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Landespflegegeld

Landespflegegeld: Bayern unterstützt mit 1.000 € im Jahr!

Wer bekommt das Landespflegegeld?

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Pflegebedürftige, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, bekommen einmal pro Jahr 1.000 Euro ausgezahlt.

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige, • mit Pflegegrad 2 oder höher und zwar sowohl Personen, die zu Hause gepflegt werden als auch im Pflegeheim. Auch Personen, deren Heimkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben Anspruch auf das Landespflegegeld. Es gibt keine Einkommensgrenze. • mit Hauptwohnsitz in Bayern • die einen Antrag stellen (den Antrag erhalten

Sie beim ASS oder über www.lfp.bayern.de/ landespflegegeld/)

Wo beantrage ich das Landespflegegeld?

Schicken Sie Ihren Antrag für das laufende Jahr bis spätestens 31.12. per Post an: Bayerisches Landesamt für Pflege Landespflegegeld Postfach 1365, 92203 Amberg

Welche Unterlagen benötige ich?

• vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag • Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse • Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung?

Ambulanter Senioren Service Christina Lorenz, 0172/818 90 97

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