RVM-AKTUELL 04/2016

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TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

WIN-WIN FÜR CHEF UND MITARBEITER

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RVM SPETRA 2016

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MANAGER-VERSICHERUNGEN: DREIFACH HÄLT AM BESTEN

> S. 09


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial Brandschutz im Zusammenhang mit Sandwichelementen Win-win für Chef und Mitarbeiter RVM Spetra 2016: Neue allgemeine Versicherungsbedingungen für die laufende Verkehrs-Haftungs-Versicherung Umrüstung auf LED-Röhrenlampen: Was ist zu beachten? Manager-Versicherungen: Dreifach hält am besten Anwaltliche Soforthilfe nach einem Verkehrsunfall Vermögensmehrung in unsicheren Zeiten: Ein Drahtseilakt? Forderungsausfalldeckung: Absicherung in eigener Sache RVM: Pure Leidenschaft RVM: Wir stellen uns vor RVM: Spendenprojekte Weihnachten 2016 RVM: Projekte der Weihnachtsspende 2015 RVM-Ausbildungsakademie RVM: In eigener Sache

EDITORIAL

»Wenn wir aufeinander zugehen, geduldig warten und wohlwollend zuhören, Trauriges gemeinsam tragen und uns am Erfolg Anderer freuen, liebevoll begleiten und herzlich danken, dann ist Weihnachten.« (Max Feigenwinter) Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser, zum Jahresausklang wünschen wir Ihnen die Stille für den Blick nach innen und nach vorne, um mit neuen Kräften und neuem Mut die richtigen Entscheidungen im neuen Jahr treffen zu können. Danke für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr! Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Angehörigen ein schönes Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.

Michael Friebe

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Erich Burth


BRANDSCHUTZ IM ZUSAMMENHANG MIT SANDWICHELEMENTEN

In den vergangenen beiden Jahren war eine Vielzahl an Großbränden mit Schadensummen im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich zu verzeichnen. Die große Schadenhöhe war im Wesentlichen auf die Verbauung von Sandwichelementen zurückzuführen. Sandwichelemente sind zwischenzeitlich weit verbreitet, daher sollten präventive Maßnahmen ergriffen werden, um Großbrände zu verhindern.

Was sind Sandwichelemente? Sandwichelemente sind mehrschichtige Bauelemente, die aus zwei profilierten Metalldeckschichten und einer dazwischenliegenden Dämmschicht bestehen. Die glatten oder profilierten Deckschichten haben eine statische, bauphysikalische und optische Funktion und können leicht gereinigt werden. Sandwichelemente kommen deshalb auch oft in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz. Die Dämmschicht schützt vor Wärme- bzw. Kälteverlust und wirkt schalldämmend. Sie sollte leicht und druckstabil sein. Als Dämmstoffe kommen insbesondere PUR/ PIR (Polyurethan/Polyisozyanurat), EPS/ XPS (geschäumtes/extrudiertes Polystyrol) sowie Steinwolle zum Einsatz. Häufigste Schadenursachen Zwar stehen die Sandwichelemente zumeist nicht im direkten Zusammenhang mit der Brandursache, allerdings zeigen die Schadenereignisse, dass Sandwich-

elemente mit brennbaren Dämmstoffen im Zuge eines fortentwickelten Brandes den thermischen Einwirkungen nicht standhalten können. Werden feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Trennschleifen, Löten etc.) an den Elementen ausgeführt oder erfolgen punktuelle Erhitzungen durch Bohren oder Sägen können Sandwichelemente durchaus auch ursächlich für eine Brandentstehung sein. Brandschutztechnische Hinweise Prinzipiell führt bereits die Verwendung nicht brennbarer Dämmstoffe (Steinwolle) zu einem erheblich reduzierten Gefährdungspotenzial. Sofern stetig mit einer mechanischen Beschädigung der metallischen Deckschichten zu rechnen ist (Staplerverkehr etc.), sollten gefährdete Bauteile an den entsprechenden Stellen mit einem Rammschutz versehen werden. Notwendig ist, die Schutzfunktion der Deckschichten und Fugenbereiche zu erhalten: Schadhafte Elemente sind umgehend auszutauschen oder instand zu

setzen. Nachträgliche Wand- und Deckendurchbrüche sind so zu schließen, dass die (brennbare) Kernschicht nicht freiliegt. Fazit Sandwichelemente sind ein weitverbreitetes und in vielen Bereichen bewährtes Bauelement – mit einem gewissen Gefahrenpotenzial. Mechanische Beschädigungen sollten stets umgehend beseitigt werden. Das Erlaubnisscheinverfahren bei der Ausführung von feuergefährlichen Arbeiten ist akribisch nachzuhalten.

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

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WIN-WIN FÜR CHEF UND MITARBEITER

Deutsche Unternehmen sehen sich bei ihren Personalplanungen mit drei Herausforderungen konfrontiert: 1.) der Überalterung der Belegschaft, 2.) dem steigenden Wettbewerb um Arbeitskräfte, 3.) dem absehbaren Anstieg der Krankheitskosten. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge und im Speziellen die betriebliche Krankenversicherung haben das Potenzial, auf alle drei Herausforderungen zu reagieren, und dies mit moderatem monetärem und administrativem Aufwand. Übrigens schätzten laut einer eine GfK-Studie im Auftrag der Allianz die Arbeitnehmer die betriebliche Krankenversicherung um 62 % wichtiger ein als die Arbeitgeber. Diese wird in der Wahrnehmung nur noch vom Jobticket getoppt.

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Mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage

2

Wichtigkeit der Personalzusatzleistung

0

20–25 25–30

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2

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8

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bAV

6

35–40 40–45

VL

9

Unfallvers. Mitarbeiterparkplätze

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Mitarbeiterrabatte

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Dienstwagen

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45–50

Gutscheine Jobticket

16

50–55

Kantinenzuschuss

18

55–60 60–65

Kinder-Notfallbetreuung Betriebskindergarten

22 25

> 65 Gesamt

Wirtschaftszweige

Produktionsausfall pro Arbeitsunfähigkeitstag in €

bKV

8

Einmalzahlungen

30–35

90 Milliarden € Verlust an Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit

Wichtigkeit der Personalzusatzleistung in %

Alter

15–20

3

12

Diensthandy Bahncard Sportangebote

Land-, Forstwirtschaft, Fischerei

50

Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe

142

Baugewerbe

105

Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Information Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister Öffentliche und private Dienstleistungen

91 104 97

Quelle: Studie »Arbeitswelt im Wandel 2015« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Quelle: Allianz/GfK, 2015; repräsentative Befragung von ca. 2.600 Arbeitnehmern, Schülern und Studenten sowie ca. 600 Personen, die in Unternehmen für das Thema Personalzusatzleistungen Entscheider sind.

Quelle: Studie »Arbeitswelt im Wandel 2015« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die aktuelle Situation

Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?

vaten Beiträgen ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgenommen werden können. Lediglich bestimmte Vorerkrankungen sind bei den Angehörigen ausgeschlossen.

Schaut man sich statistische Informationen zu den drei Themen an, ist es nur konsequent, eine betriebliche Krankenversicherung im Betrieb zu installieren, um negative Entwicklungen zu vermeiden. In den letzten Jahren hat sich die betriebliche Krankenversicherung in Unternehmen immer weiter etabliert und ist hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten permanent weiterentwickelt worden. Auch RVM-Kunden nutzen zunehmend dieses personalpolitische Vehikel in ihren Unternehmen. So konnte RVM beispielsweise 2015 einen der größten betrieblichen Krankenversicherungsverträge in Deutschland für einen Kunden plazieren.

