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Wahlhürden zügig abbauen
Wahlen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Wir als DIe lInKe streiten für ein moderneres Wahlrecht.
Über die Stimmabgabe bei Wahlen haben Bürger:innen die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Parlamente im Bund, in den Bundesländern sowie in Europa zu bestimmen und somit politische Entscheidungen zu beeinflussen. Doch in den letzten Jahren hat bundesweit die Politik- und Parteienverdrossenheit zugenommen.
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Das Vertrauen in politische Institutionen und die Politik im Allgemeinen ist gesunken. Die Folgen der Inflation verstärken dieses Problem.
In der Demokratie sollte die Macht bei den Menschen liegen. Deswegen setzen wir uns für transparentere und inklusivere Wahlen ein, aber auch für eine Stärkung der direkten Demokratie – z. B. durch die Absenkung von Hürden für Volks und Bürger:innen begehren sowie für die Erweiterung der Themen, zu denen diese durchgeführt werden dürfen.
Momentan bringt Die LiNKe eine Wahlrechtsreform auf den Weg, die die Herabsenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen beinhaltet, aber auch die automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen und Informationen über Kandidierende und Parteien. Dadurch wird der Zugang zu Wahlen erleichtert, mehr Menschen können sich beteiligen – und im Endeffekt die Demokratie gestärkt.
Letzteres sowie ein Mehr an Transparenz sind Schwerpunkte für die Linksfraktion im Thüringer Landtag. Für eine gerechte, soziale und solidarische Gesellschaft – aber auch, um gegenüber den Mächtigen einen besseren Ausgleich der Interessen zu erwirken.
Wie funktioniert eine Petition?

Mit einer Petition wenden sich Bürger:innen an eine öffentliche Stelle mit der Bitte um die Lösung eines konkreten Sachverhaltes. In Thüringen können Petitionen schriftlich, online über die Petitionsplattform des Thüringer Landtages oder auch mündlich eingereicht werden. Geht es um ein individuelles Problem, ist die Zahl der Unterstützer:innen egal, soll eine öffentliche Anhörung stattfinden, sind 1 500 Unterschriften nötig. Petitionen sind an keine Fristen gebunden. Lediglich bei Petitionen, die öffentlich angehört werden sollen, ist der Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften auf sechs Wochen begrenzt.
Zu welchen Themen sind diese möglich?
Zu allen Themen, bei denen ein fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen von staatlichen Stellen vorliegen könnte. Aber auch Petitionen, die Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen zum Ziel haben, sind erlaubt. Solche, die Einfluss auf Gerichtsverfahren nehmen wollen, sind nicht gestattet. Bei Petitionen, bei denen eine öffentliche Anhörung stattfinden soll, müssen die Themen einen thüringenweiten Bezug haben. In Thüringen entscheidet der Petitionsausschuss des Landtages über erfolgreich eingereichte Petitionen. Im Petitionsausschuss sind Landtagsabgeordnete aller gewählten Parteien vertreten.