RVM-AKTUELL 01/2022

Page 1

RVM-AKTUELL > I/2022

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

KRIEGSAUSSCHLUSS IN DER CYBER-VERSICHERUNG

> S. 03

DREI DINGE, DIE UNTERNEHMEN IM JAHR 2022 > S. 12 UNBEDINGT PRÜFEN SOLLTEN

DIE MEHRKOSTENFALLE IN DER BU-VERSICHERUNG

> S. 16


THEMEN DIESER AUSGABE

02 03 04 06 08 10 11 12 14 16 18 20 22 23 24 26 27 28 29 30 31

| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |

Editorial Kriegsausschluss in der Cyber-Versicherung Reform des Kaufrechts: Welche Änderungen gelten für den B2B-Bereich seit 1. Januar 2022? Außerbetriebnahme von Brandschutzanlagen Allianz Risk Barometer: Das Risiko Betriebsunterbrechung steht weiterhin an erster Stelle Fugenschäden: Absicherung trotz BGH-Urteil? Den demografischen Wandel erfolgreich managen Drei Dinge, die Unternehmen in 2022 unbedingt prüfen sollten Strafrechtliche Vorwürfe gegen Unternehmen infolge der EU-Whistleblowing-Richtlinie Mehrkosten-Versicherung als Ergänzung zur Ertragsausfall-Deckung Neu: Cyber-, Blackout- sowie Pandemie-Ausschlussklauseln in der Transport- und Verkehrshaftungs-Versicherung KFZ-Schäden international Betriebliche Altersvorsorge hogarenteplus Unison Steadfast und Intersure verkünden internationale Zusammenarbeit RVM-Gruppe erhält starken Zuwachs in Norddeutschland Die MLP-School of Finance Education bietet spannende Finanzbildungs-Seminare RVM: Wir stellen uns vor – Team Schaden Am 18. September 2021 war World Cleanup Day RVM-Sponsoring 2022: Mal ganz fern, mal ganz nah Pure Leidenschaft: Die beste Sportart der Welt – Basketball RVM: In eigener Sache

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser,

Kriege entstehen aus dem Scheitern, das Menschsein der anderen zu verstehen.

herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe von RVM-AKTUELL. Es sind schwere Zeiten. Die Corona-Krise ist im Angesicht des Ukrainekriegs in den Hintergrund gerückt. Viele Menschen in Deutschland und Europa nehmen Geflüchtete zu sich nach Hause auf und tragen in dieser Begegnung dazu bei, das Menschsein der anderen besser zu verstehen.

Dalai Lama

Auch in der Versicherungsbranche schlagen sich die Folgen des Ukrainekriegs nieder und es haben sich für viele Unternehmen neue Fragen hinsichtlich des Versicherungsschutzes ergeben. Auf einige davon gehen wir in dieser RVM-AKTUELL ein. Wir freuen uns, dass die RVM-Gruppe gewachsen ist. Auch darüber erfahren Sie mehr in dieser Ausgabe. Fundamental wichtig für die Versicherungswirtschaft ist die Beurteilung von Risiken. Wir präsentieren die wichtigsten Ergebnisse des Allianz Risk Barometers 2022. Und natürlich finden Sie noch viele weitere wertvolle Hinweise, Informationen und Anregungen für Ihre tägliche Arbeit rund um das Thema Versicherungsschutz und Finanzen. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre, einen schönen Sommer und allen Menschen ein friedliches Miteinander.

Michael Friebe

Erich Burth

PS: In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unsere neuen Sponsoring-Projekte vor.

02


KRIEGSAUSSCHLUSS IN DER CYBER-VERSICHERUNG

Der Ukrainekrieg Russlands sei eine Zeitenwende, hat Bundeskanzler Scholz das Geschehen eingeordnet. Sicherheitspolitik erlebt eine Renaissance und auch die Wirtschaft muss sich darauf einstellen, ins Visier von russischen Cyber-Angriffen zu gelangen. Wie steht es da um den Versicherungsschutz im Rahmen einer Cyber-Versicherung? Welche Auswirkungen hat die darin unter anderem vereinbarte Kriegsausschlussklausel?

Cyber-Kriminalität nimmt zu Cyber-Angriffe gegen Unternehmen nehmen weiterhin zu. Im vergangenen Jahr hat sich insbesondere die Zahl der Ransomware-Angriffe nahezu verdoppelt. Viele Unternehmen verfügen zwar bereits über eine Cyber-Versicherung, doch es stellt sich die Frage, ob diese auch dann leistet, wenn vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs der Angriff von russischen Hackern ausgeht. Vereinzelt haben Versicherer inzwischen schon verlauten lassen, dass sie die Kriegsausschlussklausel im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg womöglich für anwendbar halten – Cyber-Angriffe von russischen Hackern wären demnach nicht versichert. Die Kriegsausschlussklausel und der Ukrainekrieg Eine verbindliche Aussage, inwieweit die Kriegsausschlussklausel in der CyberVersicherung tatsächlich zur Anwendung kommt, lässt sich auch im Hinblick auf die jeweils vereinbarten Bedingungen nicht so einfach treffen. Der Hinweis, dass Deutschland keine Kriegspartei ist, könnte dabei unter Umständen helfen, da die Klausel darauf abstellt, Deutschland sei Kriegspartei und würde als solche zielgerichtet angegriffen. Darüber hinaus ist es fraglich, ob ein Cyber-Angriff über-

haupt als Kriegshandlung im Sinne dieser Klausel eingeordnet werden kann. Nach Einschätzungen aus der Rechtslehre bezieht sich diese vornehmlich auf physische Kriegsakte. Schließlich ist es bei Hacker-Angriffen zumeist kaum möglich, einen staatlichen Akteur und damit eine Kriegspartei als Verantwortlichen für den Angriff zu identifizieren, da die Herkunft solcher Angriffe normalerweise gezielt verschleiert wird. Aus diesen Gründen dürften es die Versicherer rechtlich vermutlich schwer haben, Leistungen aus der Cyber-Versicherung zu verweigern, indem sie die Kriegsausschlussklausel geltend machen, selbst wenn der Verdacht besteht, russische Hacker stehen hinter einem konkreten Cyber-Angriff. Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Angriffen Anders sieht es allerdings bei sogenannten Ransomware-Angriffen aus. Die damit verbundenen Lösegeldforderungen sind im Rahmen einer Cyber-Versicherung ja in der Regel versicherbar. Besteht hier fallbezogen der begründete Verdacht, dass das Lösegeld nach Russland fließt, werden Versicherer aufgrund der geltenden Wirtschaftssanktionen jedoch genau prüfen, ob sie überhaupt eine Zahlung leisten dürfen. In diesem Fall bestünde

für die Versicherer ansonsten die Gefahr, selbst auf einer Sanktionsliste zu landen. Fazit Auch wenn das vorliegende Drohszenario sicherlich noch diverse fachliche Diskussionen aufwerfen wird, ist nach heutigem Stand grundsätzlich davon auszugehen, dass Versicherer auch bei Cyber-Angriffen aus Russland ihre vertraglichen Leistungsverpflichtungen aus einer CyberVersicherung erfüllen. Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass die Versicherer in Deutschland, vergleichbar zu den neu verfassten Ausschlüssen der Lloyd‘s Market Association (LMA) „Cyber War and Cyber Operation Exclusion Clauses“, bedingungsseitig ebenfalls nachjustieren werden, um diesem schwer kalkulierbaren Risiko für die Zukunft Rechnung zu tragen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Cyber-Versicherung? Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Ihr Ansprechpartner: Thomas Clemens Tel. +49 7121 923-1159 clemens@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

03


REFORM DES KAUFRECHTS: WELCHE ÄNDERUNGEN GELTEN FÜR DEN B2B-BEREICH SEIT 1. JANUAR 2022? Für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, bringen neue gesetzliche Regelungen zum Kaufrecht einige erhebliche Veränderungen mit sich. Sie betreffen einerseits den Verbrauchsgüterkauf (B2C-Geschäft) und andererseits das allgemeine Kaufrecht (also auch das B2B-Geschäft). Einige der Änderungen im allgemeinen Kaufrecht stellen wir Ihnen vor.

Neuer Sachmangelbegriff (§ 434 BGB) Die wohl gravierendste Änderung im allgemeinen Kaufrecht ist die Neufassung des Sachmangelbegriffs. Anders als bisher reicht es für die Mangelfreiheit der Kaufsache nicht mehr aus, wenn die Sache einer von den Vertragsparteien vereinbarten Beschaffenheit (also den subjektiven Anforderungen) entspricht. Sie muss auch den objektiven, das heißt branchenüblichen Anforderungen genügen und mit den Montageanforderungen übereinstimmen. Eine Sache kann also mangelhaft sein, obwohl sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Zwar spielten objektive Anforderungen auch bisher schon eine Rolle für den Mangelbegriff. Dies galt aber nur, soweit keine Vereinbarung über die subjektive Beschaffenheit einer Sache getroffen worden war. Somit hatten Beschaffenheitsvereinbarungen in der Vergangenheit automatisch Vorrang. Dieser Vorrang greift in Zukunft nicht mehr. Es besteht eine Gleichrangigkeit von subjektiven und objektiven Anforderungen. Beim neuen Sachmangelbegriff kommt es also einerseits auf die Vereinbarung der Parteien an. Den subjektiven Anforderungen entspricht die Sache dann, wenn sie (kumulativ): ž die vereinbarte Beschaffenheit hat, ž sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ž und mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

04


REFORM DES KAUFRECHTS: WELCHE ÄNDERUNGEN GELTEN FÜR DEN B2B-BEREICH SEIT 1. JANUAR 2022?

Den objektiven Anforderungen entspricht die Sache, wenn sie andererseits: ž sich für die gewöhnliche Verwendung

eignet,

seinen Lieferanten auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Lieferung begrenzt. Diese Höchstgrenze der Ablaufhemmung von fünf Jahren entfällt nunmehr ersatzlos.

ž eine Beschaffenheit aufweist, die bei

Sachen derselben Art üblich ist und vom Käufer erwartet werden kann, ž verpackt ist und mit dem Zubehör und Anleitungen übergeben wird. Zudem muss die Sache auch den Montageanforderungen entsprechen. Das bedeutet: ž Eine Montage (soweit erforderlich) muss

sachgerecht durchgeführt worden sein. ž Eine unsachgemäße Montage darf nicht durch den Verkäufer erfolgt sein oder auf einem Mangel der Montageanleitung beruhen. Wer die objektiven Anforderungen einhalten will, muss laufend überprüfen, ob seine Produkte (noch) der (branchen- und produkt-)üblichen Beschaffenheit entsprechen. Können oder sollen keine Änderungen an Waren vorgenommen werden, empfiehlt es sich, die Eigenschaften oder das Fehlen von Eigenschaften der Sache in Form von Beschaffenheitsvereinbarungen bzw. negativen Beschaffenheitsvereinbarungen festzuhalten, um Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu verhindern. Im B2C-Bereich sind die strengen Voraussetzungen des § 476 BGB zu beachten.