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Das Prinzip einer betrieblichen Krankenversicherung ist denkbar einfach: Der Arbeitgeber schließt für einen bestimmten Personenkreis eine Krankenzusatzversicherung ab. Wie man den Personenkreis abgrenzt, ist flexibel, er muss lediglich objektiv definiert sein: zum Beispiel alle leitenden Mitarbeiter, alle Mitarbeiter mit Betriebszugehörigkeit ab zehn Jahren oder auch alle Mitarbeiter. Der unschätzbare Vorteil einer betrieblichen Krankenversicherung ist u. a., dass diese Verträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten eingerichtet werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Familienangehörige der Mitarbeiter mit pri-

Für den Mitarbeiter wirken die Beiträge, die sein Arbeitgeber bezahlt, wie eine Gehaltserhöhung. Die Beiträge sind daher in vollem Umfang steuer- und sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es üblich, dass der Arbeitgeber die resultierende Mehrbelastung des Arbeitnehmers ausgleicht. Nicht nur für gesetzlich Versicherte lohnenswert Eine betriebliche Krankenversicherung ist nicht nur für gesetzlich versicherte Ar-


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beitnehmer sinnvoll, auch für einen privat Versicherten kann sie Vorteile bieten. Wenn der privat versicherte Mitarbeiter zum Beispiel Rechnungen nur über die betriebliche Krankenversicherung einreicht, gefährdet er seine Beitragsrückgewähr nicht oder muss einen etwaigen Selbstbehalt nicht strapazieren. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten Das Angebot der Krankenversicherer hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt: Neben stationärer Versorgung mit privatärztlicher Behandlung, Erstattung bei Zahnersatz, ganztägigen Vorsorge-Check-ups oder Heilmittelerstattung für Massagen gibt es noch zahlreiche weitere Leistungen. Selbst eine Absicherung nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip ist möglich und insbesondere für Besserverdienende attraktiv, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Ebenso besteht die Möglichkeit, den Gruppenvertrag so zu gestalten, dass der Mitarbeiter die Zusatzversicherung bei einem ArbeitgeberWechsel nicht »mitnehmen« kann, sondern diese nur exklusiv beim ursprünglichen Arbeitgeber bekommt. RVM – ein Spezialist in betrieblicher Krankenversicherung Bei RVM ist die betriebliche Krankenversicherung schon seit mehreren Jahren ein Top-Thema. Dadurch sind wir in der Lage, für unsere Kunden aufgrund von Rahmenverträgen mit den in diesem Bereich führenden Versicherungsgesellschaften ein spezielles RVM-Gesund-

heitskonzept zu designen: Mindestanzahl der Teilnehmer liegt weit

unter den am Markt üblichen Grenzen: Bereits ab fünf Personen umsetzbar! Cherry-Picking der Angebote: Es gibt viele gute Tarife am Markt, aber keine Versicherungsgesellschaft bietet alles. Das RVM-Gesundheitskonzept kombiniert die Vorteile der einzelnen Anbieter Mitarbeiter-Hotline zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit bereits bestehenden Zusatzversicherungen Registrierung und Informationen über ein kostenfreies Firmen-Internetportal Abwicklung der Kostenerstattung aus einer Hand: Rechnungen gehen nur an eine Stelle. Diese koordiniert die Abrechnung mit der gesetzlichen Kasse und der Zusatzversicherung In Kombination mit betrieblicher Altersversorgung doppelt punkten Eine besondere Spezialität von RVM ist die Kombination von betrieblicher Krankenversicherung und Altersversorgung. Der objektive Personenkreis umfasst bei dieser Gestaltung diejenigen Mitarbeiter, die eine Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung machen: Aus der Entgeltumwandlung entsteht für den Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis. Mit dieser finanziert er dann die betriebliche Krankenversicherung. Damit hat man DIE zwei Top-Personalzusatzleistungen angeboten – ohne zusätzliche Kosten. Sehr gerne geben wir Ihnen weitere Informationen und beraten bei der Implementierung in Ihrem Betrieb.

Exkurs Kostenerstattungsprinzip: Der Gesetzgeber räumt gemäß § 13 SGB V jedem gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit ein, für den Bereich der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Versorgung statt der üblichen Leistung die sog. Kostenerstattung zu wählen. Die Kostenerstattung kann für alle Bereiche – oder für jeden Bereich einzeln erklärt werden. Der Versicherte tritt dann gegenüber seinem Arzt als vollwertiger Privatpatient auf, nicht als gesetzlich Versicherter mit einer Zusatz-Krankenversicherung. Selbst Ärzte ohne Kassenzulassung können so ohne Probleme konsultiert werden. Die privatärztliche Rechnung geht im Normalfall zur Erstattung an die gesetzliche Kasse und diese erstattet das, was im Rahmen einer normalen kassenärztlichen Versorgung möglich wäre. Den Rest begleicht dann die private Zusatzversicherung. Im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung kann hier sogar die Erstattung aus einer Hand erfolgen, wie bei einem »normalen« privat Versicherten.

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de

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RVM SPETRA 2016: NEUE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE LAUFENDE VERKEHRSHAFTUNGS-VERSICHERUNG Die Verkehrshaftungs-Versicherung (Speditions-, Frachtführer- und Lagerhaftungsversicherung) bietet dem Versicherungsnehmer Schutz für seine Tätigkeit als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter in seiner Eigenschaft als Auftragnehmer. Da die Verlader und Auftraggeber immer neue und umfassendere Anforderungen an die Verkehrsunternehmen stellen, erhöhen sich auch deren Haftungsrisiken extrem. Die bestmögliche Absicherung dieser Haftungsrisiken kann für Verkehrsunternehmen von existenzieller Bedeutung sein. Der ständige Wandel in der Branche ist für RVM Anlass, das bereits sehr umfassende Versicherungskonzept RVM SpeTra fortlaufend zu überprüfen, anzupassen und weiterzuentwickeln. Die neuen RVM SpeTra 2016 bieten in vielen Punkten weitergehenden Versicherungsschutz als die Angebote der Wettbewerber.

Das Deckungskonzept RVM bietet seinen Kunden einen Versicherungsvertrag mit Versicherungsbedingungen für alle Speditions- und Frachtleistungen – keine Deckungsmodule, wie es bei Wettbewerbern häufig der Fall ist und die im Bedarfsfall zusätzlich vereinbart werden müssen. Soweit in der Betriebsbeschreibung erfasst, sind versichert alle Haftungsrisiken nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach den gängigen, in Deutschland für den Versicherungsnehmer geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie z. B. ADSp 2003, ADSp 2016, VBGL. Der Versicherungsschutz für Haftungsrisiken gemäß DTLB (Verladerbedingungen) und Haftungsrisiken, die sich durch die Verwendung marktüblicher in Europa genutzter Geschäftsbedingungen der Spediteure und Frachtführer ergeben, muss gesondert vereinbart werden. Versichert werden darüber hinaus Zusatzdienstleistungen, die in Werk- und Dienstleistungsverträgen festgelegt wurden, aber nicht zu den traditionellen Aufgaben eines Spediteurs oder Frachtführers gehören. RVM bietet in diesem Zusammenhang einen Zusatzwert durch Prüfung derartiger Verträge und Vereinbarung des individuell erforderlichen Versicherungsschutzes mit den erforderlichen Deckungssummen und best-

