Liechtenstein exklusiv 2013

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Ausgabe 2013

LIECHTENSTEIN exklusiv Infos zum Fürstentum aus erster Hand

Alles zum

LIECHTENSTEINER Finanzplatz!

Fürstliche Vorteile nutzen Wie Anleger ihr Portfolio besser diversifizieren können AUSKÜNFTE VERBOTEN

LEICHTE RECHTSWAHL

Versicherungsgeheimnis schützt die Vertragsdaten von Versicherten vor fremdem Zugriff

Für österreichische Kunden ändert sich wenig. Ausnahme: beim Konkursprivileg

Markus PERNEGG, Gründer von i-prosperities: „Der Makler kann mit neuer Story zum Kunden gehen und Bedürfnisse erfüllen“


Die Swiss Management Zürich AG ist ein von Zürich aus tätiges Family Office. Wir beraten unsere Kunden in den Bereichen: • Vermögensberatung • Kauf und Verkauf von Immobilien in der Schweiz • Commodity Trading • Investments in Rohstoffe wie z.B. Edelmetalle physisch • Ansiedelung in der Schweiz • Rechts- und Steuerberatung für natürliche Personen Verlangen Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Wir empfangen Sie gerne in unseren repräsentativen Büroräumlichkeiten in Zürich. Als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind wir der Selbstregulierungsorganisation POLYREG angeschlossen. Als verbandsunabhängige SRO beaufsichtigt POLYREG Finanzintermediäre aller Branchen.

Swiss Management Zürich AG Seefeldstrasse 275 8008 Zürich Tel. 043 355 44 55 www.smzh.ch business@smzh.ch


Editorial

Liechtenstein exklusiv

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„Grenzübertritt“ wagen! Liebe Leserinnen, liebe Leser! Woran denken Sie, wenn Sie „Liechtenstein“ lesen? An das Ausnutzen von Steuervorteilen oder gar an Steuerhinterziehung? Das wäre angesichts der öffentlichen Diskussionen nicht verwunderlich! Wohl aber weniger an die Vermögensbildung, insbesondere zur Pensionsvorsorge. Genau das wollen wir mit dieser ersten Ausgabe von „LIECHTENSTEIN exlusiv“ ändern. Erfreulicherweise werden wir dabei von der Regierungspolitik tatkräftig unterstützt. Anfang des Jahres hatten Österreich und Liechtenstein das Abgeltungssteuerabkommen sowie eine Novellierung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens beschlossen. Am 1. Jänner 2014 soll es in Kraft treten. Damit wird die Nachversteuerung von bislang unversteuertem Vermögen ebenso geregelt wie die Kapitalbesteuerung in der Zukunft. Losgelöst von Detailfragen ist diese Entwicklung nur zu begrüßen. Erstens schafft sie Rechtssicherheit für Versicherungsnehmer und Investoren. Zweitens rückt damit wieder das Wesentliche ins Blickfeld: die Standort- und Produktvorteile, die mit einer Kapitalanlage in dem Fürstentum verbunden sind! Angesichts überbordender Liquidität an den Kapitalmärkten, eines historisch niedrigen Zinsniveaus und immer noch vieler ungelöster Probleme ist die Diversifikation von Kapitalanlagen für Investoren und Sparer wichtiger denn je. Auf den folgenden Seiten von „LIECHTENSTEIN exklusiv“ erfahren Sie, warum sich hierfür gerade das Fürstentum und dort ansässige Versicherer und aufgelegte Produkte empfehlen. Gleichwohl bedarf es umfassender Marktkenntnisse und rechtlichen Know-hows, um die Liechtensteiner Freiheiten bedarfsgerecht nutzen zu können. In unserem Interview ab Seite 12 lesen Sie daher, wie die Gründer von „i-prosperities“ als Kompetenzzentrum für Liechtenstein Brücken zwischen dem dortigen Produktangebot und dem österreichischen Markt bauen wollen. Für Berater könnte der Zeitpunkt nicht besser sein, den „Grenzübertritt“ zu wagen. Richtig umgesetzt, dürfte es der Sparer und Anleger danken. Kann er doch seinen Vermögensaufbau durch Liechtensteiner Beimischungen mit mehr Sicherheit und größeren Anlagefreiheiten nachhaltig stärken. Das gilt, wenn die Stimmung an den Märkten steigt – aber eben auch, wenn die Kurse mal wieder in den Keller rauschen.

Kay Schelauske, Chefredaktion k.schelauske@fondsverlag.com

Impressum Verlag: FONDSMAGAZIN Verlagsgesellschaft m.b.H., Donaufelder Straße 247, 1220 Wien Tel: +43 1 713 70 50 Fax: DW 40 HERAUSGEBER: Gerald Schröter Chefredaktion: Kay Schelauske CHEF VOM DIENST: Andreas Berger SEKRETARIAT: Michaela Oprea Grafik & Produktion: Mario Groschner DRUCK UND HERSTELLUNG: Druckerei Berger, Wiener Straße 80, 3580 Horn HINWEIS Allen Artikeln, Empfehlungen, Charts und Tabellen liegen Informationen zugrunde, die die Redaktion für vertrauenswürdig hält, eine Haftung für deren Richtigkeit kann die Redaktion jedoch nicht übernehmen. Jeglicher Haftungsanspruch muss daher grundsätzlich abgelehnt werden. Die in Liechtenstein exklusiv gemachten Angaben dienen der Unterrichtung und sind keine Aufforderung zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Beteiligungen.


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Land & Leute

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Land der Gegensätze Kleines Land ganz groß – mit diesem Selbstbewusstsein schaut der liechtensteinische Tourismusverband auf das Fürstentum. Der Politik und den Liechtensteinern selbst dürfte es nicht anders gehen. Der Staat im Herzen Europas ist ein Land vieler Gegensätze. Sie stellen den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen und machen es gleichzeitig reizvoll – für die Einwohner, Urlauber und Kapitalanleger.

moore, Streuwiesen und gefährdete Tier- und Pflanzenarten bestaunen. Derartige Gegensätze sind typisch für das Land in der Mitte Europas, östlich der Schweiz und westlich von Österreich gelegen. Mit einer Gesamtfläche von gut 160 Quadratkilometern ist das Fürstentum der viertkleinste Staat Europas nach dem Vatikan, Monaco und San Marino. Knapp 37.000 Einwohner, davon ein Drittel Ausländer, leben in einer parlamentarischen Demokratie, die anders als in Österreich und Deutschland durch eine rein konstitutionelle Erbmonarchie ergänzt wird. Während bei uns Gesetze erst durch die Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten, über-

nimmt dies in Liechtenstein der Fürst. In der Regel geschieht dies ohne Einwände, aber es gibt Ausnahmen, wie in der Vergangenheit z. B. beim Thema Abtreibung deutlich wurde. Rechtlich ruht dieses „2-Säulen-Prinzip“ auf Art. 2 der Verfassung von 1921. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein hat seinen Wohnsitz auf Schloss Vaduz, wie seine Vorgänger auch. Diese Tradition geht auf das Jahr 1938 zurück. Damals zog dort Fürst Franz Josef II. als erster Landesfürst ein. Noch nicht lange ist der Regierungschef Adrian Hasler im Amt. Er wurde am 27. März 2013 vereidigt und stellt mit vier Regierungsräten die Regierung, die

Fotos: beigestellt (3)

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harakteristisch für Liechtenstein sind zweifelsohne die Gebirgsketten der Alpen. In einer Höhenlage von über 1400 Metern über dem Meeresspiegel erklimmen begeisterte Bergwanderer mit dem Fürstensteig eine der berühmtesten Weganlagen des Rätikons, wie dieser Teil der Ostalpen genannt wird. An grünen Alpwiesen und Legföhren vorbei lässt sich hoch über der Hauptstadt Vaduz und Schaan die Freiheit in luftiger Höhe genießen. In den Tälern des Alpengebietes, z. B. in der Alp Valüna oder Alp Gapfahl, nehmen Urlauber hingegen eine wunderschöne Flora und Seen in Beschlag und können im Ruggeller Riet, einem Naturschutzgebiet im Norden des Landes, Flach-


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vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen Parlamentes ernannt wird. „Oberste Priorität in dieser Legislaturperiode hat die Sanierung des Staatshaushaltes“, sagte Hasler in jüngsten Zeitungsinterviews nach seinen ersten 100 Tagen Regierungsverantwortung und bestätigte, dass mit Hochdruck an der Erstellung des Budgets 2014 und der Umsetzung eines dritten Sparpaketes gearbeitet werde. Denn seit 2010 laufen Einnahmen und Ausgaben zusehends auseinander und führten zuletzt zu einem Fehlbetrag von über 100 Millionen Schweizer Franken.

Maßnahmen verabschiedet wurden. Auf der Ausgabenseite soll u. a. der Staatsbeitrag an die Finanzmarktaufsicht (FMA) gesenkt werden. Auf der Einnahmenseite soll u. a. die Mindest­ ertragssteuer auf 1.900 Schweizer Franken erhöht werden. Der Landtag muss diese Vorhaben allerdings erst noch beschließen.

Bereits 1924 hat Liechtenstein den Schweizer Franken als offizielle Währung per Gesetz eingeführt und 1980 einen Währungsvertrag mit der Schweiz geschlossen. Seither profitiert das Fürstentum als Teil des starken Schweizer Währungsraums von „Neben Einsparungen im Aufwand müssen die den traditionellen Steuereinnahmen wieder auf ein Niveau angehoben Stärken des Nachwerden, damit der Staat die erwarteten Leistungen barlandes, heißt es erbringen kann“, sagt Regierungschef Adrian Hasler. vonseiten der Landesregierung. Von Regierungsseite wird hierfür vor allem ein Einbruch bei den Steuer- Liechtenstein verfügt nicht nur über einnahmen verantwortlich gemacht. eine stabile Sozial-, Rechts- und „Neben Einsparungen im Aufwand Wirtschaftsordnung sowie ein hohes müssen die Steuereinnahmen wieder Maß an politischer Kontinuität und auf ein Niveau angehoben werden, da- Stabilität, sondern ebenfalls über mit der Staat die von der Gesellschaft ein ­ausgezeichnetes „AAA“-Länderund Wirtschaft erwarteten Leistun- ­R ating, das gerade erst wieder bestägen erbringen kann“, erläuterte der tigt wurde. Zudem gewinnt das FürsRegierungschef im Zuge der letzten tentum aus Sicht der Landesregierung Sitzung vor der Sommerpause, bei damit für die Schweiz immer mehr der Vorschläge für entsprechende an strategischer Bedeutung. Denn

Schwankende Prämieneinnahmen bei Versicherern (Gebuchte Bruttoprämien) 10000

9406 8785

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2012 Quelle: FMA

Fürst Hans-Adam II.

als Nicht-EU- und Nicht-EWR-Land kann die Schweiz aufgrund der immer dichter und strikter werdenden europäischen Regulierungen zusehends in Gefahr laufen, vom EU-Marktzugang ausgeschlossen zu werden. So könnten Schweizer Finanzinstitute nur noch von Liechtenstein aus – sofern sie den hohen Ansprüchen der Regulierungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gerecht werden und über eine Zulassung der FMA Liechtenstein verfügen – den Zugang zum EU-Markt aufrechterhalten, ohne dass sie den Schweizer Frankenraum verlassen müssen. Liechtensteiner Finanzinstitute können dank der Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf dem gesamten Gebiet des europäi­ schen Marktes tätig sein. Dabei hilft ihnen der sogenannte EU-Pass, mit dem es möglich ist, ohne eigene Niederlassung und ohne bürokratische Verfahren Dienstleistungen überall im EWR-Raum anzubieten und Produkte zu vertreiben. Dies wird als entscheidender Wettbewerbsvorteil gegenüber Finanzinstituten aus Drittstaaten wie bspw. der Schweiz gewertet. Da aber gleichzeitig keine Mitgliedschaft in der EU besteht, profitiere die Branche zudem – anders als bspw. in Österreich – von einer flexibleren und politisch weitgehend unabhängigen Gestaltung der eigenen Rahmenbedingungen.


