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Rathaus-Garage/Novelle
Rathaus-Garage wird Besprechungsraum
Um weiteren Platz im Rathaus zu schaffen, hat der Bau- und Liegenschaftsausschuss in seiner ersten Sitzung des Jahres 2021 mehrheitlich beschlossen, die ehemalige Feuerwehrgarage an der Westseite des Rathauses in einen Besprechungsraum umzubauen. Damit die bestehende Stellplatzordnung erfüllt ist, werden die zwei vorherigen Garagenplätze, die jetzt zum Besprechungsraum umfunktioniert werden, sowohl vor dem Rathaus als auch vor der ehemaligen Garageneinfahrt nachgewiesen. Der Besprechungsraum, der dann auch Vereinen und Organisationen zur Verfügung stehen kann, wird etwas über 40 Quadratmeter groß. Die Kosten für den Umbau schätzt die Verwaltung derzeit auf 40.000 Euro brutto. gmv
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Novelle der Bayerischen Bauordnung
Die mit dem 1. Februar 2021 in Kraft tretende Novelle der Bayerischen Bauordnung hat auch Auswirkungen auf die Baudichte im Gemeindebereich. Nach den neuen Regelungen in der Novelle würden sich die Abstände zwischen den Baugrundstücken variabel auf bis zu 0,4 H (H = Wandhöhe) verringern und somit auch die Belichtung und Belüftung zwischen den Gebäuden verändern. Die Verwaltung hat dem Bau- und Liegenschaftsausschuss vorgeschlagen, eine generelle Abstandsflächenreglung zwischen 0,7 bis 1H festzusetzen. Bislang galt die 1H-Regel, die nach kurzer Diskussion im Ausschuss übernommen wurde und in einer Satzung festgeschrieben werden muss. Damit macht die Verwaltung Gebrauch von dem Recht aus der Novelle, die Wohnqualität in der Gemeinde zu erhalten und zu verbessern. Wenn in den Bebauungsplänen nichts anderes geregelt ist oder ein Bebauungsplan „nach gültiger Bauordnung“ Abstandsflächen vorschreibt, wird diese 1H-Regelung zukünftig angewandt. Es besteht die Möglichkeit, zukünftig einzelne Gebiete gesondert festzusetzen. Der Ausschuss ist diesem Vorgehen einstimmig gefolgt, es steht jetzt noch die Zustimmung des Gemeinderats aus.
gmv
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