CannaVision - 01/2024

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Eyepress Fachmedien GmbH Saarner Str. 151, 45479 Mülheim a. d. Ruhr Jahrgang 03 Im Rampenlicht CanG – Reaktionen aus der Cannabiswirtschaf  Betrieb + Marketing Im Cannabis-Business erfolgreich sein? Wissenschaf + Praxis Planung einer CannabisProduktionsanlage DAS MAGAZIN FÜR DIE CANNABISWIRTSCHAFT 01 - 24
+ Politik Die ersten Kilometer des Marathons sind geschaf!
Recht

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die
der Cannabiswirtschaft
Cannabiswirtschaft e.V.
Wir sind
Stimme
Branchenverband

Auf einen Blick

04 Branchenticker

06 Aus der Wissenscha f

08 BvCW Aktuell

09 Cannabis in Zahlen

41 Firmenindex, Termine

42 Das Beste zum Schluss: Henry Wieker

BvCW Branchenblick

10 Vorgestellt

BvCW-Fachbereich „Medizinalcannabis“

11 Neuer BvCW-Vorstand & Neues in der Schrifenreihe Elemente

Recht + Politik

12 Die ersten Kilometer des Marathons sind gescha f!

Dirk Heitepriem, Jürgen Neumeyer

Im Rampenlicht

15 CanG – Reaktionen aus der Cannabiswirtscha f

18 Branche trif Politik

Rebekka Nurkanovic

20 Mary Jane Berlin 2024

Interview mit Nhung Nguyen

22 ICBC Berlin 2024

Rebekka Nurkanovic

Wissenschaf + Praxis

26 Planung einer Cannabis-Produktionsanlage

Marc Montandon

30 Teillegalisierung – aber (noch) nicht für Industriehanf

Daniel Kruse

Betrieb + Marketing

34 Im Cannabis-Business erfolgreich sein?

Lito Michael Schulte

International

38 Aktueller und prognostizierter Cannabishandel mit Südafrika

Josh Swart

Anschri f des Verlages

Eyepress Fachmedien GmbH

Saarner Str. 151

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Geschä f sführer

Petros Sioutis

E-Mail: p.sioutis@eyepress.de

Herausgeber

Silke Sage, Petros Sioutis, Efstathios E f himiadis

Chefredakteurin

Rebekka Nurkanovic

Tel.: +49 208 306683-18

E-Mail: RN@cannavision.eu

Anzeigen

Pauline Möller

Tel.: +49 208 306683-24

E-Mail: p.moeller@eyepress.de

Anzeigenpreise

Preisliste Nr. 01 vom 01.01.2024

Design + Produktion

Efstathios E f himiadis

Pascal Bruns

E-Mail: produktion@eyepress.de

Erscheinungsweise Zweimal im Jahr

www.cannavision.eu

Redaktioneller Beirat

Jürgen Neumeyer, BvCW Branchenverband

Cannabiswirtscha f e. V.

Fotocredits: Titel: Efstathios Efthimiadis, S. 12: photocreo, S. 14: wirestock, S. 20: Bastian Pudill, S. 26: Marc Montandon, S. 34 escapejaja, S. 38: planet volumes /stock.adobe.com /unsplash.com /envato.com

INHALT 2024 01 | 3
26 34 12
Impressum

CannaTrade: erfolgreiche 18. Auflage in Zürich Vom 24. bis 26. Mai fand die 18. CannaTrade – Internationale Hanfmesse und Festival in der Halle 622 in Zürich statt und zog mehr als 10.000 Besucher in die größte Stadt der Schweiz.

Auf über 6000 m 2 Fläche präsentierten 150 Aussteller aus aller Welt Produkte und Informationen rund um die Nutz-, Medizinund Genusspfanze Cannabis. Von Anbauzubehör über CBD- und Hanfprodukte, Informationen zu Hanf als Medizin, Esswaren, Kosmetik sowie Rauchzubehör und Utensilien bietet die CannaTrade alles rund um das Thema Hanf.

Auf der Hauptbühne fand ein abwechslungsreiches Programm mit Podiumsdiskussionen, Vorträgen, der Schweizermeisterschaf im Joint Rollen sowie den zwei Awardshows «CannaSwissCup» und «CannAward» statt. Den CannAward 2024 für den schönsten Messestand erhielt die Canna Switzerland GmbH. Georg Wurth, Geschäfsfüher des Deutschen Hanfverbandes (DHV) wurde für sein langjähriges Engagement für die Cannabis Legalisierung mit dem Lifetime Achievement Award ausgezeichnet.

Großes Thema auf der CannaTrade 2024 waren die Pilotprojekte, welche in diversen Schweizer Gemeinden und Städten angelaufen sind. Die Pilotprojekte prüfen die legale Abgabe von THC-Cannabis an Genusskonsumenten und -konsumentinnen und sind

Synbiotic: Übernahme von Weeco Pharma

Die deutsche Industriehanf- und CannabisUnternehmensgruppe Synbiotic SE übernimmt die Weeco Pharma GmbH aus Hildesheim/Deutschland. Weeco Pharma vereint als deutscher Importeur und Großhändler ein internationales Netzwerk von Produzenten für Medizinalcannabis, darunter einige der weltweit führenden EU-GMPHersteller. Das Unternehmen ist auf den nationalen und internationalen Handel mit Medizinalcannabis, unter anderem mit selbstentwickelten Genetiken spezialisiert. Darüber hinaus fokussiert es sich verstärkt auf die Produktentwicklung für Magistralrezepturen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Apotheken und Ärzten. Zudem

Branchenticker

damit Vorreiter der geplanten Cannabis-Legalisierung in der Schweiz, welche in den nächsten Jahren erwartet wird.

Die CannaTrade-Konferenz informierte über politische Themen aus der Schweiz und Europa, sowie medizinische Aspekte der Heilpfanze Cannabis. Am Freitag und Samstag drehte sich alles um Politik, Praxis und Business – von der Legalisierung in der Schweiz und Europa bis hin zu den anbautechnischen Empfehlungen für Deutsche Anbauvereinigungen – während das Konferenzprogramm am Sonntag einen Schwerpunkt auf die medizinische Perspektive legte.

Rund um die Halle 622 lud die ChilloutArea mit dem Hemp Food Festival mit Foodständen aus aller Welt, Bar‘s und

entwickelt das Unternehmen in einer für wissenschaf liche Zwecke lizensierten Anlage in Dänemark unter anderem neue Cannabissorten, die ihre genetische Herkunf aus einem der weltweit führenden Cannabismärkte in Kalifornien/USA haben. „Mit Weeco Pharma verfügt unsere Unternehmensgruppe ab sofort über ein hochqualitatives Vollsortiment an Cannabisblüten. Gemeinsam mit unseren weiteren Töchtern MH medical hemp und Synbiotic Distribution sind wir in der Lage, das MedCan-Vollsortiment aus Blüten sowie Extrakten und Dronabinol, insbesondere im Bereich der alternativen Darreichungsform, anzubieten“, erklärt Daniel Kruse, geschäfsführender Direktor Synbiotic. „Das wird

Sound zum Entspannen und Genießen ein. Neben dem Hemp Food Festival und dem Joint Roll Contest Swiss Championship gehörten Vorführungen der Glass School Switzerland zu den Highlights der CannaTrade und auch die CannaComix-Ausstellung war abermals Bestandteil des Events.

Ben Arn, Geschä f sführer CannaTrade, dankte auf LinkedIn den Besuchern, Sponsoren, Partnern und dem Organisationsteam für die „wohl schönste CannaTrade aller Zeiten“.

Die nächste CannaTrade fndet vom 8. bis 10. Mai 2026 in Zürich statt.

Quelle: CannaTrade

unsere Marktposition im Segment Medizinalcannabis deutlich stärken.“

„Das Team von Weeco Pharma hat mit Synbiotic einen Partner gefunden, der die erfolgreiche Wachstumskurve konsequent fortführt, beschleunigt und unterstützt. Weeco Pharma wird in dieser Konstellation den eingeschlagenen Kurs als Flaggschiff im Bereich Medizinalcannabis fortsetzen“, so Malte Johannes, Geschäftsführer Weeco Holding. „Ich bin kein Freund von Floskeln, aber ‚Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile‘ trifft es in diesem Fall auf den Punkt.“

Quelle: Synbiotic

AUF EINEN BLICK 4 | 2024 01
Georg Wurth erhielt den Lifetime Achievement Award. Bild: CannaTrade 2024 Ausstellungshalle von oben. Bild: CannaTrade 2024

GOC Nexus: Kooperation mit Demecan

Die GOC Nexus GmbH und die Demecan Holding GmbH haben eine strategische Partnerscha f bekannt gegeben. Die zunächst auf zwei Jahre angelegte Kooperation soll die Vertriebsstruktur und das Geschä f sfeld von GOC Nexus in Deutschland erweitern und die Innovation und Exzellenz in der deutschen Cannabisproduktion fördern.

Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Qualität der Produkte weiter zu steigern und den Patienten einen qualitativ hochwertigen Zugang zu medizinischem Cannabis zu bieten. Dafür bringt die GOC Nexus ihre „Cold Plasma“-Technologie ein, um die Produkte von Demecan durch ein schonendes Verfahren zur mikrobiologischen Dekontamination zu verbessern. Um medizinisches Cannabis einem breiteren Patientenkreis zugänglich zu

Auszeichnung für Hanfanbau und Kalkung Zwei deutsche Projekte haben den EIPAgri Innovation Award 2024 gewonnen. In der Kategorie „Geschäftsmodelle in Lebensmittelversorgungsketten“ hat das Projekt zu Hanfanbau und -ernte sowie Weiterverarbeitung von Hanfstroh und Hanfsamen aus dem nordhessischen Werra-Meißner-Kreis gewonnen. Sieger in der Kategorie „Digitalisierung“ ist das Projekt Präzise Kalkung in Brandenburg (pH BB). Die Preisverleihung fand am 07. Mai 2024 in Portugal statt und wurde online übertragen.

Die Europäische Innovationspartnerschaf „Landwirtscha f liche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri) ist ein Instrument der EU, um Praxis-Innovationen in der Land- und Forstwirtscha f zu fördern. Für den EIP-Agri Innovation Award wurden aus 240 EU-weiten Bewerbungen dreißig Förderprojekte nominiert. Alle Projekte beschä f igen sich mit innovativen Lösungen zu Tierwohl, Digitalisierung und nachhaltigen Geschäfsmodellen. Sie setzen auf eine fortschrittliche Landwirtscha f für eine nachhaltige Zukunf und sollen Innovationen schneller in die Praxis bringen. Neun Landwirte aus dem Werra-MeißnerKreis haben sich zu einer Gesellscha f

Branchenticker

machen, möchte Demecan mit dieser Kooperation einen neuen Standard in der Qualitätssicherung für Importware setzen. Dabei ermöglicht die Technologie von GOC Nexus, die hohen pharmazeutischen Anforderungen für Medizinalcannabis zu erfüllen und gleichzeitig die Haltbarkeit zu verlängern.

Dank der ‚‚Cold-Plasma‘‘-Technologie kann die Haltbarkeit von Medizinalcannabis erhöht und gleichzeitig der ursprüngliche Chemovar erhalten bleiben. Dabei wird im Gegensatz zu klassischen Verfahren auf den sonst produktverändernden Einsatz von Bestrahlung, Hitze und Chemie verzichtet und somit die hohen pharmazeutischen Au fagen für Medizinalcannabis eingehalten.

Dr. rer. medic. David Surjo, CEO von GOC Nexus, möchte mit Demecan die Branche revolutionieren: ‚‚Die Partnerscha f mit

zusammengeschlossen, um den Nutzhanfanbau in Nordhessen zu etablieren. Gemeinsam mit Partnern aus der Verarbeitung und Vermarktung haben sie neue Produkte wie beispielsweise Hanföl entwickelt. Geleitet wurde das Projekt vom Kreisbauernverband Werra-Meißner e.V. und unterstützt durch den Landesbetrieb Landwirtscha f Hessen (LLH) sowie der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Höhere Erträge und verbesserte Bodenfruchtbarkeit in Brandenburg sind das Ziel

Demecan markiert einen wichtigen Schritt in unserer Mission, die Branche durch unser Dekontaminierungsverfahren von getrockneten Cannabisblüten zu revolutionieren. Dank unserer Kooperation erreichen wir nun eine breitere Patientengruppe, denen wir Therapien anbieten können, die sich durch höchste pharmazeutische Qualität auszeichnen.‘‘

Auch Dr. Philipp Goebel, CEO von Demecan, weist auf die Qualitätssteigerung hin: ‚‚Die Zusammenarbeit mit dem Pionier GOC Nexus ermöglicht es uns, die Qualität unserer Produkte weiter zu steigern und zugleich die Haltbarkeit zu verlängern. Die mannigfaltigen Vorteile ziehen sich durch die gesamte Lieferkette bis hin zu den Patientinnen und Patienten.‘‘

Quelle: GOC Nexus GmbH

des zweiten Projektes. Rund 74 % der Ackerfächen in Brandenburg haben keinen optimalen pH-Wert. Das liegt vor allem daran, dass der Wert schon innerhalb einer Ackerfäche stark variieren kann. Das Projekt „Präzise Kalkung in Brandenburg“ (pH BB) hilf mit digitalen Tools, Erträge zu erhöhen und die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern.

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtscha f und Ernährung (BLE)

v.l.n.r.: Eric Bönecke vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenanbau e.V. und Ingmar Schröter von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde sowie Freya Fehr und Uwe Roth vom Kreisbauernverband Werra-Meißner e.V. Bild: BLE

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Züri Can untersucht regulierten Cannabisbezug

Aus der Wissenschaft

Mit der Studie «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» untersuchen die Stadt Zürich und die Universität Zürich Möglichkeiten und Auswirkungen eines regulierten Cannabisbezugs.

Die Studie untersucht die Auswirkungen des Bezugs von ausgewählten Cannabisprodukten aus kontrolliertem Anbau unter regulierten Bedingungen auf den Konsum und die Gesundheit der Teilnehmenden. Zudem sollen unterschiedliche Modelle des regulierten Bezugs von Cannabis miteinander verglichen werden.

Studienteilnehmende können bei einer von 21 Bezugsstellen legal THC-haltige Cannabisblüten oder Cannabisharz kaufen. Zu den Bezugsstellen gehören zehn Apotheken, das Drogeninformationszentrum (DIZ) der Stadt Zürich und, als Besonderheit des Pilotprojekts Züri Can, auch zehn Cannabis Social Clubs. Diese werden als nicht gewinnorientierte Vereine geführt und bieten in der Regel die Möglichkeit, Cannabis vor Ort mit

Analysetechnologie für die Produktionskontrolle von medizinischem Cannabis Cannabis synthetisiert verschiedene Arten von Cannabinoiden, die unterschiedliche therapeutische und psychoaktive Wirkungen auf den Rezeptor haben und die Qualitätskontrolle bei der P fanzenproduktion für medizinisches Cannabis

anderen Studienteilnehmenden gemeinsam zu konsumieren und sich untereinander auszutauschen. Das Verkaufspersonal der Bezugsstellen wurde geschult, um beratend und präventionsfördernd tätig sein zu können, so dass ein risikoärmerer Cannabiskonsum gefördert wird und Interventionen zur Förderung eines risikoärmeren Cannabiskonsums untersucht werden können.

Die Universität berichtete, dass im April dieses Jahres 2079 Personen in die Studie aufgenommen und dazu berechtigt waren Studiencannabis zu kaufen. Von den Studienteilnehmern sind 80,1 % männlich, 18,6 % weiblich und 1,3 % nicht-binär. Damit spiegele die Geschlechterverteilung ein übliches Bild, wie es sich ähnlich in anderen Pilotprojekten in der Schweiz und auch bei einer schweizweiten Online-Befragung zeige. Unter den Teilnehmenden war die Altersgruppe der 28- bis 32-jährigen am häufgsten vertreten, bei einem großen Altersspektrum und einem Durchschnittsalter von rund 35 Jahren. Die Altersverteilung ähnelt der Verteilung bei anderen Pilotprojekten.

muss sehr genau und ef zient durchgeführt werden.

