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Nachruf Hans Braun/Keine Baumschutzverord

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Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn trauert um

Hans Braun

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Am 25. August 2021 verstarb Hans Braun, ehemaliges Mitglied des Gemeinderats und ein vielseitig engagierter Bürger unserer Gemeinde. Von 2002 bis 2014 gehörte der Siegertsbrunner Landwirt dem Gemeinderat an und setzte sich in dieser Zeit mit Augenmaß und Weitblick für die Anliegen der Gemeinde ein. Als Feldgeschworener und Obmann für Siegertsbrunn war Hans Braun ein Hüter der Grenzen im Gemeindegebiet. Er wirkte im Leonhardi-Komitee mit und war 50 Jahre lang Mitglied der Feuerwehr Siegertsbrunn, von 1996 bis 2008 als stellvertretender Kommandant. Nicht zuletzt kümmerte er sich jahrelang ehrenamtlich um den Blumenschmuck vor dem Rathaus. Wir trauern um einen Bürger, dem ein gutes Miteinander am Herzen lag und der sich stets aktiv dafür einsetzte.

Der Familie und den Hinterbliebenen gilt unser Mitgefühl und unsere besondere Anteilnahme.

Mindy Konwitschny, Erste Bürgermeisterin

Keine Baumschutzverordnung geplant

Dass die Gemeindeverwaltung derzeit keine Baumschutzverordnung erarbeiten wird, hat die Bürgermeisterin dem Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss bereits Anfang Juli dieses Jahres in nicht-öffentlicher Sitzung erläutert. Nun ist dies in der September-Sitzung des Ausschusses auch öffentlich bekannt gemacht worden. Das Thema wurde zunächst nicht-öffentlich vorgetragen, weil Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen: Steht der Erlass einer solchen Verordnung im Raum oder auch nur auf der Tagesordnung, werden häufig größere und eventuell betroffene Bäume „vorsorglich“ gefällt. Denn eine Baumschutzverordnung schreibt fest, unter welchen Voraussetzungen private Grundstückseigentümer Bäume fällen dürfen. Die Verwaltung hat dem Ausschuss im Juli die Vor- und Nachteile einer solchen Satzung erläutert und das Gremium ist der Ansicht gefolgt, dass der Nutzen einer solchen Verordnung die möglichen Nachteile nicht überwiegt. Da von Seiten der Verwaltung keine Befürchtungen mehr bestehen, dass vorsorglich Bäume grundlos gefällt werden könnten, ist der Grund für die Nicht-Öffentlichkeit entfallen und der Tagesordnungspunkt bekannt gemacht worden.

gmv

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