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Qualifizierte Verletzung des SPG und Unterwerfungserklärung
from FMA-Praxis 2020
by fma-li
FMA-Praxis 2020
208 Nach einer Vor-Ort-Kontrolle bei der X Bank AG (nunmehr i.L.; vgl. vorne Rz. 43 ff.) leitete die FMA ein Verwaltungsstrafverfahren hinsichtlich einzelner Geschäftsbeziehungen ein.
209 Darauf beantragte die X Bank AG i.L. die Unterwerfung nach Art. 150 f. LVG. Das Verfahren gegen die X Bank AG i.L. wurde alsdann ausgeschieden und unter neuer Geschäftszahl fortgeführt.
210 Im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens wurde festgestellt, dass die Bank Übertretungen nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c, d, e, f, g, l und m i.V.m. Abs. 3 Bst. a i.V.m. Abs. 5 und 6 SPG in qualifizierter Weise begangen hatte. Die Verwaltungsübertretung und die anzuwendenden Bestimmungen wurden während einer Besprechung in den Räumlichkeiten der FMA protokolliert. Die im Protokoll festgehaltene Unterwerfungserklärung hat folgenden Wortlaut:
211 «Die Vertreter der [X] Bank AG i.L. erklären hiermit ausdrücklich, über das Unterwerfungsverfahren nach Art. 150 und 151 LVG umfassend aufgeklärt worden zu sein. Zudem erklärt sich die [X] Bank AG i.L. hinsichtlich der Verwirklichung der Übertretungen nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c, d, e, f, g, I und m iVm. Abs. 3 Bst. a iVm. Abs. 5 und 6 SPG vollumfänglich geständig.
Die festgesetzte Busse von CHF 450'000.00 sowie die bestimmten Verfahrenskosten in Höhe von CHF 10'000.00 werden unter ausdrücklichem Verzicht auf den Erlass eines Verwaltungsstrafentscheides und auf dessen Anfechtung (Rechtsmittelverzicht) vorbehaltlos anerkannt (Art. 151 Abs. 1 Bst. c LVG).
Mit Unterzeichnung dieses Protokolls gilt das Verwaltungsstrafverfahren […] für die [X] Bank AG i.L. als abgeschlossen.»
212 Anmerkung der FMA
Dieser Entscheid ist für die FMA von besonderer Bedeutung, da sich die Bank hinsichtlich der Verwirklichung aller festgestellten Übertretungen vollumfänglich geständig erklärt und die Unterwerfung nach Art. 150 f. LVG beantragt hat. Da die Voraussetzungen für eine Unterwerfung gegeben waren, konnte das Verfahren mit Unterzeichnung der Unterwerfungserklärung abgeschlossen werden.