Im internationalen Warenverkehr können die beim Inlandsgeschäft gebräuchlichen Regelungen abweichen. Nach dem im Internationalen Privatrecht überwiegend herrschenden Prinzip des „lex rei sitae“ gilt mit Übergabe der Ware, die in der Regel im Ausland erfolgt, das Recht des Landes, in dem sich die Ware befindet. Damit richtet sich auch die Frage der anwendbaren Normen, insbesondere die Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt nach den Regelungen dieses Landes.
Die vorliegende 11. Auflage unseres Werkes zeigt das Rechtsinstitut des Eigentumsvorbehaltes in 80 Ländern auf. In vielen Ländern ist der Eigentumsvorbehalt zwar gesetzlich geregelt, jedoch bestehen teils gravierende Unterschiede zum deutschen Recht.