Land der Arbeit

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Ausgabe 1/2019

Exklusive Informationen für ArbeitnehmerInnen der Land- & Forstwirtschaft

News abonnie letter ren gewinn und en!

Wozu Gewerkschaft? Was ein starkes Kollektiv leisten kann.

In dieser Ausgabe: Deine Gewerkschaft - Ansprechpartner, KV-Abschlüsse Privatforste – Hart erkämpfter Lohnabschluss Rechtsinfo zur Sonntags-, Wochen- & Ausgleichsruhe Betriebsratsportrait - Lagerhäuser Kärnten und Tirol Newsletter abonnieren – 2 Nächte im Hotel Bad Hofgastein gewinnen

Eine Informationsbroschüre der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp | www.proge.at | www.gpa-djp.at


Editorial

Gut informiert für ein besseres Leben! Das ist die erste Ausgabe von „Land der Arbeit“. Dieses neue Info-Magazin bietet gewerkschaftliche Information und Serviceangebote im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. ExpertInnen und GewerkschafterInnen der GPAdjp und PRO-GE stellen mit dem neuen Magazin ihr Fachwissen den Mitgliedern zur Verfügung stellen. Gleichzeitig wird „Land der Arbeit“ auch als E-Mail-Newsletter erscheinen, um schneller wichtige Themen aufgreifen zu können. Fixer Inhalt werden Erklärungen zu kollektivvertraglichen und gesetzlichen Regelungen sein. In der ersten Ausgabe sind dies unter anderem Kollektivvertragsabschlüsse und neue Regelungen zur Sonn- sowie Feiertagsarbeit. Aber auch politische Einschätzungen und Analysen werden nicht fehlen. Der Fokus dabei ist nicht, Parteipolitik zu verbreiten, sondern aktuelle Veränderungen für die ArbeitnehmerInnen aus einem gewerkschaftlichen Blickpunkt einzuordnen und wenn notwendig auch zu kritisieren. Die Redaktionsleitung besteht aus Franz Stürmer, Karl Orthaber und Andreas Laaber. Alle drei Gewerkschafter sind für bestimmte Bereiche in der Land- und Forstwirtschaft zuständig. Ihre Hauptaufgaben sind kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsverhandlungen und der Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen. Gerade die Arbeitsumgebung in der Land- und Forstwirtschaft unterscheidet sich in vielem von anderen Branchen und ist daher auch gewerkschaftlich eine große Herausforderung. Die hohe Abhängigkeit von Natur und Wetter oder der fortschreitende Klimawandel sind spezielle Anforderungen, die es in anderen Wirtschaftssektoren nicht gibt. Ein Grund mehr Service und Kommunikation zu den Gewerkschaftsmitgliedern zu verbessern. Viel Spaß beim Lesen! Das Redaktionsteam PS: Jetzt Newsletter abonnieren und gewinnen! Mehr dazu auf der Rückseite dieser Ausgabe und auf www.proge.at/landderarbeit www.gpa-djp.at/landderarbeit

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Darum Andreas Laaber

Wirtschaftsbereichssekretär Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Fraktion christlicher GewerkschafterInnen Tel.: +43-(0)50301-21356 Mail: andreas.laaber@gpa-djp.at

„Die Gewerkschaft hat wesentlich zu menschenwürdiger Arbeit beigetragen. Sorgen wir dafür, dass diese Entwicklung weitergeht!“ Franz Stürmer

Branchensekretär Produktionsgewerkschaft Gewerbliche Kollektivverträge, Forst und Maschinenring Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen Tel.: +43 (0)664 61 45 811 Mail: franz.stuermer@proge.at

„Gewerkschaft ist eine Bewegung, die für die Anliegen der ArbeitnehmerInnen eintritt. Die Interessen der Mitglieder stehen im Zentrum!“ Karl Orthaber

Branchensekretär Produktionsgewerkschaft Landwirtschafts- und Raiffeisenbereich sowie Landarbeitsgesetz Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen Tel.: +43 (0)664 61 45 948 Mail: karl.orthaber@proge.at

„Die Gewerkschaft steht für Sicherheit. Ändern sich die Rahmenbedingungen im Beruf, gilt es diese bestmöglich für die ArbeitnehmerInnen zu gestalten!“


Gewerkschaft! Es gibt eine Landarbeitskammer, wozu denn noch eine gewerkschaftliche Vertretung? Fünf Argumente, warum eine gewerkschaftliche Vertretung Sinn macht und warum sich eine Mitgliedschaft vor allem bei Lohnund Gehaltsrunden auszahlt.

