, um die wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Stellung der ArbeitnehmerInnen zu sichern und zu verbessern. Wir wollen durch moderne Kollektivverträge im Rahmen der Sozialpartnerschaft die Einkommen, Arbeitsbedingungen und Rechte der ArbeitnehmerInnen sichern und weiterentwickeln und uns den Herausforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt stellen. Unser Ziel ist Arbeit, durch die die Menschen nicht nur ihre Existenz sichern und Wohlstand erwerben können, sondern die auch eine ausgewogene Work-Life-Balance schafft, die Menschen nicht krankmacht und ihnen zivilgesellschaftliches und politisches Engagement ermöglicht. Genauso wesentlich ist für uns ein starker Sozialstaat, der Menschen in schwierigen Lebenslagen absichert. Anstelle öffentliche Verantwortung zurückzudrängen und weiterer Privatisierungen wollen wir einen

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Staat, der als regulierende und gestaltende Kraft in einer sozialen Marktwirtschaft handelt. Einen Staat, der verhindert, dass ökonomische Interessen zu Lasten sozialer Rechte oder einer gesunden Umwelt befriedigt werden. Dazu ist eine Rückkehr zu strategischem öffentlichem Eigentum notwendig. Auch die öffentliche Bereitstellung von Gesundheitsversorgung, Bildungseinrichtungen, Wohnraum, Energie, Mobilität und anderen Bereichen der Daseinsvorsorge ist für uns Kernelement eines modernen Wohlfahrtstaates. Zu seiner Finanzierung sind alle aufgerufen – das bedeutet auch die Einführung einer Vermögens- und Erbschaftssteuer. Wir stehen zum System der gesetzlichen Interessenvertretung und zu einer starken Sozialpartnerschaft, genauso wie zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Auf diesen institutionalisierten Grundlagen findet jener Interessensausgleich statt, der den sozialen Frieden in Österreich wahrt. Gemeinsam ausverhandelte branchenübergreifende Standards und flächendeckende Mindestniveaus stellten und stellen sicher, dass hierzulande ein entsprechendes Wohlstandsniveau auf breiter Basis geschaffen wurde, gehalten und bestmöglich ausgebaut werden kann. Aus dieser Haltung, mit einem stolzen Blick auf unsere Erfolge der Vergangenheit, dem Selbstbewusstsein einer wachsenden Bewegung und der Bereitschaft zu kämpfen, schöpfen wir die Kraft und den Anspruch, die Zukunft zu gestalten. Weil der Mensch zählt. II.STARKE BETRIEBLICHE UND ÜBERBETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNG 1.Starke und zukunftsfähige Gewerkschaft Die österreichische Gewerkschaftsbewegung ist zu Recht stolz auf ihre Geschichte und ihre Errungenschaften. Auf Basis dieser Tradition müssen wir dafür Sorge tragen, dass es auch in den nächsten Jahrzehnten eine erfolgreiche und starke Gewerkschaftsbewegung in Österreich gibt. Ein Gradmesser unter mehreren für den Erfolg von Gewerkschaften ist die Mitgliederzahl, sie ist für die Selbsterhal-

tungsfähigkeit freier Gewerkschaften von entscheidender Bedeutung. Bedauerlicherweise ist die gewerkschaftliche Organisationsdichte in Österreich von 1975 bis 2017 von ca. 60% auf rund 33% gesunken. Für diese Entwicklung gibt es viele Ursachen und Begründungen, sie bleibt aber trotzdem eine Tatsache. Mitgliederzahlen lassen Rückschlüsse darauf zu, wie erfolgreich Gewerkschaften darin sind, unter sich ändernden Bedingungen Menschen für ihre Ziele zu begeistern und sind somit auch ein Indikator für unsere Anpassungsfähigkeit. Wir erleben, dass sich die Welt, in der wir als Gewerkschaften tätig sind, mit zunehmender Geschwindigkeit und immer weitreichenderen Folgen verändert. Sehnsuchtsvolle Blicke zurück in die Vergangenheit werden zur Zukunftsbewältigung nicht reichen, aber sie können dazu beitragen, Erfolgsrezepte vergangener Tage für die Zukunft zu adaptieren. Seite an Seite mit den ArbeiterInnen, damals… Gewerkschaften und die mit ihnen verbundene Institutionen haben eine eigene ArbeiterInnenkultur geschaffen, die vielfach den arbeitenden Menschen erst den Zugang zu Bildung, Kultur, sinnvoller Freizeitgestaltung, Natur usw. ermöglicht hat. Gewerkschaften und ihnen nahestehende Einrichtungen haben im Alltagsleben der Menschen eine zentrale Rolle gespielt. Viele dieser Anknüpfungspunkte sind aber verlorengegangen, wir haben an Nähe verloren. Gewerkschaften waren und sind Schutzbündnisse arbeitender Menschen. Am Anfang unserer Organisationsgeschichte gewährleisteten ausschließlich unsere gewerkschaftseigenen Solidareinrichtungen diesen Schutz. Mit der stärker werdenden Gewerkschaftsbewegung und ihren politischen Erfolgen verlagerte sich dieser Schutz auf „den Staat“ oder ihm zugerechnete Einrichtungen. Menschen werden bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, im Ruhestand usw. von Institutionen unterstützt, die nur mehr selten mit uns in Verbindung gebracht werden. Auch dadurch ist mit und durch die Gewerkschaft erlebbare Solidarität weniger geworden. Unsere Bewegung beruht auf Nähe und Vertrauen, wofür gemeinsame Zeit und


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

Folgende Punkte sind zentrale Schwer-

3. Internationale Perspektive unserer Gewerkschaftsarbeit: Gegen die globale Macht der Konzerne und für starke ArbeitnehmerInnen-Rechte weltweit Globalisierung ist für Millionen von ArbeitnehmerInnen überall auf der Welt zum Synonym für einen fundamentalen Umbruch der Arbeitswelt, für Unsicherheit, Arbeitslosigkeit und Armut geworden. Während Konzerne enorme Gewinne anhäufen und ihre politische und wirtschaftliche Macht steigern können, reicht die Erholung des globalen Wirtschaftswachstums nicht aus, um die Schäden der letzten globalen Wirtschaftskrise zu beheben, die Arbeitslosigkeit zu verringern und gute Arbeitsplätze zu schaffen. Im Gegenteil, weltweit waren nach dem World Employment Social Outlook der Internationalen Arbeitsorganisation IAO 2017 mehr als 200 Mio. Menschen arbeitslos und 1,4 Mrd. Menschen,

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Extras

Mit der Gründung der Gewerkschaft PROGE entstand eine vielfältige Organisation, in der zahlreiche Branchen vereint sind, die ihre Wurzeln in unterschiedlichen Kulturen haben. Durch die Zusammenschlüsse der starken ArbeiterInnengewerkschaften Metall, Textil, Chemie, Lebens- und Genussmittel sowie der Land- und Forstwirtschaft werden wir auch als kampfstarke und kompetente Frauenorganisation wahrgenommen. Das liegt natürlich auch daran, dass in der PRO-GE engagierte und starke Frauen tätig sind, die die Interessen der Arbeitnehmerinnen vertreten. Allerdings verändern sich im Laufe der Zeit die beruflichen und gewerkschaftlichen Anforderungen. Darum ist es notwendig, Gedanken und neue Ideen für die Struktur und die Aufgaben der PRO-GE Frauen einzubringen und umzusetzen.

GO & Arbeitsprogramm

Schritte in eine wünschenswerte Zukunft: - Unsere Botschaften müssen die Leute erreichen. Dafür müssen wir unsere Beziehungs- und Nähefähigkeit wiedererlangen. - Innerhalb der PRO-GE gebührt allen Branchen Aufmerksamkeit und Anerkennung, alle Bereiche haben ihren Stellenwert. - Unser Handeln orientiert sich an unseren Werten und Grundsätzen. Wir können für den Gewerkschaftsgedanken dann am er-

2. Frauen in der PRO-GE

punkte der PRO-GE Frauen: - Frauen-, Gleichstellungs-, Familien- und Vereinbarkeitspolitik sind weiterhin in der Kompetenz der Frauenorganisation und werden auch von ihr definiert. Die Umsetzung unserer Forderungen ist allerdings eine zentrale Aufgabe der Gesamtorganisation und muss auch weiterhin gleichwertig mit anderen Themenstellungen in der PRO-GE behandelt werden. - Die Förderung von Frauen in allen Gremien und Organen der PRO-GE mit dem Ziel der gleichen Teilhabe. Grundlage dafür ist die Geschäftsordnung der PRO-GE, die unbedingt einzuhalten ist. Die Überprüfung ihrer Einhaltung obliegt laut Geschäftsordnung der Bundeskontrolle und der Bundesfrauenorganisation. - Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der PRO-GE. - Aufrechterhaltung unserer Funktionärinnen-Netzwerke in allen Bundesländern zum Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Förderung von jungen Frauen als Funktionärinnen. - Einhaltung des Frauenanteils bei Delegierungen in „befreundete“ Organisationen durch die PRO-GE. - Maßnahmen zur Förderung von mehr Frauen in Betriebsratskörperschaften. - Weiterhin verstärkte Einbeziehung von Frauen in Kollektivverhandlungsteams.

Side Events

… heute und in der Zukunft Wir betrachten uns auch in Zukunft als politische Organisation, die die Gesellschaft im Sinne der arbeitenden Menschen beeinflussen möchte. Der selbstverständlich vorhandene Wunsch unserer Mitglieder nach individuellem Service steht dem nicht entgegen. Gewerkschaften dürfen aber keinesfalls darauf reduziert werden, wie sich das unsere politischen Gegner oft wünschen. Eine solche Gewerkschaft hätte weitestgehend ihren Sinn verloren. Voraussetzung dafür, eine politische Gewerkschaft sein zu können, ist politische Bildung. Diese zu gewährleisten gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Organisation. Einen besonderen Stellenwert sollte dies auch in Zukunft in unserer Bildungs- und Jugendarbeit haben. Gewerkschaften benötigen nicht nur Handlungs- und Strategieentwicklungsfähigkeiten, sondern auch Macht. Niemand möchte Mitglied einer machtlosen Gewerkschaft sein.

folgreichsten eintreten, wenn wir selbst vor Begeisterung brennen und erklären können, woher diese Begeisterung kommt. - Unsere Mitglieder sind die Basis unserer Organisation – unser Handeln soll sich nicht nur an ihren Bedürfnissen ausrichten und in ihrem Interesse erfolgen, sondern muss maßgeblich gemeinsam mit unseren Mitgliedern erfolgen. - Betriebsräte sind das Rückgrat der Gewerkschaft und innerbetrieblicher Demokratie. Wir müssen daher dafür Sorge tragen, dass die Betriebsratstätigkeit attraktiv bleibt und Menschen mehr dafür begeistern, sich zu engagieren und zu organisieren. Aus Betroffenen wollen wir Beteiligte machen! - Wir müssen daher auch konkrete Überlegungen anstellen, wie Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit in Zukunft für alle attraktiv bleiben und sich auch die besten Köpfe nicht anders wo hinwenden. - Wir müssen regelmäßig prüfen, ob unsere Strukturen noch bestmöglich dafür geeignet sind, unsere Ziele mit den erarbeiteten Strategien zu erreichen. Sowohl unsere Ziele als auch unsere Strategien werden unter größtmöglicher Beteiligung unserer FunktionärInnen erarbeitet und gemeinsam vertreten.

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gemeinsame Orte notwendig sind. Die gemeinsame Pause, die Fahrt im Werksbus und vielfältige gemeinsame Freizeitaktivitäten waren solche Zeiten und Orte. An deren Stelle trat vielfach Individualisierung, flexible Arbeitszeit und damit eine Schwächung des sozialen Zusammenhalts. Mit der Globalisierung und fortschreitender Digitalisierung ist der Verlust von Sicherheit, Planbarkeit und Vorhersehbarkeit verbunden. Individualität scheint für viele als Widerspruch zur kollektiven Interessenvertretung, obwohl sie immer auch für den/die Einzelne/n Sinn macht. Wir müssen neue Bande zur Vermeidung von Gefahren bilden – so wie es früher in der Produktion zur Vermeidung von Arbeitsunfällen überlebensnotwendig war.


das sind über 40% aller Beschäftigten weltweit, in „vulnerable“ Jobs, das heißt in atypischer, unsicherer Beschäftigung. Die Bandbreite reicht dabei von GelegenheitsarbeiterInnen (casual and contract workers) und TagelöhnerInnen in weit entfernten Niedriglohn-Ländern bis zu Zeitarbeit, Mini-JobberInnen, „Null-Stunden Verträgen“ und Arbeit auf Abruf in immer mehr europäischen Ländern. Über 230 Mio. Menschen sind weltweit durch politische Krisen, wirtschaftliche Not und soziale Missstände gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Sie sind oft auf Arbeit unter schlechten Lohn- und Arbeitsbedingungen angewiesen und Anfeindungen ausgesetzt. In den vergangenen Jahrzehnten sind Regierungen überall auf der Welt zu einer Wirtschaftspolitik übergegangen, die Investitionen multinationaler Unternehmen anlocken will. Die Maßnahmen reichen von Subventionen für die Ansiedlung von Produktionsstätten über Steuererleichterungen bis hin zur Deregulierung des Arbeitsmarktes. Das alles fand nicht selten in einer offen gewerkschaftsfeindlichen Atmosphäre statt, in der die ArbeitnehmerInnenrechte grundsätzlich in Frage gestellt wurden. Der Internationalen Gewerkschaftsbund erstellt laufend eine Übersicht über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten. Demnach haben 2017 in 59 von 139 untersuchten Ländern die Gewalt gegen GewerkschafterInnen und die Einschränkung von ArbeitnehmerInnenrechten zugenommen. In 75 % der Länder werden Rechte auf Kollektivvertragsverhandlungen, Vereinigungsfreiheit und Streik behindert oder verwehrt. Die Ausgliederung ganzer Unternehmensteile, die zunehmende Verlagerung der Produktion ins Ausland sowie die Ausweitung von Fremdvergaben und Arbeitskräfteüberlassung sind auch an den Gewerkschaften nicht spurlos vorbeigegangen. Vielen Beschäftigten macht diese Entwicklung nicht nur Angst, sondern sie erscheint ihnen auch ausweglos. In ihrer Mutlosigkeit wenden sie sich rechtspopulistischen DemagogInnen zu. Aber ist das wirklich so? Schwinden rund um den Globus tatsächlich die Möglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen und

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ihren Interessen Geltung zu verschaffen? Wir sind die vernetzte Gegenmacht ArbeitnehmerInnen und ihre VertreterInnen in den Betrieben und Gewerkschaften sind tatsächlich die Gegenmacht zum globalen Kapital. Ihre Stärken beruhen auf Solidarität und gemeinsamen Aktionen. Die fortgeschrittene internationale Arbeitsteilung und die globalen Wertschöpfungsketten sind Herausforderung, aber zugleich Chance, die verbliebene Organisationsmacht zu verteidigen und perspektivisch sogar Terrain zurückzugewinnen. Die internationale Kooperation entlang globaler Wertschöpfungsketten ist somit insbesondere auch für die nationalen ArbeitnehmerInnen-Vertretungen in den jeweiligen Produktionsländern wichtig. Deshalb ist das Engagement in den internationalen Branchengewerkschaftsverbänden wichtig, um sich in globalen Firmennetzwerken zu vernetzen, Informationen auszutauschen und Strategien zu entwickeln. Dazu gehören auch die Sicherung und der Ausbau des Einflusses auf nationale wie internationale Institutionen und die öffentliche Meinung, vor allem im Bündnis mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für eine faire Globalisierung mit neuen Spielregeln für Konzerne einsetzen. - Die PRO-GE sieht Chancen in der Vertiefung von internationalen gewerkschaftlichen Kooperationen, Netzwerken in Konzernen, verbindlichen Regelungen für die soziale Verantwortung von Unternehmen und gestärkten europäischen Mitbestimmungsrechten. Eine gute Möglichkeit hierfür sind auch länderübergreifende Kampagnen und Aktionismus. - Besonders betroffen von den international zunehmenden Prekarisierungstendenzen sind junge Menschen. In diesem Zusammenhang wollen wir auch die internationalen Kontakte mit gewerkschaftlichen Jugendorganisationen ausbauen und den Bekanntheitsgrad von Europäischen Jugendgremien wie IndustriALL Youth oder EFFAT Youth in Österreich steigern. Globale soziale Verantwortung der Unternehmen muss rechtlich verbindlich werden Die multinationalen Unternehmen sind heutzutage fast völlig frei bei ihren Inves-

titions- und Standortentscheidungen und können Produktion wie Dienstleistungen beliebig zwischen Standorten und Zulieferern verschieben. Bei ihrem Streben nach mehr Gewinn scheuen viele multinationale Unternehmen oftmals nicht vor Aktivitäten zurück, die die Umwelt beeinträchtigen oder zerstören, die lokale Bevölkerung vertreiben und/oder ihre Lebensgrundlage entziehen, ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechte grob verletzen sowie auch Gewaltanwendung gegen ArbeitnehmerInnen und GewerkschafterInnen beinhalten. Die OECD-Leitsätze sind wie der UN Global Compact weltweit wichtige Instrumente zur Förderung verantwortungsvoller Unternehmensführung. Für Unternehmen bieten sie einen Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von VerbraucherInnen-Interessen erwartet wird. Doch leider sind diese internationalen Regelwerke unverbindlich und Unternehmen für die Nichteinhaltung von diesen Leitsätzen nicht zur Verantwortung zu ziehen. Der United Nations Global Compact (UNGC) wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan gegründet. Das Ziel des weltumspannenden Pakts aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft: Die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Alle TeilnehmerInnen müssen sich zu 10 Prinzipien bekennen und verpflichten sich bei einem Beitritt, aktiv zur Verbesserung der Situation in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung beizutragen. 2011 haben sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte darauf verständigt, dass alle Mitgliedsstaaten klare gesetzliche Maßnahmen ergreifen, damit Konzerne, die in ihren Ländern ihren Stammsitz haben, in ihren Töchterunternehmen und Lieferketten Menschenrechte einhalten und weiters effektive Rechtsmittel für Betroffene vorsehen, diese bei


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

Die PRO-GE arbeitet in vielen gesellschaftspolitischen Themenbereichen mit anderen AkteurInnen aus der Zivilgesellschaft und zahlreichen NGOs zusammen. Sei dies die Initiativen gegen TTIP/CETA und „Anders Handeln“, die Zusammenarbeit bei Cleanclothes und Fairtrade oder Bündnisse mit verschiedenen Umweltschutzorganisationen, in denen wir Klimaschutz und ArbeitnehmerInnen-Rechte erstmals als gemeinsame und untrennbare Aufgabe verbunden haben. In der Plattform „Wege aus der Krise“ haben wir mit einer Vielzahl unterschiedlichster Organisationen gemeinsame Alternativen zur neoliberalen Sparpolitik entwickelt. Auch in unserem ureigensten Tätigkeitsbereich – dem Kampf für ArbeitnehmerInnen-Rechte und ihre Durchsetzung – haben komplexer werdende Sachverhalte unsere Zusammenarbeit mit verschiedene NGOs befördert: Sei es die Zusammenarbeit mit Migrationsberatungsstellen oder gar im Extremfall mit jenen NGOs, die sich um die Betreuung von Opfern von Menschenhandel kümmern. Institutionalisiert haben wir diese Zusammenarbeit durch die Errichtung der „Anlaufstelle für gewerkschaftliche Unterstützung undokumentiert Arbeitender“ („undok“-Anlaufstelle genannt). All diese NGOs, mit denen wir zusammenarbeiten, setzen sich wie wir für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder ein. Sie tun dies aber aus einem anderen, für uns neuen Blickwinkel. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch war stets für beide Seiten gewinnbringend. Der Input von „außen“

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Extras

Eurobetriebsräte stärken Die europäischen Betriebsräte stellen bislang die einzigen grenzüberschreitenden Vertretungsgremien dar, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Bislang wurde in rund 1.100 von ca. 2.500 möglichen europaweit tätigen Unternehmensgruppen ein EBR eingerichtet. Jährlich kommen etwa 30-40 neue dazu, die in Kooperation mit den zuständigen Gewerkschaftsverbänden auf nationaler Ebene und in Europa ausgehandelt werden. Angesichts der enormen Herausforderungen, mit denen die europäischen Beschäftigten und Unternehmen konfrontiert sind, ist dies noch dringender geworden: sei es der Übergang zu einer digitalen, umweltfreundlichen Wirtschaft, alternde Belegschaften, der ständig zunehmende Druck durch eine schlecht regulierte Globalisierung oder politische Unsicherheiten. Die PRO-GE wird die Betreuung der rund 100 EBR-VertreterInnen in ihrem Bereich intensivieren, denn sie sind für die Wahrung der Interessen der Beschäftigten bei Umstrukturierungen der Unternehmen in der EU unerlässlich. Die PRO-GE fordert daher: - Rechtlich verbindliche Verbesserungen,

4. Bündnisarbeit

GO & Arbeitsprogramm

Schritte zu einer Global Labor Governance: Globale Rahmenvereinbarungen Bis auf die Richtlinie für Europäische Betriebsräte gibt es keine rechtliche Grundlage, die internationale Arbeitsbeziehungen regelt oder Arbeitsstandards über nationale Grenzen hinweg verbindlich festlegt. Eine Möglichkeit, Mindestarbeitsstandards weltweit an allen Konzern-Standorten festzuschreiben, bieten die Globalen Rahmenvereinbarungen der internationalen Branchengewerkschaftsverbände (IndustriALL, IUL) mit multinationalen Unternehmen. Darin bekennen sich die Unternehmen zu den grundlegenden Arbeitsnormen (ILO-Kernarbeitsnormen) und Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und oft auch zu Monitoring und Kontrolle der Einhaltung. Zum Geltungsbereich gehören stets weltweit alle Standorte des jeweiligen multinationalen Unternehmens. In den meisten Vereinbarungen finden sich zudem Passagen, die eine Anwendung der vereinbarten Standards auf die Zuliefererbeziehungen vorsehen, das heißt auf die Unternehmen der globalen Wertschöpfungskette des Unternehmens.

- Unser Ziel ist der Abschluss globaler Rahmenvereinbarungen für österreichische Unternehmen, um vor allem die Anerkennung und Gründung von betrieblichen Interessenvertretungen an Standorten in mittel- und südosteuropäischen Ländern zu erleichtern.

um die Mitwirkungsrechte der ArbeitnehmerInnen (insbesondere das Recht der EBRs auf Information, Konsultation und Beteiligung) wirksamer und effizienter auszugestalten. - Nicht alle europäischen Länder beteiligen sich gleichermaßen an der Beschickung von EBRs – teilweise in Ermangelung entsprechender Strukturen, teilweise aus anderen Gründen. Wir fordern den Europäischen Gewerkschaftsbund auf, hier eine verstärkte Koordinationsaufgabe wahrzunehmen.

Side Events

Die PRO-GE fordert daher: - Eine aktive Beteiligung der österreichischen Bundesregierung an den Verhandlungen über ein verbindliches UN-Abkommen. - Die Schaffung eines österreichischen Sozialverantwortungsgesetzes, das österreichische Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte bei ihren eigenen Auslandsaktivitäten sowie durch ihre Zulieferer, Kunden sowie Sub- und Töchterunternehmen verpflichtet. Vorbild hierfür kann ein Frankreich erlassenes Gesetz sein, das 120 französische Unternehmen wie etwa Danone, Renault und Total verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken an ihren Standorten weltweit vorzubeugen, und bei Verstoß gegen ihre Sorgfaltspflicht haftbar macht.

Die wichtigste Wirkung der Globalen Rahmenvereinbarungen im europäischen Raum ist die Stärkung der länderübergreifenden Kooperation der ArbeitnehmerInnen sowie ihre Unterstützung im Fall von Konflikten bei der Gründung einer betrieblichen Gewerkschaftsorganisation oder bei der Durchsetzung des Rechts auf Kollektivverhandlungen. Zudem können globale Rahmenvereinbarungen die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften aus unterschiedlichen Ländern verbessern und zum Mainstreaming der ILO-Kernarbeitsnormen in multinationalen Unternehmen beitragen, wobei die Garantie der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Verhandlungen im Vordergrund stehen.

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Nichteinhaltung zu klagen. Leider ist in Österreich außer unverbindlichen Empfehlungen an die heimischen Unternehmen nichts passiert. Österreich hat sich aber für einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat (2019 bis 2021) beworben und soll daher eine Vorbildfunktion übernehmen.


hat uns geholfen, unseren Horizont zu erweitern und umgekehrt Wissen um Gewerkschaftsarbeit und unsere Inhalte zu verbreiten. Mit vereinten Kräften ist unsere Wirksamkeit und Durchsetzungskraft unbestritten eine größere. Auch die Zusammenarbeit mit Gruppen, denen wir als ArbeiterInnen-Gewerkschaft traditionell wenig begegnen, konnten wir ausbauen: So gibt es mittlerweile eine fundierte Zusammenarbeit mit Universitätsinstituten und Studierenden, die sich zunehmend unserer Themen als Forschungsschwerpunkt annehmen, unseren Erfahrungsschatz dafür nutzen und uns ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse für unsere Arbeit zur Verfügung stellen. Wir erleben derzeit in ganz Europa nicht nur wachsende Angriffe auf die demokratisch legitimierten Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen und betriebliche Demokratie, sondern auch auf NGOs, zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie insgesamt. Dazu zählt auch die politisch motivierte Einstellung von Förderungen, die für viele zivilgesellschaftliche Organisationen überlebenswichtig sind. In gleichem Maße besorgniserregend sind auch die zunehmende Überwachung, Versuche die Versammlungs- und Meinungsfreiheit einzuschränken und die Kriminalisierung von politischer Aktivität und Protest. Um dagegen gemeinsam Widerstand zu leisten ist die PRO-GE dem „Solidaritätspakt der Zivilgesellschaft“ beigetreten. Die PRO-GE wird ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entsprechend weiterführen. Gleichzeitig gilt es auch, unseren KooperationspartnerInnen bei rauem Wind zur Seite zu stehen. Angriffen gegen zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie werden wir uns entschieden entgegenstellen. 5. Starke Betriebsräte und betriebliche Mitbestimmung Sowohl die Zahl der Betriebsrats-Körperschaften, als auch der von ihnen betreuten ArbeitnehmerInnen ist deutlich zurückgegangen! Österreichweit ist laut einer Studie von Forba die Zahl der ArbeitnehmerInnen, die von einem Betriebsrat vertreten werden, allein von 2007 bis 2012 von 47 % auf 39 % (ohne öffentlichen Dienst) gesun-

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ken. Innerhalb der PRO-GE ist die Zahl der ArbeiterInnen, die einen Betriebsrat haben, von 2013 bis 2017 um 5,2 % gesunken, die Zahl der Betriebsratskörperschaften gleich um 8,3 %. Diese dramatische Entwicklung ist einerseits auf ein sinkendes gewerkschaftliches Bewusstsein der ArbeitnehmerInnen und ihre steigende Individualisierung, zersplitterte Interessenslage und Entsolidarisierung zurückzuführen. Aber auch die Betriebsratsarbeit selbst wird immer schwieriger: „Zerrieben zwischen den Mühlsteinen einer enthemmten Deregulierung, eines scharfen internationalen Wettbewerbs und den berechtigten Erwartungen der sozial immer stärker frustrierten ArbeitnehmerInnen“ (Univ.Prof. Klaus Firlei) wird es für Betriebsräte immer schwerer, eine gleichgewichtige (!) und faire Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten zu erreichen. Betriebsräte werden zunehmend eher in der Rolle einer „Feuerwehr“ als einer souveränen Interessenvertretung gesehen. Daher sinkt auch die Bereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, selbst eine Aufgabe im Betriebsrat zu übernehmen. Zudem stellen neue Technologien wie Crowdwork, die Arbeitsgestaltung mit Methoden von „Industrie 4.0“ usw die Betriebsräte nicht nur vor stetig komplexer werdende Aufgaben, sie drohen auch die bisherigen Produktionskonzepte und Betriebsformen wesentlich zu verändern. Ein immer globalerer Wettbewerb und tendenziell globalerer Arbeitsmarkt verstärken die Erpressbarkeit der betrieblichen Interessenvertretung. Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kann bereits auf ein über 40-jähriges Bestehen zurückblicken. Trotz einer sich rasant ändernden Arbeitswelt erweist es sich in vielen Bereichen auch heute noch als praxistauglich. So können die bewährten §§ 96 und 96a ArbVG, die den verpflichtenden Abschluss einer Betriebsvereinbarung verlangen, viele nachteilige Folgen neuer Technologien im Zuge der sog. „Industrie 4.0“ einfangen. Insbesondere die Gefahr steigender Überwachung der MitarbeiterInnen durch die immer größere Menge an erhobenen Daten und ihre Verknüpfung über eine ganze Reihe von verschiedenen Programmen hinweg. Dennoch gibt es angesichts der sich ändern-

den Arbeits- und Betriebsrealitäten einen gewissen Reformbedarf. Gleichzeitig sehen wir auch, dass immer mehr BetriebsinhaberInnen versuchen, eine erstmalige Betriebsratswahl zu verhindern und die Belegschaft gegen solche Ideen zu demoralisieren. Hier sind unsere gesetzlichen Möglichkeiten vergleichsweise zahnlos, gilt die Verhinderung einer Betriebsratswahl mangels Sanktion ja nahezu schon als Kavaliersdelikt. Hier sind dringend abschreckende und effektive Strafen für den Fall der (auch nur versuchten) Verhinderung einer Betriebsratswahl erforderlich. Die Errichtung und Wahl eines Betriebsrats ist eine ganz wesentliche Frage der innerbetrieblichen Demokratie. Von der Wahl eines BR profitieren alle Als Vertreter der Interessen der Belegschaft ist der Betriebsrat nicht immer „angenehm“, das ist auch nicht seine Aufgabe. Umgekehrt hat das Bestehen eines Betriebsrats auch für den/die ArbeitgeberIn ganz massive Vorteile: Nicht zuletzt ist es das oberste Ziel der gesamten Betriebsverfassung, einen Interessenausgleich zwischen den einander zwangsläufig widerstrebenden Interessen der Belegschaft und des Unternehmens herbeizuführen. Sie trägt damit letztlich zum sozialen Frieden im Betrieb und einem guten Betriebsklima bei. In vielen Betrieben ohne Betriebsrat sind die immer wieder aufkeimenden Probleme ähnlich gelagert, werden aber nie gelöst – ein Betriebsrat fungiert in solchen Situationen als Sprachrohr und Vermittler. Der Betriebsrat hat das Vertrauen der Belegschaft, auf den/die ArbeitgeberIn wird dies wesentlich seltener zutreffen. Gerade aber Veränderungen, wie eine neue Arbeitszeitverteilung oder die Einführung neuer Technologien, brauchen genau dieses hohe Vertrauen der ArbeitnehmerInnen. Betriebe mit Betriebsrat sind darüber hinaus wirtschaftlich erfolgreicher – das belegen viele Studien, z.B. auch der Weltbank. Hände weg von unseren Betriebsräten! Die großen Erfolge im Bereich der Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten in Hinblick auf ihre individualrechtlichen Ansprüche bedeuten für uns nicht, dass es deswegen keine getrennten Betriebsräte mehr braucht. Gleiche Rechte


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

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Extras

Bessere Arbeitsbedingungen für die Betriebsratsarbeit - Betriebsratsarbeit ist die demokratisch legitimierte Interessenvertretung, nicht ein bloßes „Ehrenamt“. Viele Betriebsratsmitglieder stehen vor der Herausforderung, dass ihnen der gesetzliche Anspruch auf Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit verwehrt wird. Zur besseren und rechtssicheren Durchsetzung dieses Anspruchs fordern wir, dass das diesbezügliche Ausnahme-Regel-Prinzip umgedreht wird. Nötigenfalls liegt daher auch Überstundenarbeit vor, für die aber Zeitausgleich, nicht Geld, zustehen soll. - Auch die Möglichkeit der Festlegung

GO & Arbeitsprogramm

Die PRO-GE wird in den kommenden Jahren ihre Bemühungen darauf konzentrieren, neue Betriebsratskörperschaften zu initiieren und zugleich die Arbeitsbedingungen für Betriebsräte zu verbessern. Angriffen auf BR-Körperschaften als demokratisch gewählte Interessenvertretungs-Organe, sei es generell durch Gesetzesänderungen oder individuell im Betrieb, werden wir entschieden entgegentreten.

Neue Betriebsratskörperschaften - Eine wesentliche Erleichterung der Betriebsratswahlen. Dazu gehören insbesondere kürzere Fristen für die erstmalige Betriebsratswahl, um Sabotage zu erschweren. Insbesondere zwischen der Einladung der Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands und der Versammlung selbst genügen drei Tage (derzeit zwei Wochen). - Einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz für EinberuferInnen der Betriebsratsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands. - Strafrechtliche Sanktionen bei Behinderung oder Vereitelung einer Betriebsrats-Wahl. - Das Zugangsrecht der Gewerkschaften zu allen Betrieben, gerade auch ohne Betriebsrat, ist in der Wissenschaft anerkannt; von diesem Recht werden wir selbstbewusst Gebrauch machen! - Jeder PRO-GE-Bezirksvorstand oder Regionalvorstand soll sich die Organisation eines Betriebs vornehmen, eine Aktionsgruppe bilden und in einer Auftaktveranstaltung die Vorgangsweise festlegen (z.B. auch vorbereitende, gezielte Betriebsbesuche gemeinsam mit der Arbeiterkammer). - Einen verpflichtenden Frauenanteil in der Betriebsratskörperschaft im Ausmaß des Frauenanteils im Betrieb.

fixer, regelmäßiger „Teilfreistellungen“ für bestimmte Tätigkeiten (Bürozeiten, Arbeitspakete etc.) würde die Betriebsrats-Arbeit erleichtern und das Wesen des Betriebsrats als Kollegialorgan widerspiegeln (es ist eben gerade nicht der/die Vorsitzende für alle Agenden zuständig). - Gewerkschaftsarbeit ist Betriebsratsarbeit! Das Erfordernis der unmittelbaren Betriebsbezogenheit im Zusammenhang mit der Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen wie bspw. BR-Konferenzen ist zu eng und gehört gestrichen. Gerade die Teilnahme an BR-Konferenzen im Zuge von Kollektivvertrags-Verhandlungen ist von unmittelbarem Interesse und der Gang und die Ergebnisse der Verhandlungen von unmittelbarer Auswirkung für die ArbeitnehmerInnen der Betriebe der jeweiligen Branche. - Stärkung der Rechtsstellung der Ersatzmitglieder des Betriebsrats, insbesondere beim Kündigungs- und Entlassungsschutz, und einen Anspruch auf Bildungsfreistellung für Ersatzmitglieder. - Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Wochen. Um die Arbeit zu erleichtern, soll es die Möglichkeit geben, die Ansprüche auf Bildungsfreistellung aller Betriebsräte in einem Pool zusammenzufassen, den Einzelne auch in einem höheren Ausmaß ausschöpfen können. - Herabsetzung der Freistellungsgrenzen; zumindest Anspruch auf Teilfreistellung für kleine Betriebe unterhalb der derzeitigen Freistellungsgrenzen. - Kein Wegfall der Freistellung während einer laufenden Funktionsperiode wegen dauerhaftem Herabsinken der ArbeitnehmerInnen-Zahl. - Möglichkeit der Teilung einer Freistellung zwischen zwei Betriebsratsmitgliedern (dauerhafte Teilfreistellung). - Die Regeln über die Geheimhaltung insbesondere von Aufsichtsrats-Informationen müssen klar sein und dürfen keinesfalls die Information der ArbeitnehmerInnen durch den Betriebsrat behindern, wenn dies zu deren Interessenvertretung nötig ist. - Für die Teilnahme an Betriebsversammlungen muss die volle Entgeltfortzahlung für die ArbeitnehmerInnen gesichert werden. - Erhöhung der Anzahl der BR-Mandate

Side Events

Die PRO-GE fordert daher: - Hände weg von unseren Betriebsräten! Das bedeutet insbesondere keine Zwangs-Zusammenlegung von Körperschaften oder sonstige Verschiebung oder Reduktion von Mandaten. - Auch bei der bewussten Entscheidung, einen gemeinsamen Betriebsrat einzurichten, soll die Mandatszahl künftig der Summe der Mandate getrennter Körperschaften entsprechen. Es ist nicht einzusehen, warum der Vertretungsaufwand geringer sein sollte.