Hersteller/Lieferanten können jetzt von ihren unternehmerischen Käufern, die die Waren weiterverkaufen, ohne zeitliche Begrenzung wegen Mängeln und auf Aufwendungsersatz in Anspruch genommen werden. Fazit Unternehmen ist anzuraten, ihr Produktangebot, ihre Vertragsmuster und AGB unter Hinzuziehung unternehmensinterner Rechtsabteilungen und/oder spezialisierter Rechtsanwälte an die geänderte Rechtslage anzupassen. Dies gilt insbesondere für klassische Kaufverträge im Hinblick auf den neuen Sachmangelbegriff.

Lieferantenregress Bisher wurde gemäß § 445b Abs. 2 S. 2 BGB der Ablauf der Verjährung von Rückgriffsansprüchen des Verkäufers gegen

Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-1237 danyi@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

05


AUSSERBETRIEBNAHME VON BRANDSCHUTZANLAGEN

Brandschutzanlagen sind oft ein wesentlicher Baustein im betrieblichen Schutzkonzept. Sie ermöglichen es, Brände zu entdecken und zu löschen. Zahlreiche Schadenfälle zeigen, dass sie Betriebe im Brandfall vor hohen Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden oder sogar dem Totalverlust bewahren können. Müssen sie zu Wartungs- und Reparaturzwecken oder zum Beheben einer Störung außer Betrieb genommen werden, ist einiges zu beachten.

Arten und Bedeutung von Brandschutzanlagen Zu den Brandschutzanlagen gehören Brandmeldeanlagen, die verschiedenen Arten von Löschanlagen wie Schaum-, Sprinkler-, Sprühwasser-, Wassernebel-, Gas- und Pulverlöschanlagen, aber auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Anlagen zur Erkennung, Ausschleusung und Löschung von Funken. Damit sie im Ernstfall ihre Aufgabe zuverlässig und wirksam erfüllen können, müssen sie jederzeit funktionstüchtig sein. Notwendig sind turnusgemäße Wartungen und Instandhaltungen, die oftmals mit Reparaturen verbunden sind. Die betreffenden Arbeiten sollten nur von einem für das jeweilige System anerkannten Fachbetrieb durchgeführt werden, am besten vom ursprünglichen Errichterbetrieb. Für die Dauer der Arbeiten müssen die Anlagen außer Betrieb genommen werden – ein sehr heikler Umstand, denn nicht nur sind dann sicherheitstechnisch relevante Systeme außer Funktion, sondern von den im Zuge der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallenden Tätigkeiten geht oft selbst eine Brandentstehungsgefahr aus, etwa durch Trennschneiden, Schweißen oder Löten. Ganz wichtig ist deshalb, dass der Zeitraum von der Außerbetriebnahme bis zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft möglichst eingegrenzt und der genaue, reibungslose Ablauf der Arbeiten gut vorgeplant wird. Dies umfasst die Zeit vor, während und nach der Außerbetriebnahme. In aller Regel werden Brandschutzanlagen aufgrund konkreter Anforder-

06


AUSSERBETRIEBNAHME VON BRANDSCHUTZANLAGEN

derungen aus einer behördlichen Bauoder Nutzungsgenehmigung oder auf Verlangen des Feuerversicherers installiert. Anforderungen des Baurechts Baurechtlich erforderliche Brandschutzanlagen spielen eine wichtige Rolle, die allgemeinen Brandschutzziele der Bauordnung zu erreichen. Sie sind Bestandteil der Baugenehmigung und der Nutzungszulassung der baulichen Anlage und müssen dauerhaft funktionsfähig erhalten werden, um den sicheren Betrieb der baulichen Anlage zu gewährleisten. Ihre Außerbetriebnahme schränkt die Nutzungsgenehmigung ein, sodass zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Wichtig: Bauordnungsrechtlich notwendige Brandschutzanlagen, insbesondere Brandmeldeanlagen, dürfen deshalb nur mit Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde außer Betrieb genommen werden. Der Ausfall muss durch geeignete und risikogerechte Maßnahmen kompensiert werden, die zwischen Bauherrn bzw. Betreiber der baulichen Anlage, Brandschutzsachverständigem, Brandschutzbeauftragtem, Fachbauleiter Brandschutz und der zuständigen Brandschutzdienststelle unter Berücksichtigung der Schutzziele der Bauordnung abgestimmt werden müssen. Der Sachversicherer ist einzubeziehen. Während der gesamten Dauer der Außerbetriebnahme muss sichergestellt sein, dass die Kompensationsmaßnahmen eingehalten werden. Anforderungen der Sachversicherung Die Sachversicherung setzt ohne be-

sondere Nachkontrolle voraus, dass der Versicherungsnehmer von sich aus alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einhält, also auch den für ihn relevanten Bestimmungen und Anforderungen des Baurechts nachkommt. Dabei handelt es sich um eine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag heraus, eine sogenannte vertragliche Obliegenheit. Bei Nichteinhaltung hat der Versicherer im Schadenfall unter Umständen die Möglichkeit, die Entschädigung zu kürzen. Der Versicherer kann zu Brandschutzanlagen auch individuelle Vereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer treffen. Die relevanten Anlagen werden dann im Versicherungsschein aufgeführt, Prüfmethoden und -zyklen werden formuliert, außerdem wird das Verhalten bei Störungen und Außerbetriebnahmen geregelt. Auch dies sind dann vertragliche Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer einzuhalten hat. Für den Fall der Außerbetriebnahme und die anschließende Wiederinbetriebsetzung gibt es Formulare zur Anzeige von Art und Dauer der Funktionsbeeinträchtigung sowie Checklisten für Kompensationsmaßnahmen. Dort sind Informationspflichten (z. B. Benachrichtigung von Versicherern, Feuerwehr, Beschäftigten, Fremdpersonal), Verhaltensregeln (z. B. Rauchverbot, Schließen der Brandschutztüren, Erlaubnisscheinverfahren für Reparaturarbeiten) und in Abhängigkeit von der Gefährdung besondere Vorkehrungen (z. B. Brandsicherheitswache) aufgeführt. In letzter Konsequenz kann es auch erforderlich wer-

den, dass ein Betriebsbereich vorübergehend stillgelegt wird. Fazit Die Außerbetriebnahme von Brandschutzanlagen bedarf der Abstimmung mit dem Feuerversicherer und gegebenenfalls weiteren Instanzen. Ist dies in Ihrem Betrieb erforderlich, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Wir unterstützen jederzeit gerne.

Ihr Ansprechpartner: Axel Fiebig Tel. +49 7121 923-1131 fiebig@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

07


ALLIANZ RISK BAROMETER: DAS RISIKO BETRIEBSUNTERBRECHUNG STEHT WEITERHIN AN ERSTER STELLE

Egal ob durch Feuer, Cyber-Kriminalität, Lieferengpässe oder Naturkatastrophen verursacht – nach wie vor fürchten deutsche Unternehmer laut dem Allianz Risk Barometer am meisten das Risiko einer Betriebsunterbrechung. Neu unter den Top Ten sind außerdem Qualitätsmängel.

Für das Risk-Barometer wurden 2650 Experten aus 89 Ländern befragt. Auf die Frage nach den größten Risiken waren drei Antworten möglich. Die Prozentzahl gibt die jeweils prozentuale Anzahl der Antworten wieder. Risiko Nummer eins: Betriebsunterbrechung Schon in den vergangenen Jahren war für 50 bzw. 55 Prozent der Befragten die „Betriebsunterbrechung“ das meist gefürchtete Risiko in Unternehmen. In diesem und im letzten Jahr hat sich gezeigt, wie gravierend sich die Abhängigkeit von Lieferketten auf die Produktion auswirkt. Als die Wirtschaft nach der Corona-Ruhe wieder weltweit aufgewacht ist, hat die hohe Nachfrage erst einmal zu Preissteigerungen und Lieferengpässen geführt. Zudem ist die Pandemie noch nicht zu Ende, und so sind sowohl Lieferanten als auch Produzenten weiterhin zeitweilig und kaum voraussehbar in ihren Kapazitäten eingeschränkt. Der Euler Hermes Global Trade Report pro-

08

gnostiziert, dass die Pandemie noch bis in die zweite Hälfte des Jahres 2022 potenziell Lieferkettenprobleme verursachen wird. Und der Unfall des Container-Schiffs „Ever Given“ hat wieder einmal auf das Nadelöhr Suezkanal aufmerksam gemacht und gezeigt, wie verletzlich die europäische Wirtschaft durch ihre Abhängigkeiten tatsächlich ist. Risiko Nummer zwei: Cyber-Kriminalität Zu den Bedrohungen aus dem physisch realen Wirtschaftsraum kommt eine weitere Bedrohung aus der digitalen Welt hinzu: Cyber-Kriminalität. Weltweit landete die Cyber-Kriminalität mit 57 Prozent als größte Bedrohung übrigens auf dem ersten Platz, in Deutschland mit 50 Prozent auf dem zweiten Platz. Hierzulande gab es einige spektakuläre Angriffe auf die öffentliche Verwaltung, auf einen Versicherer und auf eine Elektronikmarktkette. Weltweit hat der Angriff auf einen US-amerikanischen Pipe-

linebetreiber Aufmerksamkeit geweckt. Der Einsatz von Verschlüsselungssoftware zur Lösegelderpressung ist für Kriminelle mit relativ geringem monetären und technischen Aufwand zu leisten und insofern für diese ein attraktives Modell. Es folgen: Naturkatastrophen und Klimawandel Auf Platz drei im Ranking stehen die Naturkatastrophen mit 30 Prozent, im Vorjahr waren es noch 15 Prozent. 2021 hat deutlich gemacht, wie sehr man auch in Deutschland mit deren gravierenden Auswirkungen rechnen muss – die Katastrophe im Ahrtal dürfte sich ins kollektive Gedächtnis eingegraben haben. Weltweit rechnen die Rückversicherer für 2021 allein mit versicherten Schäden in Höhe von über 100 Milliarden US-Dollar, die vierthöchsten Schäden in deren Geschichte. Viele Schäden sind auf sogenannte regional begrenzte Sekundärgefahren zurückzuführen, beispielsweise Starkregen, Überschwemmungen, Gewitter etc.


