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STANDARDISIERTE BILDER
An Displays, die für die Betrachtung bzw. Befundung von Röntgenaufnahmen zum Einsatz kommen, werden unterschiedliche Anforderungen gestellt.
Zwei wichtige Normen
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Der DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) ist ein Ausschuss, der im Jahre 1927 von der DRG gegründet wurde. Er arbeitet eng mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik, der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie zusammen.
Der NAR ist innerhalb des Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN) für die Normungsarbeit auf dem Gebiet der Radiologie zuständig. Der Tätigkeitsbereich umfasst die Erzeugung und Anwendung ionisierender Strahlung und kernphysikalischer Verfahren zu medizinischen und biologischen Zwecken, die ergänzenden Methoden sowie den Strahlenschutz, wozu auch die Gebiete diagnostische Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin gehören.

Die DIN 6868-157 beschreibt Verfahren für die Konstanz- und Abnahmeprüfung von Displays, die für die Befundung eingesetzt werden
DIN 6868-157
Die sogenannte Displaynorm enthält Kenngrößen für die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen im Rahmen der Strahlenschutzverordnung (SSV), beschreibt Prüfverfahren und legt Grenzwerte sowie Prüffristen fest. Die DIN 6868-157 gilt für medizinische Bildwiedergabesysteme mit Befundqualität, die Bildinformationen auf Bildwiedergabegeräten für Farb- oder Grauwertdarstellung zur Anzeige bringen. Dazu gehören Schwarzweiß- oder Farbbildwiedergabegeräte, wie sie an Modalitäten der medizinischen diagnostischen Verfahren – Computertomographie (CT), Radiographie (einschließlich Zahnmedizin, Mammographie und mammographische Stereotaxie), Durchleuchtung, 6868-157 digitale Subtraktionsangiographie (DSA) sowie an Arbeitsplätzen, an denen Befundqualität der Bildwiedergabesysteme gefordert wird, meistenteils in Verbindung mit einem Bildinformationssystem (PACS) – verwendet werden. An Bildwiedergabesysteme mit Betrachtungsqualität werden Mindestanforderungen gestellt.
Wichtige Prüfpunkte sind:
◾ Gesamtbildqualität
◾ Graustufenauflösung
◾ Homogeneität der Leuchtdichte
◾ Farbeindruck und die Gleichmäßigkeit
◾ Pixelfehler
◾ Bildgeometrie
◾ Prüfung anhand klinischer
DIN 6868-159
Die Teleradiologie-Norm dient der Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben. Sie gilt für die Durchführung der Abnahme- und Konstanzprüfung von Teleradiologiesystemen, die für die Teleradiologie nach Strahlenschutzverordnung gelten. Es legt Kenngrößen und Prüfverfahren für die Qualitätssicherung der Übertragung von Bilddaten durch ein Teleradiologiesystem fest. Dabei wird die Teleradiologiestrecke zwischen dem Ort, an dem der Datentransfer ausgelöst 6868-159 wird, bis zum Ort der Befundung betrachtet. Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 080-00-04 AA „Informationsverarbeitung“ des NAR erstellt.
Wichtige Prüfpunkte sind:
◾ Funktionsfähigkeit für die Übertragung von Bilddatensätzen
◾ Messung der Übertragungszeit für einen typischen Bilddatensatz
◾ Prüfung der Vollständigkeit übertragener Bilddaten
◾ Qualität des Bildwiedergabegeräts
www.din.de www.drg.de