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möglichen Prämienkonditionen. Zudem liegen die Summen der Standarddeckung der RVM SpeTra 2016 zum überwiegenden Teil weit über den Marktstandards des Wettbewerbs. Highlights der RVM SpeTra 2016 Bewährtes bleibt erhalten: Ein integrierendes, ganzheitliches Ver-

kehrshaftungskonzept für Speditionen, Frachtführer und Lagerhalter. RVM SpeTra 2016 ist weiterhin »einfach« und »weitgehend« Unabhängig von der Verpflichtung des Straßenfrachtführers sind Ansprüche aus Schäden während des Be- und Entladens nach § 412 HGB versichert Nach wie vor sind weltweite Speditionsverträge versicherbar Aktualisierung von Highlights Haftungs-Versicherungsschutz für Güterschäden an Gütern aus typengemischten Verträgen, zum Beispiel Logistikverträgen Erhöhung der Deckungssumme für Vermögensschäden (zum Beispiel Verspätungsschäden) von 300.000 EUR auf 500.000 EUR je Schadenfall Erhöhung der Deckungssumme für die Jahreshöchstersatzleistung für alle Schäden eines Jahres von bisher 7.500.000 EUR auf 10.000.000 EUR Streichung des Sublimits der Vorsorgeversicherung; es gelten die vereinbarten Versicherungssummen


RVM SPETRA 2016: NEUE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE LAUFENDE VERKEHRSHAFTUNGS-VERSICHERUNG

Neue zusätzliche Highlights Versicherungsschutz für die Haftung

aus Lohnfuhrverträgen im Umfang des gesetzlichen Frachtrechtes Mitversichert ist die Haftung als Zollschuldner, sofern der Versicherungsnehmer nicht Zollanmelder ist (wenn unverzollte Güter beim LkwStopp gestohlen werden) und der Versicherungsnehmer von Zollbehörden eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des geografischen Europas direkt in Anspruch genommen wird, mit 50.000 EUR je Tatbestand und 500.000 EUR maximal im Jahr Mitversichert sind jetzt Kosten für ausländische Schiedsgerichtsverfahren mit bis zu 50.000 EUR Erweiterung des Versicherungsschutzes für Güterschäden an diebstahlgefährdeten, sensiblen Gütern bei Frachtverträgen im Selbsteintritt mit Fahrzeugen des eigenen Betriebes bis zur Höchstersatzleistung von 2.500.000 EUR im Schadenfall ohne zusätzliche, besondere Verhaltensvorschriften (Obliegenheiten) Erhöhung der Deckungssumme bei Beförderung und Lagerung von sensiblen, diebstahlgefährdeten Gütern auf 200.000 EUR pro Transportmittel oder Lagerort ohne zusätzliche, besondere Verhaltensvorschriften (Obliegenheiten) Mitversicherung der Haftung für Eingriffe von hoher Hand, z. B. bei Liefer-

fristüberschreitungen, soweit vom Versicherungsnehmer oder seinen Erfüllungshilfen verschuldet. Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Versicherungsnehmer, ein gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter diesen Eingriff von hoher Hand vorsätzlich oder durch eine strafbare Handlung verursacht hat. Fazit Das neue Versicherungskonzept RVM SpeTra 2016 wird von den führenden Transport- und Verkehrshaftungsversicherern in Deutschland gezeichnet. Sollten Sie noch nicht Kunde von RVM sein, gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Versicherungsverträge zur bestmöglichen Absicherung Ihrer Haftungsrisiken überprüfen. Wir haben die Lösungen für Sie.

Ihr Ansprechpartner: Albert Waldmann Tel. +49 6190 8883538 waldmann@rvm.de

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UMRÜSTUNG AUF LED-RÖHRENLAMPEN: WAS IST ZU BEACHTEN?

Insbesondere im Zuge von Energieeinsparmaßnahmen wird immer öfter von konventionellen Lichtsystemen mit Glühlampen und Leuchtstofflampen auf LED-Röhrensysteme umgestellt. Prinzipiell ist diese Entwicklung durchaus auch aus brandschutztechnischer Sicht zu begrüßen. Doch warnt der Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) vor einem unerlaubten Umbau.

Es gibt folgende Möglichkeiten der Umrüstung:

Leuchtstoffsysteme ist darüber hinaus die Gefahr eines Kurzschlusses nicht auszuschließen.

Retrofitlampen Kompletterneuerung Von Retrofitlampen spricht man, wenn die Lampe unverändert bleibt und ausschließlich das Leuchtmittel und notwendige Zubehörteile ausgetauscht werden. Wichtig ist bei dieser Variante, dass die Versorgungsspannung der LED-Leuchte dem Spannungsbereich der zu ersetzenden Leuchtstofflampe entspricht und die LEDLeuchte deren Leistung nicht überschreitet. Darüber hinaus muss stets auch auf die Informationen des Herstellers geachtet werden, für welche Vorschaltgeräte die LED-Leuchte verwendbar ist. Konversionsleuchten Von Konversionsleuchten spricht man, wenn für den Austausch des Leuchtmittels die Leuchte umgebaut wurde. Hat der Hersteller der Leuchte die Umbausätze nicht freigegeben, ist erhöhte Vorsicht geboten, denn er steht für den veränderten Teil der Leuchte dann nicht mehr in der vollen Produktverantwortung und die entsprechenden Prüfzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass das umbauende Unternehmen automatisch zum Hersteller und Inverkehrbringer der Leuchte wird und insofern haftbar gemacht werden kann. Ein unsachgemäßer Umbau kann gefährliche Folgen mit sich bringen: Der Schutz gegen einen elektrischen Schlag wird möglicherweise eingeschränkt oder eine unzulässige mechanische Beanspruchung oder Erwärmung führen zu erhöhter Brandgefahr. Beim Rücktausch gegen konventionelle

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Prinzipiell sollte stets vor einem Umbau geprüft werden, ob nicht eine komplette Erneuerung der Beleuchtungsanlage sinnvoller ist als der Einsatz von Retrofitlampen oder Umbausätzen (Konversionsleuchten). Fazit Sofern keine neue Beleuchtungsanlage installiert wird, sollte darauf geachtet werden, dass die Produkte für eine Umrüstung auf LED über eine unabhängige Zertifizierung durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Stelle verfügen. Der Umbau selbst darf nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Bei Unklarheiten in Bezug auf die Konformität des Umrüstsatzes oder der Retrofitlampe sollte stets vom Hersteller eine Haftungszusage für den Betrieb der Leuchte einschließlich des neuen Leuchtmittels eingeholt werden. Sofern die obigen Punkte beachtet werden, sollte einer Umrüstung auf LED-Technik nichts mehr im Wege stehen.

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de


MANAGER-VERSICHERUNGEN: DREIFACH HÄLT AM BESTEN

Ob ein Manager etwas tut, was er hätte unterlassen sollen, oder etwas unterlässt, was er hätte tun sollen: So oder so kann er für sein Fehlverhalten in die Verantwortung gezogen werden. Und die kann teuer für ihn werden. D&O-, AnstellungsVertrags-Rechtsschutz- sowie Straf-Rechtsschutz-Versicherungen helfen finanzielle, strafrechtliche und berufliche Folgen abzufedern.

