In Deutschland wird auf Grundlage des Strahlen-schutzvorsorgegesetzes die künstliche Radioaktivität in der Umwelt überwacht. Dies umfasst auch Trinkwasseruntersuchungen.
Mit einer Änderung der Trinkwasserverordnung, die europäische Vor-gaben umsetzt, werden zukünftig darüber hinaus umfassende Unter-suchungen des Trinkwassers auf Radionuklide natürlicher Herkunft erfolgen.
Der Flyer bietet die neuen Regelungen im Überblick.