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nach eigenen Angaben eng begleitet, aber nur zum Teil mit Erfolg. Aufseiten der Versicherungsvermittler registrierte die FMA Ende vergangenen Jahres 65 bewilligte Personen, davon 58 juristische, vier Einzelfirmen und drei natürliche Personen. Überwiegend sind die Vermittler als Versicherungsmakler unterwegs, nur zehn als Versicherungsagent. Grenzüberschreitend waren die Vermittler übrigens zu 44 Prozent in Deutschland und zu 32 Prozent in der Schweiz tätig. Nur 20 Prozent von ihnen waren zudem in Österreich aktiv. Von links nach rechts: regierungsrätin marlies amann-marxer, regierungschef-stellvertreter thomas Zwiefelhofer, regierungschef adrian hasler, regierungsrätin aurelia Frick, regierungsrat mauro Pedrazzini.

sonderstatus brinGt VorteiLe

Gleichwohl wachsen auch für die Liechtensteiner Lebensversicherer die Bäume nicht in den Himmel. Nach FMAAngaben brach das Geschäft im Jahr 2011 deutlich ein und sank im Folgejahr erneut auf zuletzt 4,2 Milliarden Schweizer Franken. Knapp 80 Prozent entfallen hiervon auf Lebensversicherungen, der Rest auf Schaden- sowie

Gesellschaften eine ungenügende Kapitalisierung festgestellt. Entsprechend wurden Maßnahmen zur Eigenkapitalausstattung veranlasst, deren Ergebnis sich noch nicht beurteilen lasse. Außerdem fielen die Gesellschaften mit falschen Kalkulationen bei der Solvenzquote auf sowie fehlerhaften Angaben zum Mindestgarantiefonds und zum Aktuarsbericht. Außerdem waren per Ende 2012 unverändert 29 Vorsorgeeinrichtungen in dem Fürstentum tätig, davon acht Sammelstiftungen, die Pensionsversicherung für das Staatspersonal sowie zwanzig firmeneigene Gesellschaften. Sieben Einrichtungen befanden sich nach FMA-Angaben in Liquidation. Mehrheitlich handelte es sich dabei um firmeneigene Stiftungen bzw. Arbeitgeber, die sich einer Sammeleinrichtung anschließen wollen. Die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen bezeichnet die Aufsicht als mehrheitlich solide, sieben Gesellschaften wiesen allerdings Ende 2011 einen Deckungsgrad von weniger als 100 Prozent aus. In fünf Fällen habe sich dieser als „unbedeutend“ erwiesen. Bei zweien hat die FMA Maßnahmen zur Sanierung

Liechtenstein will den scheinbaren Gegensatz zwischen vorteilhafter Neupositionierung des Finanzplatzes und gesetzeskonformer Umsetzung der Regulierungen schaffen. Kein leichter Spagat.

geringfügig Rückversicherungen. Allerdings gewinnt die Schadenversicherung mit fast einer Verdoppelung der Prämieneinnahmen stark an Bedeutung. Lediglich in den für die Lebensversicherungskunden verwalteten Kapitalanlagen spiegelt sich diese Entwicklung bislang nicht wider: Mit einem Wert von gut 29 Milliarden Schweizer Franken blieb die Anlagesumme auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Dieser Wert macht etwas mehr als 90 Prozent des Totals der Kapitalanlagen der Lebensversicherer aus. Bei der letztjährigen aufsichtsrechtlichen Prüfung hat die FMA bei zwei

ZuGanG Zu ausLandsmärkten ist wesentLicher LebensnerV

Aufgrund des begrenzten Heimatmarktes und der gewachsenen internationalen Ausrichtung ist der Zugang zu den ausländischen Märkten und Kunden für den liechtensteinischen Finanzplatz quasi der Lebensnerv. Schon von daher sind eine intensive Kommunikation und ein intensiver Informationsaustausch mit den Partnerländern innerhalb des EWR von entscheidender Bedeutung, wie vonseiten der Regierung betont wird. Das gilt ganz besonders für die Nachbarländer. Gerade in der nächsten Zeit wird sich allerdings zeigen, dass es bei der praktischen Umsetzung manche Hürden zu überwinden gibt. Fest steht: Auf Liechtenstein, wie auch auf alle anderen EWR-Staaten, kommt in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Regulierungen zu, die es national umzusetzen gilt. Alle Finanzmarktakteure werden von den anstehenden Maßnahmen mehr oder weniger stark betroffen sein. Nicht zuletzt deshalb heißt es für das Fürstentum dann wieder: als kleines Land große Herausforderungen bewältigen. Mit anderen Worten: Es gilt, den scheinbaren Gegensatz zwischen vorteilhafter Neupositionierung des Finanzplatzes und gesetzeskonformer Umsetzung der Regulierungsvorhaben zu schaffen, mit denen Fehlentwicklungen aufgefangen werden sollen. Kein leichter Spagat.


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Regulierung

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Eingeschränkte Freiheiten Das Fürstentum kann sich den verstärkten Regulierungen nicht entziehen. Anzahl, Komplexität und Geschwindigkeit steigen, mit der Richtlinien und Verordnungen umgesetzt werden müssen. Betroffen sind alle Sektoren des Finanzwesens. Der folgende Überblick zeigt, worauf sich Banken, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen besonders einstellen müssen.

vollständigen Harmonisierung der Finanzmärkte. Neben den Regulatorien, die in nationale Gesetze umzusetzen sind, werden zusätzliche Standards und Richtlinien verabschiedet, die die Sachverhalte weiter detaillieren. Die regulatorische Last nimmt damit zu, während die unternehmerischen Freiheiten in der Finanzbranche zusehends abnehmen, heißt es.

Nach Einschätzung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)

stellt die verstärkte Regulierung das Fürstentum vor vergleichbare Heraus­ forderungen wie andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Demnach steigt sowohl die Anzahl, Komplexität, als auch die Geschwindigkeit, mit der die Regulatorien umzusetzen sind. Betroffen davon sind sowohl Banken, Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen, Fondsindustrie, Vermögensverwaltung, als auch Markt und Handel. Angetrieben werden diese Veränderungen durch internationale Organisationen wie die G20, die EU oder die „Financial Action Task Force on Money Laundering“, kurz FATF. Letztere gilt als das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nach Angaben der SIFA geht der Trend in Richtung einer

Wichtige Regulierungsvorhaben

In dem Fürstentum stehen nach FMAAngaben in den nächsten Jahren einige Regulierungen zur Umsetzung an, die alle Sektoren des Finanzwesens betreffen. Im Folgenden ein Überblick der anhängigen Vorhaben in den Bereichen Banken und Versicherungen/ Vorsorgeeinrichtungen: CRD IV-/CRR-Regulierung: Durch Überführung der unter dem Namen „Basel III“ bekannten internationalen

Foto: Fotolia.de

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iechtenstein ist Mitglied des ­Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Infolgedessen profitiert der Finanzmarkt von den Vorzügen eines freien Kapitalverkehrs. Allerdings nimmt auch in dem Fürstentum die Regulierung im Zuge der europaweiten Neuordnung der Finanzmärkte zu. Die liechtensteinische Regierung hat daher eine „Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden“, kurz SIFA, eingerichtet, die für die Koordination und Umsetzung hiermit verbundener Maßnahmen verantwortlich ist. Die Regierungsstelle arbeitet dabei mit verschiedenen Amtsstellen, Institutionen, Verbänden und der Aufsicht zusammen.

Wurden bislang hauptsächlich EURichtlinien als Rahmengesetze verwendet, handelt es sich inzwischen laut FMA vielfach um unmittelbar geltende EU-Verordnungen. Sie müssten zur Gesetzgebung eingesetzt und von den EWR-Staaten übernommen werden. Gleichzeitig wird die korrekte Umsetzung und Einhaltung von EWR-Rechtsakten, Standards und Richtlinien verstärkt überprüft – und zwar durch die in 2011 neu geschaffenen Aufsichtsorgane in Europa, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).


Regulierung

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Standards in EU-Recht soll der euro­ päische Bankensektor widerstandsfähiger gemacht werden. Im Fokus liegen neue Regeln zur Eigenkapitalausstattung, ein neuer Governance-Rahmen und ein einheitliches Regelwerk. Crisis-Management-Regulierung: Für die Krisenbewältigung bei Banken und Wertpapierfirmen, konkret die Restrukturierung und ordentliche Auflösung, soll ein einheitlicher Rahmen geschaffen werden. Kernbestandteile sind die Erstellung eines Sanierungsplanes durch die Kreditinstitute sowie die Aufstellung von Maßnahmen im Rahmen von Abwicklungsplänen. Marktmissbrauchs-Regulierung: Das Ziel ist die Sicherstellung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes. Als wichtige Bestandteile gelten die Ausweitung des Geltungsbereichs, wie z.B.

Konkursrecht: Angestrebt wird die Schaffung eines modernen Konkursrechts im liechtensteinischen Bankengesetz. Drei Kernbereiche stehen im Mittelpunkt: Schutzmaßnahmen zur Verhinderung eines Anlassfalles, ein Sanierungsverfahren bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sowie die Abwicklung.