Die drei Säulen der Manager-Deckung D&O-Versicherung Dass die D&O-Versicherung Existenzen sichern kann, ist wohl mittlerweile in jedem Unternehmen bekannt. Dennoch gibt es immer noch Manager ohne D&OVersicherung. Zur Erinnerung: Seien es Fehlinvestitionen ohne ausreichende Prüfung des Bedarfs, des Nutzwertes oder auch der Kosten, seien es Auftragserteilungen ohne ausreichende Prüfung der Bonität des Vertragspartners: Für den entstandenen Schaden haftet die Geschäftsleitung unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung unterstützt den Manager bei der Abwehr dieser Ansprüche und zahlt bei bestehender Haftung den entstandenen Schaden. Straf-Rechtsschutz-Versicherung Ein das Vermögen des Unternehmens schädigendes Verhalten eines Managers kann von der Staatsanwaltschaft als »Missachtung der Vermögensbetreuungspflicht zulasten des Unternehmens« beurteilt werden. Wird dem Management Fehlverhalten vorgeworfen, kommt es da-

her oft zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen »Untreue«. Guter anwaltlicher Rat ist teuer. Stundensätze für die Strafverteidigung von unter 300 EUR sind selten. Die Kosten eskalieren mit der Länge eines Strafverfahrens: Fünfstellige Euro-Beträge sind die Regel – Grenzen nach oben gibt es bekanntlich keine. Imageverlust und persönliche Belastungen kommen hinzu. Die für die Übernahme der Kosten zuständige Straf-Rechtsschutz-Versicherung leistet beim Vorwurf von Wirtschaftsdelikten, Umweltdelikten bis hin zu Personenschadendelikten.

streitwertabhängigen Anwaltskosten werden nicht nach dem dreifachen Bruttoarbeitslohn abgerechnet, sondern nach dem dreifachen Jahreslohn. Und bei verlorenem Rechtsstreit müssen zusätzlich die Kosten des gegnerischen Anwalts getragen werden. Für die Übernahme dieser Kosten kommt – und das ist sehr wichtig – nur eine Anstellungs-VertragsRechtsschutz-Versicherung auf, nicht jedoch eine Privat-Rechtsschutz-Versicherung! Eine – oftmals unbekannte – Tatsache, die im Schadenfall zu unliebsamen Überraschungen führt. Fazit

Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung Angebliches Fehlverhalten von Managern hat in aller Regel auch Folgen für das Anstellungsverhältnis zum geschädigten Unternehmen. Fast immer geht es um den Bestand des Anstellungsverhältnisses. Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, handelt es sich um ein Zivilverfahren und nicht um ein arbeitsrechtliches Verfahren. Dies hat unter anderem folgende Konsequenzen: Die

Auf die oben genannten drei Säulen des Versicherungsschutzes sollten Manager ein besonderes Augenmerk legen. Gerne planen und vereinbaren wir im Gespräch auf dieser Basis eine sinnvolle Vorsorge.

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

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ANWALTLICHE SOFORTHILFE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

Ein Verkehrsunfall. Gut, wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist und sich alle Beteiligten über die Schuldfrage einig sind. Schlimm, wenn Menschen hierbei zu Schaden kommen und die Haftungsfrage im Raum steht. Was muss jetzt als Erstes unternommen werden, was wiederum sollte man auf keinen Fall falsch machen? Als Laie wünscht man sich in einer solchen Ausnahmesituation einen Ansprechpartner, der alles in die richtigen Bahnen lenkt. Im Rahmen der neuen Produktreihe »Richtig-Viel-Mehr« haben wir für Sie professionelle Anwaltskanzleien für uns gewonnen, die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Mit dem nachfolgenden Dialog zwischen zwei RVM-Mitarbeitern wollen wir Ihnen dieses neue Service-Konzept vorstellen.

Herr Sakalidis: Unsere Kunden benötigen nach einem Schadenfall immer wieder unsere Unterstützung bei ganz oder teilweise unverschuldeten Unfällen. Wie können wir hier weiterhelfen? Frau Hackenberg: Wir als Makler dürfen nicht aktiv in die Regulierung und Abwicklung von sogenannten Fremdschäden eingreifen. Aber wir arbeiten mit großen Kanzleien zusammen, deren Anwälte darauf spezialisiert sind, alle Ansprüche, die ein Kfz-Haftpflichtschaden mit sich bringt, zügig bei dem richtigen Versicherer anzumelden und im Interesse unserer RVM-Kunden abzuwickeln. In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch wird die Sach- und Rechtslage geprüft, d. h., die Erfolgschancen werden für den Kunden ermittelt und mit ihm besprochen. Danach treten die Experten in Kontakt mit dem Versicherer des Schädigers und übernehmen die weitere Abstimmung. Herr Sakalidis: Was wissen wir denn über die Expertise dieser Anwaltskanzleien? Frau Hackenberg: Zu einer perfekten Abwicklung im Kraftfahrthaftpflichtschadenfall gehört natürlich nicht nur die Geltendmachung des Fahrzeugschadens. Es kommen eine ganze Reihe von Fragen auf: Ob man reparieren lassen muss oder ob man nach Kostenvoranschlag abrechnen darf. Bestelle ich als Geschädigter den Sachverständigen? Braucht man überhaupt einen? Wenn ja, wer übernimmt die Kosten hierfür? Darf ich mir sofort einen Mietwagen nehmen und wenn

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ja welchen? Wer informiert den Leasinggeber, falls das Fahrzeug geleast wurde? Wenn Personen verletzt wurden: Wer zahlt den Arzt, ein Attest oder sogar Zuzahlungen zum Krankenhaus? Bekomme ich Schmerzensgeld und wenn in welcher Höhe? Bei verletzen Arbeitnehmern kommen sogenannte Drittansprüche wie Lohnfortzahlungen oder auch andere Versicherer wie z. B. die Berufsgenossenschaften mit ins Spiel. Das alles bedenken unsere Partner und arbeiten perfekt für unsere Kunden. Herr Sakalidis: Bei einem Verkehrsunfall oder einem Verkehrsverstoß gibt es noch weitere Rechtsfragen. Erhalten unsere Kunden auch hierzu Unterstützung? Frau Hackenberg: Sie meinen Themen wie Bußgelder oder Fahrverbote? Auch hier gilt: Man kann sehr viel falsch machen und sollte sich daher bei jemandem Rat holen, der die neueste Rechtsprechung kennt und die besten Ratschläge geben kann. Herr Sakalidis: Wo wendet sich unser Kunde nun idealerweise hin nach einem Unfall? Frau Hackenberg: Selbstverständlich kann uns der Schaden in die Kfz-Abteilung gemeldet werden. Hierzu können unsere Kunden die RVM-Schadenanzeige ausfüllen und uns zukommen lassen. Sofern gewünscht, stellen wir den Kontakt für ein kostenloses Erstgespräch her. Dafür benötigen wir eine genaue Schilderung des


ANWALTLICHE SOFORTHILFE NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

Hergangs, die Auflistung aller Beteiligten und die Telefonnummer des Fahrers. Danach wird die Anwaltskanzlei Kontakt zu unserem Kunden aufnehmen.

Auch eine Führerscheinkontrolle, die mehr als einmal im Jahr und spontan durchgeführt wird, ist wichtig und schützt den Arbeitgeber.

Herr Sakalidis: Nicht immer lässt sich ein Unfall im Guten mit dem Haftpflichtversicherer lösen. Können unsere Kunden auch dann auf die von uns empfohlenen Partner vertrauen?

