Bestellerprinzip in der Miete ante portas

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IMMObilien FOKUS 03-2020 Seite: 101 Land: Österreich Region: Überregional

Auflage: 12.000 Reichweite: 45000 Artikelfläche: 32790 mm² Skalierung: 90%

Zum Autor ÖVI Präsident Georg Flödl ist geschäftsführender Partnervon Funk Immobilien, seit langem in unterschiedlichen Funktionen in der Immobilienbranche tätig und Mitbegründer der ÖVI Young Professionals.

Bestellerprinzip in der Miete

ante portas Kommentar: Georg Flödl

Maklerdialog Ende September war geprägt von einem

Auch der

Thema, das Makler derzeit intensiv beschäftigt:das Justizministerium arbeitet an einem Entwurf für die Einführung eines Bestellerprinzips im Rahmen der Vermittlung von Mietwohnungen. Schon seit Jahren werden in regelmäßigen Abständen die Tätigkeit und das Honorar des in Österreich als Doppelmakler agierenden Immobilienmaklers in Frage gestellt, um die Gunst der Wähler für sich zu gewinnen. Dabei wird suggeriert, dass die Abschaffung von Mieterprovisionen leistbares Wohnen bringt.

Bis dato ist noch kein Entwurfvorhanden, selbstverständlich werden ÖVI und WKÖ im laufenden politischen Abstimmungsprozess die Interessen der Makler weiter vertreten. Die bisher im Justizministerium geführten Gespräche waren de facto ein Austausch von Meinungen unter Experten, kein konkretes Verhandeln über eine mögliche Neufassung.

In Deutschland wurde gerade ein Forschungsinstitutvom dortigen Bundesjustizministerium mit der Evaluierung des Bestellerprinzips in der Miete beauftragt. Mit Ergebnissen ist nicht vor 2021 zu rechnen. Unser Gesetzgeber wäre gut beraten, diese Evaluierung abzuwarten.

Vorteile eines Doppelmaklers Faktencheck vielfach an Politik, Entscheidungsträger und Medien kommuniziert zeigt ein ganz anderes Bild. Der Makler vertritt als Doppelmakler die Interessen beider Seiten, schafft durch das Aufbereiten der Objekte einen transparenten Immobilienmarkt, der Vergleichbarkeit und unkompliziertes Suchen ermöglicht. Aufgrund von Aufklärungs- und Informationspflichten und der Befolgung aller gesetzlichen Vorgaben und Standards (welche Infos etc. übergeben werden müssen) bietet er allen Seiten Sicherheit. Er begleitet den Mieter bis zur Übergabe der Wohnung und spart ihm viel Zeit von der Recherche bis zur Beratung und Vermittlung bei den Vertragsverhandlungen. Und last but not least bietet er beiden Vertragsparteien Gewähr und Haftung für seine Beratung.

Der

ÖVI

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Nachteile für Wohnungsmiete Doch leider die sachlichen Argumente werden übergangen, verlieren werden sowohl Kunden als auch die Branche gleichermaßen. Denn das sogenannte Bestellerprinzip wird nicht die gewünschten Effekte bringen, sondern im Bereich der Wohnungsmiete massive Nachteile mit sich bringen. Es führt, wie man am Beispiel Deutschland sieht, zu einer deutlichen Verknappung des sichtbaren Mietwohnungsangebots, zur Beeinträchtigung der Markttransparenz, zu Ablöseunwesen, Massenbesichtigungen und fehlenden Informationsund Aufklärungspflichten dies alles zum Nachteil der Mieter. -

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