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HERZLICH WILLKOMMEN IM TEAM, LIEBE MARTINA!

Hallo liebe Kraubatherinnen und Kraubather, mein Name ist Martina Hübler und ich bin ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin. Ich bin 30 Jahre alt und komme aus Seckau. Da ich nun schon seit Jänner 2023 zum Team des Kraubather Kindergartens gehöre, ist es mir

MARTINA HÜBLER | EINSATZBEREICH: KINDERKRIPPE bereits möglich gewesen, mich gut einzuarbeiten und Kontakt zu den Kindern und Eltern aufzubauen. Ich freue mich schon riesig darauf, viele neue Erfahrungen zu sammeln sowie auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und meinen Kolleginnen.

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Marktgemeinde Kraubath/Mur

Bürgermeister Erich Ofner

Dr. Michael Streitmayer

Bücherei

Pfarramt

www.ordinationen.st

Nutzen Sie das steirische Online-Portal für die Suche nach geöffneten Ordinationen in der Nähe!

Apothekennotdienst

Schnell und einfach geöffnete Apotheken finden: https://apo24.at/apotheken/nachtdienste

ABBUCHER NUTZEN!

Nutzen Sie den Vorteil eines Abbuchungsauftrages für Gemeindeabgaben!

Parteienverkehr Marktgemeindeamt

Marktgemeindeamt

Kirchplatz 1

8714 Kraubath/Mur

Tel: 03832/ 4100

Mail: gemeinde@kraubath.at

Eine Erleichterung für die termingerechte Bezahlung der regelmäßig wiederkehrenden Gemeindeabgaben stellt die Zahlung mittels Abbuchungsauftrag (= SEPA-Lastschrift vom Girokonto) dar.

Ihr Vorteil einer Zahlung mittels Abbuchungsauftrag: Mahngebühren und Säumniszuschläge können aufgrund der fristgerechten, automatisierten Einziehung nicht anfallen.

Fordern Sie das dazugehörige Formular gerne telefonisch oder per Mail bei uns an oder nutzen Sie den Download auf unserer Webseite: www.kraubath.at/antraege

QR-Code mit dem Handy abscannen und das Formular gleich downloaden!

Di, Mi, Fr:

08-12 Uhr

Mo, Di, Do: 14-18 Uhr

BGM . AMTSSTUNDEN

Bürgermeister-Hotline:

Tel.: 0664/88 65 7882

Mail: e.ofner@kraubath.at

Amtsstunden:

Mo, Di und Do 17-18 Uhr oder nach tel. Vereinbarung

Straßenpolizeiliche Bewilligung

Gemäß § 90 StVO ist bei Arbeiten auf und neben der Straße sowie bei Beeinträchtigung des Straßenverkehrs eine Bewilligung der zuständigen Behörde erforderlich.

Beispiele für solche Bauarbeiten oder Beeinträchtigungen sind: Grabungen für Kanal, Wasser und Gas, Hausanschlüsse, das Rückschneiden oder Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Aufstellen von Gerüsten oder Containern und größere Ladetätigkeiten. All diese Tätigkeiten können zu Verkehrseinschränkungen (dem Anhalten des Verkehrs, der zeitweisen Sperrung einer Fahrbahn) führen. Welche Behörde ist zuständig?

WICHTIG: Das Ansuchen ist mindestens drei Wochen im Voraus einzureichen!

Gemeinde: zuständig für Gemeindestraßen sowie Straßen und Wege von Weggenossenschaften

Bezirkshauptmannschaft: zuständig für Landesstraßen

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