Die Führerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen völlig unterschätzt oder gar nicht vorgenommen. Das Straßenverkehrsgesetz schreibt sie in § 21 Absatz 1 Ziffer 2 vor. Und es gibt diverse Urteile, die festgestellt haben, dass es nicht ausreichend ist, sich nur bei erstmaliger Überlassung eines Fahrzeuges den Führerschein zeigen zu lassen – egal ob der Arbeitnehmer einen Dienstwagen fahren darf oder ein Lkw-Fahrer betroffen ist. Werden diese Überprüfungen unterlassen, kann es für den Fahrzeughalter sowohl strafrechtlich wie auch versicherungsvertragliche Konsequenzen haben.

Frau Hackenberg: Die Kanzleien, die wir empfehlen, nehmen alle gerichtlichen Termine durch Spezialisten wahr. Sie sind im ganzen Bundesgebiet so aufgestellt, dass eine gute und kompetente Vertretung gewährleistet ist. Die Rechtsanwälte sind nicht nur im Versicherungsrecht spezialisiert, sondern haben auch Know-how im Zivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerrecht und Fuhrparkrecht.

Fazit Herr Sakalidis: Den letzten Punkt finde ich sehr interessant, da würde ich gerne für unsere Kunden mehr dazu erfahren. Frau Hackenberg: Wenn ein Unfall passiert ist, sollen unsere RVM-Kunden die bestmögliche Unterstützung bekommen. Aber auch Vorsorge gehört zu einem guten Flottenmanagement dazu. Das Verwalten, Planen, Steuern und Kontrollieren eines Fuhrparks kann so vom Fuhrparkleiter gestaltet werden, dass auf Unfallreduzierung hin gearbeitet wird. Mir fallen dazu spontan Fahrerschulungen ein, die vom Arbeitgeber angeordnet werden. Oder im Betrieb in regelmäßigen Abständen vorgenommene Augenuntersuchungen.

Im Rahmen der neuen Produktreihe »Richtig-Viel-Mehr« erhalten Sie als RVMKunden nicht nur einen exzellenten Service, sondern auch einen verlässlichen Partner und Berater nach einem Unfall. Nutzen Sie diese kostenfreie Möglichkeit der Erstberatung nach jedem Unfall. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie unsere Experten.

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-135 hackenberg@rvm.de

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VERMÖGENSMEHRUNG IN UNSICHEREN ZEITEN: EIN DRAHTSEILAKT?

Brexit, Krisen, Negativzinsen – das Umfeld für Anlageentscheidungen ist höchst komplex geworden. Investmentprofis zeigen Ihnen, wie Sie sich positionieren können.

Am 09.11.2016 – dem Wahltag des nächsten US-Präsidenten Donald Trump – fand die Informationsveranstaltung der RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG statt. Der Einladung in die Alte Weberei in Mittelstadt folgten rund 40 interessierte Kunden. Nach der Begrüßung und einem kurzen Überblick zur Entwicklung der Finanzmanagement GmbH & Co. KG erläuterte Frank Wurster (Prokurist der RVM FM), warum es nach wie vor wichtig ist, einen Teil des eigenen Geldes zur Vermögenssicherung in Gold und Silber anzulegen. Insbesondere die Ausweitung der Geldmenge durch immer höhere Staatsverschuldung bei Null- bzw. Negativzinsen birgt Risiken für das internationale ungedeckte Papiergeldsystem. (Richard Nixon hat 1971 den Goldstandard aufgehoben. Im Anschluss daran hat der USDollar im Vergleich zum Gold bis heute 97 % an Wert verloren.) Neben der Vermögenssicherung dient die Edelmetallbeimischung (direkt als physische Anlage oder indirekt über offene Investmentfonds) zur Stabilisierung des Depots in unruhigen Zeiten. So haben Gold- und Silberanlagen in EURO in 2016 18,5 % bzw. 34,6 % zugelegt (zum Ver-

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gleich: DAX -1,1 %, Euro STOXX 50 - 8,9 %, S&P 500 +5,6 %; Stand Ende Oktober). Im folgenden Vortrag erläuterte Herr Faik Jargucu (Gesellschafter-Geschäftsführer der ACATIS Investment GmbH) die Methodik des Value-Investierens. Nach dem Vorbild von Warren Buffet suchen die Investmentprofis der ACATIS weltweit nach unterbewerteten Unternehmen mit Alleinstellungsmerkmalen. Nach gründlicher Analyse der Geschäftsberichte wird der faire Wert des Unternehmens bestimmt. Erst wenn der Aktienkurs unter diesen Wert fällt, kaufen die Fondsmanager die Aktien. Sollte der Kurs weiter fallen, wird bei unveränderter Bewertung nachgekauft. Herr Jargucu erläuterte sehr eindrucksvoll diese Vorgehensweise zu den Werten von Apple und L´Occitane. Zum Abschluss der Vortragsreihe erläuterte Herr Thilo Rohrhirsch (Gesellschafter-Geschäftsführer der acevo GmbH) die Zusammenhänge zwischen weltweitem Bevölkerungswachstum und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Healthcare-Sektor. Ausgehend von den Wachstumstreibern – wie wachsende Weltbevölkerung, steigende Lebenserwartung, Aufbau von Gesundheitssystemen

in den Emerging Markets, Innovationen – ergänzt durch die Werttreiber – wie ungedeckten medizinischen Bedarf und zunehmenden Wohlstand in den Emerging Markets – sollte ein Investment in den Healthcare-Sektor eine sich mittelbis langfristig sehr lohnende Anlage sein. Die acevo GmbH bietet Anlegern die Möglichkeit, in diesen überdurchschnittlich wachsenden Healthcare-Sektor – auch als eine Art »Hedge« (Absicherung) zu den steigenden Gesundheitskosten – zu investieren. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz unserer Kunden haben wir heute schon den Ansporn, auch nächstes Jahr interessante Anlagethemen in angenehmer Umgebung zu präsentieren. Sollten Sie Interesse an einer Beratung zu unseren Anlagestrategien oder den Zukunftsthemen Healthcare und Wasserversorgung haben – freuen wir uns auf Ihren Anruf.

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de


FORDERUNGSAUSFALLDECKUNG: ABSICHERUNG IN EIGENER SACHE

Wer einen durch Dritte verursachten Personen- oder Sachschaden erleidet, rechnet zunächst einmal damit, dass dieser Schaden durch den Verursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer ersetzt wird. Wie verhält es sich aber, wenn der Schädiger über gar keine private Haftpflicht-Versicherung verfügt und zudem finanziell nicht in der Lage ist, für den entstandenen Schaden aufzukommen?