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einfließen. Nach FMA-Angaben trifft indes die EIOPA derzeit Vorbereitungen, einzelne Elemente von „Solvency II“ bereits vorab über Empfehlungen und Leitlinien, sogenannte interim measures, umzusetzen. Außerdem will die EU die nationalen Aufsichtsbehörden mit neuen Kompetenzen zur Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten, insbesondere der Mutterunternehmen wie Holdinggesellschaften, ausstatten. So sollen Regeln über die Banken- und Versicherungsaufsicht sowie die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten gleichzeitig angewendet werden können, um Schlupflöcher zu eliminieren, die während der Finanzkrise zutage getreten sind, wie es vonseiten der FMA heißt. Auf diese Weise will man frühzeitig Interven­ tionsmöglichkeiten schaffen, sofern ein Konglomerat in Schieflage gerät.

Im Bereich der Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen scheint sich alles um „Solvency II“ zu drehen. Unter diesem Namen soll ein neues euro­ päisches Aufsichtssystem etabliert werden. Dabei soll die bisher statische Bestimmung der Eigenmittelausstattung durch ein risikobasiertes System ersetzt werden, wobei dessen Ausgestaltung nach wie vor strittig ist. Vor dem Hintergrund eines anhaltenden Niedrigzinsniveaus bereitet vor allem Die regulatorische Last nimmt zu, während die die Darstellung langunternehmerischen Freiheiten abnehmen. Betroffen fristiger Kapitalgasind Banken, Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen, rantien durch die Diese noch anhängenden RegulieFondsindustrie, Vermögensverwaltung, Markt, Handel. Lebensversicherer rungsvorhaben sollen größtenteils Probleme. Kürzlich noch in diesem oder Anfang nächsten hat nun die EIOPA Jahres beschlossen werden bzw. in die Erfassung von Spotmärkten und die Ergebnisse eines Assessments zu Kraft treten. Eine Ausnahme bildet der Kompetenzen der zuständigen Be- den „Long-term Guarantees“ (LTG) die CRD IV- und CRR-Regulierung, die hörden sowie eine Verschärfung von und daraus folgende Maßnahmen erst Anfang 2019 vollumfänglich gelvorgestellt. Nach Beratungen im Eu- ten soll. Zudem ist es nicht absehbar, Sanktionen. Hypothekarrichtlinie: Durch Vor- ropäischen Rat und Parlament sollen wann mit einer Umsetzung der Solschriften u. a. zu Werbung, vorver- diese in die „Omnibus II“-Richtlinie vency II-Richtlinie zu rechnen ist. traglichen Informationen, Beratung, Kreditwürdigkeitsprüfung und vorzeitiger Rückzahlung soll der Schutz von Kreditnehmern verbessert werden. Foreign Account Tax Compliance Act Anhängige Regulierungsvorhaben (FATCA): Dieser US-Gesetzgebung folgend sollen ausländische FinanzinBereich Banken termediäre ihre amerikanischen KunCRD IV-/CRR Basel III-Standards den identifizieren und entsprechende Crisis-Management Krisenbewältigung: Sanierungs- und Abwicklungspläne Informationen an die US-SteuerbeMarktmissbrauch Marktintegrität und Anlegerschutz hörden liefern. Bei mangelnder KoHypotheken Besserer Schutz von Kreditnehmern operation droht eine 30-prozentige Quellensteuer auf Einkünfte aus USForeign Account Tax Compliance Act (FATCA) Meldepflicht für ausländische Finanzintermediäre Finanzinstrumenten sowie auf die ErGeringere Forderungsfeststellungs- und AuszahlungsEinlagensicherung träge aus deren Verkauf. fristen sowie leicht erhöhte Deckungssummen Einlagensicherungs-Richtlinie: Schutzmaßnahmen, Sanierungsverfahren und Konkursrecht Inner­halb der zweiten UmsetzungsAbwicklungen phase sollen die im Rahmen der EinlaBereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen gensicherung geltenden ForderungsSolvency II Gesamtsolvabilität und Risikomanagement feststellungs- und Auszahlungsfristen Finanzkonglomerate Bündelung der Aufsicht, frühzeitige Interventionen verringert sowie die Deckungssumme leicht erhöht werden. Quelle: FMA-Geschäftsbericht 2012


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Versicherungsgeheimnis

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Auskünfte verboten Vertragsrelevante Daten sind in Liechtenstein in besonderer Weise geschützt. Anders als in der Heimat, können sich österreichische Versicherungsnehmer auf ein gesetzlich verankertes Versicherungsgeheimnis berufen. Selbst der Ehepartner erhält nur bei zuvor erteilter Vollmacht Einsicht. Erst bei strafrechtlichen Ermittlungen findet dieses Diskretionsprivileg seine Grenzen.

persönlichen Daten wem preisgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Angaben zu Konsumgewohnheiten, Gesundheitszustand oder Daten zur wirtschaftlichen Situa­tion wie dem Einkommen und Vermögen handelt. Bekanntermaßen ist man als Bürgerin oder Bürger gegenüber Behörden und Einrichtungen an vielen Stellen quasi gezwungen, persönliche Informationen weiterzugeben, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen – sei es gegenüber der Krankenkasse, Sozial-

behörde oder dem Arbeitgeber. Auch deshalb ist der Wunsch nach Diskretion gerade in finanziellen Fragen groß. Folgerichtig werben auch Versicherungen und Banken gerne mit dem Diskretionsprivileg als Standortvorteil im Fürstentum. Wie steht es also um das so geschätzte Bankund Versicherungsgeheimnis? Sonderrolle in Europa

Liechtenstein ist das einzige Land, so der Tenor dort ansässiger Finanzexperten, das über ein gesetzlich verankertes Versicherungsgeheimnis verfügt,

Fotos: Fotolia.de

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m Zeitalter der elektronischen Kommunikation gewinnt der Datenschutz immer mehr an Bedeutung. Ganz gleich, ob es um die staatliche Überwachung des Datenverkehrs zur Terrorismusbekämpfung geht oder um einen länderübergreifenden Datenaustausch zur Vermeidung von Steuerhinterziehung. Dreh- und Angelpunkt ist stets die Frage, inwieweit es gerechtfertigt ist, dass hierfür das „informelle Selbstbestimmungsrecht“ des Bürgers eingeschränkt wird. Danach soll es allein in der Entscheidung des Einzelnen liegen, welche seiner


Versicherungsgeheimnis

liechtenStein exklusiv

das an das Schweizer Bankgeheimnis angebunden ist. Österreich hat dies nicht. Dort genügt es, über vertragsrelevante Daten zu verfügen, um telefonisch bei einem Versicherer Auskünfte zu erhalten. In dem Fürstentum werden hingegen generell keine Auskünfte zu vertragsrelevanten Daten am Telefon herausgegeben, selbst wenn der Kunde höchstpersönlich anruft. Die Gesellschaften verweisen dann auf den Art. 44 des Liechtensteiner Versicherungsaufsichtsgesetzes. Nicht anders sei die Lage bei Auskunftsersuchen seitens von Behörden, Gerichten oder Rechtsanwälten. Der Grund liegt auf der Hand: Am Telefon besteht keine Sicherheit, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um die Person handelt, für die sie sich ausgibt - aber nur an diese betreffende Person dürfen die jeweiligen Informationen herausgegeben werden. Eine Ausnahme stellen allerdings strafrechtliche Ermittlungen dar, insbesondere wenn der Straftatbestand damit zu tun hat, dass die betreffende Person widerrechtlich zu dem Geld gelangt ist, das angelegt wurde, z. B. durch einen Einbruch-Diebstahl.

Keine daten an ehepartner

und in Kenntnis der Sachlage abgeBeim Liechtensteinischen Versiche- geben werden, sondern sich auch auf rungsverband heißt es hierzu: Per- einen konkreten Einzelfall beziehen. sönliche Daten werden nur an den Dementsprechend dürfen VersicheVersicherungsnehmer selbst weiter- rungsgesellschaften in ihren Allgegegeben, nicht aber an Ehepartner meinen Geschäftsbedingungen keine oder Familienangehörige, sofern dies generelle Entbindung vom Versichenicht ausdrücklich erlaubt wurde. Der rungsgeheimnis festlegen. Experte eines im Fürstentum ansäsIn Liechtenstein werden generell keine Auskünfte zu sigen Versicherers vertragsrelevanten Daten am Telefon herausgegeben, ergänzt jedoch: selbst wenn der Kunde höchstpersönlich anruft. Die Ein Versicherer Gesellschaften verweisen dann auf den Art. 44 VersAG. muss Auskunft erteilen, wenn er hierzu von einer liechtensteinischen Jeder VerSicherunGSMitarBeiter Behörde aufgefordert wird. Sonst wer- Zur GeheiMhaltunG VerpFlichtet den nur Auskünfte gegeben, wenn der Alle Mitarbeiter einer VersicherungsAuskunftsersuchende eine Vollmacht gesellschaft sind also dazu verpflichdes Vertragsinhabers vorlegt. tet, persönliche Angaben, die ihnen Versicherungsnehmer anvertraut Von dieser Geheimhaltungspflicht oder zugänglich gemacht haben, gekann der Versicherer inzwischen heim zu halten. Nicht anders verhält nur noch vom Versicherungsnehmer es sich im Grunde beim Bankgeheimselbst entbunden werden. Nach ei- nis. Allerdings sind die Möglichkeiner gesetzlichen Novellierung hat ten behördlicher Amtshilfe-Ersuchen die Finanzmarktaufsicht (FMA) die- in der Vergangenheit gestiegen, wird ses Recht verloren. Gleichwohl kann die Entwicklung vonseiten der SIFA auch der Versicherungsnehmer keine bewertet. Weiterhin gelte aber: Der „globale“ Entbindungserklärung ab- berechtigte Schutz privater Interesgeben: Sie muss nicht nur schriftlich sen bleibe auch hier gewahrt.

Versicherungsaufsichtsgesetz (VersaG) art. 44 Versicherungsgeheimnis 1. Die Mitglieder der Organe von Versicherungsunternehmen und ihre Mitarbeiter sowie sonst für solche Gesellschaften tätige Personen sind zur Geheimhaltung von nicht öffentlichen Tatsachen verpflichtet, die ihnen auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt. 2. aufgehoben 3. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Zeugnis- oder Auskunftspflicht gegenüber Strafgerichten und Aufsichtsorganen sowie

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die Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden. 4. Versicherungsnehmer können von der Geheimhaltungspflicht entbinden; die diesbezügliche Erklärung muss schriftlich und in Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall abgegeben werden.

