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Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien
from Brunnthal Mai 2023
Protokoll der Sitzung des Gemeinderates am 23. März 2023
Beginn: 19.00 Uhr
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Ende 20.05 Uhr
Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung:
Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen.
2. Anwesenheit und Stimmberechtigung:
Vorsitzender: Stefan Kern
Mitglieder: Matthias Amtmann, Karin Beck, Jürgen Gott, Gerda Handl, Robert Huber, Andreas Langner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Hilde Miner, Martin Rottenhuber, Peter Sachs, Fabian Sass, Christine Schulz, Talat
Sürmeli, Florian Tränker, Helmut Vorleitner jun., Martin Werntshofner, Christine Zietsch

Abwesende Mitglieder:
Ingeborg Bänsch, privat entschuldigt
Sonja Hahnel, beruflich entschuldigt
Beschlussfähigkeit war gegeben.
B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert.
TOP 2 Bebauungsplan Nr. 133 "Seniorenzentrum Hofolding West", Hofolding; Anpassung des Aufstellungsbeschlusses (Erweiterung des Planungsumgriffs nach Süden) (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss: zugestimmt
1. GRM Lechner (Verwandschaft) wird wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Ja: 18 Nein: 0 persönlich beteiligt: 1
2. Der Planungsumgriff des Bebauungsplanes Nr. 133 "Seniorenzentrum Hofolding West", Hofolding, wird entsprechend dem Lageplan vom 22.03.2023 (Anlage der Gemeinderats-
Gärtnerei Mai Jetzt
Mo + Fr: 8.30-12 Uhr/13.30-18 Uhr
Di+Do+Sa: 8.30-12 Uhr Mi: geschlossen niederschrift) nach Süden erweitert. Der Aufstellungsbeschluss wird darauf erstreckt. Betroffen sind neben den bereits im Aufstellungsbeschluss vom 11.05.2022, TOP 8 Ö, genannten Grundstücken nun durch die Erweiterung auch die Grundstücke Flst. 109 Teilfläche, 109/1 und 109/2, je Gemarkung Hofolding.
Die Erweiterung hat das Ziel, die geplante Nutzung als Seniorenzentrum und die bestehende landwirtschaftliche Nutzung in Einklang zu bringen. Die Gemeinde nimmt dabei ggf. auch Entschädigungsleistungen in Kauf, die durch eine etwaige Einschränkung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung verursacht werden. abgelehnt
Ja: 4 Nein: 15 persönlich beteiligt: 1 Ja: Erster Bürgermeister Kern, GRM Mayer, GRM Sass, GRM Sürmeli
TOP 3 Bebauungsplan Nr. 133 "Seniorenzentrum Hofolding West", Hofolding (Umgriff i.d.F.v. 22.03.2023); Erlass einer Veränderungssperre für den südlichen Teilbereich
Eine Behandlung erübrigt sich, da durch die Ablehnung bei TOP 2 Ö die Rechtsgrundlage fehlt.
TOP 4 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Stefan Kern, Erster Bürgermeister Siegfried Hofmann, Schriftführer
Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 22. März 2023
Beginn: 20.10 Uhr
Ende 21.03 Uhr
Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung:
Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert.
2. Anwesenheit und Stimmberechtigung:
Vorsitzender: Stefan Kern, Mitglieder: Jürgen Gott, Robert Huber, Andreas Langner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Martin Rottenhuber, Peter Sachs, Christine Zietsch, Abwesende:
Beschlussfähigkeit war gegeben.
B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung zugestimmt
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Bauausschuss-Sitzung wird genehmigt.
Ja: 9 Nein: 0
TOP 3 Gemeindliches Wohnbauprojekt mit Kindertagesstätte, Glonner Straße, Brunnthal;
Aktueller Bau- und Kostenstand
Beschluss: Der Bericht über den Bauausfüh- rungsstand und den Fertigstellungstermin werden zur Kenntnis genommen. zugestimmt
Die neue Kostensituation wird zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister o.V.i.A. wird erneut ermächtigt, die weiteren Aufträge, die im Rahmen der neuen Kostenprognose vom 07.03.2023 liegen werden, eigenständig zu vergeben.
Die Übergabetermine werden zur Kenntnis genommen.
Ja: 9 Nein: 0
TOP 4 Kindergarten St. Nikolaus, Rosskopfstraße 6; Darstellung des Zustands des alten Bestandsgebäudes; Entscheidung zur Errichtung eines Neubaus anstelle des alten Bestandsgebäudes und Veranlassung eines VgV-Verfahrens zur Auswahl des Architekten zugestimmt
Beschluss: Die Darstellung des Bestandszustands und des Sanierungsbedarfes wird zur Kenntnis genommen.
Auf eine weitere fachspezifische Bestandsanalyse wird verzichtet.
Im Vorfeld der Auftragsvergabe der Planungsleistungen ist ein Raumprogramm zu erstellen.
Entsprechend der Auftragswertschätzung ist entweder ein VgV-Verfahren zur Auswahl des Architekten (Objektplanungsleistungen) oder eine nationale Ausschreibung zu veranlassen. Ggf. sind drei Angebote zur Auswahl des Betreuers für die Begleitung des Verfahrens einzuholen. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zur Beauftragung ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlichen Raumbedarf für heilpädagogische Nutzungen und die Finan-zierung hierfür zu prüfen.
Ja: 9 Nein: 0
TOP 5 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2023/02; Errichtung eines Hühnerstalls für 500 Hühner in Freilandhaltung sowie eines EierVerkaufsautomaten, Prielweg 16 u. Kreuzweg, Flst. 109, Gem. Hofolding (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss: zugestimmt
A. GRM Lechner (Verwandtschaft) wird wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Ja: 8 Nein: 0 persönlich beteiligt: 1
B. Die im Antrag auf Vorbescheid vom 26.01.2023 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: zugestimmt
1. Ist auf dem Baugrundstück ein Hühnerstall für 500 Hühner in Freilandhaltung mit Auslaufflächen, wie in der beiliegenden Zeichnung dargestellt, planungsrechtlich zulässig? Das beschriebene Vorhaben mit dem dargestellten Gebäude (15,80 m x 8,78 m) ist bauplanungsrechtlich zulässig.
2. Ist auf dem genannten Grundstück ein Verkaufsautomat für Eier, wie in der beiliegenden Zeichnung dargestellt, planungsrechtlich zulässig?
2.1 Das Aufstellen eines Verkaufsautomaten für Eier (3,0 m x 3,0 m) ist bauplanungsrechtlich zulässig.
2.2. Am Verkaufsautomaten ist ein Stellplatz für PKW vorzusehen.
Ja: 8 Nein: 0 persönlich beteiligt: 1