Nach wie vor ist nicht jeder Privathaushalt in Deutschland gegen mögliche private Haftpflichtrisiken in Form einer Privat-, Gewässerschaden- oder Tierhalterhaftpflichtversicherung adäquat abgesichert. Einige Beispiele aus der Praxis: Der Bewohner

eines Mehrfamilienhauses grillt auf seiner Terrasse im Erdgeschoss. Durch Funkenflug gerät erst das Gartenmobiliar auf dem darüberliegenden Balkon in Brand, danach die dazugehörige Wohnung. Nachdem ein privat genutzter Dieseltank altersbedingt undicht geworden ist, laufen über mehrere Tage geringe Mengen von Dieselkraftstoff in einen Bach, der an das Grundstück des Tankinhabers grenzt. Einem Fahrradfahrer läuft ein fremder Hund in sein Fahrrad, er stürzt und zieht sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Nachdem es bis auf wenige Ausnahmen (bspw. Kfz-Haftpflicht) keine generelle Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung gibt, wird es immer wieder vorkommen, dass ein Geschädigter die finanziellen Folgen eines Schadenfalles selbst zu tragen hat, wenn beispielsweise der Schuldner nachweislich mittellos ist. In einem solchen Fall kann

die eigene Privathaftpflicht-Versicherung der mögliche Rettungsanker für den Geschädigten sein, falls darin die sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten ist. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer dabei im Falle eines erlittenen Schadens so, als hätte der den Schaden verursachende Dritte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versicherungsschutz besteht zunächst einmal für die »typischen« Risiken einer PrivathaftpflichtVersicherung, zumeist in voller Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus befasst sich die Ausfalldeckung inzwischen aber auch mit Schadensersatzansprüchen gegenüber unversicherten Tierhaltern oder Eigentümern, Haltern oder Führern eines Kfz sowie mit Ansprüchen gegen Personen, die mit Vorsatz gehandelt haben. In der Regel knüpft der Versicherer allerdings folgende Voraussetzungen an die Leistung aus dieser Ausfalldeckung (abhängig vom jeweiligen Versicherer und Produkt):

die titulierten Ansprüche werden an den

Versicherer abgetreten, die titulierte Schadensersatzforderung

übersteigt den hierfür vertraglich vereinbarten Mindestbetrag und es handelt sich um keine Entschädigung, für die ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist. Fazit Aus gutem Grund haben die meisten Versicherer inzwischen die Privathaftpflicht-Versicherung um eine Ausfalldeckung ergänzt – auf diese Vertragserweiterung sollte heute auch niemand mehr verzichten. Wenn dieser Versicherungsschutz dann noch mit einer Rechtsschutz-Versicherung zur Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche ergänzt wird, sind damit auch die anfallenden Kosten für den Rechtsanwalt, das Gericht oder einen Gerichtsvollzieher bestmöglich abgesichert.

Es liegt ein rechtskräftiger, vollstreck-

barer Titel oder eine notarielle Schuldanerkenntnis des Schädigers vor, die Vollstreckungsversuche aus diesem Titel sind gescheitert,

Ihr Ansprechpartner: Thomas Clemens Tel. +49 7121 923-159 clemens@rvm.de

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RVM: PURE LEIDENSCHAFT

Was macht denn ein Schiedsrichter im Tischtennis? Braucht man den wirklich? Im Tischtennis gibt es Gelbe und Rote Karten? Das sind die ersten Reaktionen, wenn man »Nicht-Tischtennis-Spielern« erzählt, dass man Schiedsrichter im Tischtennis ist. Hier ein kurzer Einblick in die ehrenamtliche Tätigkeit eines Tischtennis-Schiedsrichters.

Ein Sonntagnachmittag in Frickenhausen Die 2. Bundesliga-Mannschaft bestreitet ihr erstes Heimspiel der Saison. Gespielt wird an zwei Tischen. An jedem Tisch wird ein Schiedsrichter eingesetzt, darüber hinaus gibt es noch einen Oberschiedsrichter (OSR) – an diesem Tag bin ich das. Begrüßung – dann beginnen die Doppel. Die Schiedsrichter gehen an den ihnen jeweils zugeteilten Tisch und ich muss beide Tische stets im Blick haben. Jedes gewonnene Doppel- bzw. Einzelspiel bringt einen Mannschaftspunkt. Die Schiedsrichter am Tisch entscheiden bei jedem Ballwechsel entweder auf Punkt oder auf Wiederholung. 90 Minuten vor Spielbeginn habe ich schon mit meinen Kollegen geprüft: ob die Spielfelder (Boxen genannt) groß genug sind, ob in beiden Boxen die gleichen Tische, Netze und Bälle verwendet werden, ob die Lichtstärke überall gleich ist, ob der Tisch waagerecht und hoch genug ist, ob Netzhöhe und Netzspannung korrekt sind und, und, und. Außerdem müssen die Schläger auf die Zulässigkeit des Belages, die Belagdicke und die Ebenheit des Schlägerblattes getestet werden. Schiedsrichter gefragt Mittlerweile steht es 4 : 4. Im vorletzten Spiel der Partie gibt es eine Diskussion um eine strittige Schiedsrichter-Entscheidung wegen eines Kantenballs für die Heimmannschaft. Die Gegner sind aufgebracht und intervenieren, der Ball sei nicht mehr an der Kante gewesen. Da der Schiedsrichter sich seiner Entscheidung sicher ist, wird sie von mir als OSR

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bestätigt: eine sogenannte Tatsachenentscheidung. Ruhig und bestimmt werden die Gegner über diesen Sachverhalt aufgeklärt. Solche Situationen gibt es nicht nur in der 2. Bundesliga, sondern nahezu jedes Wochenende in den Sporthallen. Nur ist dort normalerweise kein Schiedsrichter am Tisch. Bei diesen Spielen zählen die Spieler selbst für ihre Mannschaftskameraden, und wenn sich die Mannschaften dann nicht einigen, führt dies nicht selten zu Schieds- oder Verbandsgerichtsverfahren. Highlights Meine bisherigen Highlights waren das Finale der Damen bei den Deutschen Meisterschaften 2015 und mein letztes Spiel bei den German Open 2015, als ich die chinesischen Weltmeister Ma Long und Zhang Jike gleich im Doppel am Tisch hatte. Fazit Die Tätigkeit als Schiedsrichter ist immer wieder spannend, denn kein Spiel gleicht dem anderen. Am liebsten mag ich Einsätze, bei denen ich mit Kollegen zusammenarbeite, also bei den Bundesligen und bei Turnieren. Seit ich im Juni 2015 für die Aus- und Fortbildung in den Schiedsrichterausschuss des Verbandes gewählt wurde, bin ich nun auch für die Ausbildung unserer neuen Schiedsrichter wie auch für die Weiterbildung der vorhandenen verantwortlich. Und im Juni 2016 habe ich meine Prüfung zur internationalen Schiedsrichterin bestanden. Ich freue mich auf jeden Einsatz und bin vor jedem Spiel, das ich leite, immer noch ein bisschen nervös.

Ihre Ansprechpartnerin: Melanie Timke Tel. +49 7121 923-1153 timke@rvm.de


RVM: WIR STELLEN UNS VOR

Das »Team Kalbacher«: ein junges und motiviertes Team von Generalisten, welches sich um die ganzheitliche Betreuung seiner Kunden im Bereich der Komposit-Versicherungen (Sach-, Technische, Haftpflicht-, Unfall- sowie Rechtsschutz-Versicherungen) kümmert. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieses Teams ist die Betreuung nationaler und internationaler Großkunden – und das mit Herz und purer Leidenschaft!

Das sind wir

Studentin der dualen Hochschule zusammen.

Anja Bacher-Weizsäcker, Sachbearbei-

terin Mia Binder, Sachbearbeiterin Ramona Groß, Sachbearbeiterin Jens Grunewald, Sachbearbeiter Julia Hohn-Seiter, Sachbearbeiterin Thomas Kalbacher, Teamleitung Anja Lässer, Kundenbetreuerin Stefanie Poggensee, Sachbearbeiterin Ulrike Rieger, Sachbearbeiterin Manuela Röhrle, Sachbearbeiterin Jasmin Weller, Sachbearbeiterin Magdalena Zanolli, Studentin Bachelor

of Arts (B. A.) an der DHBW Elf gut ausgebildete Mitarbeiter/-innen kümmern sich gemeinsam mit Teamleiter Thomas Kalbacher um die Belange ihrer Kunden. Herr Kalbacher ist bereits seit 15 Jahren bei RVM und hat viele seiner zuverlässigen Mitarbeiter/-innen schon seit Jahren an seiner Seite – ein unschätzbarer Vorteil, von dem das Team und schlussendlich auch seine Kunden jeden Tag aufs Neue profitieren. Die Mannschaft setzt sich derzeit aus acht Vollzeitkräften, drei Kolleginnen in Teilzeit sowie einer

Betreuung bis hin zur Abwicklung von Schäden – all das wird tagtäglich von jedem einzelnen Teammitglied mit hoher Motivation und Kundenorientierung geleistet.

