DP 2008-11 Angabe

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Diplomprüfung aus Finanzrecht, 24.11.2008 o.Univ.Prof. Dr. Werner Doralt; Univ.Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet (§ 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien).

Punkte: 44 – 50: Sehr gut 37 – 43: Gut

31 – 36: Befriedigend 26 – 30: Genügend 0 – 25: Nicht genügend

Nachname:

_____________________

Vorname:

_____________________

Matrikelnummer: _____________________

Teil I: ____ Teil II: ____ Teil III: ____

Punkte gesamt:

_______

Note: ________________

Teil 1 – Ertragsteuern (25 P) 1. Nennen Sie drei Prinzipen, welche die Einkommensteuer beherrschen. [1,5 P]


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2.

[ 3,5 P]

Der Bilanzierer A hat ein gewerbliches Unternehmen (Buchwert: 70.000 €, Teilwert 120.000 €) um 140.000 € entgeltlich erworben und stellt nun folgende Überlegungen bezüglich der AfA an. Nehmen Sie dazu Stellung. a. Er möchte einen Firmenwert verteilt auf 5 Jahre absetzen. [1,5 P]

b. Im Zuge des Unternehmenserwerbs kauft A auch eine neue Maschine (10.000 €), die er am 10.03.2008 unter freiem Himmel auf seinem Lagerplatz aufstellen muss, sodass die Maschine der Witterung ausgesetzt ist. Aufgrund von Verzögerungen kann sie allerdings erst am 20.8 in Betrieb genommen werden. Die Nutzungsdauer setzt A mit 5 Jahren an. [1 P]

c. Wie hoch ist der Buchwert der Maschine zum 24.11.2010? [0,5 P]

d. A möchte ein Jahr nach Anschaffung der Maschine deren Nutzungsdauer mit 10 Jahren statt mit 5 Jahren bemessen (ohne, dass eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht). Ist eine Änderung der Nutzungsdauer zulässig? [0,5 P]

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3.

[5,5 P]

Herr B hat für das Jahr 2007 mit seinem Unternehmen einen Gewinn von 120.000 € erwirtschaftet, den er nach § 5 EStG ermittelt hat und im Betrieb belässt. Er hat keine Verluste, die er in Abzug bringen könnte. a. Gibt es für diesen Gewinn eine Steuerbegünstigung? [1,5P]

Damit sein Arbeitnehmer Otto auf dem neuesten Stand der Technik ist, hat er ihn zu einem Bildungsseminar an einer renommierten Forschungsakademie angemeldet. Die anfallenden Kosten übernimmt B. b. Wie sind die Seminarkosten ertragsteuerlich zu behandeln? [2 P]

Darüber hinaus hat Herr B 100 Notebooks im Wert von je 399 € angeschafft, die er an verschiedene Unternehmen gegen angemessenes Entgelt verleast. c. Wie sind die Aufwendungen für die Notebooks ertragsteuerlich zu behandeln? [2 P]

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4.

[3 P]

Die Fortuna-AG mit Sitz in Wien schüttet ihren Jahresgewinn in Höhe von 100. 000 € nach Abzug der Körperschaftssteuer an Herrn X aus: a. Welchen Betrag erhält Herr X? [1 P]

b. Was haben die AG einerseits und die Aktionäre andererseits zu beachten? [2 P]

5.

[5,5 P]

Herr Klaus ist Gesellschafter (10%) einer Tischlerei-OG (Umsätze ca 480 000 € pro Jahr). Frau Claudia ist Gesellschafterin (10%) einer Schuherzeugungs-GmbH (Umsätze ca 600.000 € pro Jahr). Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Hinblick auf die Einkunftsart aus Sicht der natürlichen Personen: a. Die OG erwirtschaftet einen Gewinn von 80.000 € und schüttet jedoch den auf Herrn Klaus entfallenden Anteil (8.000 €) nicht aus. [1 P]

b. Seit einigen Jahren vermietet Herr Klaus an die OG eine Lagerhalle zu einem angemessenem Mietzins von jährlich 36.000 €. [1 P]

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c. Auch Frau Claudia vermietet eine Produktionshalle an die Tischlerei-OG um angemessene 48.000 € im Jahr. Außerdem zählt noch die SchuherzeugungsGmbH zum Kreis der Mieter der Frau Claudia und zahlt jährlich angemessene 60.000 €. [1 P]

d. Frau Claudia verkauft ihre vor 10 Monaten entgeltlich erworbenen Anteile an der GmbH mit einem Gewinn von 3.000 €. [0,5 P]

e. Wie ermitteln die OG und die GmbH ihre Gewinne? Begründen Sie dies. [2 P]

6.