Mehr Bewegung und Transparenz ist hingegen in Steuerfragen zu beobachten, die folglich gesondert zu betrachten sind – sowohl mit Blick auf Liechtenstein als auch Österreich. Als Meilenstein wird in weiten Teilen der Branche die Unterzeichnung des Abgeltungssteuerabkommens zwischen Liechtenstein und Österreich Ende Jänner 2013 bewertet. Dabei versucht das Fürstentum einmal mehr einen Spagat: Einerseits soll es eine effektive Besteuerung der Vermögenswerte österreichischer Steuerpflichtiger gewährleisten, die von einer Zahlstelle des Fürstentums verwaltet werden. Andererseits soll es die Regulierung von Vermögen sicherstellen, das in der Vergangenheit nicht versteuert wurde und gleichzeitig für die Zukunft Wirkung entfalten. Nach Einschätzung des Liechtensteinischen Bankenverbandes konnte dies erreicht werden.


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Interview

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„Mit neuer Story beim Kunden“ Zwischen Liechtensteiner Versicherern und dem österreichischen Versicherungsmarkt gibt es manche Unwägbarkeiten. Markus Pernegg und Christian Holweg, beide seit vielen Jahren in den Märkten unterwegs, wollen Brücken bauen und liegen gebliebenes Potenzial erschließen. Gemeinsam suchen sie deshalb den Schulterschluss mit Maklern und Produktanbietern. von Kay Schelauske

Christian Holweg: Während sich meinem Partner das Vakuum aus liechtensteinischer Sicht darstellte, zeigte sich mir immer die umgekehrte Perspektive. Denn ich war in Österreich als Makler und im Vertrieb tätig. In dieser Zeit wurde ich von Beratern häufig auf die Geschäftsmöglichkeiten in Liechtenstein angesprochen. Produktvorteile waren ihnen zwar bekannt, aber nicht der Weg, wie sie selbige nutzen könnten.

sind wir auf beiden Märkten präsent und kennen auf der einen Seite die Bedürfnisse der Kunden und Berater sowie auf der anderen die der Versicherungsgesellschaften.

Wie füllen Sie dieses Vakuum heute aus? M. P.: Wir gründeten mit der i-prosperities GmbH in Österreich ein anbieterunabhängiges Kompetenzzentrum für Liechtensteiner Kapital- und Versicherungsanlagen. Es dient quasi als Drehscheibe für das gesamte Produkt­ angebot in Österreich. Schließlich

Konnten Sie die Skepsis ausräumen? M. P.: Ja, denn wir bieten auch die Möglichkeit, jene Vertriebspartner abzufangen, die nur eine geringe Stückzahl an Vertragsabschlüssen im Jahr in Liechtenstein platzieren. Von diesen Beratern gibt es viele in Österreich und in Summe bewegen sie große Umsätze. Auf diese Weise wird die

Wie war deren erste Resonanz? M. P.: Zunächst durchwachsen, vor allem weil manche Gesellschaften nicht direkt mit anderen liechtensteinischen Mitbewerbern verglichen werden wollten.

Foto: beigestellt (3)

Herr Pernegg, „i-prosperities“ will sozusagen eine Brücke zwischen dem ­österreichischen Markt und dem Liechtensteiner Produktangebot bilden. Wie kamen Sie auf diese Idee? Markus Pernegg: Ja, das Bild passt. Vor mehr als zehn Jahren begleitete ich den Aufbau eines Versicherungsunternehmens in Liechtenstein. Dabei wurde offensichtlich, dass zwischen der Vertriebslandschaft in Österreich und dem Produktangebot in Liechtenstein ein Vakuum besteht, da Liechtensteiner Gesellschaften in Österreich kaum vertrieblich engagiert sind. So haben viele Liechtensteiner Anbieter keinen eigenen Außendienst und nur vereinzelt eigene Maklerbetreuer. Die Folge: Sehr viel Geschäftspotenzial bleibt ungenutzt, weil beispielsweise Anfragen aus Österreich nicht ausreichend rasch beantwortet werden.


Interview

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„Liechtenstein will ausländischen Versicherungskunden vor allem zweierlei bieten: einen starken Schutz ihrer Privatsphäre und ein hohes Maß an Freiheiten, das eigene Geld ertragssteigernd anzulegen.“

Administration beim Versicherer auf das notwendige Mindestmaß verringert. Dieser Kostenvorteil lässt sich beziffern. Das überzeugte selbst jene Anbieter, die einem Produktvergleich zuerst bewusst aus dem Weg gingen. Welche Gesellschaften stehen hinter „i-prosperities“? M. P.: Wir beide sind alleinige Gesellschafter des Unternehmens. Es gibt also auch keine Bank oder Versicherung als Teilhaber. Dadurch hat der Vertrieb die Sicherheit, dass wir unabhängig agieren können. Wir empfehlen zum Beispiel nur Produkte, von denen wir überzeugt sind und nicht deshalb, weil im Hintergrund bestimmte Honorarvereinbarungen getroffen wurden. C. H.: Unser Anspruch ist es, den gesamten Finanzmarkt Liechtenstein mit seinen Produktanbietern in Österreich zu vertreten und nicht nur drei oder vier Produkte. Wir heben kein Produkt auf ein großes Podest, sondern eröffnen dem Makler den Zugang zu einem kompletten Finanzplatz. Entsprechend unabhängig kann er seinen Kunden eine breite Palette an Kapitalanlagen und Versicherungslösungen liechtensteinischer Gesellschaften anbieten, statt nur ein oder zwei Produkte eines Anbieters. Sind die Unterschiede so groß? C. H.: In der Tat. Schon die fünf bis sechs größten Versicherer in Liechtenstein bieten ganz unterschiedliche Produktlinien an und verfolgen verschiedene Strategien. M. P.: Die Liechtensteiner Versicherer offerieren sicherlich nicht die höchsten Provisionen, da sie sich an den im Vergleich zu Österreich geringeren Niveaus in Deutschland und der Schweiz orientieren. Gleichwohl durchlaufen viele Makler im Leben-Geschäft eine Durststrecke, weil die Kapitalmärkte nach wie vor schwierig sind und viele Kunden schlechte Erfahrungen gemacht haben. Da freut es mich, wenn wir von Maklern erfahren, dass ihnen die Aufnahme liechtensteinischer

Markus Pernegg, i-prosperities

Produktwelten in ihr Angebotsportfolio neue Impulse und Verkaufserfolge gebracht haben. Es ist zweifellos ein großer Schritt nach vorn: Der Makler kann jetzt mit einer ganz anderen Story zum Kunden gehen und Bedürfnisse erfüllen, wie es der österreichische Markt so nicht erlaubt. Welche Hauptelemente gehören zu ­dieser Story? M. P.: Liechtenstein will ausländischen Versicherungskunden vor allem zweierlei bieten: einen starken Schutz ihrer Privatsphäre und ein hohes Maß an Freiheiten, das eigene Geld ertragssteigernd anzulegen. So genießt der Kunde eine ganze Reihe an Privile­ gien, die er an seinem Heimatstandort nicht hat: angefangen beim Versicherungsgeheimnis über das Konkursprivileg bis hin zur Anlage in Fonds, die z. B. komplett in physisch hinterlegte Rohstoffe und Edelmetalle investieren. Sofern österreichische Kunden schon eine qualitativ gute Polizze besitzen, sollte der Makler keine Umdeckung anstreben. Besser ist es, zu diversifizieren, und dies beginnt bereits bei der Auswahl des Standortes der Produktanbieter. Wenn Makler Sie kontaktieren, weil sie von den Mehrwerten überzeugt sind, wie läuft dann die Zusammenarbeit?

C. H.: Zunächst analysieren wir gemeinsam seine Kundenstruktur, um dann zu schauen, wie er mit Produkten des Liechtensteiner Finanzplatzes zusätzliche Bedürfnisse erfüllen kann. Erst dann tauchen wir in die Produktwelten ein und scannen das Angebot hinsichtlich der spezifischen Bedürfnisse aufseiten seiner Kunden. Die Zusammenarbeit wird schließlich in einer Kooperationsvereinbarung fixiert, die ihm einen Zugang zu unserer gesamten Produktpalette eröffnet. Wie unterstützen Sie den Makler im Beratungsalltag? C. H.: Angefangen bei der Angebotserstellung bis zur Ausstellung der Vertragsunterlagen nach erfolgreichem Abschluss übernehmen wir für den Makler die gesamte Abwicklung. Im Geschäftsalltag, erhalten wir die Anträge zumeist per Mail, kontrollieren diese und geben dem Makler innerhalb von wenigen Stunden ein Feedback, ob sein Antrag korrekt ausgefüllt ist oder noch Angaben fehlen. Ein zeitaufwändiger Dokumentenaustausch entfällt damit. Sofern der Antrag dann vollständig ist, geben wir ihn an den Versicherer weiter und haben danach in neun von zehn Fällen noch am selben Tag die Polizze im Haus. Bei vielen Maklern sorgt schon diese zügige Abwicklung für einen echten Aha-Effekt.

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Interview

Liechtenstein exklusiv

„Wir übernehmen für den Makler die gesamte Abwicklung, angefangen bei der Angebotserstellung bis zur Ausstellung der Vertragsunterlagen nach erfolgreichem Abschluss.“ Christian Holweg, i-prosperities

Wie vermitteln Sie den Maklern das für eine erfolgreiche Beratung erforderliche Wissen? C. H.: Das geschieht bedarfsorientiert, da wir mit kleinen Einzelmaklern ebenso zusammenarbeiten wie mit großen Vertriebsgesellschaften. Entsprechend unterschiedlich läuft der Wissenstransfer ab. Generell lässt sich sagen, dass der Makler die wesentlichen Informationen, die er benötigt, um fit für das Kundengespräch zu sein, in persönlichen Gesprächen vermittelt bekommt. Das bedeutet, wir erarbeiten gemeinsam die Standortvorteile, Privilegien und wesentlichen Features der Produkte beziehungsweise Versicherer. Bei großen Vertriebsgesellschaften setzen wir auf Schulungen vor Ort. Außerdem bieten wir regelmäßig einen Newsletter sowie Download-Angebote im Internet an. Was kostet den Beratern dieser Wissenstransfer angesichts der ja, wie Sie sagten, nicht gerade üppigen Provi­ sionen? M. P.: Wir sehen uns zusammen mit dem Makler in einer Win-Win-Situation. Der Makler erhält über uns kostenlos den Marktzugang und das erforderliche Know-how. Im Gegenzug erhalten wir einen kleinen Abschlag seines eingereichten Geschäftes. Dadurch haben wir die gleiche Interessenlage und ziehen gemeinsam an einem Strang.