ALLIANZ RISK BAROMETER: DAS RISIKO BETRIEBSUNTERBRECHUNG STEHT WEITERHIN AN ERSTER STELLE

Zahlreiche Naturkatastrophen sind untrennbar mit dem Klimawandel verbunden. Dieser rangiert mit 21 Prozent nun auf Rang vier – nahezu eine Verdoppelung zu 2021 mit 12 Prozent. Risiken sehen hier die Unternehmen in zweifacher Hinsicht: Einerseits darin, unmittelbar beispielsweise von Unwettern betroffen zu werden und Schäden am Unternehmenseigentum zu erleiden, andererseits aber auch darin, dass die infolge des Klimawandels notwendige unternehmerische Neuausrichtung Probleme verursacht und dass möglicherweise gerichtliche Klagen drohen mit dem Vorwurf, keine ausreichenden klimaschützenden Maßnahmen zu ergreifen. Pandemierisiko jetzt auf Platz acht Die Angst vor einer Pandemie teilen 2022 nur noch 13 Prozent der deutschen Unternehmen – dieses Risiko ist auf Rang acht abgerutscht, im Vorjahr war es mit 21 Prozent noch auf dem dritten Platz. Das Ergebnis überrascht, hängt aber vielleicht

auch damit zusammen, dass die Umfrage vor der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante durchgeführt wurde. 80 Prozent der Unternehmen sehen sich für eine künftige Pandemiewelle gut gewappnet. Das ist in Anbetracht der Tatsache, dass auch Pandemien zu den Naturkatastrophen zählen und in ihren Auswirkungen dementsprechend schwierig zu prognostizieren sind, eine optimistische Grundhaltung. Neu unter den Top Ten: Produktrückruf, Qualitätsmanagement, Serienfehler Neu in den Top Ten ist das Risiko „Produktrückruf, Qualitätsmanagement, Serienfehler“. Zwölf Prozent der deutschen Befragten gaben dieses Risiko als wichtig an, weltweit waren es nur sechs Prozent. Möglicherweise spielt die Reform des Kaufrechts zum 1. Januar 2022 in Deutschland eine Rolle (siehe dazu den Beitrag „Reform des Kaufrechts“ in der vorliegenden Ausgabe der RVM-AKTUELL). Sicherlich ist die Situation in Unternehmen nach den wirt-

schaftlich schwierigen Pandemiejahren ohnehin angespannt und Produktionsfehler können große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Fazit Zwar bleibt nach Einschätzungen deutscher Unternehmen die Betriebsunterbrechung Risiko Nummer eins, doch sind auch die im Ranking nachfolgenden Risiken unmittelbar mit dem einer Betriebsunterbrechung verbunden. Viele dieser Risiken sind versicherbar – allerdings ist eine genaue Prüfung und gute Beratung in den aktuellen Zeiten des Wandels notwendig. Wenn Sie Ihre Risiken identifizieren und absichern möchten, ist RVM Ihr Partner. Rufen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

09


FUGENSCHÄDEN: ABSICHERUNG TROTZ BGH-URTEIL?

Letzten Oktober urteilte der BGH, dass ein Nässeschaden durch undichte Silikonfugen nicht als versichertes Ereignis der Gefahr Leitungswasser angesehen werden kann, wenn das Wasser durch undichte Fugen zwischen die Duschwanne und die angrenzende Wand gelangt. Daraus ergeben sich Fragen. Die wichtigsten wollen wir Ihnen an dieser Stelle beantworten.

Was sind Fugenschäden? Von Fugenschäden spricht man, wenn Wasser durch undichte Fugen – bspw. zwischen Duschwanne und angrenzender Wand – gelangt und einen Nässeschaden verursacht. Mit der Zeit kann so ein erheblicher Schaden entstehen, denn häufig wird die Nässe erst spät bemerkt und hat über die Zeit kontinuierlich die Bausubstanz beschädigt. Weshalb werden Fugenschäden jetzt von vielen Versicherern ausgeschlossen? Durch das Urteil des BGH, bei dem es um einen Streitwert von ca. 18.000 EUR ging, sind entsprechende Ablehnungen in Zukunft rechtlich begründet. Deshalb sollte man davon ausgehen, dass derartige Schäden nur noch übernommen werden, wenn diese Absicherung ausdrücklich in den Bedingungen aufgeführt wird.

schieden, dass Fugenschäden nicht zur Deckung Leitungswasser zählen. Wichtig ist nun also, dass in den Versicherungsbedingungen die Fugenschäden entweder explizit aufgelistet sind oder dass bei den Nässeschäden ein entsprechender Hinweis hinterlegt ist. Was ist mit meinem RVM-Rahmenvertrag? Sollten Sie Ihre Gebäude-Versicherung über einen unserer speziell für RVM ausgearbeiteten Rahmenverträge abgesichert haben, können Sie beruhigt sein, denn dort haben wir in unseren neuesten Tarifwerken die oben beschriebenen Fugenschäden mitversichert. Sofern Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag zu den genannten Rahmenverträgen gehört oder ob das aktuelle Tarifwerk hinterlegt ist, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen das für Sie. Fazit

Sind Fugenschäden generell mitversichert oder ausgeschlossen? Aufgrund der Vielzahl an Versicherern und entsprechend vielen Bedingungswerken mit verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten kann die Frage nicht pauschal mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Auch Gerichte waren in der Vergangenheit oftmals unterschiedlicher Meinung, ob ein Schaden abgesichert ist oder nicht. Bis Oktober 2021 haben die Gerichte je nach Argumentationsbasis und vorliegendem Fall einen Fugenschaden an beispielswiese der Badewanne der Gefahr Leitungswasser zugerechnet oder auch nicht. Doch mit dem Urteil vom 20. Oktober 2021 hat der Bundesgerichtshof ent-

10

Zu den Fugenschäden existiert nun ein BGH-Urteil, auf das sich die Versicherer berufen können. Dennoch bestehen Möglichkeiten, diese Gefahr abzusichern. Da Fugenschäden nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind, sollten Sie – gerne auch über uns – in Erfahrung bringen, ob Sie diese versichert haben. Auch wenn Sie noch anderweitige Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Das Privatkundenteam steht Ihnen selbstverständlich immer gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Simon Friebe Tel. +49 7121 923-1114 sfriebe@rvm.de


DEN DEMOGRAFISCHEN WANDEL ERFOLGREICH MANAGEN

Was macht einen attraktiven Arbeitsplatz aus? Bei einer StepStone-Befragung 2020 nahmen flexible Arbeitszeiten den zweithöchsten Stellenwert ein. Im Wettbewerb um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Unternehmen gewinnen, die sich deren geänderten Lebensentwürfen stellen und ihnen mit geeigneten Angeboten begegnen. Zumal der demografische Wandel auch eine alternde Belegschaft mit sich bringt. Und auch hier sind Unternehmen gefordert, mit einem Demografiemanagement die besten Lösungen für sie und für die Beschäftigten zu finden.

Herausforderung: alternde Belegschaften Es wird zunehmend wichtiger, älter werdende Belegschaften langfristig gesund, motiviert und produktiv im Unternehmen zu halten. In erster Linie denken Unternehmen bei einer alternden Belegschaft an hohe Kosten, weil Altersteilzeitregelungen nicht mehr wie früher von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Aufstockungsbeträge zum Gehalt bzw. zur gesetzlichen Rentenversicherung machen solche Lösungen teuer. Eine höhere Rate von Fehltagen älterer Beschäftigter verursacht Verluste von Produktivität, die allein von Unternehmen getragen werden. Unternehmen müssen ihre alternde Belegschaft genau betrachten und sich einige Fragen stellen: ž Wie viele Mitarbeitende sind körperlich bis zum Rentenbeginn uneingeschränkt leistungsfähig? ž Wie viele Mitarbeitende sind bis zum Rentenbeginn voll motiviert bei der Arbeit? ž Für welche Mitarbeitenden wäre eine

frühzeitige Ersatzeinstellung wünschenswert. Lösung: Demografiemanagement Mit einem Demografiemanagement können die Kosten für attraktive Lösungen zu einem großen Teil durch die Beschäftigten mitfinanziert werden. Dabei können u. a. Wertkontenmodelle mit flexiblen Finanzierungsbausteinen eine effektive Rolle spielen. Bonuszahlungen als Finanzierungsbaustein sind für die Mitarbeiter sowohl aus steuerlicher Sicht als auch bezüglich gesetzlicher Rentenerhöhung mit Vorteilen verbunden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind Wertkonten der zentrale Baustein, mit denen Unternehmen wertvolle Informationen über die individuellen Ziele der Beschäftigten vor Rentenbeginn erhalten. Frühzeitiges Planen und proaktives Agieren führen bei allen Beteiligten zu zielführenden Lösungen. Mit einem Demografiemanagement werden auf Basis einer Potenzialanalyse Themen wie Demografie, Gesundheit, Führung, flexible Arbeitszeit, Vorruhe-

stand und betriebliche Zusatzleistungen ganzheitlich verknüpft, sodass Anforderungen und Bedürfnisse von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden berücksichtigt werden. Dabei können Kombinationen aus verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zielführender sein als eine bislang etablierte Lösung im „Gießkannen-Prinzip“ für alle Mitarbeiter. Fazit Die Lebensentwürfe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind sehr unterschiedlich. Wenn Sie als Unternehmen agieren können und nicht reagieren müssen, bleiben Sie ein innovatives Unternehmen. Ein Demografiemanagement wird Sie dabei unterstützen. Sie sind an diesen Themen interessiert? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-1156 maier@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

11


DREI DINGE, DIE UNTERNEHMEN IM JAHR 2022 UNBEDINGT PRÜFEN SOLLTEN

Die Weltwirtschaft wollte sich 2022 eigentlich erholen. Doch das aktuelle Jahr wird für alle erneut zu einer Herausforderung. Nach oder neben Corona wird der Ukrainekrieg dafür sorgen, dass vieles nicht mehr so sein wird, wie es einmal war. Absehbar sind Lieferengpässe, steigende Energiepreise, Inflation und eine Zinswende. Mit den richtigen Vorkehrungen können Unternehmen dennoch erfolgreich durch 2022 kommen. Hier drei Experten-Tipps, die Ihnen dabei helfen können.

Vertrauen ist gut, Wissen ist besser – auch bei langjährigen Kundenbeziehungen Wie kommen Ihre Kundinnen und Kunden und Ihre Lieferanten mit den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurecht? Klar, langjährige und vor allen Dingen bisher gute Geschäftsbeziehungen möchte man aufrechterhalten, möglicherweise ist man auch mal zu Zugeständnissen bereit, toleriert beispielsweise einen späteren Zahlungseingang. Man kennt sich und will auch gemeinsam durch schlechtere Zeiten gehen. Blindes Vertrauen ist hier allerdings kein guter Ratgeber. Neben subjektiven Erfahrungen mit dem Kunden sollten objektive Risikosichtweisen in die Entscheidung eingebunden werden. Hierfür stehen zahlreiche Dienstleister mit einem breiten Angebot an Wirtschaftsinformationen zur Verfügung. In Zeiten von Sanktionsmaßnahmen gilt es zudem, auch betroffene Geschäftspartner näher unter

12

die Lupe zu nehmen. Servicedienstleister prüfen hier alle relevanten Sanktionslisten und ermitteln trennscharfe Ergebnisse. Riskieren Sie keine Zahlungsausfälle, die Sie nur schwer verkraften können Verlassen Sie sich in diesen unsicheren Zeiten nicht auf Ihre Erfahrungen aus der Vergangenheit: „In meiner ganzen Berufserfahrung habe ich kein einziges Mal ein Schiff in Seenot gesehen. In all meinen Jahren auf See bin ich niemals schiffbrüchig gewesen, und niemals war ich in einer Situation, die drohte in irgendeiner Art von Desaster zu enden“, sagte einst Edward John Smith, Kapitän der Titanic. Was dann 1912 passierte, ist jedem bekannt. Das aktuelle Risikoumfeld ist ständig neu zu bewerten. Entscheiden Sie, welche Risiken Sie in Bezug auf Ihre Kunden bereit sind ein-

zugehen, und prüfen Sie, ob das Kreditrating ausreicht. Legen Sie ein maximales Kreditlimit fest und bestimmen Sie die Frist für das Mahnwesen bei Überschreitung der Zahlungsziele. Kein Zögern bei ausstehenden Zahlungen. Professioneller wird es unter Einbindung einer Kreditversicherungslösung: Sie profitieren von der Erfahrung des Versicherers und dem Wissen um die Zahlungserfahrung anderer Lieferanten Ihres Kunden. Diese Bonitätsbewertung mündet in der Vergabe von Kreditlimiten, für die der Versicherer Deckungsschutz bietet. Zahlt der Schuldner, ist alles gut. Verzögert sich die Zahlung oder wird der Auftraggeber sogar zahlungsunfähig, tritt der Versicherer ein und entschädigt den Ausfall. Versicherbar sind Einzelforderungen (Single Risk), Ausschnitte aus dem Kundenstamm (Multi-Buyer-Lösungen) oder Gesamtportfolios.


