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KLIMANEUTRAL BIS 2040

Klimaneutral bis 2040 – Das geplante Ende fossiler Raumwärme

GASTAUTOR: PETER HOLZER

Österreich wird bis 2040 klimaneutral. Seine netto CO 2 -Emissionen werden bis dahin auf null reduziert. Alle Wirtschaftssektoren werden auf erneuerbare Energieträger umgestellt. So entschlossen sind die Weichen im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm bereits gestellt. Dem Gebäudebereich wird darin breiter Raum gewidmet, ebenfalls sehr konkret:

Energieverbrauchssenkung durch forcierte und qualitätsvolle Sanierung.

Klimaanpassung in Hinblick auf zunehmende Außentemperaturen.

Weiterentwicklung der Standards in den Bauvorschriften hin zum Nullemissionsgebäude als Standard. Und, last but not least:

Phase-out-Plan für fossile Energieträger in der Raumwärme. Bis 2040, in zwanzig Jahren! Was kommt hier auf die Immobilienwirtschaft zu, alle ihre Akteure eingeschlossen? Was sind die Herausforderungen, was die Chancen?

Jedenfalls gilt: Da kommt wirklich und zweifellos etwas auf die Immobilienbranche zu. Denn glücklicherweise sind es keine Lippenbekenntnisse, die da formuliert wurden. Aus eigener Beratungstätigkeit wissen wir: Ministerien und Landesregierungen, vernetzt mit Forschung und Vertretungsgremien, arbeiten längst aktiv an Stufenplänen zum Ausstieg aus fossilen Heizsystemen.

Es gilt außerdem: Die Aufgabe ist riesig. Die Statistik Austria weist aus, dass 2018 von insgesamt 3,9 Mio. Hauptwohnsitzen nicht weniger als 40% oder rund 1,5 Mio. mit fossiler Energie beheizt wurden. Will man 1,5 Mio. Heizungen in 20 Jahren umstellen, so ergibt das bei zeitlicher Gleichverteilung eine beeindruckende Umstellungsrate von 205 Heizungen pro Tag, ab heute, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen.

Gute Nachrichten für jede/jeden Einzelnen: Technisch ist das möglich. Die vorhandenen Technologien von Fernwärme, Biomasseheizungen und Wärmepumpensystemen bieten bereits heute die notwendige Bandbreite von erprobten Lösungen für den Ersatz fossiler Heizsysteme. Auch wirtschaftlich ist das darstellbar. Zwanzig Jahre sind außerdem ein Zeitraum, innerhalb dessen man Maßnahmen der Heizungsumstellung mit ohnehin erforderlichen Instandsetzungen kombinieren kann, insbesondere auch mit Sanierungsmaßnahmen am Gebäude selbst. Somit ist die Heizungsumstellung keine vollständig zusätzliche Investition, sondern ein Teil einer inhaltlich und terminlich abgestimmten Erhaltungsstrategie.

Große Herausforderungen bestehen im Wohnrecht: In größeren Wohnimmobilien ist die Umstellung des Heizsystems im Normalfall nur als abgestimmte und gemeinsam getragene Maßnahme möglich. Im Fall der rund 700.000 von Gasthermen beheizten Haushalte bedeutet das die Notwendigkeit der Herstellung eines gebäude-zentralen Systems. Hier braucht es wohnrechtlich Rahmenbedingungen, solche gemeinsamen Maßnahmen auch tatsächlich, wirtschaftlich und sozial ausgewogen, durchführen zu können.

Gleichzeitig hat sich die Verantwortung von Immobilienverwaltern bereits gedreht: Tatsache und sogar Zeitraum einer absehbaren, verpflichtenden Umstellung der Heizsysteme auf erneuerbare Energieformen sind öffentlich bekannt. Auf neue Rahmenbedingungen ist zu reagieren. Nicht-Reaktion wäre genauso fahrlässig wie Investitionen in Systeme, die noch innerhalb ihrer technischen Lebensdauer hochgradig Gefahr laufen, ersetzt werden zu müssen.

Wir leben in interessanten Zeiten, zweifellos. Ausgestattet mit dem Wissen und noch immer mit den Handlungsspielräumen, sie zum Guten zu gestalten. Mit der Einsicht, dass die Zukunft der Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien sehr bald eine nicht-fossile sein wird, ergeben sich die Entscheidungsketten sehr logisch. Beratungsangebote stehen ausreichend zur Verfügung, ebenso wie Planungs- und Ausführungskompetenz.