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HERZLICH WILLKOMMEN IM TEAM, LIEBE MARTINA!
Hallo liebe Kraubatherinnen und Kraubather, mein Name ist Martina Hübler und ich bin ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin. Ich bin 30 Jahre alt und komme aus Seckau. Da ich nun schon seit Jänner 2023 zum Team des Kraubather Kindergartens gehöre, ist es mir
MARTINA HÜBLER | EINSATZBEREICH: KINDERKRIPPE bereits möglich gewesen, mich gut einzuarbeiten und Kontakt zu den Kindern und Eltern aufzubauen. Ich freue mich schon riesig darauf, viele neue Erfahrungen zu sammeln sowie auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und meinen Kolleginnen.
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Marktgemeinde Kraubath/Mur
Bürgermeister Erich Ofner
Dr. Michael Streitmayer
Bücherei
Pfarramt
www.ordinationen.st
Nutzen Sie das steirische Online-Portal für die Suche nach geöffneten Ordinationen in der Nähe!
Apothekennotdienst
Schnell und einfach geöffnete Apotheken finden: https://apo24.at/apotheken/nachtdienste
ABBUCHER NUTZEN!
Nutzen Sie den Vorteil eines Abbuchungsauftrages für Gemeindeabgaben!
Parteienverkehr Marktgemeindeamt
Marktgemeindeamt
Kirchplatz 1
8714 Kraubath/Mur
Tel: 03832/ 4100
Mail: gemeinde@kraubath.at
Eine Erleichterung für die termingerechte Bezahlung der regelmäßig wiederkehrenden Gemeindeabgaben stellt die Zahlung mittels Abbuchungsauftrag (= SEPA-Lastschrift vom Girokonto) dar.
Ihr Vorteil einer Zahlung mittels Abbuchungsauftrag: Mahngebühren und Säumniszuschläge können aufgrund der fristgerechten, automatisierten Einziehung nicht anfallen.
Fordern Sie das dazugehörige Formular gerne telefonisch oder per Mail bei uns an oder nutzen Sie den Download auf unserer Webseite: www.kraubath.at/antraege
QR-Code mit dem Handy abscannen und das Formular gleich downloaden!
Di, Mi, Fr:
08-12 Uhr
Mo, Di, Do: 14-18 Uhr
BGM . AMTSSTUNDEN
Bürgermeister-Hotline:
Tel.: 0664/88 65 7882
Mail: e.ofner@kraubath.at
Amtsstunden:
Mo, Di und Do 17-18 Uhr oder nach tel. Vereinbarung
Straßenpolizeiliche Bewilligung
Gemäß § 90 StVO ist bei Arbeiten auf und neben der Straße sowie bei Beeinträchtigung des Straßenverkehrs eine Bewilligung der zuständigen Behörde erforderlich.
Beispiele für solche Bauarbeiten oder Beeinträchtigungen sind: Grabungen für Kanal, Wasser und Gas, Hausanschlüsse, das Rückschneiden oder Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Aufstellen von Gerüsten oder Containern und größere Ladetätigkeiten. All diese Tätigkeiten können zu Verkehrseinschränkungen (dem Anhalten des Verkehrs, der zeitweisen Sperrung einer Fahrbahn) führen. Welche Behörde ist zuständig?
WICHTIG: Das Ansuchen ist mindestens drei Wochen im Voraus einzureichen!
Gemeinde: zuständig für Gemeindestraßen sowie Straßen und Wege von Weggenossenschaften
Bezirkshauptmannschaft: zuständig für Landesstraßen