Wie unterstützen Sie die Liechtensteiner Versicherer? M. P.: Wir bieten den Versicherern ein dreiteiliges Marketing-Paket an, sodass sie ihre Marktpräsenz in Österreich selbst bestimmen können. Für die meisten liechtensteinischen Anbieter ist der österreichische Markt im Hinblick auf eigene Chancen oder aussichtsreiche Nischen schwer einzuschätzen. Aufgrund unserer zahlreichen Gespräche und Kontakte mit Maklern können wir umfassend über ihre Bedürfnisse und die der Kunden Auskunft geben. Dies ist für die Gesellschaften gerade mit

Blick auf die Entwicklung und Gestaltung von Produkten wichtig. Zudem unterstützen wir die Versicherer bei der Platzierung ihrer Produkte am österreichischen Markt. Das geschieht zum Beispiel bei der Betreuung von Werbemaßnahmen und durch den „Expertentag Liechtenstein“, den wir zwei Mal im Jahr durchführen. Dort können unsere Partner ihre Produkte vorstellen und mit den Beratern direkt ins Gespräch kommen. Worüber freuen Sie sich am meisten, wenn Sie die zurückliegende Entwicklung Revue passieren lassen? C. H.: Im Markt wird der Name ­„i-prosperities“ mit unseren beiden Gesichtern verbunden. Denn wir verstecken uns nicht hinter einer großen Marke oder einem Außendienst, sondern sind beide beim Makler und den Gesellschaften vor Ort präsent. Natürlich werden wir uns im Zuge des künftigen Wachstums weiter personell verstärken. Gleichwohl wollen wir diesen eingeschlagenen Weg weitergehen. M. P.: Gerade in diesen Zeiten ist es uns wichtig, den persönlichen Austausch und Kontakt zu stärken, der in der Finanzbranche insgesamt leider oftmals zu kurz kommt. Es geht um die Handschlag-Qualität, dass man zu dem steht, was man sagt und vereinbart.

Christian Holweg

Markus Pernegg

startete seinen Weg in der Finanzbranche im Jahr 2000, als er sich für die damalige Ver­ sicherungstochter der Deutschen Bank AG im Vertriebsaufbau für Österreich engagierte. Ab 2003 unterstützte der gebürtige Grazer noch weitere Vertriebsgesellschaften im Vertriebsaufbau, Mitarbeiter-Recruiting und -Schulungen sowie Qualitätsmanagement. Mit 24 Jahren gründete er zudem die Vermögensberatungs- und Versicherungsmaklerkanzlei T&H und begann sich intensiv mit dem Standort Liechtenstein auseinanderzusetzen. Gemeinsam mit Markus Pernegg initiierte der heute 33-Jährige 2010 das Kompetenzzentrum für Liechtenstein in Österreich. Seit 2013 ist Holweg als Gesellschafter und Geschäftsführer der i-prosperities GmbH tätig.

absolvierte seine Ausbildung als Versicherungskaufmann im Jahr 1988 bei der Wiener Städtischen in Graz. In der Folge begleitete der gebürtige Grazer verschiedene Auslandstöchter der Versicherungsgruppe bei der Markteinführung, darunter zehn Jahre lang die Vienna-Life Lebensversicherung AG in Liechtenstein, als Prokurist sowie Vertriebsleiter. In dieser Zeit erwarb der heute 45-Jährige nicht nur weitreichende Marktkenntnisse, sondern baute sich auch ein umfassendes Netzwerk zu wichtigen Entscheidungsträgern des Fürstentums auf. Im Jahr 2010 initiierte Pernegg gemeinsam mit Holweg die i-prosperities GmbH und ist dort ebenfalls als Gesellschafter und Geschäftsführer tätig.


Rechtswahl

Liechtenstein exklusiv

15

Sonderfall Konkursprivileg Österreichische Versicherungskunden können eine liechtensteinische Lebens- oder Rentenversicherung nach dortigem oder heimischem Vertragsrecht abschließen. Aufgrund des im österreichischen Versicherungsvertragsgesetz geregelten Konsumentenschutzes hat diese Entscheidung in der Praxis keine große Bedeutung – abgesehen von einer Ausnahme.

W

Foto: beigestellt

enn Herr und Frau Öster­ reicher eine Lebens- oder Rentenversicherung ab­ schließen, besitzen sie eine freie Rechtswahl. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Nach Angaben der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) haben „die zwingenden Bestim­ mungen des inländischen Rechts“ im Sinne des Konsumentenschutzes wei­ terhin Bestand, sofern der Versiche­ rungsvertrag in der Heimat zumindest angebahnt wurde und ihn der Versiche­ rungsnehmer nicht als Unternehmer abgeschlossen hat. Einzige Ausnahme: Das gewählte ausländische Recht, also bspw. das liechtensteinische Vertrags­ recht, würde für den Betroffenen güns­ tiger ausfallen. Stellt sich also die Frage: Ist es für ös­ terreichische Kunden generell ratsam, liechtensteinisches Recht zu wählen oder gilt dies nur in bestimmten Situa­

tionen? Nachgefragt bei einer Versiche­ rungsgruppe, die in beiden Märkten aktiv ist, ergibt sich ein klares Bild: Nur wer das Konkursprivileg für sich nutzen will, muss sich für liechtensteinisches Vertragsrecht entscheiden. Denn die heimischen Gesetzesgrundlagen sehen dies nicht vor. Im Kern bietet das Kon­ kursprivileg dem Versicherungsneh­ mer den Schutz, dass sein Vertragsver­ mögen z. B. im Fall einer Insolvenz vor dem Zugriff Dritter gesichert ist (lesen Sie mehr darüber auf Seite 16). Alle weiteren Vorteile von Liechtensteiner Polizzen stehen österreichischen Ver­ sicherungsnehmern losgelöst von der getroffenen Rechtswahl offen. Selbst bei liechtensteinischem Ver­ tragsrecht können die österreichischen Versicherungskunden als Verbraucher auf den heimischen Konsumenten­ schutz bauen. Denn die zwingenden Bestimmungen des österreichischen

Versicherungsvertragsgesetzes (Vers­ VG) werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Dabei geht es um verschiedene Regelungen, angefangen bei den Mit­ teilungspflichten des Versicherers über den Datenschutz und die Vertrags­ dauer bis hin zu den Folgen von soge­ nannten Obliegenheitsverletzungen. Auch unzulässige Vertragsbestandteile werden dort genannt, wie z. B.: • Vertragsbestimmungen in den Allge­ meinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, die unklar oder unverständlich formuliert sind; • Prämienanpassungsklauseln, bei denen die für eine Entgeltänderung ­erforderlichen Voraussetzungen feh­ len bzw. die keine Entgeltsenkung vor­sehen. Dabei müssen die für die Entgeltänderung maßgeblichen Um­ stände sachlich gerechtfertigt und dürfen vom Unternehmen nicht beein­ flussbar sein. Besonders für Berater ist von Bedeu­ tung, dass die Regelungen des Paragra­ fen 176, Punkt 5 und 6 des österreichi­ schen VersVG Gültigkeit behalten. Dort geht es um die anteilige Berechnung von Provisionen, wenn eine kapitalbil­ dende Lebensversicherung vor Ablauf des fünften Vertragsjahres oder einer vereinbarten kürzeren Laufzeit endet. Die Höhe der Provisionen samt Ne­ bengebühren muss dann dem Verhält­ nis der tatsächlichen zur vereinbarten fünfjährigen oder kürzeren Vertrags­ laufzeit entsprechen. Vereinbarungen, die einen höheren Provisionsanspruch vorsehen, sind ebenfalls unwirksam. Provisionen, die das Niveau des antei­ ligen Anspruchs übersteigen, müssen Berater zudem an die Versicherungs­ gesellschaft zurückzahlen.


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Standortvorteile

Liechtenstein exklusiv

Mehrwerte für Versicherte Trotz erhöhter Anforderungen an den Finanzmarkt bietet das Fürstentum Versicherern und Maklern weiterhin ein innovationsfreudiges Marktumfeld. Dies eröffnet Versicherungsnehmern ein hohes Maß an Flexibilität, sei es im Hinblick auf den Kapitalschutz im Konkursfall oder im Zuge der Nachlassplanung. Auch ein Blick in die globale Schuldenstatistik spricht für den Standort Liechtenstein.

Nicht nur die Krisenstaaten im Süden Europas können von einer solchen Situation lediglich träumen. Selbst in Ländern wie Österreich und Deutschland ist die Verschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt von 63,8 im Jahr 2008 auf voraussichtlich

74,3 Prozent in 2012 bzw. von 66,9 im selben Zeitraum auf 83,0 Prozent gestiegen (siehe Grafik). In der heutigen Zeit, in der Sparer und Anleger in der ganzen Europäischen Union (EU) die Folgen der EU-Staatsschuldenkrise hautnah zu spüren bekommen, dürfte allein dieses Faktum Grund genug sein, zumindest einen Teil des Kapitals in dem Fürstentum oder dort aufgelegten Finanzprodukten anzulegen. Im konkursfall geschützt

Ganz zu schweigen von der finanziellen Sicherheit, die das Fürstentum auch österreichischen Versicherungsnehmern gleich in doppelter Hinsicht bietet. Zum einen erhalten sie einen nahezu grenzenlosen Zugang zu ganz verschiedenen Anlageklassen, insbesondere mit Sachwertcharakter (mehr über die Anlagevorteile lesen Sie auf Seite 18). Zum anderen gelten die Vermögensanlagen der Versicherungspolizzen

laut Art. 59a des Liechtensteiner Versicherungsaufsichtsgesetzes als ausgesondertes Vermögen und sind damit bei einem Konkursfall geschützt, der nach den zurückliegenden weltweiten Erfahrungen selbst bei einem Liechtensteiner Versicherer nicht mehr auszuschließen ist. Mit anderen Worten: Gläubiger der Gesellschaft, die keine Versicherungsnehmer sind, könnten dann keine Ansprüche auf diese Vermögenswerte geltend machen. Anders sieht dies bei fondsgebundenen Polizzen aus, bei denen der Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko übernimmt, sofern der Versicherer die getätigten Anlagen nicht über separate Deckungsstocklösungen abbildet. Beim Blick in die Produktwelten der im Fürstentum ansässigen Versicherungsgesellschaften besticht seit vielen Jahren deren Innovationsfähigkeit. Begründet liegt dies nicht nur in den

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W

er in den Schuldenstatistiken des Internationalen Währungsfonds nach dem Defizit Liechtensteins forscht, tut dies vergeblich. Das Fürstentum zählt weltweit zu den wenigen Ländern, die nicht auf Kosten künftiger Generationen leben. Zwar befand sich der Staatshaushalt in 2012 mit über 100 Millionen Schweizer Franken im dritten Jahr in Folge aufgrund einer „strukturellen Schieflage“ im Minus. Gleichzeitig verfügt das Fürstentum aber über ein Landesvermögen von über 1,5 Milliarden Schweizer Franken, heißt es von Regierungsseite.