DREI DINGE, DIE UNTERNEHMEN IM JAHR 2022 UNBEDINGT PRÜFEN SOLLTEN

Alles wird teurer, auch Geld – die Zinsen steigen. Prüfen Sie zusätzliche Liquiditätsquellen für einen gesunden Finanzierungsmix Die Wirtschaft steht vor einem raschen und tiefgreifenden Wandel. Die Zeiten des billigen Geldes und der planbaren Warenverfügbarkeit neigen sich dem Ende zu. Die Corona- und die RusslandUkraine-Krise sorgen für steigende Preise, höhere Zinsen und unsichere Lieferketten. Die Folgen sind ein zunehmender Kapital- und Liquiditätsbedarf. Es stellt sich die zentrale Frage, wie das Kapital und die Liquidität diversifiziert und gesichert finanziert werden können. Die Wirtschaft konnte bisher auf eine günstige Finanzierung und konstante Lieferketten bauen. Somit haben sich JIT (Just-in-Time) und JIS (Just-in-Sequence) etabliert. Lagerbestände und dafür nötiges Kapital wurden stark reduziert. Die anhaltende Corona- und erst recht die Russland-Ukraine-Krise führen zu geänderten Produktionskapazitäten, sinkender Warenverfügbarkeit und fragilen Lieferketten. Gegenläufig wird teurer eingekauft und Warenbestände müssen vorgehalten werden – bei steigendem Finanzierungsbedarf. Zusätzlich verschuldeten sich die Firmen durch Staatshilfen. Die logische Konsequenz in den Geschäftsbüchern: Die Bilanzen werden sich verlängern, die Kennzahlen

verschlechtern sich und die Ausgangslage für das nächste Kreditgespräch ist schlechter als zuvor. Die zu erwartende Entwicklung: ž Staatshilfen müssen zurückgeführt und gegebenenfalls umgeschuldet werden – neben dem steigenden Kapitalbedarf durch erhöhte Lagerbestände, höhere Rohstoff- und steigende Energiepreise. ž Die Vorgaben für Banken durch BASEL IV (bis 2023 umzusetzen) werden sich auf die Kapitalanforderung der Banken und somit auf die Kreditvergabe an den Kunden auswirken. All das im Umfeld generell steigender Zinsen. ž Zähe Verhandlungen mit Lieferanten um längere Zahlungsziele und in der anderen Richtung Gespräche mit Kundinnen und Kunden über kürzere Zahlungsziele sind zu erwarten. Jeder wird versuchen, den „Schwarzen Peter der Finanzierung“ weiterzugeben. Wichtig in dieser dynamischen und unsicheren Zeit ist eine gesicherte Liquiditätsbasis. Unabhängigkeit und Diversifikation sind die Stichworte. Factoringinstitute vereinen die Bankenunabhängigkeit und den Multi-SourceAnsatz der strategischen Finanzierung. Somit bieten diese die idealen Voraussetzungen dafür: Die bestehenden Forderungen werden verkauft. Das Eigen-

tum und das Forderungsausfallsrisiko gehen auf den Factor über. Dem Unternehmen steht sofort Liquidität zur Verfügung: Cash is King. Neben dem schnellen Liquiditätszufluss steigt die Unternehmensbewertung durch bessere Bilanzkennzahlen und in der Folge verbessern sich die Kapitalkosten. Mit dieser zusätzlichen Liquidität kann es ein Wettbewerbsvorteil sein, sowohl auf der einen Seite seinen Kunden längere Zahlungsziele zu bieten als auch auf der anderen Seite Einkaufsvorteile zu nutzen und die Verbindlichkeiten schneller auszugleichen. Nutzen Sie unser Know-how für Ihre Optimierung oder Neuausrichtung im Credit-Management.

Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel. +49 7121 923-1255 krasovc@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

13


STRAFRECHTLICHE VORWÜRFE GEGEN UNTERNEHMEN INFOLGE DER EU-WHISTLEBLOWING-RICHTLINIE

Der Fall Edward Snowden hat die Menschen weltweit für den Wert sensibilisiert, den Whistleblower in einer demokratischen Gesellschaft haben. Diese Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bringen den Mut auf, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken. Deshalb sollen sie vom Gesetzgeber vor Konsequenzen und Repressalien wie einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung geschützt sein. Wenn Unternehmen dies nicht beachten, drohen ihnen strafrechtliche Sanktionen.

Das EU-Parlament hat aus diesem Grunde die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie:

ž Verstöße aufdecken und unterbinden ž Rechtsdurchsetzung verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgebende wirksam vor Repressalien geschützt werden ž Hinweisgebende können weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden Wann wird die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt? Die Umsetzung in deutsches Recht hätte bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen sollen, doch die Bundesregierung hat die Frist ohne ein entsprechendes Gesetz verstreichen lassen. Die Parteien der Ampel-Koalition haben sich in ihrem Koalitionsvertrag allerdings darauf geeinigt, die Richtlinie „rechtssicher und praktikabel“ umzusetzen und über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinauszugehen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz am Ende tatsächlich aussieht, wann es umgesetzt wird und welche Punkte es beinhaltet. Bis dahin können sich Beschäftigte direkt auf die EU-Richtlinie berufen, sodass Whistleblower aktuell nicht schutzlos sind.

14


STRAFRECHTLICHE VORWÜRFE GEGEN UNTERNEHMEN INFOLGE DER EU-WHISTLEBLOWING-RICHTLINIE

Welche Unternehmen sind von der Richtlinie betroffen? Unternehmen ab 50 Beschäftigten, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen EU-weit künftig sichere, interne Meldekanäle für Hinweisgebende bereitstellen. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt diese Pflicht schon seit Ende 2021, für Unternehmen zwischen 50 und 250 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Welche Art von Hinweisen ist konkret geschützt? Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Compliance-relevanten Missständen mit Bezug auf EURecht, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produktund Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz. Die EU ermuntert die nationalen Gesetzgeber jedoch, diesen Anwendungsbereich im Rahmen der nationalen Gesetze zu erweitern, also beispielsweise die Richtlinie auch auf Verstöße gegen deutsches Recht auszuweiten. Welche Sanktionen gibt es? In der EU-Richtlinie sind auch Sanktionen vorgesehen. So müssen Unternehmen, die das Melden von Missständen behindern oder zu behindern versuchen, mit Strafen rechnen. Glei-

ches gilt, wenn Unternehmen die Identität der Hinweisgebenden nicht vertraulich behandeln. Ebenso sollen Vergeltungsmaßnahmen gegen sie geahndet werden. Wie diese Sanktionen ausfallen werden, ist Sache der nationalen Gesetzgeber. Auch hier wird es erst eine konkrete Antwort geben, wenn die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. Für juristische Personen des öffentlichen Sektors gelten allerdings jetzt schon konkrete Vorgaben. So sind diese seit dem 18. Dezember 2021 verpflichtet, interne Meldesysteme für Whistleblower einzurichten. Welche Versicherungslösung gibt es für Unternehmen? Die EU-Whistblowing-Richtlinie schützt Hinweisgebende und zielt darauf ab, dass mehr Compliance-Verstöße aufgedeckt werden. Das kann dazu führen, dass sich Unternehmen häufiger dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Compliancerelevante Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Unternehmensvorschriften begangen zu haben. Sofern einem Unternehmen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird, ist es mit dem Straf-Rechtsschutz für Unternehmen optimal abgesichert. Haben Sie Fragen zu dieser Versicherung? Oder wünschen Sie ein Angebot hierzu? Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

15


MEHRKOSTEN-VERSICHERUNG ALS ERGÄNZUNG ZUR ERTRAGSAUSFALL-DECKUNG

Die Existenz eines Unternehmens wird von immer mehr Gefahren und Risiken bedroht. Neben den weitgehend unversicherbaren politischen und wirtschaftlichen Risiken nehmen die klassisch versicherbaren Gefahren und Risiken in ihren Ausprägungen und Eintrittshäufigkeiten immer mehr zu. Die Absicherung von Unterbrechungsrisiken, welche nicht selten auch mit erheblichen Mehrkostenschäden einhergehen, ist wichtiger denn je.

Zu den immer schon existenzbedrohenden Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines Luftfahrzeugs gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gefahren und Risiken mit zunehmend existenzbedrohendem Potenzial, über deren Absicherung ein Risk-Manager zu entscheiden hat – man denke nur an Schäden durch Überschwemmung, Sturm/Hagel, Erdbeben, Lawinen oder auch an schwere technische Risiken rund um die immer komplexer und teurer werdenden Produktionsanlagen (Stichwort: Maschinenbruch). Alle diese Gefahren und Risiken können Auslöser und Ursache von erheblichen Sachschäden sein, die die Wirtschaftsleistung eines Unternehmens für sehr lange Zeit entweder erheblich beeinträchtigen oder gänzlich unterbrechen können. Im Falle, dass der Betrieb aufgrund eines in der Sach-Deckung versicherten Sachschadens auch keinen Ertrag mehr erwirtschaften kann, fehlen die dringend benötigten Gelder zur Deckung der Fixkosten und nicht zuletzt auch die nicht erwirtschafteten Gewinne innerhalb einer vorher festgelegten Zeit (der sogenannten Haftzeit). Betriebsunterbrechungs-Versicherungen (sogenannte BU-Deckungen) zählen daher nicht ohne Grund zu den wichtigsten Absicherungen für Firmenkunden. Es macht also allen Sinn, sich mit diesen zu den Sachdeckungen (Feuer/EC- und Maschinen-Versicherung) ergänzenden Deckungsformen eingehend zu beschäftigen, und man darf sicher behaupten, dass sie in keiner modernen Risiko-Absicherungsstrategie fehlen dürfen.

16


MEHRKOSTEN-VERSICHERUNG ALS ERGÄNZUNG ZUR ERTRAGSAUSFALL-DECKUNG

Wo liegt nun das Problem? Wie bereits erwähnt, erstattet eine BUDeckung die schadenbedingt fortlaufenden Fixkosten, die Löhne und Gehälter sowie die verlorengegangenen Gewinne sowohl bei einer Betriebsbeeinträchtigung (schadenbedingter Minderertrag) als auch bei einem kompletten Betriebsstillstand – wobei vollständige Betriebsstillstände glücklicherweise seltener vorkommen als schadenbedingte Betriebsbeeinträchtigungen. Sehr viel häufiger geschieht es, dass sich versicherte Gefahren „nur“ an Teilbereichen der Produktionsanlagen oder an einzelnen Betriebsstätten verwirklichen. Deren Ausfall beeinflusst dann auch nur einen Teil der gesamten Wertschöpfungskette eines industriellen Unternehmens. Wenn so ein Fall von Teil-Beeinträchtigung eintritt – wenn also ein BU-versicherter Betrieb trotz eingetretener Sachschäden noch mit verminderter Leistung weiterarbeiten kann –, können Betriebszustände folgen, die unter bestimmten Umständen zu nicht versicherten Mehrkosten führen.