Die Universität des Baskenlandes (UPV/EHU) berichtet von einer fortschrittlichen Analysetechnologie, die es erlauben soll, die Pfanzen auf Cannabisanbaufächen schnell zu klassifzieren. Forscher der Abteilung für analytische Chemie an der UPV nutzen

An Züri Can nehmen Personen mit sehr unterschiedlichem Konsumverhalten teil, von wenige Male im Monat bis mehrmals pro Woche. Ein großer Teil konsumiert vier Mal pro Woche oder häufger Cannabis. Die angebotenen Produkte und Preise sind bei allen Bezugsstellen gleich und werden von der Studienleitung vorgegeben. Es werden Cannabisprodukte mit unterschiedlichen THC-/CBD- Gehalten und verschiedenen Genotypen angeboten. Mittlerweile umfasst das Angebot neun Blütenprodukte und vier Haschprodukte und es zeigte sich, dass alle Produkte von den Studienteilnehmenden nachgefragt wurden. Im April berichtete die Universität Zürich über bislang ca. 22.060 Verkäufe, bei welchen insgesamt ca. 188 Kg Cannabisprodukte in 5-Gramm-Packungen verkauf wurden. Über den aktuellen Stand der Studie Züri Can informiert die Universität auf ihrer Webseite: www.zurican.uzh.ch/de/Aktuellerstand

Quelle: Universität Zürich

Hyperspektralbildgebung und klassifzieren die Pfanzen mit maschinellem Lernen nach Chemotypen. Die Cannabis-Chemotypen I, II und III werden nach der Konzentration der Cannabinoide THC und CBD unterschieden. Die Studie wurde in Computers and Electronics in Agriculture veröfentlicht.

Markel San Nicolás-Oruetxebarria, einer der Autoren, erklärte, dass sich die Hyperspektralfotogra fe dadurch auszeichnet, dass jedes Pixel im Bild ein komplettes Nahinfrarotspektrum anstelle einer einzigen Farbe darstellt. Auf diese Weise erhält man einen dreidimensionalen Datenwürfel, der eine nicht-invasive Analyse der Pfanzen ermöglicht.

Die Forscher denken, dass ihre Arbeit Ausgangspunkt für den Einsatz der Technologie an Produktionsstandorten sein könnte, um automatisch und schnell die Rückverfolgbarkeit oder Qualitätskontrolle des Chemotyps sicherzustellen. Zuvor müssten aber weitere Studien durchgeführt werden.

DOI 10.1016/j.compag.2023.108551

Quelle: Universität des Baskenlandes

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Analytische Technologie zur Kontrolle der Produktion von medizinischem Cannabis. Bild: Markel San Nicolas

Aus der Wissenschaft

Quantitative Auswahl von Phänotypen im Cannabisanbau

Anfang dieses Jahres erhielt die Medical Cannabis Platform for Innovation and Research (MCPIR) von der niederländischen Regierung eine Fünfahreslizenz für die Erforschung des Cannabisanbaus. Nun ist MCPIR, ein Zusammenschluss von 13 Unternehmen aus dem medizinischen Cannabissektor, dabei, die Phänotypen für ihre Cannabisforschungsversuche auszuwählen. Um Phänotypen zu identifizieren, die überragende Eigenschaften aufweisen und für die Forschung in verschiedenen Cannabisanbauumgebungen gut geeignet sind, führt MCPIR einen dreistufigen Auswahlprozess ein.

In der ersten Phase werden Pfanzen auf der Grundlage vordef nierter agronomischer Kriterien ausgewählt, die als Grundlage für die weitere Bewertung und Prüfung in den nachfolgenden Phasen dienen. Der Schwerpunkt liegt auf wünschenswerten

Eigenschafen, die für die Optimierung der Cannabisanbaulogistik von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören die klonale Produktion, pfegeleichte Mutterpfanzen und Verzweigungseigenscha fen für eine optimale Vermehrung, Krankheitsresistenz und Umweltanpassungsfähigkeit, geringer Arbeitsaufwand in der Produktion sowie Ertragspotenzial und Cannabinoid- und Terpenprofl im kürzesten Anbauzyklus. Jaime Ahumada Espinoza, Projektmanager für Forschung bei MCPIR neben seiner Tätigkeit als Forscher/Berater bei Delphy, berichtet, dass auf der Grundlage von Tandem- und Indexselektionsmethoden in dieser Phase die Anzahl der Phänotypen um etwa 90 % reduziert wird. In der zweiten Phase werden die ausgewählten Pfanzen strengen Tests unterzogen, um die Stabilität und Widerstandsfähigkeit ihrer Genetik zu bewerten. „Die Phänotypen werden durch Klone vervielfältigt und über mehrere Anbauphasen unter verschiedenen

Pestizidwirkung von Cannabinoiden Es wurde schon länger die Hypothese aufgestellt, dass Cannabinoide die Pflanzen vor ultraviolettem Licht, Krankheitserregern und Pflanzenfressern schützen könnten. Die Vermutung, dass sie als Abwehrstoffe dienen könnten, wurde dadurch verstärkt, dass sie sich vor allem in weiblichen Blüten ansammeln und dort dem Schutz der Samen dienen könnten. Untersuchungen der Cornell University, USA, haben nun gezeigt, dass höhere Cannabinoid-Konzentrationen in Hanfblättern zu verhältnismäßig geringeren Schäden durch Insektenlarven führen, wie die Universität berichtete.

Hauptautor der Cornell Studie, Larry Smart, Pflanzenzüchter und Professor an der School of Integrative Plant Sciences, erklärt, dass zuvor niemand eine umfassende Reihe von experimentellen Ergebnissen zusammengestellt hatte, um einen direkten Zusammenhang zwischen der Anhäufung dieser Cannabinoide und ihren schädlichen Auswirkungen auf Insekten zu zeigen.

Bei Tests mit Hanfpfanzen mit unterschiedlichen Cannabinoidkonzentrationen entdeckten die Forscher, dass die Schäden durch blattfressende Kohlmottenlarven bei Blättern mit niedrigeren CannabinoidKonzentrationen deutlich höher waren. Da das Cornell-Programm aufgrund eines

Bedingungen kultiviert, damit wir Daten zu jedem Phänotyp sammeln können. Erst dann können wir zur dritten Phase übergehen: der endgültigen Auswahl, bei der auch traditionelle Cannabismethoden für Aroma, Geschmack usw. zum Tragen kommen“, erklärt Espinoza.

Das spezi fsche Ziel dieses Prozesses ist auch der Zugang zu Phänotypen, die in zukunfsorientierten Anbaumethoden gut funktionieren könnten, so Ahumada Espinoza: „Neben wissenschaflicher Exzellenz geht es darum, innovative Anbaumethoden zu entwickeln, die die Efzienz optimieren und die Arbeitskosten senken. Unser Ziel ist es, Kriterien für Phänotypen zu entwickeln, die unabhängig von der Art des Anbaus ein gutes Ergebnis erzielen. Daher suchen wir aktiv nach Phänotypen, die mit diesen Zielen übereinstimmen, und entwickeln Standards, die jeder Anbauer anwenden kann, wenn er diesen Prozess selbst durchlaufen muss.“

Die Forschungslizenz für den Cannabisanbau ebnet MCPIR den Weg für die Erforschung der optimalen Anbaumethoden für medizinisches Cannabis und die Entwicklung eines Konzepts zur Verbesserung aller Aspekte des Anbauprozesses. Das Ziel der Anbauer ist es, rentabel zu sein und gleichzeitig auf efziente Weise gute Erntemerkmale zu gewährleisten und die Marktanforderungen zu erfüllen.

Quelle: MCPIR

Bundesmandats nicht mit Pfanzen arbeiten, die einen hohen THC-Gehalt aufweisen, wurde THC als Pestizid in dieser Studie nicht getestet.

Die Forscher merken an, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, um zu verstehen, wie wirksam ein aus Cannabinoiden gewonnenes Pestizid sein könnte und aufgrund der pharmakologischen Eigenscha fen von Cannabinoiden würde ein solches Pestizid auch nicht für essbare Pfanzen empfohlen. Diese Studie wurde im Journal Horticulture Research veröfentlicht.

DOI 10.1093/hr/uhad207

Quelle: Cornell University

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Bild: MCPIR

Kritik an möglicher Verschärfung des Cannabisgesetzes

Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Cannabisgesetzes will die Bundesregierung die Versprechen aus der Protokollerklärung im Bundesrat gegenüber einzelnen Bundesländern einlösen. Hierzu hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 16.04.2024 einen Entwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinalcannabisgesetzes vorgelegt, der im Rahmen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens durch den Bundestag umgesetzt werden soll. Dieser Entwurf geht in Teilen über die in der Protokollerklärung gemachten Zusagen und die zugrunde liegenden Absichten deutlich hinaus und stellt insbesondere Anbauvereinigungen vor grundsätzliche, schwer lösbare Probleme.

Ein Rechtsgutachten der renommierten Wirtschafs- und Verwaltungsrechtskanzlei Witzel Erb Backu & Partner, München, hat festgestellt, dass das eilig vorgelegte Änderungsgesetz und die damit verbundenen Eingrife in die gerade erst durch das CanG

Handel von Cannabissamen muss möglich sein

Das am 01.04.2024 in Kraf getretene Cannabisgesetz (CanG) wurde von der Cannabiswirtschaf als wichtiger Meilenstein begrüßt. Das Gesetz enthält eine Regelung zur Abgabe von Cannabissamen durch nichtkommerzielle Anbauvereinigungen sowie zum Bezug aus dem EU-Ausland. Inwieweit auch die Privatwirtschaf in Deutschland Samen für THC-haltiges Cannabis handeln darf, wird in der Branche aktuell mit großem Interesse diskutiert. Der BvCW hat sich intensiv mit der rechtlichen Lage befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auf Grundlage der geschafenen rechtlichen Vorschriften nicht nur der Handel mit Cannabissamen im Wege der Einfuhr erlaubt ist, wie es in der medialen Berichterstattung vielfach zu lesen ist, sondern, bei ordnungsgemäßer Auslegung des Gesetzes, insbesondere auch die Abgabe in Ladengeschäfen des stationären Einzelhandels legal möglich ist.

BvCW Präsidiumsmitglied & Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Weis kommentiert:

BvCW aktuell

eingeführte sog. ‚‚Säule 1‘‘ der Cannabisregulierung (Anbauvereinigungen und privater Eigenanbau) so tiefgreifend sind, dass sie verfassungswidrig sein dürfen. Im Kern betrif dies das generelle Verbot für Anbauvereine, Dienstleistungen gebündelt auszulagern. Schon ein Mietvertrag mit Strom- oder Wärmelieferung durch den Vermieter würde nach dem Änderungsgesetz als verbotene ‚‚Paketleistung‘‘ gelten. Ferner soll es ins Ermessen der Länder gestellt werden, Erlaubnisse zu versagen, schon wenn nur zwei Vereine Anbaufächen im selben Gebäudekomplex, bei enger Auslegung sogar im selben Ort, bewirtschafen wollen. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die avisierten Änderungen nicht nur kontraproduktiv, sondern auch verfassungswidrig sind. Demnach wird die Privatautonomie der Vereine, aber auch andere Grundrechte wie die Eigentumsgarantie, der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Berufsfreiheit laut Gutachten verletzt.

Der BvCW befürchtet darüber hinaus, dass mit den zusätzlichen Einschränkungen

“Cannabissamen können in jedem Falle gehandelt werden, wenn sie direkt aus dem EU-Ausland im Fernabsatzhandel eingeführt werden. Die Frage ist, ob sie auch im stationären Handel verkau f werden dürfen. Der Gesetzgeber hat diesen Punkt nicht eindeutig geregelt, daher bedarf es nun rechtlicher Auslegungen. Eine Auslegung der gesetzlichen Vorschri fen zu Cannabissamen, die ausschließlich einen kommerziellen Handel zuließe, wenn die Cannabissamen aus dem Ausland eingeführt werden, z. B. via Dropshipping, führte meines Erachtens zu einem unverhältnismäßigen Eingri f in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und 2 GG). Die Ziele des Gesetzes sind insbesondere ein verbesserter Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Durch eine Begrenzung des Samenhandels auf den Import aus dem EU-Ausland wäre dieses Ziel nicht besser zu erreichen als bei einer Zulässigkeit des inländischen Handels.”

BvCW Geschäfsführer Jürgen Neumeyer ergänzt: “Wir sehen die Erlaubnis des

legaler Geschäfsmöglichkeiten der Einfuss der organisierten Kriminalität stark wachsen könnte. Zur Wahrung des originären Gesetzeszweckes und Verhinderung krimineller Strukturen können weit weniger einschneidende Bestimmungen implementiert werden, so der BvCW. Hierzu gehören die Begrenzung der Anzahl der Anbauvereinigungen in einem Gebäudekomplex und/ oder eine mögliche Verpfichtung der Anbauvereinigungen gemäß Geldwäschegesetz (GwG) zur Bestellung eines Geldwäschebeauf ragten.

Der Branchenverband warnt davor, dass mit dem Änderungsentwurf in seiner jetzigen Form die Erreichung der Ziele des CanG (Jugend- und Konsumentenschutz, Zurückdrängung des Schwarzmarktes und der organisierten Kriminalität) in etlichen Teilen infrage gestellt wird. Zudem sei mit einer Klagewelle seitens der Cannabisanbauvereine und deren Dienstleister zu rechnen, die zu einer Belastung der Verwaltungsgerichte und einer fehlenden Rechtssicherheit für alle Akteure führen könnte.

Samenhandels als sinnvolle, kontrollierte Wirtschafsbetätigung, die gerne von der Cannabiswirtschaf wahrgenommen wird. Letztlich muss klar sein, wo legale Samen herkommen. Wer die Zurückdrängung des Schwarzmarktes will, muss den Samenhandel ermöglichen. Es darf keine Wettbewerbsbehinderung deutscher Anbieter gegenüber dem europäischen Ausland geben. Deswegen legen wir nun unsere erste rechtliche Einschätzung vor und hofen, dass diese im Streitfall von den Gerichten geteilt wird.”

Im Gesetz werden unter dem Begrif “Vermehrungsmaterial” Samen und Stecklinge teils gemeinsam geführt. Während der BvCW bereits eine deutliche Rechtsaufassung beim Samenhandel ausgearbeitet hat, wird bezüglich des Stecklingshandels noch weiterer Klärungs- und Regelungsbedarf gesehen. Die ausführliche Begründung seiner Rechtsaufassung zum Cannabisamenhandel hat der BvCW in dem Diskussionspapier “Zur Zulässigkeit des kommerziellen Handels mit Cannabissamen” (Elemente Band 41) veröfentlicht.

AUF EINEN BLICK 8 | 2024 01

Cannabis in Zahlen

Cannabinoidprodukte bei Haustieren in Dänemark

Von 2.002 Hundebesitzern, die in Dänemark an einer anonymen Online-Umfrage teilnahmen, gaben 752 (38 %) an, mindestens ein Cannabinoidprodukt für ihr Haustier zu verwenden. Davon verwendeten 93 % CBD-Tropfen oder -Öle und 9 % CBD-Salben oder -Cremes. Nur 4 % der Besitzer gaben an, THC-haltige Produkte zu verwenden. Die Tierhalter gaben am häufgsten an, die Medikamente gegen Schmerzen, Verhaltensprobleme und Allergien ihrer Hunde zu verwenden.

Quelle: PLOS (DOI 10.1371/journal.pone.0296698)

Hanfanbaufäche EU

Die für den Hanfanbau bereitgestellte Fläche in der EU stieg von 19.970 Hektar (ha) im Jahr 2015 auf 34.960 ha im Jahr 2019, das entspricht einem Anstieg um 75 %. Im selben Zeitraum stieg der Ertrag an Hanf von 94.120 Tonnen auf 152.820 Tonnen (Anstieg um 62,4 %). Frankreich ist mit einem Anteil von über 70 % an der Gesamterzeugung der EU der wichtigste Erzeuger, gefolgt von den Niederlanden (10 %) und Österreich (4 %).

Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI Webseite (aufgerufen am 8.5.2024)

Bekanntheit Cannabisgeruch

In einer Umfrage von YouGov unter Erwachsenen in Deutschland im März 2023, gaben 52 % der 3.736 Befragten an, dass sie den Geruch von Cannabis erkennen würden, wenn sie ihn auf der Straße riechen. Nein antworteten 30 %, während 18 % keine klare Angabe machten. Am höchsten war der Anteil der Teilnehmer, die angaben, sie würden den Geruch erkennen bei den 18-24 jährigen (68 %), am niedrigsten bei der Altersgruppe ab 55 Jahren (37 %).

Quelle: YouGov Deutschland

CBD Markt weltweit

Laut Statista Market Insights wird für das Jahr 2024 im Markt für CBD Produkte, die für Wohlbefnden, Entspannung und Stressabbau verwendet werden, weltweit ein Umsatz von ca. 6,32 Mrd. Euro erwartet, davon der größte Anteil in den USA. Ausgehend von einer jährlichen Umsatzwachstumsrate (CAGR 2024-2029) von 0,13 %, wird ein Marktvolumen von 6,35 Mrd. € im Jahr 2029 prognostiziert.