Standortvorteile

Liechtenstein exklusiv

erwähnten Anlagefreiheiten. Liechtenstein ist flächenmäßig nicht einmal halb so groß wie Wien. Entsprechend kurz sind die Wege zwischen den einzelnen Marktakteuren. Nach deren Einschätzung liegt hierin ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Entwicklung des Finanzplatzes. Vermutlich in keinem anderen Land der Welt ist es in vergleichbarer Weise möglich, sich als Marktteilnehmer direkt an die Regierung, den Landtag, also das Liechtensteinische Parlament, die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder an einen der Branchenverbände zu wenden, heißt es weiter. Im konstruktiven Dialog mit dem gesamten Markt könnten so Geschäftsideen eingebracht und diskutiert sowie in nationale Gesetze umgemünzt werden – sofern dies die europäischen und internationalen Standards zulassen. Der Wandel gehört zum Selbstverständnis des Fürs­ tentums, da man aufgrund der überschaubaren Größe, historisch bedingt, immer wieder gezwungen war, sich auf neue Rahmenbedingungen einzustellen und das Beste daraus zu machen. So gibt es weitere Standortvorteile, die für unterschiedliche Zielgruppen von Bedeutung sein dürften. Gewerbetreibende und Unternehmer können weiterhin das Konkursprivileg nutzen. Dies eröffnet ihnen die Mög-

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lichkeit, einen Versicherungsvertrag, Erbstreitigkeiten ist das für manchen vorbehaltlich allfälliger Pfandrechte, ein schlagendes Argument. Ganz nach auf den Ehepartner oder Nachkom- den eigenen Vorstellungen können men zu übertragen – vorausgesetzt, den bezugsberechtigten Personen diese sind als Begünstigte vertraglich die Vermögenswerte dann direkt, auunwiderruflich festgeschrieben. Per- ßerhalb anderer testamentarischer sonen, die mit dem Versicherungs- Regelungen zugewiesen werden. Erbnehmer in eheähnlicher Gemeinschaft leben, Vermutlich in keinem anderen Land der Welt ist es sind laut Art. 78 Versiso möglich, sich als Marktteilnehmer direkt an die cherungsvertragsgesetz Regierung, den Landtag, die Finanzmarktaufsicht oder (VersVG) dem Ehegateinen der Branchenverbände zu wenden. ten gleichgestellt. Die Folge: Im Fall einer Insolvenz wäre das beispielsweise für die Pensionsvorsorge schaftsverfügungen lassen sich somit benötigte Kapital der Konkursmasse individuell treffen und Auszahlungen und damit dem Zugriff der Gläubiger unabhängig von Pflichtteilsansprüentzogen und bliebe damit für den chen sicherstellen. Das VertragsverVersicherten bzw. dessen Familie gesi- mögen zählt selbst dann nicht zur chert. Diesen Standortvorteil können Erbmasse, wenn der Nachlass überVersicherungsnehmer allerdings nur schuldet ist oder die Begünstigten die unter zwei Voraussetzungen nutzen: Erbschaft aus irgendwelchen Gründen Die Polizze befindet sich physisch in ausschlagen. Die Versicherungsleisdem Fürstentum und basiert auf dor- tungen werden außerhalb von langtigem Vertragsrecht (mehr über die wierigen Nachlassverfahren an die benannten Personen ausbezahlt. Der Rechtsauswahl lesen Sie auf Seite 15). Versicherungsnehmer kann somit Mit Blick auf die Zukunft eröffnet frei über die Verteilung seines Verder Standort Versicherungsnehmern mögens bestimmen – und bei Bedarf einen weiteren wichtigen Mehrwert: die Bezugsberechtigten unkompliziert Liechtensteiner Polizzen fallen nach ändern. Im Ergebnis hat der Versicheösterreichischem Recht zivilrechtlich rungsnehmer damit ein Maß an Flexinicht in den Nachlass, sofern Drit- bilität und Sicherheit, die ihm in diete als Begünstigte benannt wurden. sem Ausmaß am heimischen Standort Angesichts sonst zu erwartender nicht zur Verfügung steht.

Verschuldete Staaten (in % zum Bruttoinlandsprodukt) Griechenland

2011

2012*

2013*

40,2

Luxemburg

Großbritannien 68,0 75,0 81,8 88,7 93,4

53,9 61,3 69,1

90,7 96,9

Spanien

52,2

105,7 116,0 118,6 120,1 126,3 127,8

88,1 92,8 99,2 94,2 90,5

Island

70,3

66,9 74,7 82,4 80,6 83,0 81,5

Deutschland

2010

13,7 14,8 19,1 18,2 21,7 24,6

50

68,2 79,2 82,3 86,0 90,0 92,1

63,8 69,2 71,8 72,3 74,3 74,9

Österreich

Frankreich

2009

Italien

112,6 128,9 144,6

150

100

2008

165,4 170,7 181,8

200

0 *Prognose, Quelle: IWF


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Produktvorteile

Liechtenstein exklusiv

Fürstlich diversifizieren

D

as Fürstentum hat sich als Versicherungsstandort innerhalb Europas fest etabliert. Denn nur dort erhalten Versicherer einen direkten Marktzugang zu den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz. Neben Rück- und Schadenversicherern kommt den Lebensversicherern die größte Bedeutung zu. Ihre Zahl hält sich seit drei Jahren konstant bei 21 Gesellschaften. Deren Ausrichtung offenbart dabei unterschiedliche Leistungsschwerpunkte: angefangen bei klassischen und fondsgebundenen Produkten bis hin zu speziellen Versicherungslösungen für vermögende Kunden. Das Gebot dieser Zeit lautet: diversifizieren. Dies gilt, obwohl oder besser

erst recht vor dem Hintergrund, dass manche bewährte Korrelationen bei jüngsten Einbrüchen an den Kapitalmärkten deutlich nachgegeben haben. Mehr denn je sind Versicherungsnehmer und Anleger daher gefordert, diesen Ansatz der Streuung breiter auszulegen. Das bedeutet konkret: Warum nicht bei den Gesellschaften anfangen und den Standort Liechtenstein ins Portfolio nehmen? Gleich mehrere Gründe sprechen dafür: Erstens, der Staat kämpft zwar derzeit auch mit Haushaltsdefiziten, ist aber nicht im eigentlichen Sinne verschuldet. Gerade erst bestätigte dies die Ratingagentur Standard & Poor’s mit dem Höchstrating „AAA“ bei stabilem Ausblick. Zweitens, sollte ein Versiche-

rer Pleite gehen – was inzwischen nicht mehr ausgeschlossen werden sollte –, ist das Vertragsvermögen der Kunden dennoch geschützt. Denn laut Art. 59a des Liechtensteiner Versicherungsaufsichtsgesetzes stellen Lebens- und Rentenversicherungen ein Sondervermögen dar, auf das Gläubiger im Konkursfall nicht zugreifen können. Es bleibt vielmehr den Versicherungsnehmern reserviert. Drittens, das wirtschaftspolitische Umfeld ist für dort ansässige Unternehmen grundsätzlich besser als in hoch verschuldeten Staaten, sei es, dass Steuersätze angehoben oder nationale Regelungen eingeführt werden. Selbst Regierung und Opposition ziehen an einem Strang, wenn es um die Stärkung und den Ausbau des Finanzplatzes Liechtenstein geht.

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Bei der Kapitalanlage wird die breite Streuung der investierten Gelder immer wichtiger. Den Liechtensteiner Versicherern sind bei der Bestückung ihrer Fondspolizzen kaum Grenzen gesetzt. Bei klassischen Produkten erhalten Versicherungsnehmer häufig eine höhere Garantieverzinsung. In beiden Fällen wird die Flexibilität in der Anspar- und Rentenphase großgeschrieben.


Produktvorteile

Liechtenstein exklusiv

Im nächsten Schritt lässt sich auf der Produktebene diversifizieren. Sowohl bei fondsgebundenen als auch klassischen Polizzen bieten die Versicherer Vorteile, die Versicherungsnehmer anderswo vergeblich suchen. Wer beispielsweise auf eine jährliche Garantieverzinsung nicht verzichten will, findet im Fürstentum Polizzen, die einen Zinssatz von 2,25 Prozent garantieren. Das ist nicht besonders viel, aber immerhin ein halbes Prozent mehr als in Österreich oder Deutschland vereinbart werden kann. Weiterer Pluspunkt: Viele Polizzen können als „Generationenverträge“ abgeschlossen werden. Soll heißen: Statt eines fixen Endalters können die Verträge auf die Nachkommen übertragen werden – eine Option, die auch bei Herrn und Frau Österreicher nicht nur aus steuerlichen Gründen immer beliebter wird. Dies gilt natürlich ebenso für Fondspolizzen.

Versicherungsnehmer dann statt Rentenzahlungen oder der Auszahlung eines Kapitalbetrags eine Lieferung von Goldbarren vereinbaren, die direkt zu ihm nach Hause gebracht werden.

Bei den fondsgebundenen Produkten überzeugen vor allem die Anlagefreiheiten. So können in keinem anderen Land der Europäischen Union Fonds aufgelegt werden, die zu 100 Prozent in physische Rohstoffe oder Edelmetalle investieren. Beispielsweise ist es für Versicherungsnehmer möglich, innerhalb einer Fondspolizze einen Fonds zu zeichnen, der ausschließlich in Gold investiert. Später kann der

Etablierter Versicherungsstandort

25

21 17

22

13

14

13

Rückversicherungen

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19

17 15

Lebensversicherungen

23

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14

21

14

21

14

14

10 5

5 0

2006

5

2007

5

2008

sen versicherungstauglich sein. Das bedeutet: sie dürfen nicht mit dem dortigen Versicherungsvertragsgesetz kollidieren. Dies ist beispielsweise bei Fonds der Fall, deren Anteilsinhaber zu einer Nachschusspflicht verdonnert werden können, wenn die Kapitalanlage in Schieflage gerät.