TOP 6 Antrag auf Abweichung BV-Nr. 2023/05 (zu BV 2022/69); Bauvorhaben Höhenkirchner Str. 8, Flst. 45, Gem. Hofolding; hier: Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung
Beschluss: Die Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten. Dem Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung vom 08.02.2023 kann im speziellen Fall jedoch mit folgender Begründung zugestimmt werden: zugestimmt
Die Satzung bezweckt v.a. die Erhaltung des Ortsbildes und dient der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück zwischen dem bestehenden Wohngebäude und dem Ersatzbau für die bestehenden Garagen an gleicher Stelle. Das Ortsbild ist daher nicht beeinträchtigt. Da auf der Ostseite des Wohngebäudes keine Fenster sind, sind Belichtung und Belüftung nicht berührt. Die Wohnqualität ist daher ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Ja: 9 Nein: 0
TOP 7 Bauantrag BV-Nr. 2023/06; Neubau eines Reihenhauses mit drei Einheiten und Garage, Ringstr. 4, Flst. 1134/1 Gem. Brunnthal zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 08.02.2023 her. Die erforderlichen Befreiungen (Überschreitung der Baulinie im Süden und der Baugrenze im Norden, Errichtung der Garage außerhalb des Bauraums) vom Bebauungsplan werden erteilt.
TOP 8 Bauantrag BV-Nr. 2023/07 (zu 2022/52);
Erweiterung eines Mehrfamilienhauses
(Erstellung Anbau) und Errichtung einer Garage, Münchner Str. 14, Flst. 12/3, Gem. Brunnthal, hier: Austauschpläne
Beschluss: zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen, Stand 14.12.2022/01.03.2023, bauplanungsrechtlich her.
Die zusätzlich erforderliche Befreiung (§ 2: Überschreitung GFZ, § 3: max. Traufhöhe 6,20 m) vom Bebauungsplan wird erteilt.
2. Die Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind nicht eingehalten. Der beantragten Abweichung wird zugestimmt, weil die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn vorliegt.
TOP 9 Bauantrag BV-Nr. 2023/08; Kellererweiterung eines Wohnhauses, Waldstr. 9b, Flst. 1013/58, Gem. Brunnthal Beschluss: 1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 27.02.2023 bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her: Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die erforderliche Befreiung (Überschreitung der südlichen Baugrenze) vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.
2. Unter der Voraussetzung, dass die Überschreitung der südlichen Baugrenze im KG auf max. 5 m reduziert wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.
3. Die Gemeinde weist darauf hin, dass weitere Stellplätze erforderlich sind, wenn eine zusätzliche Wohneinheit im KG entsteht. Sofern diese nicht nachgewiesen werden können, ist die zusätzliche Wohneinheit nicht zulässig. zugestimmt Ja: 8 Nein: 0 Abwesend: 1 GRM Sachs ist abwesend.
TOP 10 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2023/09;
Neubau von Wohnhäusern mit Tiefgarage, Miesbacher Str. 5, Flst. 2162/1, Gem. Hofolding
Beschluss: Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Frage 1 (Variante 1):
Ist nach Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Reihenhauses mit Tiefgarage entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu Variante 1 bauplanungsrechtlich her.
2. Frage 2 (Variante 2) zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
Ist nach Abbruch des Bestandsgebäudes der Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, verbunden durch ein gemeinsames Treppenhaus, mit Tiefgarage entsprechend der Darstellung im Lageplan und nachfolgenden Daten bauplanungsrechtlich zulässig?
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu Variante 2 bauplanungsrechtlich her.
3. Die Gemeinde bevorzugt von beiden Varianten die Variante 1.
TOP 11 Gemeindliche Wasserversorgung Sanierung Wasserwerk Brunnthal und Neubau Brunnen III (Gewerk 11 Landschafts- bauarbeiten);
Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe zugestimmt Ja: 9 Nein: 0
Beschluss: Der Auftrag wird entsprechend dem Vergabevorschlag vom 08.03.2023 an die Fa. GartenPlant, Otto-Hahn-Straße 13b, 85521 Ottobrunn-Riemerling, vergeben. Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Auftragswerts wird erteilt.
TOP 12 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende gibt folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 15.02.2023 bekannt, dessen Geheimhaltungsgründe weggefallen sind:
TOP 2 (Liegenschaftsverwaltung, Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen ab 2024; Teilnahmeerklärung für die Bündelausschreibung 2024-2026 durch den Bayerischen Gemeindetag, Alternative)
TOP 13 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Stefan Kern, Erster Bürgermeister Siegfried Hofmann, Schriftführer
Starkbierfest der Gemeinde Brunnthal 2023
Am 23. März 2023 war es endlich wieder soweit und die Gemeinde Brunnthal konnte ihre Ehrenamtlichen zum Starkbierfest in den Festsaal im Landgasthof Brunnthal einladen.
Unsere Gemeinde hat viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer – in unseren vielfältigen Vereinen, aber auch für andere Institutionen. Das Ehrenamt ist so vielfältig, wie die Bereiche, in denen helfende Hände benötigt werden. Das Ehrenamt ist sehr wichtig für unser Gemeinde und das Rückgrat der Gesellschaft.
Erster Bürgermeister Stefan Kern bedankte sich bei den rund 200 Ehrenamtlichen für den großen Einsatz, den jeder einbringt, und lobte das gute Miteinander und den starken Zusammenhalt.
Erster Bürgermeister Stefan Kern gratuliert Annette Strauch und Marilia Lindener für Ihre hervorragende Arbeit