Quelle: Statista

AUF EINEN BLICK 2024 01 | 9

Vorgestellt

Der BvCW-Fachbereich „Medizinalcannabis“

Im Fachbereich „Medizinalcannabis“ setzt sich der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) für Cannabis und Cannabinoide als Medizin zur therapeutischen Anwendung ein. Durch gezielte Verbandsarbeit schaffen wir die notwendigen politischen Rahmenbedingungen und beschäftigen uns mit regulatorischen Fragestellungen und deren Klärung.

Unser Ziel ist es, für unsere Mitgliedsfrmen im Bereich Medizinalcannabis, eine Plattform zum Austausch und zur Mitarbeit zu bieten. Dadurch scha fen wir für diese Unternehmen wirtscha f liche und regulatorische Planungssicherheit und Leitplanken und gleichzeitig versuchen wir, die Patientenversorgung mit cannabisbasierten Arzneimitteln sicherzustellen und zu verbessern. Aktuell werden in Deutschland mehr als 150.000 Patientinnen und Patienten mit cannabisbasierten Arzneimitteln auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und Kostenerstattung auf Basis des SGB V behandelt. Der deutlich überwiegende Teil der Verordnungen (ca. 80 %) entfällt auf cannabisbasierte Rezepturarzneimittel und lediglich 20 % entfallen auf zugelassene Fertigarzneimittel. Dies verdeutlicht die außerordentliche Bedeutung der Rezepturarzneimittel für die aktuelle medizinische Versorgung in Deutschland. Die Patientenzahlen steigen, und insbesondere nimmt der Anteil der Rezepturverordnung stärker zu. In Analogie zu bekannten Prävalenzen aus Israel kann für Deutschland eine Prävalenz von mehr als 1 % angenommen werden; dies wären dann mehr als 1 Mio. Patientinnen und Patienten, was zumindest perspektivisch einen Hinweis

auf die Bedeutung von Cannabisarzneimitteln gibt.

Die Überwachung des Marktes bzw. des Marktzugangs für Rezepturarzneimittel liegt in der Hand der zuständigen Landesbehörden der jeweiligen Bundesländer, die explizit auch für das Inverkehrbringen der Rezepturarzneimittel verantwortlich sind. Besonders ist, dass die Landesbehörden für ihren regionalen Zuständigkeitsbereich jeweils unterschiedliche Auffassungen zu Cannabisprodukten haben können, z. B. hinsichtlich der Einordnung als Wirkstoff oder als Arzneimittel. Diese unterschiedliche Einstufung und Auslegung hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit führt zu Unsicherheiten bei handelnden Personen und Unternehmen. Erfreulicherweise ist die Relevanz und der medizinisch-therapeutische Nutzen von Cannabisarzneimittel nach mittlerweile mehr als sechs Jahren nach Implementierung von „Cannabis als Medizin“ im Sozialgesetzbuch in der Politik und auch weiten Teilen der Gesellschaft bekannt und gut angekommen. Gleichwohl gibt es immer noch kritische, auch verständliche, Anmerkungen und Bestrebungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen und des G-BA zum Sonderfall der Cannabisarzneimittel, die sich in Konsequenz nachteilig für die Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Kostenerstattung auswirken können und werden. Vor diesem Hintergrund bieten wir im Fachbereich Medizinalcannabis im Rahmen monatlicher Fachbereichssitzung interessierten Mitgliedsfirmen eine Plattform zum Austausch und ein Diskussionsforum zu allgemeinen und aktuellen Themen. Verbandsübergreifend steht der Fachbereich Medizinalcannabis in gut etabliertem Austausch mit dem Bundesverband der pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen

Fachbereichsleiter Dr. Armin Prasch

BPC e.V., den cannabisspezifischen Ärzteverbänden ACM, IABSP und DMCG, dem Verband der cannabisversorgenden Apotheken VCA und den Patientenverbänden BDCan und SCM. Durch regelmäßige und wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen, Positionierungen und Pressemitteilungen werden wir als eine inhaltlich fundierte und gemeinsame Stimme der Cannabiswirtschaft und Dialogpartner für Politik, Behörden und Sozialpartner der Gesundheitsversorgung wahrgenommen und können so die Interessen unserer Mitgliedsfirmen wirksam vertreten. In diesem Sinn haben wir im September 2023 eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des CanG erstellt, in dem wir die wichtigsten zehn Punkte für eine bessere Regelung und verbesserten Umgang mit Cannabisarzneimittel begründend gefordert haben. Einige Punkte, wie z.B. die Herausnahme von Cannabis aus dem BtMG und auch die Etablierung eines Lizenzverfahrens für den Medizinalcannabisanbau in Deutschland, sind mit dem neuen Med-

BVCW BRANCHENBLICK 10 | 2024 01

CanG seit dem 01. 04. 2024 bereits umgesetzt worden. Bei andere Forderungen, wie Verbesserungen bei Genehmigungsanträgen zur Kostenerstattung und Herstellen der Therapiehoheit der behandelnden Ärzte konnten wir Fortschritte erzielen, sind jedoch noch nicht an unserem gemeinsamen Ziel angekommen. Zusammen mit unseren Mitgliedsfirmen setzen wir uns im Fach-

Neuer BvCW-Vorstand

bereich Medizinalcannabis für eine verbesserte Patientenversorgung weiter aktiv ein und stehen im Dialog mit der Politik, dem G-BA und den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch wollen wir die erforderlichen Voraussetzungen für die Cannabiswirtschaft konstruktiv mitgestalten, um eine weitere Etablierung von medizinischem Cannabis zu fördern.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaf e. V. (BvCW) freut, sich, seinen neuen Vorstand bekannt zu geben, der am 14. Mai 2024 auf der Mitgliederversammlung gewählt wurde.

Präsident

Dirk Heitepriem (Aurora Deutschland)

Vizepräsidenten

Dr. Stefan Meyer (Neo Livia) und Marijn Roersch van der Hoogte (Branchmark/Hemp Impact)

Weitere Präsidiumsmitglieder

Jürgen Bickel (Canopy Growth / Storz & Bickel), Philipp Ferrer (Hemp Group), Lisa Haag (MJ Universe), Sven Kalies (Thankyoujane), Joscha Krauß (MH medical hemp), Benjamin Patock (Boveda), Dr. Armin Prasch (Trias Pharma), Dr. Constantin von der Groeben (Demecan) und Dr. Ferdinand Weis (Kanzlei Dr. Engelhard, Weimar & Kollegen).

Neues in der Schriftreihe Elemente

Elemente Band 39:

Verhalten bei Razzien – Ein Informationsleitfaden

Für Unternehmen, Gewerbetreibende und Landwirte ist es sehr wichtig, legal und rechtssicher arbeiten zu können. Rechtliche Grauzonen führten in der Praxis jedoch bereits häufg zu Hausdurchsuchungen sowie Durchsuchungen von Betriebsstätten durch Polizei, LKA und Zoll. Für mehr Rechtssicherheit in der legalen Cannabiswirtscha f empfehlt der BvCW dieses Dokument bereits vor einer möglichen Durchsuchung zu lesen. Stand: 12.01.2024

Elemente Band 40:

Cannabis zu Genusszwecken – Übersicht in Zahlen

Das Zahlenwerk für Genusscannabis (im Cannabisgesetz als “Konsumcannabis” bezeichnet) in Deutschland: Dieser Band der Elemente wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Die aktuelle Version ist die Version 1.0. Für kommende Aufagen freut sich der BvCW über Hinweise unter kontakt@cannabiswirtscha f.de. Stand: 12.04.2024

Neben diesen Tätigkeiten informieren wir im Fachbereich regelmäßig zu regulatorischen Themen wie z. B. neue oder überarbeitete Richtlinien zum Anbau von Cannabis, zur Weiterverarbeitung und zu erforderlichen Eigenschaften von Cannabisprodukten und vertreten den BvCW und den Fachbereich Medizinalcannabis auf Fachtagungen und Symposien. ↙

Dr.

Marijn Roersch van der Hoogte, Dr. Stefan Meyer. Nicht auf dem Bild: Lisa Haag und Joscha Krauß.

Der Verband ist zuversichtlich, dass unter der Leitung dieses engagierten Teams die Cannabiswirtschaf in Deutschland weiter forieren wird.

Elemente Band 41:

Zur Zulässigkeit des kommerziellen Handels mit Cannabissamen In diesem Diskussionspapier macht der BvCW die eigene Rechtsaufassung deutlich, warum Cannabissamen nun gehandelt werden dürfen. Stand: 14.04.2024

BVCW BRANCHENBLICK 2024 01 | 11
(v.l.n.r.): Ferdinand Weis, Dr. Constantin von der Groeben, Jürgen Neumeyer, Benjamin Patock, Dirk Heitepriem, Sven Kalies, Jürgen Bickel, Dr. Armin Prasch,
Band ERBAN TS BvCW Verhalten bei RazzienEin Informationsleitfaden ELEMENTE Materialien zur Cannabiswirtschaft Band 39 Band ERB TSCHA BvCW Cannabis zu Genusszwecken Übersicht in Zahlen ELEMENTE Materialien zur Cannabiswirtschaft Band 40 BvCW Zur Zulässigkeit des kommerziellen Handels mit Cannabissamen Ein Diskussionspapier ELEMENTE Materialien zur Cannabiswirtschaft

Die ersten Kilometer des Marathons sind geschafft!

Der Paradigmenwechsel darf nicht das Ende der Debatte sein

Der 1. April 2024 ist ein Tag für die Geschichtsbücher.

Er ist nicht nur der Tag, an dem endlich in Deutschland ein Paradigmenwechsel für den Umgang mit Hanf und Cannabis gesetzlich verankert wurde. Die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz setzt in Europa ein Zeichen, dass Deutschland vorangeht und erkannt hat, dass Kriminalisierung und Diskriminierung keine Lösung darstellen. Es bleibt abzuwarten und ggf. auch zu ermutigen, wann andere europäische Partner nachziehen und wie sich die Debatte international weiterentwickelt. Eines ist aber klar: Dieser 1. April 2024 bedeutet nicht, dass unser Weg beendet ist. Er bedeutet den Beginn einer Debatte unter anderen Voraussetzungen. Ein Kommentar von Dirk Heitepriem und Jürgen Neumeyer

Die vergangenen zwei Jahre haben viel Engagement aus Industrie und Gesellschaf gefordert. Seit im Juni 2022 der Drogenbeaufragte Burkhard Blienert mit den Experten Hearings den Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren gegeben hat, erlebten wir eine Achterbahnfahrt der Gefühle. Schnell war klar, dass wir keine volle Legalisierung haben würden, sondern einen deutschen Sonderweg – irgendwo zwischen Entkriminalisierung und Versuchen, dem Schwarzmarkt etwas entgegenzusetzen. Zahlreiche Stellungnahmen, Fachgespräche, Interventionen und Hearings später zeichnete sich mit dem Eckpunktepapier im April und dem Kabinettsbeschluss im August 2023 ein klarer Weg in Richtung Cannabisgesetz ab. Dieser Weg wurde dann doch nochmal durch die Blockadehaltung zahlreicher Bundesländer steinig und konnte am Ende nur durch eine sogenannte “Protokollerklärung” von Gesundheitsminister Lauterbach zu Ende gegangen werden. Im Nachgang bleibt ein leicht bitterer Beigeschmack, dass trotz intensiver Diskussionen ein großer Teil der deutschen Politik weiterhin davon überzeugt ist, dass Cannabis nur mit aller Härte des Gesetzes kontrolliert werden kann. Aber am Ende zählt das Ergebnis – ein Erfolg, aber noch weit weg von “fertig”.

Dabei darf der Blick jedoch nicht nur auf die internationale Bühne gehen. Auch die Arbeit in Deutschland ist bei Weitem

RECHT + POLITIK 12 | 2024 01

noch nicht beendet. Im Gegenteil: Es haben sich zwar die Rahmenbedingungen deutlich verändert, jedoch bleiben viele Probleme – vor allem mit Blick auf die Wirtscha f – ungelöst.

Industriehanf

Das Cannabisgesetz besteht derzeit aus dem Genusscannabisund dem Medizinalcannabisgesetz. Was bisher fehlt sind klare Rahmenbedingungen für den Industriehanf – und somit ein sattelfestes Industriehanfgesetz als drittes Regelungsregime. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung arbeitet daran, dass auch endlich Hanfanbauer, -produzenten und -vertrieb Rechtssicherheit bekommen. Es ist bis heute nicht nachvollziehbar, dass das wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Potenzial von Industriehanf in Deutschland nicht genutzt wird. Stattdessen müssen unsere Unternehmen zuschauen, wie das europäische Ausland an ihnen vorbeizieht.

Die Rauschklausel bildet hierbei den Kern des Problems. Eine positive wirtscha f liche Entwicklung beim Industriehanf wird nicht möglich sein, solange jeder, der sich damit beschä f igt, mit einem Bein im Gefängnis steht. Immer wieder wird seitens Staatsanwälten und Gerichten die theoretische Möglichkeit herangezogen, dass Industriehanf einen Rausch erzeugen kann. Dies ist nicht nur realitätsfern, sondern blockiert die Entwicklung eines Industriezweiges, der gerade mit Nachhaltigkeit in so vielen Bereichen unserer Gesellscha f einen positiven Beitrag leisten kann.

Auf dem parlamentarischen Abend der Cannabiswirtscha f am 14. Mai 2024 (s. S. 18) stellte Bundeslandwirtscha f sminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) hierzu seine Pläne vor. Ein Fall der Rauschklausel soll noch in dieser Legislaturperiode kommen, verbunden mit weiteren Reformen.

Um die Zielsetzung aus dem Koalitionsvertrag und die Eckpunkte der Bundesregierung zur Cannabislegalisierung aus dem April 2023 umzusetzen, braucht es eine rasche Schafung der zweiten Säule.

Grow-Hubs

Das Recht auf gemeinscha f lichen Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen soll Teil des Weges zur Zurückdrängung des Schwarzmarktes sein. Das ist ein guter und wichtiger Schritt, aber mit den zusätzlich geplanten Einschränkungen mit Blick auf Grow-Hubs ist der Erfolg noch mehr als fraglich geworden. Der Anbau von Cannabis im kleinen Stile ist nicht so schwierig, aber große Mengen in hoher, gleichbleibender Qualität zu produzieren bedarf Know-how und vor allem technische Ausstattung. Hier könnten Anbieter helfen, die „full-service“-Lösungen für Anbauvereinigungen anzubieten. Bei den sogenannten Grow-Hubs würden voll ausgestattete Pfanzräume und andere Serviceleistungen an Anbauvereinigungen vermittelt. Dies ist auch mit Blick auf die Bekämpfung des Schwarzmarktes und vor allem der organisierten Kriminalität extrem wichtig. Investitionen seitens der Wirtscha f brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Eine Ermöglichung von Grow-Hubs würde dies erlauben und gleichzeitig eine gute Basis für die Umsetzung der Säule 2 bieten. Das Cannabisgesetz hat das klare Ziel, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Jugend- und Gesundheitsschutz zu fördern und den Zugang von Konsumierenden zu legal produzierten, qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. Wer das mit Anbauvereingungen erreichen will, muss diesen auch die Möglichkeit scha fen, sich zu etablieren. Dabei sind Investitionen aus der Wirtscha f zu fördern oder mindestens wohlwollend zu dulden, denn sonst würden Organisationen mit kriminellem Hintergrund sicher gern einspringen.

Medizinalcannabis

Die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz bedeutet für viele Patientinnen und Patienten eine deutliche

RECHT + POLITIK 2024 01 | 13

Erleichterung. Der Zugang zum Cannabis aus der Apotheke wird nicht nur allgemein leichter, auch haben bestimmte Fachärzte nun erstmalig die Möglichkeit zu verschreiben. Ein Beispiel seien hier nur die Gynäkologen. Patientinnen mit Endometriose zum Beispiel sind damit nicht mehr gezwungen, sich Cannabis aus illegalen Quellen zu besorgen. Gleichzeitig fühlen sich viele Patientinnen und Patienten durch die Änderungen verängstigt. Es darf nicht passieren, dass Ärzte jetzt keine Erstattung mehr beantragen, da man sich Cannabis ja “leicht besorgen” kann. Die Einführung des Cannabis als Medizin Gesetz 2017 zielte darauf ab, dass für Patientinnen und Patienten eben kein Eigenanbau und keine Selbsttherapie mehr nötig ist, sondern eine ärztlich begleitete Therapie ermöglicht wird, in der die Kosten durch die Krankenkassen getragen werden. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen, diesen Zugang nicht nur sicherzustellen, sondern ihn auch weiter zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang warten die Patientinnen und Patienten noch immer auf die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zur Abscha f ung des Genehmigungsvorbehalts für Fachärzte, zu welchen der Gesetzgeber sie im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVVG verpf ichtet hatte. Diese Festlegung sollte der G-BA bis zum 1. Oktober vergangenen Jahre durchgeführt haben. Hier ist dringend auch mehr Engagement nötig.