Ob Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin, Agrarrohstoffe wie Weizen und Mais oder die sogenannten Seltenen Erden. Hierzu zählen Metalle wie Lan- Breit mit Sachwerten streuen than und Neodym, die zur Herstellung Gerade im Hinblick auf eine breite von Elektroprodukten wie Handys Streuung der Anlageklassen ist dieser unverzichtbar sind. Den Anlagemög- Zugang besonders wichtig. Zudem bielichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. ten Sachwerte seit jeher eine probate Auch Beteiligungen an geschlossenen ImmobiIn keinem anderen Land der Europäischen lien-, Schiffs- und FlugUnion können Fonds aufgelegt werden, die zu zeugfonds sind ebenso 100 Prozent in physische Rohstoffe oder möglich wie aus dem Edelmetalle investieren. Bereich der Erneuerbaren Energien. Gegenstrategie zu generell steigenden Liechtensteiner Versicherer haben Inflationsgefahren, wenngleich sich zudem die Möglichkeit, auf Kunden- die offiziellen Raten trotz der extremen wunsch bestimmte Fonds in ihre Po- globalen Geldmengenausweitungen lizze aufzunehmen. Dieses Privileg seitens der Zentralbanken noch nicht wird vor allem vermögenden Kunden sonderlich erhöht haben. Qualitativ in dem Fürstentum offeriert. Selbst gute Anbieter eröffnen ihren Versichespezielle Anforderungen seitens der rungsnehmern, wie allerdings teils in Versicherungsnehmer können so be- der Heimat auch, während der Anspardarfsgerecht abgebildet werden. In phase Kapital zu entnehmen oder einÖsterreich sind solche Produktgestal- zuzahlen sowie es zu „switchen“ oder tungen schon von Gesetzes wegen zu „shiften“. Mit anderen Worten: Sie nicht erlaubt. Gleichwohl muss auch können für künftige Beitragszahlungen in Liechtenstein eine zentrale Anfor- Fondswechsel vornehmen oder lassen derung erfüllt sein: die Fonds müs- das gesamte Kapital in einen anderen Fonds übertragen.

einzigartige anlagefreiheiten

Schadenversicherungen

19

5

2009

5

2010

5

2011

5

2012

Quelle: FMA

Wie in Österreich werden die Versicherungsunternehmen auch in dem Fürstentum von der Finanzmarktaufsicht (FMA) kontrolliert. In der Praxis erweisen sich aber auch hier Unterschiede: Da die FMA in der Heimat einen deutlich größeren Finanzmarkt beaufsichtigen muss, kann sie, nach Einschätzung von Marktbeobachtern, oft nur reagieren. Die Liechtensteiner Aufsichtsbehörde hingegen agiert aktiv: die Gesellschaften werden jährlich aufgesucht und die Abläufe geprüft, um möglichen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken. Kurzum, die Aufsichtsbehörde gibt Finanzmarktakteuren eine größere Bandbreite an Möglichkeiten, kontrolliert diese aber wesentlich schärfer.


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Anbietervergleich

Liechtenstein exklusiv

Vorteile individuell nutzen Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen setzen die Liechtensteiner Versicherer unterschiedliche Schwerpunkte, die sich ganz nach persönlichen Vorsorgebedürfnissen nutzen lassen. Während einerseits z. B. die Flexibilität in der Ansparphase betont wird, liegen andererseits das maximale Endalter, die Rentengarantiezeit oder Garantieoptionen im Fokus – wie der folgende Vergleich zeigt:

Fortuna

Nucleus

Vienna-Life

FLV

FLV

fondsgeb. Rentenvers.

ratierlich

Einmalerlag

ratierlich

GFA_AT

Nucleus Fund Life

Selecta2012

Selecta2012

individual Police

LI

LI

LI o. AT

LI o. AT

LI o. AT

Einstiegsprämie

€ 52

€ 104.000

€ 52

€ 2.600

€ 52.000

Zuzahlungen

NEIN

JA

JA

JA

JA

JA

NEIN

NEIN

NEIN

Anzahl der VN

1

1

2

Anzahl der VP

1

1

1

individuell

min. Laufzeit

15

15

5

15

max. Endalter

85 Jahre

whole life

90 Jahre

whole life

Rente

Nein

Nein

Rentengarantiezeit

NEIN

NEIN

JA- fixe Erlebenssumme

NEIN

Veranlagung

Generali Dachfonds

individuell - nach Wunsch des Kunden

Sonstiges

garantierte Erlebenssumme mit zusätzlicher Gewinnbeteiligung- ideal für konservative Anleger

Gesellschaft Sparte Zahlungsart Tarif Vertragsrecht

Entnahmen prämienbef. bei BU

Garantie

Kostentransparenz

Individual Versicherer

Kostenaufstellung in den Vers.Bedingungen

Einmalerlag

JA wahlweise 0-20 Jahre

individuell NEIN

exklusive Fondsauswahl aus allen Assetklassen

individuell - nach Wunsch des Kunden

Verfügbar sind auch echte Sachwertefonds aus den Bereichen, Edelmetalle, neue Energie und Immobilien

Police, die in ihrer Zusammensetzung, Ausrichtung und Veranlagung absolut individuell für den Kunden erstellt wird

JA- Volle Kostentransparenz im VersicherungsAngebot enthalten


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Anbietervergleich

Liechtenstein exklusiv

Prisma Life fondsgeb. LV

Liechtenstein Life

FLV Kinder

Grundfähigkeiten

RLV

fondsgeb. LV

ratierlich

Einmalerlag

ratierlich

ratierlich

ratierlich

ratierlich

Einmalerlag

ÖFLV

ÖFLV

KBA

Cardea.Life

ÖPV Prisma Vita R2

VIPPLBAT

VIPPEBAT

LI o. AT

LI o. AT

LI o. AT

LI o. AT

LI o. AT

AT

AT

€ 52

€ 2.080

€ 52

€ 26 jährlich

€ 104

€ 5.200

JA

JA

NEIN

JA

JA

NEIN

JA

NEIN

JA

NEIN

JA

NEIN

1

1

1

1

15

bis 60. LJ

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100 Jahre

67 Jahre

75 Jahre

100 Jahre

JA wahlweise

JA

Nein

Nein

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

JA- wahlweise Beitragsgarantie

NEIN

10

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NEIN

Sehr große Fondsauswahl aus allen Assetklassen

NEIN

NEIN

ca. 70 Fonds aus allen Bereichen inkl. Vermögensverwaltungsanlagen bei St. Gallner Kantonalbank

Prisma Sicherungsvermögen 2.0: Veranlagung mit 2,0% garantiert und/oder gestaffelte frei wählbare Beitragsgarantie

Attraktive Absicherung der Grundfähigkeiten inkl. Dread Disease, Unfall und Pflegebedürftigkeit. Zwei Leistungsbausteine: Rente (min. € 500) und Einmalzahlung

Gleichbleibende VS & jährlich steigende Prämie oder konstante Prämie & fallende VS; VS Max € 500.000; 2 Monate Rückdatierung möglich

Verzinstes Prämiendepot wahlweise möglich (Zinssatz aktuell 2,2%)

JA- Kostenaufstellung im Versicherungsangebot

JA- Kostenaufstellung als Zusatzblatt verfügbar


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Vienna-Life

Liechtenstein exklusiv

fondspolizzen in sachwerte als alternative im Vorsorgemanagement Der aktuelle Zustand auf den Welt-Finanzmärkten und an den Börsen dieser Welt haben ein Umfeld geschaffen, das bei vielen privaten Anlegern zu großer Unsicherheit führt. In diesem Klima haben sich die Prioritäten und Ziele der Anleger verändert. Der Erhalt des Vermögens hat an Bedeutung zugenommen. Die Diversifikation der Altersvorsorge hat in diesem Umfeld massiv an Bedeutung gewonnen.

D

ie aktuelle Debatte über die Rentabilität von Lebensversicherungen und die daraus geschlossenen Folgerungen für die Sicherstellung der Altersvorsorge deckt Schwächen auf, die die Versicherungsbranche nur ungern diskutiert. Deutschlands größte Versicherer brachten im Sommer dieses Jahres eine „klassische Lebensversicherung“ ohne garantierten Zinssatz auf den Markt. In Österreich überlegt laut Medienberichten die UNIQA bereits, ob sie ein solches Produkt anbieten möchte. Dazu meint Hannes Fahrnberger, der CEO der Vienna-Life: „Was soll denn dieses Produkt dem Kunden tatsächlich für Vorteile bieten? Das Angebot lautet: Gib mir Dein Geld, ich sage Dir nicht, was ich damit mache, aber wenn ich was verdiene, dann lass ich Dir einen Teil meines Verdienstes über. Da bietet doch eine Fondspolice alle Vorteile.

In diesem Umfeld fragen Kunden verstärkt Vorsorgelösungen nach, die in Sachwerte investieren. Ein Sachwert ist nichts anderes als ein Gut, das die Inflation im Wert kompensiert, sprich weitgehend unabhängig von Geldwertschwankungen ist. Aufgrund der regulatorischen Rahmenbedingungen sind österreichische Versicherer allerdings nur eingeschränkt in der Lage, der Maklerschaft Versicherungslösungen, die in Sachwerte investieren, anzubieten. Solche Produkte bilden nun den Kern des Angebotes der Vienna-Life. facts & figures Vienna-Life: Die Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group (www. vienna-life.li) mit ihrem Sitz im Fürstentum Liechtenstein wurde zum Jahreswechsel 1999/2000 gegründet. Die Versicherungsprodukte der Vienna-Life werden seitdem durch unabhängige Versicherungsmakler angeboten. Die Vienna-Life ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe. Der finanzPLatz Liechtenstein: Das Fürstentum Liechtenstein ist heute ein moderner, flexibler Standort für Versicherungsgesellschaften. Der Standort Liechtenstein steht für: Stabile Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung

schuldenfreier Staat, mit dem Schweizer Franken als Landeswährung AAA-Länder-Rating liberales Gesellschaftsrecht und liberale Wirtschaftspolitik Schutz der Privatsphäre Fondspolizzen aus Liechtenstein bieten gegenüber vergleichbaren Produkten österreichischer Anbieter eine Reihe von Vorteilen, hier sei nur ein einziger herausgestrichen: Das anLagePriViLeg Im Gegensatz zu traditionellen Versicherungsverträgen, bei denen der Versicherungsnehmer weder Flexibilität, noch Transparenz oder Kenntnis über die Vermögensanlage der Versicherungsgesellschaft hat, ermöglicht es die Vienna-Life mit ihren fondsgebundenen Rentenversicherungen den Sparanteil einer fondsgebundenen Lebensversicherung in ausgewählte Sachwertefonds zu investieren. Der Versicherungsnehmer partizipiert so unmittelbar an der Entwicklung dieser Investments. ihr ansprechpartner in Österreich Das kompetenzzentrum für Liechtenstein, die i-prosperities gmbh, steht österreichischen beratern als ansprechpartner zur Vienna-Life Lebensversicherung ag zur Verfügung.

i-prosperities gmbh + 43 1 942 31 79- 120 office@i-prosperities.eu www.i-prosperities.eu

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Hier wählt der Kunde selbst den geeigneten Fonds aus und kann anhand der Entwicklung des Fondskurses leicht den eigenen Anlageerfolg mitbeobachten und falls es mal in die falsche Richtung läuft, auch prompt reagieren.“


Über Platinum

Platinum Capital Management Limited ist eine globale Investment-Gesellschaft, die Anlegern auf der ganzen Welt private strategische Fonds, Fonds-of-Fonds sowie strukturierte Produkte anbietet und für sie verwaltet. Platinum Capital Management Limited wurde 1999 gegründet und hat ihren Hauptsitz in London, mit Niederlassungen in Zürich, der Isle of Man und Los Angeles.