Die PRO-GE fordert daher einen umfassenden Ausbau und eine Modernisierung der BR-Rechte:

Members & Guests

und die Beseitigung von Diskriminierung bedeutet nicht, dass die Arbeitssituation und betriebliche Realität für Angestellte im Büro und ArbeiterInnen in der Halle oder auf der Baustelle dieselbe ist. Der Betriebsrat ist Vertreter der Interessen der Belegschaft der jeweiligen ArbeitnehmerInnengruppe – weder können diese Interessen gleichgeschaltet werden, noch ist der Betriebsrat Vertreter der individualrechtlichen Ansprüche. Wir beobachten die derzeitige Diskussion mit großer Skepsis und halten fest, dass eine Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung unter dem Deckmantel der Beseitigung einer im ArbVG ohnehin nie vorhandenen Ungleichbehandlung für uns nicht in Frage kommen wird! Die (bewusst gewollte!) Entscheidung für einen gemeinsamen Betriebsrat ist auch heute bereits möglich. Jegliche Zusammenlegung von Vertretungskörperschaften im ArbVG – egal, ob durch aktive Zusammenlegung oder über zukünftige Gesetzesänderungen – muss unter den Gesichtspunkten vonstattengehen, dass dadurch weder die Anzahl der Mandate noch die Repräsentativität verschiedener Belegschaftsgruppen reduziert wird.


sowie Ersatzmandate, damit auch bei der langen Funktionsperiode von fünf Jahren die Liste nicht vorzeitig ausdünnen kann. - Besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz für Sicherheitsvertrauenspersonen (anstelle der bisherigen Möglichkeit einer Motivanfechtung). Neuer, zeitgemäßer Betriebsbegriff - Um die Arbeit zu erleichtern, muss der Betriebsbegriff wesentlich flexibler gestaltet werden. In welcher Organisationsform eine effiziente Arbeit möglich ist, müssen die ArbeitnehmerInnen selbst (durch Beschluss der Betriebsversammlung) festlegen können. Dem/der ArbeitgeberIn steht nur eine gerichtliche Missbrauchskontrolle zu. So wird beispielsweise auch ein Regionalbetriebsrat (für Unternehmen mit vielen Filialen), ein Standort-“Betriebsrat“ (eine betriebsratsähnliche Interessenvertretung für mehrere Unternehmen) und dergleichen möglich. Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung - Der (verstärkte) Einsatz neuer Technologien (z.B. im Rahmen der sog. „Industrie 4.0“) muss von vornherein mitwirkungspflichtig sein, ganz unabhängig davon, ob die Technologie zu Nachteilen für die ArbeitnehmerInnen führen kann oder nicht. Das betrifft z.B. vorzeitige Informationspflichten und gemeinsame Risikoanalysen, aber auch den Abschluss einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes der Technologie, der damit verbundenen Arbeitsbedingungen und der Abmilderung auch nur potenziell nachteiliger Auswirkungen. - Ausbau der Mitbestimmungsrechte bei Überwachung der MitarbeiterInnen auch abseits des Berührens der Menschenwürde. - Begründungspflicht bei Kündigungen und ein Mitspracherecht bei Einstellungen, aber auch bei einvernehmlichen Auflösungen. - Die Erstellung und Abänderung von Muster-Arbeitsverträgen soll ebenso der Mitbestimmung nach § 96a ArbVG unterliegen, wie die Bedingungen von Neueinstellungen oder der Kündigung von ArbeitnehmerInnen, die Bedingungen der Übernahme von ArbeiterInnen ins Angestelltenverhältnis und insbesondere die

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grundsätzliche Frage einer Einstellung von Leih-ArbeitnehmerInnen. - Verpflichtung des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin, dem Betriebsrat unaufgefordert eine Kopie jedes ausgestellten Dienstzettels zu übermitteln. - Das (beidseitige!) Vetorecht bei Leistungslöhnen (§ 96 ArbVG) sollte durch das Mitentscheidungsverfahren gemäß § 96a ArbVG ersetzt werden. - Die Zutritts- und Interventionsrechte von Überlasser-Betriebsräten auch beim Beschäftiger müssen ausdrücklich klargestellt werden. - Die Verankerung von freien Betriebsvereinbarungen im ArbVG – zumindest dann, wenn sie Bestandteil einer anderen BV sind (z.B. Entgeltreglungen in einer Arbeitszeit-BV), um zu verhindern, dass verschiedene Teile ein und derselben Betriebsvereinbarung rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind (z.B. Entgeltbestimmungen können gekündigt werden, Arbeitszeit nur bei der Schlichtungsstelle). - Die Kündigung von freiwilligen Betriebsvereinbarungen muss zwingend zu deren Nachwirkung führen; die Fehlentscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach eine solche Nachwirkung im Vorhinein ausgeschlossen werden könne, ist zu korrigieren. - Jede Betriebsvereinbarung gilt – wenn sie dies nicht ausdrücklich ausschließt – auch für in den Betrieb überlassene Arbeitskräfte. - Betriebsvereinbarungen sollen auch für arbeitnehmerähnliche Personen abgeschlossen werden können, sie müssen das aber ausdrücklich anführen. - Erweiterung der erzwingbaren Betriebsvereinbarungen (z.B. Frauenförderung). - Einrichtung eines/einer verpflichtenden betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der/die im Einvernehmen mit dem Betriebsrat zu bestellen ist. Damit kann eine verbesserte Einhaltung des betrieblichen Datenschutzes gewährleistet werden und die Gefahren, die mit neuen Technologien einhergehen (z.B. in Hinblick auf die verschwimmende Grenze von Arbeit und Freizeit oder das Potential einer permanenten Überwachung), minimiert werden. - Ausbau der wirtschaftlichen Mitbestimmung: o Verstärkung der Rechte des Betriebsrats

bei Umstrukturierungen: Vetorecht gegen das Filetieren von Unternehmen (Ausgliederung der Grundstücke, ertragsstarker Teilbereich etc.). o Bei schleichender Betriebs- oder Organisationsänderung. o Generelle Verpflichtung zur Aushändigung des Jahresabschlusses (inkl. sämtlicher Erläuterungen und Zusatzdokumente) sowie Sanktionierung bei Verstoß, einer Abschrift des Gesellschaftsvertrags sowie aller im Firmenbuch einzutragender Änderungen zu übermitteln. o Informationspflichten des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin im Zusammenhang mit Ansuchen um Subventionen aus Mitteln der öffentlichen Hand. - Stärkung der Rechte der Konzernvertretung gegenüber ausländischen Konzernen. Effektive Sanktionen bei Missachtung der BR-Rechte: - Die Strafen, die es derzeit für Verstöße gegen das Arbeitsverfassungsgesetz gibt, sind zu mild und haben keine abschreckende Wirkung. Der Strafrahmen muss deshalb deutlich erhöht werden. Er könnte sich bspw. an der wirtschaftlichen Leistung des Betriebes orientieren. - Verstöße gegen Mitwirkungsrechte des Betriebsrats oder gegen Betriebsvereinbarungen müssen ausnahmslos durch entsprechende Arbeitsgerichts-Klage des Betriebsrats unterbunden werden können. Dabei sind auch Leistungsklagen und einstweilige Verfügungen zugunsten einzelner ArbeitnehmerInnen (z.B. bei der Durchsetzung von Übernahmeverpflichtungen aus einer AKÜ-Betriebsvereinbarung) ausdrücklich vorzusehen. 6. Das Sprachrohr junger ArbeitnehmerInnen – Jungendvertrauensrat bleibt! Die von der neuen Bundesregierung geplante Abschaffung des Jugendvertrauensrates (JVR) ist ein Angriff auf die Mitbestimmungsrechte der jungen Generation und muss mit aller Kraft verhindert werden! Die geplante ersatzlose Abschaffung der Jugendvertrauensräte unter dem Deckmantel der Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre ist eine der größten Provokationen der neolibe-


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

Die Aufgabe der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit ist es, alle ArbeitnehmervertreterInnen im Betreuungsbereich der PRO-GE für ihre Tätigkeit mit jenen Kenntnissen und Kompetenzen auszustatten, mit denen sie die Interessen der ArbeitnehmerInnen bestmöglich vertreten und

Grundausbildung Der Abschluss der Grundausbildung für Betriebsrats-Mitglieder ist wie der Lehrabschluss für einen Lehrling. Erst nach dieser Ausbildung kann man seine Tätigkeit gut und qualifiziert ausüben. In der Grundausbildung werden die Themen und Werkzeuge für die tägliche Betriebsratsarbeit vermittelt. Von der Betriebsratssitzung, der Betriebsversammlung, von den Mitbestimmungsrechten bis zur Bildungsfreistellung werden alle Kompetenzen für die tägliche Betriebsratsarbeit geschult. Auch die Funktion als gewerkschaftliche ArbeitnehmerInnenvertretung wird anhand der Themen Geschichte der ArbeiterInnenbewegung, Organisationsaufgaben und Mitgliederwerbung ausführlich behandelt. Diplomausbildung Die Diplomausbildung ermöglicht allen BetriebsrätInnen längerfristig in Ausbildung zu bleiben. BetriebsrätInnen mit abgeschlossener Grundausbildung können bei der Diplomausbildung aus sieben vorgegebenen Themenblöcken wählen: Arbeitsrecht, Lohnverrechnung, Wirtschaftliche Mitbestimmung, Arbeitszeit, Soziale Sicherheit, Betriebsratsarbeit, Internationale Betriebsratsarbeit.

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Extras

7. Gewerkschaftliche Bildungsarbeit

Side Events

Die PRO-GE fordert daher: - Das Regierungsprogramm aus dem Dezember 2017 beinhaltet den Passus „Das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt (Harmonisierung mit „Wählen ab 16“) und ersetzt den Jugendvertrauensrat“. Die PRO-GE fordert die Bundesregierung auf, dieses Vorhaben umgehend zurückzunehmen. - Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum ehrenamtlichen Engagement unserer JugendvertrauensrätInnen. - Die Ausdehnung der Bildungsfreistellung für aktive JugendvertrauensrätInnen von derzeit 2 Wochen auf 3 Wochen sowie einen Anspruch auf Bildungsfreistellung für Ersatzmitglieder des Jugendvertrauensrats im selben Ausmaß wie für aktive JugendvertrauensrätInnen. - Eine klare und genaue Definition des § 116 Arbeitsverfassungsgesetz, zugunsten der Vertretung der ArbeitnehmerInnen. - Bei Verhinderung oder Beeinflussung der Wahl einer Jugendvertrauensratskörperschaft, trotz Vorliegens der erforderlichen Voraussetzungen, muss es Sanktionen für den Betrieb geben. - Stimmrecht des JVR im Betriebsbrat, sofern es ausschließlich um vom JVR vertretene jugendliche ArbeitnehmerInnen geht

damit auch ihre gewerkschaftliche Aufgabe erfüllen können. Neben Idealismus, Courage und Energie sind umfassendes arbeitsrechtliches Wissen, Gleichstellung, Terminmanagement und Konfliktkompetenz gefragt. Dies betrifft BetriebsrätInnen, JugendvertrauensrätInnen, EuropabetriebsrätInnen, Sicherheitsvertrauens-personen und Behindertenvertrauenspersonen sowie alle FunktionärInnen der PRO-GE. Die gewerkschaftliche Bildungsarbeit für BetriebsrätInnen umfasst die Grundausbildung, die Diplomausbildung und die Spezialseminare. Wir wollen erreichen, dass mindestens 70 % aller aktiven Betriebsrats-Mitglieder die Grundausbildung und mindestens 30 % die Diplomausbildung abgeschlossen haben. Die Koordination der Bildungsarbeit soll durch Treffen des Bundesbildungsausschusses mit den Bildungsverantwortlichen der Länder und der Abteilungen verbessert werden.

Members & Guests

zen, wenn sich engagierte Jugendliche demokratisch organisieren möchten. Hier bedarf es klarer Regelungen mit Sanktionen, die diese Missstände beseitigen. Auch eine gesetzliche Ausweitung der Bildungsfreistellung für aktive Jugendvertrauensrats-Mitglieder sowie der dringend notwendige Zugang zu dieser für Ersatzmitglieder dürfen nicht länger auf sich warten lassen. Gewerkschaftliche Bildung ist das A und O einer funktionierenden betrieblichen Sozialpartnerschaft und dient sowohl der Belegschaft als auch der Arbeitgeberseite.

GO & Arbeitsprogramm

ralen Kräfte in unserem Land gegenüber ArbeitnehmervertreterInnen. Die innerbetriebliche Arbeit von JugendvertrauensrätInnen ist unverzichtbar. Sie überwachen die Einhaltung der Berufsbilder, arbeiten gemeinsam mit AusbildnerInnen an Problemlösungen, entwickeln Ausbildungskonzepte mit und engagieren sich im Sinne der Gemeinschaft unter den Lehrlingen. Vor allem sind sie aber AnsprechpartnerInnen für alle Sorgen der Jugendlichen am Arbeitsplatz. Der JVR vertritt speziell die Interessen der Lehrlinge im Betrieb und hat somit die gesetzlich verankerte Aufgabe, mit dem Betriebsrat gemeinsam die Lehrausbildung zu kontrollieren sowie mitzugestalten! Aus allen Ländern der Welt blickt man positiv auf unser duales Ausbildungssystem. Daran sind Generationen von JugendvertrauensrätInnen zu einem hohen Grad mitverantwortlich. Es ist unmöglich, dass der Betriebsrat – selbst wenn es innerhalb der Körperschaft eine eigens zuständige Person für Lehrlings- und Jugendagenden gibt – die Interessen der Lehrlinge und Jugendlichen gleichermaßen wie bisher der JVR vertreten kann. Viele Lehrlinge verlieren damit auch die Möglichkeit eine geeignete Vertretung wählen zu können. Sie dürfen aufgrund der verlängerten Funktionsperiode des Betriebsrats auf fünf Jahre mitunter während ihrer (meist vierjährigen) Lehrzeit gar nicht wählen! Gerade in Zeiten, in denen sich immer weniger junge Menschen freiwillig bei den Blaulichtorganisationen, in Musikvereinen o.Ä. engagieren, wäre es ein katastrophales Zeichen der Bundesregierung, wenn freiwilliges Engagement im Betrieb abgeschafft werden würde. Die Arbeit von über 1.500 aktiven JugendvertrauensrätInnen hilft tausenden jungen ArbeitnehmerInnen in Österreich den Sprung ins Erwachsenenleben optimal zu meistern und darf darum keinesfalls beendet werden. Viel wichtiger wäre es, sich für den Ausbau der Rechte des Jugendvertrauensrats einzusetzen. Leider gibt es immer noch unzählige Betriebe, die sich mit allen Mitteln gegen die Installierung eines JVR wehren. Oft kommt es in diesem Zusammenhang zu Einschüchterungsversuchen und Androhungen von beruflichen Konsequen-


Ziel der Diplomausbildung ist es, mindestens sechs der zur Wahl stehenden Themenblöcke zu absolvieren. Unter dem Motto „Lebensbegleitendes Lernen“ wollen wir als PRO-GE die uns zur Verfügung stehende Bildungsfreistellung nützen. Spezialseminare Neben den traditionellen Wissensgebieten, etwa im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts, steht auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen und das Wissen um Problemfelder unserer Gesellschaft im Vordergrund. Dazu gehören: • Strategische Gesprächsführung • Führung und Leitung von Betriebsratsteams • Teamarbeit im Betriebsrat • Einkommensbericht • Alltagsrassismus, Rechtsradikalismus und neu auflebende „neue Rechte“ • Gender Mainstreaming, Diversitätsmanagement • Burnout, Mobbing, Suchtprävention, Energie Zugang zur gewerkschaftlichen Bildung Das Arbeitsverfassungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Die Bildungsfreistellung muss verstärkt genutzt werden, damit möglichst viele KollegInnen eine betriebsrätliche Ausbildung haben. Gleichzeitig ist es mit den steigenden Anforderungen an die Betriebsratsarbeit unerlässlich, das Ausmaß an Bildungsfreistellung auszuweiten. Für uns ist es von grundsätzlicher Bedeutung, allen FunktionärInnen die Teilnahme an den Angeboten der PRO-GE zu ermöglichen. Die Schulungsarbeit ist daher laufend dahingehend zu überprüfen, ob die Angebote von Frauen und Männern gleichermaßen wahrgenommen werden können; ist dies nicht der Fall, so müssen die Ursachen eruiert und die Angebote bedarfsgerecht adaptiert werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrung wird sich die PRO-GE in den kommenden Jahren verstärkt an Frauen und KollegInnen mit Migrationshintergrund richten, um ihnen gezielt die Teilnahme an unseren Seminaren zu ermöglichen. Dies kann durch speziell ausgerichtete Seminare oder an-

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dere Sprachenangebote ermöglicht werden. Die Ausbildung der BetriebsrätInnen erfolgt nach einem partnerschaftlichen Prinzip. Die Methodik der Seminare knüpft an die konkreten Erwartungen und Erfahrungen der TeilnehmerInnen an. Die Inhalte der Seminare bleiben aber nicht auf die Vermittlung von Fakten beschränkt, sondern müssen sich auch auf die Vermittlung von Fertigkeiten zur Umsetzung des Gelernten erstrecken. In den Seminaren wird mit den modernsten pädagogischen Methoden gearbeitet, um alle SeminarteilnehmerInnen zielorientiert auf die gewerkschaftliche Tätigkeit im Betrieb vorzubereiten bzw. das vorhandene Wissen auszubauen und zu stärken. Der Erfahrungsaustausch der TeilnehmerInnen während der Seminare sowie die Diskussion über die Ziele gewerkschaftlicher Politik stärken die BetriebsrätInnen in ihrer Rolle als gewerkschaftliche MeinungsbildnerInnen in den Betrieben. Unsere gewerkschaftliche Schulungsarbeit ist nach den Prinzipien von Gender Mainstreaming zu organisieren. Das betrifft einerseits die angebotenen Kurse und Seminare, deren inhaltliche, organisatorische und zeitliche Gestaltung sowie eine ausgewogene Auswahl von ReferentInnen. 8. Gender Mainstreaming & Diversity in der PRO-GE Gender Mainstreaming ist ein wichtiges Instrument der Gleichstellungspolitik zwischen den Geschlechtern und steht für die Bewusstmachung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern, die in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden müssen. Gender Mainstreaming bezieht bewusst die geschlechterspezifischen Sichtweisen mit ein, zeigt die bestehenden Diskriminierungen auf und benennt deren Ursachen. Diversität (englisch: „diversity“/deutsch: Vielfalt) bezeichnet die soziale Vielfalt von Menschen und in unserem Verständnis den diskriminierungsfreien Umgang mit dieser Vielfalt. Die PRO-GE bekennt sich zum Prinzip des Gender Mainstreamings. Die Umsetzung des Konzepts von Gender Mainstreaming

hat bereits begonnen und muss weiterhin engagiert betrieben werden. Die strukturelle Beschäftigung und den wertschätzenden Umgang mit Diversität sehen wir als konsequente Erweiterung dieser Arbeit an. Dadurch wird der Verantwortung einer modernen und sozial fortschrittlichen Institution Rechnung getragen, die vorbildhaft den Weg für die Arbeit von Betriebsratsmitgliedern, Vertrauenspersonen und Mitgliedern bereitet. Die PRO-GE nimmt sich daher für die nächsten fünf Jahre Folgendes vor: - Gender Mainstreaming und der wertschätzende Umgang mit Diversität muss als fester Bestandteil in allen Organisationsbereichen und der politischen Arbeit verankert sein. - Gender Mainstreaming & Diversity ist als Querschnittsthema in allen Bildungsveranstaltungen der PRO-GE zu etablieren. - Beibehaltung der Bundesländerkompetenzteams (zwei Gender- & Diversity-Verantwortliche in allen Bundesländern) mit Verankerung in den Landesvorständen und verbindliche hauptamtliche Betreuung (z.B. SekretärIn) dieser Kompetenzteams mit den dafür notwendigen Zeitressourcen. - Ausbildung und Weiterentwicklung der Gender- & Diversity-Verantwortlichen in regelmäßigen Trainings. - Bereitstellung eines jährlichen Budgetrahmens für Aktivitäten im Bereich Gender Mainstreaming & Diversity. - Durchführung von gezielten Projekten wie beispielsweise o die Erhebung und Aufbereitung spezieller Daten im Wirkungsbereich der PRO-GE (Mitglieder, Beschäftigte, BRund JVR-Mitglieder, Kollektivverträge etc.) unter spezieller Bedachtnahme auf beispielsweise Geschlecht, Herkunft oder Alter, o die Umsetzung von „Gender Budgeting“ in ausgewählten Teilbereichen, o die Unterstützung von und die Teilnahme an Veranstaltungen und Bündnissen, die für Toleranz und Akzeptanz im Zusammenhang mit Diversität werben und o die verpflichtende Präsentation und Berichterstattung in den Landesvorständen, im Bundesvorstand und beim Gewerkschaftstag über die durchgeführten Aktivi-


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

täten. 9. Kampf gegen Rechtsextremismus

Extras

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Side Events

Der Abschluss von Kollektivverträgen war und ist ein Herzstück der Gewerkschaftsarbeit. Für viele Menschen ist die Existenz von Kollektivverträgen, die unabdingbare und durchsetzbare Rechte gewähren, völlig selbstverständlich. Die fast vollständige Erfassung der ArbeitnehmerInnen durch Kollektivverträge beruht auf einer weitestgehend funktionierenden Sozialpartnerschaft und einem entsprechenden gesetzlichen Rahmen, insbesondere im ArbVG. Beides ist jedoch nicht unveränderlich. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass Flächenkollektivverträge und Sozialpartnerschaft alles andere als selbstverständlich sind. Niemand außer den Gewerkschaften ist in der Lage, diese Aufgabe mit vergleichbarem Erfolg zu bewältigen. Kollektivverträge gewährleisten unter anderem Mindeststandards und helfen bei der Orientierung, wie bestimmte Arbeit, Qualifikation, Erfahrung und Leistung innerhalb eines Sektors bewertet wird. Der Abschluss von bundesweiten Branchenkollektivverträgen stellt – zumindest auf nationaler Ebene – sicher, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht über die Löhne ausgetragen wird. Kollektivverträge schaffen den Lohnabhängigen kollektive Handlungsmacht gegenüber ihren wirtschaftlich stärkeren ArbeitgeberInnen und ermöglichen ihnen die Durchsetzung ihrer Forderungen. Die PRO-GE formuliert und realisiert ihre Ziele und Forderungen für Kollektivverträge gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren BetriebsrätInnen. Damit ist gewährleistet, dass die Kollektivverträge best-

Members & Guests

III. STARKE UND DYNAMISCHE KOLLEKTIVVERTRÄGE

möglich den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen in einer modernen Gesellschaft entsprechen. Kollektivvertragsarbeit erfolgt damit nicht nur für, sondern vor allem mit unseren Mitgliedern. Für alle ArbeitnehmerInnen in einer von uns betreuten Branche sollen Kollektivverträge mit dem bestmöglichen Standard gelten. Wir sind stolz darauf, dieses Ziel fast lückenlos erreicht zu haben, selbst in Bereichen mit sehr wenigen Mitgliedern. Vorhandene oder neu entstehende weiße Flecken werden wir beseitigen. Unser Modell ist jenes der Flächenkollektivverträge mit größtmöglichen räumlichen und fachlichen Geltungsbereichen. Wir lehnen eine Zersplitterung der Kollektivverträge genauso ab, wie eine Verlagerung relevanter Verhandlungsprozesse auf die betriebliche Ebene. Die PRO-GE betreibt mit der Kollektivvertragspolitik aktive Arbeit für Gerechtigkeit in der Arbeitswelt, zur Vermeidung von Diskriminierungen, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, ArbeiterInnen und Angestellten sowie zur Generationengerechtigkeit. Die PRO-GE kooperiert eng mit den anderen Gewerkschaften zur Erreichung der gemeinsam beschlossenen Ziele und zur Wahrung der branchenübergreifenden Interessen aller ArbeitnehmerInnen, insbesondere jener der Gewerkschaftsmitglieder. Grundlagen der Kollektivvertragsarbeit Wir können deutlich beobachten, dass sich das Umfeld, in dem wir Kollektivverträge verhandeln und abschließen, laufend verändert. Der digitale Wandel und die Globalisierung sind nur zwei dieser Entwicklungen. Diese Veränderungen werden Einfluss auf unsere Kollektivverträge haben und die Kollektivvertragsarbeit wird schwieriger. Zur Erreichung guter Verhandlungsergebnisse ist es notwendig, dass sich die betroffenen ArbeitnehmerInnen weit über die bloße Mitgliedschaft hinaus mit uns für ihre Lohnerhöhungen engagieren und sich aktiv an gewerkschaftliche Aktivitäten beteiligen. Für die Gewerkschaftsbewegung ist es geradezu überlebensnotwendig, dass unsere Mitglieder Gewerkschaft als organisierte Form praktizierter Solidarität erleben. Die umfassende Information und

GO & Arbeitsprogramm

„Nicht jeder Rassist ist rechtsextrem, aber alle Rechtsextremen sind rassistisch” (Andreas Peham, Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands, DÖW). Rechtsextremismus in seiner momentanen Form ist derzeit stark im Aufwind – es muss unser Selbstverständnis sein, diesen in die Schranken zu weisen und gegen diese menschenverachtenden Tendenzen aufzutreten. Populismus und Ausgrenzung rücken immer weiter in die Mitte der Gesellschaft. Durch Organisationen wie die Identitären versuchen die „NEUEN Rechten“ ihre ausländerfeindliche Politik salonfähig zu machen. Eine große Gefahr stellt dabei auch die Übernahme rechtsextremer Positionen durch demokratisch legitimierte Parteien dar. So wird heute von einem „weichen“ Rechtsextremismus gesprochen, der sich in den letzten zehn Jahren verstärkt zeigt. Dabei geht es nicht um die Verherrlichung des NS-Staates, sondern die partielle Übernahme bestimmter rechtsextremer Positionen wie Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Dieser „weiche“ Rechtsextremismus ist insofern gefährlich, weil politische Parteien im Kampf um Stimmen gegenüber dieser Tendenz keine klar abgrenzende Stellung beziehen. Was 1999 von der FPÖ noch als „Stopp der Überfremdung“ gefordert wurde und lediglich eine Zustimmung von 20 % erreichte, lautet heute „Kampf der Islamisierung“ und erreicht laut ExpertInnen eine Zustimmungsrate von bis zu 80 %. Durch Wahlplakate mit der Aufschrift „Die Islamisierung gehört gestoppt“ oder durch Aktionen der Identitären mit dem Titel „Aktion gegen Islamisierung“ werden künstliche Feindbilder in den Köpfen der Bevölkerung geschaffen und Angst in der Gesellschaft geschürt. Gerade angesichts dieser Tatsachen ist es für uns als PRO-GE unumgänglich, weiter aktiv gegen jegliche Art von Faschismus und Rechtsextremismus aufzutreten, Aufklärungsarbeit zu leisten und junge Menschen in diesen Bereichen zu sensibilisieren.

Die PRO-GE fordert daher bzw steht dazu: - Ein entschiedenes Auftreten und Distanzieren aller GewerkschaftsfunktionärInnen (unabhängig vom Alter) gegen jegliches Aufkeimen von rechtsextremen oder faschistischen Bewegungen, innerhalb und außerhalb des österreichischen Gewerkschaftsbunds. - Intensive Aufklärungsarbeit zur Thematik Rechtsextremismus, Faschismus, Rassismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit im Schulunterricht, in den Betrieben sowie in unserer eigenen Bildungsarbeit.


Miteinbeziehung der ArbeitnehmerInnen in alle Phasen der Verhandlungen ist daher von entscheidender Bedeutung, wenn wir diese gemeinschaftliche Stärke auch weiterhin entfalten wollen. Entscheidend wird sein, diese Grundlagen zu sichern bzw. zu schaffen, auf denen unsere Fähigkeit beruht, auch in Zukunft Kollektivverträge abzuschließen. Kollektivverträge sind aktueller und wichtiger denn je. Ihre Aktualität wird auch dadurch gewährleistet, dass wir sie im Normalfall jährlich verhandeln. Die PRO-GE betrachtet eine solidarische Lohnpolitik als Gegenkonzept zur Ideologie des freien Spiels der Kräfte am Arbeitsmarkt. Wir werden Bestrebungen, die Bedeutung der Kollektivverträge einzuschränken, vehement bekämpfen. Gleichermaßen sehen wir keinen Widerspruch zwischen dem Prinzip der kollektiven, solidarischen Interessenvertretung und den stärker werdenden Bedürfnissen nach mehr Individualität. Ganz im Gegenteil: moderne Kollektivvertragspolitik schafft gesicherte Rahmenbedingungen für den/die Einzelne/n und verhindert ein Ausspielen der ArbeitnehmerInnen gegeneinander. Kollektivverträge begünstigen den Zugang zu Bildung, die Vermeidung und Beseitigung jeglicher Art von Diskriminierung, die Schaffung einer alternsgerechten Arbeitswelt, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und vieles andere mehr. Kollektivvertragsarbeit kann an verschiedenen Stellen auch fehlgeschlagene, unvollständige oder unzeitgemäße gesetzliche Regelungen korrigieren, vervollständigen oder durch zeitgemäße Bestimmungen ersetzen. Sie kann aber auf Dauer kein vollständiger Ersatz für eine nicht genügend an den Interessen der arbeitenden Menschen orientierte Sozialpolitik sein. Kollektivverträge waren in der Vergangenheit oftmals die Wegbereiter späterer sozialpolitischer Verbesserungen. Neues zu erproben und auf Grundlage dieser Erfahrungen sozialpolitische Ziele zu verwirklichen, wird auch in Zukunft eine von uns verfolgte Strategie bleiben. Herausforderungen der künftigen Kollektivvertragspolitik Die Vielfalt an Branchen, Traditionen und Identitäten innerhalb unserer Organisation

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beinhaltet große Chancen, voneinander zu lernen. Wir werden auch weiterhin unsere Erfahrungen austauschen und uns gegenseitig unterstützen. Die Festlegung von Mindestlöhnen und deren laufende Erhöhung gehört zu unseren vordringlichsten Zielen in der Kollektivvertragsarbeit. Dieses Engagement war sehr erfolgreich und im Übrigen auch wesentlich wirkungsvoller, als es ein etwaiger gesetzlicher Mindestlohn jemals sein könnte. Mindestlöhne gewährleisten Schutz vor ausufernder Ausnutzung der Arbeitsmarktlage und setzen der individuellen Erpressbarkeit Grenzen. Für unsere Mitglieder haben die Mindestlöhne auch eine wichtige Bedeutung bei der Verhandlung ihrer tatsächlichen Bezüge. Die Mindestlöhne sollen in der Regel stärker erhöht und dadurch näher an die Ist-Löhne herangeführt werden, damit sie weiterhin positiv auf die Entwicklung der Ist-Löhne einwirken. Die Kollektivvertragslöhne sollen entsprechend der Geldentwertung und der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft steigen und auch den BezieherInnen von Mindestlöhnen den Erhalt und den Ausbau eines guten Lebensstandards ermöglichen. Unsere Ziele bei der Mindestlohnpolitik stehen im direkten Zusammenhang mit den Zielen der Ist-Lohn-Politik. Die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen in unseren Branchen hat einen über die Mindestansprüche hinausgehenden Lohn. Wir bekennen uns zu einer Ist-Lohn-Politik und zu einem Niveau der Ist-Löhne, das der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche entspricht. Wir streben in allen Kollektivverträgen Ist-Lohnerhöhungen an, ggf. auch auf dem Weg von Parallelverschiebungen. Zu Recht erwarten sich die Beschäftigten von ihrer Gewerkschaft, dass ihr erreichtes Einkommensniveau im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen weiter steigt. Der Erhalt der Massenkaufkraft ist die Basis für die Inlandsnachfrage und damit wesentlicher Konjunkturtreiber. Die PROGE strebt mit der Ist-Lohn-Politik die Erhöhung der Lohnquote zu Lasten anderer Einkunftsarten an. Dies ist ein notwendiges Korrektiv zu einer zunehmend ungerechter gewordenen Einkommensverteilung. Je besser ein Kollektivvertrag ist, umso mehr Druck entsteht hinsichtlich seiner

Anwendung. Dementsprechend steigen auch die Aktivitäten der ArbeitgeberInnen, in möglichst billige Kollektivverträge zu flüchten. Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist besonders, dass es nach wie vor keine vernünftige Überprüfung der Anwendung des richtigen Kollektivvertrags gibt. Besonders bei der Abgrenzung zwischen Industrie und Gewerbe gibt es große Missstände. Die zu respektierende Organisationsautonomie der Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen darf nicht dazu führen, dass ArbeitnehmerInnen um Ansprüche gebracht werden. Wir fordern daher die Festlegung klarer und zeitgemäßer Abgrenzungskriterien in der Gewerbeordnung, um eine effektive gerichtliche Überprüfung der richtigen Kollektivvertragsanwendung zu ermöglichen. Durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurden die Regelungsbefugnisse der Kollektivverträge in mehrfacher Weise eingeschränkt. So wird z.B. die Erweiterung der Mitwirkungsrechte von BetriebsrätInnen als unzulässig beurteilt. Damit kann die Mitbestimmungsqualität der ArbeitnehmerInnen durch einen Kollektivvertrag nicht rechtswirksam verbessert werden. Neben rechtlichen Fragen bringen die nationale und internationale Vernetzung der Wirtschaft sowie der rasante technische Wandel vielfältige Anforderungen an die Kollektivvertragspolitik mit sich. Die Strukturen der Konzerne stimmen immer weniger mit jenen der Kollektivverträge überein. Wir schließen nationale Kollektivverträge in einer globalisierten Welt ab. Der Betrieb als organisatorische Einheit ist schwerer zu definieren, Arbeit wird nicht nur in Form eines klassischen Arbeitsverhältnisses geleistet, Sektorengrenzen verschwimmen usw. Wo dies möglich ist, wollen wir die Kollektivverträge einfach und klar formulieren. Die Rechtssicherheit und die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen dürfen dabei jedoch nicht geschmälert werden. Schritte in eine wünschenswerte Zukunft: - In vielen Kollektivverträgen der PRO-GE ist es gelungen, den Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung auf mindestens 1.500 Euro zu erhöhen und in weiterer Folge


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werden, vor allem dadurch, dass diese deutlich früher (z.B. erstmalig nach 15 statt bisher 25 Jahren) erreicht werden können. - Wir streben in zusätzlichen Branchen die Einführung einheitlicher Entlohnungssysteme an; insbesondere vor dem Hintergrund eines langfristig wahrscheinlichen einheitlichen AN-Begriffes.

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IV. GUTE ARBEIT FÜR ALLE 1. Zeit für neue Arbeitszeiten? – Agieren statt Reagieren!