Säule 2

Um die Zielsetzung aus dem Koalitionsvertrag und die Eckpunkte der Bundesregierung zur Cannabislegalisierung aus dem April 2023 umzusetzen, braucht es eine rasche Scha f ung der zweiten Säule. In der gesamten Debatte um das Cannabisgesetz war immer klar, für die Zurückdrängung des Schwarzmarktes braucht es den Zweiklang aus Eigenanbau und kommerziellen Projekten.

Das Bundeslandwirtscha f sministerium versucht dies nun durch eine Verordnung auf den Weg zu bringen. Danach könn-

Was bisher fehlt sind klare Rahmenbedingungen für den Industriehanf – und somit ein sattelfestes Industriehanfgesetz als drittes Regelungsregime.

ten wissenscha f liche Projekte für die “nicht-medizinische wissenscha f liche Forschung” bei der Bundesanstalt für Landwirtscha f und Ernährung (BLE) eingereicht und bewilligt werden; also auch entsprechende Modellprojekte mit legalen Produktionsketten. Das ist sehr zu begrüßen, denn es scheint der einzig mögliche Weg zu sein, da ein neues Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nicht mehr zu scha fen ist. Die Erfahrung aus dem Cannabisgesetz zeigt, dass es im Bundesrat, aber auch in den Reihen der Ampelfraktionen im Bundestag noch immer viele Krä fe gibt, die dies mit aller Kra f verhindern wollen. Im September 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt und somit bleibt keine Zeit für ein neues Gesetz. Die Erarbeitung des Cannabisgesetz hat von den ersten Konsultationen bis zum in Kra f treten fast zwei Jahre gebraucht. ↙

Dirk Heitepriem ist Präsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaf e.V. (BvCW) und koordiniert dort den Fachbereich “Genussmittelregulierung”. Er arbeitet als Vice President External Afairs bei Aurora Europe, die in Kanada bereits Cannabis als Genussmittel produzieren und in Deutschland eine der drei Lizenzen für die Herstellung von Cannabis als Arzneimittel haben.

Jürgen Neumeyer war nach seinem Abschluss als Dipl.-Pol. 17 Jahre als Mitarbeiter im Bundestag. Nach einer langjährigen Tätigkeit als selbständiger Politikberater, Headhunter und Lobbyist, setzt er sich heute als Geschäfsführer des Branchenverbandes Cannabiswirtschaf e.V. (BvCW) für die Interessen der Cannabiswirtschaf ein.

RECHT + POLITIK 14 | 2024 01

Freude, Kritik und Ruf nach Säule 2

CanG – Reaktionen aus der Cannabiswirtschaft

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wurde zum 1. April 2024 der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum in Deutschland legalisiert. Drei Monate später, im Juli, dürfen Anbauvereinigungen mit dem gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis loslegen. CannaVision hat Vertreter der Cannabisbranche gefragt, wie sie die Gesetzgebung bewerten, welche Auswirkungen die Teillegalisierung aus Ihrer Sicht auf die deutsche Cannabisindustrie hat und welche Wünsche oder Forderungen sie an diesem Punkt an die Politik richten möchten.

Falk Altenhöfer, Partnership bei Cannabis-Startups.com

Die Teillegalisierung ist ein guter Anfang, aber um das volle Potenzial der Cannabisindustrie zu nutzen, ist es entscheidend, unnötige regulatorische Hindernisse zu beseitigen. Das generelle Verbot für Anbauvereine, bestimmte Dienstleistungen auszulagern, schränkt ihre betriebliche Effizienz und ökologische Nachhaltigkeit ein. Ein flexiblerer Ansatz, der es erlaubt, Mietverträge mit integrierten Dienstleistungen wie Strom- oder Wärmelieferung zu nutzen, würde nicht nur die Kosten senken, sondern auch die Umweltbelastung minimieren. Die Politik sollte daher auf diese Bedenken eingehen und die Rahmenbedingungen entsprechend anpassen, um preislich gegen den Schwarzmarkt konkurrenzfähig zu werden! Der medizinische Markt ist eh und je der größte Innovationstreiber in der Branche, genauso wie es der „Homegrow-Markt“ werden wird. Diese Märkte werden in der nächsten Zeit mit Kapital überflutet!

Die Entkriminalisierung schafft mehr Gerechtigkeit und Freiheit. Zudem erleichtert das Gesetz den Zugang zu legalem Angebot: Patienten kommen einfacher an medizinisches Cannabis, der Eigenanbau sowie die Cannabis Clubs werden einen Beitrag zur Zurückdrängung des Schwarzmarktes leisten – wenn auch vielleicht weniger, als vom Gesetzgeber erhofft.

Der Traffic auf unserer Plattform csc-maps.de hat sich verzwanzigfacht, rund 500 Clubs sind bereits angemeldet. Das zeigt, wie groß der Informationsbedarf rund um die Anbauvereinigungen ist – sowohl für die Clubs als auch für potenzielle Mitglieder. Die Politik wird nicht umhinkönnen, die sog. Säule 2 der Regulierung, also den Vertrieb über Fachgeschäfte mit geregelten Lieferketten, auf den Weg zu bringen. Der Eigenanbau und die CSCs werden den bestehenden Schwarzmarkt nicht signifikant schwächen. Das sehe ich im Übrigen auch nicht durch den Medical Bereich, wie viele hoffen.

Dr. Peter Reinhardt, Co-Founder und Geschäftsführer Budtenders GmbH und Plattform CSC Maps

IM RAMPENLICHT 2024 01 | 15

Dr. Constantin von der Groeben

Das neue CanG vereinfacht den Zugang für Patienten. Die Gleichstellung von heimischem Anbau und Import wird die Versorgung verbessern und vor allem wird Ursprung und Herkunft des Cannabis transparenter. Als unabhängiger deutscher Produzent von medizinischem Cannabis begrüßen wir das Ende der Benachteiligung gegenüber Importen. Der Wegfall der BetäubungsmittelEinstufung reduziert Bürokratie und fördert das Wachstum des MedizinalcannabisMarktes. Auf die Entwicklungen im Bereich Konsumcannabis sind wir sehr gespannt. Wir beobachten aktuell viele Aktivitäten rund um den Eigenanbau und ich glaube, hier entsteht ein ganz eigener Branchenzweig. Es ist essentiell, nun die 2. Säule der Legalisierung zu fokussieren und kommerzielle Modellregionen einzuführen, um die Legalisierung vollständig umzusetzen. Es ist wichtig, dass die politische Energie dafür erhalten bleibt, denn nur dann kann der Schwarzmarkt wirksam verdrängt werden.

Dirk Heitepriem, Vice President External Affairs, Aurora Europe GmbH.

Bild: Birgit Kaulfuss

Dirk Heitepriem

Als global führendes Medizinalcannabisunternehmen begrüßen wir den Bundestagsbeschluss zum CanG. Durch die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz wird für Patient:innen der Zugang zu MedizinalCannabis und zu Therapien deutlich verbessert. Auch die Schaffung eines lizensierten Anbaus in Deutschland ist zu begrüßen. In einem Markt, der sich rasant entwickelt, ist es wichtig einen Anbau unter höchsten Qualitätsbedingungen zu ermöglichen, der gleichzeitig Flexibilität bietet. Damit wird Deutschland wettbewerbsfähig im Vergleich zu anderen Produktionsländern.

Was weiterhin fehlt, sind bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für den Import von medizinischem Cannabis. Patient:innen müssen sich darauf verlassen können, dass für jedes im Markt befindliche Produkt, die gleichen Anforderungen an pharmazeutischer Qualität gelten.

Der Schritt der Legalisierung ist ein Meilenstein. Allerdings sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften nicht zu Ende gedacht worden. Die angestrebten Regelungsziele können deswegen meines Erachtens nicht wie erwünscht erreicht werden. Es gibt zahlreiche Wirtschaftsteilnehmer, die bereits in der Säule 1 agieren. Allerdings haben diese mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen, die hätten vermieden werden können (z. B. im Bereich des Handels mit Cannabissamen und Stecklingen). Es ist auch diesen Defiziten geschuldet, dass der Rechtsberatungsmarkt gerade floriert. Die Gesetzgebungsverfahren rund um die Legalisierung bedürfen eines besseren Dialogs mit verlässlichen Zusagen – vor allem über die Ebene der Fachpolitik hinaus. Kein politischer Vertreter konnte bislang z.B. erklären, warum die Rauschklausel für Nutzhanf aus dem BtMG übernommen wurde – sogar die Opposition war dagegen. Dennoch fand die Vorschrift ihren Weg ins KCanG.

IM RAMPENLICHT 16 | 2024 01
Dr. Constantin von der Groeben, Geschäftsführer Demecan Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Weis, Kanzlei Dr. Engelhard, Weimar & Kollegen

Der wichtigste Punkt war für uns die nun manifestierte Anerkennung des Scheiterns der Prohibition und die Öffnung zu einer wissenschaftsbegründeten und schützenden Drogenpolitik. Insgesamt war der Prozess zu langwierig und prohibtionistisch geprägt, und das Ergebnis ist tatsächlich unbefriedigend. Der Konsum-Blütenmarkt ist nur ein Teil der gesamten Cannabisindustrie, aber durch die Aussperrung aus einem der lukrativsten Märkte massiv in ihrer Entfaltung gehemmt. Leider wird ihr eine weitere Wartezeit auferlegt, zum Schaden bei Steuereinnahmen, Arbeitsplätzen, Jugendschutz und Verbrauchern, aber zur Aufrechterhaltung der Verhältnisse auf dem Schwarzmarkt. Gebt das Hanf frei! Ich sehe Cannabis als Heilpflanze mit berauschender Wirkung für Erwachsene, als Ressource und als Kulturgut, und unter den richtigen Bedingungen wie Qualitätsstandards, Aufklärung und bei moderater Nutzung sicher zu verwenden.

Henry Wieker, Vorsitzender Cannabis Socialclub Hannover und Anbaugemeinschaft Hannover1, Vorsitzender NICA, Landesverband der niedersächsischen Cannabisanbaugemeinschaften, Designierter Koordinator BCAV, Bundesarbeitsgemeinschaft Anbauvereinigungen, CEO HHH Hemp Harvesting Technology

Joscha Krauß

Auch wenn das Cannabisgesetzt in seiner jetzigen Form weit davon entfernt ist perfekt zu sein, ist es dennoch ein riesiger Schritt vorwärts zu einer rationalen, fortschrittlicheren Drogenpolitik. Für die deutsche Cannabisbranche ist diese Entkriminalisierung und vor allem die damit einhergehende Entstigmatisierung ein sehr wichtiger Schritt. Der Markt für cannabisspezifische Produkte und Dienstleistungen wird weiter deutlich wachsen und sich intensiver Wettbewerb und Innovationen entwickeln. Wir sehen aktuell bereits eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Cannabisprodukten aller Art. Wir wünschen uns eine zeitnahe Umsetzung der zweiten Säule des CanG, also Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften, nur so kann der flächendeckende Zugang zu Cannabis in Deutschland sicher gewährleistet werden. Zum anderen muss die sog. „Rauschklausel“ aus dem CanG gestrichen werden.

Ich bewerte die Verabschiedung des CanG sehr positiv, aber das sollte erst der Anfang sein. Jetzt müssen auch die willkürlichen Regelungen zum Industriehanf fallen. Wir spüren bereits deutlich positive Veränderungen im Segment des Medizinal-Cannabis. Das CanG führt zu einer spürbaren Entstigmatisierung von Cannabis, die gesellschaftliche Akzeptanz wächst. Für Synbiotic birgt die Teil-Legalisierung enorme Umsatz- und Wachstumschancen. Ich beschränke mich hier auf zwei zentrale Forderungen: Erstens muss sich die Politik endlich sachlich und zielorientiert mit dem Thema Industriehanf auseinandersetzen und faire gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, auch für Deutschland im internationalen Wettbewerb. Zweitens müssen einige Damen und Herren in Berlin und vor allem in Bayern (!) aufhören, das CanG mit unkonstruktiver Kritik oder Umsetzungsblockaden zu untergraben.

IM RAMPENLICHT 2024 01 | 17
Daniel Kruse, Geschäftsführender Direktor SYNBIOTIC SE, President European Industrial Hemp Association (EIHA)

Branche trifft Politik

Parlamentarischer Abend der deutschen Cannabiswirtschaft

Anfang April konnte die deutsche Cannabiswirtschaft das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes feiern. Dieser Paradigmenwechsel ist ein wichtiger Meilenstein für die deutsche Cannabiswirtschaft, dem aber noch weitere folgen müssen, wenn die Branche ihr Potential entfalten soll. Und so lud der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) erneut zum Parlamentarischen Abend, um die Vorteile der Nutzpflanze Hanf zu vermitteln und den Dialog zwischen Branchenvertretern und politischen Entscheidungsträgern zu fördern. Von Rebekka Nurkanovic

Aus Sicht der Cannabiswirtschaft sind als nächstes dringend Reformen in Richtung eines Industriehanfgesetzes, einschließlich Abschaffung der “Rauschklausel” sowie eine Umsetzung der geplanten “Säule 2” mit Modellprojekten zur regulierten Abgabe von Genusscannabis erforderlich. Der Parlamentarische Abend der deutschen Cannabiswirtschaft am Dienstag, den 14. Mai 2024 im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin, legte entsprechend den Fokus auf diese Punkte. 186 Gäste aus der Cannabiswirtscha f und der Politik waren zusammengekommen, um sich zur Zukun f der Nutzpfanze Hanf auszutauschen, darunter Vertreter fast aller Fraktionen.

Auf einem guten Weg

Nach der Begrüßung durch BvCW-Geschäftsführer Jürgen Neumeyer, hielt Cem Özdemir, Bundesminister der Ernährung und Landwirtschaft, eine Rede zur Zukunft des Industriehanfes für Deutschland. Er erinnerte daran, dass die Vorteile des Materials Hanf seit Jahrhunderten bekannt und heute vor allem deshalb interessant sind, weil es eine klimafreundliche Alternative zu Plastik und Stahl bietet, zum Bei-

spiel in der Baubranche, oder in der Automobilindustrie. Der Bundesminister nannte die Abschaffung der Missbrauchsund Rauschklauseln längst überfällig und bekräftigte, dass der Weg für den Indooranbau von Hanf freigemacht werden soll. Auch wenn es noch Diskussionsbedarf gäbe, sei das entsprechende Vorhaben zur Änderung des Cannabisgesetzes auf einem guten Weg und Erleichterungen bei den Vorschriften zu Blühmeldungen und Saatgutetiketten seien bereits beschlossen. Özdemir wünscht sich, dass die Debatte um Nutzhanf wieder versachlicht wird und die Pflanze Anerkennung als widerstandsfähiger und nachhaltiger Rohstoff erhält. Bei der Diskussion über die Anhebung des THC Grenzwertes für den Anbau und Verkehr von Nutzhanf sei zu bedenken, dass eine Anhebung des Grenzwertes von 0, 3 auf 1 % europarechtliche Implikationen hätte. Daher müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden, und auch diejenigen mitgenommen werden, die „immer noch vor Schreck zusammenzucken, wenn irgendwo das Wort Cannabis fällt“, so Özdemir.

Von der Cannabiswirtscha f wurde die Rede des Bundesministers mit Freude aufgenommen. Marijn Roersch van der Hoogte, BvCW Vize-Präsident und Fachbereichsleiter für Industriehanf kommentierte: “Ob als Faserverbundstof in der Automobilindus-

IM RAMPENLICHT 18 | 2024 01

Cem Özdemir, Bundesminister der Ernährung und Landwirtschaft, spricht zur Zukunft des Industriehanfes für Deutschland.

Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor DICE, HHU Düsseldorf, gibt einen Impulsvortrag zu den Modellprojekten der sogenannten „Säule 2“ der Cannabislegalisierung.

trie, Dämmstof und Hanfeton auf dem Bau oder biologisch abbaubares Plastik – die nachhaltigen Potentiale sind vielfältig und könnten einen wichtigen Beitrag zur CO₂-Reduktion in Deutschland beitragen. Die aktuellen Reformen sind große Schritte, um diese zukünf ig besser zu nutzen.” BvCW-Geschä fsführer Jürgen Neumeyer ergänzte: „Man stelle sich vor, Händler und Produzenten von alkoholfreiem Bier würden Razzien unterzogen und bestra f werden, weil man sich aus dem Restalkohol einen Schnaps destillieren könnte. Ein solch aufwendige Extraktion fndet in der Praxis auch beim Industriehanf nicht statt. Diese sinnlose Rauschklausel führte in den letzten Jahren zunehmend zu wirtscha f lichen Schäden und Insolvenzen. Die Abscha f ung ist dringend erforderlich und freut uns dementsprechend sehr! Dies ist ein wichtiger Schritt für eine Neuetablierung der deutschen Industriehanfranche. Wir sehen einem Entwurf aus dem BMEL mit Freude entgegen und werden auch das parlamentarische Verfahren weiter konstruktiv begleiten.”

Modellprojekte sinnvoll gestalten

Der Impulsvortrag von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor, Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE), Heinrich-Heine-Universität (HHU) Düsseldorf, ging auf die Modellprojekte der sogenannten „Säule 2“ der Cannabislegalisierung ein. Aus Haucaps Sicht wäre es wichtig, dass eine möglichst hohe Diversität in der Ausgestaltung der verschiedenen Modelle ermöglicht wird, damit ein reicher Datenschatz für die wissenschaftliche Auswertung generiert und vergleichende Analysen ermöglicht werden, wünschenswerterweise auch mit Daten aus Regionen ohne Modellprojekt, um so ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten und die Wirksamkeit verschiedener Ansätze zu ermitteln. Weiterhin empfahl er, die Modellprojekte nicht so eng zu strukturieren, dass eine Selektionsverzerrung entsteht und sich nur Regionen oder Personen beteiligen, die bereits ein besonderes Interesse mitbringen, oder einzelne Konsumformen nicht zugelassen werden. Die restriktive Cannabispolitik einiger Bundesländer in Hinblick auf „Säule 1“, kann aus Sicht des Wettbewerbsökonomen auch als Möglichkeit betrachtet werden, wissenschaftliche Vergleiche anzustellen und beispielsweise zu evaluieren, ob in diesen Ländern zu-

Dirk Heitepriem, Präsident BvCW, würdigt die Arbeit aller Stakeholder auf dem Weg zur Cannabislegalisierung.

Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer BvCW, begrüßt die Gäste des Parlamentarischen Abends.

künftig weniger cannabisbezogene Suchtprobleme zu beobachten sein werden, oder nicht.

Noch viel zu tun

Abschließend drückte BvCW Präsident Dirk Heitepriem seine Freude und Dankbarkeit über das bisher Erreichte aus und würdigte den positiven Austausch zwischen Cannabiswirtscha f und Politik sowie die unermüdliche Arbeit aller Stakeholder auf dem langen Weg zur Cannabislegalisierung und Etablierung des Wirtscha f szweiges. Mit dem Blick auf die Zukunf ermunterte er die Anwesenden, den 1. April als Feiertag für die Branche zu sehen, aber auch nur als Anfang, denn es sei noch viel zu tun. Die Cannabisindustrie müsse aufgebaut, klare Regeln gescha fen sowie Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit gefördert werden und irgendwann würden auch noch die EU und UN ins Spiel kommen. „Es wird uns nicht langweilig werden“, brachte es Heitepriem auf den Punkt.

Nach den Vorträgen hatten die anwesenden Vertreter aus Politik und Cannabisbranche Gelegenheit, sich die ausliegenden Hanfprodukte anzuschauen und beim Abendessen in entspannter Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. ↙

IM RAMPENLICHT 2024 01 | 19

Spielplatz für Cannabisliebhaber –Mary Jane Berlin 2024

Interview mit Nhung Nguyen

Alle Jahre wieder treffen sich Cannabisliebhaber in der deutschen Hauptstadt auf der Hanfmesse Mary Jane, um Produkte rund um die Hanfpflanze kennenzulernen, Informationen zu sammeln und gemeinsam zu feiern. Dieses Jahr haben die Veranstalter das Konzept verändert und richten das Event unter dem Motto „where green meets growth“ an einem neuen Standort, auf der Messe Berlin, aus. CannaVision hat mit Nhung Nguyen, Mitgründerin und Eventmanagerin von Rocket Canna, darüber gesprochen, was die Besucher 2024 erwartet. Von Rebekka Nurkanovic

Seit 2016 gibt es Mary Jane in Berlin als Messe und Festival für Hanf reunde. Dieses Jahr haben Sie das Konzept neu aufgestellt. Was wurde verändert?

Ja, wir haben unser Konzept erweitert und das Feedback der Besucher aus den letzten Jahren ausgewertet. Sowohl unsere Ausstellungsfläche als auch unsere Outdoorfläche hat sich mehr als verdoppelt. Neben den bisherigen Ausstellern aus den Bereichen CBD, Kosmetik, Wellness, Raucherzubehör und Vaporizer rücken unsere Grow-Aussteller mit den neuesten Anbautechnologien in den Vordergrund, was wir unserem neuen Cannabisgesetz zu verdanken haben. Im Zuge dessen sind nicht nur die in Europa renommierten Samenhersteller, wie Barneys Farm und Royal Queen Seeds, wieder alle vertreten, sondern auch gehypte Samenbanken wie Doja und Wizard Trees aus den USA. Durch die Entkriminalisierung bzw. kommende Teillegalisierung schaut die ganze Welt auf Deutschland und jeder versucht nun in der Branche seinen Platz zu bekommen. Außerdem gibt es wie bisher eine separate B2B Lounge, wo man in Ruhe Netzwerken kann.

IM RAMPENLICHT 20 | 2024 01
Bild: Nhung Nguyen

Sie sind eine Kooperation mit dem Branchenverband Cannabiswirtschaf (BvCW) eingegangen und bieten 2024 erstmals ein Bühnenprogramm mit Fachvorträgen an. An wen richteten sich die Vorträge und welche Themen stehen im Fokus?

Die Fachvorträge richten sich vor allem an Fachbesucher und Unternehmer, die in der deutschen Cannabisbranche tätig sind oder es sein wollen. Neben Hot Topics wie Cannabissamenhandel oder Vermarktung werden auch politische Diskussionen stattfinden, wie z. B. das Panel „Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz – CanG auf dem Weg, wie geht’s weiter?“ mit Kirsten Kappert-Gonther (MdB; Die Grünen), Kristine Lütke (MdB, FDP), Carmen Wegge (MdB, SPD), Ates Gürpinar (MdB, Die Linke).

Die

Traditionell gibt es auch ein Festival zur Mary Jane. Worauf dürfen sich die Besucher freuen?

Dieses Jahr haben wir endlich eine große Festivalwiese mit einer großen Bühne. Es sind wieder große Künstler dabei wie Luvre47, Die P, AchtVier, Götz Widmann oder GReeeN, aber auch Newcomer wie Kid Kapri, Xaver, Sazou, Maama GAanja. Für die musikalische Unterhaltung ist auf jeden Fall gesorgt.

Welche Höhepunkte sind im Rahmenprogramm vorgesehen?

Man kann nicht wirklich von einem Höhepunkt sprechen, da wir sehr unterschiedliche Zielgruppen und Besucher auf der Messe haben. Für den einen ist das die neueste Growbox auf der Messe, für den anderen ist es, unsere Fachexperten auf der Konferenz mit Fragen zu durchlöchern, und für ganz andere ist es toll, seinen Lieblingskünstler endlich persönlich treffen zu dürfen. Wir haben unser Rahmenprogramm auch erweitert, um eine Chill Area zusammen mit VYBZ. Diese beinhaltet unter anderem eine Vape-/Bong Bar, Games Corner, Tattoo Area und Graffiti Wall. Für Unterhaltung ist auf jeden Fall genug gesorgt und für den Hunger zwischendurch findet man direkt daneben alle Food Trucks. Am meisten freuen sich die Besucher jedoch Gleichgesinnte zu treffen und sich auszutauschen. Für mich ist die Mary Jane Berlin ein wenig wie ein Spielplatz für Erwachsene ☺.

Fachvorträge richten sich vor allem an Fachbesucher und Unternehmer, die in der deutschen Cannabisbranche tätig sind oder es sein wollen. Für mich ist

Steht bereits der Termin für die Mary Jane 2025 fest? Noch nicht, aber höchstwahrscheinlich wieder im Juni 2025. Das ist immer unser Favoritenmonat.

Danke für das Interview. ↙

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Mary Jane Berlin
Spielplatz
Erwachsene.
die
ein wenig wie ein
für
Bilder: Mary Jane

ICBC Berlin 2024

Cannabisbranche traf sich in Berlin

Vom 16.-17. April, nur wenige Wochen nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland, fand die International Cannabis Business Conference (ICBC)

Berlin 2024 statt. Internationale Redner, Panelisten und Branchenvertreter stellten im Hotel Estrel ihre Themen und Produkte vor und die Veranstalter konnten sich über einen deutlichen Anstieg der Besucherzahlen gegenüber der schon im Vorjahr gut besuchten Ausgabe der Konferenz und Ausstellung freuen. Von Rebekka Nurkanovic

Mehrere Vorträge und Panels des Konferenzprogramms gingen auf den deutschen Cannabismarkt und die kürzlich erfolgte (Teil-)Legalisierung in Deutschland ein. So beschä f igte sich das Panel ‚Cultivation of Medical Cannabis in Germany‘ mit den geänderten Regularien für Anbauer von medizinischem Cannabis, nach denen Lizenzinhaber zukünf ig ohne Mengen- und Produktbeschränkungen produzieren und weitere Unternehmen Lizenzen beantragen können. Ein weiteres Panel stellte die Regularien für Anbauclubs in den Mittelpunkt, die ab Juli dieses Jahres eine wichtige Bezugsquelle für Cannabiskonsumenten in Deutschland werden dürfen und Ökonom Beau Whitney stellte das wirtscha f liche Potenzial der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Deutschland anhand von Daten vor. Natürlich wurde auch über den deutschen Tellerrand hinausgeblickt. Peter Homberg, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Dentons, gab zum Beispiel einen Überblick über die aktuellen Bemühungen zur Modernisierung der Cannabispolitik in den europäischen Mitgliedstaaten und das Panel ‚Novel Food EU Update‘ diskutierte die Umsetzung und Durchsetzung von Vor-

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1: Georg Wurth, Geschäftsführer Deutscher Hanfverband (DHV), referierte zur Evolution der deutschen Cannabispolitik. 2: Peter Homberg, Partner bei Dentons, gab einen Überblick über aktuelle Modernisierungsbestrebungen der Cannabispolitik in den europäischen Mitgliedstaaten. 3: Beau Whitney, Chefökonom Whitney Economics, präsentierte Daten zum wirtschaftlichen Potenzial der Cannabislegalisierung in Deutschland. 4: Ngaio Bealum, Konferenz-MC. 5: Panel Digitalisierung – Cannabis Innovation und Technologie.

Rund 80 Länder waren auf der ICBC Berlin

schriften zu Cannabinoiden in Lebensmitteln und stellte unterschiedliche Ansätze der EU-Mitgliedstaaten vor. Noch weiter ging der Blick bei der Podiumsrunde zu aufstrebenden Märkten, bei der diskutiert wurde, welche Märkte in Ozeanien, Lateinamerika und Europa Potential bieten, in der globalen Arena mitzuspielen.

Weitere Präsentationen und Diskussionen gingen auf technische und wissenschaftliche Aspekte ein und beleuchteten unter An-

derem das therapeutische Potenzial von Cannabinoiden und die Möglichkeiten, die diese in der Produktentwicklung bieten, die Optimierung von Pflanzenzucht und -genetik oder die Rolle der Digitalisierung in Anbau und Herstellung.

Insgesamt umfasste das Konferenzprogramm an zwei Tagen 24 Vorträge und Diskussionsrunden.

Gut besucht und international

Rund 80 Länder waren auf der ICBC Berlin vertreten und zeugten von der Internationalität der Veranstaltung. Mit 3000 Besuchern konnten die Organisatoren 500 Besucher mehr als 2023 verzeichnen, ein Anstieg von 20 %. Am Erfolg beteiligt waren neben den Vortragenden, Panelisten und Besuchern rund 250 Aussteller und Sponsoren. Am stärksten waren die Branchensektoren Erzeuger, verarbeitendes Gewerbe, Großhandel und Technik auf der Ausstellungsfläche vertreten.

Die nächste ICBC Berlin findet vom 29.-30. April 2025 statt.

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vertreten und zeugten von der Internationalität der Veranstaltung. 1 5 2 3 4

Eine historische Erfahrung

4 Fragen an Alex Rogers

Alex Rogers, Gründer und CEO der International Cannabis Business Conference (ICBC), richtet seit vielen Jahren Cannabiskonferenzen in Ländern auf mehreren Kontinenten aus, doch die diesjährige ICBC Berlin hatte eine besondere Bedeutung für ihn. Wir haben ihm vier Fragen zur ICBC 2024 und den Plänen für das Event nächstes Jahr gestellt.

Wie zufrieden sind Sie mit der ICBC 2024, hat das Event Ihre Erwartungen erfüllt?

Dies war ein historisches Jahr für die Cannabispolitik und -industrie in Europa, da Deutschland im Februar bzw. April seine neue CanG-Legalisierungsmaßnahme für den Gebrauch durch Erwachsene verabschiedet und umgesetzt hat. Die International Cannabis Business Conference stand im Mittelpunkt des Geschehens, wobei unsere Flaggschif veranstaltung in Berlin als erste große Cannabisveranstaltung in Europa nach Inkra ftreten des neuen Gesetzes in Deutschland diente. Die Atmosphäre war elektrisierend und es schien, als hätten die Tausenden von Teilnehmern eine frische Motivation, Deutschland und Europas Cannabisindustrie voranzubringen. Zwischen dem historischen Kontext der Berliner Konferenz und der Rekordzahl an Teilnehmern und Ausstellern war es unsere bisher beste Veranstaltung.

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Bilder: ICBC

Was waren Ihre persönlichen Highlights auf der ICBC Berlin 2024?

Die Hauptvorträge und Podiumsdiskussionen waren angesichts der aktuellen Entwicklungen in Deutschland und Europa sehr aktuell. Das neue CanG-Gesetz in Deutschland ist ein Wendepunkt für die aufstrebende legale Cannabisindustrie in Europa, und das spiegelte sich auch in den Vorträgen der Konferenz wider. Ideen, die einst als weit entfernte Träume erschienen, sind nun möglich. Es war sehr bereichernd, von den Referenten der Veranstaltung zu lernen. Auch die Networking-Sessions bei ICBC Berlin, einschließlich der A fer-Party, waren sehr produktiv. Alle unsere Teilnehmer sind leidenscha f lich daran interessiert, im internationalen Cannabisbereich erfolgreich zu sein, und nach dem jüngsten tektonischen Politikwechsel in Deutschland war es interessant zu erfahren, wie Unternehmer, Investoren und Branchendienstleister ihre Strategien anpassen.

Welche Veranstaltungspunkte kamen besonders gut an und welche Pläne haben Sie für die ICBC nächstes Jahr?

Neben dem Fokus auf Deutschland widmete unsere ICBC Berlin-Veranstaltung auch einen Teil des Veranstaltungsprogramms den aktuellen Bemühungen zur Modernisierung der Cannabispolitik in Slowenien. Letztes Jahr haben wir unsere erste Veranstaltung in Slowenien abgehalten, wobei die ICBC Slowenien dem Thema Wissenscha f und Technologie gewidmet war. Die Befürworter arbeiten in Slowenien wirklich hart daran, die Gesetze und Vorschri fen des Landes zu modernisieren, und es war ermutigend zu sehen, wie interessiert die Teilnehmer der ICBC Berlin an den Bemühungen Sloweniens waren. Kurz nach der ICBC Berlin genehmigten die slowenischen Gesetzgeber zwei Cannabis-Referenden, über die am 9. Juni dieses Jahres abgestimmt werden soll. Ein Referendum befasst sich mit der Reform des medizinischen Cannabis, das andere mit dem persönlichen Gebrauch durch Erwachsene. Unsere nächste Veranstaltung f ndet am 13. September 2024 in Bled, Slowenien, statt, und wir ermutigen alle, die sich für die aufkommende Cannabis-Wissenscha f und -Technologie interessieren, daran teilzunehmen. Ich freue mich darauf, nächstes Jahr bei unserer Flaggschi f-Veranstaltung in Berlin mehr auf Slowenien fokussierte Inhalte in den Veranstaltungsplan aufzunehmen, sowie Präsentationen, die sich auf die nächsten Phasen des Legalisierungsmodells in Deutschland konzentrieren, wie z. B. Cannabis-Clubs und Pilotprogramme. Das nächste Jahr wird für die deutsche Industrie sehr aufregend werden und wir freuen uns darauf, dies auf der ICBC Berlin 2025 am 29. und 30. April 2025 zu diskutieren.

