Biolife 2016 ausstellerinformationen

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PRODUKTKRITERIEN BIOLIFE 2016

AUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR NAHRUNGSMITTEL BIOLOGISCHE ZERTIFIZIERUNG (Regulierung des Europarates (EG) Nr. 834/2007 i.g.F.) VORGEHENSWEISE FÜR NAHRUNGSMITTEL: 1. Der potentielle Aussteller muss zusammen mit dem Teilnahmegesuch auch die Unterlagen der Zertifizierung mit einer Liste der zertifizierten Produkte an BIOLIFE schicken. 2. Falls der Aussteller eine solche Liste im Moment der Anfrage nicht besitzt, muss diese so schnell als möglich nachgereicht werden. Ohne die Liste kann BIOLIFE den Vertrag für die Teilnahme an der Fachmesse nicht abschließen. 3. Die erhaltenen Unterlagen werden an ABCert weitergegeben, das sie daraufhin überprüft und Biolife über die Ergebnisse der Kontrolle informiert. 4. Ist das Ergebnis positiv, schließt BIOLIFE den Vertrag mit dem Aussteller ab. AUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR KOSMETISCHE BIO-PRODUKTE Obwohl es für kosmetische Bio-Produkte keine universellen Richtlinien gibt, hält BIOLIFE es für nötig, einige Zulassungsregeln festzulegen, damit das Produkt auf der Fachmesse ausgestellt werden darf. BIOLIFE ist davon überzeugt, dass diese Kriterien sowohl für den Konsumenten als auch für den Hersteller von großem Vorteil sind. Basierend auf diesen Kriterien werden biologische Kosmetikprodukte zur BIOLIFE zugelassen, solange sie keine gesundheits- oder umweltschädliche Substanzen enthalten. Die Liste verbotener Substanzen richtet sich nach den vorgeschriebenen Kriterien des europäischen Regulators COSMOS, um den Verbrauchern umweltfreundliche und hautverträgliche Produkte bieten zu können.


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