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Extras

Seit Jahren fordern die Arbeitgeber ungebrochen die Wiedereinführung eines 12-Stunden-Tags und einer 60-Stunden-Woche. Seit Dezember 2017 ist diese Forderung nun erstmals in der Zweiten Republik auch in einem Regierungsprogramm als Vorhaben festgeschrieben. Als vermeintliche Notwendigkeit wird quer über die Branchen hinweg das Erfordernis erhöhter Flexibilität vorgebracht. Besonders zynisch ist das Argument der angeblichen besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Debatte ist nichts anderes als eine Scheindebatte. Schon heute gibt es mannigfaltige Möglichkeiten sowohl die Normalarbeitszeit als auch die höchstzulässige Gesamtarbeitszeit (inkl Überstunden) auszuweiten. Das österreichische Arbeitszeitrecht ist in hohem Maße flexibel. Worum geht es also wirklich? Die ArbeitnehmerInnen sollen immer länger, dafür ohne die entsprechenden Zuschläge arbeiten. Wann wie lange gearbeitet werden soll, sollen einzig die ArbeitgeberInnen nach der bestehenden Auftragslage bestimmen. Dies bedeutet allerdings nicht mehr Flexibilität, sondern schlicht und einfach Lohnraub und einen massiven Eingriff in das Privatleben der betroffenen ArbeitnehmerInnen. Doch damit nicht genug: Arbeitszeitflexibilisierung ist (derzeit noch) nur mit der entscheidenden Mitwirkung der Gewerkschaften sowie der Betriebsräte möglich. Diese soll nun massiv zurückgedrängt, wenn nicht gar abgeschafft werden. Doch nur durch ihre Einbeziehung kann sichergestellt werden, dass ein entsprechender Interessenausgleich stattfindet und sich die ArbeitnehmerInnen nicht für die Pro-

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handelt wurde. - Weiters wird es notwendig sein, Kollektivverträge mit verschiedenen PartnerInnen auf Arbeitgeberseite gleichzeitig abzuschließen, um einen angestrebten Geltungsbereich rechtlich einwandfrei abzusichern bzw. zu schaffen. - Wir werden die Wahlfreiheiten der ArbeitnehmerInnen zwischen Geld und mehr Freizeit ausbauen. Sowohl zur Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen, aber auch zur Berücksichtigung unterschiedlicher individueller Bedürfnisse ist dies sinnvoll. Beispielsweise könnte in Zukunft vermehrt vorgesehen werden, bestehende kollektivvertragliche Belastungsentgelte (Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-Zulagen, Nachtschicht-Zulagen usw.) durch Betriebsvereinbarung in einen höherwertigen Freizeit-Anspruch umwandeln zu können. Um bereits bestehenden Modellen wie der Freizeitoption besser zum Durchbruch zu verhelfen, müssen sie mit einem Rechtsanspruch versehen werden. - Unsere Kollektivverträge sind auch ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, insbesondere im Entgeltbereich. Formal ist durch die Kollektivverträge sichergestellt, dass gleiche bzw. gleichwertige Arbeiten jeweils in einer Lohngruppe zusammengefasst werden. Es ist allerdings sicherzustellen, dass formell neutrale Bewertungskriterien nicht zu einer strukturellen Diskriminierung eines Geschlechts (in der Regel der Frauen) führen können. Die bestehenden Kollektivverträge müssen daher laufend hinsichtlich versteckter Diskriminierungen überprüft werden und diese rasch beseitigt werden. - Ebenso ist es unser Ziel, in allen Kollektivverträgen die Anrechnung aller Elternkarenzen auf dienstzeitabhängige Ansprüche zu erreichen, so lange keine gesetzliche Regelung besteht. - Wir müssen unsere Kollektivverträge regelmäßig in Hinblick auf sich ändernde Gegebenheiten der Arbeitswelt anpassen. Eine solche Veränderung ist die zunehmend kürzere Betriebszugehörigkeit durch viel häufigere Arbeitgeber-Wechsel im Verlauf einer Erwerbsbiographie. Wir setzen uns daher in unseren Kollektivverträgen dafür ein, dass z.B. Dienstjubiläumsregelungen an diesen Umstand angepasst

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mindestens zu valorisieren. Die PRO-GE unterstützt die Forderung des ÖGB, als nächstes Ziel einen Mindestlohn von 1.700 Euro durchzusetzen. - Die bisherige Aufgabenverteilung bei der Festlegung von Umfang und Inhalt der Regelungsbefugnis zwischen betrieblicher und überbetrieblicher Interessenvertretung bei der Festsetzung des Arbeitsentgelts als wichtigster Kernbereich der Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat sich bewährt und soll im Interesse der ArbeitnehmerInnen beibehalten werden. - Die PRO-GE verwehrt sich daher auch gegen alle Bestrebungen, die darauf abzielen, die Ist-Lohn-Wirksamkeit unserer Kollektivverträge einzuschränken oder gar zu beseitigen. Eine Verlagerung der Verhandlung der Ist-Löhne von der Kollektivvertrags- auf die Betriebsebene lehnen wir kategorisch ab. Diese Festlegung gilt auch und insbesondere für nationale und internationale Konzerne. - In Hinblick auf die Flucht aus bestimmten Kollektivverträgen – insbesondere aus der Industrie ins Gewerbe – fordern wir die Festlegung klarer und zeitgemäßer Abgrenzungskriterien in der Gewerbeordnung, um eine effektive gerichtliche Überprüfung der richtigen Kollektivvertragsanwendung zu ermöglichen. - Im Fall eines „korrekten“ Wechsels der Kollektivvertragszugehörigkeit muss sichergestellt werden, dass die bisherigen Ansprüche nicht verloren gehen bzw ein allfälliger Verlust zumindest abgefedert wird. - Durch eine Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz muss die Regelungsbefugnis des Kollektivvertrags auf alle Fragen der innerbetrieblichen Demokratie ausgedehnt werden. - Ergänzend zu den bestehenden rechtlichen Grundlagen müssen unsere Bemühungen zur Schaffung und zum Ausbau der Anerkennung der Kollektiv¬verträge – gegebenenfalls auch jenseits der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Fachverband / einer bestimmten Innung – zunehmen. Die bewährten Instrumente der Satzung und des Mindestlohntarifs müssen ausgebaut werden, um Mindestansprüche auch für jene ArbeitnehmerInnen zu sichern, für die kein Kollektivvertrag gilt, oder deren Kollektivvertrag seit Jahren nicht mehr ver-


fitmaximierung ihrer ArbeitgeberInnen kaputtarbeiten müssen und ihre Freizeit und ihr Familienleben leiden. Arbeitszeit muss völlig unabhängig von ihrem Umfang außerdem besser vorhersehbar, planbar und mitbestimmbar sein, nur dann kann eine entsprechende Vereinbarkeit mit Familie, Weiterbildung und dem sonstigen Privatleben gewährleistet werden. Überlange Arbeitszeiten sind gesundheitsschädlich, gefährlich und vernichten Arbeitsplätze. Für bestimmte Ausnahmen, wie außerordentliche, unvorhersehbare Situationen, in denen dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden droht, ist bereits heute eine massive Ausdehnung der Arbeitszeit möglich. Wesentlich dabei ist, dass dies nur nach Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen und nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung möglich ist um den beschriebenen Interessenausgleich auch tatsächlich herstellen zu können. Die PRO-GE bleibt bei ihrem klaren „Nein“ zu einem generellen 12-Stunden-Arbeitstag. Wir haben die Debatte satt, drehen den Spieß um und gehen in die Offensive: Wir fordern kürzere, gesündere und fairere Arbeitszeiten und endlich Selbstbestimmtheit der ArbeitnehmerInnen in der Arbeitszeit! Arbeitszeitverkürzungs-Offensive In Österreich werden nach wie vor vergleichsweise viele Überstunden geleistet. In Europa liegen wir laut OECD mit fast 43 Wochenstunden auf Platz 3. Immer mehr Menschen leiden an Burnout bzw. sind überlastet, eine wesentliche Ursachen dafür sind der zunehmende Arbeitsdruck und Arbeitszeitdruck. Das wird uns auch in zahlreichen Studien regelmäßig bestätigt. Im Employment Outlook 2014 hält bspw. die OECD dazu fest: „Die verfügbaren Arbeitsressourcen – wie Arbeitsautonomie, Lernmöglichkeiten und Arbeitsplatzbeziehungen – vermögen diese hohen Arbeitsanforderungen nicht ausreichend auszugleichen. (…) Andernfalls drohen erhöhte Burnout-Raten, Depressionen und andere stressbedingte physische und psychische Krankheiten.“ Bereits heute wird ca. ein Drittel der Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen

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aufgrund psychischer Erkrankungen gewährt! Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit (trotz gewisser Entspannung am Arbeitsmarkt) weiterhin hoch. Seit mehr als fünfzehn Jahren stagniert in Österreich das sog. „Arbeitsvolumen“ – also die gesamte in Österreich erbrachte Arbeitsleistung. Zwar steigt auch die Zahl der Beschäftigten, jedoch basiert dieser Anstieg auf einer Zunahme von weniger stabilen oder nicht-existenzsichernden Beschäftigungsformen, insbesondere Teilzeit. Als PRO-GE können wir das insbesondere im Bereich der Leiharbeit beobachten, aber auch unstetige Beschäftigungen mit häufigeren Unterbrechungen unterm Jahr und Saisonarbeit sind wieder auf dem Vormarsch. Auch Scheinselbständigkeit hat den ArbeiterInnenbereich erreicht und ist hier kein „exotisches“ Phänomen mehr. Wirtschaftswachstum ist nur mehr beschränkt eine Antwort auf die steigende Arbeitslosigkeit. Zum einen ist ein dauerhaftes beschäftigungswirksames Wachstum von über 3 Prozent unrealistisch, zum anderen würde es auf einer noch stärkeren Ausbeutung endlicher Ressourcen beruhen und damit die Klima- und Ökologiekrise verschärfen. Es ist daher höchste Zeit für eine faire Verteilung von Arbeit zu kämpfen! Ziele einer deutlichen Arbeitszeitverkürzung sind: - eine gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit, - eine Entlastung für all jene, die permanent am Limit arbeiten, und gleichzeitig weniger Arbeitslosigkeit, - Arbeitsverhältnisse, die für die Beschäftigten gesünder sind (kein Burnout, keine Überbelastung) - die Schaffung hochwertigerer, besser bezahlter (Vollzeit-)Arbeitsplätze für Frauen, - eine gerechtere Verteilung der unbezahlten Care- bzw. Sorgearbeit (Kinder, Pflege etc.) und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Voraussetzung einer Arbeitszeitverkürzung ist für uns ein vollständiger Lohnausgleich. Darin liegt eine wichtige Verteilungsfrage: Der vermehrte Einsatz digitaler Technologie führt mitunter zum Wegfall zahlreicher Jobs. Wir müssen uns daher die Frage stellen, wie Arbeit künftig verteilt wird. Fair

ist dies nur mit einer Arbeitszeitverkürzung und entsprechendem Lohnausgleich möglich – wir wollen schließlich verhindern, dass Menschen mit Arbeit gegen jene ohne Arbeit ausgespielt werden. Wir stellen aber auch die Frage nach der Verteilung der Gewinne durch die Digitalisierung und den technischen Fortschritt (und der damit ermöglichten Produktivitätssteigerung). Umgekehrt sollen sich die ArbeitnehmerInnen eine Arbeitszeitverkürzung nicht selbst zahlen müssen! Neben einem Lohnausgleich ist auch ein so genannter „voller Personalausgleich“ wesentlich. Im selben Ausmaß wie die Arbeitszeit verkürzt wird, müssen neue, zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden. Ansonsten besteht die große Gefahr, dass die Arbeitszeitverkürzung zur Arbeitsverdichtungsfalle wird. Sprich: gleich viele ArbeitnehmerInnen leisten in weniger Zeit dieselbe Arbeit und sind damit zusätzlichem Stress ausgesetzt. Damit eine Arbeitszeitverkürzung tatsächlich einen realen Arbeitsmarkteffekt hat, muss ein Anreiz zur Einstellung solcher zusätzlichen Arbeitskräfte geboten werden, z.B. mithilfe einer staatlichen Übergangsförderung. Unser Vorbild ist dabei das Solidaritätsprämienmodell (Übernahme eines Teils des Lohnausgleiches durch das AMS, wenn eine zuvor arbeitslose Person oder ein Lehrling eingestellt wird). Diesen Ausgaben der öffentlichen Hand steht eine entsprechende Entlastung des AMS-Budgets gegenüber. Es gibt verschiedene Ebenen, auf denen wir kürzere Arbeitszeiten regeln können: die betriebliche Ebene, die kollektivvertragliche Ebene und die gesetzliche Ebene. Als PRO-GE haben wir traditionell an all diesen Ebenen angesetzt. Wir bemerken jedoch angesichts der allgemeinpolitischen Lage, dass unsere innovativen Modelle auf Kollektivvertragsebene (wie bspw. die Freizeitoption) und vor allem auf Betriebsebene (wie z.B. gesündere Schichtmodelle, die mit einer Verkürzung der Arbeitszeit einhergehen) stets an Bedeutung gewinnen. Hier kann auf die Branche oder gar den Betrieb eingegangen werden. Gleichzeitig haben diese Modelle aber auch das Potential, Vorbildwirkung für zukünftige gesetzliche Änderungen zu haben – so wie in der Vergangenheit kollektivvertragliche


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Schluss mit der Teilzeitfalle! Beinahe die Hälfte der erwerbstätigen Frauen arbeitet Teilzeit – das geht nicht nur mit niedrigeren, nicht existenzsichernden Löhnen, sondern auch mit einer nur unzureichenden Absicherung im Alter einher. Viele Frauen haben dieser Teilzeitjobs nicht selbst gewählt – fehlende leistbare Kinderbetreuungseinrichtungen verhindern ein höheres Ausmaß an Erwerbstätigkeit. Andere Frauen haben wiederum aufgrund der Branche, in der sie tätig sind (Handel, Pflege etc.), gar nicht erst die Chance, einen Vollzeit-Arbeitsplatz zu bekommen. Um Wege aus dieser Teilzeitfalle zu finden, fordert die PRO-GE: - Eine Reduktion der Vollzeit-Normalarbeitszeit (siehe oben), um im Rahmen einer sog. „kurzen Vollzeit“ hochwertige Arbeitsplätze für beide Geschlechter zu schaffen. Solange dies nicht erreicht ist, ist die Schaffung und der Ausbau von hochwertigen Teilzeitarbeitsstellen insbesondere mit über 30 Wochenstunden wesentlich. - Einen Rechtsanspruch auf Erhöhung des

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Statt Flexibilität wollen wir Autonomie – Der Mensch muss wieder in den Mittelpunkt Seit Jahren dreht sich die Arbeitszeitdebatte nur um die Frage, wie wir länger, billiger und fremdbestimmter arbeiten können. Es ist vollkommen unstrittig, dass diese Arbeitszeiten ungesund und gefährlich sind und die Vereinbarkeit mit dem Privatleben vor massive Herausforderungen stellen. Gleichzeitig sollen uns nun auch noch die Zuschläge für überlange Arbeitszeiten genommen werden. Wir haben diese Debatte gehörig satt und drehen den Spieß um: Wir arbeiten bereits heute sehr flexibel, was fehlt ist die Flexibilität für uns ArbeitnehmerInnen. Statt weiterer Flexibilität für die Unternehmen fordern wir Autonomie für uns ArbeitnehmerInnen! Daher fordern wir ein umfassendes Zeit-Autonomie Paket für ArbeitnehmerInnen: - Keine Ausdehnung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. - Die Regelungs- und Zulassungsbefugnis der Kollektivvertragsparteien in Hinblick auf flexible Arbeitszeit darf nicht angetastet werden, insbesondere sprechen wir uns gegen eine Verlagerung auf die Betriebsebene aus. - Selbstbestimmter Verbrauch von Zeitguthaben (ArbeiterInnen-„Gleitzeit“). - Wahlmöglichkeiten zwischen Zeit und Geld bei Überstunden, Zuschlägen und Jubiläumsgeldern. - Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. - Einen Rechtsanspruch auf o Sabbaticals („zweckwidmungsfreie Auszeit“), o Altersteilzeit (mit Wahlmöglichkeit ob in

der kontinuierlichen oder der Blockvariante, ohne Verschlechterungen beispielsweise beim Antrittsalter oder Entgelteinbußen bei der Blockvariante), o Papamonat und o Bildungsteilzeit und -karenz - Um die Inanspruchnahme der geblockten Altersteilzeit zu erleichtern, soll (so lange es noch keinen Rechtsanspruch gibt) das Erfordernis, eine Ersatzarbeitskraft einzustellen, wegfallen. - Die Verankerung einseitiger Gestaltungsrechte hinsichtlich Lage und Ausmaß der Arbeitszeit durch den/die ArbeitnehmerIn abseits der Elternschaft (sog. „Wahlarbeitszeit“) - Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot für ArbeitnehmerInnen, die eine Änderung der Lage oder des Ausmaßes ihrer Arbeitszeit verlangen - Um Missbrauch zu vermeiden, muss die Lage der Arbeitszeit verpflichtend im Dienstzettel angeführt werden. - Der Verbrauch des Erholungsurlaubes in den Hauptferien muss für Eltern von unter 16-jährigen Kindern nach Möglichkeit gesichert werden, jedenfalls aber im Ausmaß von vier Urlaubswochen.

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Die PRO-GE fordert daher: - Die sofortige Reduktion der Wochenarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz in einem ersten Schritt auf 38,5 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich. - Mittelfristig fordern wir eine Reduktion auf 35 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich. - Langfristig streben wir gerade in Hinblick auf die Veränderungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft eine Reduktion auf 30 Stunden an. - Die Entbürokratisierung und den Ausbau des bestehenden Solidaritätsprämienmodells um innerbetriebliche Modelle der Arbeitszeitverkürzung zu ermöglichen sowie eine Ausweitung des Solidaritätsprämienmodells auf branchenweite Arbeitszeitverkürzungen durch den Kollektivvertrag. - Die Reduktion der Jahresarbeitszeit z.B. durch eine deutlich leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche. Mittelfristiges Ziel ist, dass jeder/jede ArbeitnehmerIn nach 25 Arbeitsjahren – unabhängig davon aus wie vielen Arbeitsverhältnissen – einen Anspruch auf sechs Wochen Urlaub hat. Erreicht werden kann das nicht nur durch eine bessere Anrechnung von Vordienstzeiten, sondern auch durch das Anknüpfen am Lebensalter anstelle der Betriebszugehörigkeit oder einer Erhöhung des Urlaubsausmaßes in Zwischenschritten (z.B. einen Tag mehr alle fünf Jahre oder einem zusätzlichen Urlaubstag pro Arbeitsjahr für über 55-Jährige etc). - Ein wichtiger erster Schritt zur Reduktion der faktischen Arbeitszeit ist das Zurückdrängen von Überstunden auf Ausnahme-

fälle. Wir benötigen dringend Maßnahmen, die es für ArbeitgeberInnen attraktiver machen, die Anzahl der geleisteten Überstunden zugunsten von Neueinstellungen zu reduzieren. Spätestens ab insgesamt 20 Stunden regelmäßiger Mehrarbeit in einem Bereich sollte eine neue Person eingestellt werden. - Die Einführung eines Überstunden-Euro pro geleisteter Überstunde, zweckgewidmet für gesundheitspolitische Präventionsmaßnahmen oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

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den gesetzlichen Arbeitszeitverkürzungen vorangegangen sind. Ebenso gibt es verschiedene „Stellschrauben“ der Arbeitszeit: Die Wochenarbeitszeit, die Jahres- sowie die Lebensarbeitszeit. Die stetige Erhöhung des Pensionsantrittsalters führt zu einer schleichenden Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Gleichzeitig führen zunehmende Arbeitsverdichtung und Entgrenzung der Arbeit zu einer steigenden Belastung, die einen langen Verbleib im Arbeitsleben immer belastender und schwieriger machen. Es gilt daher an allen drei Punkten – Wochenarbeitszeit, Jahres- sowie Lebensarbeitszeit anzusetzen.


Beschäftigungsausmaßes, wenn dies betrieblich möglich ist (Teilzeit auf Vollzeit). - Unternehmen mit mehr als 20 % Teilzeitbeschäftigten sollen auch für ihre Teilzeitbeschäftigten Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des Vollzeitentgelts entrichten. - Eine verpflichtende Information an die Betroffenen, dass und in welchem Ausmaß lange Teilzeitphasen pensionsschädigend sind. - Gleiche Aufstiegschancen auch für Teilzeitbeschäftigte und Bevorzugung bei der Nachbesetzung von Vollzeitarbeitsplätzen. - Eine wesentlich stärkere Kontrolle der Einhaltung des Mehrarbeitszuschlags bei Teilzeit und die Abschaffung des Durchrechnungszeitraums von drei Monaten. 2. Gesunde Arbeit(szeit) Immer stärkere Belastungen – wir brauchen mehr Freizeit! Die Belastungen für ArbeitnehmerInnen in der Arbeitswelt nehmen ständig zu. Umfragen haben wiederholt gezeigt, dass Depressionen, Stress und Angstkrankheiten zu den gesundheitlichen Problemen zählen, die von Beschäftigten am häufigsten im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit erwähnt werden. So ist es auch erklärlich, dass psychische Erkrankungen die häufigste Ursache von Neuzugängen in die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension sind (Quelle: WIFO Fehlzeitenreport 2017, S 50f). Ältere Menschen brauchen zudem mehr Zeit für Erholung; die notwendige Erholungszeit ist dabei abhängig von der Arbeitsschwere. Erholungszeiten können in der Arbeitszeit, in der Freizeit und im Urlaub liegen (WIFO Fehlzeitenreport 2017, 83). Immer längere Arbeitszeiten und schwere Arbeiten (z.B. Nachtarbeit) sind gesundheitsbelastend. Die PRO-GE fordert daher, dass diese Belastungen durch zwingende bezahlte Ruhepausen abgemildert werden müssen. Niemand kann sich Gesundheit zurückkaufen: Wir wissen, dass es aus gesundheitlichen Gründen wichtig ist, belastende Arbeitszeiten vermehrt mit Zeit anstelle von Geld abzugelten. Mit höherem Überstundenentgelt kann sich niemand seine Gesundheit zurückkaufen. Dennoch darf es durch Verkürzungen der Arbeitszeiten

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oder neue, gesündere Arbeitszeitmodelle nicht zu Entgeltverlusten kommen. Viele ArbeitnehmerInnen sind finanziell auf die Leistung von Überstunden angewiesen. Ein schwieriger Balanceakt, dem wir uns auch als PRO-GE stellen wollen: Wie umgehen mit Entgeltverlust durch weniger Überstunden? Wir fordern daher: - Verpflichtende Präventivarbeit und Aufklärungsarbeit in den Betrieben hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen verschiedener Arbeitszeitmodelle, insbesondere in Hinblick auf ihre Langzeit-Auswirkungen und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung gesünderer Modelle. - Zwingende bezahlte Pausen bei belastender Arbeitszeit. Ruhepausen bei belastender Arbeit dürfen nicht zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeiten im Betrieb führen. - Die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage für belastende Arbeiten nach dem Vorbild des NSchG. - Zwingende Zuschläge für Feiertagsarbeit nach dem Arbeitsruhegesetz von 200 Prozent. - Ab einer gewissen Anzahl von geleisteten Überstunden muss neben dem regulären Zuschlag ein Zeitzuschlag dazukommen. - Die PRO-GE fordert die Einführung eines Überstunden-Euro pro geleisteter Überstunde, zeckgewidmet für gesundheitspolitische oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (siehe Kapitel IV/1). Werden geleistete Überstunden nicht in Geld, sondern in Zeit abgegolten (sodass der notwendige Erholungswert gegeben ist), soll der Überstunden-Euro nicht in Präventionsprojekte sondern direkt an die ArbeitnehmerInnen gehen. Dies federt den Entgeltverlust zumindest ein Stück weit ab. - 1.500 Euro Mindestlohn (bzw in weiterer Folge 1.700 Euro), damit in Niedriglohnbranchen die finanzielle Notwendigkeit sinkt, Überstunden, Zuschläge etc in Geld zu erhalten. Alternsgerechtes Arbeiten Wir sollen stets länger im Erwerbsleben verbleiben, doch wird älteren ArbeitnehmerInnen in unserer auf „Jungsein“ fixierten Gesellschaft schnell vermittelt, nicht mehr gebraucht zu werden oder nicht

mehr mitzukommen. Gleichzeitig sind die Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben nicht geeignet, die Gesundheit und damit die Arbeitsfähigkeit auch mit steigendem Alter zu erhalten. Wir beobachten derzeit in vielen Betrieben, dass aufgrund der demografischen Entwicklung viele erfahrene MitarbeiterInnen nahezu zeitgleich in Pension gehen und damit wertvolle Erfahrung verloren geht. Es fehlt an betrieblichen Organisationsstrukturen, die es ermöglichen, dieses Wissen zeitgerecht an die nächsten Generationen weiterzugeben – oftmals geht es schlicht verloren. Alternsgerechtes Arbeiten bedeutet für uns in der gesamten Arbeitsorganisation, bei den Arbeitsanforderungen, den Arbeitsabläufen und den betrieblichen Karrieremöglichkeiten den Alterungsprozess aller MitarbeiterInnen zu berücksichtigen. Dabei sollen das Potential und die Stärken der MitarbeiterInnen je nach ihrer Lebensphase berücksichtigt werden. Während in jungen Jahren körperliche oder körperlich schwere Arbeit noch leichter zu verrichten ist, steigen mit zunehmendem Alter die Erfahrungen und die damit einhergehenden Fähigkeiten, wie die Einschätzung von Gefahren etc. Neben körperlicher Anstrengung sind vor allem Arbeitsdruck und Arbeitszeitdruck mit zunehmendem Alter immer größere Belastungen. Aber auch bestimmte Arbeitszeitformen wie Schichtarbeit – und hier vor allem die Nachtschicht – hinterlassen mit steigendem Alter noch größere körperliche Spuren, als sie es ohnehin schon tun. Wir fordern daher: - Die Berücksichtigung des Themas alternsgerechtes Arbeiten im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. - ArbeitgeberInnen müssen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und die Arbeitsorganisation so gestalten, dass für ArbeitnehmerInnen in jedem Lebensalter die belastungs- und beanspruchungsoptimale Ausführung der Arbeit gewährleistet ist. - Einen Rechtsanspruch auf den Wechsel aus belastenden Arbeitszeiten (Schichtarbeit, sog. „stehende“ Nachtschicht etc) heraus (ohne Lohnverlust und Reduktion der Abfertigungsansprüche [Abfertigung


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entstandenen Überstunden einzudämmen. - Zunehmend erfolgt eine Arbeitsleistung auch dann, wenn gar keine Rufbereitschaft vorliegt – aufgrund ständiger Erreichbarkeit, GeschäftspartnerInnen, die sich in anderen Zeitzonen befinden etc. Das wird bei uns traditionell gar nicht als Arbeitsleistung wahrgenommen, stellt aber mitunter einen empfindlichen Eingriff in die Freizeit dar. Auch diese Zeiten müssen vom Arbeitgeber (ggf als Überstunden) abgegolten werden.

Maßnahmen gegen die zunehmende Entgrenzung von Arbeit Genauso problematisch und belastend ist die verschwimmende Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. Durch permanente Erreichbarkeit aufgrund der Nutzung mobiler Endgeräte kommt es schnell zu einer Verschiebung und einem Verschwinden der Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Rufbereitschaft ist derzeit im Arbeitszeitgesetz nur hinsichtlich des höchstzulässigen Gesamtausmaßes geregelt, hier braucht es ein wesentlich dichteres Regelwerk. Wir fordern daher: - Eine verpflichtende adäquate Entlohnung der Rufbereitschaft (mindestens der halbe Stundenlohn), auch wenn kein Einsatz erfolgt; bei jenen Kollektivverträgen, die noch keine diesbezügliche Regelung enthalten, werden wir sie in unser Forderungsprogramm aufnehmen - Eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Ruhezeiten bei Einsätzen im Rahmen der Rufbereitschaft. - Ein gesetzliches Verbot des „einvernehmlichen“ Verschiebens der Normalarbeitszeit im Fall eines Einsatzes im Rahmen der Rufbereitschaft, um den Missbrauch bei Bezahlung von durch Rufbereitschaft

Die PRO-GE fordert daher: - Einen Ausbau der Präventivfachkräfte. - Eine verpflichtende betriebliche Gesundheitsförderung (Abschluss einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung), dabei müssen auch geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. - Die Aufnahme von psychischen Erkrankungen in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten. Uns ist bewusst, dass dies eine sehr komplexe Aufgabe ist, daher fordern wir zur Vorbereitung die Errichtung einer ExpertInnengruppe unter Einbeziehung der Gewerkschaft. - Sanktionen für ArbeitgeberInnen im Falle der Nichtumsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen. - Das ArbeitnehmerInnenschutz-Gesetz darf nicht aus Gründen der vermeintlichen „Bürokratie“ aufgeweicht werden – das betrifft auch die Aufweichung von Strafen. Insbesondere das sog. Kumulationsprinzip ist ein Grundpfeiler des Verwaltungsstrafrechts und bewirkt erst, dass Strafen tatsächlich wirksam und abschreckend sind. Wir fordern daher umgekehrt eine Erhöhung des Strafausmaßes und eine Aufstockung der Ressourcen der Arbeitsinspektorate.

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Allgemeine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Sicherheit am Arbeitsplatz Ganz allgemein sollen wir immer länger arbeiten – doch sind die Bedingungen in vielen Betrieben nicht so gestaltet, dass die körperliche genauso wie die psychische Gesundheit auch nach langen Jahren gleichermaßen erhalten bleibt. Das Ziel muss letztendlich sein, am Ende des Erwerbslebens die Pension gesund zu erreichen und genießen zu können.

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Maßnahmen gegen Arbeitsverdichtung Neben der Leistung von überlangen Arbeitszeiten und zahlreichen Überstunden beobachten wir in den letzten Jahren auch eine massive Verdichtung der Arbeit. Das bedeutet, die Arbeit, die pro Zeiteinheit (z.B. innerhalb einer Stunde oder eines Arbeitstags) geleistet wird, wird stetig mehr – und damit auch die damit einhergehenden

körperlichen und psychischen Belastungen. Um dem entgegenzuwirken braucht es Mechanismen, die ArbeitgeberInnen zur Sicherstellung gesundheitsverträglicher Arbeitsbedingungen verpflichten. Dazu zählen unter anderem: - Die Verpflichtung zur Erstellung und Erörterung von Arbeitszeitbilanzen, - die Konkretisierung der Evaluierungspflicht psychischer Belastungen entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und das verpflichtende Erstellen und Evaluieren eines Maßnahmenplans (dessen Nicht-Einhaltung unter Strafe steht), - die effektivere Kontrolle von Arbeitszeitgrenzen durch das Arbeitsinspektorat und eine Ausstattung des Arbeitsinspektorats mit entsprechenden Ressourcen und - höhere Strafen nach dem ASchG und dem Arbeitszeitgesetz (AZG), dazu gehört insbesondere auch ein Festhalten am verwaltungsstrafrechtlichen Kumulationsprinzip.

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alt]). Bei einem Wechsel aus betrieblichen oder gesundheitlichen Gründen müssen Entgeltverluste möglichst vermieden werden. - Einen Rechtsanspruch auf lebensphasen-gerechte Auszeiten wie z.B. Sabbaticals (s.o.). - Den MitarbeiterInnen müssen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung angeboten werden. Diese müssen sich an den individuellen Stärken der MitarbeiterInnen orientieren. Dabei müssen die folgenden beiden Maßnahmen gleichermaßen berücksichtigt werden: o Vertikale Weiterentwicklungsmöglichkeiten: qualitative Ausweitung der Tätigkeit durch mehr Verantwortung und Entscheidungsspielräume und o horizontale Weiterentwicklungsmöglichkeiten: anstelle monotoner Tätigkeit erfolgt eine Ausweitung des Tätigkeitsfelds entsprechend der Qualifikation und damit Abwechslung und Belastungswechsel. - Das Erfahrungswissens von älteren MitarbeiterInnen muss insbesondere zur Einschulung von jüngeren MitarbeiterInnen und zur Weitergabe von Wissen und Erfahrung genutzt werden. - Stetige Qualifizierung für neue Tätigkeiten und neue Anforderungen z.B. aufgrund neuer Technologien ohne dabei das bisherige Erfahrungswissen in Frage zu stellen. - Sensibilisierung der Führungskräfte für das Thema (bspw. verpflichtende Schulungen). - Die Bau-Branche hat ein Vorruhestandsmodell geschaffen, das durch die BUAK abgewickelt wird. Wir müssen uns Gedanken machen, wie ähnliche Modelle unabhängig von einer Kasse ausgestaltet sein können. Eine Möglichkeit sind Zeitzuschläge bei belastender Arbeit und in Freizeit umgewandelte Jubiläumsgelder, deren Verbrauch bis zum Ende des Dienstverhältnisses aufgespart wird.


