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Bekanntmachung Bürgerversammlung
Einladung zur Bürgerversammlung Die Erste Bürgermeisterin Mindy Konwitschny lädt alle Gemeindebürgerinnen und -bürger herzlich zur diesjährigen Bürgerversammlung ein.
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Termin: Dienstag, 17. November 2020 Beginn: 19:00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle, Bahnhofstraße 12
Tagesordnung der Bürgerversammlung 1. Bericht der Ersten Bürgermeisterin Mindy
Konwitschny 2. Fragen, Anregungen und Anträge der Bürgerinnen und Bürger
Die Bürgerversammlung wird zusätzlich per Livestream auf der Website der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn übertragen. Den Link und alle weiteren Informationen dazu finden Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Gemeinde-Website.
In der Bürgerversammlung, die nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben darf, können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger/innen erhalten. Sie soll dem lebendigen Kontakt zwischen Rathaus und Bürgerschaft dienen.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen nach Art. 18 Abs. 4 GO innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Vorab können Anfragen oder Anträge bis spätestens 10. November 2020 schriftlich oder per E-Mail (rathaus@hksbr.de) bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Bürgerversammlung wird selbstverständlich unter strenger Beachtung der Sicherheits- und Hygieneregeln zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgeführt. Aus diesem Grund ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es wird daher gebeten, rechtzeitig ab Einlassbeginn 18:30 Uhr vor Ort zu sein, da alle Besucherinnen und Besucher registriert werden müssen.
Für die Teilnahme an der Bürgerversammlung gilt:
1. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend (kann am Sitzplatz abgenommen werden). 2. Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten. 3. Nicht teilnehmen dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu infizierten oder unter Infektionsverdacht stehenden
Personen hatten oder selbst grippeähnliche Krankheitssymptome (Fieber, Husten,
Atembeschwerden oder Geruchs- bzw. Geschmacksstörungen) aufweisen. 4. Es besteht der Grundsatz der Öffentlichkeit.
Im Interesse der Vermeidung von Ansteckungen kann es notwendig sein den Zugang für Zuhörer zahlenmäßig zu beschränken 5. Für das Ausfüllen des Kontaktdatenformulars wird gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen. 6. Den Anweisungen des Verwaltungspersonals ist Folge zu leisten. Wir bitten um Verständnis. Höhenkirchen-Siegertsbrunn, am 15. Oktober 2020 Mindy Konwitschny, Erste Bürgermeisterin