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Kurz notiert
Erneute Diskussion um Arnikastraße 4
Mit einem Antrag auf Umnutzung des bisherigen Institutsgebäudes in ein Boardinghaus ist der Grundstücksbesitzer bereits im September in die Bauausschusssitzung gekommen. Sein Anliegen wurde damals auf Vorschlag der Verwaltung auf die nächste Sitzung verschoben, weil den Gremiumsmitgliedern wesentliche Unterlagen noch nicht vorgelegt werden konnten.
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In der Bauausschusssitzung am 8. Oktober 2020 zeigten sich die Mitglieder begeistert von den Ideen, die auf diesem Grundstück verwirklicht werden sollen. Der Bauwerber punktete mit einer energieschonenden Bauweise und innovativen Angeboten für die zukünftigen Mieter. Die Idee eines Landeplatzes für Flugtaxis sahen die Gremiumsmitglieder doch eher als entfernte Zukunftsvision. Unterstützt von einem Fachmann für ebensolche Fortbewegungsmittel konnte schließlich ein einstimmiger Beschluss im Gremium für das neue Projekt erreicht werden. Andrea Hanisch (UB) fasste diesen Antrag als „zukunftsweisend und mutig“ zusammen und sieht in der Verwirklichung des Projektes eine große Entwicklungschance für Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Finanzielle Erleichterungen bei Kinderbetreuung beschlossen
Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Hauptverwaltungsausschuss die Geschwisterermäßigung auch für den Bereich der Mittagsbetreuung verabschiedet. Auch Eltern von Zwillingen bzw. Mehrlingen können sich über diese Ermäßigung freuen. Die Ermäßigung wird in der Reihenfolge der Geburt gewährt. Neu ist auch, dass Eltern, die für ihre Kinder hier in der Gemeinde keinen Betreuungsplatz bekommen, einen finanziellen Ausgleich erhalten, wenn sie ihr Kind in einer Einrichtung außerhalb der Gemeinde unterbringen. Daran geknüpft ist die Bedingung, dass es eine vergleichbare Einrichtung wie hier vor Ort ist und der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Gemeinde nicht realisiert werden konnte. Das bedeutet: Kann die Gemeindeverwaltung verspätet einen Platz anbieten und ist das Kind noch nicht in der neuen Einrichtung betreut, müssen die Eltern auf den angebotenen Platz zurückgreifen. Wenn sie das nicht tun, dann haben sie keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Auch hier waren sich die Ausschussmitglieder einig. gmv
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