3. Ein modernes Arbeitsrecht weiterentwickeln! Unser Arbeitsrecht muss ständig weiterentwickelt werden und neue Herausforderungen bewältigen. Zudem müssen sichtbar gewordene Mängel beseitigt werden. 2017 konnte eine der zentralen Forderung der PRO-GE im Bereich des Arbeitsrechts umgesetzt werden: In den wichtigsten Bereichen wurde die ungleiche Behandlung von ArbeiterInnen und Angestellten endlich beseitigt. Die Angleichungen bei den Kündigungsfristen und Kündigungsterminen, bei der Entgeltfortzahlung und den Dienstverhinderungen aus wichtigen persönlichen Gründen haben Jahrzehnte alte, nicht erklärbare Ungleichbehandlungen beseitigt. Bei der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Unfall ist es nicht nur zu einer Angleichung gekommen, es wurden auch materielle Verbesserungen für ArbeiterInnen beschlossen. Obwohl hier ein großer Schritt gemacht wurde, sind noch einige sachlich unberechtigte Unterschiede – wie z.B. im Zusammenhang mit Sonderzahlungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses, Fälligkeit, Entlassungs- und Austrittsgründen – zu bereinigen. Die großen Erfolge im Bereich der Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten in Hinblick auf ihre individualrechtlichen Ansprüche bedeuten für uns allerdings nicht, dass es deswegen keine getrennten Betriebsräte mehr braucht. Gleiche Rechte und Beseitigung von Diskriminierung bedeutet nicht, dass die Arbeitssituation und betriebliche Realität für Angestellte im Büro und ArbeiterInnen in der Halle oder auf der Baustelle dieselbe ist. Wir beobachten die derzeitige Diskussion mit großer Skepsis und halten fest, dass eine Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung unter dem Deckmantel der Beseitigung einer im ArbVG ohnehin nie vorhandenen Ungleichbehandlung, für uns nicht in Frage kommen wird (siehe auch Kapitel III/5). Vereinheitlichung des Arbeitsrechtes Darüber hinaus muss die Zersplitterung des Arbeitsrechts beendet werden: Wir brauchen ein einheitliches, für alle ArbeitnehmerInnen (auch des öffentlichen Diens-

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tes) gleiches und modernes Arbeitsrecht. Sonderregelungen für einzelne ArbeitnehmerInnen-Gruppen, wie z.B. Angestellte, Bäckerei-ArbeiterInnen, oder auch SchauspielerInnen, sind dort aufrechtzuerhalten, wo sie aufgrund besonderer Arbeitssituationen sachlich gerechtfertigt sind. Ein solches einheitliches Arbeitsrecht muss auch ArbeitnehmerInnen umfassen, die mit „freiem Dienstvertrag“ beschäftigt werden oder arbeit-nehmerähnliche Selbständige sind. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die PRO-GE fordert die Wiedereinführung des Erstattungsfonds im Entgeltfortzahlungsgesetz, jedenfalls für kleine und mittlere Unternehmen. Elternschaft Das gesellschaftliche Bild von Elternschaft – sowohl in Bezug auf die Mutter als auch auf den Vater – ist nach wie vor ein sehr konservatives. In den letzten Jahren wurden wichtige Instrumente zur Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung geschaffen, doch gibt es hier noch immer dringenden Verbesserungsbedarf. Auch die Vereinbarkeit zwischen der Berufstätigkeit und verschiedenen Betreuungspflichten ist nach wie vor mehr als ausbaufähig. Wir fordern daher: - Ausweitung der im Mutterschutzgesetz vorgesehene Fortzahlung von Ansprüchen während der Schwangerschaft auf alle Entgeltbestandteile (derzeit werden Entgelte aus Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit nicht fortgezahlt). - Gesetzliche Anrechnung aller Karenzzeiten im Sinne des MSchG/VKG für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche. - Einen Rechtsanspruch auf das „Papamonat“ (die sog. „Familienzeit“) sowie einen Kündigungsschutz während dieser Zeit, damit Männer ihre Vaterrolle ohne Angst um den Arbeitsplatz wahrnehmen können. - Sensibilisierung der Unternehmen, dass es selbstverständlich sein muss, wenn Männer Väterkarenz in Anspruch nehmen. - Gleichstellung des Rechtsanspruches bei der Elternteilzeit in Kleinbetrieben mit weniger als 20 MitarbeiterInnen. - Einen finanziellen Anreiz, zur zeitgleichen Inanspruchnahme von Elternteilzeit durch

beide Elternteile. Ein Vorbild kann z.B. das deutschen „Elterngeld Plus“ sein (beide Elternteile reduzieren parallel auf 25-30 Wochenstunden und erhalten einen teilweisen Ausgleich für den Einkommensausfall). Durchbruch der gläsernen Decke Die Gleichstellung von Frauen in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Belangen ist auch weiterhin das Ziel der PRO-GE. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es sehr viel Handlungsbedarf in den verschiedensten Bereichen gibt, allen voran in der Arbeitswelt. Die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes brachte große Fortschritte mit der Einführung der Einkommensberichte. Eine Notwendigkeit, um die noch immer hohen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern aufzuspüren und zu analysieren. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, noch dazu einen mit ausgewogener Geschlechterzusammensetzung, bereitet dies eine gute Basis für derartige Analysen und die Erarbeitung weiterer Schritte anhand der gewonnenen Erkenntnisse. Allerdings sind wir in der gesetzlichen Umsetzung erst am Anfang; die Evaluierung und Weiterentwicklung der Einkommensberichte muss daher so rasch wie möglich fortgeführt werden. Wir fordern daher: - Die Weiterentwicklung der Einkommensberichte: o Stufenweise Ausweitung der Verpflichtung, Einkommensberichte zu erstellen; zunächst auf alle Unternehmen ab 100 ArbeitnehmerInnen und in Folge auch auf alle kleineren Unternehmen. o Klarstellung, dass im Einkommensbericht alle Entgeltbestandteile, wie z.B. Zulagen, Prämien, Pauschalen usw. gesondert aufgelistet werden müssen. o Verpflichtende, nachweisliche Analysen der Einkommensberichte sowie spürbare Sanktionen, wenn Unternehmen keine nachweisbaren Maßnahmen gegen Einkommensungleichheit gesetzt haben. o Überprüfung und Evaluierung, ob die vorschriftsmäßige Berichtslegung erfolgt ist, durch eine unabhängige Stelle, ausgestattet mit den notwendigen Ressourcen. Dieser Stelle soll auch die Kompetenz der


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unterstützung in allen Branchen vorantreiben. - Wir fordern zudem eine Auszahlung der Abfertigung alt auch bei ArbeitnehmerInnen-Kündigung. Die sog. Abfertigung neu wurde vor über 15 Jahren eingeführt. Wer heute noch dem alten System unterliegt, hat seine Betriebstreue trotz späterer Kündigung hinlänglich unter Beweis gestellt.

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Arbeitgeberzusammenschlüsse – ein Modell mit Chancen und Risiken Derzeit werden sog. „Arbeitgeberzusammenschlüsse“ (AGZ) als eine „neue“ Form der Beschäftigung diskutiert, bei der sich mehrere ArbeitgeberInnen zusammentun um gemeinsam ArbeitnehmerInnen zu beschäftigen, die keiner von ihnen selbst ganztags benötigt. Die Idee kommt aus Frankreich, ursprünglich vor allem aus dem ländlichen, strukturschwachen Raum. AGZ sind gemeinnützige Vereinigungen (oder gemeinnützige GmbH, Genossenschaften…), ihr Ziel ist es auch, eine mehr auf Zusammenarbeit orientierte Unternehmenskultur zu fördern. Rechtlich gesehen sind derartige Arbeitgeberzusammenschlüsse Arbeitskräfteüberlasser. Gegenüber diesen haben sie aber den erheblichen Vorteil, dass – vom Konzept her – - eine langfristige Beschäftigung, - bei einem im Vorhinein bekannten Kreis von Einsatzbetrieben, - zu bekannten Arbeitszeiten und Arbeitsorten, - im regionalen Umfeld erfolgt. Wesentliche Nachteile der Arbeitskräfteüberlassung werden so vermieden. Derzeit stellen AGZ insofern keine Gefahr dar, sondern eher eine Chance; da rechtlich alle Regelungen der Arbeits-

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Behinderteneinstellungsgesetz Die PRO-GE fordert die Rücknahme der im Jahr 2011 eingeführten Verschlechterung des Kündigungsschutzes für begünstigt Behinderte. Tatsächlich hat der verminderte Kündigungsschutz nicht zur vermehrten Einstellung dieser ArbeitnehmerInnen geführt (Quelle: BMASK, Sozialbericht 2013– 2014 und 2015–2016). Darüber hinaus fordern wir, dass begünstigt Behinderte mit einer Teilzeitbeschäftigung nur zeitaliquot auf die Einstellpflicht angerechnet werden.

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Pflege naher Angehöriger Kinderbetreuungspflichten sind mit der Berufstätigkeit ohnehin schwer unter einen Hut zu bringen. Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und von Kindern mit schweren Erkrankungen haben dabei noch einmal größere Schwierigkeiten mit der Vereinbarkeit, um nicht in existenzielle Notlagen zu geraten. Gleichzeitig erfolgt auch die Pflege anderer naher Angehöriger, wie der Eltern oder der Schwiegereltern, nach wie vor oft zu Hause, das Angebot mobiler Pflegedienste ist noch immer nicht (überall) ausreichend und leistbar. Hier können sich genau dieselben Vereinbarkeitsprobleme wie bei der Pflege von Kindern stellen. Die PRO-GE steht hier zur Pflegeteilzeit/-karenz, die ein kurzfristiges Überbücken in Notlagen ermöglichen soll, aber die Frauen nicht aus dem Erwerbsleben drängen soll. Doch

sind auch hier Nachbesserungen erforderlich. Sowohl die Kinderbetreuung als auch die Betreuung naher Angehöriger ist gesellschaftlich noch immer wesentlich häufiger Aufgabe der Frauen als der Männer. In Kapitel V formulieren wir unsere diesbezüglichen Forderungen an die öffentliche Hand, die eine bessere Vereinbarkeit mit der Erwerbstätigkeit unterstützen und auch zu einem Wechsel der Rollenbilder beitragen sollen. Hier wollen wir auf die notwendigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen eingehen. Die PRO-GE fordert: - Den generellen Wegfall der Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts zur Inanspruchnahme von Pflegfreistellung. - Einen doppelten Anspruch an Pflegefreistellung für chronisch kranke oder behinderte Kinder (Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe gebührt). - Einen Rechtsanspruch für die Inanspruchnahme der Pflegekarenz analog der Familienhospizkarenz. - Die Möglichkeit, eine Pflegekarenz (bei gleichbleibender Gesamtdauer) zu unterbrechen, z.B. bei vorübergehendem stationären Aufenthalt des/der zu pflegenden Angehörigen in einem Krankenhaus. - Den Wegfall der Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts bei Familienhospizkarenz (Regelung wie bei Pflegefreistellung/Patchwork). Abfertigung - Im Rahmen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes (Abfertigung neu) muss ein deut¬lich höherer Beitragssatz vorgesehen werden, der die Leistungen des Systems an jene der Abfertigung „alt“ heranführt. - Den Kollektivver¬trägen muss auch im Rahmen der Abfertigung neu steuerlich jener Spielraum eingeräumt werden, den sie im Rahmen des Abfertigungssystems des Arbeiter-Abfertigungsgesetzes/Angestellten¬gesetzes haben. - Das alte Abfertigungssystem muss dahingehend geändert werden, dass auch bei Tod des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin die volle Abfertigung ausbezahlt werden muss. Sind keine unterhaltsberechtigten ErbInnen vorhanden, soll die Abfertigung dennoch zustehen und an die Verlassenschaft ausgezahlt werden. - Auf kollektivvertraglicher Ebene werden wir die Forderung nach einer Todesfall-

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inhaltlichen Überprüfung der Einkommensberichte zukommen, sowie danach die notwendigen Schritte zu setzen. o Die Nichterstellung des Einkommensberichts und das Nichthandeln bei Einkommensunterschieden muss ein Kriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe werden. - Weiterentwicklung der Stellenausschreibungen: o Antragsrecht für Interessensvertretungen bei falschen oder fehlenden Angaben (Lohn, Kollektivvertrag etc.) in den Stellenausschreibungen. o Verpflichtende Bezeichnung des anzuwendenden Kollektivvertrages. - Frauenförderung o Maßnahmen zur Frauenförderung und besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie als erzwingbare Betriebsvereinbarung. o Betriebliche Frauenförderung muss ein Kriterium für öffentliche Ausschreibungen und Aufnahme in das Auftragnehmerkataster sein. o Arbeitsbewertungssysteme müssen auf betrieblicher Ebene verstärkt forciert werden, um Gerechtigkeit bei der Entlohnung herbeizuführen. „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ muss auch weiterhin das Ziel bleiben. o Förderung von Mädchen in „nichttraditionellen“ Berufen, da die Einkommensschere bereits bei der Berufswahl beginnt.


kräfteüberlassung gelten. Die PRO-GE ist daher diesem Modell gegenüber offen, ist aber darauf bedacht, dass dann, wenn es zu einer vom AÜG losgelösten Regelung von AGZ kommt, diese sauber und missbrauchssicher umgesetzt wird. Aufgrund der Tatsache, dass die Nachteile der Arbeitskräfteüberlassung nur teilweise und nicht vollständig wegfallen, ist insbesondere auf folgende Sicherungen zu achten: - Es dürfen die betrieblichen Standards der teilnehmenden Betriebe (Lohn, Arbeitszeit, Sozialleistungen…) nicht unterlaufen werden; bei mehreren in Frage kommenden Kollektivverträgen ist stets der höchste Lohn zur Anwendung zu bringen. - Die Abgrenzung zur „echten“ Arbeitskräfteüberlassung muss klar und umgehungssicher sein; Arbeitskräfteüberlasser dürfen nicht Mitgliedsbetriebe eines AGZ sein und einen solchen auch nicht leiten. - Befristungsverbote, das Verbot der regelmäßigen Anordnung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigungen, die Sicherung des Entgelts auch bei Unterauslastung, aber auch Zuschläge für die verlangte Flexibilität, die Bezahlung von Zwischenwegzeiten usw. müssen vorgesehen werden. - Für die Beschäftigten müssen Einsatzzeiten und Einsatzorte vorhersehbar und planbar sein. - Besonderes Augenmerk ist auf hohe Standards für die Aus- und Weiterbildung zu legen. Verfallsfristen abschaffen – Verjährungsfrist mindestens 3 Jahre Wenn ArbeitnehmerInnen Lohnansprüche oder Überstunden nicht korrekt bezahlt bekommen, verhindern zu kurze Verfalls- und Verjährungsfristen, dass sie ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen können. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt für die meisten Ansprüche drei Jahre. In den meisten Kollektivverträgen sind jedoch wesentlich kürzere Verfalls- oder Verjährungsfristen vorgesehen. Begründet werden diese kurzen Fristen damit, dass der Nachweis und die Nachvollziehbarkeit bei manchen Ansprüchen mit der Zeit abnehmen. Sind ArbeitnehmerInnen dennoch in der Lage ihren Anspruch zu beweisen, verhindern die kurzen Fristen ihre Durchsetzung.

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Die PRO-GE fordert daher: - Die kurzen Verfallsfristen in den Kollektivverträgen zu beseitigen (es soll nur noch die gesetzliche Verjährungsfrist gelten). - Die 3-jährige gesetzliche Verjährungsfrist als Mindeststandard zu verankern. 4. Gegen Gewalt Gewalt gegen die eigene Person zu erleben, ist für Betroffene – neben den körperlichen Verletzungen – erniedrigend und entwürdigend. Gewalt hat viele Gesichter. Die PRO-GE tritt entschieden gegen jede Form von Gewalt auf! Gewalt ist in allen Schichten und Bereichen vorhanden. Im häuslichen Bereich richtet sich Gewalt hauptsächlich gegen Frauen und Kinder. Sie ist unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft. Gewalt in der Familie ist ein sehr sensibles Thema. Betroffene schweigen aus Scham, Opfer von häuslicher Gewalt geworden zu sein, und wissen oftmals nicht, welche Rechte sie haben, um sich und ihre Kinder zu schützen. Aber auch am Arbeitsplatz nimmt Gewalt in beängstigender Weise zu. Der steigende Wettbewerb, Personaleinsparungen und der damit verbundene Arbeitsdruck setzen die Menschen immer mehr unter Druck. Dabei sind Formen und Folgen von Gewalt im Job unterschiedlich. Mobbing, sexuelle Belästigung und körperliche Attacken führen dazu, dass Menschen sowohl psychisch als auch physisch in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigt sind. Gegen Belästigung am Arbeitsplatz schützt neben strafrechtlicher Verfolgung auch das Gleichbehandlungsgesetz! Es schützt aber die ArbeitgeberInnen nicht davor, zur Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht, Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Seit 1997 ist in Österreich das Gewaltschutzgesetz die rechtliche Grundlage zum Schutz vor Gewalt in der Familie. Erst dieses Gesetz hat es möglich gemacht, von Seiten der Polizei gegen Übergriffe einzuschreiten, viele Frauen zu schützen und damit Beziehungen, die sie zu Verliererinnen gemacht haben, zu beenden. Um über diese Rechte zu informieren, Frauen in Notsituationen zu helfen und auch wirtschaftliche Überbrückungshilfen zu leisten, sind frauenspezifische Einrichtungen österreichweit etabliert worden.

Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung sowie Frauenhäuser sind bundesweit vorhanden, allerdings muss die Kenntnis darüber durch Sensibilisierung vorangetrieben werden. Wir fordern daher: - Sensibilisierung und Information über Frauenhäuser bzw. Einrichtungen, an die sich Frauen in Notsituationen wenden können. - Um Gewalt am Arbeitsplatz wirkungsvoll zu bekämpfen, müssen in den Betrieben Leitlinien erarbeitet werden. Dazu gehört vor allem die explizite Klarstellung, dass Gewalt, Mobbing und (sexuelle) Belästigung gegenüber Beschäftigten nicht toleriert und scharf sanktioniert wird. - Prävention als Um und Auf: Da Führungskräfte für den Umgang mit Konflikten oft nicht geschult sind, sollen/müssen sie im Rahmen der verpflichtenden Unterweisung gemäß § 14 Arbeitnehmerschutzgesetz in verantwortungsvoller MitarbeiterInnenführung ausgebildet werden. Aber auch für alle Beschäftigten sollte es regelmäßige Seminare zum Umgang mit Konflikten geben. Zusätzlich zu dem/der ArbeitsmedizinerIn und der Sicherheitsfachkraft sollten ArbeitspsychologInnen als dritte verpflichtende Präventivkraft im Arbeitnehmerschutzgesetz gesetzlich verankert sein. - Mehr Mitsprache des Betriebsrats: Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Schutz vor Gewalt im Job soll im Arbeitsverfassungsgesetz in die Liste der erzwingbaren Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden. - Verbesserte Nachbetreuung in Betrieben: Bei gemeldeten Vorfällen muss eine Information über den Ausgang des jeweiligen Vorfalls an die betroffenen MitarbeiterInnen erfolgen. seitens des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin ist eine bessere Begleitung der Betroffenen zu gewährleisten, wie z.B. durch die Finanzierung eines Rechtsbeistands oder medizinische, therapeutische, psychologische, neutrale Hilfe etc. 5. Gegen Diskriminierung Es gibt unendliche Merkmale, anhand derer Menschen und Gruppen unterschieden bzw. anerkannt, aber auch diskriminiert werden können. Das österreichische


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Arbeitswelt 4.0 - Eine Stärkung der Mitbestimmung des Betriebsrats, insb. eine prozessbezogene Einbindung der Betriebsräte bei Einführung neuer Technologien, auch in Hinblick

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Die PRO-GE fordert daher: - Bessere Chancen für Ältere und Langzeitarbeitslose am Arbeitsmarkt und die aktive Bekämpfung einer länger andauernden Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt. - Neben Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten braucht es zudem eine Stärkung des 2. Arbeitsmarkts und Überlegungen wie dadurch eine Beschäftigung auf Dauer/bis zur Pension geschaffen werden kann. - Der bisherige Berufsschutz bei Arbeitslosigkeit soll zu einem Tätigkeitsschutz ausgebaut werden und auf die Dauer von 150 Tagen (anstatt 100 Tagen) verlängert werden. Der Entgeltschutz (inkl. bisheriger Überzahlungen) muss ebenfalls auf 150 Tage verlängert werden und 90 % des bisherigen Bruttoentgelts (80 % ab dem 151. Tag) betragen. - Die Fortsetzung bzw Wiederaufnahme der Aktion 20.000. - Keine Kürzungen und andere nachteilige Veränderungen bei der Notstandshilfe, insbesondere auch kein Zugriff auf das Vermögen. - Um dem Spaltungsversuch zwischen Erwerbstätigkeiten und Arbeitslosen entgegenzutreten, werden wir die Absichten dahinter sichtbar machen und diesbezüglich in unseren Reihen sensibilisieren. - Wir benötigen konkrete Strategien, um die Produktion zu stärken und die dortigen Arbeitsplätze abzusichern. Wir fordern in diesem Zusammenhang die Schaffung von Clustern mit der Wirtschaft. - Für gesundheitlich Eingeschränkte: eine Stärkung der beruflichen Rehabilitation, dazu gehört auch eine Behaltepflicht für Unternehmen während der Dauer dieser Maßnahmen. - Gleiche Chancen für Frauen am Arbeitsmarkt.

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Österreich ist aufgrund wichtiger arbeitsmarktpolitischer Gegensteuerung wie bspw. der Kurzarbeit 2008/2009 besser durch die Finanzkrise und die dadurch entstandene Wirtschaftskrise gekommen als andere europäische Staaten. Das böse Erwachen kam erst in den Jahren darauf, als in Österreich die Arbeitslosigkeit letztlich auf den höchsten Wert in der Zweiten Republik angestiegen ist – der Trend hielt auch noch an, nachdem er sich im Rest Europas bereits wieder umgekehrt hat. Erst seit Ende 2016 sinkt die Arbeitslosigkeit wieder, bleibt jedoch zunächst im europäischen Vergleich immer noch hoch. Durch die Konjunkturverbesserung im Jahresverlauf 2017 zeigte sich schließlich die Arbeitsmarktlage deutlich stabiler als erwartet, seit Ende 2017 lassen der anhaltende wirtschaftliche Aufschwung und das damit verbundene Beschäftigungswachstum die Arbeitslosigkeit sogar deutlich sinken, ein Trend, der auch 2018 noch anhält. Trotz dieser Entspannung stellt uns die Arbeitsmarktpolitik vor wesentliche Herausforderungen: Zum einen sind es vor allem die gering Qualifizierten, Menschen

Unsere Vision ist die Erreichung von Vollbeschäftigung und das Recht auf eine Arbeit, von der die Menschen auch leben können. Die Work-Life-Balance muss für alle ausgeglichen gestaltet sein.

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6. Arbeitsmarktpolitik – neue (alte) Herausforderungen

mit Migrationshintergrund, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Langzeitarbeitslose und ganz besonders auch Ältere, für die die Chancen, wieder einen Job zu finden, massiv eingeschränkt sind. Für 50- bis 64-Jährige fiel der Rückgang der Arbeitslosigkeit vergleichsweise gering aus. Das hat vor allem zwei Gründe: Erstens gibt es aufgrund des steigenden Pensionsantrittsalters immer mehr ältere Menschen, die noch auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind. Zweitens ist diese Altersgruppe überproportional von verfestigter Arbeitslosigkeit betroffen. Auch die zunehmende Digitalisierung, die damit verbundenen Veränderungen in der Arbeitswelt und neue Anforderungen an die berufliche Qualifizierung erfordern eine entsprechende Berücksichtigung in der Arbeitsmarktpolitik. Unter diesen Gesichtspunkten müssen die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik aufgestockt und zielgerichtet für die Betroffenen eingesetzt werden. Schließlich müssen wir uns auch eingestehen, dass die konjunkturelle Entwicklung zwar in einem engen Zusammenhang mit den Bewegungen am Arbeitsmarkt steht, aber Wirtschaftswachstum allein schon lange kein Allheilmittel mehr zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist. Zum einen sind entsprechende Wachstumsraten trotz wirtschaftlicher Erholung nicht mehr realistisch, zum anderen ist eine Wachstumssteigerung ins Unermessliche auch in Hinblick auf Ressourcenausbeutung nur bedingt sinnvoll. Aus diesem Grund müssen wir dringend Modelle zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine Neuverteilung von Arbeit schaffen – sprich: mittels einer Arbeitszeitverkürzung, selbstredend bei vollem Lohnausgleich. Ganz massiv verwehren wir uns gegen Modelle wie das deutsche Hartz IV – dieses hat nachweislich nicht zu geringerer Arbeitslosigkeit geführt (hier sind in Deutschland andere Faktoren wie die im Vergleich zu Österreich ganz andere Demografie verantwortlich). Vielmehr hat Hartz IV zur Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Armut, zum Entstehen eines gigantischen Niedriglohnsektors, De-Qualifizierung und einem deutlichen Anstieg der Altersarmut geführt. Kurz: Hartz IV ist nicht die Lösung, sondern das Problem.

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Gleichbehandlungsgesetz stützt sich im Einklang mit den europäischen Rechtsnormen auf folgende Kategorien: Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung. Wir respektieren die Vielfalt unserer Gesellschaft und stellen uns klar gegen jede Form der Diskriminierung. Die PRO-GE fordert daher: - Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes und die Anwendung in der betrieblichen Praxis. - Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes auch auf Bereiche außerhalb der Arbeitswelt, also beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum („Levelling-up“). - Gesellschaftliche Gleichstellung/Rollenstereotype aufbrechen, dazu gehört auch geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Sprache und Darstellung in Medien, Publikationen, Schulbüchern usw.


auf die benötigten Qualifikationen. - Recht der ArbeitnehmerInnen auf Weiterbildung und innerbetriebliche Schulungen. Arbeit fair verteilen - Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch innovative Modelle der Arbeitszeitverkürzung; dazu gehören sowohl eine Reduktion der faktischen Arbeitszeit durch Reduktion der Überstunden sowie innerbetriebliche Modelle der Verkürzung der Normalarbeitszeit. 7. Bildung und berufliche Bildung für alle Bildung ist ein zentraler Faktor, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Unser derzeitiges Bildungssystem zeigt allerdings massive Schwächen: Ca. ein Drittel der Jugendlichen beendet die Schule und beherrscht Grundkompetenzen wie sinnerfassendes Lesen, Schreiben oder Rechnen nicht ausreichend. Bildung muss wieder jenen zentralen Stellenwert erhalten, den sie in einer zukunftsorientierten Gesellschaft auch einnehmen muss. Dazu muss sie alle Altersstufen – von der Elementarbildung bis hin zur Erwachsenenbildung – umfassen und die Betroffenen in ihren Talenten und Fähigkeiten stärken. Obwohl Österreichs Bildungssystem schon jahrelang in der Kritik steht, gibt es kaum Bewegung in diesem Bereich. Hier verpassen wir die Chance, Jugendliche in den Mittelpunkt zu stellen und ihre Entwicklung zu eigenständigen, hinterfragenden und kreativen Menschen zu fördern. Länderkompetenzen in vielen Bildungsbereichen sowie die bestehenden politischen Mehrheiten behindern eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung. Es darf auch nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt die Herkunft oder die Geldbörse der Eltern entscheidend dafür sind, welchen Bildungsverlauf Jugendliche einschlagen bzw. wie erfolgreich sie dabei sind. Daher ist es unumgänglich, dass auch versteckte Kosten im Schulsystem von uns aufgezeigt werden. Denn nur eine inklusive Schule, an der alle teilhaben können, egal welche Voraussetzungen sie mitbringen, kann eine gute Schule sein. Bildungssackgassen können

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dadurch geöffnet werden, dass jede Ausbildung auf die andere aufbauen kann und eine Umorientierung jederzeit möglich ist. Das derzeitige Bildungssystem selektiert die Jugendlichen viel zu früh, um ihre Stärken zu stärken und ihre Schwächen auszugleichen. Die bestehenden Probleme im Bildungsbereich gewinnen vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung und dadurch bewirkter neuer Anforderungen besondere Brisanz. Unsere Vision ist es, dass alle Kinder nach ihren Möglichkeiten gefördert werden und Schule wieder Spaß macht. Dass die Rahmenbedingungen für die LehrerInnen und Jugendlichen modernen Standards angepasst sind. Auf dieser Grundlage fordern wir: - Gezielte Bildungsangebote und -anstrengungen von der Frühkinderziehung über die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung bis zur Pension; gesetzlich verankerte Bildungsmöglichkeiten und ausreichende und qualitätsvolle regionale Angebote. - Zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit in allen Bildungsstufen sind die Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungssystem und die volle Übernahme von versteckten Kosten in der Ausbildung durch die öffentliche Hand bzw. den Arbeitgeber (z. B. Berufsschulmaterialien) zu gewährleisten. - Schule muss einen offenen Lernraum bilden, der es den SchülerInnen ermöglicht, Wissen in ganztägiger, verschränkter Form zu erfahren. Das bedeutet insbesondere den Ausbau der Ganztagsschulen, der Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht und die Einführung der Gesamtschule. - Dies ist unseres Erachtens erst nach Schaffung einer zentralen Kompetenz für Schulen auf Bundesebene möglich. - Verpflichtende politische Bildung in allen Schultypen, ab der Unterstufe und in jedem Schuljahr: o Integration der Gewerkschaften und Arbeiterkammern sowohl in die Lehrplangestaltung als auch in den Unterricht. o Die Themen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus müssen Kerninhalte sein, ebenso die Geschichte Österreichs aus Sicht der ArbeiterInnenbewegung und Exkursionen, wie Besuche des

Parlaments, von Gerichtsverhandlungen, von ehemaligen Konzentrationslagern und Ausstellungen. o Dies setzt eine qualitativ hochwertige und verpflichtende Ausbildung für alle LehrerInnen im Gegenstand „politische Bildung“ voraus. - Frühzeitige Berufsinformation in der Unterstufe mit den zu erwartenden Einkommensmöglichkeiten (z.B. Berufskompass des AMS), um mehr Informationen zu Berufsmöglichkeiten zu erhalten, und Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen Berufen. - Gesundheitsinformation und Ernährung sollen möglichst früh zum Pflichtfach werden, um das Gesundheitsbewusstsein schon im frühkindlichen Alter zu fördern. Lehre Ständiges Jammern der Betriebe wird keinen neuen Lehrplatz in Österreich schaffen und schädigt das Image der Lehre leider nachhaltig. Gab es im Jahr 2000 noch 39.302 Betriebe, die Lehrstellen angeboten haben, sind es 2017 nur noch 28.962. Die Gründe dafür sind vielfältig. Aus unserer Sicht sind die ständige Arbeitsverdichtung und der selbstauferlegte Kostendruck zwei der Gründe, warum viele Betriebe keine Jugendlichen mehr ausbilden. Dass sie sich durch diese Einstellung selbst und in weiterer Folge dem gesamten Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig schaden, ist ihnen anscheinend nicht bewusst. Das Einzige, das diesem Trend und dem daraus resultierenden Fachkräftemangel entgegenwirken kann, ist die Investition in eine qualitativ hochwertige Lehrausbildung. Dass diese Maßnahme im ersten Moment Geld kostet, ist unbestritten. Wendet man jedoch das Konzept der Fachkräftemilliarde (FKM) an, werden diese Kosten auf alle Betriebe solidarisch verteilt. Jene, die Lehrlinge ausbilden, bekommen die Ausbildungskosten zu einem Gutteil ersetzt. Jene, die nicht ausbilden, aber trotzdem in den Topf einbezahlt haben, können am freien Arbeitsmarkt auf gut ausgebildete FacharbeiterInnen zugreifen. In diesem Zusammenhang können auch ganze Branchen in die Verantwortung genommen werden oder mit ihnen spezifische Modelle erarbeitet werden. Mit der Fachkräftemilliarde soll aber nicht


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12 Monate. Dies soll jungen Erwachsenen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und Sicherheit in der weiteren Lebensplanung geben. - Einführung eines „Jugendstartbonus“: Hierfür werden in jedem Lehrjahr zwei Monatslöhne, berechnet nach dem korrespondierenden Lehrjahr, in einen Fonds einbezahlt. Dieser wird bei positivem Abschluss der Lehre an den/die FacharbeiterIn ausbezahlt. - Einführung eines für alle in Ausbildung stehende Personen kostenlosen österreichweiten Jugendtickets für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

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Weiterbildung Lehre mit Matura oder die Ausbildung zum Meister sind nur zwei der beliebtesten Zusatzausbildungen während bzw. nach der Lehrzeit. Der Zugang zu allen berufsspezifischen Ausbildungen darf nicht von der Laune des Unternehmens abhängig sein, sondern die Beschäftigten müssen einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Schließlich ist Bildung die beste Vorsorge gegen Arbeitslosigkeit. Das integrierte Modell der Lehre mit Matura, das leider nur vereinzelt zur Anwendung kommt, zeigt vor wie es geht: Keine Abendkurse nach einem langen Arbeitstag, sondern Kurse während der Arbeitszeit motivieren sehr viele Jugendliche, eine solche Lehre mit Matura zu absolvieren. Die Anzahl an erfolgreichen Maturaabschlüssen gibt diesem Modell Rückenwind. Auch Meisterausbildungen, die regelmäßig von ArbeitgeberInnen gewünscht, wenn nicht sogar eingefordert werden, scheitern oft an der Unvereinbarkeit mit Schichtplänen oder Montageeinsätzen. Dieser Kampf um Bildung darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, sondern auch hier bedarf es ganz klarer gesetzlicher Regeln. Erwachsenenbildung und Lebenslanges Lernen sind allerdings bislang so gut wie gar nicht geregelt. Insbesondere gibt es nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Lehre mit Matura ist oft auch der erste Schritt zu einem späteren (Fach-)Hochschulstudium. Gerade berufsbegleitend wird ein solches Studium jedoch schnell zur unüberwindbaren Herausforderung,

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Die PRO-GE fordert daher: - Die duale Berufsausbildung ist fit für morgen zu machen und mit einer Qualitätsoffensive aufzuwerten. Wir fordern in diesem Zusammenhang eine aktive Einbindung der PRO-GE Jugend bei der Ausarbeitung von neuen Ideen für die Lehrausbildung. Diese Vorschläge müssen fachgewerkschaftsübergreifend diskutiert und anhand dieser Ergebnisse neue Konzepte erstellt werden. - Die Einführung der Fachkräftemilliarde, um Ausbildungskosten gerecht zu verteilen und die Ausfinanzierung der überbetrieblichen Ausbildung zu gewährleisten. - Finanzielle Anreize für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können sinnvoll sein – es muss dabei aber sichergestellt werden, dass die Mittel von jenen Betrieben kommen, die keine Lehrlinge ausbilden. - Der sog. „Ausbildungsübertritt“ hat sich als nicht praxistauglich erwiesen, wir fordern daher seine Evaluierung. Bei einer allfälligen Reformierung muss allerdings sichergestellt werden, dass es zu kei-

ner versteckten Kündigungsmöglichkeit des Lehrverhältnisses durch den Betrieb kommt. - Den Erhalt der Überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) im notwendigen Ausmaß und ihre Weiterentwicklung gemeinsam mit den VertrauensrätInnen. Ziel muss es jedenfalls sein, dass jede/r Jugendliche eine betriebliche Lehrausbildung absolvieren kann, die Qualität weiter verbessert wird und jede/r die bestmögliche Ausbildung erhält. - Lehrlinge in der ÜBA erhalten eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe der Deckung des Lebensunterhalts (DLU). Die PRO-GE fordert eine Erhöhung der DLU auf das Niveau der jeweils in der Branche üblichen Kollektivverträge und eine Ausbezahlung einer 13./14. DLU analog dem Urlaubsund Weihnachtsgeld. - Jedenfalls muss die DLU dann der kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung entsprechen, wenn ein Auszubildender aus der ÜBA II in einem Betrieb eingesetzt wird. - Es ist eine Höchstgrenze an ÜBA II Auszubildenden für jeden Betrieb vorzusehen. - Eine bessere Qualitätssicherung in der Lehre durch die Entwicklung von österreichweit einheitlichen Standards für PrüferInnen und Prüfungsaufgaben sowie pädagogisch-didaktische Kompetenzen der PrüferInnen („Wer prüft die Prüfer?“). PrüferInnen müssen selbst noch aktiv im Beruf stehen, allerdings sollen sie einen Anspruch auf Dienstfreistellung unter Entgeltfortzahlung haben. - Eine generelle Aufwertung von Lehre und Meisterprüfung im nationalen und internationalen Qualifikationsrahmen. - Die Prüfungsgebühr und Materialkosten sollen durch die Lehrlingsstelle beim Lehrbetrieb eingehoben werden, damit sie nicht mehr vom Lehrling vorgestreckt werden müssen. - Die Evaluierung von Lehre mit Matura. Ziel muss es sein, dass das beste Modell der Bundesländer auf das gesamte Bundesgebiet Anwendung findet. - Die Sicherstellung der Finanzierung von Lehre mit Matura. - Zwei bezahlte Tage für die Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung der Klasse B. - Anhebung der gesetzlichen Weiterverwendungszeit von derzeit 3 Monaten auf

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nur die betriebliche Lehrausbildung finanziert werden, sondern auch die Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA). Diese Kosten werden momentan mit Geldern der öffentlichen Hand gedeckt. Auch der Bereich der Berufsschulen könnte von der FKM profitieren. Hier gilt es ebenso wie in der betrieblichen Ausbildung, den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden. Leider verfügt momentan nicht einmal die Hälfte der Berufsschulen über eine flächendeckende WLAN-Abdeckung. Kosten, die Jugendlichen für die Fahrt zum Ausbildungsort und zurück entstehen, können sich sehr schnell auf mehrere hundert Euro belaufen, bleiben jedoch an ihnen hängen. Diese Kostenfalle ist sehr oft der Grund dafür, dass Jugendliche nicht in die Nachbarregion oder noch weiter pendeln, um ihren Traumberuf zu erlernen, sondern in der Heimatregion bleiben und jenen Lehrberuf auswählen, der gerade verfügbar ist. Diese Tatsache muss uns zum Umdenken bewegen, denn die Entscheidung über die berufliche Zukunft darf nicht vom finanziellen Hintergrund beeinflusst werden. Die Einführung eines gratis Öffi-Tickets würde dieser sozialen Selektion zuvorkommen.