Wie wichtig ist Deutschland als Veranstaltungsort für die ICBC? Nach mehreren erfolgreichen Veranstaltungen in Nordamerika habe ich die Entscheidung getrofen, die ICBC 2017 nach Europa zu bringen, insbesondere nach Berlin, Deutschland. Ich habe früher in Deutschland gelebt und war der schädlichen Prohibitionspolitik des Landes ausgesetzt, daher war es seit vielen Jahren ein persönliches Ziel von mir, zur Modernisierung der deutschen Gesetze und Vorschrifen beizutragen. 2017 war das erste Jahr, in dem in Deutschland der Verkauf von medizinischem Cannabis eingeführt wurde, was erstaunlich war, aber ich

Die ICBC Berlin 2024 war ein besonderes

Ereignis für mein Team und für mich persönlich.

wusste schon damals, dass die Legalisierung für Erwachsene möglich war. Es ging nur darum, die richtigen Leute an einem Ort zusammenzubringen, um die notwendigen Diskussionen zu führen, und Berlin war der logische Ort, um dies zu tun. Im Jahr 2021 veranstaltete die ICBC Berlin die allererste Diskussion über die Cannabispolitik, bei der alle großen politischen Parteien Deutschlands vertreten waren. Einige der Konzepte, die von den Bundestagsabgeordneten während dieser Podiumsdiskussion im Jahr 2021 diskutiert wurden, wurden später Teil des Legalisierungsmodells der Regierungskoalition, nachdem die Podiumsdiskussion in den Wochen vor der Wahl 2021 stattgefunden hatte. Die ICBC Berlin 2024 war ein besonderes Ereignis für mein Team und für mich persönlich. Unsere erste Veranstaltung in einem legalisierten Deutschland auszurichten, hat lange auf sich warten lassen, und es ist eine historische Erfahrung, die ich für den Rest meines Lebens in Erinnerung behalten werde.

Danke für das Interview. ↙

Besucher auf der ICBC.

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Planung einer Cannabis-Produktionsanlage

Das A und O der Kostenersparnis

Die Cannabisindustrie steht vor einzigartigen Herausforderungen, insbesondere bei der Planung von Produktionsanlagen. Eine strukturierte Umsetzung kann Sicherheit und Kontinuität der Produktion gewährleisten. Die gute Planung einer Cannabis-Produktionsanlage spart mehr als 35 % der Gesamt- und Betriebskosten. In diesem Artikel werden die Schlüsselfaktoren einer effektiven Planung und deren Auswirkungen auf die Rentabilität und Qualität der Produktion beleuchtet.

Von Marc Montandon

Es wird immer wieder festgestellt, dass die Cannabisbranche mit keiner anderen zu vergleichen ist. Stimmt das wirklich? Oder liegt es mehr daran, dass die Emotionen stärker sind als die Vernunf? Was sind die Gründe für das überproportionale Scheitern in unserer Branche? Nach über 20 Jahren in der Cannabisindustrie konnten wir einige Fragen beantworten und durfen einiges miterleben, das Erstaunliches zutage bringt.

Struktur bringt Sicherheit

Wie wollen wir in ein Thema einsteigen, welches im Grunde keinen klaren Anfang hat? Cannabis gibt es seit Menschengedenken. Die Vielfalt der Pfanze ist allseits bekannt. Die Berg- und Talfahrt über Zeit und Länder ist beispiellos. Somit bringt die Pfanze an sich schon keine solide Basis mit sich, um eine klare Struktur aufzubauen.

WISSENSCHAFT + PRAXIS 26 | 2024 01

„Me-too-Produkte“

Unter diesem Ausdruck versteht man grundsätzlich ein Nachahmerprodukt, jedoch auch ein Produkt, welches einfach und ohne große Kenntnis selbst hergestellt und/oder vertrieben werden kann. Für das Gegenteil stehen beispielsweise die Autoproduktion und andere komplexe Werke, welche mit hohen Planungsaufwänden, Finanzierungen und Weitsicht rentabel umgesetzt werden müssen. Wo siedelt sich Cannabis an? Richtig, auf Cannabis tri f beides zu. Cannabis kann draußen auf dem Feld wachsen oder in High-Tech-Räumen kontrolliert angebaut werden. Somit stellt sich die Frage: Warum benötigt es überhaupt solche komplexen Anlagen? Die Antwort ist vielschichtig. Grundsätzlich stellt die Produktion unter künstlichem Licht einen hohen Energieverbrauch dar, jedoch steigert es die Produktionssicherheit und somit die Kontinuität, das Produkt dem Kunden auch liefern zu können. Schließlich hat sich der Konsument über die Zeit an eine bestimmte Qualität sowie Verfügbarkeit gewöhnt und möchte dies auch in den kommenden Jahren beibehalten. Daher wird sich der IndoorCannabisanbau auch für Anbauvereine etablieren. Jetzt gilt es nur noch herauszu f nden, ob diese Form des Cannabisanbaus noch immer ein „me-too-Produkt“ bleibt oder eine Fabrik dazu benötigt wird.

„Wissen ist, zu wissen, wo das Wissen zu fnden ist“ Und da fangen die Probleme an. Wer weiß was und wer kennt wen, um das Wissen dafür zu erlangen? Und welche Kriterien belegen dessen Fähigkeit? Wenn man sich Wissen in den vergangenen zehn Jahren in der Cannabisbranche angeeignet hat, dann hauptsächlich über das Optimieren vom Wachstum und wie man in diesem Prozess unentdeckt bleibt, aber selten bis nie hat man sich mit baulichen Vorschri fen und Gesetzen oder Firmenführung auseinandergesetzt. Somit möchte dieser Artikel den Fokus auf Strukturen und Abläufe richten, welche heute noch zu wenig beachtet werden, da die Emotion „wir dürfen jetzt“ das Rationale „so muss es gemacht werden“ zurzeit überschattet.

Jede Struktur braucht ein solides Fundament

Es hat sich gezeigt, dass ein sehr großer Anteil der Anbauvereinigungen ihr Augenmerk mehr auf die Geschwindigkeit, anstatt auf die Planung legt, was im Umkehrschluss Probleme verursachen kann.

Denn neben der Gründung eines Vereins und dessen Struktur braucht auch die Planung von Cannabisanlagen enorm viel Wissen auf sehr vielen Ebenen, welche vor dem Auf- und Anbau zum Tragen kommen. Diese wären unter anderem:

• Umnutzungsantrag

Die Umnutzung beschreibt eine veränderte Nutzungsart von Immobilien. Eine Umnutzung wird häufg für leerstehende Gebäude getrofen, beispielsweise wenn ein Industriegelände zum Kulturgebäude umgestaltet wird. Jede Änderung der Nutzungsart muss beim zuständigen Bauamt beantragt werden.

Effiziente Bewässerungssysteme fördern den Ertrag.

Die Planung einer CannabisProduktionsanlage ist nicht nur eine Angelegenheit der Efzienz, sondern auch eine Frage der Sicherheit und langfristigen Rentabilität.

• Baueingabe

Bauliche Veränderungen am Gebäude müssen durch die Behörden bewilligt werden.

• Immissionsschutz-Gesetze

Immissionsschutz bezeichnet Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Gerüchen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und Schadstofen.

• Arbeitnehmerschutzgesetze

Der Arbeitnehmerschutz soll die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleisten. Betriebe müssen Arbeitsplätze überprüfen und für die Einhaltung der Vorschrifen sorgen. Je nach Größe des Unternehmens sind Betriebe verpfichtet, Verantwortliche für Erste-Hilfe, Brandschutz und Sicherheit zu ernennen. Bei Anlagen mit CO2-Begasung kommen noch weitere Gesetze dazu.

• Brandschutzgesetz

Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Kategorien eingeteilt: den baulichen Brandschutz, den organisatorischen Brandschutz und den anlagentechnischen Brandschutz.

WISSENSCHAFT + PRAXIS 2024 01 | 27

Blüteraum mit LED-Licht kurz vor der Ernte. Der Ertrag beträgt 25 kg in einer Zelle von 50m² Brutto und 36m² Netto-Anbaufläche.

Standardisierter 50m² Blüteraum mit hocheffizienter Lüftungs- und Klimatechnik für niedrige Produktionskosten.

• Energienachweis

Der Nachweis muss erbracht werden, wenn ein beheiztes Gebäude oder eine haustechnische Anlage erstellt oder geändert wird. Also wenn beispielsweise Bauteile wie Außenwände, Dächer, Fenster oder haustechnische Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufereitung, Klimaanlagen, Lüfungen oder Kühlräume betrofen sind.

Dies sind einige, aber nicht alle Gesetze und Regeln, welche bei der Planung einer Cannabisanlage beachtet werden müssen. Doch schon diese Aufzählung macht deutlich, wie komplex ein solches Projekt ist.

Professionelle Planung halbiert Kosten und sichert efziente Umsetzung

Natürlich sagen heute alle Vereine, dass sie planen, aber kann man das überhaupt? Was gibt es für Grundlagen und woher bekommt man die Informationen? Heute arbeiten die meisten mit dem Wissen, welches sie sich selbst erarbeitet haben und greifen auf Produkte zurück, welche in Growshops und im Internet „spezi f sch“ für unsere Branche bestimmt sind. Aber stimmt das überhaupt? Oder anders gefragt, was bedeutet spezi f sch in dem Fall? Sind die Geräte konform gegenüber der EU-CE-Konformitätsrichtlinien oder einfach für

die Selbstmontage? Elektroinstallateur und Elektroplaner, Montage- und Bau f rma, Installateur von Klima und Lü f ung – das waren in den vergangenen Jahrzehnten ein und dieselbe Person. Der Cannabisanbau-Markt scheint alt, da es ihn schon seit Jahrzehnten gibt und praktiziert wird. Neu ist aber, dass das reguläre Gesetz im Bauwesen jetzt auch mitreden darf. Für alles gibt es Vorschri fen. Das Energiegesetz verlangt in der Lü f ung die Wärmerückgewinnung bei der Ablu f, spart aber dem Betreiber bei solchen Anlagen mehrere zehntausend Euro an Betriebskosten im Jahr. Früher musste man das nicht beachten, da die Anlagen nicht of ziell angemeldet waren und der Netto-Gewinn trotz inef zienter Systeme überdurchschnittlich hoch war. Doch jetzt muss man sich mit Fragen der Kostenef zienz befassen. Sollten heute die Räume noch immer mit geschlossenen Lü f ungssystemen mit CO2-Begasung geplant werden? Lohnt sich der Mehrertrag gegenüber den hohen Betriebskosten und den strengen Au fagen des Arbeitnehmerschutzgesetzes bezüglich der Begasung in Räumen oder fehlte bis heute einfach das Wissen einer wirklich funktionierenden und energieef zienten Lüftung? Die Beantwortung solcher Fragen erfordert Kenntnisse zu Anlagenbau und den Eigenscha fen der Cannabispfanze. Wenn man Architekten, Lü f ungsplaner oder Klimatechniker einbeziehen möchte, können diese selten helfen, außer sie haben bereits spezi f sche Kenntnisse über Cannabisanlagen oder können korrekt angewiesen werden.

WISSENSCHAFT + PRAXIS 28 | 2024 01
Voller

Phasen sind wichtig und brauchen Zeit

Wie im Leben allgemein, müssen in der Planung Phasen überstanden werden. Bei Spielen sind es Levels, bei Konzernen Karrierestufen. Selten überspringt man diese wichtigen Prozesse und die dazugehörige Lernkurve. Also dürfen wir das jetzt auch nicht tun. So sollten die Projekte in der richtigen Reihenfolge angegangen werden, damit das Risiko eines solchen Unterfangens in einem tragbaren Rahmen bleibt.

Phase 1: Erarbeitung der Grundlagen

Nebst dem Growraum und dessen Ansprüchen bezüglich des Klimas und der Größe sind auch die Nebenräume und der Work fow ausschlaggebend und müssen im gewünschten Objekt so angeordnet werden, dass die oben erwähnten Gesetze, in erster Linie der Brandschutz, eingehalten werden können. Die Wahl und Platzierung der Klimaanlagen unterliegen diversen gesetzlichen Bestimmungen und haben großen Einfuss auf die Baukosten. Die Liste der zu beachtenden Faktoren in dieser Phase umfasst ca. 250 Punkte und es müssen alle stimmig zueinander passen. Erst nach dem Abschluss dieser Phase können Richtpreise für den Bau genannt und Optimierungen diskutiert werden.

Phase 2: Unternehmen der einzelnen Gewerke bestimmen

Zuoberst auf der Liste steht der Architekt, welcher die Grundpläne für den Brandschutz ausarbeitet und das Projekt mit den Baueingaben begleitet. Die Subunternehmer werden defniert und instruiert.

Phase 3: Detailplanung und Ofertenstellung

Wenn klar ist, wer, was, wie ausführen soll, können die einzelnen Unternehmen aufgrund eines Bauplans verbindliche Angebote erstellen. Erst dann hat der Bauherr die genauen Kosten ermittelt.

Phase 4: Baueingaben einreichen

Der Architekt kann ab dieser Phase die Behördengänge planen und eventuelle Änderungen vornehmen, sodass eine Baufreigabe statt fnden kann.

Phase 5: Erstellen des Projektplans für den Bau

Gut geplante Baustellen sparen viel Zeit und Geld. Parallel zur Wartefrist bezüglich der Baueingabe kann der Projektplan erstellt werden, welcher die Lieferfristen, Bauzeiten und Abläufe defniert.

Phase 6: Bestellen der Materialien, Baubeginn

Nachdem die Baufreigabe besteht, ist klar, dass der Plan so umgesetzt werden kann und das Material wird bestellt.

Phase 7: Umsetzung vom Bau

Der Baubeginn kann teilweise durch eine Teil-Baufreigabe schon parallel mit Phase 4-6 statt fnden, was aber einen guten Projektplaner voraussetzt. Während dieser Phase können Teil-Inbetriebnahmen vorgenommen und dem Bauherrn übergeben werden.

Phase 8: Betriebsbewilligung und Inbetriebnahme

Nach Beendigung der Arbeiten erstellt die Behörde die Betriebsbewilligung, womit dann auch mit der Inbetriebnahme der Anlage begonnen werden kann.

Phase 9: Abgabe und Garantie der Anlage

Die Übergabe an den Bauherrn geht etappenweise vor, da die installierten Komponenten eingespielt und über einen bestimmten Zeitraum abgestimmt werden müssen.

Gründliche Planung ist die Basis für Erfolg

Die Planung einer Cannabis-Produktionsanlage ist nicht nur eine Angelegenheit der Efzienz, sondern auch eine Frage der Sicherheit und langfristigen Rentabilität. Die Herausforderungen, die mit dem Bau und Betrieb solcher Anlagen einhergehen, sind vielschichtig und erfordern ein tiefgreifendes Verständnis von Gesetzen, Vorschrifen und technischen Aspekten. Es ist unbestreitbar, dass eine sorgfältige Planung und strukturierte Umsetzung mehr als 35 % der Gesamtkosten und Betriebskosten einsparen kann, während gleichzeitig die Sicherheit und Kontinuität der Produktion gewährleistet wird.

In diesem Sinne ist eine gründliche Planung nicht nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit, um den Herausforderungen der Branche zu begegnen und eine solide Grundlage für zukünftiges Wachstum zu scha fen. ↙

Marc Montandon gilt als Pionier im Bereich der Filter- und Klimatechnologie für Cannabis Indoor-Anlagen und ist seit über 20 Jahren in dieser Branche tätig. Als Gründer und Geschäfsführer der CarbonActive gilt er mit seinem Unternehmen als einer der Marktführer und Vorreiter mit wegweisenden Ansätzen. Die bestmögliche Energieefzienz und die Pfanze im Mittelpunkt – das ist das Credo seiner Innovationen.

WISSENSCHAFT + PRAXIS 2024 01 | 29

Teillegalisierung –aber (noch) nicht für Industriehanf

Warum Industriehanf und (Konsum-) Cannabis noch lange nicht dasselbe ist

Seit dem 1. April 2024 laufen die Cannabisuhren in Deutschland anders. Der legendäre Song „Legalize It“ von Peter Tosh ist Realität geworden – Erwachsene dürfen legal einen Joint rauchen. Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) ist der private Eigenanbau für den Eigenkonsum legalisiert. In den eigenen vier Wänden sind drei Cannabispflanzen und 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt, außerhalb immerhin 25 Gramm. Nach Daten des deutschen Zolls liegt der durchschnittliche Δ9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) von Cannabisblüten bei circa 14 %, für Cannabisharz bei circa 20 %. Von Daniel Kruse

Und jetzt versuchen Sie einmal Industriehanf mit einem Anteil von unter 0,3 % THC in Deutschland legal anzubauen. Die Teillegalisierung von Cannabis hat für den Anbau und die Verarbeitung von Industriehanf sowie den Vertrieb und den Verkauf von Produkten aus Industriehanf bis jetzt faktisch (noch) nichts gebracht. Die positiven Efekte sind, wenn überhaupt, nur gefühlt spürbar. Warum ist das so?