Besondere Ehrungen erhielten Prof Dr. ErnstDieter Dickmanns, Träger des Bundesverdienstkreuzes für sein langjähriges und herausragendes Engagement für die Luft- und Raumfahrt. Ernst-Dieter Dickmanns gilt als Pionier des autonomen Fahrens.
Ebenso wurde Matthias Betzler für seine sportlichen Erfolge im Jahr 2022 geehrt. Er konnte mit seinem Lauftalent vier Deutsche Meisterschaften (AK65) gewinnen: Marathon Hannover / 50 km Lauf Wolfenbüttel / 6h-Lauf Herne (68,7km) / Ultratrail Zugspitze (83km, 4000Hm, 14h02,).
Prof. Dr. Ernst-Dieter Dickmanns trägt sich in das Goldenen Buch der Gemeinde Brunnthal ein
In diesem Jahr wurde Matthias Betzler schon Bayerischer Meister bei den Crosslauf-Meis-

Matthias Betzler berichtet den Gästen von seinen Wettkämpfen terschaften der Senioren M65 und holte den Oberbayern-Titel im Crosslauf seiner Altersklasse im Chiemgau.
Bereits seit 1999 sind Anette Strauch und Marilia Lindener für unsere Gemeindebücherei tätig. Im vergangenen Jahr wurde unsere Gemeindebücherei Brunnthal mit dem Gütesiegel „Bibliothek – Partner der Schulen“ ausgezeichnet.
Für ihr großes Engagement, auch in besonderen Zeiten, bedankte sich der Erste Bürgermeister Stefan Kern.
Für gute Unterhaltung sorgten die Früahmusi und die Hofoldinger Musi.
Text und Fotos: Nina Hammer

KINDER- UND JUGENDSPRECHSTUNDE
FRAG DOCH MAL DEN BÜRGERMEISTER!
Du hast Fragen an unseren Bürgermeister Stefan Kern?
Welche Themen beschäftigen dich? Umweltschutz, Spielplätze, Schulhöfe oder weitere Ideen?
Bürgermeister Stefan Kern lädt zur Sprechstunde für Kinder und Jugendliche ins Rathaus Brunnthal ein, um eure Wünsche zu hören und Fragen zu beantworten.
Die Sprechstunde findet zunächst einmal monatlich statt, erstmalig am 8. Mai 2023 von 17 bis 18 Uhr im Rathaus, Zimmer 07, Obergeschoss. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Natürlich hat Bürgermeister Stefan Kern immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Ideen von Kindern und Jugendlichen unserer Gemeinde. Wer also auch außerhalb der angebotenen Sprechstunden ein Anliegen hat, kann gerne einen Termin beim Bürgermeister vereinbaren bei Nina Hammer, Tel: 08102 / 890 19, im Rathaus.
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