Gewerkschaft ist freiwillig

Seit über hundert Jahren tun sich ArbeitnehmerInnen zusammen, um ihren Interessen Gewicht zu verleihen. Dafür zahlen sie freiwillig Mitgliedsbeiträge. Das sichert ihnen ein Mitspracherecht für Schwerpunktsetzung und Angebote wie Rechtsschutz, Rechtsberatung, Vergünstigungen und vieles mehr.

Gewerkschaft ist unabhängig

Gewerkschaften werden nicht vom Staat bezahlt oder subventioniert, ihre Mitgliedsbeiträge nicht über veränderbare Gesetze geregelt. Damit können sie von der Politik schwer unter Druck gebracht werden.

Gewerkschaft ist demokratisch

Die Gewerkschaft hat unterschiedliche Fraktionen (aktuell sechs anerkannte Fraktionen: FSG, FCG, UG, PFG, GLB und FA). Über demokratische Strukturen ist gesichert, dass unterschiedliche Zugänge zu Themen je nach ihrer Mehrheit Beachtung finden.

Gewerkschaft ist Sozialpartner

Das Gesetz gibt freiwilligen Interessenverbänden den Vorzug gegenüber gesetzlichen (WKO bzw. LK auf der einen, AK bzw. LAK auf der anderen Seite). Daher verhandelt die Gewerkschaft die Kollektivverträge. Die Gewerkschaft sucht sich aber auch weitere Verbündete, um ihre Kraft zu stärken, wie zum Beispiel in der Frage des freien Sonntags die Kirchen.

Stark durch Mitglieder

Verhandlungen sind eine Machtfrage. Daher bestimmt die Anzahl der Mitglieder die Verhandlungsstärke der Gewerkschaft. Die Anliegen der Mitglieder bei Lohn- & Gehaltserhöhungen sowie arbeitsrechtlichen Themen bestimmen wiederum die Forderungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen. Daher ist es wichtig, dass sich die ArbeitnehmerInnen zusammenschließen, Teil der Gewerkschaft werden und selbst ihre Interessen vertreten. Linktipp: www.sozialpartner.at

Kollektivvertragsabschlüsse Forst Gewerbliche Forstunternehmen • Löhne: + 2,6 % • Einführung einer Dienstreiseregelung • Neuer Mindestlohn: 1.544,24 Euro • Geltungstermin: 1. März 2019

Landwirtschaft Gartenbau Wien, Niederösterreich, Burgenland • Löhne: + 2,7 % • Lehrlingsentschädigungen: im Schnitt + 3,5 % • Bekenntnis zur Umsetzung von 1.500 Euro Mindestlohnes

• Neuer Mindestlohn 1.397,86 Euro • Geltungstermin: 1. Jänner 2019

Raiffeisen Raiffeisen Lagerhaus Niederösterreich • Löhne/Gehälter: + 2,6 %, mind. 48 Euro • Karenzzeiten und Sterbebegleitung werden bis zu 24 Monate angerechnet • Arbeitszeitpaket für Angestellte • Neuer Mindestlohn 1.544 Euro • Geltungstermin: 1. März 2019 Raiffeisen Lagerhaus Burgenland • Löhne/Gehälter: + 2,6 %, mind. 48 Euro • Das Kassierfehlgeld wird

auf 25 Euro erhöht • Einführung einer Dienstalterszulage nach 15 Jahren von 20 Euro • Karenzzeiten und Sterbebegleitung werden bis zu 24 Monate angerechnet • Arbeitszeitpaket für Angestellte • Neuer Mindestlohn 1.548 Euro • Geltungstermin: 1. Februar 2019 Raiffeisen Lagerhaus Kärnten • Löhne/Gehälter: + 2,6 %, mind. 48 Euro • Karenzzeiten und Sterbebegleitung werden bis zu 24 Monate angerechnet • Neuer Mindestlohn 1.594 Euro • Geltungstermin: 1. April 2019

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Mehr Bilder vom Protestmarsch auf flickr.com/proge/sets