– wenn auch vielleicht mit Einschränkungen. Ein BU-Versicherer, der am Ende des Tages die negativen Auswirkungen einer schadenbedingten Minderleistung auf die GuV des betroffenen Unternehmens ausgleichen muss, wird alle Aktivitäten, die zu Mehrkosten führen, mit Argusaugen überwachen und sehr genau prüfen, wem diese zum Vorteil gereichen. Wenn durch Kostensteigerungen oder durch zusätzliche Ausgaben in bestimmten Bereichen (beides Mehrkosten, die dem Versicherungsnehmer zur Reduzierung seiner Minderleistung entstehen können) der später zu bezahlende BUSchaden für den Versicherer verringert wird, spricht man von Schadenminderungskosten, die bei der Endabrechnung selbstverständlich übernommen werden. Solche für den Versicherer günstigen Konstellationen können auftreten, wenn z. B. durch die Maßnahmen die Dauer des BU-Schadens verringert oder durch Substitution oder Zukauf von normalerweise selbst hergestellten Stoffen/Materialien/Medien die generelle Lieferfähigkeit erhalten werden kann.

damit weiter produziert werden kann – durch Strom vom EVU zu 30 ct/kWh ersetzt werden, oder die günstige Abwärme aus dem eigenen Blockheizkraftwerk muss nach einem Motorschaden sehr teuer zugekauft werden. In diesen Fällen wird der BU-Versicherer stets darauf hinweisen, dass er keine Kosten übernehmen kann, die im ungestörten Normalbetrieb nicht auch angefallen wären – schon gar nicht die (Mehr-) Kostenanteile, um die der BU-Schaden durch die Rettungsmaßnahmen des Versicherungsnehmers nicht gemindert, sondern erhöht wurde. Das gilt für Feuerund Maschinen-BU-Versicherer gleichermaßen. Mehrkosten separat versichern Abhilfe schaffen kann hier nur die Absicherung einer separaten MehrkostenVersicherungssumme, die ergänzend und eigenständig zur eigentlichen Feueroder Maschinen-BU-Versicherungssumme vereinbart wird. Bei der Einrichtung und Ermittlung der richtigen Größenordnung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Was sind Mehrkosten? Mehrkosten entstehen immer, wenn schadenbedingt improvisiert, substituiert und vor allem schnell reagiert werden muss. Sie entstehen deshalb, weil von den „normalen“ und kostenoptimierten Produktionsprozessen stark abgewichen werden muss, um wenigstens irgendwie weiterproduzieren und weiter am Markt präsent sein zu können

Was passiert aber, wenn ein Versicherungsnehmer solche Substitutionen oder Zukäufe zum Erhalt seiner Lieferfähigkeit vornehmen möchte und dadurch der BU-Schaden für den Versicherer im Vergleich zum Verzicht auf die weitere Produktions- und Lieferfähigkeit vergrößert wird? Beispiele hierfür gibt es genug: Der bislang zu Selbstkosten von 9 ct/kWh selbst erzeugte Strom muss –

Ihr Ansprechpartner: Rüdiger Holzmann Tel. +49 7121 923-1243 holzmann@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

17


NEU: CYBER-, BLACKOUT- SOWIE PANDEMIE-AUSSCHLUSSKLAUSELN IN DER TRANSPORT- UND VERKEHRSHAFTUNGS-VERSICHERUNG Wer an Schäden denkt, für die eine Transport-Versicherung abgeschlossen wird, dem fallen wohl sofort der verunfallte Lkw, das untergegangene Schiff, das gestohlene Paket oder das niedergebrannte Lager ein. Doch spätestens seit dem Cyber-Angriff auf die Reederei Maersk im Jahr 2017, der dem Unternehmen einen Schaden von mehreren Hundert Millionen US-Dollar bescherte, wurde klar, dass mit dem Einzug neuer Technologien in der Transportbranche auch neue Risiken mit enormem Schadenpotenzial entstanden sind.

Schwer versicherbare Großschäden Sei es der vollautomatische Umschlag von Containern, die elektronische Überwachung von Kühlaggregaten, die digitale Disposition von Lkw: Bei der Planung und dem Transport von Gütern sind durch Automatisierung logistischer Abläufe, digitale Verzahnung globaler Lieferketten und durch die damit verbundene Abhängigkeit von entsprechender Infrastruktur die Möglichkeiten für CyberKriminelle oder feindliche Hacker gewachsen, Unternehmen und ganze Volkswirtschaften zu schädigen. Daneben kann auch ein Ausfall überregionaler Netzstrukturen, wie Telefon oder Internet, gravierende Auswirkungen auf den Transport und die Lagerung von Gütern haben. Neben diesen Gefahren durch Cyber- und Blackoutschäden zeigte sich mit der Corona-Pandemie ein weiterer Risiko-

18

faktor mit systemweitem Großschadenpotenzial. Durch Lockdowns und Hafenschließungen konnten Güter nicht mehr weiterbefördert werden, die Abfertigung an Häfen und Umschlagpunkten stockte. Es kam zu Verzögerungen, Ausfallkosten oder Verderbschäden. Anders als bei einzelnen Schadenereignissen überschreiten solche geschilderten Kumulschäden die Leistungsfähigkeit des Transportversicherungsmarktes sehr schnell und lösen auf einen Schlag eine Schadenhöhe von vielen Millionen Euro aus, die von einzelnen Versicherungsgesellschaften nicht mehr bewältigt werden kann. Aus diesem Grund haben die Rückversicherer reagiert und entsprechende Ausschlüsse in den Rückversicherungsverträgen mit den Versicherungsgesellschaften durchgesetzt und vereinbart. Während der internationale Versicherungsmarkt nur Ausschlussklauseln kennt und derartige

Schäden nicht mehr versichert, bietet der deutsche Versicherungsmarkt entsprechend den Empfehlungen des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) den Wiedereinschluss an, allerdings mit eingeschränktem Deckungsschutz und niedrigeren Deckungssummen sowohl in der Warentransportals auch der Verkehrshaftungs-Versicherung. Die Klauseln stellen sich inhaltlich und marktüblich wie folgt dar: Pandemie-Ausschlussklausel Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden Schäden, Haftung, Kosten und Aufwendungen, die durch eine bedrohliche übertragbare Krankheit oder die zur Verhinderung der weiteren getroffenen Schutzmaßnahmen (staatlicher Behörden oder eingeschalteter Dritter) hervorgerufen wurden. Über die


NEU: CYBER-, BLACKOUT- SOWIE PANDEMIE-AUSSCHLUSSKLAUSELN IN DER TRANSPORT- UND VERKEHRSHAFTUNGS-VERSICHERUNG

Wiedereinschlussklausel können dann wieder bestimmte Gefahren mitversichert werden (z. B. Transportmittelunfall, Diebstahl/Raub/Abhandenkommen/Unterschlagung, Brand, Einsturz von Lagergebäuden), allerdings nur mit reduzierten Höchstersatzleistungssummen. In der Verkehrshaftungs-Versicherung erfolgt der Wiedereinschluss der verkehrsvertraglichen Haftung des Versicherungsnehmers im Rahmen von reduzierten Höchstersatzleistungssummen. Cyber-/Blackoutschaden-Ausschlussklausel Es erfolgt ein kompletter Ausschluss von Sachschäden, Vermögensschäden, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt auf eine Informationssicherheitsverletzung als (mit-)ursächlichen Auslöser eines Schadens beim Versicherungsnehmer selbst oder auch bei eingeschalteten Dritten (z. B. Verkehrsträgern, Subunternehmern, Erfüllungsgehilfen) oder sonstigen Dritten (z. B. Feuerwehr) zurückzuführen sind.

mationsvermittlung („Blackout“) eingetreten sind, bleiben in jeden Fall ausgeschlossen. Alle Wiedereinschlussklauseln kann der Versicherer mittels Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer kurzen Frist kündigen, ohne dass damit der gesamte Versicherungsvertrag gekündigt wird. Bei den meisten Versicherern sind diese neuen Klauseln bereits Gegenstand von neuen Versicherungsverträgen, bei Bestandsverträgen sollen diese Klauseln bis spätestens 1. Januar 2023 eingeschlossen werden. RVM meldet sich gesondert, wenn Ihre Transport- oder Verkehrshaftungs-Versicherung von diesen Anpassungen betroffen ist. Haben Sie Fragen oder möchten Sie weiterführende Informationen erhalten?

Über die Wiedereinschlussklausel werden sämtliche zuvor ausgeschlossene Schäden wieder eingeschlossen. Bei Angriffen nicht ausschließlich auf den Versicherungsnehmer oder durch Schadprogramme, die auf elektronische Daten oder EDV-Systeme des Versicherungsnehmers oder des eingeschalteten Dritten wirken/ abzielen, erfolgt der Wiedereinschluss jedoch im Rahmen begrenzter Versicherungssummen. Sachschäden, Vermögensschäden, Haftung, Kosten oder Aufwendungen, die aufgrund eines mindestens 48 Stunden andauernden überregionalen Ausfalls von Netzstrukturen/Stromversorgung/Infor-

Ihr Ansprechpartner: Jan Newerla Tel. +49 7121 923-1221 newerla@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

19


KFZ-SCHÄDEN INTERNATIONAL

Ob privat oder beruflich – wir sind jährlich Tausende Kilometer auf unseren Straßen unterwegs. Allein in Deutschland sind aktuell rund 70 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, etwa 300 Millionen sind es europaweit. Unfälle sind bei der Menge vorprogrammiert. Herausfordernd wird es, wenn bei den Unfallbeteiligten unterschiedliche Nationalitäten ins Spiel kommen.

Ein Kfz-Unfall ist immer schlimm. Doch wenn keine Personen verletzt wurden und die Beteiligten dieselbe Sprache sprechen, ist die Herausforderung überschaubar. Was aber, wenn wir im Ausland in einen Unfall verwickelt werden oder unser Unfallgegner im Inland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist? Welche Rechte, welche Pflichten gelten? Wer hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen ausländischen Versicherer? Und wie kann die mögliche Sprachbarriere überwunden werden? Wie bei jedem Schaden lautet das oberste Gebot: Ruhe bewahren und gegebenenfalls die Polizei verständigen. Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, den Unfallhergang genau zu dokumentieren, um die spätere Schadenabwicklung zu erleichtern. Dies gilt umso mehr, wenn die Polizei nicht für die Unfallaufnahme an den Unfallort kommt. Dies ist häufig der Fall, wenn kein Personenschaden entstanden ist. Hier hilft der europäische Unfallbericht.

20

Der europäische Unfallbericht

Regulierung über die Grüne Karte

Der europäische Unfallbericht ist ein europaweit einheitliches Formular, das es in allen europäischen Sprachen gibt. Jeder Unfallbeteiligte kann das Formular in seiner Sprache ausfüllen. Abgefragt werden neben Unfallort, -datum und -zeit Angaben zur Person, zum Fahrzeug, zur Versicherung und eine Schilderung des Unfallhergangs. Zusätzliche Fotos von der Unfallstelle und den Beschädigungen an den Fahrzeugen ergänzen die Dokumentation.