die Reduktion auf Teilzeit wiederum schnell zur ökonomischen Herausforderung. Die derzeitige Bundesregierung hat bereits die Wiedereinführung von Studiengebühren für berufstätige Studierende angekündigt – für uns ein absolutes No-Go, das mittelfristig zur Verdrängung von Studierenden auf dem zweiten oder dritten Bildungsweg führen wird. Gleichzeitig muss auch der Zugang zu Fachhochschulen und Universitäten ohne Matura – und damit die Anerkennung der Berufserfahrung – ausgeweitet werden. Die PRO-GE fordert daher: - Einen gesetzlichen Anspruch auf berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen und eine Bildungsfreistellung während der Arbeitszeit bei voller Entgeltfortzahlung. - Evaluierung der unterschiedlichen Qualifizierungsbeihilfen und -förderungen und Zusammenführung zu einem „Qualifizierungsstipendium neu“. Ziel muss sein, jene zu erreichen, die eine Höherqualifizierung besonders nötig haben. - Spezielle Bildungsprogramme für Frauen als Wiedereinsteigerinnen, die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei Kursbesuchen sowie die Schaffung von Arbeitsstiftungen für Frauen (wie z.B. die Frauenstiftung Steyr). - Spezielle Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit. - Eine Erweiterung der Ausbildungsgarantie für arbeitslose junge Erwachsene bis 25. - Einen offenen und freien Hochschulzugang (keine Studiengebühren, insbesondere nicht für berufstätige Studierende, und keine weiteren Zugangsbeschränkungen wie „Einstiegsprüfungen“) sowie den Ausbau des Zugangs zu Fachhochschulen und Universitäten auch ohne Matura. Migration und Integration Migration und Integration sind zentrale Themenstellungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie stellen uns vor erhebliche Heraus¬forderungen, bringen aber auch zahlreiche Chancen mit sich. Die PRO-GE fordert daher: - Eine möglichst frühzeitige Feststellung der mitgebrachten Qualifikationen und Kompetenzen. Das ist wichtig, um eine

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möglichst rasche, aber qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten, damit die Menschen ein eigenes Einkommen erzielen können und nicht von Sozialleistungen abhängig sind. Nur dann können sie ein selbstbestimmtes Leben führen und an unserer Gesellschaft teilhaben. - Ausreichende, kostenlose Deutschkurse und eine Verbindung von fachspezifischem und sprachlichem Lernen. Das Erlernen der deutschen Sprache ist für neu zugewanderte Menschen ein zentraler Schlüssel, um am Leben in Österreich teilhaben zu können. 8. Industrie 4.0 und digitaler Wandel Die Arbeitswelt, die Arbeitsplätze und die Arbeitsbeziehungen haben sich stets verändert und werden dies auch weiterhin tun. Die Geschwindigkeit, die Komplexität und das damit einhergehende Verständnis für die Prozesse haben sich allerdings in den vergangenen Jahren beschleunigt. Diese Veränderungen sind für einige Unternehmen die Chance, sich neu zu erfinden, für andere eine sehr schwierig zu meisternde Aufgabe. Es erfordert hohe Investitionen, eine Unternehmensorganisation, die diese Veränderung zulässt, und vor allem: MitarbeiterInnen, die diese Veränderung können. Genau das ist auch der Grund, warum die fundierte Auseinandersetzung mit dem digitalen Wandel und der 4. industriellen Revolution für uns als Interessenvertretung so wichtig ist. Als Vorreiterorganisation ist die PRO-GE gemeinsam mit der Arbeiterkammer Mitbegründerin der Plattform Industrie 4.0 Österreich. Gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Forschung wollen wir begreifen, steuern und gestalten. Für uns gilt es dabei die ArbeitnehmerInnen in den Fokus zu stellen und die Auswirkungen auf sie in allen Dimensionen und Formen zu berücksichtigten. Wir dürfen unseren Blick aber nicht alleine auf die Industrie richten, sondern müssen auch kleine und mittlere Unternehmen, ihre spezifischen Probleme und die Auswirkungen auf ihre ArbeitnehmerInnen mitdenken. Chancen und Risken des digitalen Wandels

So kennt man Fabriken: Um ein Produkt herzustellen, führen komplexe Maschinen der Reihe nach einzelne Arbeitsschritte aus – betreut, überwacht und zuvor programmiert von Menschen. Mit Industrie 4.0 soll sich das ändern: Die Produkte sollen ihre Herstellung „selbst organisieren“ und „wissende Werkstücke“ sein. Das heißt: Die Maschinen selbst sind lernfähig und können mit dem Objekt, das sie fertigen, kommunizieren. Dazu muss der ganze Produktionsprozess digital gesteuert und vernetzt sein. Für die Unternehmen bringen diese neuen Entwicklungen einige Vorteile: Sie können effizienter und flexibler produzieren und vor allem eine Produktivitätssteigerung verbuchen. Außerdem lassen sich auf diese Weise schnell und kundenorientiert Spezialanfertigungen produzieren („Losgröße 1“) – ohne große Extrakosten. Dafür müssen massive Investitionen in neue Anlagen und Software erfolgen und die dafür notwendigen SpezialistInnen im Unternehmen bereitstehen. Für die ArbeitnehmerInnen bringt die Digitalisierung jedoch nicht nur Chancen, sondern auch Risken: Eine stärkere Digitalisierung der Arbeit bietet natürlich die Chance, dass körperliche Belastungen abnehmen und Arbeitszeit und Beschäftigung fairer verteilt werden. Auch neue Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitverkürzung werden möglich. Durch digitale Technologien entstehende flexiblere Arbeitszeiten dürfen aber auf keinen Fall das Einkommen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verschlechtern. Im Gegenteil: Neue Technologien sollten tunlichst dazu beitragen, die Work-Life-Balance der ArbeitnehmerInnen zu verbessern. Gerade im hochqualifizierten Bereich entstehen durch den digitalen Wandel zahlreiche neue Aufgabengebiete und damit neue Berufe. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass Menschen durch immer neue Maschinen aus der Arbeitswelt verdrängt und am Ende nutzlos werden. Diese Frage ist mindestens so alt wie die Industrie selbst – doch durch die rasant fortschreitende Digitalisierung bekommt sie eine neue Dringlichkeit. Über die Folgen für die Beschäftigung schwirren viele Zahlen herum. Eine genaue Prognose darüber, wie viele Arbeitsplätze durch die neuen Entwicklun-


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

müssen zuerst Roboter abgestellt werden, bevor Beschäftigte gekündigt werden. - Eine weltweite Studie der Boston Consulting Group besagt, dass Frauen im Zuge der Digitalisierung stärker von Jobverlust betroffen sein könnten als Männer. Da für die tatsächliche Umsetzung der neuen Technologien unter anderem auch die betriebliche Umsetzung eine Rolle spielt, muss darauf geachtet werden, dass Frauen in den zunehmenden Qualifikations- und Kompetenzbedarf verstärkt miteinbezogen werden. Wir würden es begrüßen, wenn der Fokus zukünftiger Studien auf Frauen in der Produktion und den digitalen Wandel gerichtet wird.

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9. Kampf gegen Arbeitsausbeutung und Lohn- und Sozialdumping Arbeitsausbeutung hat im Europa des 21. Jahrhunderts viele Gesichter: Leiharbeit, Scheinselbständigkeit, grenzüberschreitende Entsendung, Beschäftigung ohne offizielle Papiere zu Dumpinglöhnen… Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) haben wir in Österreich ein weltweit einzigartiges Instrument, zur Bekämpfung von ausbeuterischen Praktiken und Sozialbetrug. Wir haben den Fokus damit klar auf den Kampf gegen die „schwarzen Schafe“ unter den ArbeitgeberInnen und nicht auf den Kampf gegen die ArbeitnehmerInnen gelegt. Für uns als PRO-GE ist klar: Die Schuld ist nicht bei den ArbeitnehmerInnen aus unseren Nachbarstaaten zu suchen, sondern bei jenen Unternehmen, die sich bewusst unlauterer Methoden bedienen, und bei den Herkunftsstaaten, die ihnen dabei bewusst den Rücken stärken.

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Extras

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Wichtige Erfolge gegen Betrug und unlauteren Wettbewerb Die Lohnunterschiede in der europäischen Union, aber auch darüber hinaus, sind nach wie vor groß. Sie treffen Österreich als Grenzstaat zu zahlreichen mittel- und osteuropäischen Staaten besonders. Durch die Öffnung des Arbeitsmarkts waren stärkere Kontrollen unserer Lohn- und Sozialstandards und scharfe Sanktionen bei Verstößen dagegen unbedingt notwendig. Das Lohn- und Sozialdumping-Be-

Side Events

Daher fordern wir: - Die Gewinne, die durch die höhere Produktivität entstehen, müssen fair verteilt werden – dies ist neben Lohn- und Gehaltserhöhung auch in Form von kürzeren Arbeitszeiten umzusetzen.

- Digitale Kompetenzen müssen zu einem integralen Bestandteil der Bildung werden – von der Basisbildung über die spezifische Berufsbildung bis hin zur betrieblichen Weiterbildung. - Wir fordern daher einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung, Qualifikations- und Kompetenzschulung um den Veränderungen durch die zunehmende Digitalisierung gerecht zu werden, auch während der Arbeitszeit und mit der Möglichkeit einer Kinderbetreuung. - Das Investitionsvolumen und die Forschungs- und Entwicklungsausgaben von Unternehmen und Staat müssen gesteigert werden. Hier dürfen kleine und mittlere Betriebe nicht vergessen werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass bei öffentlicher Finanzierung von Forschung auch die Allgemeinheit von den Ergebnissen (mit)profitiert. Hier muss mindestens ein Forschungsfokus bei jeder Förderung auf den Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen liegen. - Der Mensch und die Qualität der Arbeit müssen weiterhin im Mittelpunkt stehen. Daher brauchen wir gelebte betriebliche und überbetriebliche Mitbestimmung. Diese muss adaptiert und in einigen Bereichen (z.B. wirtschaftliche Mitbestimmung) gestärkt werden. - Die Wertschöpfung, die sich beispielsweise aus dem Anbieten digitaler Dienstleistungen und Verarbeitung von Daten generieren lässt, steht in keinem Verhältnis zu den dafür benötigten wenigen Beschäftigten. Hier stößt unsere auf der Lohnsumme basierende Finanzierung des Sozialstaates schnell an ihre Grenzen. Wir fordern daher die schrittweise Einführung einer Wertschöpfungsabgabe (siehe Kapitel V./6). - Besonderes Augenmerk muss auf den vermehrten Einsatz von Robotern in den Unternehmen gelegt werden. Wenn diese zu mehr Sicherheit führt und besonders belastende Tätigkeiten nicht mehr vom Menschen ausgeführt werden müssen, begrüßen wir diese Maßnahmen. Im Zuge dieser Veränderung muss auf die bestmögliche und sichere Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine geachtet werden. - Der Einsatz von Robotern darf aber keinesfalls zu Kündigungen führen. Auch bei schlechter Auslastung der Produktion

GO & Arbeitsprogramm

gen verloren gehen oder an anderer Stelle neu entstehen, kann heute niemand seriös abgeben. Was wir bis jetzt wissen ist, dass sich durch die neuen Produktionsweisen viele Jobs am Arbeitsmarkt verschieben werden. Am Arbeitsplatz selbst werden sich Abläufe und Aufgaben stark verändern. Neue Technik bringt auch neue Aufgaben und erfordert deshalb neue Qualifikationen. Neben digitalen Kompetenzen (wie z.B. Programmieren) treten Fähigkeiten wie Kreativität, vernetztes Denken und rasches „Troubleshooting“ zunehmend in den Vordergrund (kurz: alles, was Maschinen nicht in der Form können). Auf diese Anforderungen müssen wir rechtzeitig reagieren, um Beschäftigungsperspektiven für alle zu gewährleisten. Genauso wichtig ist die Frage der Qualität der zukünftigen Jobs. Wenn ein Computer jeden Handgriff vorgibt, setzt das nur wenige Fachkenntnisse voraus, dadurch geht viel Erfahrungswissen und Know-how für die Produktion verloren. Es muss daher darauf geachtet werden, dass durch technologische Veränderungen das Wissen der ArbeitnehmerInnen nicht verloren geht. Auch die generierten Daten und vor allem deren Auswertung werden ein zunehmend wichtigeres Thema. Daten werden immer öfter als das „Gold des neuen Jahrtausends“ bezeichnet. Zunehmende Digitalisierung bringt eine Erhebung, Verarbeitung und Verknüpfung von Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit sich. Mit Daten von KundInnen, VertragspartnerInnen und Beschäftigten wird nicht immer mit der nötigen Sorgfalt umgegangen – dies ist nicht zuletzt deswegen besonderes bedenklich, weil die Verwendung und der Verkauf von Daten zum neuen lukrativen Geschäftsmodell geworden sind. Bei der Verarbeitung der Daten der ArbeitnehmerInnen stellt sich darüber hinaus das besondere Problem, dass das Potential der Überwachung jedes einzelnen ihrer Arbeitsschritte ins Unermessliche steigt.


kämpfungsgesetz kam daher genau zum richtigen Zeitpunkt (nämlich dem 1. Mai 2011) und hat in seinem kurzen Bestehen bereits eine Erfolgsgeschichte hinter sich. Erstmals ist es mit diesem Gesetz möglich geworden, vorenthaltene Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht nur vor Gericht einzuklagen, sondern auch das Nichtbezahlen dieser kollektivvertraglichen Ansprüche unter Strafe zu stellen – seit 2015 gilt das nicht nur für den Grundlohn, sondern für das gesamte Entgelt. Damit wurde unsere zentrale Forderung in diesem Bereich umgesetzt. Erst damit ist es gelungen, übliche Praktiken wie die Vorenthaltung von Überstundenzuschlägen, Zulagen oder Zuschlägen ebenfalls zu bekämpfen. Das Gesetz gilt sowohl für inländische als auch ausländische Unternehmen – doch gerade bei Letzteren gestaltet sich die Exekution der verhängten Strafen, trotz intensivierter Behördenkooperation, nach wie vor schwierig. Doch auch im Inland gibt es Verbesserungsbedarf: Trotz des hohen Engagements der Kontrollbehörden, hinken diese beim Aufspüren „schwarzer Schafe“ nach wie vor hinterher – der Grund: Sie sind mit viel zu wenig Personal ausgestattet. Zur effektiveren Bekämpfung von Lohnund Sozialdumping fordert die PRO-GE vom österreichischen Gesetzgeber: - Keinerlei Verschlechterungen im LSDBG! Die PRO-GE lehnt insbesondere die geplante Reduktion der Strafbarkeit auf den Grundlohn und eine Kürzung der Strafen vehement ab. Vor allem das sog. Kumulationsprinzip ist ein Grundpfeiler des Verwaltungsstrafrechts und bewirkt erst, dass Strafen tatsächlich wirksam und abschreckend sind. - Die Mittel und damit das Personal der Kontrollbehörden (insbesondere der Finanzpolizei) sind massiv aufzustocken. - Wir lehnen in diesem Zusammenhang allerdings eine Verschiebung der Beitragsprüfung von den Gebietskrankenkassen zur Finanz entschieden ab (siehe Kapitel V./1 Finanzierung der Sozialversicherung). - Die Beschränkung von Subvergaben, z.B. durch Beschränkung der Anzahl der Auftragsweitergabe und der Weitergabe im Ausland, insbesondere bei der öffentlichen Auftragsvergabe (hier wurden zwar

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bereits Maßnahmen zu mehr Transparenz geschaffen, allerdings ist das erst die „halbe Miete“). - Den Ausschluss von im Rahmen des LSD-BG straffällig gewordenen Unternehmen von zukünftigen Vergabeverfahren und dem Bezug öffentlicher Subventionen. - Die durchgehende Verankerung und konsequente Anwendung des Bestbieterprinzips (anstelle des Billigstbieterprinzips) bei öffentlichen Auftragsvergaben. - Die Ausweitung der Generalunternehmerhaftung (derzeit nur Bau). - Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung sind auch die Beschäftiger stärker in die Pflicht zu nehmen – derzeit fallen sie nur bei grenzüberschreitender Überlassung unter die Strafbestimmungen; das ist auf rein innerösterreichische Sachverhalte auszudehnen. Ein Europäisches Problem? Wir als PRO-GE stehen zur österreichischen Mitgliedschaft in der EU und auch zur Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen und Dienstleistungen. Gerade letztere dürfen aber nicht zu Lasten des österreichischen Arbeitsmarkts, unseres Sozialsystems und der Arbeitsbedingungen erfolgen. Zwar muss bei Entsendungen aus dem Ausland (ein ausländisches Unternehmen nimmt einen Auftrag in Österreich an und führt diesen dann mit seinen eigenen MitarbeiterInnen aus) der österreichische Kollektivvertragslohn gezahlt werden, doch richten sich die Sozialversicherungsbeiträge nach dem (in aller Regel billigeren) Herkunftsland. Das gewährt Unternehmen vor allem aus Ungarn, der Slowakei und Slowenien einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil. Parallel können wir beobachten, dass mit zunehmender Weitergabe von Aufträgen an Sub- oder Sub-Sub-Unternehmen die Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften schwindet. Der Wildwuchs an Weitergaben von Aufträgen hat dazu geführt, dass der tatsächliche Sachverhalt (Wer ist mein Arbeitgeber?) oft nur schwer eruiert werden kann und die Betroffenen wesentlich schwieriger zu ihrem Recht kommen. 2017 wurden 300.000 Personen nach Österreich entsandt – doppelt so viele als noch im Jahr zuvor und im Verhältnis dop-

pelt so viele wie im EU-Schnitt. Zahlreiche Unternehmen aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern der EU (MOEL) haben sich Lohn- und Sozialdumping zum Geschäftsmodell gemacht, und die betroffenen Staaten heizen damit auf europäischer Ebene massiv den Wettbewerb um die niedrigsten Standards an. Wiederholt haben uns die Meldungen von EU-Gipfeln erreicht, dass die MOEL jegliche Maßnahme zur länderübergreifenden Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping ablehnen und allen Ernstes behaupten, der konzertierte Sozialbetrug kann im jeweiligen Herkunftsland am besten gelöst werden, es bedürfe keiner europäischen Lösung. Im Oktober 2017 wurde nun nach zähem Ringen ein Entwurf zur dringend notwendigen Verbesserung der EU-Entsenderichtlinie vorgelegt und im März 2018 beschlossen, der – wenn auch nicht als sonderlich großer Wurf – zumindest als Kompromiss angesehen werden kann. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 2020 Zeit für die Umsetzung. Die PRO-GE fordert daher auf europäischer Ebene: - Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ ab dem ersten Arbeitstag muss in jedem europäischen Land effektiv und umgehungssicher verwirklicht werden. Dies muss für die Beschäftigten aller Branchen gelten, Sonderregelungen sind abzulehnen. - Um Lohn- und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen, muss die geplante europäische Arbeitsbehörde so ausgestattet sein, dass Rechtsansprüche von ArbeitnehmerInnen grenzüberschreitend durchgesetzt werden können und verhängte Strafen grenzüberschreitend vollzogen werden können. Dazu muss auch die Koordination von Kontrollen durch die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden. - Der Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde soll in Österreich sein. - Der nach österreichischem Recht zu zahlende Lohn muss auch Grundlage für die SV-Beiträge im Ausland sein, so dass kein Wettbewerbsvorteil durch legales SV-Dumping entsteht. - Wirksame Maßnahmen gegen Scheinentsendungen: unter anderem durch eine Kooperationsverpflichtung und eine ge-


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

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Extras

Undokumentierte Beschäftigung – aus der Not folgt die Ausbeutung Zahlreiche Personen, die vollkommen legal in Österreich leben, dürfen dennoch nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten. Aus finanzieller Not werden viele von ihnen in eine „illegale“ Beschäftigung zu sehr miserablen Bedingungen gedrängt. Dennoch sind sie ArbeitnehmerInnen wie wir – mit entsprechenden Rechten und Ansprüchen. Sog. „undokumentierte Beschäftigte“ ohne Arbeitserlaubnis und ohne Arbeitspapiere erbringen ihre Arbeit meistens unter gefährlichen, gesundheitsschädlichen und menschenunwürdigen Bedingungen. Gesetzliche und kollektivvertragliche Mindestbestimmungen werden nicht eingehalten. Die illegale Beschäftigung führt einerseits zu erheblichen Profiten von „SchwarzarbeitgeberInnen“ und bedroht gleichzeitig kleinere Unternehmen in ihrer Existenz. Beides führt in der Folge zum Verlust von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig werden unsere Kollektivvertragslöhne unterwandert und unser Sozialversicherungssystem um Beiträge geprellt. Die Bekämpfung der organisierten sog. „undokumentierten“ Beschäftigung ist für die PRO-GE ein vordringliches Anliegen. Sozialbetrug und die Unterwanderung unserer Kollektivverträge gehen uns alle an. Sie gefährden letztlich den Sozialstaat und die Arbeitsbedingungen aller ArbeitnehmerInnen und nicht nur der Betroffenen! Seit Jahren unterstützt die PRO-GE daher auch die Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender (kurz „undok-Anlaufstelle“ genannt), die wir gemeinsam mit anderen Gewerkschaften und NGOs ins Leben gerufen haben. Sie bietet Beratung und Unterstützung für von Arbeitsausbeutung betroffene „undokumentiert“ arbeitende

Side Events

Deshalb fordert die PRO-GE neben einer massiven Ausweitung der Kontrollen nach dem LSD-BG: - Alle Personalkosten, auch aus der Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften, PraktikantInnen, „freien“ ArbeitnehmerInnen oder Werkverträgen sind auch tatsächlich als Personalkosten in den Bilanzen und Jahresabschlüssen auszuweisen. - Ein Verbot der einvernehmlichen Auflösung bei Arbeitskräfteüberlassung, wenn sie im Zusammenhang mit dem Ende eines Einsatzes erfolgt. - Gesetzliche Höchstquoten an überlassenen Arbeitskräften, was letztlich auch eine Übernahme in die Stammbelegschaft begünstigt. Niedrigere Quoten mittels Betriebsvereinbarung müssen weiterhin zulässig sein. - Verstöße gegen die 14-tägige Vorankündigungsfrist vor dem Ende einer Überlassung müssen mit einer Geldstrafe in wirksamer und abschreckender Höhe sanktioniert werden. - Während der Beschäftigung von überlassenen Arbeitskräften (ev. abhängig von besonderen Umständen oder Quoten) dürfen Stammbeschäftigte nur aus persönlichen Gründen, nicht aber aus wirtschaftlichen Gründen, gekündigt werden. - Wird bereits beim Überlasser eine BR-Umlage eingehoben, fordern wir zur Vermeidung einer doppelten Zahlung an BR-Umlage durch die überlassenen Kolle-

gInnen eine gesetzliche Verpflichtung des Beschäftigers, den entsprechenden Betrag (oder eine am Durchschnitt orientierte Pauschale) an den Fonds des Beschäftiger-BR zu leisten. - Systematische Verstöße gegen das AÜG oder die anzuwendenden Kollektivverträge sowie ihre Duldung durch den jeweiligen Beschäftigerbetrieb und die betroffene Zeitarbeitsfirma werden wir weiterhin auch öffentlich anprangern.

GO & Arbeitsprogramm

Arbeitskräfteüberlassung: ArbeitnehmerInnen sind keine Waren! Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sowie der von uns verhandelte AKÜ-Kollektivvertrag regeln eine Vielzahl von Rechten für überlassene Arbeitskräfte. Die Überwachung und Einhaltung dieser Regelungen stellen uns jedoch vor große Herausforderungen, da die Struktur dieser Branche eine flächendeckende Kontrolle fast unmöglich macht. Vor allem der intensive Preisdruck innerhalb der AKÜ-Branche und der dadurch ausgelöste Wettbewerb führen nach unten. Viele Überlasserbetriebe neigen dazu, die Rechte der überlassenen Arbeitskräfte zu beschneiden, um einen billigeren Preis anbieten zu können und weitere Aufträge zu lukrieren. Begünstigt wird das dadurch, dass in den Beschäftigerbetrieben die Preisverhandlung und Abwicklung dem Einkauf obliegt, dort lautet die Devise „je günstiger, desto besser“. Die Betriebe nutzen die Inanspruchnahme der betroffenen Arbeitskräfte zu einem günstigen Preis – sie stehen den betroffenen ArbeitnehmerInnen gegenüber aber in keinerlei Verantwortung bzgl der ihnen zustehenden Löhne, Gehälter sowie Zulagen und Zuschläge. Im Rahmen der Fürsorgepflicht müsste allerdings auch der Beschäftiger dafür sorgen, dass der Kollektivvertrag und das Gesetz eingehalten werden. Die Bemühungen der Beschäftigerbetriebe dahingehend lassen leider zu wünschen übrig, da sie bei Verstößen in keinerlei Verantwortung in Fragen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen stehen (ausgenommen ASchG). Überdies werden überlassene Arbeitskräfte von den Betrieben nicht nur zur Abdeckung wirtschaftlicher Spitzen angefordert. Obwohl im AÜG festgeschrieben ist, dass durch Leiharbeit keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt werden darf, ist es in vielen Industriebetrieben Praxis geworden, überlassene Arbeitskräfte zur optischen Verbesserung der Jahresab-

schlüsse und Bilanzen einzusetzen. Dies ist nur deswegen möglich, da die Kosten für Arbeitskräfteüberlassung unter den bezogenen Leistungen/Materialaufwand bzw. in den sonstigen Betriebsaufwendungen auszuweisen sind. Dadurch werden Kennzahlen, wie die Produktivität pro Beschäftigtem, völlig falsch dargestellt. Eine solche Praxis übt Druck auf andere Unternehmen aus, die ihrerseits den Anteil an Eigenpersonal reduzieren müssen. Dadurch werden Arbeitsplätze gefährdet! Problematisch ist immer wieder die Einhebung einer BR-Umlage von überlassenen Arbeitskräften im Beschäftigerbetrieb, wenn eine solche bereits beim Überlasser eingehoben wird. Die betroffenen KollegInnen sollen nicht – wie immer wieder gefordert – doppelt belastet werden.

Members & Guests

meinsame Datenbank der Sozialversicherungsträger aller EU-Mitgliedstaaten. Derzeit muss nur ein leicht fälschbares Formular vorgezeigt werden – für weitere Kontrolle sind den österreichischen Kassen und Behörden die Hände gebunden.


KollegInnen. Wir werden uns auch weiterhin im Rahmen dieses Projekts engagieren und die Anlaufstelle unterstützen.

Aufklärung und Unterstützung von ErntehelferInnen auch in den kommenden Jahren weiterführen.

Ausbeutung in der Landwirtschaft: ErntehelferInnen Eine der prekärsten Branchen in Österreich ist die nahezu ausschließlich migrantisch geprägte Erntehilfe im Obst- und Gemüseanbau. In den vergangenen Jahren erreichten die PRO-GE immer wieder Berichte über die miserablen Arbeitsumstände der ErntehelferInnen: Bezahlung weit unter Kollektivvertrag, vorenthaltene Überstundenbezahlung, fehlende Schutzausrüstung und pferchähnliche Quartiere. Die ArbeitnehmerInnen werden zudem sehr oft lediglich Teilzeit gemeldet (in Einzelfällen gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet) und tatsächlich jedoch weit über das zulässige Höchstausmaß an Arbeitszeit beschäftigt. Häufig wird lediglich ein Teil der tatsächlichen Arbeitsleistung offiziell abgegolten und dadurch den KollegInnen große Summen an Entgelt und der Sozialversicherung Beitragseinnahmen vorenthalten. Der Großteil der ErntehelferInnen kommt aus dem Ausland, die Skepsis gegenüber Institutionen – auch solchen wie der Gewerkschaft – ist groß, ihre Verweildauer in Österreich nur kurz und das Wissen über die eigenen Rechte quasi nicht vorhanden. Diese Herausforderung haben wir als PRO-GE angenommen und 2014 die Kampagne „sezonieri.at“ zur Unterstützung der ErntehelferInnen und Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen ins Leben gerufen. Kostenlos und anonym bieten wir arbeitsrechtliche Infos in der jeweiligen Muttersprache: Über Plakate, Folder, die direkt am Feld verteilt werden, Videos, eine Website (sezonieri.at) und Info-Hotlines. Die Kampagne hat uns als PRO-GE gezwungen, über den eigenen Tellerrand zu blicken: In einem Pilotprojekt arbeiten wir hier erstmals mit NGOs und ehrenamtlichen Aktivistinnen zusammen, um das Vertrauen der ErntehelferInnen zu gewinnen und die ressourcenintensive Information der KollegInnen auf den Feldern gemeinsam zu bewältigen. Wir haben erste Erfolge erreicht, doch ist gerade in diesem Bereich noch viel zu tun. Die PRO-GE wird daher ihre Aktivitäten zur

Die PRO-GE fordert: - Eine Aufstockung der Ressourcen der Land- und Forstwirtschaftlichen Inspektorate. - Ein Informationsrecht bzgl. des Verfahrensstandes nach Einbringen einer Anzeige nach dem LSD-BG für jene Person, die die Anzeige eingebracht hat. - Im Bereich der Bauwirtschaft gibt es seit 2017 eine gesetzliche Vermutung einer Vollzeitbeschäftigung trotz Teilzeitmeldung: Da Teilzeitbeschäftigung in dieser Branche äußerst untypisch ist und sich Betrugsfälle häufen, muss der/die ArbeitgeberIn eine tatsächlich vorliegende Teilzeitbeschäftigung nachweisen – sonst gilt der/die ArbeitnehmerIn als vollzeitbeschäftigt. Wir fordern eine derartige Bestimmung hinsichtlich der arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche im Bereich der Erntehilfe / Landwirtschaft - Die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen in der Landwirtschaft soll davon abhängig gemacht werden, dass sämtliche österreichischen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und in der Vergangenheit eingehalten wurden, sowie ausschließlich für Vollzeitbeschäftigung erteilt werden. Wir fordern also anstelle einer Arbeitsmarktprüfung in diesem Sektor eine effektive Überprüfung der Einhaltung des österreichischen Arbeitsrechts durch den/die ArbeitgeberIn. - Parallel dazu können wir uns Modelle vorstellen, in denen Gemeinden die Arbeitgeberfunktion übernehmen und den LandwirtInnen der Region die Saison-Arbeitskräfte in Form einer Arbeitskräfteüberlassung zur Verfügung stellen – solange dadurch höhere arbeits- und sozialrechtliche Standards gesichert sind. Zum Modell der Arbeitgeber-Zusammenschlüsse siehe oben in Kapitel IV. - Zahlreiche in Österreich arbeitenden ErntehelferInnen kommen aus unseren östlichen EU-Nachbarländern, wie z.B. Ungarn, Rumänien oder Slowenien. Die Bezahlung in der Erntehilfe ist miserabel. Man kann ohne weitere Umschweife sagen, dass die Aufstockung mithilfe der Familienbeihilfe für diese Personen Teil

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der Einkommenserwartung ist. Sie ist gleichzeitig Teil des Arrangements, für die ArbeitgeberInnen die Kosten niedrig zu halten. Daher lehnen wir das Vorhaben, die Höhe der Familienbeihilfe nach Ländern zu staffeln (sog. „Indexierung der Familienbeihilfe“), ab. - Die sofortige Ratifikation und effektive Umsetzung der ILO-Konvention Nr.184 in Österreich (Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft). V. EIN STARKER STAAT FÜR DIE MENSCHEN: WIR ORGANISIEREN UNSERE KOLLEKTIVE SICHERHEIT 1. Soziale Systeme und Soziale Sicherheit Die PRO-GE bekennt sich zum Sozialstaat. Er hat vielfältige gesellschaftspolitische Funktionen: Er schützt die Gesellschaft und die Bevölkerung vor den Folgen individueller sozialer Risiken wie Krankheit, Invalidität oder Alter und gleicht soziale Benachteiligungen aus. Die Sozialversicherung ist ein wesentliches Kernelement des österreichischen Wohlfahrtsstaates. Wir bekennen uns zu ihren tragenden Grundsätzen: - Pflichtversicherung: Nur eine solidarische Versicherungsgemeinschaft kann einen effizienten Risikoausgleich zwischen den Beteiligten gewährleisten. - Solidarische Finanzierung: An dem Grundprinzip der solidarischen Finanzierung muss festgehalten werden. Eine solche schließt höhere Selbstbehalte (Krankensteuer) und eine Finanzierung über Risikoprämien aus. - Selbstverwaltung: Die Selbstverwaltung als Organisationsform der Sozialversicherung hat sich bewährt und muss unbedingt erhalten bleiben. Eine Schwächung oder gar Abschaffung der Selbstverwaltung ist in jedem Fall abzulehnen. Die Selbstverwaltung ist versichertennah und sichert ein hohes Maß an Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung. Sie erhöht die Identifikation der Versicherten mit ihrer Sozialversicherung. - Eigene Einrichtungen: Sie tragen zur Versorgungssicherheit bei und sichern das nötige Fachwissen für op-


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

Pensionsversicherung Es gibt keine Alternative zum umlagefinanzierten Pensionssystem. Die erste Säule muss daher weiter gestärkt werden. Trotz aller Beteuerungen der privaten Pensionskassen bekommen die Versicherten fast jedes Jahr niedrigere Pensionen. Von einer Erhöhung ist also keine Rede. Das Pensionssystem muss aber unbedingt Altersarmut vermeiden. Obwohl in den letzten Jahren viele Maßnahmen gesetzt wurden, um die Pensionen dauerhaft abzusichern, hören die ständigen Verunsicherungen und Forderungen nach weiteren Eingriffen in das Pensionssystem, etwa bei den Frauen, nicht auf. Tatsache ist, dass die Menschen heute faktisch später in Pension gehen als noch vor einigen Jahren. Was die Frauen anbelangt, so werden diese heute bereits ab dem Geburtsdatum 1964 schrittweise an das Pensionsalter der Männer angeglichen. Eine vorzeitige Angleichung lehnen wir entschieden ab, da sich nur wenig an den Gründen für das vorzeitige Pensionsantrittsalter – die Benachteiligung von Frauen im Erwerbs¬leben – geändert hat.