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Privatforste

Hart erkämpfter Lohnabschluss! Fast ein halbes Jahr lang herrschte Stillstand bei den Kollektivvertragsverhandlungen der Österreichischen Privatforste. Die Arbeitgeber verweigerten schlicht, die Verhandlungen fortzusetzen. Gewerkschaft und BetriebsrätInnen haben nicht aufgeben: Sie haben die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zurück gebracht und am 12. Juni einen Lohnabschluss erreicht. Am 22. Jänner 2019 fand die zweite Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 2.000 Arbeiterinnen und Arbeiter der privaten Forstunternehmen statt. Die Verhandlung blieb ohne Einigung – und sehr, sehr lange ohne Fortsetzung. Denn die Arbeitgeberseite verweigerte danach weitere Verhandlungen und gab stattdessen nur eine unverbindliche Empfehlung an die Unternehmen ab, die Löhne zu erhöhen.

Protestmarsch gegen Gesprächsverweigerung

Eine daraufhin durchgeführte Betriebsrätekonferenz Anfang Februar, führte zu keinem Einlenken der Arbeitgeber. Daher riefen PRO-GE und BetriebsrätInnen zu einer Kundgebung in Bad Eisenkappl, Kärnten, auf. Hunderte ForstarbeiterInnen versammelten sich am 14. März und zogen in einem lautstarken Protestmarsch zum Betrieb von Johannes Thurn-Valsassina, dem Verhandlungsleiter der Arbeitgeber. Dabei kam es auch zu einem direkten Gespräch mit Thurn-Valsassina, das auf eine baldige Rückkehr zum Verhandlungstisch hoffen ließ.

Beschäftigte fordern Verhandlungen auf Augenhöhe

Aber auch diese Hoffnung, erfüllte sich in den darauffolgenden Wochen einmal mehr nicht, weshalb die BetriebsrätInnen bis Mitte April Betriebsversammlungen abhielten. In der bei den Versammlungen verabschiedeten Resolution werden die Arbeitgeber mit einem deutlich verbesserten Angebot an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Betriebsversammlungen bringen Fortschritte

Als erster Etappenerfolg erklärten sich die Arbeitgeber nach den Betriebsversammlungen grundsätzlich zu einer Fortführung der Gespräche bereit. Schlussendlich wurde ein (wenn auch sehr später) Termin vereinbart werden.

Spät, aber doch: ein gesicherter Lohnabschluss für alle

Fast ein halbes Jahr nach der Verhandlungsunterbrechung konnte damit am 12. Juni endlich ein erfolgreicher KV-Abschluss erzielt werden, der Lohnerhöhungen für alle Beschäftigen sicherstellt. Die kollektivvetraglichen Löhne steigen rückwirkend mit 1. Jänner um 2,4 Prozent. Zusätzlich wurde eine Einmalzahlung von 50 Euro erreicht. Diese wird mit dem Weihnachtsgeld ausbezahlt. Die Zulagen werden ebenfalls um 2,4 Prozent erhöht.

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Am 7. Tag sollst du ruhen! Thema Arbeitszeit: Sonntagsruhe, Wochenruhe und Ausgleichsruhe - was regelt das Gesetz neu, welche Ausnahmen gibt es und wann ist ein Zuschlag von 100 Prozent fällig. Grundsätzlich ist der Sonntag arbeitsfrei zu halten (Wochenendruhe; § 63a Landarbeitsgesetz). Ausnahmen gibt es im Gesetz nur für Viehpflege und Melkung, unaufschiebbare Arbeiten im Haushalt, bei Almbewirtschaftung und Almausschank sowie im touristischen Rahmen. Darüber hinaus kann der Kollektivvertrag Ausnahmen festlegen.

Expertentipp

Andreas Laaber

Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp

Alle Arbeitszeiten vorher mit dem Arbeitgeber verhandeln, nicht nachverhandeln! • Vereinbarungen zu Arbeitszeiten sollten immer im Vorhinein getroffen und eindeutig geregelt werden, und zwar rechtzeitig mindestens zwei Wochen vorher. • Arbeitszeiten außerhalb des üblichen Ablaufs sollten dem Arbeitgeber etwas wert sein, da man als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer immer auf Freizeit mit der Familie verzichtet.