Kfz-Haftpflichtschäden mit Beteiligten unterschiedlicher Nationen werden im Rahmen des internationalen Grüne-KarteSystems abgewickelt. Schon seit 1965 gilt die internationale Versicherungskarte – wegen ihrer ehemals grünen Farbe nach wie vor auch Grüne Karte genannt – als Nachweis der KFZ-Versicherung. Auf der Grünen Karte ist angegeben, für welche Länder Versicherungsschutz für ein Fahrzeug besteht.

Sie können den europäischen Unfallbericht mit wenigen Klicks im Internet finden und in jeder zur Verfügung stehenden Sprache herunterladen. Sind Sie im Ausland unterwegs, dann nehmen Sie eine oder auch mehrere ausgedruckte Versionen in der jeweiligen Landessprache mit und deponieren Sie diese zusammen mit einem Stift in Ihrem Fahrzeug.

Die Grüne Karte enthält neben den Anschriften der Grüne-Karte-Büros auch alle wichtigen Daten, die man bei einem Unfall notieren muss. Dies gilt nicht nur für Schäden im Ausland, sondern auch, wenn Sie in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und geschädigt werden. Über das Deutsche Büro Grüne Karte in Berlin erfahren Sie den Versicherer des ausländischen Kfz und erhalten die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulie-


KFZ-SCHÄDEN INTERNATIONAL

rers, um Ihre Ansprüche anmelden zu können. Liegen alle Voraussetzungen vor, übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte die Pflichten des Haftpflichtversicherers für das ausländische Kfz. Ihre internationale Versicherungskarte sollten Sie also bei Fahrten ins Ausland stets dabeihaben. Auch wenn das Grüne-Karte-System ermöglicht, mit der Kfz-HaftpflichtVersicherung des eigenen Landes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen, sind bei einem Verkehrsunfall im Ausland die vor Ort geltenden Haftungsregelungen maßgeblich. Beispielsweise gelten in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Hier besteht das Risiko, dass die im Ausland geltende Versicherungssumme für die Regulierung des Schadens nicht ausreicht. Um dieses Risiko auszuschalten, hilft der Zukauf des Auslandsschadenschutzes zur eigenen KfzHaftpflichtpolice. Dieser reguliert den Schaden, der nicht durch die Versicherung des ausländischen Unfallgegners gedeckt ist. Unfälle mit Geflüchteten aus der Ukraine Aus aktuellem Anlass werfen wir an dieser Stelle noch einen Blick auf den Ukrainekrieg: Viele Geflüchtete sind mit dem eigenen Pkw aus dem Krisengebiet unterwegs. Auch Autofahrer*innen aus der Ukraine müssen mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung nachweisen, dass ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Unfälle in der Ukraine Wie sieht es umgekehrt für deutsche Fahrzeuge in der Ukraine aus? In der Kaskoversicherung gibt es für Schäden, die unmittelbar und mittelbar durch Kriegsereignisse verursacht wurden, einen Ausschluss gemäß den Allgemeinen Kraftfahrzeug Bedingungen (AKB). Demnach besteht für alle Kaskoschäden, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind, kein Versicherungsschutz. In der Kfz-Haftpflicht hingegen besteht vollumfänglich Versicherungsschutz – hier gibt es keinen Kriegsausschluss in den AKB. Einen Kriegsausschluss gibt es laut AKB ebenfalls in der Regel bei allen Sonderdeckungen wie z. B. Schutzbrief, Auslandschadenschutz, Fahrerschutz, Insassenunfall etc. – auch hier besteht also für Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind, kein Versicherungsschutz. Für alle anderen Kaskoschäden oder Schäden innerhalb der Sonderdeckungen, die auch ohne den Krieg eingetreten wären, besteht der Versicherungsschutz unverändert fort. Wann und wo immer Sie unterwegs sind – ob beruflich oder privat, mit dem großen Lkw, der Zugmaschine mit Auflieger oder dem Pkw – wir wünschen Ihnen stets eine sichere und unfallfreie Fahrt. Und wenn doch einmal etwas passiert, dann rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da!

Ihre Ansprechpartnerin: Kirsten Henneberg Tel. +49 7121 923-1127 henneberg@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

21


BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE HOGARENTEPLUS

Seit 1. Januar 2019 gilt im Gaststättengewerbe ein neuer bundeseinheitlicher Tarifvertrag. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA hat sich darin mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG auf eine Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge geeinigt. Die „hogarenteplus“ löst die bisherige „hogarente“ ab.

Was ist neu bei der hogarenteplus? ž Der Arbeitgeberbeitrag, die sogenannte

Anschubfinanzierung, wird für Vollzeitbeschäftigte von 150 EUR auf 240 EUR erhöht, für Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Erhöhung entsprechend den Arbeitszeiten. ž Für Geringverdienende (Verdienst bis 2.575 EUR monatlich, Stand 2022) erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den Beitrag von 240 EUR. ž Die hogarenteplus ist fondsgebunden. So wird eine bessere Verzinsung als bei Verträgen mit Garantiezins gewährleistet. Garantiert werden die eingezahlten Beiträge. ž Die hogarenteplus wird von der SIGNAL IDUNA umgesetzt. Was ist mit Altverträgen der hogarente? Die Versorgungsträger für die hogarente waren in erster Linie die HDI und die

22

ERGO. Diese Verträge werden durch die neue hogarenteplus nicht automatisch abgelöst oder ruhend gestellt. Wer das möchte, muss es bei den Versicherern beauftragen. Bei HDI oder ERGO können auch die Altverträge auf den neuen Arbeitgeberbeitrag von 240 EUR erhöht werden, bei anderen Versicherern muss diese Möglichkeit individuell geklärt werden. Allerdings besteht bei einer Erhöhung der Altverträge nicht die Option, von staatlicher Seite einen Zuschuss für Geringverdienende zu erhalten.

len, dass sie sowohl hinsichtlich Schutz als auch hinsichtlich Kosten optimal versichert sind. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an! Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können.

RVM – Ansprechpartner für DEHOGA-Mitglieder Für DEHOGA-Mitglieder ist RVM der Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten und berät und unterstützt sie auch bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge. Außerdem führt RVM für DEHOGA-Mitglieder kostenlos einen Versicherungscheck durch. So können DEHOGA-Mitglieder sicherstel-

Ihr Ansprechpartner: Sven Dünisch Tel. +49 7121 923-1664 duenisch@rvm.de


UNISONSTEADFAST UND INTERSURE VERKÜNDEN INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

RVM ist Mitbegründer und -gesellschafter von UnisonSteadfast und greift bei internationalen Versicherungslösungen auf die langjährige Expertise des in Hamburg ansässigen Maklernetzwerks zurück. Nun ist UnisonSteadfast eine strategische Partnerschaft mit Intersure, einem in Nordamerika ansässigen Netzwerk von Versicherungsmaklern eingegangen, und erweitert so ihr Angebot an hochwertigen globalen Risiko- und Versicherungslösungen.

UnisonSteadfast ist das größte Netzwerk unabhängiger Versicherungsmakler weltweit – mit mehr als 2.000 Büros in 140 Ländern und einem Prämienvolumen von 40 Milliarden US-Dollar. Intersure, mit Hauptsitz in Denver, repräsentiert 26 nordamerikanische Versicherungsmakler mit über 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Prämienvolumen von über 9 Milliarden US-Dollar. Die Partnerschaft von UnisonSteadfast und Intersure lässt die Anzahl der UnisonSteadfast-Mitglieder in Nordamerika auf über 50 steigen und bietet die Möglichkeit, das Dienstleistungsangebot zu erweitern und neu zu gestalten.

Wolfgang Mercier, President und CEO von UnisonSteadfast, betont, die neue Partnerschaft ermögliche die Expansion in ganz neue Bereiche und die damit verbundenen Risiken. Gemeinsame Ziele und eine ganz ähnliche Philosophie und Geschäftsethik verbänden die neuen Partner. Auch Ruth Manka, Executive Director lntersure, lobt die bei beiden Netzwerken gleichen Werte und Visionen. Die Mitglieder beider Netzwerke seien unabhängige Versicherungsmakler, die für einen hohen Qualitätsstandard der vermittelten Versicherungslösungen stün-

den. Sie freue sich auf den Ideenaustausch und die Identifizierung von Kooperations- und Wachstumsmöglichkeiten im Rahmen der Partnerschaft.

Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

23


RVM-GRUPPE ERHÄLT STARKEN ZUWACHS IN NORDDEUTSCHLAND

Nachdem die RVM-Gruppe im Mai 2021 mit dem Erwerb des auf Transport-Versicherungen spezialisierten Assekuranzmaklers Jahn & Sengstack GmbH die Grundlage für den strategischen Ausbau des neuen Segments Industrieversicherungsmakler im Norden Deutschlands gelegt hat, wurde dieser Geschäftsbereich nun in einem zweiten Schritt systematisch erweitert: Die ebenfalls zur MLP-Gruppe gehörende nordias GmbH schloss sich mit ihrem Großgewerbe- und Industriekundengeschäft dem Hamburger Traditionsunternehmen an, das nun auch mit einem Standort in Arnstadt in Thüringen vertreten ist.

Der Integrationsprozess der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Kunden ist inzwischen weitestgehend abgeschlossen. In diesem Zusammenhang werden derzeit Synergien geschaffen und die traditionellen Werte des alteingesessenen Hamburger Versicherungsmaklers in eine digitalisierte Gegenwart übertragen. Zusammen mit den Ressourcen der RVMGruppe ergeben sich für alle Kunden neue, vorteilhafte Möglichkeiten zur Platzierung von Risiken, Konditionen und Mehrwerten. Bündelung der Kompetenzen beim Hamburger Transportspezialisten Der seit über 125 Jahren in Hamburg ansässige Assekuranzmakler Jahn & Sengstack GmbH verfügt über eine große Expertise im Bereich Transport-Versicherungen und erzielt mit bisher 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen jährlichen Umsatz von gut zwei Millionen Euro. „Als Teil der RVM-Gruppe beabsichtigen wir, unser Geschäft gezielt weiterzuentwickeln, damit unsere Kunden weltweit vom Zusammenwirken der Gruppe profitieren. Dabei bleiben wir der bewährte Partner für unsere Kunden“, so Dieter Hamester, Geschäftsführer des Maklerverbunds beim Schulterschluss mit RVM im Mai 2021. Integration weiterer auf Großgewerbekunden spezialisierter Mitarbeitender Zu dieser Weiterentwicklung zählt ins-

24

besondere die Integration von weiteren elf Mitarbeitenden der ebenfalls zur MLP-Gruppe gehörenden nordias GmbH an den Standorten Hamburg und Arnstadt. Beide zusammen agieren künftig unter dem finanzstarken Dach der renommierten RVM-Gruppe. „Treue ist gerade in schnelllebigen Zeiten ein enorm hohes Gut. Wir sind sehr stolz darauf, dass unsere Kunden uns seit Jahrzehnten vertrauen und diesen Weg gemeinsam mit uns gehen“, sagt Prokurist Oliver Freund. „Das bestätigt unser Handeln der letzten Jahre und dass unsere Kunden mit unserer Betreuung zufrieden waren“, ergänzt Senior-Firmenberater Peter Buchholz. Gemeinsam mit Oliver Freund und neun weiteren Kolleginnen und Kollegen hat er von der nordias GmbH zu Jahn & Sengstack GmbH gewechselt. Dass es bei den positiven Veränderungen durch die RVM-Gruppe auch Herausforderungen gibt, die zu meistern sind, merkt Jimmy Boateng, langjähriger Kundenbetreuer und Prokurist bei Jahn & Sengstack GmbH, an: „Wir sind ebenfalls sehr stolz, dass unsere langjährigen Kunden den gemeinsamen Weg mit uns fortführen werden. Ein Unternehmen der RVM-Gruppe zu sein, gibt uns und unseren Kunden einen riesigen Mehrwert. Das Personal zusammenzuführen und ein gemeinsames Wir-Gefühl zu entwickeln, steht jetzt im Vordergrund.“ Dies bestätigt auch Oliver Freund und ergänzt: „Nun gilt es, die jeweiligen Stärken des anderen zu nutzen und gemeinsam etwas