Im Team Kalbacher werden viele RVMGroßkunden mit oftmals internationaler Unternehmensstruktur betreut. Daher ist ein Schwerpunkt die Ausarbeitung und Pflege internationaler Versicherungsprogramme. Die grenzüberschreitende Betreuung der Unternehmen erfolgt im engen Schulterschluss mit unisonBrokers AG mit Sitz in Hamburg, dem RVM-eigenen Maklernetzwerk mit über 300 Versicherungsmaklern in allen signifikanten Regionen weltweit. Man weiß im Team um die Anforderungen im internationalen Versicherungsgeschäft, kennt länderspezifische Besonderheiten, unterschiedlichste Programmkonstellationen, weiß um Stärken und Schwächen der infrage kommenden Versicherungsgesellschaften und verfügt folglich über eine fundierte Expertise in diesem speziellen Bereich.

Großen Wert legen Thomas Kalbacher und seine Mitarbeiter/-innen seit jeher auf eine weitgehende Berücksichtigung individueller Kundenanforderungen im Tagesgeschäft. Selbstredend gibt es eine klare Kundenzuordnung mit Branchenschwerpunkten nebst den entsprechenden Verantwortlichkeiten. Thomas Kalbacher leitet bei RVM auch den Fachbereich »Kundenbetreuung« und feilt gemeinsam mit allen RVM-Kollegen an der Optimierung der Dienstleistungen für die Kunden. Denn das Versicherungsthema ist für den Kunden oftmals kompliziert genug. Deshalb arbeitet man daran, die Prozesse möglichst einfach und transparent zu gestalten.

Das gebündelte und fundierte Fachwissen aller Teammitglieder kommt zu hundert Prozent den Kunden zugute. Qualifizierte Risikoanalyse, passende Ausgestaltung der Versicherungsverträge, die laufende

Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-124 kalbacher@rvm.de

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RVM: SPENDENPROJEKTE WEIHNACHTEN 2016

Seit vielen Jahren unterstützen wir soziale Projekte mit unserer Weihnachtsspende. Wir haben wieder eine Vielzahl von Projekten geprüft und vier davon ausgewählt. In jeder Ausgabe von RVM-AKTUELL berichten wir, wer die Spendengelder erhalten hat und was damit bewirkt wurde.

Björn Steiger Stiftung – Baby-Notarztwagen Die Anzahl an Frühgeburten in Deutschland nimmt zu. Frühgeborene sollen, soweit möglich, überhaupt nicht transportiert werden. Viele können aber am Geburtsort nicht ausreichend versorgt und müssen in eine Spezialklinik verlegt werden. Ein möglichst ruhiger und erschütterungsfreier Transport kann lebenswichtig sein. Hierfür wurde der spezielle Notarztwagen »Felix« entwickelt und gebaut. Der Baby-Notarztwagen ist nicht im Rettungsdienstgesetz verankert und wird deshalb auch nicht von den Krankenkassen finanziert. Die laufenden Kosten (Benzin, Reparatur, Wartungsarbeiten an den Geräten, Versicherung etc.) werden von der Stiftung übernommen und durch Spenden finanziert. Hilfe für kranke Kinder e. V. – PALUNA Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche Seit April 2016 arbeiten sieben Pflegekräfte, vier Ärzte und eine Koordinatorin für die pädiatrisch-palliative Lebensbegleitung von schwer kranken Kindern. Sie versuchen, die Lebensqualität der kleinen Patienten zu verbessern, die Familien zu stärken, Ressourcen zu fördern – und das möglichst in der gewünschten Umgebung. Hausbesuche, 24-Stunden-Erreichbarkeit für die Fami-

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lien und Kooperationspartner wie z. B. Kinderärzte, betreuende Kliniken, Kinderkrankenpflegedienste etc. werden angeboten. Die wichtigen ergänzenden Leistungen wie die psychosoziale Beratung müssen über Spenden finanziert werden. In diesem Jahr wurden 27 Familien begleitet. Clowns im Dienst – für kranke Kinder und alte Menschen in Pflege »Für uns ist es immer wieder ein kleines Wunder: Die Tür geht auf – und sobald die erste rote Nase im Zimmer erscheint, beginnen die Kinder zu strahlen. Kummer und Schmerz sind für einige Zeit vergessen.« So die Aussage der Ärztin und Dipl.-Psych. Michaela Döring. Die Clowns besuchen kranke Kinder und alte Menschen in Pflegeheimen. Dabei entstehen nicht nur Lachen, Freude, Freundschaft, sondern auch Respekt, Demut und Dankbarkeit. Ohne die Unterstützung von vielen engagierten Menschen wären die ClownBesuche und viele wunderbare Begegnungen nicht möglich.

an Gleichaltrige, wenn sie in einer Notsituation sind. Sie fühlen sich angenommen und verstanden, da diese ihren Lebenswelten wesentlich näherstehen als Erwachsene. Youth-Life-Line nutzt dieses Wissen und setzt auf frühzeitige Erkennung von suizidgefährdeten jungen Menschen. Es ist davon auszugehen, dass die Schwelle zur Inanspruchnahme von Hilfe in Krisensituationen deutlich abgesenkt und damit die Anzahl von Suizidversuchen und Suiziden reduziert werden kann.

Wie auch schon im letzten Jahr werden die RVM-Mitarbeiter in Eigenregie ein Spendenprojekt unterstützen. Auch darüber werden wir in einer der kommenden Ausgaben berichten. Wir freuen uns über das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Michael Friebe

Erich Burth

Youth-Life-Line – im Leben bleiben! In der Präventionsarbeit wird immer wieder deutlich, dass Jugendliche im Umgang mit Krisen über vielfältige Erfahrungen verfügen. Häufig wenden sich Jugendliche

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de


RVM: PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2015

Essen und trinken wie andere Kinder auch – das ist leider für Kinder mit Kurzdarmsyndrom nicht möglich. Ihnen fehlen große Teile des Dünndarms – manchen von Geburt an, manchen nach einer Operation. Wachstumsstörungen, Stoffwechselerkrankungen, Darmversagen sind nur einige Beispiele für die lebensbedrohlichen Folgen.