[6 P]

Der Verein „Hilfe, wo Not“ ist eine Organisation, welche es sich zur Aufgabe gemacht hat mittellosen Personen aus ihren Problemlagen wieder herauszuhelfen. a. Beurteilen Sie den Verein dem Grunde nach aus körperschaftssteuerlicher Sicht. [1 P]

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b. Um seine Ausgaben zu finanzieren, betreibt der Verein eine kleine Bäckerei. Qualifizieren Sie die Bäckerei und begründen Sie dies. [3 P + 0,5 ZP]

c. Außerdem wird in der kalten Jahreszeit eine Ausspeisung zu Selbstkosten betrieben, die ausschließlich für die Bedürftigen zugänglich ist. Qualifizieren Sie die Ausspeisung und begründen Sie dies. [2 P]

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2. Teil – Gemischtes Beispiel 7.

[6,5 P]

Der rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende X hat im Jänner 2005 ein Betriebsgebäude um 1 Mio € hergestellt. Wegen gestiegener Immobilienpreise liegt der Marktwert des Baues am 31.12.2008 bei 1,2 Mio €. a. Wie hat X das Gebäude in der Bilanz am 31.12.2008 zu bewerten? [3 P]

X ist außerdem schon länger zu 30% betrieblich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt (Anschaffungskosten 100.000 €) und hat eine Forderung iHv 12.000 € (inkl. USt) gegenüber einem Kunden. Aufgrund der Finanzkrise ist der Wert der Beteiligung vorübergehend auf 60.000 € gesunken und die Einbringlichkeit der Forderung ist überhaupt zweifelhaft. b. Wie sind die Werte in der Bilanz auszuweisen? [2 P]

Die Umsatzsteuer für die Forderung iHv 2.000 € hat X bereits an das Finanzamt abgeführt. c. Kann X die USt für die möglicherweise uneinbringliche Forderung Finanzamt rückerstattet bekommen? Begründen Sie Ihre Lösung. [1,5 P]

vom


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3.Teil – Umsatzsteuern, Verkehrsteuern, Verfahren und Finanzstrafrecht 8.

[6 P]

Ein Unternehmer verkauft sein Unternehmen um 200.000 €. Der Käufer muss außerdem Schulden iHv 50.000 € übernehmen. Im Unternehmen sind folgende Besitzposten enthalten: Lagerhalle Firmen-Pkw Büroeinrichtung Brennholz

Teilwert: 160.000 € Teilwert: 20.000 € Teilwert: 40.000 € Teilwert: 10.000 €

Wie ist dieser Vorgang umsatzsteuerrechtlich zu behandeln? [2,5 P]

Berechnen Sie die Umsatzsteuer. [3,5 P]

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9.

[6,5 P + ZP 0,5]

Der Autohändler U kauft 30 PKW vom schwedischen Autohersteller S. Die Autos werden vom deutschen Spediteur D von Schweden nach Österreich verbracht. Der Autohändler U tritt gegenüber dem Spediteur D mit seiner österreichischen UID auf. Für das Entladen der Autos in Österreich beauftragt U den österreichischen Logistikunternehmer L und teilt diesem im Frachtbrief den Abgangsort und den Bestimmungsort der Gesamtbeförderung mit. Wie sind diese Vorgänge umsatzsteuerrechtlich zu behandeln?

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10.

[3 P]

Nehmen Sie Stellung zu den folgenden Sachverhalten aus gebührenrechtlicher und verkehrssteuerlicher Sicht. a. Herr A schließt mit einer Bank einen Kreditvertrag ab. Seine Frau B übernimmt zur Besicherung des Kredites eine Bürgschaft. [1 P]

b. Herr A und seine Frau B lassen sich scheiden. Über die Unterhaltsansprüche schließen sie vor dem Gericht einen Vergleich. [1 P]

c. Frau B schließt einen Adoptionsvertrag ab; dieser muss jedoch erst von der Pflegschaftsbehörde genehmigt werden. [0,5 P]

d. Frau B schließt eine private Lebensversicherung ab. [0,5 P]

11.

[1 P]

Unter welchen Umständen kann es zur Haftung des Steuerberaters für die Abgaben seines Klienten kommen?

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12.

[1 P]

Der Steuerberater C hat für seinen Klienten beim Finanzamt eine Steuererklärung eingebracht; seither sind 8 Monate ohne jede Reaktion seitens der Behörde vergangen. Da er eine Steuergutschrift erwartet, möchte er aber eine rasche Veranlagung. Was kann er unternehmen?

13.

[1 P]

Der Steuerpflichtige S hat seine Steuererklärung erstellt. Noch vor der Einreichung macht ihn ein Freund auf eine Unrichtigkeit in der Erklärung aufmerksam. Dennoch reicht S die Erklärung beim Finanzamt ein. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus finanzstrafrechtlicher Sicht.

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