RVM-GRUPPE ERHÄLT STARKEN ZUWACHS IN NORDDEUTSCHLAND

Großes zu entwickeln.“ Erste Meetings und Workshops mit gemischten Projektteams haben hierzu bereits stattgefunden. Nachhaltige Verbesserung der individuellen Risikosituation Der Name „Nordias“ ist seit dem 1. Januar 2022 zwar Geschichte, doch für die Kompetenz und Leidenschaft der Nordias-Belegschaft bei der Betreuung der Kunden gilt das nicht. „Im Gegenteil! Sie profitieren künftig von einer Bündelung unserer Stärken und dem Zusammenwirken im Firmenverbund“, ist Oliver Freund fest überzeugt. Im Hause Jahn & Sengstack bildet die Kontinuität in der Kundenbetreuung weiterhin eine starke Säule, doch wird zukünftig auch verstärkt auf das erweiterte Dienstleistungsangebot der RVM-Gruppe zurückgegriffen: Verbessert wird die Erstellung von detaillierten Vertragsübersichten und Protokollen sowie einheitlichen Angeboten. Darüber hinaus werden die Kunden der Jahn & Sengstack GmbH auf das etablierte Netzwerk von qualifizierten Fachabteilungen und Partnern der RVM-Gruppe aus den Bereichen Riskmanagement, Kfzund Fuhrparkmanagement, Ausland, Credit-Management sowie Vorsorge zurückgreifen können.

Jahn & Sengstack GmbH ist sichergestellt. Die Kompetenz und die Ansprechpartner der etablierten Firmen bleiben erhalten. Darüber hinaus werden die Kunden von dem Zusammenwirken der Gruppe profitieren, indem bisher Gutes in Zukunft noch besser gemacht wird. 100 % Kundenfokus, voller Einsatz für die beste Versicherungslösung, Topservice und die bisherigen Ansprechpartner – das ist die Jahn & Sengstack GmbH an den Standorten Hamburg und Arnstadt.

Ihr Ansprechpartner: Oliver Freund Tel. +49 40 303878-61 oliver.freund@jahn-sengstack.de

Fazit Die Kontinuität für die Bestandskunden der ehemaligen nordias GmbH sowie der

Ihr Ansprechpartner: Jimmy Boateng Tel. +49 40 303878-18 jimmy.boateng@jahn-sengstack.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

25


DIE MLP SCHOOL OF FINANCIAL EDUCATION BIETET SPANNENDE FINANZBILDUNGS-SEMINARE

Die MLP School of Financial Education (MLP SoFE) bietet seit 2022 Finanzbildungs-Seminare für Arbeitgeber für deren Mitarbeitende an. Sie unterstützen dabei, der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden nachzukommen und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Wellbeing Viele Firmen beschäftigen sich mit dem Thema Wellbeing. Wellbeing geht deutlich über die Bestrebungen des betrieblichen Gesundheits- und Wiedereingliederungsmanagements hinaus. Bei Wellbeing-Programmen steht nicht mehr nur der unmittelbare Schutz vor Gefahren, Unfällen oder Krankheiten im Mittelpunkt, sondern sie fördern weitere Faktoren, die zum körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden beitragen: ž physische Leistungsfähigkeit: Verständnis für den eigenen Gesundheitszustand und Verbesserung der Gesundheit und des Lebensstils ž emotionale Balance: Verständnis und Förderung von psychisch-mentaler Gesundheit, Bewältigung von und Umgang mit Lebenskrisen ž soziales Netzwerk: Definition und Ausbau eines Beziehungsnetzwerks ž finanzielles Wohlbefinden: Planung und Durchführung der kurzfristigen sowie langfristigen finanziellen Absicherung, Unterstützung bei der Schuldenbewältigung Untersuchungen deuten beim Einsatz von Wellbeing-Angeboten auf einen „Return

on Prevention“ hin, der sich in der Verringerung krankheitsbedingter Produktionsausfälle und Fehlzeiten der Mitarbeitenden zeigt. Zudem bewerten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Unternehmen als besonders attraktiv, wenn es ihnen spannende Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. MLP SoFE bietet Seminare zur Steigerung des finanziellen Wohlbefindens Die MLP SoFE bietet Arbeitgebern mit ihren Seminarangeboten zum Thema „Finanzielle Bildung“ die Möglichkeit, das Financial Wellbeing ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Dabei werden die sonst als „trocken“ bezeichneten Finanzthemen zum BildungsHighlight mit herausragenden Lernerlebnissen. Die Module können nach dem Bedarf der Unternehmen selbst zusammengestellt oder individuell konzipiert werden. Alle Trainings können analog oder digital durchgeführt werden. Als Teil der MLP Corporate University steht die MLP SoFE für nachweislich hohe, international anerkannte Qualität und bietet ein umfangreiches Bildungsangebot mit individuellen Lernpfaden.

Das komplette Angebot für Firmen inklusive Pricing findet sich auf der Homepage der MLP SoFE: https://mlp-se.de/sofe/angebot/firmen Benefits für den Arbeitgeber, wenn er Finanzbildungs-Seminare anbietet ž Förderung des Financial Wellbeings:

Mitarbeitende haben den Kopf für die Zukunft frei ž Mitarbeitende erkennen die Attraktivität der vorhandenen finanziellen Arbeitgeber-Benefits und können diese besser wertschätzen Zusammenfassung der Benefits der Finanzbildungs-Seminare ž Seminarinhalte an den Bedürfnissen der

Mitarbeitenden ausgerichtet ž Umfassende Expertise von renommier-

ž ž

ž ž

ten Fachexpertinnen und -experten aus der Finanzpraxis Interaktive und effektive Wissensvermittlung im Seminarraum oder online Mitarbeitende entwickeln Strategien zum Treffen kluger Finanz-Entscheidungen Förderung des unternehmensweiten Networkings Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen Arbeitgeber-Benefits wie betriebliche Altersversorgung etc.

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Carolin Gellert Tel. +49 6222 308-2677 carolin.gellert@mlp.de

26


RVM: WIR STELLEN UNS VOR – TEAM SCHADEN

In dieser Ausgabe der RVM-AKTUELL stellt sich unser Team Schaden vor, das Ihnen bei Schadenfällen mit Rat und Tat zur Seite steht und sich für Ihre Belange tatkräftig einsetzt. Wir sind Ihr Dienstleister im Schadenfall – und dies Tag für Tag.

des Schadenfalles bis hin zur Entschädigungsleistung und zum damit verbundenen Abschluss des Schadens bilden unser Tagesgeschäft. Wir sind mit großem Engagement dabei, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Über unsere zentrale E-Mail-Adresse schaden@rvm.de können Sie die Schadenmeldungen und Schadendokumente/Unterlagen gezielt einsenden, wir bestätigen den Eingang und bearbeiten Ihren Fall. Auch nach extern kommunizieren wir mit Ihnen über die Adresse schaden@rvm.de. Oder Sie rufen uns unter der Telefon-Nummer 07121 9231696 an. Ihre Schriftstücke und Dokumente werden bei uns „aktenlos“ bearbeitet und online in unserem Betriebssystem verarbeitet. So ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einsicht in die elektronische Schadenakte haben und den Schadenverlauf nachvollziehen können. Das sind wir: ž Manuel Ziegler (Teamleitung) ž Selin Ak ž Benedict Bauer ž Jennifer Braun ž Silke Buhl ž Miriam Patrofsky ž Ingrid Schaible ž Domenic Weyhe Zum 1.7.2020 wurden bereits erste Schritte für das neu gegründete Team Schaden unternommen und Manuel Ziegler wurde für die fachliche Verantwortung des Teams installiert. Damals war das Team noch in den „Kinderschuhen“ – Frau Miriam Patrofsky und Ingrid Schaible bildeten mit Manuel Ziegler ein Dreiergespann. In den letzten knapp zwei Jahren wurden stetig Optimierungen durchgeführt, sodass die Prozess-Schritte von A bis Z effizient und einheitlich ablaufen.

Auch personell wurde das Team Stück für Stück ausgebaut, um breiter aufgestellt zu sein und den bestmöglichen Service für Sie bieten zu können. Wir werden uns auch weiterhin personell verstärken und so hausintern für Entlastungen sorgen und die ganzheitliche Bearbeitung der Schadenfälle gewährleisten. Damit wir immer up to date sind, absolvieren wir fortlaufend interne und externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir sind die zentrale Anlaufstelle rund um das Thema „Schaden“. Sie, liebe Kunden, kommen bereits vermehrt auch direkt auf uns zu und nutzen unsere Dienstleistung – das freut uns sehr!

In Schadenfällen sind wir Ihre Ansprechpartner Wir stehen Ihnen als Begleiter und Ansprechpartner bei Ihren Schadenfällen mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu einer Schadenbesichtigung seitens des Versicherers und eines Sachverständigen kommen, koordinieren und steuern wir für Sie die Terminabstimmung und bestätigen einen entsprechenden Ortstermin. Sie als Kundin oder Kunde stehen bei uns im Mittelpunkt – wir setzen uns für Sie in allen Belangen ein und bieten Ihnen den bestmöglichen Service – Tag für Tag.

Ganzheitliche Schadenbearbeitung Die ganzheitliche und vollumfängliche Schadenbearbeitung von der Meldung

Ihr Ansprechpartner: Manuel Ziegler Tel. +49 7121 923-1124 ziegler@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

27


AM 18. SEPTEMBER 2021 WAR WORLD CLEANUP DAY

Plastikmüll ist allgegenwärtig. Tiere verenden daran, zu Mikroplastik zermahlen gelangt er auch in den menschlichen Organismus. Und hässlich ist er obendrein. Am 18. September war World Cleanup Day und da konnte jeder helfen, Straßen, Parks, Strände, Wälder, Flüsse, Flussufer und die Meere von achtlos beseitigtem Abfall und Plastikmüll zu befreien. Circa 14 Millionen Menschen in 191 Ländern der Erde haben sich auf die Socken gemacht, um Müll zu sammeln und zu entsorgen.