Engagier‘ dich bei der SezonieriKampagne Dumping-Löhne, Nacht- und Sonntagsarbeit, Unterbringung in miserablen Quartieren, Kündigung bei Unfällen und Krankheit – ErntehelferInnen in Österreichs Landwirt-

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• Arbeitszeit am Sonntag oder Wochenruhetag sollte jedenfalls die Ausnahme bleiben! Dafür hat die Gewerkschaft lange gekämpft und tut es auch heute noch in einer „Allianz für den freien Sonntag“ gemeinsam mit Kirchen und anderen Vereinen Österreichs. Linktipp: www.freiersonntag.at

schaft haben es schwer, für ihre Rechte einzutreten. Zumal viele aus dem Ausland kommen, sich nur schwer verständigen können und keine Ahnung von den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen haben. Seit 2014 hilft die von PRO-GE,und AktivistInnen gegründete Sezonieri-Kampagne Betroffenen, sich gegen Ausbeutung zu wehren. ErntehelferInnen sind jedoch nicht einfach zu erreichen. Man muss jene

Felder finden, die gerade geerntet werden. PRO-GE und Sezonieri-Kampagne suchen deshalb tatkräftige UnterstützerInnen. Auch Hinweise, wo ErntehelferInnen gerade Feldarbeit leisten, helfen und tragen dazu bei, dass es in der Landwirtschaft menschenwürdig zugeht. Kontakt: E-Mail: agrar@proge.at Tel.: 01/534 44 -69 605


Außerdem sind Arbeiten zugelassen, wenn die Witterung zum Beispiel die Einholung der Ernte dringend erfordert (§ 64 LAG). Jedenfalls aber ist für eingeteilte Arbeiten am Sonntag ein anderer Tag der Woche so freizugeben, sodass zumindest 35 Stunden Ruhezeit (Wochenruhe) möglich sind (§ 63a LAG).

Betriebsratsportrait Valentin Zirgoi

„Love it, change it or leave it!“

Neu: Ausgleichsruhe & Lagezuschlag Was aber, wenn man dennoch am Sonntag bzw. am Wochenruhetag arbeiten muss? Das Landarbeitsgesetz bietet seit Jänner dazu eine neue Regelung (§ 64a LAG). Damit ist gesichert, dass für die Zeitspanne, die gearbeitet worden ist, in der darauffolgenden Arbeitswoche eine Ausgleichsruhe zusteht. Sie muss in die wöchentliche Arbeitszeit eingerechnet werden. Wird diese Ausgleichsruhe nicht gewährt, ist für die gearbeitete Zeit ein weiterer Zuschlag von 100 Prozent fällig. Außerdem – auch das ist neu – stehen 100 Prozent Lagezuschlag für Arbeit an Sonntagen bzw. Wochenruhetagen und außerdem während der täglichen Ruhezeit zu.

Praxisbeispiel Für eine Messe wird an einem Verkaufsstand am Sonntag sechs Stunden gearbeitet. Ein Wochenruhetag wurde nicht vereinbart. Für diese Zeit gilt ein Zuschlag von 100 Prozent. Das bedeutet, diese Arbeitszeit ist somit zwölf Arbeitsstunden wert. Zusätzlich steht eine Ausgleichsruhe von sechs Stunden zu, die spätestens vor Beginn der nächsten Wochenendruhe zugestanden werden muss. Wenn also der Freitag der letzte Arbeitstag vor dem nächsten Wochenende ist, so muss spätestens an diesem Tag für sechs Stunden freigegeben werden, obwohl dafür Arbeitszeit geschrieben wird. Sollte man während diesen sechs Stunden dennoch arbeiten müssen, ist dafür erneut ein Zuschlag von 100 Prozent fällig, die geleistete Arbeit ist also erneut das Doppelte wert.

Regelung für anderen Wochenruhetag Sind ein Zuschlag von 100 Prozent und die Ausgleichsruhe für Arbeiten am Sonntag immer fällig? Nein. Normalerweise ist der Sonntag zwar arbeitsfrei und damit zuschlags-/ausgleichspflichtig, wenn aber vereinbart wurde, dass anstatt des Sonntags ein anderer Tag arbeitsfrei ist (= Wochenruhetag), so gilt die Zuschlags-/Ausgleichsregelung eben nicht für Sonntag, sondern für diesen vereinbarten Wochenruhetag.