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Extras

Die PRO-GE fordert daher: - Nach 40 bzw. 45 Jahren Versicherungszeit (inkl. Ersatzzeiten) muss die Pension mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. - Es darf keine Abschläge für vorzeitigen Pensionsantritt geben, wenn die vorzeitige Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen nötig oder nach langer Arbeitslosigkeit der einzige Ausweg war. - Eine automatische Erhöhung des Pensionsantrittsalters aufgrund der Steigerung der Lebenserwartung ist striktest abzulehnen. Ebenso ist eine vorzeitige Anhebung des Antrittsalters für Frauen abzulehnen. - Die erhöhte Mindestpension (dzt. bei 30 Beitragsjahren) soll durch eine bessere Anrechnung und Zwischenstufen weiter vorangetrieben werden. - Eine Stärkung des Berufsschutzes im Zusammenhang mit der Invaliditätspension, insbesondere eine Schaffung einer vergleichbaren Regelung für ungelernte/

Side Events

Die PRO-GE fordert daher: - Keine finanziellen oder sonstigen Barrieren beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Das heißt auch, keine weiteren Selbstbehalte oder Gebühren, sondern Deckelung und Abbau der bereits vorhandenen Selbstbehalte. Diese stellen kein Steuerungselement dar. - Jede Form der Zweiklassenmedizin ist strikt abzulehnen. - Im Sinne einer hochqualifizierten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung sind Primärversorgungszentren auszubauen. - Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und e-Health bringen große Chancen, bergen aber auch viele Risiken. Die Weiterentwicklung der Medizintechnik darf nicht dazu führen, dass der Faktor Mensch in der medizinischen Betreuung zu kurz kommt. Gerade bei gesundheitlichen Problemen sind der menschliche Kontakt und die persönliche Betreuung besonders wichtig. - Die Implementierung von Gendermedizin im Gesundheitsbereich. Symptome sind mitunter bei Frauen und Männern unterschiedlich, zB bei Herzinfarkten – das führt oft dazu, dass akute Situationen vor allem bei Frauen zu spät erkannt werden. Aber auch Krankheitsverläufe und Behandlungserfordernisse können andere sein – ihnen wird bis dato zu wenig Augenmerk geschenkt. - Einführung einer geringeren Rezeptgebühr für Personen, die Dauermedikation benötigen, und die Änderung des Einkommensrichtsatzes für eine Befreiung von der Rezeptgebühr für BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen. - Erleichterungen beim Zugang zu bereits verschriebenen Medikamenten – ohne zusätzlichen Arztbesuch, soweit medizinisch vertretbar. - Einen niederschwelligen Zugang (e-card) zu Impfungen gegen Infektionskrankheiten

(z. B. Grippe, Pneumokokken, FSME etc.) zu gleichen Bedingungen, insbesondere für ältere Menschen.

GO & Arbeitsprogramm

Krankenversicherung Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Der Zugang zu medizinischer Leistung ist international beispielgebend. Die 2016 von der London School of Economics durchgeführte Effizienzstudie zum österreichischen Sozial- und Gesundheitssystem hat das auch bestätigt. Durch die verschiedenen Krankenkassen sind in den letzten Jahrzehnten unterschiedliche Leistungskataloge entstanden. Dies ergab sich unter anderem dadurch, dass die Kassen von verschiedenen Berufsgruppen gegründet wurden und somit auch die Leistungen auf diese Gruppe der Beschäftigten abgestimmt waren. Durch diverse Zusammenlegungen der Kassen in der Vergangenheit kann es daher auch immer wieder zu skurrilen Begebenheiten kommen. Beispielsweise wenn ein Ehepaar, das bei unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern versichert ist, denselben Zahnarzt besucht und für den gleichen Eingriff unterschiedliche Selbstbehalte zu bezahlen sind. Dass diese Situationen oft für Verwunderung und Ärger bei den Versicherten sorgen, ist verständlich. Bevor man über eine Änderung in der Struktur der Träger diskutiert, ist es wesentlich wichtiger, die unterschiedlichen Leistungen der Krankenkassen zu harmonisieren, um einen gleichen Zugang aller Versicherten zu denselben Leistungen zu gewährleisten. Trotz der schon niedrigen Verwaltungskosten, sind weitere Anstrengungen zu machen, um hier vorhandene

Potenziale zu nutzen. Diese freiwerdenden Mittel sollen dann im Sinne von Leistungsverbesserungen den PatientInnen zugutekommen. Im Mittelpunkt müssen also nicht primär Organisationsreformen, sondern der Mensch stehen. Unser Ziel sind optimale Versorgungsstrukturen und mehr Leistung für kommende Generationen.

Members & Guests

timale Betreuung der Versicherten innerhalb der Sozialversicherung. Sie müssen unabdingbar in der Sozialversicherung erhalten bleiben und von ihr geführt werden. Im Interesse der Versicherten werden sie natürlich nicht nach privaten Gewinninteressen ausgerichtet. Schnellschüsse, wie die von der derzeitigen Regierung geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger oder die Abschaffung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, sind vehement abzulehnen. Bei diesen Vorschlägen geht es nicht um eine Effizienzsteigerung oder Einsparungen im Gesundheitssystem, sondern um politische Einflussnahme durch die Abschaffung der Selbstverwaltung.


angelernte ArbeitnehmerInnen. - Eine bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten, des Präsenz- und Zivildienstes und der Arbeitslosenzeiten im Pensionskonto. - Die Kriterien zur Schwerarbeit müssen regelmäßig auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und überarbeitet werden. So hat sich z.B. der Kalorienverbrauch als Kriterium für „schwere körperliche Arbeit“ nicht immer als ausreichend erwiesen. Kriterien sollten sich an den Regelungen der Nachtschwerarbeit (nur für Arbeiten am Tag oder im Schicht- und Wechseldienst) orientieren. Kein taugliches Mittel ist für uns eine prozentuelle Begrenzung, wie sie derzeit Vorgabe für die Schwerarbeitsverordnung ist. - Auch regelmäßige Nachtarbeit oder taktgebundene Arbeit, die nicht unter die Kriterien des Schicht- und Wechseldienstes der Schwerarbeitsverordnung fallen, sind als Schwerarbeit anzuerkennen. Dasselbe gilt für Arbeit unter Lärm bei Tag (lediglich Nachtarbeit ist durch die Regelungen des NSchG erfasst). Arbeitsdruck, der z.B. durch zunehmende Automatisierung und Digitalisierung entsteht, ist ebenfalls zu berücksichtigen. - Anrechnung von ehrenamtlicher Tätigkeit bei Blaulichtorganisationen, wenn sie den sonstigen Kriterien der Schwerarbeitsverordnung genügt. - Jährliche Mitteilung an den/die ArbeitnehmerIn über gemeldete Schwerarbeitszeiten und Sanktionen bei Nicht-Meldung durch den Arbeitgeber. - Abschläge bei der Schwerarbeit widersprechen ihrem ureigensten Sinn und sind daher abzuschaffen.

lastungen ausgesetzt. Damit werden trotz hoher Belastungen immer weniger ArbeitnehmerInnen von diesem Gesetz erfasst. Der Bezug von Sonderruhegeld soll NachtschwerarbeiterInnen die Möglichkeit bieten, früher in „Pension“ zu gehen. Der sozialpolitische Hintergrund dieser Regelung liegt in den erheblich erschwerten Arbeitsbedingungen, den hohen gesundheitlichen Belastungen und den Beeinträchtigungen, denen die Betroffenen in der täglichen Arbeit ausgesetzt sind. Viele NachtschwerarbeiterInnen aus unseren Betrieben haben mit zahlreichen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen, die sie oftmals ein ganzes Leben lang begleiten. Das Sonderruhegeld wird in der Höhe der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension errechnet und ist mit einem Abschlag von 13,8 % behaftet. Es geht in diesem Ausmaß als Pensionshöhe bis zum Lebensende über, obwohl die Arbeitgeber zur Finanzierung des Sonderruhegeldes einen Nachtschwerarbeitsbeitrag (2017: 3,40 %) zu leisten haben. Genau dieser Abschlag und damit verbundene wirtschaftliche Erwägungen zwingen etliche Betroffene, vor allem AlleinverdienerInnen, zur sozial- und gesundheitspolitisch bedenklichen Entscheidung, keinen Antrag auf Sonderruhegeld zu stellen. Wer aus körperlichen und gesundheitlichen Gründen nicht länger als bis 57 bzw. 52 arbeiten kann, befindet sich dann in einer verzweifelten Situation. Pensionssteigernde Alternativen wie „noch das eine oder andere Jahr anhängen“, Schwerarbeitspension oder der Korridor bieten sich aus besagten und bisweilen auch pensionsrechtlichen Gründen nicht an.

Verbesserung bei der Nachtschwerarbeit Die derzeitige gesetzliche Regelung des Nachtschwerarbeitsgesetzes bestimmt unterschiedliche Belastungen, die zusätzlich zur Nachtarbeit vorliegen müssen. Jede im Gesetz angeführte Belastung muss für sich überwiegend, das heißt länger als die halbe Arbeitszeit vorhanden sein. Eine Zusammenrechnung der unterschiedlichen Belastungen ist nicht möglich. Durch die Technologisierung unserer Arbeitsplätze sind die ArbeitnehmerInnen aber immer öfter unterschiedlichen Be-

Die PRO-GE fordert daher: - Reduzierung der Belastungswerte für Schwerarbeit im NSchG sowie die Verpflichtung zur Zusammenrechnung unterschiedlicher Belastungen; Anspruch auf Sonderruhegeld muss bei regelmäßiger Nachtarbeit auch ohne Erfüllung der Schwerarbeitskriterien bestehen. - Die Kriterien für Schwerarbeit müssen weiters unter Berücksichtigung von typischerweise durch Frauen ausgeübter Schwerarbeit sowie psychischer Belastungen, wie beispielsweise steigendem Arbeitsdruck durch Automatisierung und

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Digitalisierung oder monotone Arbeit, ergänzt und verbessert werden. - Wenn nicht volle 15 Arbeitsjahre nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz, aber doch über 7,5 Arbeitsjahre vorliegen, muss ein aliquot früherer Pensionsantritt möglich sein. - Der Abschlag beim Sonderruhegeld ist gänzlich und ersatzlos aufzuheben. Pensionsfalle Teilzeit Nach wie vor sind Frauenpensionen wesentlich niedriger als jene der Männer. Das liegt einerseits an der Einkommensdiskriminierung und dem gespaltenen Arbeitsmarkt, die beide ins Pensionssystem nachwirken. Darüber hinaus ist es in unserer Gesellschaft nach wie vor so, dass nahezu die gesamte Kinderbetreuung als Aufgabe der Frau gesehen wird. Beinahe 50 % der erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit. Zeiten der Karenz oder Teilzeitbeschäftigung wegen Kinderbetreuung werden nur in den ersten vier Jahren durch das Pensionssystem ausgeglichen. Danach schlägt die „Teilzeitfalle“ für den betreuenden Elternteil (in aller Regel die Frau) voll zu. Die PRO-GE fordert daher: - Wesentlich ist ein Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, der beiden Elternteilen grundsätzlich eine Vollzeiterwerbstätigkeit ermöglicht. Um Doppelbelastungen zu reduzieren, eine ausgewogene Work-Life-Balance zu ermöglichen und auch die Väterbeteiligung in der Kinderbetreuung zu erhöhen, fordern wir allerdings, durch entsprechende Förderung einer vollzeitnahen Teilzeit durch beide Elternteile Vorschub zu leisten. - Bis dahin sind aber dringend Maßnahmen erforderlich, die die Altersarmut von Frauen aufgrund längerer Unterbrechungen wegen Betreuungspflichten oder Teilzeitarbeit verhindern. Unternehmen mit mehr als 20 % Teilzeitbeschäftigten sollen daher für ihre Teilzeitbeschäftigten Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des Vollzeitentgelts entrichten. Rehabilitation vor Pension Der Grundsatz, die Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen oder in einen anderen Beruf (auf gutem, hohem Niveau)


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte Side Events

2. Pflege und Betreuung Die Gewährleistung einer ausreichenden, qualitativ hochwertigen Betreuung und Pflege gehört zu den Kernaufgaben des Sozialstaates. Die demographische Entwicklung in Österreich hat zur Folge, dass der Pflegebedarf älterer Personen zunehmen wird. Durch sinkende Geburtenraten, den Anstieg von Singlehaushalten, die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und die angestrebte Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters geht die innerfamiliäre Pflege und Betreuung zurück. Für viele ist die persönliche Pflege ihrer Angehörigen auch gar nicht mehr bewältigbar. Dazu kommt, dass die Pflege und Betreuung naher Angehöriger in unserer Gesellschaft nach wie vor als eine Hauptaufgabe von Frauen gesehen wird. Ein unzureichendes Pflegeangebot zwingt – vor allem Frauen – zur vollständigen bzw. teilweisen Aufgabe der Berufstätigkeit, was sich negativ auf die soziale Absicherung und den Erwerbsverlauf auswirkt und in die soziale Isolation

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Extras

Finanzierung der Sozialversicherung Die österreichische Sozialversicherung wird durch Beiträge der ArbeitnehmerInnen und Beiträge der ArbeitgeberInnen finanziert. Diese Beiträge bilden die finanzielle Basis der Sozialversicherung und sind entscheidend für ihre Leistungsfähigkeit. Wir stehen nach wie vor vor starken demographischen Veränderungen, die die Zahl der Erwerbstätigen schrumpfen lässt. Auch technologische Entwicklungen durch die Digitalisierung könnten zahlreiche Arbeitsplätze kosten. Sinkt das Arbeitsvolumen, sinken auch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung. Umgekehrt steht die steigende Wertschöpfung, die sich beispielsweise aus dem Anbieten digitaler Dienstleistungen und der Verarbeitung von Daten generieren lässt, in keinem Verhältnis zu den dafür benötigten wenigen Beschäftigten. Hier stößt unsere auf der Lohnsumme basierende Finanzierung des Sozialstaats schnell an ihre Grenzen. Wir müssen uns daher rechtzeitig Finanzierungsalternativen überlegen, die nicht oder nicht nur an der Lohnsumme anknüpfen, insbesondere eine Wertschöpfungsabgabe (siehe Kapitel V./6). Eine Verschiebung der Zuständigkeit für die Beitragsprüfung von den Gebietskrankenkassen zur Finanz lehnen wir entschieden ab! Sie bedeutet letztlich eine Verschiebung vom sogenannten Anspruchsprinzip zum reinen Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft wird, welche Ansprüche den ArbeitnehmerInnen tatsächlich zustehen, sondern nur noch, ob für die tatsächlich (aber vielleicht falsch) abgerechneten Bezüge auch die entsprechenden Abgaben entrichtet worden sind. Unsere Pensionen sind auch für die Zukunft gesichert – das ist dem umlagefinanzierten System zu verdanken. Der Bundeszuschuss ist in den letzten Jahren ständig gesunken. Durch interessensgeleitete Falschmeldungen werden die

Menschen jedoch verunsichert und das wiederum führt zu Ängsten. Junge Menschen müssen die Sicherheit haben, am Ende ihres Arbeitslebens einer gesicherten Pension entgegensehen zu können. Nur so kann ein Sozialstaat ein Garant für sozialen Frieden sein. Auch eine weitere Entwicklung beobachten wir mit Sorge: Der derzeit in der Arbeitslosenversicherung begonnene Weg einer Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge bei niedrigen Einkommen ist falsch. Umverteilung ist eine Aufgabe des Steuersystems, nicht der Sozialversicherung. Im Einkommensteuerrecht ist bereits vorgesehen, dass bei niedrigen Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge zum Teil erstattet werden. Das geschieht gerade dann, wenn keine Steuer zu zahlen ist (sog „Negativsteuer“), aber in viel zu geringem Ausmaß. Dieser Weg ist der einzig richtige und sollte wesentlich ausgebaut werden. Insbesondere muss die Erstattung monatlich laufend erfolgen, nicht erst mit der Veranlagung. Andernfalls werden der Sozialversicherung über kurz oder lang die notwendigen Mittel entzogen und so Leistungskürzungen „gerechtfertigt“.

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Unfallversicherung Die zurzeit diskutierte mögliche Abschaffung der Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist striktest abzulehnen. Ebenso die massive finanzielle Beschneidung, die eine tatsächliche Arbeit der AUVA nicht mehr zulässt. Die niedrigen Raten bei Arbeitsunfällen – bei Verletzungen oder sogar bei Todesfällen – wurden maßgeblich durch die Unfallversicherungsanstalt oder deren präventive Arbeit erreicht. Bei deren Wegfall würde es hier zu drastischen Verschlechterungen kommen, die in jedem Fall abzulehnen sind. Die möglichen Kostenverlagerungen zu den Kranken-

versicherungen würden dort zu mehr Belastungen führen. Deshalb ist auch dieses Vorhaben abzulehnen. Die PRO-GE fordert außerdem eine Klarstellung, dass sich der Unfallversicherungsschutz auch auf die Arbeitssuche an sog. „Arbeitssuchtagen“ erstreckt.

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umzuschulen, anstatt Menschen nur die Option eines vorzeitigen Pensionsantritts zu überlassen, ist grundsätzlich richtig. Die Umsetzung beginnt schon mit der Gesundheitsvorsorge für aktive ArbeitnehmerInnen und endet im Fall der Erkrankung mit einer medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Dennoch haben die letzten Jahre gezeigt, dass Rehabilitation nicht immer möglich ist und gerade die berufliche Rehabilitation weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Der Grundsatz „Reha vor Pension“ darf nicht dazu führen, dass Betroffene zwischen verschiedenen Sozialversicherungsträgern und dem AMS hin- und hergeschoben werden und am Ende übrigbleiben. Die PRO-GE fordert daher: - Auch weiterhin muss am bewährten System festgehalten werden, dass eine berufliche Rehabilitation nur „nach oben“ stattfinden darf (strikte Wahrung des Berufsschutzes). - Um die Prävention verbessern zu können, muss der Zugang für die „Gesundheitsvorsorge aktiv“ der Pensionssicherungsanstalt verbessert werden und auch für PensionistInnen gesetzlich geregelt werden. - Eine jährliche Erhöhung des Rehabilitationsgeldes. Anders als bei den Pensionen ist beim Rehabilitationsgeld keine Valorisierung vorgesehen, was zu Kaufkraft¬verlusten für die Betroffenen führt. - Jene Personen, bei denen eine berufliche Rehabilitation nicht zielführend scheint, müssen wieder erleichterten Zugang zur Invaliditätspension haben.


führen kann. Die Nachfrage nach professionellen sozialen Diensten, die Pflege durchführen, steigt an. Um die notwendige Pflege sowohl im gewohnten Umfeld der Betroffenen als auch im stationären Bereich zu gewährleisten, ist mehr gut ausgebildetes Pflegepersonal unumgänglich. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass sich die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung für das Pflegepersonal massiv verbessern, Pflege aber leistbar ist. Besonders brisant ist das Modell der 24-Stunden-Betreuung: Aufgrund seiner geringen Kosten für die Angehörigen wird das Modell vermehrt genutzt und ist in der Gesellschaft anerkannt. Als Gewerkschaft kann für uns die Lösung des Pflegeproblems jedoch nicht in einem Modell liegen, das die PflegerInnen über niedrige Löhne und Scheinselbständigkeit ausbeutet. Leistbare und trotzdem qualitativ hochwertige Pflege muss vom Staat zur Verfügung gestellt werden – es muss aber dabei genauso Sorge getragen werden, dass faire Löhne bezahlt und gute Arbeitsbedingungen garantiert werden können. Aus diesem Grund lehnen wir auch die geplante „Indexierung“ der Familienbeihilfe, also die Staffelung ihrer Höhe nach dem Herkunftsland, ab. Die Bezahlung in der 24-Stunden-Betreuung ist miserabel. Die Aufstockung mithilfe der Familienbeihilfe ist für diese Personen Teil der Einkommenserwartung – und sie ist von uns akzeptiert, um unsere Pflegekosten als Angehörige niedrig zu halten. Pflege wird allerdings auch zunehmend zum Geschäftsmodell mit entsprechenden Missständen, die oft erst durch KonsumentenschützerInnen, PatientInnenanwaltschaften oder die Volksanwaltschaft aufgedeckt werden. Hier braucht es eine einheitliche, bundesweite Anlaufstelle. Wir fordern daher: - Einen dauerhaft eingerichteten bundesweiten Pflege- und Betreuungsfonds, der vorrangig aus einer Vermögenssteuer und einer Erbschaftssteuer gespeist wird. Er soll die Finanzierung der Pflege und der 24-Stunden-Betreuung sicherstellen und die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals (höhere Entlohnung, bessere Arbeitszeiten und Betreuungsschlüssel) wesentlich verbessern.

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- Eine regelmäßige Valorisierung des Pflegegelds. - Den bundesweiten Ausbau von bedarfsorientierten und leistbaren Pflegeeinrichtungen, also Pflegeheimen, Tageszentren und betreutem Wohnen, sowie mobiler Pflegeleistungen. - Die Schaffung einer einheitlichen Bundespflegeanwaltschaft. - Die Rücknahme des Vorhabens, die Höhe der Familienbeihilfe nach Ländern zu staffeln (sog. „Indexierung der Familienbeihilfe“).

einrichtungen, die den Bedürfnissen von Beschäftigten mit untypischen Arbeitszeiten gerecht werden (z.B. Schichtdienst). - Eine kostenlose Ganztagesbetreuung ab dem Eintritt in den Kindergarten; Ganztagesschulen und Ferienbetreuung vom Schuleintritt bis zum Ende der Schulpflicht unter den vorher genannten Kriterien. Ferienregelung müssen auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern Rücksicht nehmen. - Eine Neuregelung der Familienleistungen mit einer Teilung zwischen Sach- und Geldleistungen.

3. Kinderbetreuung: Staatliche Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

4. Armutsbekämpfung

Frauen- und Familienpolitik sind für uns untrennbar verbunden. Ursachen des Gender Pay Gap sind in hohem Umfang auf die fehlenden Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zurückzuführen. Ein Grund hierfür ist wiederum der nach wie vor – vor allem am Land und bei den Unter-Dreijährigen – bestehende Mangel an entsprechenden Kinderbetreuungsplätzen. Ausreichende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung muss öffentlich finanziert und bereitgestellt werden – auch sie ist ein substantieller Teil unseres so wichtigen Wohlfahrtstaates. Wir fordern: - Ein ganztägiges, flächendeckendes, leistbares und vor allem qualitativ hochwertiges Kinderbildungsangebot für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Das bedeutet auch die Schaffung der notwendigen finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen sowie einheitliche, bundesweite Öffnungszeiten und Qualitätssicherung der Kinderbetreuung und Kinderbildungseinrichtungen. - Die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmenplans für alle Kindergärten und eine Qualitätsoffensive durch umfassende Sprachförderung. - Die Sicherstellung, dass Kinderbetreuungseinrichtungen ganzjährig zur Vergabe verfügbar sind, und nicht nur mit September zu Schulbeginn. - Die Förderung von Betriebskindergärten und alternativen Kinderbetreuungsformen in Unternehmen sowie Kinderbetreuungs-

Armut bedeutet soziale Ausgrenzung und Demütigung, sie macht krank und einsam, sie nimmt Hoffnung. Und: Armut wird (so wie Reichtum) vererbt. Armut trifft vor allem Alleinerzieherinnen und ihre Kinder, aber auch alleinstehende Frauen mit einer niedrigen Pension. Eine wachsende Gruppe armutsgefährdeter Personen sind Langzeitarbeitslose. In Zeiten von anhaltenden Wirtschaftskrisen kann Armut uns allerdings alle treffen. So nimmt z.B. der Anteil an jenen Menschen, die von ihrer Arbeit nicht leben können, also den sogenannten „Working Poor“, zu. Das beste Mittel gegen Armut sind existenzsichernde Einkommen und jährliche, nachhaltige Lohnabschlüsse. Hier haben wir mit dem Mindestlohn von 1.500 Euro einen wichtigen Schritt gesetzt, doch gilt es, unsere kollektivvertraglichen Löhne stets weiterzuentwickeln. Der österreichische Sozialstaat ist ein Erfolgsmodell: Er schafft es häufig manifeste Armut zu verhindern und greift mit seinen Leistungen dann helfend ein, wenn Armut droht. Dennoch waren 2016 18 % der österreichischen Bevölkerung armutsgefährdet. Zur weiteren und vor allem nachhaltigen Finanzierung unseres Sozialstaates ist also eine gerechte Umverteilung über Erbschafts- und Vermögenssteuern nötiger denn je. Mindestsicherung Bei der Mindestsicherung handelt es sich nicht um eine beitragsabhängige Versicherungsleistung, sondern um eine Sozialleistung, die dann greift, wenn alle Stricke reißen. Sie soll das Abrutschen in manifeste


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

5. Wohnen für alle leistbar machen!

Side Events

6. Steuergerechtigkeit: Faire und nachhaltige Steuern Österreich zählt gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf zu den reichsten Volkswirtschaften der Welt – doch hat sich die Verteilung des Wohlstands in den vergangenen drei Jahrzehnten immer weiter auseinanderentwickelt : In Österreich besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung heute über 40 % des Vermögens – dem gegenüber teilen sich die unteren 50 % der Bevölkerung gerade einmal 2,5 % . Anders gesagt: Das reichste Prozent besitzt mehr als 7,5 Mio. ÖsterreicherInnen gemeinsam! Vermögen ist in Österreich also extrem ungleich verteilt, laut EZB sogar ungleicher als in fast allen anderen Ländern in der Eurozone. Schlimmer noch: die Reichen werden immer reicher und der Rest immer ärmer. Die Gründe hierfür sind unter anderem eine zunehmende Vermögenskonzentration durch steuerfreie Millionen-Erbschaften unter den ohnehin schon Reichen und die – ebenso nahezu steuer-

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Extras

Leistbarer Wohnraum ist eines der wichtigsten Anliegen von uns allen. Nicht nur, aber vor allem für junge Menschen bleibt dies zunehmend leider ein unerfüllter Traum. Durch Spekulationen mit Immobilien und Grundstücken steigen die Preise für Mieten und Eigentumswohnungen seit Jahren in einen Bereich, der für viele finanziell nicht mehr tragbar ist. Dadurch kommt es zu einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage. Auf der einen Seite stehen Wohnungen leer und auf der anderen Seite können sich viele junge Menschen und Familien den dringend benötigten Wohnraum nicht leisten. Die PRO-GE fordert daher: - Eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes (MRG), insbesondere wirksame Mietzinsobergrenzen. Diese sollen auch für bestehende Mietverhältnisse gelten und so zu einer Kostenreduktion führen. - Die Aufteilung der Kosten zwischen MieterIn und VermieterIn muss neu organisiert werden. So sind z.B. Grundsteuer, Verwaltungskosten oder die Gebäudeversicherung (mit Schutz gegen Unterversicherung), aber auch die Maklerprovisionen direkt dem/der VermieterIn zuzuordnen. - Um die Spekulationen mit Grundstücken und Immobilien zu minimieren, muss eine Verpflichtung zur Bebauung brachliegender Baugründe bzw. zur Vermietung leerstehender Immobilien mit entsprechenden

finanziellen Sanktionen eingeführt werden. - Eine umfassende Reform der Wohnbauförderung mit der Beschränkung auf kommunalen Wohnbau, die Förderung gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften und Baugruppen. - Dazu sind auch eine garantierte Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel und die Einführung einer Flächenwidmungs-Kategorie „sozialer Wohnbau“ notwendig. - Einen begünstigten Umstieg von Mietwohnungen in Wohnungseigentum, z.B. Mietkauf nach 10 Jahren unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Mieten. - Änderungen im Genossenschaftsrecht: Der Auftrag der Genossenschaften ist es, kostendeckend und nicht gewinnorientiert zu arbeiten. Wir fordern mehr Transparenz bei Einhebung und Verwendung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags (EVB) und gegebenenfalls eine Senkung. Gleichzeitig ist der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag in die Bereiche „Erhaltung“ und „Verbesserung“ aufzusplitten. Gerade bei den Verbesserungen müssen die Mitspracherechte der MieterInnen ausgebaut werden.

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Die PRO-GE fordert daher: - Eine österreichweite einheitliche Regelung der Mindestsicherung, sodass kein Negativ-Wettbewerb mehr auf Kosten der Ärmsten stattfinden kann. - Keine Wartezeiten und ähnliche Bedingungen bei existenzsichernden Notleistungen wie der Mindestsicherung und die Rücknahme der in einzelnen Bundesländern erfolgten Deckelung der Mindestsicherung auf 1.500 Euro. - Die Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld, mit dem Ziel eines existenzsichernden Einkommens und die unveränderte Aufrechterhaltung der Notstandshilfe. - Die Wiedereinführung der Aktion 20.000 zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.

GO & Arbeitsprogramm

Armut und in Obdachlosigkeit verhindern – eine Maßnahme die wir in einer fortschrittlichen Gesellschaft nicht nur zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens, sondern allein schon aus menschlichen Gründen für unverzichtbar halten. Wir verwehren uns daher gegen jegliche Diskussion, die diesen Anspruch davon abhängig macht, dass jemand eine gewisse Zeit „ins System eingezahlt“ hat. Die Mindestsicherung wurde in den vergangenen Jahren Spielball fremdenfeindlicher Hetze und Hetze gegen die Ärmsten der Armen. Die Mindestsicherung stellt für kein Bundesland einen unbewältigbaren Finanzaufwand dar, vielmehr soll durch solche Stimmungsmache der allgemeine Trend von Kürzungen im Sozialbereich legitimiert werden. Die wenigsten Menschen leben gerne von Sozialleistungen, dennoch müssen sich die BezieherInnen oft den Vorwurf gefallen lassen, in der „sozialen Hängematte zu liegen“ – eine Diskussion voller Vorurteile, die die Betroffenen zusätzlich stigmatisiert und beschämt. Diese Politik lehnen wir zutiefst ab. Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs der in NÖ sowohl die 5-jährige Wartefrist als auch die Deckelung pro Haushalt als verfassungswidrig aufgehoben hat. Wir fordern die konsequente Umsetzung dieses Urteils in allen Bundesländern. Um den Anteil an sog. „AufstockerInnen“ zu reduzieren, das heißt jener Personen, die trotz eines Erwerbseinkommens oder einer Versicherungsleistung wie z.B. Arbeitslosengeld auf den Bezug von Mindestsicherung angewiesen sind, sind zahlreiche Maßnahmen außerhalb der Mindestsicherung notwendig. Viele AufstockerInnen, vor allem alleinerziehende Frauen, beziehen aufgrund erzwungener Teilzeitarbeit ein zu niedriges Einkommen – hier würde der dringend notwendige Ausbau an kostenlosen bzw leistbaren Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen helfen. Aber auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie die Anrechnung von Karenzzeiten oder ein Rechtsanspruch von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln und der Mindestlohn von 1.500 Euro – bzw in weiterer Folge 1.700 Euro – sind hier essentiell.


freie – „leistungslose“ Vermehrung von großen Kapitalvermögen. Österreich zählt damit zu den Steueroasen für die reichsten 5% - die Superreichen! Trotzdem ist Österreich ein Land, in dem die soziale Ungleichheit (im europäischen Vergleich) nicht so stark ausgeprägt ist wie anderorts. Der Grund hierfür sind unser gut ausgebauter Sozialstaat und öffentliche Dienstleistungen, die auch Nicht-Vermögenden eine gute Lebensqualität sichern. Doch wissen wir aus zahlreichen Studien, dass eine wachsende Ungleichheit in der Einkommens- und Vermögensverteilung nachteilige Auswirkungen auf eben diesen Sozialstaat, die Wirtschaft (Stichwort Kaufkraftverlust durch stagnierende Reallöhne!), die Demokratie und den sozialen Frieden hat. Höchste Zeit also zu handeln! Und hier sind wir auch schon beim nächsten Problem: Österreich befindet sich nämlich nicht nur bei der Vermögensverteilung in einer gewaltigen Schieflage, sondern auch in der Frage, wer denn für die Finanzierung öffentlicher Leistungen aufkommen soll: Millionen-ErbInnen, BesitzerInnen der größten Vermögen und BezieherInnen sehr hoher Einkommen haben sich aus der Finanzierung unseres Sozialstaats und der öffentlichen Daseinsvorsorge verabschiedet. Während – trotz der wichtigen Lohnsteuerreform 2016 – Arbeit nach wie vor hoch besteuert wird, werden Vermögen und Vermögenszuwächse, von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht besteuert. ArbeitnehmerInnen tragen somit sowohl absolut als auch im Verhältnis zu ihrem Einkommen wesentlich mehr zur Finanzierung der wichtigen öffentlichen Leistungen bei, als jene, deren Vermögenszuwachs sich hauptsächlich aus sog. „leistungslosem“ Einkommen zusammensetzt: Indem z.B. ihr Kapitalvermögen ohne ihr eigenes Zutun Erträge abwirft oder vererbt wird. Die jährlichen staatlichen Einnahmen aus Vermögenssteuern betragen in Österreich heiße 2 % – in der EU sind es über 6 %. Demgegenüber trägt die Lohnsteuer 30 % zum gesamten Steueraufkommen bei! Den Löwenanteil am Steuerkuchen stellen mit knapp 40 % die sog Konsumsteuern (vor allem die Umsatzsteuer, aber auch z.B. die Mineralölsteuer) dar – auch diese treffen Personen mit niedrigen Ein-

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kommen ungleich härter. Sie zahlen in Prozent von ihrem Einkommen gemessen wesentlich mehr Konsumsteuern als Personen mit einem hohen Einkommen. Gemeinsam werden von Lohnsteuer und den Konsumsteuern 2/3 des Steueraufkommens geschultert. Steuern auf Kapitaleinkünfte, Gewinne und Vermögen tragen demgegenüber nur im Ausmaß von 20 % zu den gesamten Steuereinnahmen bei. Diese Kluft zwischen Arbeit und Kapital wird auch noch größer, die sog. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zeigt, die Steuern auf Arbeit wachsen schneller, als jene auf Gewinne, Vermögen und Kapital. Leidtragende dieser Schieflage im Steuersystem sind die ArbeiterInnen, die von staatlichen Ausgabenkürzungen im Sozialund Gesundheitssystem oder auch im Bildungsbereich betroffen sind. Die PRO-GE fordert daher eine faire Beteiligung aller Einkommen, auch von Kapitaleinkommen und anderer „leistungsloser“ Einkommen wie Erbschaften, an der Finanzierung unseres Wohlfahrtsstaates und der öffentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. Bildung, Infrastruktur und Pflege und Betreuung). Die Steuerkluft zwischen Arbeit und Kapital muss endlich geschlossen werden. Wenn wir von Erbschafts- und Vermögensbesteuerung sprechen, meinen wir die reichsten 5 % – damit leisten unsere geforderten Maßnahmen auch einen Beitrag, dass sich die Schere zwischen arm und reich schließt. Vermögenssteuern – nötiger denn je! Die PRO-GE fordert: - Eine Vermögenssteuer auf Finanz- und Immobilienvermögen ab einem Nettovermögen von 700.000 Euro pro Haushalt. Die Besteuerung soll mit einem Prozentsatz von 0,25 % beginnen und – je höher das Vermögen ist – bis auf 1,45 % ansteigen (Anm.: bringt lt. AK jährlich rund 3,5 Mrd. Euro). - Die Abschaffung des Pflegeregresses 2017 war eine wichtige Maßnahme zu mehr Fairness. Allerdings ist nicht einzusehen, dass wir alle auch in vollem Maße für die Pflege der wirklich Vermögenden aufkommen müssen. Die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer – zweckgebunden für die Pflege und Be-

treuung – ist daher eine dringend notwendige Ergänzung zur Abschaffung des Pflegeregresses. Kleine Erbschaften und das Eigenheim, soweit es sich im „Durchschnittswert“ bewegt, sollen auf jeden Fall steuerfrei bleiben, bei größeren Erbschaften fällt eine Steuer nur über einem bestimmten Freibetrag an. Keine Privilegierung von Kapitaleinkommen! Es ist nicht einzusehen, dass „leistungslosen“ Kapitaleinkommen (Zinsen großer Kapitalvermögen, aber auch die Ausschüttung von Dividenden an AktionärInnen) unbegrenzt mit lediglich 27,5 % und damit weit geringer als Einkommenszuwächse bei mittleren Einkommen besteuert werden (sog. „Endbesteuerungswirkung“ der KESt). Die 27,5 % Endbesteuerung liegen nur knapp über der allerniedrigsten Stufe der Lohnsteuer. Diese Privilegierung muss endlich abgeschafft werden! Wir fordern daher: - Kapitaleinkommen sollen in die Einkommenssteuererklärung aufgenommen werden und mit dem progressiven Einkommenssteuersatz und damit genauso wie Löhne/Gehälter besteuert werden. Ausnahmen muss es für Sparbücher und Girokonten bis 100.000 Euro geben. - Eine europaweite Finanztransaktionssteuer (mit geringen Steuersätzen von ca. 0,05 bis max. 1 Prozent auf jede grenzüberschreitende Zahlung). Zur Überbrückung ist auf nationaler Ebene die Börsenumsatzsteuer sofort wiedereinzuführen. - Eine progressive Gestaltung der Körperschaftssteuer. 2004 wurde die Körperschaftssteuer von 34 % auf das heutige Niveau von 25 % gesenkt – auch hier besteht ein massives Missverhältnis zur Besteuerung von Löhnen und Gehältern, wo 25 % ja gerade einmal den Eingangssteuersatz darstellen. Wir fordern daher eine progressive Körperschaftssteuer, bei der der Tarif bei hohen Gewinnen wieder angehoben wird. Wir sprechen uns daher auch ausdrücklich gegen jede weitere Senkung der Körperschaftssteuer aus! - Wesentlich ist dabei, dass der europäische Steuerwettbewerb endlich beendet wird. Wir fordern daher eine europaweit einheitliche Körperschaftssteuer, die sich


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Referate & Berichte

der Höhe nach an dem von uns geforderten Niveau orientiert.