Der entscheidende Unterschied zwischen Industriehanf (Nutzhanf) und (Konsum-) Cannabis steckt in der berauschenden Substanz Δ9-Tetrahydrocannabinol. Industriehanf, der zur kommerziellen Nutzung angebaut wird, zählt vorwiegend zu den Sorten Cannabis sativa und dessen kultivierten Form Cannabis sativa var. Sativa. Die Landwirte müssen zertifziertes Saatgut von Sorten verwenden, die im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtscha f liche Pfanzenarten der EU verzeichnet sind. In diesem Katalog sind aktuell ca. 75 verschiedene Hanfsorten aufgeführt. Diese Sorten enthalten mit weniger als 0,3 % nur einen sehr geringen Anteil von THC und sind daher nicht zur Herstellung von Cannabis als Rauschmittel geeignet.

WISSENSCHAFT + PRAXIS 30 | 2024 01

Damoklesschwert KCanG

Der Anbau und die Verarbeitung von Industriehanf unterliegen in Deutschland zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, die im Wesentlichen im Konsumcannabisgesetz (KCanG) und in Europäischen Verordnungen festgelegt sind:

• Legal angebauter Industriehanf muss einen THC-Grenzwert von unter 0,3 % aufweisen.

• Der Anbau von Industriehanf ist genehmigungspfichtig, zuständig sind i. d. R. die Landwirtscha f sämter.

• Der Anbau und die Verarbeitung von Industriehanf wird von den zuständigen Behörden überwacht und kontrolliert.

Für den normalen Landwirt ist der Anbau von Industriehanf aufgrund der vielen Verordnungsbestimmungen und Rechtsgrundlagen verwaltungstechnisch fast nicht zu bewerkstelligen:

• Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschrifen für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaf (EGFL) und den europäischen Landwirtschafsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu fnanzierenden Strategieplänen (GAP-Strategiepläne)

• Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/126 der Kommission (Durchführungsbestimmungen)

• Für die nationale Durchführung in der jeweils geltenden Fassung: Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (MOG)

• Konsumcannabisgesetz – KCanG

Der europäische Markt für CBDProdukte allein könnte nach verschiedenen

Prognosen bis 2025 auf über 1,5

Milliarden Euro anwachsen.

• Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungsund Kontrollsystem (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Verordnung – GAPInVeKoS-Verordnung)[2]

30 bis 40 % Fasern

Die ersten gesicherten Funde von Seilen aus Hanffasern stammen aus China um 2.800 v. Chr. Historiker verfolgen die Geschichte des Hanfs sogar bis 10.000 v. Chr. zurück. Gutenberg druckte 1455 die erste Bibel auf Hanfpapier aus recycelten Hanftextilien. Im 17. Jahrhundert war ein normales Segelschiff mit Segeln, Tauen und Takelage aus 50 bis 100 Tonnen Hanffasern ausgerüstet. Und ebendiese Fasern machen den Hanf so wertvoll.

Seeds Stalks Flowers

Roots & Leaves

Überblick über die vorherrschenden Anwendungen der verschiedenen Teile der Nutzhanfpflanzen.

WISSENSCHAFT + PRAXIS 2024 01 | 31
Pressing Fiber extraction Organic compounds extraction Omega oil Tows Oils Textiles, Technical textiles Bio composites Packaging Nonwovens Nutaceuticals Pharmaceuticals Cultivation/ Propagation Oil seedcake For sowing Fibers Hurds Dust Personal care products Biodiesel Bioplastics Semiconductors … Paper Food fiber Construction Insulation Biofuels Animal bedding Agriculture Hydroponics Dried extracts Organic compounds extraction Oils Dried extracts Fluid extraction Cell fluid Abrasive fluids Whole plant Boiler Fuel, Pyrolysis feedstock Herbal teas AGRICULTURAL BENEFITS Herbal teas Feed Soil regeneration/ bonification Soil decontamination Water depollution Low needs in pesticides and herbicides CO2 absorption Nutaceuticals Pharmaceuticals Hulled seeds Other Primary Transformations Protein Powder SeedFiber Feed Food enrichment Foods & Beverages Food supplements
[3]

Der heutige Industriehanf enthält einen sehr hohen Faseranteil von 30 bis 40 %. Weiterhin nutzt die Hanfndustrie die Hanfsamen, die Hanfschäben sowie die Hanflüten und -blätter. Die Endprodukte sind Baustofe, Textilien, Lebens- und Futtermittel und Kosmetika. Hanfasern ersetzen als abbaubare „Kunststofe“ mittlerweile sogar Karosserie- und Innenraumkomponenten modernster Automobile und fiegen ins All. Das Potenzial von Hanf ist einzigartig. Hanfsamen sind wegen ihres hohen Nährwerts und ihrer vielseitigen Verwendbarkeit in der Lebensmittelindustrie besonders geschätzt. Sie sind reich an essenziellen Fettsäuren, Proteinen, Vitaminen und Mineralien. Aufgrund dieser Eigenschaften sind Hanfsamen echte Superfoods. Zu den beliebtesten Produkten gehören Hanföl, Hanfmilch, Hanfproteinpulver und natürlich geschälte Hanfnüsse als Zutat für Müslis und Müsliriegel.

Milliarden-Markt

„Der weltweite Markt für Industriehanf wurde im UNCTAD-Bericht für das Jahr 2022 auf 4,74 Milliarden USD geschätzt und dürfe im Jahr 2023 bereits 5,5 Milliarden USD erreicht haben. Prognosen zufolge wird sich der weltweite Markt für Industriehanf in den kommenden Jahren wertmäßig auf rund 17 Mrd. USD im Jahr 2030 vervierfachen.“[4]

In Europa standen 2023 circa 50.000 Hektar für den Anbau von Industriehanf zur Verfügung. Frankreich ist mit rund 20.000

Hektar der führende Produzent, und es wird erwartet, dass diese Fläche im Jahr 2024 auf 23.000 Hektar erweitert wird. Weitere bedeutende Erzeuger sind das Baltikum, Italien und die Niederlande. Diese Anbaufäche spiegelt einen deutlichen Anstieg gegenüber den vergangenen Jahrzehnten wider; so ist die Hanfanbaufäche in Europa von 2013 bis 2018 um 70 % und seit 1993 um 614 % gestiegen.[5]

Der europäische Markt für CBD-Produkte allein könnte nach verschiedenen Prognosen bis 2025 auf über 1,5 Milliarden Euro anwachsen. Der Gesamtmarkt für Hanf, einschließlich Fasern, Samen und Extrakte, ist entsprechend größer und wird durch eine starke Nachfrage nach nachhaltigen und ökologischen Produkten weiter angetrieben.

Regulierungswut und Willkür

Trotz des raschen Wachstums der verschiedenen Märkte für Industriehanf ist das Handelsvolumen nach wie vor vergleichsweise bescheiden. Die erheblichen Unterschiede in der Regulierung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und die willkürlichen Auslegungen der europäischen Bestimmungen auf nationaler Ebene in Deutschland bremsen die Erfolgsstory des Industriehanfs bisher noch aus.

Die aktuellen THC-Grenzwerte für Lebensmittel und Futtermittel in der EU sind of Gegenstand von Kritik, da sie europäische Produzenten gegenüber internationalen Wettbewerbern benachteiligen. Diese strengen Grenzen schränken die Vermarktungsfä-

WISSENSCHAFT + PRAXIS 32 | 2024 01

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und Daniel Kruse, Geschäftsführender Direktor Synbiotic SE und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA).

higkeit von Hanfprodukten ein. Die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, Hanfextrakte und CBD-haltige Nahrungsergänzungsmittel als „neuartige Lebensmittel“ zu klassifzieren, hat ebenfalls Kontroversen ausgelöst. Der Registrierungsprozess von neuartigen Hanfprodukten ist langwierig und kostspielig. Die hohen Personal- und Produktionskosten in Europa stellen eine weitere Herausforderung für die Hanfndustrie dar. Um wirtscha f lich nachhaltig zu sein, ist es entscheidend, dass alle Teile der Hanfpfanze – Fasern, Samen, Blätter und Blüten – efzient genutzt werden, um die notwendigen Deckungsbeiträge für Landwirte und verarbeitende Betriebe zu erwirtscha fen.

Fazit: Das Potenzial ist da

Hanf ist in vielerlei Hinsicht nützlich für die Umwelt und schwächt die Auswirkungen des Klimawandels ab. Ein Hektar Hanf bindet neun bis 15 Tonnen CO₂, was einem jungen Wald entspricht, wobei Hanf, im Gegensatz zu Wald, nur fünf Monate zum Wachsen benötigt. Die dichten Blätter der Hanfpfanze bilden eine natürliche Bodenbedeckung, reduzieren den Wasserverlust und bremsen die Bodenerosion. Da es genügend natürliche Feinde von Schädlingen in Hanfplantagen gibt, kann in den meisten Fällen auf Insektizide, Herbizide und Fungizide verzichtet werden. [6] Ferner trägt Industriehanf zur Ernährungssicherheit bei, da seine Samen reich an essenziellen Fettsäuren, Proteinen, Vitaminen, Mineralien, gesundem Fett und verdaulichen Ballaststofen für die menschliche Ernährung sind. Mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bietet Industriehanf eine Vielzahl von Möglichkeiten für Nachhaltigkeitsinitiativen, die Bereiche wie Ernährungssicherheit, nachhaltiger Wohnungsbau, Stadtentwicklung, alternative Textilien, diversi f zierte landwirtscha f liche Einkommen und Kohlenstof speicherung umfassen.

Warum Industriehanf und (Konsum-) Cannabis noch lange nicht dasselbe ist? Weil die berauschende Wirkung von Industriehanf an den (Drüsen-)Haaren herbeigezogen ist. Wer isst schon 150 Industriehanf-Cookies oder trinkt 100 Tassen Hanfee, um sich theore-

tisch und völlig lebensfremd versuchsweise in einen Rausch zu versetzen? Mit der Teillegalisierung von (Konsum-) Cannabis in Deutschland muss die Politik jetzt auch den Status von Industriehanf neu bewerten und die willkürliche Stigmatisierung von Industriehanf beenden. Ansonsten würde Deutschland auch beim Industriehanf zu den wirtschaflichen Verlierern gehören.

Es gibt allerdings auch Nachrichten, die Anlass zur Hof nung geben. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtscha f, hat am 14. Mai 2024 in einer geradezu historischen Rede auf dem Parlamentarischen Abend der Cannabiswirtscha f in Berlin die Streichung der sogenannten „Rauschklausel“ angekündigt. Diese deutsche Sonderregel führt aktuell dazu, dass selbst sehr niedrige Gehalte von THC im Industriehanf zur Strafbarkeit, Razzien und Betriebsschließungen führen können. Die bisherige Scheu, sich mit dem Thema zu befassen, ist unbegründet, so Özdemir „Wir machen ja auch keinen großen Bogen um Bäckereien beispielsweise, nur weil es dort auch Mohnkuchen gibt, und es bei bestimmten Stofen im Speisemohn übrigens ebenfalls Höchstgehalte gibt.“ [7] ↙

[1] BfR Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von hanfaltigen Lebensmitteln und Futtermitteln

https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_den_gesundheitlichen_risiken_von_hanfhaltigen_lebensmitteln_und_futtermitteln-277052. html#:~:text=Das%20BfR%20empfiehlt%2C%20die%20toxikologische,Milligramm%20pro%20Kilogramm%20Körpergewicht%20durchzuführen

[2] Bundesanstalt für Landwirtscha f und Ernährung

Merkblatt für Landwirte, die im Jahr 2024 Nutzhanf anbauen https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtscha f/Nutzhanf/nutzhanf_node.html

[3] Angepasst an UNCTAD 2023

[4] UNCTAD-Bericht 2022

[5] EIHA European Industrial Hemp Association https://eiha.org/wp-content/uploads/2020/10/2018-Hemp-agri-report.pdf

[6] Europäische Kommission, Agriculture and rural development https://agriculture.ec.europa.eu/farming/crop-productions-and-plant-basedproducts/hemp_de

[7] Pressemitteilung der Cannabiswirtschaf BvCW vom 15. Mai 2024 Industriehanf: Özdemir kündigt Gesetzesänderung an https://cannabiswirtschaft.de/industriehanf-ozdemir-kundigt-gesetzesanderung-an/

Daniel Kruse ist mit rund 30 Jahren Erfahrung im Industriehanfsektor einer der deutschen Hanf-Pioniere. Mit Gründungen der Firmen Hempro International, Hanf Farm, Hemp Factory, MH medical hemp und HempConsult hat er den deutschen und europäischen Markt für Industriehanf und Medizinal-Cannabis nachhaltig mitgestaltet. Seit 2023 ist Kruse geschäfsführender Direktor der größten deutschen und europäischen Industriehanf- und Cannabis-Unternehmensgruppe Synbiotic. Als Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA) treibt er die Entstigmatisierung und damit die ökologischwirtschafliche Nutzung von Hanf maßgeblich voran.

WISSENSCHAFT + PRAXIS 2024 01 | 33

Im Cannabis-Business erfolgreich sein?

Grenzen und Möglichkeiten

Mit der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes eröffneten sich für Anbauvereinigungen und ihre Betreibergesellschaften unternehmerische Möglichkeiten, deren Umfang aber noch nicht endgültig festgelegt ist. Derzeit stehen mögliche Gesetzesänderungen im Raum, die unternehmerisches Handeln weiter einschränken würden. Entsprechend stellt sich die Frage, wie Erfolg im Cannabis-Business realisierbar ist. Dafür ist es grundlegend, die Rechtslage einzuschätzen und Spielräume zu erkennen.

Von Lito Michael Schulte

“Erfolg ist, was folgt, wenn man der Berufung folgt”, sagen die einen, “Wer am anpassungsfähigsten ist, überlebt am längsten”, sagen die anderen. Für das Cannabis-Business gilt wohl beides.

Schließlich ziehen sich die Pläne der Bundesregierung seit November 2021 bis heute. Damals verkündete die Bundesregierung per Koalitionsvertrag, die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizensierten Fachgeschä fen einzuführen. Es dauerte jedoch bis Ende März 2024, bis das als Einspruchsgesetz zu quali f zierende Konsumcannabisgesetz durch den Bundesrat ging und klar wurde, dass Gründer und Gründerinnen von Anbauvereinigungen und auf „Tätigkeiten“ spezialisierte Betreibergesellscha fen tatsächlich und im Rahmen der ersten Säule (Teillegalisierung) von zwei Säulen (Legalisierung) unternehmerisch tätig werden dürfen.

Immerhin nahm sich der Gesetzgeber der Rechtsform des eingetragenen Vereines in Gestalt von Anbauvereinigungen an.

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Anbauvereinigungen sind eingetragene Vereine, deren satzungsmäßiger Zweck ausschließlich darin besteht, den gemeinscha f lichen, nichtgewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezi f sche Suchtprävention und -beratung zu verfolgen, § 1 Nr. 13 lit. a) KCanG. Diese Entwicklungen sind primär einschränkender Natur, lassen jedoch Spielräume für unternehmerische Betätigungsfelder. Hintergrund ist hier das Europarecht, das den “persönlichen Konsum” gestattet, Art. 2 Abs. 2 EU Rahmenbeschluss 2004/757/JI.

Fahren auf Sicht

Doch kaum wurde das Konsumcannabisgesetz verabschiedet, stehen erste Einschränkungen an. So sollen unter anderem vollumfängliche Dienstleistungspakete aus der Hand eines gewerblichen Anbieters für mehrere Anbauvereinigungen nach jüngsten Erkenntnissen systematisch eingeschränkt werden. Es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, dass diese Einschränkungen einen unzulässigen Eingri f in die Privatautonomie der Anbauvereinigungen, Art. 9 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG bedeuten und gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Dieser Beitrag befasst sich mit den oben skizzierten und unten weiter ausgeführten Einschränkungen auf Basis des zum Zeitpunkt der Erstellung (Anfang Mai) drohenden Änderungsgesetzes. Der Hintergrund besteht darin, dass das Konsumcannabisgesetz („KCanG“), welches den gemeinscha f lichen und privaten Eigenanbau von Cannabis regelt, noch durch ein Änderungsgesetz nachteilig verändert werden könnte. Die maßgeblichen Einschränkungen haben sich bereits durch eine Protokollerklärung abgezeichnet, als das Gesetz durch den Bundesrat ging.

