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Öffentliche Zahlungsaufforderung
Am 16. November 2020 werden folgende Gebühren und Abgaben fällig: - Gewerbesteuer-Vorauszahlung, 4. Quartal 2020 - Grundsteuer, 4. Quartal 2020
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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das SEPA-Lastschriftverfahren erledigen zu lassen. Die Vorteile des Bankeinzugs durch die Gemeinde sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Bankkonto belastet. • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge/Verzugszinsen. • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank. • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend. • Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit auf nachstehende Konten der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu überweisen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweck die PK-Nummer an.
Bankinstitute:
- KSK München-Starnberg-Ebersberg
DE94 7025 0150 0100 7573 01 - VR Bank Rosenheim-Chiemsee eG
DE16 7116 0000 0100 0204 43 - Postbank München
DE04 7001 0080 0019 9698 01
Bareinzahlungen bei der Gemeindekasse sind nur ausnahmsweise möglich.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einhaltung der Zahlungstermine. Ihre Gemeindekasse
Elektro Tränkler GmbH
Werkstatt und Lager Eduard-Buchner-Str. 40 85662 Hohenbrunn Telefon 0 81 02 / 77 81 73 Fax 0 81 02 / 77 98 54 E-mail: info@elektro-traenkler.de www.elektro-traenkler.de