Der Betriebsrat: • Valentin Zirgoi • Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Lagerhäuser Kärnten und Tirol • 1.150 Beschäftigte • Geboren am 12. September 1976 • Aktiv in der GPA-djp

Betriebsrätinnen vor den Vorhang. Für diese Ausgabe sprachen wir mit Valentin Zirgoi, Zentralbetriebsrat der Lagerhäuser Kärnten und Tirol.

Eisstockschießen, diverse Feiern, betreiben einen Sparverein, bieten Impfungen an und vieles mehr. Außerdem gibt es Mitarbeiteraktien und Rabatte oder auch Einkaufsvorteile bei anderen Unternehmungen.“ Valentin Zirgoi ist seit 2013 als VorDer persönliche Kontakt mit den Kolsitzender des Zentralbetriebsrats leginnen und Kollegen steht für den zuständig für 1.150 Mitarbeiterinnen Betriebsrat im Vordergrund, erzählt und Mitarbeiter der Lagerhäuser in Zirgoi: „Persönlich kenne ich so gut Kärnten und Tirol. Der Kärntner ist wie jede MitGewerkschaftsarbeiterin und mitglied seit er jeden Mitarbei1996 zu arbeiten „Uns ist die Stimmung in ter und deren begonnen hatte. der Belegschaft ein großes Aufgaben. Ich Überzeugt wurAnliegen, deshalb werden weiß fast von de er damals von seinem Betriebssehr viele Aktionen in diese jedem was er oder sie genau rat. Getreu seiRichtung gesetzt.“ macht und kann nem Motto „love im Grunde bei it, change it or technischen und leave it“ arbeiorganisatorischen Fragen fast immer tet er mit seinem Betriebsratsteam, helfen.“ um die Herausforderungen in der Auch gewerkschaftlich ist der Arbeitswelt seiner KollegInnen zu be42-Jährige engagiert, wie er berichwältigen. Besonders wichtig ist ihm tet: „Mit den Gewerkschaften haben dabei ein gutes Arbeitsklima: „Uns wir in Zusammenarbeit mit den Landist die Stimmung in der Belegschaft arbeiterkammern in den letzten Jahein großes Anliegen, deshalb werden ren erfolgreich den ersten Schritt gesehr viele Aktionen in diese Richtung tan, um unsere Kollektivverträge über gesetzt. Wir machen beispielsweise die Bundesländer zu harmonisieren.“ Tagesausflüge, Motorradausflüge,

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Gewinne einen Aufenthalt für zwei Personen in Bad Hofgastein!

Jetzt nd nu e d l e m an ! n e n n i gew

Foto: Gerhard Wolkersdorfer

Melde dich bis 31. August 2019 auf der Website www.proge.at/landderarbeit oder www.gpa-djp.at/landderarbeit für unseren Newsletter an und du nimmst automatisch an der Verlosung teil. Als Gewinner erhältst du zwei Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer im Hotel Bad Hofgastein. Unser Hotel Bad Hofgastein ist zu jeder Jahreszeit der ideale Urlaubsort. Aktivurlaub, Wellness und viel Entspannung – genießen was Spaß macht. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp, ausgenommen Beschäftigte der Gewerkschaft. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich. Die GewinnerInnen werden schriftlich verständigt. Teilnahmebedingungen unter www.proge.at/landderarbeit www.gpa-djp.at/landderarbeit

A-5630 Bad Hofgastein, Rudolf-Bachbauer-Gasse 7 Tel: +43 (6432) 8327 E-Mail: hofgastein@proge.at www.proge-urlaub.at

Impressum

www.proge.at www.gpa-djp.at

Land der Arbeit – Eine Informationsbroschüre der Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp. ZVR-Nr.: 576439352, DVR-Nr.: 0046655. Herausgeber: ÖGB | PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Tel.: (01) 534 44 69 | GPA-djp, AlfredDallinger-Platz 1, 1034 Wien, Tel.: 05 0301-301. Medieninhaber: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, Tel.: (01) 662 32 96-39793. Leitung: Mathias Beer. Redaktion: Daniel Gürtler, Andreas Laaber, Karl Orthaber, Wolfgang Purer, Franz Stürmer. Grafik & Layout: Nikolaus Menger. Fotos: PRO-GE, Robert Wittek, Pixabay. Hersteller: Leykam Druck-GmbH & Co KG, 7201 Neudörfl, Bickdorfstraße 1.


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