Extras

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Side Events

Die PRO-GE fordert daher: - Die beiden untersten Steuerstufen (25 % und 35 %) sowie der Verkehrsabsetzbetrag (dieser beinhaltet seit 2016 auch den ArbeitnehmerInnen-Absetzbetrag) und der PensionistInnenabsetzbetrag werden jeweils nach Erreichen einer Preissteigerung von 2 % mit dem nächsten Kalenderjahr um die volle Inflationsrate seit der letzten Korrektur angehoben. - Der Rest der jährlichen durch die kalte Progression verursachten Lohnsteuer-Mehreinnahmen wird für eine Erhöhung der „Negativsteuer“ verwendet, bis die reale Belastung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze auf 5 % gesunken ist und von dort linear bis zum Beginn der Lohnsteuerpflicht anwächst. Der/die FinanzministerIn hat die jeweiligen Werte durch Verordnung festzustellen.

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Verbesserungen bei der Lohnsteuer Mit der Lohnsteuerreform 2016 haben wir

Sofortige und wirksame Maßnahmen gegen die „Kalte Progression“ Als „Kalte Progression“ bezeichnet man das Phänomen, dass aufgrund der gleichbleibenden Steuerstufen auch jene Teile der Lohnerhöhung in eine höhere Steuerstufe rutschen, durch die nur die Inflation ausgeglichen wird. Jahr für Jahr werden so Teile der für die ArbeitnehmerInnen verhandelten Lohnerhöhungen von der kalten Progression wieder aufgefressen. Es findet eine schleichende Steuererhöhung statt, die dem Finanzministerium jährlich rund 400 Mio. Euro bringt.

Die kalte Progression trifft niedrige Einkommen unverhältnismäßig höher, am stärksten trifft sie jene Einkommen, bei denen die Steuerstufe(n) am höchsten steigt bzw steigen (das ist von 0 % auf 25 % und von 25 auf 35%, somit am unteren Ende des Lohnsteuertarifs). Sehr hohe Einkommen sind hingegen von der kalten Progression weniger betroffen, da sie seltener (ab Einkommen von jährlich 1 Mio. Euro gar nicht mehr) in höhere Steuerstufen hineinwachsen. Genau diese höheren Einkommen würden aber bei einer linearen Anpassung der Steuerstufen mehrfach „entlastet“, da die Summe aller, auf den einzelnen Stufen eintretenden Ent¬lastun¬gen für sie wirksam würde. ¬Eine lineare Verschiebung aller Tarifstufen würde also höhere Einkommen massiv bevorzugen und damit von unten nach oben umverteilen. Es gilt daher, einen Ausgleich entsprechend der tatsächlichen Belastung durch die kalte Progression zu schaffen. Zusätzlich muss – wie bei jeder Steuerreform – etwas für die niedrigsten Einkommen geschehen. Die automatische Entlastung bewirkt ja, dass Steuerreformen nur mehr viel seltener vorgenommen werden können. Daher muss auch die sogenannte „Negativsteuer“ regelmäßig erhöht werden.

GO & Arbeitsprogramm

Trockenlegen von Steueroasen! Laut Europäischer Kommission gehen jedes Jahr in der EU etwa eine Billion Euro – also 1.000 Mrd. – durch Steuerhinterziehung und -vermeidung verloren. Das entspricht etwa dem dreifachen Bruttoinlandsprodukt Österreichs. Mit einer Billion Euro könnte man allen EU-BürgerInnen fast 2.000 Euro pro Jahr schenken. Für viele Unternehmen sind heute nicht Firmengebäude oder Maschinen das wertvollste Kapitalvermögen, sondern Berechnungen, Marken oder Datensätze. Solche immateriellen Werte werden in der Wertschöpfungskette immer entscheidender, sind aber schwer greifbar. Zusätzlich begünstigen Globalisierung und Digitalisierung eine Mobilität, die die Gewinnbesteuerung dieser digitalen Unternehmen zur Herausforderung macht. Wo entsteht tatsächlich die Wertschöpfung und wo soll sie besteuert werden? Wie sieht es mit dem Internethandel, wie mit der Plattformökonomie aus? All diesen Fragen werden wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen. Wir fordern daher: - Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Schlupflöcher für Großunternehmen müssen identifiziert und beseitigt werden (z.B. Gruppenbesteuerung, Firmenwertabschreibungen, Abzug von Fremdkapitalzinsen bei fast vollständiger Fremdfinanzierung des Unternehmens, Verrechnungsmöglichkeiten im Konzern z.B. von Lizenzgebühren usw.) - Das sogenannte „Forumshopping“ (also die Verlegung des Unternehmenssitzes in das steuerlich „günstigste“ Land“ durch die Gründung von Briefkastenfirmen) muss effektiv verhindert werden. - Eine personelle Verstärkung der Finanzverwaltung – Ausbau der Gro߬betriebsprüfung und der Finanzpolizei. Wir lehnen in diesem Zusammenhang allerdings eine Verschiebung der Beitragsprüfung von den Gebietskrankenkassen zur Finanz entschieden ab (siehe Kapitel V. 1 – Finanzierung der Sozialversicherung).

für die ArbeitnehmerInnen viel erreicht. Trotzdem gilt es folgende Punkte noch umzusetzen: - Eine Entlastung niedriger Einkommen unterhalb der Steuergrenze durch einen weiteren Ausbau der Negativsteuer (monatlicher Absetzbetrag, der zur Gänze negativsteuerwirksam ist und sich mit höherem Einkommen reduziert, bis er sich auf null einschleift). Eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen lehnen wir hingegen ab, die dadurch intendierte Umverteilung hat im Steuersystem über die Negativsteuer zu erfolgen (siehe Kapitell V.1 – Finanzierung der Sozialversicherung). - Auch neu eingeführte Begünstigungen, wie der derzeit angedachte Familienbonus, müssen unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Absetz- oder Freibetrag so ausgestaltet sein, dass sie voll negativsteuerwirksam sind. Steigende Belastungen und zusätzliche Kosten treffen schließlich auch nicht nur Menschen, die ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen. - Auch PensionistInnen mit geringer Pension können von der Negativsteuer in Höhe von maximal 110 Euro pro Jahr profitieren. Diese Regelung gilt jedoch nicht für jene 200.000 PensionistInnen in Österreich, die eine Ausgleichszulage beziehen. Auch sie müssen entsprechend durch eine eigene Negativsteuer berücksichtigt werden. - 2020 läuft der befristet auf 55 % erhöhte Steuersatz für Einkommen über 1.000.000 aus und würde danach wieder 50 % betragen. Dieser Steuersatz muss unbefristet verlängert werden. - Abschaffung der Deckelung der Steuerbegünstigung bei Sozialplan-Leistungen.


Anpassung der steuerfreien Taggelder (§ 26 Z 4 EStG) Ein nicht unwesentlicher Teil unserer Mitglieder verrichtet regelmäßig auswärtige Arbeiten. Der damit verbundene Mehraufwand wird durch Taggelder abgegolten, die überwiegend im Kollektivvertrag geregelt sind. Bis zu einem Betrag von 26,40 Euro für 24 Stunden (oder Kalendertag) sind diese aufgrund des Einkommensteuergesetzes nicht zu versteuern und von der Sozialversicherung befreit. Einige Kollektivverträge sehen zwar die Zahlung höherer Taggelder vor, ein wesentlicher Teil nimmt jedoch die Höhe der steuerbefreiten Taggelder als Messlatte (z.B. AKÜ), manche gelten sogar weniger ab. Der derzeitige Betrag wurde im Jahr 2001, mit der Umstellung auf den Euro, von 26,16 Euro (360 Schilling) auf 26,40 Euro nur geringfügig angehoben. Die 360 Schilling wurden im Jahr 1988 für alle ArbeitnehmerInnen einheitlich niedergeschrieben. Da die Inflation in den letzten 30 Jahren ca. 90 Prozent betrug, bedeutet das, dass sich die Steuerfreiheit und damit auch eine Vielzahl an tatsächlich ausbezahlten Taggeldern um fast die Hälfte verringert haben. Daher fordert die PRO-GE: - Die Anhebung des steuerfreien Taggeldbetrages nach § 26 Z 4 EStG auf mindestens 50 Euro bei Aufrechterhaltung der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten durch den Kollektivvertrag. - Die Wertsicherung durch eine jährliche Anpassung der Taggelder an den VPI.

Wertschöpfungsabgabe: Gerechte Finanzierungsbasis von Sozialleistungen Wesentliche Teile des österreichischen Sozialsystems werden durch Abgaben auf den Faktor Arbeit finanziert. Diese teilen sich in ArbeitnehmerInnenbeiträge und ArbeitgeberInnenbeiträge, einige der Leistungen finanzieren sich rein durch Abgaben der ArbeitgeberInnen (wie z.B. aus dem FLAF). All diese arbeitgeberseitigen Beiträge bemessen sich anhand der Bruttolohnsumme, das heißt anhand der Anzahl und der Lohn-/Gehaltshöhe ihrer Beschäftigten. Diese Finanzierungsbasis unserer Sozial-

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leistungen und der Arbeitgeber„versicherungen“ (Unfall und Insolvenz) führt zu mehreren Schieflagen: - Mit sinkendem Arbeitsvolumen, z.B. aufgrund zunehmender Digitalisierung oder aufgrund der demographischen Entwicklung, sinken auch die Abgaben. - Der Faktor Arbeit wird im Gegensatz zum Faktor Kapital übermäßig belastet. - Personalintensive Branchen sind im Vergleich zu z.B. rohstoff- und kapitalintensiven Branchen/Unternehmen über Gebühr belastet, dasselbe gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Vergleich zu großen. - Die Wertschöpfung, die sich beispielsweise aus dem Anbieten digitaler Dienstleistungen und der Verarbeitung von Daten generieren lässt, steht in keinem Verhältnis zu den dafür benötigten wenigen Beschäftigten. Hier stößt unsere auf der Lohnsumme basierende Finanzierung des Sozialstaates schnell an ihre Grenzen. Wenn wir davon reden, den „Faktor Arbeit zu entlasten“, führt dies schnell zur Debatte über die vermeintlich zu hohen Lohnnebenkosten. Eine lineare Senkung der Lohnnebenkosten halten wir für keine zielführende Lösung – dies würde am Ende des Tages nur zu Einsparungen bei den Leistungen führen. Vielmehr braucht es eine Umstrukturierung der Finanzierungsbasis – weg von der Lohnsumme hin zur sog. Wertschöpfung. Eine Abgabe auf die Wertschöpfung eines Unternehmens bedeutet eine Umorientierung: Weg von den Lohnkosten hin zu anderen Einkommen, die in diesem Unternehmen geschaffen werden (Gewinne, Zinsen, Investitionen, Maschinen, aber z.B. auch digitale Daten, wenn diese einen „Verkaufswert“ haben). In der exportorientierten Industrie sieht man beispielsweise, dass die Gewinne oft schon fast so hoch sind wie die Lohnkosten samt Lohnnebenkosten – es ist daher unverständlich, warum die Gewinne nicht in die Berechnungsbasis der Abgabe eingehen! Eine Umstellung der Finanzierungsbasis von der Bruttolohnsumme auf die Wertschöpfung aller Unternehmen bedeutet: - eine Abgabenentlastung von Arbeit, - eine Mitberücksichtigung von Kapital und anderen Einkommen von Unternehmen (insbesondere der Gewinne), - eine Entlastung der KMUs und personal-

intensiven Branchen und - eine gerechte Finanzierung von Leistungen, die heute hauptsächlich über Lohnnebenkosten finanziert werden, letztlich aber allen gesellschaftlichen Gruppen (Selbständige, Bauern etc) zugutekommen. Ein Paradebeispiel hierfür ist der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Warum eine Wertschöpfungsabgabe beim FLAF? Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) der Republik Österreich ist ein vom Finanzministerium verwalteter Fonds, um den Familien den Mehraufwand durch Kinder teilweise auszugleichen. Die Finanzierung des FLAF erfolgt größtenteils durch eine Abgabe auf die Bruttolohnsumme von ArbeitnehmerInnen, die vom / von der ArbeitgeberIn zu entrichten ist. Den Ursprung hat diese Abgabe in einem Lohnverzicht der ArbeitnehmerInnen 1955, mit dem solidarisch jene ArbeitnehmerInnen, die gerade Kinder im betreuungspflichtigen Alter zu versorgen haben, entlastet wurden. Entsprechend kamen in seinen Anfangszeiten auch nur ArbeitnehmerInnen in den Genuss von Leistungen wie der Familienbeihilfe. Mittlerweile haben alle Personen mit Kindern Anspruch auf die Leistungen – auch LandwirtInnen und Selbständige, obwohl diese keinen Beitrag zur Finanzierung des FLAF entrichten müssen. Genau dasselbe gilt auch für das Kinderbetreuungsgeld, das ebenfalls aus dem FLAF finanziert wird. Unsere Forderung: - Umstellung der Finanzierungsbasis des FLAF auf eine wesentlich gerechtere Wertschöpfungsabgabe. Eine weitere Senkung des FLAF-Beitrags oder ein Verschieben von FLAF-Leistungen in die Sozialversicherung (und damit eine Überwälzung der Kosten) darf damit allerdings nicht verbunden werden. Öko-Soziale Steuerreform Steuern können ein ganz wesentliches Instrument zur Änderung von unerwünschten Verhalten sein. Österreich steht vor der großen Herausforderung, so wie alle anderen Staaten seine CO2-Emissionen massiv zu reduzieren, um der weltweiten Klima-


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Referate & Berichte

Die Auswirkungen der weltweiten Klimakrise werden immer stärker spürbar. Wenn wir auch unseren Enkeln und Urenkeln

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7. Umwelt- und Energiepolitik: Veränderungen mit den Menschen gestalten!

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jede Person den gleichen Betrag. Als vertrauensbildende Maßnahme soll der Ökobonus im Vorhinein (am Quartalsbeginn) ausgezahlt werden. Der Ökobonus muss einkommensschwache Haushalte netto entlasten. - Bei der Energieversorgung soll die Elektrizitätsabgabe erhöht werden; die Mehreinnahmen sind gleichfalls zur Gänze über das Ökobonus-System zurückzuerstatten. Zusätzlich ist eine höhere Abgabe auf Atomstrom zu erheben. Die Stromtarife für Haushalte müssen mit dem Stromverbrauch zumindest linear ansteigen und vorsehen, dass der Strombezug außerhalb der Verbrauchsspitzen günstiger ist. - Bei den Haushalten geht es im Wesentlichen um Wärmedämmung, Energieeffizienz und die Abkehr von fossilen Heizstoffen (Kohle, Heizöl und Gas). Ein Teil der für die Förderung dieser Sanierungen erforderlichen Mittel soll durch eine wesentlich erhöhte Grundsteuer für Grundstücke mit thermisch nicht sanierten Gebäuden eingenommen werden, wobei die derzeit zulässige Überwälzung der Grundsteuer auf die Miete (als „Betriebskosten“) in Zukunft untersagt wird. Im Eigenheimbereich soll eine großzügige, aber einkommensabhängige Förderung vorgesehen werden. Damit auch Menschen mit niedrigem Einkommen in den Genuss einer sanierten Wohnung kommen, wird ein flächendeckender Sanierungsplan erarbeitet. Ein Teil der öffentlichen Gelder muss verpflichtend in die Sanierung von Wohnraum von Personen mit niedrigem Einkommen bzw. in die Sanierung des mehrgeschoßigen Wohnbaus und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden investiert werden. - In der Landwirtschaft ist die Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der KFZ-Steuer abzuschaffen. Im Sinne der Vermeidung unnötiger Transportwege soll geprüft werden, ob die regionale Vermarktung und damit insbesondere der Ab-HofVerkauf erleichtert und entbürokratisiert werden soll.

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auszunehmen wie die ökologisch am besten produzierenden 10 % der Unternehmen. o Die Einnahmen aus dieser Steuer werden innerhalb der Sektoren rückverteilt und sollen der Förderung von nachhaltigen und umweltschützenden Investitionen sowie emissionsreduzierenden Maßnahmen und technologischen Umstellungen etc zur Verfügung stehen. Ein Teilbetrag kann auch als KMU-Förderung rückverteilt werden. Ein weiterer Teil der Einnahmen soll jedenfalls auch für generelle, branchenübergreifende Umweltprojekte verwendet werden. o Ein Teil der Einnahmen soll auch für sog. „offensive Maßnahmen“ aufgewendet werden: Grundlagenforschung, Förderung von Technologiewechsel, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und insbesondere auch Maßnahmen gegen Energiearmut und Infokampagnen. Hierzu gehört auch die Frage, wie ein Übergang zu einer CO2 armen Wirtschaftsweise sozial fair und unter Beteiligung der ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen gestaltet werden kann (sog. „just transition“, siehe Kapitel V./7 „Umwelt- und Energiepolitik“). - Der Verkehr kann durch eine allgemeine, flächendeckende LKW-Maut und eine massive Förderung des öffentlichen Verkehrs verringert werden, z.B. durch Gratis-Parkplätze bei Bahnhöfen und der Einführung eines dichten und regelmäßigen Taktes bei Bus und Bahn (z.B. eines Stundentakts). Eine Umstellung und Erhöhung von KFZ-Steuer und Normverbrauchsabgabe sowie eine Erhöhung der Mineralölsteuer kann dann erfolgen, wenn sämtliche Mehreinnahmen über ein Ökobonus-System rückverteilt werden (siehe „Ökobonus-System“ im nächsten Punkt). Das PendlerInnen-Pauschale soll auf einen Absetzbetrag umgestellt und zur Gänze negativsteuerwirksam werden, soll aber auch (in Kombination mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs) verstärkt den Umstieg auf öffentlichen Verkehr belohnen. - Einführung eines Ökobonus-Systems: Die gesammelten Ökosteuer-Belastungen der Haushalte fließen in einen Topf. Aus diesem werden die Mittel quartalsweise an die Wohnbevölkerung pro Kopf zurückverteilt: Unabhängig vom persönlichen Energieverbrauch, Fahrzeugbesitz usw. erhält

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krise und ihren Auswirkungen Einhalt zu gebieten. Österreich stellt sich gerne als Klima-Musterschüler dar – doch das entspricht leider ganz und gar nicht der Realität. Das Umweltbundesamt hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Österreich nach derzeitiger Prognose nicht in der Lage sein wird, die für 2020 und 2030 gesetzten Klimaziele zu erfüllen. Da eine Trendwende nicht von alleine passieren wird, ist es sinnvoll über Ökosteuern einzugreifen und umweltbelastendes Verhalten stärker zu besteuern. Da Umweltsteuern zwangsläufig auch Massensteuern beinhalten, ist unbedingt auf einen durchgehenden sozialen Ausgleich zu achten: Mehrbelastungen des Energieverbrauchs, der Mobilität etc. müssen den sozial Schwächeren ausgeglichen werden. Wir fordern also nicht nur eine Ökosteuer-Reform, sondern eine ökosoziale Steuerreform, die diese Aspekte stets mitberücksichtigt. Das Steueraufkommen insgesamt soll – in diesem Zusammenhang – nicht erhöht, sondern lediglich umgeschichtet werden. Das durch Umweltsteuern erzielte Aufkommen in den einzelnen Bereichen der Industrie (Sachgütererzeugung), der Energieversorgung, der Landwirtschaft, der Haushalte und des Verkehrs soll im Wesentlichen jeweils innerhalb dieser Sektoren verbleiben: Das heißt, es soll innerhalb jedes Sektors das jeweils schädlichste Verhalten hoch besteuert und das erwünschteste Verhalten bzw. Verbesserungen des Verhaltens (Umweltinvestitionen) ent¬sprechend unterstützt werden. Der Sektor selbst verliert dadurch nicht an Wettbewerbsfähigkeit, die Gesamtzahl der Arbeits¬plätze ist durch das geänderte Steuersystem nicht gefährdet und energieintensive Branchen können weiterhin zu attraktiven Bedingungen in Österreich produzieren. Im Rahmen dieser Grundsätze sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden: - Für die Industrie ist das gescheiterte System der Emissionszertifikate durch eine (zumindest) EU-weit koordinierte CO2-Steuer zu ersetzen. Deren Höhe soll von vornherein festgesetzt und über einen Planungszeitraum von 10 – 20 Jahren schrittweise angehoben werden. Erneuerbare Rohstoffe, z.B. Holz, sind ebenso


noch einen lebenswerten Planeten hinterlassen wollen, ist es nun Zeit zu handeln und diese Entwicklung zu stoppen! Reagieren wir nicht, werden wir zusehen müssen, wie Millionen Menschen ihre Existenzgrundlage verlieren und Flucht vor dem zerstörerischen Klima, Naturkatastrophen und Hunger zum Alltag wird. Eine solche Entwicklung findet auch unmittelbar in Österreich statt: Naturkatastrophen drohen ganze Ernten zu vernichten, Personen mit geringen Einkommen werden sich Energie, Mobilität und Lebensmittel nicht mehr leisten können. Die Staatengemeinschaft hat sich darum 2015 im Übereinkommen von Paris dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 Grad einzudämmen. Das soll die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels deutlich reduzieren. 65 % der österreichischen CO2-Emissionen kommen laut Umweltbundesamt aus Industrie und Verkehr, weitere 21 % aus dem Energiesektor. Wenn wir das gesteckte Ziel zur Emissionsreduktion und die zur Erreichung notwendigen Schritte ernst nehmen, bedeutet das für Industriestaaten wie Österreich eine vollständige Abkehr von sogenannten „fossilen Brennstoffen“ wie Kohle, Erdöl und Erdgas (sog. „Dekarbonisierung“) sowie ein Ende der grenzenlosen Ausbeutung der Ressourcen unseres Planeten. Damit ist eine grundlegende Veränderung unserer Lebensweise, unserer Wirtschaftsweise, unserer Produktionsprozesse und mitunter auch der Arbeitswelt, wie wir sie kennen, verbunden. Im Fokus stehen dabei nachhaltige, erneuerbare Energie, umwelt- und ressourcenschonende Produktionsweisen und eine Mobilität, die nicht mehr auf fossile Brennstoffe zählt. Als Produktionsgewerkschaft dürfen wir uns hier nichts vormachen. Der Produktionssektor ist gleich in mehrfacher Weise betroffen: Nicht nur die Sachgütererzeugung insgesamt und der Energiesektor stehen vor der großen Herausforderung, ressourcenschonend, genauso wie energie- und schadstoffarm zu produzieren, auch zahlreiche Produkte selbst werden sich wandeln müssen, neue Technologien werden gefunden werden müssen. Man

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denke hier nur an den gesamten Sektor der Fahrzeugindustrie (insbesondere mit dem Fokus auf Verbrennungsmotoren und Getriebe!), ganz zu schweigen von der Erdölbranche. Hierfür braucht es Konzepte – nicht nur der Unternehmen selbst, sondern auch unsererseits. Wir müssen sicherstellen, dass im Zuge der anstehenden Transformationen die ArbeitnehmerInnen nicht auf der Strecke bleiben. Andererseits bieten die vielfältigen technologischen Veränderungen viele Chancen für die Wirtschaft und die ArbeitnehmerInnen. International gesehen sind unsere Betriebe relativ klein, hoch flexibel und verfügen über hochqualifizierte Beschäftigte. Das macht es leichter, in vielen kleineren neuen Techniken führend zu werden, sofern eine gezielte Industriepolitik das fördert! Aber auch im Privaten stehen wir vor zahlreichen Veränderungen, nicht nur was Strom und Heizung betrifft. Unsere tägliche Mobilität ist genauso betroffen wie unser Konsum-, Freizeit- und Reiseverhalten. Namhafte ExpertInnen, wie z.B. der Politologe Uli Brandt weisen warnend darauf hin, dass derzeit die „weitreichende Umweltkrise den wirtschaftlichen „Kernthemen“ wie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit untergeordnet wird“ und erinnert daran, dass „ökologische Fragen (…) immer auch soziale Fragen [sind], nämlich solche von Ungleichheit, Ausbeutung und Macht“. Der Prozess einer ökologischen Umgestaltung darf daher keinesfalls an den betroffenen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen (insbesondere als VerbraucherInnen von Energie) vorbei vonstattengehen. Hierfür hat sich vor einigen Jahren der Begriff „just transition“ also „gerechter Übergang“ entwickelt. Als Gewerkschaft ist es für uns essentiell, dass wir diesen Prozess mitgestalten. Unsere Vision ist eine Umwelt- und Klimapolitik, die stets in einem sozialen Zusammenhang gesehen und ausverhandelt wird! Nach unserem Eindruck werden derzeit keine ausreichenden Anpassungsstrategien und Überlegungen zu einem fairen, nicht einzig profitorientierten Übergang in ein sog. „postfossiles Zeitalter“ erarbeitet. Wir fordern daher insbesondere auch die öffentliche Hand auf, ausreichend Mittel und Expertise zur Entwicklung derartiger

Strategien bereitzustellen. Die Einnahmen hierfür lassen sich im Rahmen der Einhebung zielgerichteter Ökosteuern erzielen (siehe Kapitel V./6 – Steuergerechtigkeit). Unsere Kriterien, für einen gerechten Übergang: - Die Entwicklung einer umfassenden Energie- und Klimastrategie seitens der österreichischen Bundesregierung, die verbindliche Zwischenziele setzt und regelmäßig überprüft und nachjustiert wird. - Die abschätzbaren Auswirkungen auf Arbeitsplätze sowie die Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen und leistbarer Energie müssen in allen Etappen thematisiert und evaluiert werden. Es müssen geeignete Maßnahmen aufgenommen werden, um allenfalls ungünstige Auswirkungen zu verhindern. - Auf den jeweiligen politischen Ebenen (Gemeinden, Länder, Bund bzw. EU) müssen alle AkteurInnen – neben den VertreterInnen der Regierung und politischer Parteien, insbesondere auch die Sozialpartner und zivilgesellschaftliche AkteurInnen – in die Erarbeitung dieser Strategie einbezogen werden und über geeignete Lösungen mitentscheiden können. - In den Betrieben müssen die ArbeitnehmerInnen und insbesondere die Betriebsräte in die Gestaltung und Entscheidung über Strategien für den Übergang in eine postfossile Wirtschaftsweise, den Einsatz neuer Technologien und sonstiger betrieblicher Veränderungen eingebunden werden. - Dort, wo Menschen durch die Umstellung der Wirtschaft auf andere Arbeitsplätze wechseln (müssen), darf es zu keinen Einkommensverlusten kommen. Es müssen Rahmenbedingungen und Ausgleichs- und Begleitmaßnahmen geschaffen werden, die diesen KollegInnen den zeitgerechten Umstieg in andere Berufe und Tätigkeitsfelder ermöglichen und ihren materiellen Lebensunterhalt sichern. Auch während Zeiten der Neu-Qualifizierung oder einer durch die Umstellung der Wirtschaft verursachten Arbeitslosigkeit wird das volle bisherige Entgelt bezahlt. - Zur Finanzierung derartiger Maßnahmen schlagen wir einen „Just Transition Fonds“ auf europäischer Ebene vor. - Sich ändernde Technologien bringen auch eine Reihe neuer Jobmöglichkeiten


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Für die PRO-GE ist die Durchsetzung der Interessen der österreichischen ArbeitnehmerInnen in der EU ein wichtiges Betätigungsfeld. Wir engagieren uns nicht nur

Neoliberale Europapolitik der schwarz-blauen Regierung Die Ankündigungen der schwarz-blauen Regierungskoalition sind beunruhigend. Sie gibt sich nach außen hin pragmatisch pro-europäisch, will aber unter dem Schlagwort „weniger ist mehr, dafür aber effizient“ die EU auf Minimalfunktionen reduzieren. Das kann vor allem bei der Sozialgesetzgebung auf Kosten der ArbeitnehmerInnen gehen, wie die Diskussion um das sogenannte „Gold Plating“ zeigt: Hier wird behauptet, dass alle nationalen Gesetzesbestimmungen, die ein besseres Schutzniveau bieten als EU-Richtlinien, ungerechtfertigt sind und abgeschafft gehören. Bereiche wie die Weiterentwicklung der Währungsunion, das Follow-up zur Pariser Klimaschutzstrategie, das EU-Budget nach dem Brexit, der Kampf gegen Steuervermeidung und -hinterziehung und die soziale Dimension der EU werden im Regierungsprogramm vom Dezember 2017 nicht oder nur am Rande erwähnt. Während auf europäischer Ebene versucht wird, einheitliche Mindestsätze bei Unternehmenssteuern in der Europäischen Union einzuführen, soll die Körperschaftssteuer in Österreich abgesenkt werden. - Die PRO-GE fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene klar zur Bekämpfung von

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8. Europapolitik: Für eine Europäische Union, in der der Mensch (wieder) zählt

chancen oder der Nationalismus gewinnt die Oberhand und die EU zerbricht. Langsam wird auch der EU-Kommission bewusst, dass soziale Anliegen wieder in den Mittelpunkt gerückt werden müssen. Mit der Europäischen Säule sozialer Rechte legt sie nun Vorschlägen dazu vor, die aber weitestgehend unverbindlich bleiben und nur für die Eurozonenländer gelten. Die PRO-GE fordert daher: - Damit die Europäische Säule sozialer Rechte tatsächlich für einen Neuanfang steht, muss sie uneingeschränkt für alle 28 Mitgliedstaaten gelten und verbindlich sein. - Die Unterordnung der sozialen Ziele unter die restriktiven europäischen Fiskalregeln, die einer Ausweitung sozialer Investitionen entgegenstehen und für Abbau von Arbeitsstandards und für Lohnzurückhaltung stehen, muss endlich aufgehoben werden.

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Nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln Ein gesondertes Thema im Zusammenhang mit Ressourcenverbrauch ist der Umgang mit Lebensmitteln: In unserer im Überfluss lebenden Gesellschaft sind wir uns dieses kostbaren Guts oft nicht bewusst. Sie werden äußerst rohstoffintensiv produziert, kilometerweit transportiert, gekühlt und zu qualitativ hochwertigen Speisen verarbeitet. Werden sie jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen weggeworfen, müssen sie energie- und kostenintensiv entsorgt werden. Der Wert der Lebensmittel, die von einem österreichischen Haushalt jedes Jahr weggeworfen werden, entspricht etwa 300 bis 400 Euro. Dabei wären viele der entsorgten Lebensmittel, egal ob in privaten Haushalten, Supermarktketten oder beim Greißler ums Eck, noch in einem einwandfreien Zustand. Ma könnte sie bedürftigen Menschen kostenlos zur Verfügung stellen oder in weiteren Verarbeitungsschritten wieder dem Markt zuführen. Um dieser Verschwendung vorzubeugen, bedarf es intensiver Aufklärungsarbeit, die schon im Grundschulbereich beginnen muss und sich durch alle Bildungs- und Gesellschaftsebenen zieht. - Lebensmittel sind eine kostbare Ressource. Die PRO-GE wird daher Initiativen zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln weiterhin unterstützen und setzen.

in den europäischen Branchenverbänden IndustriALL Europe und EFFAT, sondern auch in Ausschüssen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Leider hat die EU schon bessere Tage erlebt. Ein Ende der fundamentalen Wirtschafts-, Finanz - und Sozialkrise, die nun seit zehn Jahren anhält, scheint nicht in Sicht. Statt Einkommensungleichheit und die unregulierten (Finanz)Märkte als wahre Verursacher der Krise zu bekämpfen, wurde die Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Staatsschulden- und Wettbewerbskrise umgedeutet. Entsprechend wurde und wird auch die vermeintliche Krisenlösung angesetzt: Eine harte Sparpolitik und neoliberale Strukturreformen, die unter dem Deckmantel der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit genau das attackieren, was eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und einen Ausweg aus der Krise bieten könnte: Nämlich eine starke sozialstaatliche Absicherung, hohe Arbeitsstandards und eine ausgewogene Wirtschafts- und Lohnpolitik unter Einbindung der Gewerkschaften. Das Gegenteil ist der Fall: In Griechenland oder Rumänien war die Vergabe von Krediten zur Bedienung der Schulden mit der Aufgabe des Kollektivvertragssystems verbunden, Belgien und Frankreich wurde im Rahmen des Europäischen Semesters die Aufweichung der Flächentarifverträge und der Lohnindexierung empfohlen. Die Politik der EU-Kommission und vieler Mitgliedstaaten war in den letzten Jahren von Angriffen auf soziale Rechte der ArbeitnehmerInnen und auf Gewerkschaftsrechte gekennzeichnet. Angriffe auf soziale Sicherungssysteme und der Abbau von öffentlichen Dienstleistungen haben die Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung in vielen EU-Ländern explodieren lassen. Jeder achte junge Mensch in Europa ist ohne Arbeit und Ausbildung und jedes vierte Kind arm oder armutsgefährdet. Die Krisenbewältigungsstrategie unter dem Wettbewerbsdogma hat sich als unzulänglich erwiesen: Das Wohlstandsgefälle zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten hat sich vertieft und bedroht den Zusammenhalt der EU. Der Brexit markiert den Wendepunkt: Entweder Europa überwindet das Gefälle an Wohlstand, Arbeitsrechten und Lebens-

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mit sich, das trifft auch im Ökologiesektor zu (Stichwort „Green Jobs“). Nicht zuletzt fließen auch beträchtliche öffentliche Fördermittel in diese Branchen. Es ist in diesem Zusammenhang jedoch unbedingt sicherzustellen, dass diese Jobs nachhaltig (von Dauer) sind und die Arbeitsbedingungen gut und fair. - Der Umstieg auf ökologisch nachhaltige und erneuerbare Energieträger und die Veränderung der Wirtschaftsweise sollen bestehende Muster der Ausbeutung und Unterdrückung überwinden, ohne neue zu schaffen.


Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sowie zu einer fairen und einheitlichen Unternehmensbesteuerung zu bekennen. - Zur Schaffung von Steuertransparenz für Konzerne fordern wir ein echtes europäisches Unternehmensregister und die Umsetzung des öffentlichen Berichtwesens für internationale Konzerne („public country by country reporting“). Im EU-Steuerrecht sollen digitale Betriebsstätten definiert werden, damit sich Internetkonzerne nicht mehr davor drücken können, ihren Anteil an Steuern zu zahlen. - Die PRO-GE ist entschieden dagegen, dass unter dem Titel der „besseren Rechtssetzung“ und „Reduktion von Verwaltungslasten“ (dem sogenannten „Refit-Programm“) weitere arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen gestrichen werden sollen. Für eine faire Wirtschaftspolitik und höhere Löhne in Europa Anstelle der verheerenden Kürzungspolitik muss eine wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik treten, die Beschäftigung und faire Verteilung in den Fokus rückt. Dazu gehört eine nachfrageorientierte Strategie, die auf Ausbau der Infrastruktur, Forschung und Technologie setzt. Zur Bekämpfung der drastischen Verteilungsschieflage muss die EU Maßnahmen zur Umverteilung setzen, die von einer Finanztransaktionssteuer und einer effektiven Regulierung der Finanzmärkte sowie einer europaweiten Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen, Kapitaleinkünften und Vermögen bis hin zu einer deutlichen Aufstockung des Europäischen Sozialfonds reichen. Somit können auch mehr Mittel zur Finanzierung der europäischen Jugendgarantie zur Verfügung gestellt werden. Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa seit 2015 verbessert hat, steigen die Löhne in Europa nur langsam. Im Jahr 2016 legten die realen Effektivlöhne im EUSchnitt um 1,5 Prozent zu, 2017 betrug der Zuwachs lediglich 0,4 Prozent. Um die Binnennachfrage und das Wachstum zu beleben, sind EU-weit deutlich stärkere Steigerungen notwendig. Bis zur Wirtschaftskrise 2008/2009 hat sich das Lohnniveau der neuen Mitgliedsländer nicht zuletzt aufgrund der hohen

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Wirtschaftsdynamik konstant auf das des EU-Durchschnitts zubewegt. Seit 2010 ist diese Entwicklung zum Stillstand gekommen. Der Abstand hat sogar in einigen Ländern zugenommen. 2014 erreichte die Arbeitsproduktivität in den mittel- und osteuropäischen Ländern 70 bis 84 % des EU-Durchschnitts, die Arbeitskosten pro Stunde nur 30 bis 40 %. Die Beschäftigten in Mittel- und Osteuropa erhalten geringere Löhne, obwohl ihre Qualifikation mit dem EU-Durchschnitt vergleichbar ist. Eine der Ursachen liegt auch im unfairen Transfer der Wertschöpfung und des Gewinns, wenn Produkte oder Komponenten aus Werken in Osteuropa in ihre Muttergesellschaften in Westeuropa exportiert werden oder umgekehrt. Das unterschiedliche Lohn- und Sozialniveau wiederum sorgt für Lohndruck und Spannung auf den Arbeitsmärkten. Gerade Österreich ist davon betroffen. - Die PRO-GE unterstützt die Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes „Europe needs a pay rise“ und auch die Forderungen ihrer mittel- und osteuropäischen Schwesterngewerkschaften nach beschleunigter Lohnkonvergenz durch verbesserte kollektivvertragliche Strukturen und höhere nationale Mindestlöhne. Nur mit sozialen Mindeststandards, Mindesteinkommensschemata und einer Unterbindung von Lohn- und Sozialdumping können wir das Ost-West-Gefälle in Europa bekämpfen. - Die PRO-GE fordert in diesem Zusammenhang auch eine verstärkte Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Dazu muss mehr Geld für die Jugendbeschäftigungsinitiative bereitgestellt werden. - Der Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF) unterstützt ArbeitnehmerInnen die aufgrund von Globalisierung oder globaler starker Wirtschaftskrisen ihren Arbeitsplatz verlieren. Voraussetzung ist jedoch in aller Regel, dass mehr als 500 Personen in einem Unternehmen betroffen sind. Diese Zahl muss deutlich gesenkt werden (bspw auf 150 Personen). Für eine nachhaltige, offensive europäische Industriepolitik Eine europäische Wirtschaftspolitik muss den Erhalt und die Stärkung der indust-

riellen Schlüsselbereiche, wo 34 Millionen Menschen beschäftigt sind, in den Mittelpunkt rücken. In den zehn Jahren seit Beginn der Wirtschaftskrise sind in der europäischen Industrie rund 3,8 Millionen Arbeitsplätze vernichtet worden. Die EU-Kommission hat die Wichtigkeit eines industriellen Wiederaufbaus erkannt und versucht eine moderne Industriepolitik für den neu geschaffenen Binnenmarkt zu definieren und die Herausforderungen durch Klimawandel, Digitalisierung, Globalisierung und Strukturwandel für die Industrie in Europa zu berücksichtigen. Ziel ist eine Erhöhung des Anteils der industriellen Wertschöpfung auf 20 % bis 2020. Leider setzt die Kommission dabei stark auf Deregulierung, Entbürokratisierung und stärkeren Wettbewerb. Aus ArbeitnehmerInnensicht fehlen aktive Vorschläge, die angesichts der großen Veränderungen im Industriesektor die Fragen von Mitbestimmung, Arbeitsplatzqualität, Beschäftigungsaufbau und -sicherung im Strukturwandel beinhalten. Die technologische Entwicklung und der Markt alleine werden den sozialen Übergang in der Industrie nicht regeln. - Für die Stärkung der industriellen Produktion ist es entscheidend, die Binnennachfrage anzukurbeln. Die PRO-GE unterstützt daher die Forderung der europäischen Industriegewerkschaft IndustriALL Europe durch eine faire Lohn- und Gehaltsentwicklung entsprechend der Produktivitätsentwicklung den privaten Konsum zu stärken. - Die Investitionslücke in der Industrie muss auch durch öffentliche Investitionen z.B. in die Infrastruktur geschlossen werden. Diese wichtigen Investitionsausgaben müssen aber aus der öffentlichen Haushaltsberechnung ausgenommen werden. - Forschung und Entwicklung sind Schlüsselfaktoren, um die Industrie in Europa weiter auf dem neuesten technologischen Stand zu halten, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Das bedeutet vermehrte Anstrengungen, um das Barcelona-Ziel von 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu erreichen. Eine effizientere Nutzung der Mittel könnte durch eine europaweite Integration der nationalen Forschungs- und Entwicklungssysteme der Mitgliedsländer erzielt werden.


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VI. WIRTSCHAFTSPOLITIK 1. Wirtschafts- und Industriepolitik

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Wirtschaftsethik – Verantwortung zurück in die Wirtschaft

Wozu hat die neoliberale Wirtschaftsideologie geführt und wie können wir gegensteuern? Die neoliberale Wirtschaftsideologie ging und geht zu Lasten der Beschäftigten: Radikale Kostensenkungsprogramme, Reorganisationen, Arbeitsverdichtung, Outsourcing, Abstoßen von Geschäftsfeldern unterhalb einer Benchmark-Rendite, das Ersetzen von Normalarbeitsverträgen durch Werkverträge. Aber auch das Gemeinwohl trägt massiven Schaden. So z.B. Durch komplexe internationale Firmenstrukturen, die nur ein Ziel haben: die Senkung der Steuerlast, möglichst gegen Null. Google etwa hat im Jahr 2011 Schätzungen zufolge zwei Milliarden Dollar an Steuern „gespart“. Google-Präsident Eric Schmidt ist „sehr stolz auf die Struktur, die wir aufgebaut haben“. Schließlich hätten verschiedene Regierungen entsprechende „Anreize“ gesetzt. „Man nennt dies Kapitalismus. Wir sind stolz, kapitalistisch zu sein.“ Entscheidungen werden in allererster Linie von Aktionären getroffen, ManagerInnen fügen sich dem Wettbewerbsdruck. Sie wären schnell abgesetzt, würden sie zwar gesellschaftlich oder ökologisch notwendige, aber die Dividenden schmälernde Entscheidungen treffen. Dürfen die Wettbewerbsfähigen und -willigen alle übrigen zu einem im wachsenden Maße marktkonformen Leben zwingen? Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmen, Staaten, Personen) ist eine zerstörerische Kraft. Denn es ist nicht möglich, den eigenen Einkommensstrom zu steigern, ohne den Einkommensstrom anderer zu senken. Auch Wachstum hilft nicht, mehr Einkommen zu generieren. Wachstum entsteht nur, wenn es den WettbewerbsverliererInnen gelingt, ihre Wettbewerbsschwäche durch Mehrproduktion auszugleichen. Also zwingt Wettbewerb zu Wachstum und somit zur Steigerung der Effizienz. Diese Entwicklung führt letztlich zum Verlust an persönlicher und politischer Freiheit, ebenso wie Verantwortung. „Eigenverantwortung“ wird zu „Eigenverschulden“ nach dem Motto: „Kein Job, selber schuld!“ und soll zahlreiche einschneidende nachteilige politische Maßnahmen legitimieren. In weiterer Folge beobachten wir auch eine Vermögenskon-

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Seit fast einem Jahrzehnt bewegen wir uns scheinbar in den Nachwehen der Finanzkrise bzw. der sog. „Staatsschuldenkrise“. Wir spüren ein verhaltenes, mäßiges Wachstum, ein „Dahinplätschern“, und mittlerweile hat Österreich die lang anhaltende Stagnationsphase vergleichsweise gut überstanden. Die Wirtschaftsleistung pro Kopf liegt an vierter Stelle der EU-28, der Vorsprung gegenüber dem EU-Durchschnitt hat sich seit Beginn der Finanzkrise 2007 von 24 % auf 27 % erhöht (Quelle: Eurostat). Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich in Österreich (+6 %) merklich stärker als im EU-Durchschnitt (+1 %). Die österreichische Wirtschaft wird 2017 und 2018 das höchste Wachstum seit sechs Jahren verzeichnen. 2016 profitierte sie noch hauptsächlich von der Inlandsnachfrage. Die Steuerreform 2016 kurbelte den privaten Konsum an und die Investitionen lebten nach einer Schwächephase wieder auf. Anfang 2017 begann die Außenwirtschaft verstärkt von der Dynamik der Weltwirtschaft und von ihrer hohen Wettbewerbsfähigkeit zu profitieren. Die Binnennachfrage bleibt in Österreich robust. Konsum (durch die wachsende Beschäftigung) und Investitionen liefern weiterhin positive Wachstumsbeiträge, die Industrieproduktion liegt dank der kräftigen Auslandsnachfrage um etwa 5 % über dem Vorjahresniveau, und die Aussichten sind weiterhin positiv. Allerdings geschieht dieser Aufschwung ohne die Ursachen der letzten Krise behoben zu haben: Weder wurden die Kapitalmärkte eingebremst, noch hat irgendjemand den Mechanismen des freien Marktes abgeschworen, obwohl diese vor und in der Krise nicht funktioniert haben. Unser Ansatz liegt in einer völligen neuen Wirtschaftspolitik, die sich an ethischen Maßstäben orientiert. Nur dann können wir einer stabilen Zukunft, auch im Zeichen von „Industrie 4.0“ und dem „digitale Wandel“, positiv entgegengehen.

„Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Befriedigung der Bedürfnisse dienen.“ So wird Wirtschaft auf Wikipedia definiert. Angebot und Nachfrage treffen in einem Markt aufeinander und interagieren so lange miteinander, bis beim besten Preis die beste mögliche Leistung gefunden wird. Alles was den freien Fluss des Marktes stören könnte, macht diesen ineffizient. So die neoliberalen Vorstellungen der Ökonomisierung der Welt. Genau diese Marktlogik findet immer mehr Einzug in unser alltägliches Leben und in unser alltägliches Denken und Handeln. Somit sind uns Begriffe und Vorgehensweisen aus der Ökonomie auch nicht fremd. Auch hier gilt: Nur wenn das Marktprinzip herrscht, steigert sich die Effizienz. Das Problem dabei: Was der Volksmund „Gier“ nennt, nennen ÖkonomInnen „Rationalität“. Das zeigt sich bei Unternehmen in ihrer reinsten Form, in der Gewinnmaximierung. Gewinne müssen so hoch wie möglich ausfallen. Es geht um die langfristige Erfolgsbilanz der InvestorInnen und nicht um den dauerhaften Bestand eines Unternehmens. Aber gibt es eine Alternative zur Marktwirtschaft? Der Nobelpreisträger Paul Krugman schreibt, dass die einzige Alternative nur die Planwirtschaft sein kann und die hat bekanntlich nicht funktioniert. Aber kann es ganz so einfach sein? Zwischen zwei Extremen gibt es schließlich den Weg, Umfang und Ausdehnung der wettbewerblichen Marktlogik entsprechend einzuschränken. Nicht das Gewinnprinzip, sondern moralische Prinzipien müssen maßgeblich sein. Wer Gewinne maximiert, behandelt andere nach Maßgabe ihrer Macht, den Gewinn positiv oder negativ zu beeinflussen. Damit verletzt er/sie diese Prinzipien unmittelbar und frontal. Das Streben nach Gewinn ist nicht per se schlecht – aber wir sind der Meinung, dass nur ein begrenztes Gewinnstreben ein legitimes Gewinnstreben ist. Gewinn kann auch nicht das einzige Ziel unternehmerischen Handelns sein, vielmehr muss er wieder ein Nebenschauplatz zu guten Produkten, einem langfristigen Investment usw. werden.


zentration bei den Reichen und eine Polarisierung bei den Einkommen. Nur durch Regulierung können wir dem Wettbewerbsdilemma entkommen und verhindern, dass Verantwortungsbewusste im grenzenlosen Wettbewerb nicht „die Dummen“ sind. Ein weiteres Problem zeigt sich auf nationalstaatlicher Ebene. Denn nicht nur Unternehmen stehen unter Druck, auch Nationalstaaten. Im globalen Regulierungswettbewerb geraten Regierungen unter dem Deckmantel der „Standortsicherung“ unter Druck. Auch Umverteilung kann Wettbewerbszwänge neutralisieren. Umverteilung im Unternehmen bzw. hinsichtlich der Unternehmensgewinne erreicht man unter anderem durch starke wirtschaftliche Mitbestimmung. Eine starke Unternehmensmitbestimmung trägt dazu bei, dass sich die Unternehmenspolitik eher am langfristigen Erfolg und weniger am kurzfristigen Shareholder-Value orientiert. Insgesamt spricht viel dafür, dass dadurch die Gewinne anders zwischen ArbeitnehmerInnen und AnteilseignerInnen aufgeteilt werden. Zudem kündigen mitbestimmte Unternehmen in Krisenzeiten weniger MitarbeiterInnen, da firmenspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Unternehmen eine größere Rolle spielen. Die Intensität und das Ausmaß, mit denen sich die wettbewerbliche Marktlogik entfaltet, sind historisch und gestaltbar. Für die Zukunft wird sich die Politik entscheiden müssen. Entweder sie unterwirft sich „den Bedingungen“ des globalen Wettbewerbs und wird damit zur Standortpolitik (die alles der „Wettbewerbsfähigkeit“ unterordnet) oder sie greift ein, um die so genannten Marktkräfte im Interesse aller zu regulieren und einzuschränken. Kurz: Wir fordern ein Wirtschaftssystem, in dem der Mensch wieder zählt. Daher fordert die PRO-GE: Beschränkungen bei Ausschüttungen - Eine Haftung der Organe von Kapitalgesellschaften, wenn EigentümerInnen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen haben und gleichzeitig unverhältnismäßige Ausschüttungen erfolgen, die das Bestehen der Gesellschaft gefährden. - Die Gewinnausschüttungen an AktionärInnen muss beschränkt werden. Dadurch

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wird den AktionärInnen und EigentümerInnen der Wert der Beteiligung erhalten. - Verschärfung der Ausschüttungssperren im Unternehmensgesetzbuch, insbesondere keine Ausschüttung, wenn das Eigenkapital unter 15% fällt. Die Rolle des Managements muss geändert werden - Die Einkommen der Führungskräfte börsennotierter Unternehmen sind von der Entwicklung der Börsenkurse zu entkoppeln. - Vorstände/GeschäftsführerInnen müssen künftig einerseits die Interessen der EigentümerInnen, andererseits jene der ArbeitnehmerInnen und nicht zuletzt auch der KonsumentInnen sowie öffentliche Interessen gleichwertig berücksichtigen. - Geschäftsführungsaufwendungen dürfen nicht mehr im Personalaufwand verbucht werden. Der Personalaufwand wird immer wieder herangezogen um Personalabbau zu rechtfertigen, jedoch werden diese Kosten durch die Aufwendungen der Geschäftsführung verfälscht. - Die Bezüge bzw. Kosten von Geschäftsführung/Vorstand und Aufsichtsrat sollen auch dann getrennt ausgewiesen werden, wenn eine der Gruppen aus weniger als drei Personen besteht. - ManagerInnen-Vergütungen, die überwiegend kurzfristige Erfolge honorieren, sind abzulehnen. Wichtiger als kurzfristige Ziele ist der langfristige Bestand eines Unternehmens. Falsche Anreize sind hierbei kontraproduktiv. Dem Aufsichtsrat soll daher bei der Festsetzung der zugrundeliegenden Ziele der ManagerInnen-Vergütung Mitsprache eingeräumt werden. - Strafbestimmungen bei Zuwiderhandeln der GeschäftsführerInnen/Vorstände was die wirtschaftliche Mitbestimmung betrifft (z.B. Nicht-Aushändigen des Jahresabschlusses). Nicht nur die Gesellschaft soll in die Verantwortung genommen werden, auch die handelnden Personen. - Beschränkung von Bonus-Zahlungen auf max. ein halbes Jahresgehalt. Offenheit und Transparenz in der Wirtschaft - Für mehr Transparenz und zum Ausgleich von Informationsdefiziten müssen die Publizitätspflichten (Jahresabschlüs-

se) der Unternehmen verschärft werden. Es muss ein internationales Melderegister für Firmen mit umfassenden Informationen (EigentümerInnen, Konzernstruktur, Jahresabschlüsse etc.) geben. Die Einhaltung der Publizitätsvorschriften muss rigoros überprüft werden. - Die Transparenz von Jahresabschlüssen – vor allem im Klein- und Mittelunternehmen – soll gestärkt werden. Sämtliche Erleichterungen, welche die Veröffentlichung erheblich einschränken (insbesondere: Weglassen von Gewinn- und Verlustrechnung bei kleinen Unternehmen, grobe Zusammenfassungen etc.) werden daher abgelehnt. Sie bringen auch keine Kosteneinsparungen für die Unternehmen selbst. - Im Jahresbericht soll gleichgewichtig zur Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auch über die Entwicklung der Situation der Beschäftigten, der KonsumentInnen und der vom Unternehmen berührten öffentlichen Interessen (ökologische Faktoren, Steuerleistung etc) informiert werden. - In jedem Betrieb sind – nach dem Vorbild der Einkommensberichte des Gleichbehandlungsgesetzes – die Durchschnittsgehälter der Beschäftigten auf jeder Tätigkeits- und Hierarchieebene zu veröffentlichen. Die Aufschlüsselung ist nicht nur nach den kollektivvertraglichen Beschäftigungsgruppen, sondern auch nach den im jeweiligen Betrieb tatsächlich vorhandenen Tätigkeitsgruppen und insbesondere Führungsebenen durchzuführen. Über das Ausmaß der Ausschüttungen, die der Investition ins Unternehmen entzogen werden, sind die Beschäftigten zu informieren. - Hohe Vermögenswerte (Stiftungen, Immobilien, Nutzungsrechte, Finanzanlagen, Aktienvermögen und Beteiligungen) sind in einem Reichtumsbericht zentral zu erfassen, wobei die Vermögenswerte der Stiftungen namentlich und hohe persönliche Vermögenswerte nach statistischen Größenklassen auszuweisen sind. - Internationale Bilanzierungsstandards (IFRS-Standards) dürfen nicht von privaten Konsortien entworfen werden. Dies muss vorrangig Aufgabe der gewählten VertreterInnen sein. - Die Unabhängigkeit von WirtschaftsprüferInnen muss gestärkt werden. Auf


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

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Extras

2. Anders Handeln – für eine faire Handelspolitik: Menschenwürdige Arbeit, ArbeitnehmerInnenrechte und Umwelt zuerst!

Side Events

Öffentliche Dienstleistungen und öffentliches Eigentum schützen und ausbauen Ein wesentlicher Grundpfeiler unseres Sozialstaats ist die öffentliche Zurverfügungstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen und Infrastrukturen wie Kinderbetreuung, Pflege, öffentlichem Verkehr, Wasser, Strom, Wärme und Breitband-Internet. Auch die Rolle des Staates, der Länder oder auch Gemeinden als strategischer bzw. Mehrheits-/Alleineigentümer in wichtigen Unternehmen aus diesem Bereich ist für uns von hoher Bedeutung. Die PRO-GE fordert daher: - Den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere in den oben genannten Bereichen. - Kein weiterer Ausverkauf öffentlicher Unternehmensanteile, sondern deren strategische Verwaltung und Erweiterung. - Keine weitere Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen und Daseinsvorsorge. - Um Betriebe weiterführen zu können, die wirtschaftliche Schwierigkeiten, aber positive Zukunftsperspektiven in einem „normalen“ Marktumfeld haben, fordern wir die Gründung einer staatlichen Gesellschaft zur Restrukturierung und Sanierung dieser angeschlagenen Unternehmen (Vorbild kann die ehemalige Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen sein). Dies ist insbesondere in strukturschwachen Region zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen von Relevanz und verhindert die Zerschlagung von Industrieunternehmen in diesen Regionen.

Die massive Kritik am Freihandel und an der neoliberalen globalen Handelsstrategie hat in Europa durch den breiten Widerstand gegen die transatlantischen Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) quer durch alle gesellschaftlichen AkteurInnen an Fahrt gewonnen. Sie zeigt, dass die seit Jahrzehnten vorangetriebene neoliberale Globalisierung nicht automatisch die Versprechen auf mehr Wohlstand erfüllt, sondern auch eine Vielzahl von Schattenseiten mit sich bringt. Längst geht es nicht mehr um den Austausch von Gütern und Dienstleistungen, sondern um Auslagerungen und (Re-) Importe von Teilen der Wertschöpfungsketten in „billigere“ Länder, Liberalisierung und Deregulierung zugunsten von Konzernen und deren Profite. Durch die Drohung der Produktionsabwanderung erhöht sich der Wettbewerbsdruck auf Beschäftigte. Wachsende Einkommensungleichheit, Jobverlust und massive soziale Verwerfungen treiben die wirtschaftlich Benachteiligten rechtspopulistischen und demokratiefeindlichen Kräften in die Arme. Durch die zunehmenden Transportaktivitäten steigt die Umweltbelastung. Die derzeit von der EU mit erhöhtem Tempo verhandelten bilateralen Abkommen, gehen über das Regelwerk der Welthandelsorganisation WTO hinaus. Sie sind mit traditionellen Handelsabkommen, in denen es um den Abbau von Zöllen und Kontingenten geht, nicht vergleichbar, sondern zielen auf den Abbau von gesetzlichen Standards und Schutzbestimmungen zugunsten von InvestorInnen und zu Lasten der KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen ab. Dahinter verbergen sich massive Angriffe auf Errungenschaften, wie Arbeitnehmerschutz, gewerkschaftliche Grundrechte, VerbraucherInnen- und Umweltschutzbestimmungen, öffentliche Dienstleistungen und Leistungen der Daseinsvorsorge. Die PRO-GE veranlasste daher 2014 gemeinsam mit 60 anderen freihandelskritischen Organisationen wie ATTAC, Südwind und Global 2000 die Plattform „TTIP-stoppen“ zur Verhinderung dieser bilateralen Handelsabkommen. Der Widerstand hat sich gelohnt:

GO & Arbeitsprogramm

Kontrolle des Finanzsektors - Die Stabilität der gesamten Volkswirtschaft ist eng mit der Stabilität des Finanzsektors verbunden. Daher liegt es im Interesse und in der Verantwortung der Wirtschaftspolitik, für eine strenge, effektive, nationale und internationale Aufsicht über den Finanzsektor zu sorgen. - Anstelle der ausufernden Finanzspekulationen müssen Investitionen wieder zurück in die Realwirtschaft geholt werden. Das gilt auch für Banken, die sich wieder ihrer Kernfunktion widmen müssen: Der Bereitstellung von Geld zur Finanzierung von Krediten für die Wirtschaft, um derartige Investitionen zu ermöglichen. - Verpflichtende Zulassungsverfahren für jedes neue „Finanzprodukt“ mit der Überprüfung des volkswirtschaftlichen Nutzens und der vorhandenen Risiken. Informationen über Finanzprodukte sind verständlicher zu gestalten. Jede/r muss sie verstehen können. HändlerInnen müssen gegenüber KleinanlegerInnen für Ausfälle haften, die über das schriftlich festgelegte Risiko hinausgehen, auch wenn sie kein Verschulden trifft. - Einheitliche, verbindliche Richtlinien für Ratingagenturen und Ratings mit transparenten, nicht durch buchhalterische Tricks beeinflussbaren Kennzahlen. - Realisierte Gewinne und sogenannte „Buchgewinne“ müssen getrennt ausgewiesen werden. - Die Eigenkapitalanforderungen an die Banken müssen verstärkt nach ihrem Risikoprofil ausgerichtet werden. Je größer das Risiko ist, das Banken in ihren Büchern haben, umso strengere Eigenkapitalerfordernisse müssen gelten. Zum Eigenkapital dürfen nur tatsächlich realisierte Gewinne zählen, nicht etwa Buchgewinne durch Bewertungstricks (zB aktueller Aktienkurs, der schnell auch zum Verlust werden kann). - Wir verlangen von Private Equity Fonds, das Überleben der Unternehmen zu sichern und ihre Mittel für eine Eigenkapital-

erhöhung der aufgekauften Unternehmen einzusetzen. Ein Geschäftsmodell, das auf extremer Steuervermeidung und Wertabzug statt Wertschöpfung beruht, lehnen wir ab. Die steuerlichen Sonderbehandlungen und das Fehlen fast jeglicher Regulierung müssen rasch beendet werden. Wir fordern verpflichtende Eigenmittelquoten der Private Equity Fonds und eine höhere Besteuerung der kurzfristig entnommenen Gewinne sowie eine Steuer auf Veräußerungsgewinne.

Members & Guests

EU-Ebene soll daher eine externe Rotation von WirtschaftsprüferInnen bei großen Gesellschaften, Banken und börsennotierten Unternehmen durchgesetzt werden. Darüber hinaus soll auch ein Verbot von prüfungsfremden Geschäften gelten.


- TTIP und TPP (Transpazifisches Freihandelsabkommen USA mit 11 Staaten) wurden auf Eis gelegt. - CETA konnte nur mit großen Schwierigkeiten in den EU-Institutionen ratifiziert werden und muss jetzt durch 38 nationale und regionale Parlamente. - Die Etablierung eines globalen Schiedssystems misslang, die EU-Kommission war aufgrund der öffentlichen Kritik gezwungen, Reformvorschläge zum ISDS-Klagemechanismus für Konzerne vorzulegen, aus einigen Abkommen wurden ISDS-Bestimmungen genommen. Trotz dieser Erfolge will die EU-Kommission dennoch die Verhandlung von bilateralen Handelsabkommen mit grundsätzlich immer den gleichen Inhalten fortsetzen – rund 30 Handelsabkommen wie EU-Japan (JEFTA), EU-Mercosur, EU-Mexico sowie das nach dem Brexit zu verhandelnde Freihandelsabkommen mit Großbritannien, das eine soziale Komponente (Fortsetzung des sozialen Rechtsbestands der EU) garantieren soll. Die Antwort kann jedoch nicht „more of the same“ sein, sondern muss ein Umdenken in der europäischen Handels- und Investitionspolitik bedeuten. Dabei geht es nicht nur um eine bessere Umverteilung der Gewinne aus der Globalisierung, sondern um einen Neuanfang für eine gerecht gestaltete Globalisierung und eine Handelspolitik, die sozial und ökologisch ausgewogen zum Wohl von Mensch und Umwelt beiträgt. Damit Handelsabkommen tatsächlich Instrumente für den sozialen Fortschritt aller werden und nicht nur den Interessen einiger weniger dienen, müssen folgende Eckpunkte und Prinzipien beachtet werden: - Transparenz und demokratische Kontrolle von Handelsabkommen: Keine geheimen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, sondern ein völlig neues, transparentes Verfahren für die Einleitung, die Verhandlung, den Abschluss und die Überprüfung von Handelsabkommen, das der Zivilgesellschaft und den Parlamenten schon bei der Mandatsvergabe eine größere Mitsprache und Kontrollmöglichkeit – ohne Vereinnahmung durch die Konzerne – zusichert. - Keine Sonder(klage)rechte für auslän-

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dische InvestorInnen, die inländischen InvestorInnen, ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen nicht gewährt werden. InvestorInnen haben vielmehr Pflichten für ArbeitnehmerInnen und -Menschenrechte und Umwelt wahrzunehmen. - Die Europäische Kommission versucht derzeit das umstrittene Investitionsschutzregime ISDS zu reformieren, was reine Kosmetik ist und nur die Paralleljustiz für Konzerne absichern soll. Stattdessen müssen endlich effektiv durchsetzbare ArbeitnehmerInnen- und Gewerkschaftsrechte in Handelsabkommen verankert werden. Eine der Voraussetzungen für eine alternative Handelspolitik ist ein Nachhaltigkeitskapitel mit folgenden Elementen: - Die Ratifikation, die Umsetzung und die Anwendung der acht Kernarbeitsnormen der ILO und die Einhaltung weiterer Konventionen sowie bestimmter Umweltkonventionen sind Voraussetzung für den Start der Verhandlungen. - Grundlegende ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechte sowie der Umweltschutz müssen eine Vorrangstellung im gesamten Abkommen haben. - Verbindliche Regeln für Konzerne zur Achtung von Menschenrechten: Auf UN-Ebene arbeitet die TNC-Treaty Arbeitsgruppe an einem rechtsverbindlichen Abkommen zur Ahndung von Menschenrechtsverletzungen. Es soll Staaten dazu verpflichten, einheitliche Maßnahmen in nationales Recht zu übernehmen. Auch Österreich muss dies in einem Nationalen Aktionsplan festhalten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 3 und 21 des Lissaboner Vertrags die EU dazu, in ihrer Außenpolitik Menschenrechte zu respektieren und zu fördern. - Die Schaffung eines Überwachungs-/ Monitoringsystems mit Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Es sind entsprechende Ressourcen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass sie auch am Überwachungsprozess teilnehmen können. - Zivilgesellschaftliche Organisationen einschließlich der Gewerkschaften müssen ein Beschwerderecht erhalten, damit eine Untersuchung in den entsprechenden Gremien (z.B.: Domestic Advisory Group) erfolgt.

o Um das Beschwerdeverfahren effektiv zu gestalten, muss innerhalb einer bestimmten Frist zwingend eine Untersuchung starten und die Beschwerde durch unabhängige Arbeits- und UmweltrechtsexpertInnen (nicht Handels- und InvestitionsrechtsexpertInnen) geprüft werden, die im Anschluss auch Empfehlungen ausarbeiten. Für den Fall, dass den Empfehlungen nicht nachgekommen wird und auch durch andere Maßnahmen keine positive Änderung herbeigeführt wird, muss es finanzielle Sanktionen geben. o Die Strafzahlungen können in einen eigenen Fonds fließen, um die Förderungen der ArbeitnehmerInnenrechte oder Umweltschutzmaßnahmen bei den Vertragspartnern zu unterstützen. - Keine Beschränkung der nationalen rechtlichen Spielräume, den Handel zu regulieren und lokale Märkte zu schützen oder die Lebensgrundlagen für die Bevölkerung zu sichern. Daseinsvorsorge hat nichts in Handelsabkommen zu suchen Die EU-Kommission ist eine radikale Verfechterin der Liberalisierung der Dienstleistungen, insbesondere durch die neue Generation von Handelsabkommen. Sie sollen die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen vorantreiben und möglichst unumkehrbar machen. Die PRO-GE lehnt dies ab und fordert weiterhin: - Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Bildung, Gesundheit etc.) haben nichts in Handelsabkommen verloren und müssen ausgenommen werden. - Die Liberalisierung von Dienstleistungen kann nur auf Grundlage einer Positivliste erfolgen (nur auf dieser Liste ausdrücklich genannte Dienstleistungen können Gegenstand eines Handelsabkommen sein). - Gegenüber dem offensiven Druck transnationaler Dienstleistungskonzerne müssen hochwertige Standards in Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, KonsumentInnen- oder Umweltrecht verlässlich geschützt werden und dürfen nicht den Liberalisierungszwängen unterworfen werden. Arbeitsplätze in der europäischen Industrie gegen unlautere Handelspraktiken, die zu Billigimporten führen, absichern Es bedarf effizienter und wirksamer han-


Arbeitsprogramm

Referate & Berichte

UN-Klimaziele zu erreichen. Für die EU würde das z. B. im Bereich der Lebensmittel bedeuten, die europäische Agrarpolitik auf die Stärkung lokaler Lebensmittelsysteme und die Produktion von ökologisch nachhaltigen und leistbaren Lebensmitteln zu richten, anstatt auf weitere Produktionssteigerung durch industrielle Produktion.

Side Events

ziehungen außerhalb Europas. 80 Prozent des Handels der EU-Länder findet in Europa statt. Ein gerechtes Welthandelssystem gibt lokalem und regionalem Handel Vorrang. Daher steht nicht die laufende Verringerung, Abschaffung oder Angleichung von Zöllen und der als „Handelshemmnisse“ definierten Gesetze, Standards oder sonstigen Regeln im Zentrum von Handelspolitiken, sondern vielmehr die Ausweitung demokratischer Möglichkeiten zur Schaffung von Rahmenbedingungen und Spielregeln für den Welthandel, die sozial gerechte, ökologisch nachhaltige und widerstandsfähige Wirtschaftsweisen unterstützen und fördern. Ein gerechtes Welthandelssystem mit diesem Fokus bedeutet, dass jede Region bzw. jeder Kontinent wirtschaftliche Strukturen für die Produktion und Bereitstellung der notwendigen Güter und Dienstleistungen zur Sicherung der Existenz hat bzw. organisiert. Globale Güter- und Ressourcenströme werden dadurch verringert und damit Transportwege begrenzt. Das ist ein wichtiger Beitrag zur radikalen Reduktion von Kohlenstoffemissionen, um die

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delspolitischer Schutzinstrumente (Antidumpingzölle), um zu verhindern, dass die Industriebeschäftigten in der EU nicht Opfer unlauterer Handelspraktiken und von unfairem Sozial- und Umweltdumping werden. In diesem Zusammenhang fordert die PRO-GE: - Die Abschaffung der Regel des niedrigen Zolls und die weitere Anwendung einer alternativen Methode zur Berechnung der Dumpingspanne aus Ländern, die gegen internationale Vereinbarungen verstoßen. - Im Rahmen von Marktverzerrungen müssen auch soziale Verwerfungen (Nichteinhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) berücksichtig werden. Umgestaltung des Welthandels – Vorrang für lokalen und regionalen Handel Das aktuelle neoliberale Welthandelsregime und die EU-Handelspolitik geben dem globalen Handel Vorrang vor lokalem Handel und regionaler Integration. Der europäische Handel findet jedoch v. a. auf lokaler und regionaler Ebene statt. Vom Rückgrat der europäischen Wirtschaft – den Klein- und Mittelbetrieben – unterhalten weniger als 1 Prozent Handelsbe-

Extras GO & Arbeitsprogramm

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Impressum Herausgeber: Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Bรถhm-Platz 1 Medieninhaber: Verlag des ร GB GmbH, 1020 Wien, Johann-Bรถhm-Platz 1 Artdesign: Julian JANITS Koordination: Karin PROKOP Redaktion: Mathias BEER, Karin PROKOP & Sabine WEINBERGER Fotos copyright by: Marie Therese BREI, Klaus MITTERHAUSER, Nikolaus MENGER, Simone RIEPL & Robert WITTEK Druck: Grasl FairPrint, 2540 Bad Vรถslau

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www.proge.at


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