Grundlagen Bestimmungsmerkmale
1
2 3 4
1 2 34
Seitenlinie
5
6 5 4
35 36 3
2
1
Abb. 75: Zählweise der Schuppen eines Knochenfisches, nach Holčík et al. (1989) umgezeichnet.
entsprechenden Flossenstrahlen auf getrennten Schwanzwurzelknochen (Hypuralia) verankert sind. Obwohl die Schwanzflosse von außen symmetrisch aussieht, ist sie durch die Anatomie des Schwanzstiels unsymmetrisch. Bei Arten, die in den mittleren Wasserschichten leben, ist in der Regel die Konstellation 1/9–8/1 anzutreffen. Arten, die auf dem Bodengrund leben, wie Schmerlen und Welse, verfügen gelegentlich über weniger geteilte Flossenstrahlen wie z. B. 1/7–7/1 oder 1/7–6/1.
Schuppenformel:
9.1.3. Die Schuppen
9.1.4. Der Schlundknochen
Die Hautoberfläche der Fische kann nackt (z. B. Welse, Groppen), mit Knochenplatten (z. B. Stichlinge) oder Schuppen bedeckt sein (z. B. Karpfenfische, Barsche). Bei den Schuppen unterscheidet man Rund- oder Cycloidschuppen (z. B. Karpfenfische, Abb. 74) und Kamm- oder Ctenoidschuppen (z. B. Barsche, Abb. 74). Die Ausbildung der Schuppen ist artspezifisch und altersunabhängig. Auf den Schuppen lassen sich bestimmte Linien erkennen (ctenii, radii), die artspezifisch sein können und aus denen man das Alter der Fische erkennen kann. Für taxonomische Untersuchungen werden die Schuppen in einer mittleren Längsreihe und vor der Rückenflosse quer über den Körper gezählt (Abb. 75) und in einer Schuppenformel zusammen gestellt. Die Seitenlinie ist ein Sinnesorgan, mit dem der Fisch Wasserbewegungen, Strömungen und Widerstände (z. B. Steine) wahrnehmen kann. Äußerlich kann man die Seitenlinie daran erkennen, dass die Schuppen der Seitenlinie durchbohrt sind. In der Haut – am Grunde dieser Öffnungen – liegen die Sinneszellen, mit denen die Umweltreize wahrgenommen und die Erregungen weitergeleitet werden. Die Ausbildung der Seitenlinie ist artspezifisch. Sie kann vollständig (z. B. Blei, Plötze) oder unvollständig (z. B. Moderlieschen, Bitterling) sein, aber auch ganz fehlen (z. B. Grundeln, Schleimfische).
Bei den Karpfenfischen (Cypriniformes) ist der fünfte Kiemenbogen zum paarigen Schlundknochen umgebildet (Abb. 76). Die einzelnen Teile des Schlundknochens sind arttypisch ausgeprägt (Abb. 77). Auf dem Schlundknochen sind die sogenannten Schlundzähne in mehreren Reihen (in der Regel ein bis drei Reihen) angeordnet, deren Anordnung und Form für die Artbestimmung wichtig sein kann. Echte Zähne auf den Kiefern fehlen den Karpfenfischen dagegen generell. Bei den Cyprinidae liegt dem Schlundknochen der Mahlstein oder Karpfenstein gegenüber. Dabei handelt es sich um eine Hornplatte, die ventral auf dem Basioccipitale aufgelagert ist und den Schlundzähnen beim Zerreiben der Nahrung als Widerstand dient. Die Vertreter der Nemacheilidae und Cobitidae haben zwar Schlundknochen, aber keinen Karpfenstein. Die Form der Schlundzähne lässt auch Rückschlüsse auf die Art der Nahrung zu. So hat der Rapfen (Raubfisch) spitze Schlundzähne (Abb. 78), während der sich vorwiegend von pflanzlicher Kost ernährende Karpfen breite, abgerundete Mahlzähne hat (Abb. 79). In der Schlundzahnformel wird die Bezahnung dargestellt. So bedeutet 5.–5., dass der betreffende Fisch (z. B. Rapfen) einen einreihigen Schlundknochen besitzt, wobei auf der linken Seite fünf und auf der rechten Seite ebenfalls fünf Zähne in jeweils einer Reihe stehen. Die
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Sc. 4–6/(10–12)35–39/3–4 Sc. (= Schuppen, scales) vier bis sechs Schuppen vor der Rückenflosse (Dorsale) oberhalb der Seitenlinie / (zehn bis zwölf Schuppen der unvollständigen Seitenlinie) fünfunddreißig bis neununddreißig Schuppen in einer mittleren Längsreihe / drei bis vier Schuppen unterhalb der Seitenlinie bis zur Bauchkante.
Atlas der Fische Sachsens | 2016