Ihr Elektrogerät hat den Geist aufgegeben?
Förderung durch den Reparaturbonus Förderfähige Geräte:
Statt das Gerät wegzuwerfen, ist eine Reparatur oft die bessere Alternative! Der Reparaturbonus in Sachsen unterstützt Sie dabei. So wird Ihr Geldbeutel geschont, Abfall vermieden und der Ressourcenverbrauch gesenkt. Ab einer Rechnungssumme in Höhe von 75 Euro sind unter bestimmten Bedingungen 50 Prozent Ihrer Reparaturkosten förderfähig, maximal 200 Euro pro Reparatur und das bis zu zweimal im Kalenderjahr. Die Förderung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) in einem onlinegestützten Verfahren. Detaillierte Informationen zum Reparaturbonus, wie die Fördervoraussetzungen, eine Übersicht am Programm teilnehmender Reparaturunternehmen und eine Liste der förderfähigen Geräte, finden Sie über die nebenstehenden QR-Codes. Eine kurze Zusammenfassung enthält dieses Informationsblatt. Der Reparaturbonus ist eine Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und wird unterstützt durch zahlreiche Reparaturunternehmen.
Um den Reparaturbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre defekten Elektrogeräte gelistet sein. Mit Hilfe der Liste förderfähiger Elektro- und Elektronikgeräte können Sie überprüfen, ob Ihr Gerät für den Reparaturbonus infrage kommt.
Teilnehmende Reparaturunternehmen: Die Reparatur ist von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchzuführen. Die Übersicht aller gelisteten Reparaturunternehmen finden Sie auf der Website der SAB.
Belege und Unterlagen: Der Förderantrag für den Reparaturbonus wird online gestellt. Dafür benötigen Sie eine elektronische oder gescannte Kopie Ihrer Reparaturrechnung.
Informationen im Internet Sächsische Aufbaubank—Förderbank (SAB) Hier finden Sie: ❙ Zugang zur Antragstellung ❙ Übersicht der teilnehmenden Unternehmen ❙ Häufig gestellte Fragen und Antworten
Antragsverfahren und Formulare: Im Förderportal der SAB haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Angaben einzutragen und die Reparaturrechnung hochzuladen.
Digitale Unterschrift: Für den Antragsprozess wird eine digitale Unterschrift benötigt. Die SAB bietet ihren Kundinnen und Kunden aktuell über den Dienstleister Verimi folgende Verfahren zur Erstellung einer digitalen Unterschrift an ❙ Bank-Ident, ❙ eID, ❙ Video-Ident und ❙ Foto-Ident.
Auszahlung: Nach Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags erfolgt eine möglichst zeitnahe Auszahlung des Reparaturbonus.
Informationen zur digitalen Unterschrift Hier finden Sie: ❙ Informationen zur Verifizierung Ihrer Identität ❙ Hilfestellung bei der Nutzung von Verimi
Interaktive Karte Hier finden Sie: ❙ teilnehmende Reparatur-Unternehmen in Sachsen auf einer Landkarte ❙ Möglichkeit zur Suche