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Wählen, aber richtig! Fragen und Antworten zur Landtagswahl
Am 5. März wählen die Kärntner einen neuen Landtag. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Wahlablauf.
Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl sind alle österreichischen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Stichtag (3. Jänner 2023) ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten, und die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wo und wann kann ich wählen?
Die Adresse Ihres Wahllokals bekommen Sie mit der amtlichen Wahlinformation per Post zugeschickt. Dort finden Sie auch die Öffnungszeiten des Wahllokals.
Wie läuft der Wahlakt genau ab?
Nehmen Sie die amtliche Wahlinformation sowie einen amtlichen LichtbildAusweis in Ihr Wahllokal mit. Nennen Sie der Wahlbörde Ihren Namen sowie Ihre Adresse und weisen Sie Ihre Identität nach. Sie bekommen dann den Stimmzettel und ein Kuvert ausgehändigt. Ihre Stimme geben Sie in der Wahlzelle ab. Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das Kuvert und werfen Sie es in die Wahlurne. Dass Sie gewählt haben, wird in das
Wähler- und das Abstimmungsverzeichnis eingetragen.
Wie fülle ich den Stimmzettel gültig aus?
Auf dem Stimmzettel stehen die Parteien sowie die Namen der Kandidaten der Parteien, die in Ihrem Wahlkreis kandidieren. Der amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche Partei Sie wählen wollen. Dies ist der Fall, wenn Sie den bei der Partei vorgedruckten Kreis ankreuzen. Der Stimmzettel ist auch dann gültig ausgefüllt, wenn der Wählerwille auf andere Weise (z.B. durch Anhaken, Unterstreichen, durch Durchstreichen der übrigen wahlwerbenden Parteien oder durch Bezeichnung eines oder mehrerer Bewerber einer Parteiliste) eindeutig zu erkennen ist.
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben? Sie können höchstens drei Vorzugsstimmen vergeben. Mit der Vergabe der Vorzugsstimme drücken Sie Ihren Wunsch aus, dass eine bestimmte Person Abgeordneter werden soll.
Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
Die Namen der Kandidaten, denen Sie in Ihrem Wahlkreis eine Vorzugsstimme geben können, stehen bereits auf dem Stimmzettel. Sie können Sie einfach ankreuzen. Außerdem hängt eine Liste mit allen Kandidaten in der Wahlzelle.
Ich möchte eine bestimmte Partei wählen, aber einer Person meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?
Nein. Die Personen, denen Sie Ihre Vorzugsstimmen geben, müssen der Partei angehören, die Sie wählen. Sonst sind Ihre Vorzugsstimmen ungültig.
Ich kann am 5. März nicht im Wahllokal wählen. Welche anderen Möglichkeiten zur Stimmabgabe gibt es?
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann (z.B. wegen Krank- heit, Urlaub etc.), kann eine Wahlkarte beantragen. Außerdem gibt es am 24. Feber einen vorgezogenen Wahltag. Bettlägerige Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, die „Fliegende Wahlkommission“ zu beantragen.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte kann bei der Heimatgemeinde schriftlich oder mündlich (persönlich) unter Angabe des Grundes beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Wie läuft der Vorwahltag ab?
Am Freitag, dem 24. Februar, muss in jeder Kärntner Gemeinde ein Wahllokal mindestens zwei Stunden geöffnet sein. Die Wahlzeit hat zumindest den Zeitraum von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu umfassen. Die genauen Öffnungszeiten erfahren Sie über die Wahlinformation Ihrer Gemeinde.
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