Recht haben Das Recht der Kommunikation Kommunikation – und ihre begriffliche »Schwester« die Werbung – sind Grundbausteine der Marktwirtschaft. Kommunikation bestimmt, welche Informationen welcher Markteilnehmer zu welchem Zeitpunkt erhält, sie prägt Vorstellungen über Qualität und Wert, sie erzeugt und bestärkt BedürfVon Andreas Kaufmann nisse. Naheliegend ist also, dass es eine Unzahl von Vorschriften gibt, die die Kommunikation im Wirtschaftsleben reglementiert, beschränkt und steuert. Alle Regelungen zielen direkt oder indirekt auf zwei Themenkreise ab, nämlich einerseits den Schutz des Konsumenten als »schwächerem« Marktteilnehmer gegen Übervorteilung, andererseits der rechtstreuen und fairen Mitbewerber vor »schwarzen Schafen«. Im Wesentlichen sind es zwei Hebel, die rechtlich ansetzen: Einerseits die Kontrolle des Inhaltes der Kommunikation, andererseits durch die Reglementierung der Kommunikationswege. Inhaltskontrolle findet im Wesentlichen durch das Wettbewerbsrecht statt. Wettbewerbsrechtlich unstatthaft sind demnach alle irreführenden Webeaussagen. Die Irreführung kann sich dabei auf diverse Aspekte eines Angebotes beziehen, also Qualität, Verfügbarkeit, aber auch Preisgestaltung und quantitative Aspekte. Neben dem Inhalt der Kommunikation regelt das Wettbewerbsrecht auch die Art der Darbietung und verbietet pauschal »aggressive Geschäftspraktiken«. Als aggressiv gilt jede Geschäftspraktik, mit der eine Belästigung, Nötigung oder allgemein unzulässige Beeinflussung einhergeht. Ein klassisches Beispiel dafür ist die sogenannte »Werbefahrt«, bei der mit unterschiedlichen Methoden versucht wird, unter dem Eindruck der Ereignisse Geschäftsabschlüsse herbeizuführen. Der Gesetzgeber hat bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts seit jeher auf das wachsame Auge der Konkurrenz gesetzt. Wettbewerbsrechtlich kann nämlich jeder Mittbewerber gerichtlich die Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen durchsetzen. Neben den Regeln des Wettbewerbsrechtes gibt es eine Reihe von Spezialvorschriften, die bestimmte Aspekte der Kommunikation regeln. Wichtig etwa die Regelung des Telekommunikationsgesetzes zur Frage von Massenmails, die im Zuge der Bekämpfung von Spam weitgehend untersagt sind. Ebenfalls einen Spezialbereich regeln Vorschriften, die zusätzlich zu einer Werbeaussage bestimmte Informationspflichten verpflichtend vorschreiben, man denke etwa an den »Nebenwirkungshinweis« bei Arzneimitteln. Insgesamt muss gesagt werden, dass werbende Unternehmen wie auch die Werbewirtschaft selbst faktisch permanent auf dünnem Eis agieren. Kampagnen mit hohem Aufmerksamkeitswert laufen automatisch Gefahr, in Grenzbereiche zu geraten. Dr. Andreas Kaufmann ist Rechtsanwalt und Universitätslektor in Graz, Daghofer,
34 F A Z& iLausegger, t Kaufmann Mariahilferstraße 20, Tel. 0316/7222950, www.dklra.at
Der Tag der offenen Tür beim Bundessozialamt war gut besucht.
Tag der offenen Tür beim Bundessozialamt Steiermark Am Tag der offenen Tür präsentierte sich das Bundessozialamt Steiermark mit seinen zahlreichen Projekten. Unter den Ehrengästen war auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
A
m 16. Mai 2013 öffnete das Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark, seine Pforten und lud zum Tag der offenen Tür. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher waren zu Gast und wurden von Landesstellenleiter Dr. Diethart Schliber willkommen geheißen. Als Ehrengast wurde Sozialminister Rudolf Hundstorfer bei der Veranstaltung begrüßt. Außerdem präsentierten Katharina Vogrin und Wolfgang Pammer die beiden BSB-Leitprojekte „Jugendcoaching“ und „fit2work“. Aber auch über die Angebote der „Team Styria Werkstätten GmbH“ konnte man an einem Informationsstand Auskunft erhalten.
Neben der Möglichkeit, mit dem Landesstellenleiter und auch mit dem Bundesminister ins Gespräch zu kommen, konnten Interessierte an einer Führung durchs Haus teilnehmen. Geschmückt wurde das Haus durch das Projekt „flowerpower“, das sich mit einem besonders schönen Blumenschmuck am Tag der offenen Tür beteiligte. Für das leibliche Wohl sorgte der Trägerverein Jugend am Werk. Die gesamte Veranstaltung wurde von Mag. Bruno Zinkanell in gewohnt unterhaltsamer und professioneller Weise moderiert und von zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen übersetzt.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer, Michaela Lackner, und Landesstellenleiter Dr. Diethart Schliber begrüßten die Gäste. JUNi 2013