Platinums Aktives Management

Platinum hält sich an einen rigorosen methodologischen Ansatz im Hinblick auf Investments und Risikomanagement, bei dem in einem kontinuierlichen Prozess fundamentale Investment-Analysen mit Auswahl, tiefgehenden Recherchen sowohl qualitativer als auch quantitativer Merkmale, aktiver Portfolio-Strukturierung und fortgesetzter Überwachung, Ausgleichung und Optimierung integriert werden.

Platinums Hauptfonds Platinum All Star Fonds

Platinums Global Dividend Fonds

Ein diversifiziertes Portfolio alternativer Anlagen, die individuell aus einem exklusiven Universum der obersten 1% der Spitzenfondsmanager der Welt herausgesucht werden.

Platinums fundamentaler Equity-Hedgefonds mit Langläufer-Bevorzugung zielt auf eine Kombination von Dividendeneinkünften hoher Qualität mit Kapitalzuwächsen ab, um bessere Ergebnisse zu erzielen als traditionelle Equity-Anlagen, und um verlässliche Resultate — und großzügige Barausschüttungen — mit weniger Risiko zu liefern.

Fonds-of-Fonds

Diese erlesenen Markennamen — erwiesenermaßen die besten, klügsten und erfolgreichsten Anleger der Welt — blicken auf eine ununterbrochene Erfolgsbilanz von mindestens 15 Jahren zurück, die mehrere vollständige Marktzyklen durchlaufen hat, und verwalten insgesamt Vermögenswerte in Höhe von mehr als USD 250 Milliarden. Platinums All Stars, sowohl individuell als auch gemeinsam, sind auf beispiellose Weise dafür positioniert, sich die außergewöhnlichen Chancen zunutze zu machen, die sich bei der kontinuierlichen Evolution der globalen Investmentlandschaft ergeben.

UCITS

• Ausgewogenes & diversifiziertes Portfolio mit globalem Mandat • Rigorose Recherchen von unten nach oben — sorgfältige Auswahl ergibt Mehrwert • Augenmerk auf attraktiven Erträgen, nachhaltigen/ wachsenden Einkünften & Kapitalzuwachs • Dividenden sind der Schlüssel zu einem attraktiven langfristigen Risiko / Renditeprofil • Wenig oder kein Nettohebel • 6% Jahresausschüttung, zahlbar pro Quartal*

*The fund aims to achieve and distribute a minimum annual dividend of 6% of the net asset value per participating share, payable quarterly. Where this communication constitutes a financial promotion, it is intended and approved for distribution solely to professional clients, eligible counterparties and those persons to whom the promotion of Unregulated Collective Investment Schemes (“UCIS”) is permitted under the Financial Services and Markets Act 2000 (Promotion of Collective Investment Schemes) (Exemptions) Order 2001 and COBS4.12 of the FSA Handbook. The investments and investment services to which this report relates are only available to the persons referred to above and other persons should not act or rely on it. Unless otherwise stipulated, any investment or service to which this material may relate is not intended for Retail Clients and will not be made available to Retail Clients, and may only be offered and distributed to investors in accordance with all relevant local laws and regulations and may be restricted in certain jurisdictions. This material may not be generally distributed to the public or distributed to other than the intended recipients, and unauthorized reproduction or distribution of any or all of this material is strictly prohibited. This material has been issued by Platinum Capital Management Limited for informational purposes only and does not constitute an offer to sell or a solicitation of an offer to buy shares in any Platinum fund. Interest in the funds referenced herein will be offered for sale pursuant to each fund’s relevant Offering Memorandum, Listing Particulars, or Prospectus, and investment into the any Platinum fund may be made solely on the basis of the information contained therein. Any analysis of potential trading strategies is used purely for illustrative purposes and does not represent a recommendation to buy or sell and should not be considered investment advice. Investment in any Platinum fund carries substantial risk. Investments can go down as well as up, and any reference to past performance is not a guide, guarantee or indicator of future results. The funds contained herein are UCIS for the purposes of the UK Financial Services and Markets Act 2000 (the “Act”) and as a consequence their promotion is restricted. In addition, investors may not have the benefit of the Financial Services Compensation Scheme and other protections afforded by the Act or any of the rules and regulations made thereunder. Platinum UCITS Funds SICAV and sub-fund Platinum Global Dividend UCITS Fund are registered for public distribution by the German Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) according to §132 of the Investment Act; registered in the register of foreign collective investment schemes commercialized in Spain by the Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) pursuant to Art. 15 of the Law on Collective Investment Vehicles with number 976; and recognised in the United Kingdom by the Financial Conduct Authority (FCA) as a recognised collective investment scheme (“recognised scheme”) under section 264 of the Financial Services & Markets Act 2000 (“FSMA”). Platinum funds are marketed worldwide exclusively through Platinum Capital Management Limited, a company incorporated in England and Wales, which is authorised and regulated in the United Kingdom by the Financial Conduct Authority (FCA). Platinum CaPital management limited Kingsbury House 15-17 King Street St. James’s London SW1Y 6QU Tel +44 (0)20 7024 9840 Fax +44 (0)20 7321 2494 info@platinumfunds.com www.platinumfunds.com Authorised and regulated by the Financial Conduct Authority


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Argoglobal SE

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Managerhaftung – D&O Versicherung für mittelständische Unternehmen Gegen Führungskräfte und Aufsichtsratsmitglieder werden verstärkt Ansprüche auf Schadenersatz aus Managementfehlern geltend gemacht, ebenso bei Fehlern von Aufsichtsratsmitgliedern in deren Kontrollfunktion. Die wachsende Bereitschaft auf Schadenersatzklagen führt dazu, dass Manager zunehmend persönlich für – vorerst angebliche – „Fehlleistungen“ haftbar gemacht werden.

U

nternehmer und Führungskräfte sehen sich in ihrem Tagesgeschäft mit einer Vielzahl unterschiedlicher und schwer überblickbarer Pflichten konfrontiert. Derartige Pflichten bestehen gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch gegenüber Dritten ­(Außenhaftung). Mit Innenhaftung wird ganz allgemein die Haftung des Managers dem eigenen Unternehmen gegenüber beschrieben. Beispiele hierfür sind z.B. Organisations-, Auswahl- und Überwachungsverschulden. Ein Fallbeispiel: Dem Geschäftsführer einer GmbH wird von Gesellschaftern vorgehalten, dass er zwar verbindliche Arbeitsanweisungen an Mitarbeiter ausgegeben hat, aber ohne anschließende ausreichende Kontrolle. Folglich erleiden die Kunden einen erheblichen finanziellen Nachteil, die sie von der GmbH ersetzt haben möchten. Die GmbH nimmt daraufhin den Geschäftsführer in Regress. Hier wird aus einem Schadenersatzanspruch eines Dritten (Kunden) ein Innenanspruch. Mit Außenhaftung wird die Haftung des Managers gegenüber Drittpersonen außerhalb des Unternehmens beschrieben, wie z.B. Kreditgeber, Insolvenzverwalter, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber, als auch der

Staat (öffentlich rechtliche Ansprüche). Steigender makroökonomischer Druck führt überall zu mehr Insolvenzen. Ungefähr beachtliche 80% aller Insolvenzen in Österreich werden durch Fehler der Unternehmensführung verursacht – „Fehler im innerbetrieblichen Bereich“: Etwa Kalkulationsfehler oder mangelnder kaufmännischer Weitblick. Die Problematik: D&O Ansprüche können sich gegen das gesamte Privatvermögen (oder ein Mehrfaches davon) der Organpersonen sowie u.U. auch gegen Angehörige und gesetzliche Erben richten. Abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit kann die Unternehmungsliquidität bis zur Zahlungsunfähigkeit getroffen werden. Deshalb entfaltet eine D&O Versicherung eine vielseitige Schutzfunktion: • Privatvermögen der versicherten Personen wird abgesichert. • Das Unternehmen hat mit dem Versicherer einen finanzstarken Partner. Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet ArgoGlobal spezielle D&O Versicherungslösungen. Zu günstigen Konditionen und mittels eines vereinfachten Antragsfragemodells kann eine weitreichende Deckung für mittelständische Bedürfnisse erworben werden.

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Expertentag

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3. Expertentag zu Liechtenstein | Frühjahr 2014

Noch größer, noch fürstlicher, noch informativer Aller guten Dinge sind drei! Bereits im Frühjahr 2014 veranstaltet die i-prosperities GmbH als Kompetenzzentrum für Liechtenstein den nächsten Expertentag. Mit mehr Gesellschaften, mehr Referenten, neuen Produkten und einer tollen Überraschung für das Publikum wird der 3. Expertentag die bisher mit Abstand größte Fachtagung zum Finanzplatz Liechtenstein. Im Frühjahr 2014 wird es wieder Zeit, über die Grenzen zu blicken … … um neue Beratungs- und Verkaufsansätze für ein erfolgreiches Jahr zu finden. „Als Kompetenzzentrum für Liechtenstein ist unser Know-how zum Fürstentum natürlich ein Mehrwert für unsere Berater. Mindestens genauso wichtig ist uns aber, dass wir unseren Partnern Produkte liefern können, die ihnen die Möglichkeit geben, bei Bestands- und Neu-Kunden zusätzliche Umsätze zu lukrieren.“ Christian Holweg. „Den Expertentag für Liechtenstein in Österreich zu etablieren, war und ist ein ehrgeiziges Projekt. Gerade deshalb sind wir stolz, dass wir mit dem 3. Expertentag nochmal einen großen Schritt nach vorne machen werden.“ Markus Pernegg. Der 3. Expertentag zu Liechtenstein – Die beste Kombination aus fürstlichen Produkten, fachlicher Information und nachhaltiger Motivation! Bleiben Sie am Laufenden zu Liechtenstein und zum kommenden Expertentag – Einfach auf www.i-prosperities.eu für die Liechtenstein-News anmelden!


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Verbrennt Inflation Ihre Rendite? Top-Vermögensverwalter beziehen Stellung

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Der Staat schränkt Leistungen ein, Versicherer gehen in die Offensive

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Der US-Hedgefonds-Manager über vom Markt losgelöste Finanzpreise, Währungskriege, Inflationsgefahren und die Chance für echte Reformen

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Der Vermögensberater will im Herbst als Abgeordneter in das Gremium des Nationalrats ziehen und sich dort in den Dienst der Branche stellen

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Wie sich die Fondsmanager amerikanischer Aktien aktuell positionieren

Das Reich der Mitte steht vor einigen großen Herausforderungen

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Wie das Kraftzentrum Asien seine Erfolgsgeschichte fortsetzt

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