3 – 2 – 1 – losgeputzt Das Ziel der größten Bottom-up-Bürgerbewegung der Welt ist es, mindestens fünf Prozent der Menschen für das Problem der Plastikvermüllung auf unserer Erde zu sensibilisieren und zu mobilisieren – nach dem Motto: 3 – 2 – 1: Am 3. Samstag im September 2 Stunden putzen und das 1 Mal im Jahr – auf der ganzen Welt. World Cleanup Day mit RVM MLP rief 2021 anlässlich 50 Jahre MLP seine Beschäftigten mit der „Aktion Ehrensache“ auf, sich gesellschaftlich zu engagieren – und traf damit bei RVM auf offene Ohren. Mehrere RVM-Mitarbeitende waren gemeinsam mit Bürgern der Gemeinde Eningen und Mitgliedern des Schwäbischen Albvereins beim World Cleanup Day in der Region eifrig am Wegeputzen. Als engagierte Cleaner säuberten sie die Wanderwege „hochgehberge“ im Biosphärengebiet Schwäbische Alb und verbanden dabei das Angenehme mit dem Nützlichen und Guten. Der Spaß am Wandern und die Freude an der Natur boten den Rahmen für eine gründliche Reinigung der Premiumwanderwege in Eningen und Münsingen. An verschiedenen Stationen bzw. Treffpunkten konnten die Helferinnen und Helfer in die Tour einsteigen und sich mit den notwendigen Hilfsmitteln ausstatten.

Bewegung entstand 2008 in Estland: 50.000 Menschen befreiten das ganze Land von illegal entsorgtem Müll. 2019 waren es bereits 21 Millionen Teilnehmende am World Cleanup Day. Alle Aktionsorte und Ansprechpartner des World Cleanup Day am 17. September 2022 in Deutschland finden sich auf der Website des gemeinnützigen Trägervereins „Let's Do It! Germany e. V.“ unter www.worldcleanupday.de. Hier können Unternehmen und Initiativen auch eigene Aktionen eintragen und bekannt machen.

„Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ Der World Cleanup Day ist ein Projekt der Bürgerbewegung „Let's Do It World!“. Die

28

Ihre Ansprechpartnerin: Maggi Wiedwald Tel. +49 7121 923-1349 wiedwald@rvm.de


RVM-SPONSORING 2022: MAL GANZ FERN, MAL GANZ NAH

RVM sponsert 2022 eine Zeitungs-Patenschaft an einer Schule in der Region und beim „Steps for Life“ ein Kinderhaus in Nepal. Bildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein eigenständiges Leben, aber auch für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Mit den beiden Sponsoring-Projekten fördert RVM regional und überregional Kinder und junge Menschen.

Zeitungs-Patenschaft

Theodor-Heuss-Schule in Reutlingen.

Lesen ist eine Kernkompetenz – und leider nimmt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die gut lesen können, immer mehr ab. Auch die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, wie eine aktuelle Studie des Instituts für Schulentwicklungsforschung der Uni Dortmund zeigt. Eine Möglichkeit, die Lesekompetenz und damit einhergehend das Allgemeinwissen und das Interesse an Politik, Wirtschaft und Kultur zu fördern, ist es, Schülern kostenlos eine Tageszeitung zur Verfügung zu stellen. Gerade in unserer Zeit hoher Informationsflut, aber auch Desinformation kann die regelmäßige Lektüre einer Tageszeitung junge Menschen kompetent für den Umgang mit Nachrichten und Meinungen machen.

Steps for Life

RVM hat dafür beim Reutlinger GeneralAnzeiger eine Patenschaft für eine Schule aus der Region übernommen: für die

Seit 2006 organisiert der SV Würtingen 1946 den Benefizlauf „Steps for Life“. Für jeden Kilometer, den ambitionierte Sportler oder auch motivierte Spaziergänger zurücklegen, kommt ein Obolus in den Spendentopf. Für die Organisation der Veranstaltung übernehmen verschiedene Unternehmen das Sponsoring und fördern so humanitäre Projekte in der ganzen Welt. 2018 beispielsweise konnten mit über tausend Teilnehmern knapp 26.000 EUR Spenden gesammelt werden. Dieses Jahr wird das Sponsoring für Steps for Life den Bau eines Kinderhauses in Nepal unterstützen. Ohnehin ist Nepal eines der ärmsten Länder der Erde, 2015 wurde es von einem schweren Erdbeben heimgesucht und die Corona-Pandemie hat die Situation weiter

verschlechtert. Kinder in Nepal sind nicht nur vom Hunger bedroht, sondern auch von Versklavung oder Kinderprostitution. Der Verein Asha21 setzt das Projekt „Kinderhaus in Katmandu“ um, bietet Kindern damit ein Zuhause und die Chance auf Bildung. RVM sponsert gemeinsam mit anderen Unternehmen die Lauf-T-Shirts für Steps for Life und leistet so einen Beitrag für das Wohlergehen und die Bildung von jungen Menschen weltweit.

Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Mutz Tel. +49 7121 923-1670 mutz@rvm.de

RVM-AKTUELL (V1)0522

29


PURE LEIDENSCHAFT: DIE BESTE SPORTART DER WELT – BASKETBALL

„Swoosh“ – so tönt das Geräusch, wenn der Basketball ohne Ringkontakt mit hoher Geschwindigkeit durch das Netz rauscht. Musik in meinen Ohren. Dafür brenne ich, ob als Spieler oder Trainer!

Basketball ist ein Teamsport, der viele Bewegungs- und Strategiesportarten vereint. Im Team sollten alle ihre Stärken und Schwächen und die ihrer Teamkameraden kennen. Nur bei einer bewussten Akzeptanz untereinander entsteht die Anwartschaft auf eine Meisterschaft. Egal in welchem Alter – von U8 bis Ü60. Die Nachwuchsarbeit Im Jahr 2015, nach 21 Jahren als aktiver Spieler in verschiedenen Altersklassen und Ligen, habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unter dem Dach eines Breitensportvereins Basketball zurück in meine Heimatstadt zu bringen. Durch die Unterstützung eines Freundes und einiger ehemaliger Spielkameraden gelang es schnell, an Schulen Nachwuchs zu gewinnen und drei Teams im Liga-Raum Leipzig anzumelden und die ersten Erfolge zu setzen. In der Saison 2018/2019 wurden wir Sieger in der U12-Bezirksliga und belegten den 2. Platz mit der Herrenmannschaft in den BSL Final Four der Bezirksliga in Leipzig. Parallelen zum Job Ein Teamleader ist notwendig, aber keiner kann alles allein bewältigen. Aufga-

30

ben müssen je nach Stärken und Schwächen auf die Teammitglieder verteilt werden. Nur die Starting-Five gewinnt keine Spiele. Die Ersatzbank ist elementar wichtig! Von dort können Aufgaben umverteilt und Spitzen abgedeckt werden. Ein funktionierendes Team benötigt regelmäßiges Training, ständige Wettbewerbserfahrungen und eine eingespielte Leitung. Im Job stelle ich oft Ähnlichkeiten zum Basketball fest. Je nach Anforderung wechseln wir unsere Spezialisten in den Fachbereichen ein. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch die Qualifikationen und stetigen Austausch kein Problem. Dafür verlassen wir uns auf die Teamleitenden – in unserem Beispiel die RVM-Geschäftsleitung. Risiken und Aufgaben Die Vorbereitung, der Beginn und das Ende einer Saison; der Wechsel zwischen Offensive und Defensive während eines Spiels; der Wegfall von Teammitgliedern; der aktuelle Spielstand, die Spielzeit und die Shotclock für jeden Angriff, die einem stetig die Deadline vor Augen und so den Puls oben hält: Das sind Risiken, mit denen wir beim Basketball immer konfrontiert sind, die aber vergleichbar viele Unternehmer und Geschäftsführer ken-

nen und deren Bewältigung sie sich zur Aufgabe gemacht haben. Nur zur Aufgabe? Nein, ich glaube, sie leben dieses Business wie wir unser Spiel. Pure Leidenschaft. Strategien müssen stetig angepasst werden. Vorbereitungen variieren je nach dem Gegenüber. Und dann das Glücksgefühl, wenn das Geschäft gelingt, wenn der letzte Wurf ohne Ringberührung durchs Netz rauscht und das Spiel entscheidet: „Swoosh!“ Fair Play Wird im Basketball ganz großgeschrieben. Nationalität, Ethnien, Handicaps, das Alter und die unterschiedlichen Fähigkeiten sind zweitrangig. Solange sich die Spieler an das Regelwerk halten, verbringt man auch bei härteren Kontakten eine schöne Zeit auf dem Spielfeld. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob es offizieller Wettbewerb oder eine Zockerei auf dem Freiplatz ist. I love this game.

Ihr Ansprechpartner: Enrico Alt Tel. +49 7121 923-1219 alt@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns „so tut“. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben unser Team verstärkt durch: ž Eduard Spoljar, System-Administrator, Team IT, Eintritt 01.12.2021 ž Steffen Mirbach, Sachbearbeiter, Team Wörner, Eintritt 01.01.2022 ž Dennis Sieben, Kundenbetreuer/ Akquisiteur, Team Kalbacher, Eintritt 01.01.2022 ž Thomas Sieben, Kundenbetreuer/ Akquisiteur, Team Kalbacher, Eintritt 01.01.2022 ž Benedict Bauer, Werkstudent, Team Schaden, 01.04.2022 Herzlich willkommen! Wir wünschen allen neuen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start.

ž Kim Wissmann, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiterin, Team KFZ Weiterbildung Folgende Weiterbildungen wurden erfolgreich abgeschlossen: ž Steven Binar, Team Kalbacher,

Technischer Underwriter (DVA) Technischer Underwriter (DVA)

Unsere Jubilare im Jahr 2022 Wir bedanken uns für die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit und gratulieren zum Jubiläum: ž Birgit Mähr, Team KFZ, 25 Jahre,

01.01.2022

ž

ž

ž

ž

ž

ž

Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de

ž Christina Röhm, Team

ž Miriam Ali, Kauffrau für

ž

Redaktionelle Verantwortung

Herzlichen Glückwunsch!

ž

Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiterin, Team U. Brunner Laura Faber, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiterin, Team Privatkunden Christos Karavassilis, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiter, Team U. Brunner Marvin Klein, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiter, Team Logistik Filip Pavlovic, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiter, Team Kalbacher Anja Schach, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Sachbearbeiterin, Team U. Brunner

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-1200 www.rvm.de

ž Jennifer Gabzdyl, Team Clemens,

Übernahme nach der Auszubilung Im Januar 2022 haben unsere Auszubildenden ihre Abschlussprüfung erfolgreich bestanden – ganz herzlichen Glückwunsch hierzu!

IMPRESSUM

ž ž ž ž ž

Personal/Verwaltung, 20 Jahre, 01.01.2022 Johannes Schairer, Team Vorsorge, 15 Jahre, 08.01.2022 Jessica Simmendinger, Team Personal/Verwaltung, 5 Jahre, 12.01.2022 Alexander Danyi, Team Haftpflicht, 10 Jahre, 01.02.2022 Tamara Anfuso, Team Wörner, 10 Jahre, 01.03.2022 Thomas Kalbacher, Team Kalbacher, 20 Jahre, 11.03.2022 Kathrin Hochmuth, Team KFZ, 5 Jahre, 01.04.2022 Erika Keck, Team Vorsorge, 5 Jahre, 01.04.2022 Dagmar Oldenburg, Team Backoffice, 10 Jahre, 01.04.2022

Ihr Ansprechpartner: Gerrit Janasek Tel. +49 7121 923-1147 janasek@rvm.de

Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Mutz Tel. +49 7121 923-1670 mutz@rvm.de Layout & Satz Michael Soukop www.arcusmarketing.de Lektorat Dr. Thomas Pohl www.lektorat-pohl.de

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

RVM-AKTUELL (V1)0522

31


www.rvm.de


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.