Behandlung des Kurzdarmsyndroms Tübingen ist eines von nur vier Zentren in Europa, das Kindern mit Kurzdarmsyndrom helfen kann. Deshalb kommen auch viele kleine Patienten aus dem europäischen Ausland in die Klinik. Mit einer Vielzahl von Behandlungsmethoden arbeiten die Spezialisten an der (Wieder-) Herstellung einer normalen Darmfunktion. Das geschieht vor allem auch mit verschiedenen Formen von künstlicher Ernährung. Intensivmediziner, Chirurgen, Immunologen, Psychologen und viele mehr sind an diesem komplexen Programm beteiligt. Für jedes Kind wird ein individuelles Behandlungskonzept erstellt. Nicht die Summe der Maßnahmen, sondern die sinnvolle Kombination ist wichtig und erspart manchen Kindern die Organtransplantation. Sicherheit durch gute Betreuung »Der erste Tag daheim war eine Herausforderung«, sagt Max Müller. Sein Sohn Philipp (Namen wurden geändert) leidet unter dem Kurzdarmsyndrom. Speziell ausgebildete Fachkräfte wie Lisa Fetzner (Fachpflegekraft für intestinale Rehabilitation und Transplantation) helfen der jungen Familie, ein möglichst normales Leben zu führen. Bei Philipp funktioniert die Aufnahme der Nährstoffe ins Blut

nicht. Wenn Herr Müller und seine Frau Susanne über die schwere Krankheit ihres Sohnes sprechen, könnte man meinen, die beiden hätten eine medizinische Ausbildung. »Die Eltern machen das super«, lobt Lisa Fetzner – sie begleitete die Familie schon, als der Säugling, nur wenige Tage alt, auf die Intensivstation der Kinderklinik kam. Eine Darmverschluss-Operation hatte den normalerweise bei Säuglingen 1,8 Meter langen Darm auf nur noch 24 Zentimeter verkürzt. Nach vier weiteren Operationen, aber leider auch Rückschlägen ging es dann endlich bergauf.

Gerne unterstützen wir diesen Weg und die Arbeit der Fachkräfte für die Familien mit unserer Spende! Weitere Informationen erhalten Sie hier: Hilfe für kranke Kinder – die Stiftung Hoppe-Seyler-Straße 1 72076 Tübingen Tel. 07071 2981455 info@stiftung-fuer-kranke-kinder.de www.stiftung-fuer-kranke-kinder.de

Zu Hause kamen ganz andere Probleme auf die Eltern zu Philipp muss künstlich ernährt werden. Desinfizieren, Infusionswechsel, Einrichten eines Steril-Raumes, das alles muss bewältigt werden. Zwei Fachpflegekräfte helfen den Eltern, sich zu Hause mit der Pflege zurechtzufinden. Susanne und Max Müller bekamen vier Wochen lang eine intensive Schulung. Es wurde eine Apotheke ausfindig gemacht, die die Nahrung für Philipp herstellen und nach Hause liefern kann. Irgendwann, hoffen die Eltern, wird der kleine Patient normal essen können. Die Fachpflegekräfte bestärken die Eltern und machen Mut: »Es ist noch ein langer Weg, aber es ist möglich!«

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de

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RVM-AUSBILDUNGSAKADEMIE

Was hat ein Eierlauf mit einem Kunden-Kontakt zu tun? Das haben wir bei unserem Kunden-Kontakt-Kompetenz-Training im Rahmen der RVM-Ausbildungsakademie erfahren dürfen. Und natürlich nicht nur das.

haben wir verschiedene Aufgaben im Team oder in Gruppenarbeit bearbeitet und die Resultate anschließend präsentiert. Beispielsweise mussten wir das Wort »Dienstleistungsorientierung« definieren. Was hat ein Eierlauf mit dem Kundenkontakt zu tun?

Interne Schulungen der Ausbildungsakademie

keiten und Fertigkeiten erarbeitet und einzusetzen gelernt.

Wir, die Auszubildenden, werden bei RVM bereits ab dem ersten Lehrjahr für viele wichtige Geschäftsthemen vorbereitet. Zu Beginn unserer Ausbildung haben wir eine allgemeine Einführung in die große Welt der Versicherung bekommen. Wir wurden in den einzelnen Versicherungssparten geschult, und es gab auch die Möglichkeit, unsere bereits vorhandenen Kenntnisse in den wichtigsten Computerprogrammen zu vertiefen. Jetzt stand das Kunden-Kontakt-Kompetenz-Training an.

VVKI – der Persönlichkeitstest

Das Kunden-Kontakt-Kompetenz–Training – was ist das? Durch das Training sollten wir herausfinden, welche Eigenschaften für den Kundenkontakt wichtig sind, und diese Eigenschaften fördern und verinnerlichen. Denn im Dienstleistungssektor steht der Kontakt zum Kunden und vor allem seine individuelle Betreuung im Vordergrund. An vier verschiedenen Terminen haben wir theoretisch und praktisch unsere Fähig-

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VVKI steht für Verkaufs- und Vertriebskompetenz-Inventar. Durch diesen Test werden die wichtigsten persönlichen Kompetenzen im Kundenkontakt erfasst. Wir Auszubildenden haben am ersten Termin den Persönlichkeitstest ausgefüllt. So konnten wir etwas über unsere Persönlichkeit erfahren, und das Ausbildungsteam nutzte die Ergebnisse für individuelle Unterstützungsmaßnahmen. Jeder von uns hatte nach Auswertung des Profilbogens ein persönliches Gespräch mit der Referentin des Kunden-Kontakt-Kompetenz-Trainings. Ohne Theorie keine Praxis Die meisten Themen wurden in verschiedenen Theorieblöcken erarbeitet. Hierbei waren auch besonders wir Auszubildenden gefragt. Wir haben nicht nur der Referentin gespannt zugehört, sondern das Training auch aktiv mitgestaltet. Immer wieder

Ein eher lustiger Teil des Trainings war der Eierlauf. Aufgeteilt in die drei Ausbildungsjahre sind wir gegeneinander angetreten. Ziel war es, das rohe Ei sicher und in einer Top-Zeit durch den Parcours zu bringen. Uns stellte sich sofort die Frage, was ein rohes Ei mit dem Kundenkontakt verbindet. Wir haben gelernt, dass das Ei symbolisch für einen Kundenwunsch/Geschäftsvorgang steht und man seine Verantwortung dafür nicht verliert, nur weil man das rohe Ei weitergibt und nicht mehr in den eigenen Händen hält. Außerdem haben wir den Eierlauf wiederholt, sodass wir uns aufgrund unserer Erfahrungen aus der ersten Runde verbessern konnten. Fazit Insgesamt war das Kunden-Kontakt-Kompetenz–Training sehr spannend und abwechslungsreich. Wir haben viele neue Erfahrungen gesammelt und wichtige Kompetenzen für den Praxisbereich erworben. Wir sind sehr gespannt, wie sich unsere persönlichen Kompetenzen im Laufe der Ausbildungszeit weiterentwickeln und verändern, und freuen uns schon auf den ersten Kundenkontakt.

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de


RVM: IN EIGENER SACHE

Über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: · Frau Sonja Krambeer Leitung Kraftfahrtversicherung · Herrn Fedor Kuzenko Fachspezialist Mobility und Kfz-Spezialist · Frau Silvia Pimenta Lingg Sachbearbeiterin Finanz- und Rechnungswesen · Frau Ulrike Rieger Sachbearbeiterin · Frau Karin Schmauder Sachbearbeiterin Finanz- und Rechnungswesen Übernahme:

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de

Unsere Studenten der DHBW Stuttgart Jahrgang 2013 · Frau Carolina Göggel · Herr Christof Seeger · Frau Jasmin Weller haben im September 2016 ihre mündliche Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts (B.A.) erfolgreich bestanden, und wir freuen uns sehr, alle drei auch nach ihrem Studium bei uns zu haben. Jubiläen:

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de Layout & Satz Michael Soukop www.arcusmarketing.de Lektorat Dr. Thomas Pohl www.lektorat-pohl.de

am 21.11.2016 · Frau Birgit Mähr, 10 Jahre Gratulation und vielen Dank!

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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