Lizensierte Fachgeschäfe

Es gibt allerdings auch Raum für Hof nung: Jüngsten Anzeichen zufolge wurde Ende Mai 2024 mehreren Verbänden ein Entwurf für eine „Konsumcannabis-Wissenscha f s-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV)“ zur Stellungnahme zugesandt. Diese Verordnung deutet an, dass lizensierte Fachgeschä fe auch als Modellprojekte im Rahmen des bestehenden CanG – ohne Zustimmung des Bundesrates und/oder Verabschiedung eines weiteren Gesetztes – realisiert werden können. Dies wäre eine große Überraschung, zumal Branchenkenner schon befürchteten, die Pläne zu Säule II seien ins Stocken geraten.

Positiv an der KCanWV stimmt auch die Tatsache, dass das Bundesamt für Ernährung und Landwirtscha f ermächtigt wird, eine für die lizensierten Fachgeschä fe zuständige Bundesoberbehörde zu benennen, die den Umgang mit Cannabis zu wissenscha f lichen Zwecken ohne medizinischen Bezug genehmigt und überwacht. Die Konsumcannabis-Wissenscha f s-Zuständigkeitsverordnung legt hierfür die Bundesanstalt für Landwirt-

scha f und Ernährung fest, die dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtscha f (BMEL) nachgeordnet ist. Diese Behörde wäre dann befugt, Modellregionen für den freien Verkauf von Cannabis zu genehmigen. Bei dieser hat auch der Bundesminister für Ernährung und Landwirtscha f der Bundesrepublik Deutschland, Cem Özdemir, Durchgrifsrechte, sodass mit einer liberalen Handhabung gerechnet werden könnte. Dies sind positive Zeichen für Anbauvereinigungen, die sich laut Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) zunehmend professionalisieren sollen dürfen.

Einschränkungen durch drohendes Änderungsgesetz?

Im Zuge europarechtlicher Vorgaben und des politisch aufgeladenen Gesetzgebungsprozesses wurde jedoch immer wieder betont, den nicht-gewerblichen Anbaucharakter der Anbauvereinigungen zum Zwecke des Eigenkonsums sicherzustellen. Leider zeichnet sich seit Mitte April 2024 ab, dass weitreichende Implikationen durch ein noch nicht ofziell veröfentlichtes Änderungsgesetz drohen. Mit weitreichenden Folgen für den Business Case „Cannabis Club“: Einschränkungen enthält der Entwurf des 1. Änderungsgesetzes zum KCanG, der Mitte April 2024 kursierte und Konkretisierungen enthielt, die die Bundesregierung bereits in einer Protokollerklärung bei der Beratung des Cannabisgesetzes in der 1042. Sitzung des Bundesrats Ende März 2024 äußerte. Maßgeblich sollen die gesetzgeberischen Zugeständnisse auf Drängen von zwei Bundesländern erfolgt sein, die sich durch besonders große Anbauprojekte bzw. deren Besorgnis über deren Größe hervortaten. So trage der 1. Entwurf des Änderungsgesetzes den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung, die im Wege des Gesetzgebungsprozesses vorgetragen wurden.

Nach § 12 Abs. 3 KCanG-E könne die zuständige Behörde die Erlaubnis nunmehr versagen, wenn sich Anbaufächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung in einem “baulichen Verbund” mit oder in “unmittelbarer räumlicher Nähe” zu Anbaufächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befänden. Die vorgenannten Änderungen zeigen deutlich auf, dass man in jedem Fall Betreibern „kommerzieller Plantagen mit industriellen Maßstäben“ den Kampf ansagt. Zusätzlich wurden sodann die Anforderungen an das „befriedete Besitztum“ einer Anbauvereinigung verschär f . Um den gemäß den europarechtlichen Vorgaben erforderlichen nichtgewerblichen Anbaucharakter der Anbauvereinigungen zum Zwecke des Eigenkonsums sicherzustellen, wurde zusätzlich klargestellt, dass die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung zu versagen sei, wenn sich das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung innerhalb des befriedeten Besitztums anderer Anbauvereinigungen bef ndet. Zudem könnte sich der Gesetzgeber gegen den baulichen Verbund von Anbauvereinigungen wenden, indem den für die Erlaubnis von Anbauvereinigungen zuständigen Behörden bei der Versagung der Erlaubnis, ein Ermessenspielraum im Umgang mit Großanbau fächen für Cannabis eröf net wird.

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Zudem droht der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den angedachte Kontrollen der Anbauvereinigungen zu verschärfen: Überwachungsbehörden haben zwar eine Kontrollpficht, die als Soll-Regelung ausgestaltet ist. Den Ländern möge jedoch ein fexiblerer und risikobasierter Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Gesetzes eröf net werden. Daher wurden die „jährlichen“ Kontrollen auf „regelmäßige“ Kontrollen heraufgestuf

Von Säule I zu Säule II

„Wer nicht wagt, der nicht gewinnt“. Trotz aller Hürden stimmen die Erfolgsaussichten andernorts optimistisch. 50% aller Bezugsquellen von Cannabis beim Schweizer Pilotprojekt “Züri Can” sind neben den Apotheken, dortige Cannabis Clubs. Hierüber informierte sich auch das Bündnis 90/Die Grünen bei einem Fachgespräch „Grün voraus: Cannabis Modellprojekte in Deutschland“ im Oktober 2023. Als Mitglied der Ampel-Fraktion werden daher entscheidende Impulse gesetzt. Folglich ist also nicht auszuschließen, dass sich Pioniergeist in Säule I, wie in der Schweiz, auch hierzulande für Säule II zu lohnen scheint. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade die Infrastruktur von Clubs genutzt werden könnte, um Teil der wissenscha flichen Modellprojekte zu sein. Damit könnten auch die Clubs und/oder deren Betreibergesellscha fen erstmalig kommerzielle Gewinne durch den Handel mit Cannabis erwirtscha fen.

Bis zum heutigen Datum stellt sich jedoch nach wie vor die Frage nach dem Fokus. Säule I mit sog. Anbauvereinigungen zielt auf eingetragene Vereine ab, deren ausschließlicher (Vereins-)Zweck der gemeinscha f liche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifsche Suchtprävention und Suchtberatung ist.

Säule II hingegen basiert nicht auf dem Konsumcannabisgesetz (KCanG), sondern der sog. Konsumcannabis-Wissenscha f sZuständigkeitsverordnung (KCanWV), die als zuständige Behörde das Bundesamt für Ernährung und Landwirtscha f vorsieht und damit dieselbe Behörde, gegenüber der auch der Nutzhanfanbau angezeigt wird. Die Konsumcannabis-Wissenscha f sZuständigkeitsverordnung hält für lizensierte Fachgeschä fe eine maßgebliche (Forschungs-)Klausel bereit, die weiter geht und Handel zu wissenscha f lichen Zwecken vorsieht.

Die Fachgeschäfe eröfnende (Forschungs-)Klausel erlaubt einen weiteren kommerziellen Umgang mit Cannabis. Die wissenschafliche Basis erlaubt es, abweichend vom Selbstkostendeckungsprinzip in den Anbauvereinigungen, bilanzielle Gewinne mit gehandeltem Cannabis auszuweisen. So besagt die Klausel: „Wer Cannabis zu wissenschaflichen Zwecken besitzen, anbauen, herstellen, einführen, ausführen, erwerben, entgegennehmen, abgeben, weitergeben, Cannabinoide aus der Cannabispfanze extrahieren oder mit Cannabis zu wissenschaflichen Zwecken Handel treiben will, bedarf einer Erlaubnis. […] Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaf [lege] durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die für die Erteilung der Erlaubnis nach Satz 1 und die für die Überwachung sowie für die Durchführung der in den Sätzen 3 bis 5 genannten Regelungen zuständige Bundesbehörde fest.“

Survival of the Fittest –eine Frage der Anpassung

Trotz aller jüngsten Verschärfungen, gibt es aktuelle Entwicklungen bei den sog. Anbauvereinigungen, die zu Cannabis geneigten Unternehmerinnen und Unternehmern einige Monetarisierungsspielräume eröf nen, insbesondere mit der/den eigenen und mit jeweils einer „Tätigkeit“ zu beauf ragenden Gesellscha f(en).

Eine einschneidende Änderung könnte diesbezüglich in dem „Verbot der Doppeltätigkeit“ liegen. Dieses Verbot gilt für all jene Anbauvereinigungen, die auf gewerbliche Anbieter zurückgreifen, um den Anbau zu realisieren. Anbauvereinigungen könnte es nach der in § 17 Abs. 1, S. 4 KCanG-E angedachten Regelung nicht gestattet sein, denselben gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauf ragen, die nicht unmittelbar mit dem Anbau zusammenhängen. Unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken und einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müssten Anbauvereinigungen hier kreativ werden. Nach dieser Vorschrif „[...] dürfen [Anbauvereinigungen] denselben sonstigen entgeltlich

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Beschä f igten oder dasselbe Nichtmitglied nicht mit mehr als einer Art von Tätigkeit [die nicht unmittelbar mit dem gemeinscha f lichen Eigenanbau oder der Weitergabe von Cannabis verbunden ist] beauf ragen.“

Diese Regelung zielt darauf ab, den nicht-gewerblichen Charakter der Anbauvereinigungen zu bewahren und sicherzustellen, dass diese nur für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder und nicht für kommerzielle Zwecke produzieren. Diese Einschränkung wurde als Reaktion auf europarechtliche Vorgaben eingeführt, um die Konformität des deutschen Konsumcannabisgesetzes zu gewährleisten.

Die zum Zeitpunkt dieser Veröfentlichung bekannt gewordene jedoch nicht ofziell veröfentlichte Gesetzesbegründung führt hier zur Defnition einer „Tätigkeit“ eine Gesamtheit von Handlungen an, die den gleichen Zweck verfolgen, ihrem Wesen nach gleich zu beurteilen sind und einer (Gesamt-)Tätigkeit zugeschrieben werden können. Die Art der Tätigkeit müsse demnach eine fachlich einheitliche, abgrenzbare Gesamtheit von Leistungen darstellen (bspw. Objektschutz für das befriedete Besitztum).

Mit dieser Regelung solle gewerblichen Geschä f smodellen Einhalt geboten werden, die auf Großanbaufächen mit Paketleistungen für Anbauvereinigungen basieren. Mit der Regelung solle der nichtgewerbliche Eigenanbaucharakter der Anbauvereinigungen für den Eigenkonsum der Mitglieder gewährleistet werden, um die Konformität des Konsumcannabisgesetzes mit europarechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Bereitstellung geeigneter Anbauanlagen unter das Verbot des zu erwartenden § 17 Abs. 1 S. 4 KCanG-E fällt. Nach dieser den Business Case Anbauvereinigung einschränkenden Vorschri f, wonach „[diese] denselben sonstigen entgeltlich Beschä f igten oder dasselbe Nichtmitglied nicht mit mehr als einer Art von Tätigkeit nach Satz 3 beau f ragen [dürfen]“, könnte die Vermietung der Flächen und Verpachtung des Anbau-Equipments nicht mehr nur eine sondern zwei Zwecke und damit zwei Tätigkeiten im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 4 KCanG sein. Stellt man auf den Zweck ab, eine für die Produktion geeignete Anlage bereitzustellen, würde hingegen nur eine Tätigkeit vorliegen. Gefundenes Futter für die Rechtsprechung. Andererseits sind in der Gastronomie die Verpachtung der verschleißintensiven Komponenten einer Gaststätte wie Mobiliar und Fläche gang und gäbe. Dennoch ist es problematisch, wenn selbst die Vermietung wegen exorbitant hoher Mieten der Betriebsanlage einem Drittvergleich nicht standhält, weil der zivilrechtliche Tatbestand des Wuchers erreicht werden würde, verlangte man eine vergleichsweise sehr hohe Miete für die Bereitstellung der Anlage, die ein Dritter nicht eingegangen wäre. Abhilfe könnten daher weiteren Dienstleistungen wie z.B. die Beratung der eigenen Anbauvereinigung sein. Mittels einer hierfür errichteten Beratungsgesellscha f, könnte die Anbauvereinigung bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung begleitet werden. Tatsächlich sinnvoll und für die Weiterentwicklung hilfreich, könnten so standardisierte Produktionsprozesse (SOP’s) erarbeitet werden, die die Branche weiter professionalisieren. Diese Variante eignete sich eben-

falls, um Gelder aus den Mitgliedsbeiträgen zu ziehen und um die Anbauvereinigung zu monetarisieren. Schließlich bestünde der Vorteil darin, dass sich Beratungsleistungen in einer neuen Branche den bekannten Variablen entzögen und im Vergleich zu Miete oder Pacht der Tatbestand des Wuchers bei Beratungsleistungen weniger leicht zu prüfen wäre, da es an einem Drittvergleich in einer nie da gewesenen Branche mangelt.

Ferner stellt die Gesetzesbegründung auf Vertragspartner ab, sodass eine Vielzahl an Tätigkeiten durch weitere Gesellscha fen abgewickelt werden könnte, oder durch natürliche und im Kollektiv agierende Partner. Die Facetten sind zahlreich.

Die am meisten einschneidende
Änderung könnte jedoch in dem “Verbot der Doppeltätigkeit” liegen.

Pioniergeist ist gefragt

Schließlich lässt sich festhalten, dass den Gründerinnen von Anbauvereinigungen viele Möglichkeiten ofenstehen, die einerseits zwar mit Unwägbarkeiten verbunden sind, andererseits jedoch großartige Chancen bieten. Wer sich für anpassungsfähig genug hält und agil ist, hat jetzt die Chance, Erster in einer jungen Branche zu sein, die gerade erst im Entstehen ist und viele spannende Möglichkeiten bietet, die eigene Marktpositionierung auszubauen. ↙

Lito Michael Schulte ist ein auf Cannabis spezialisierter Rechtsanwalt. Schwerpunktmäßig berät und begleitet sein Team hinter der Lito Law Academy GmbH Anbauvereinigungen und deren Betreibergesellschafen. Auf Social Media tritt er unter dem Namen „LitoLaw“ auf.

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Bereit zur Expansion

Aktueller und prognostizierter Cannabishandel mit Südafrika

Medizinisches Cannabis steht an der Spitze des bestehenden Handels zwischen Deutschland und Südafrika mit einem geschätzten Transaktionsvolumen von 27 Millionen Euro im Jahr 2023. Die Welt ist flach, wenn es um die Bequemlichkeit des multinationalen Handels geht, und öffnet die Anbauflächen für Käufer aus allen Regionen, auch aus Südafrika. Ein Plädoyer für das „Afrikanische Gold“ von Josh Swart

Seit Oktober 2020 können die südafrikanischen Bürgerinnen und Bürger Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis und Industriehanf beantragen. Die South African Health Product Regulatory Authority (SAHPRA) regelt den medizinischen Cannabisanbau im Rahmen des Gesundheitsministeriums, während das Ministerium für Landwirtscha f, Landreform und ländliche Entwicklung für den industriellen Hanfanbau zuständig ist. Südafrika wartet mit angehaltenem Atem auf das Gesetz zu Cannabis für private Zwecke, das Anfang bis Mitte 2024 verabschiedet werden soll, wenn auch mit fünf Jahren Verspätung. Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird geringe bis gar keine Auswirkungen auf die Erteilung der oben genannten Lizenzen haben, so dass die rechtliche Kohärenz bei diesem Übergang zum Zugang zu Cannabis für den persönlichen Gebrauch gewährleistet ist.

Südafrika ist für seinen reichen Agrarsektor bekannt und ist nun bereit, eine bedeutende Rolle in diesem auflühenden Markt zu spielen. Von handwerklich hergestellten terpenreichen Blüten bis hin zu hunderten Tonnen Hanfgetreide – der Markt ist bereit dafür, dass Südafrika seine Stärken ausspielt.

Die Qualität der Blüten und damit auch der hochwertigen Extrakte ist das Ergebnis einer ganzen Reihe von Faktoren. Dazu gehören hochwertige (importierte) Genetik, viele Sonnenstun-

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den (weitaus mehr als in Europa), professionelle Anbauumgebungen, angemessene Vorschrifen und gut ausgestattete Verarbeiter/Extraktoren. Während die Welt bei der medizinischen Erforschung von Cannabis und seiner Wirkung auf den menschlichen Körper noch in den Kinderschuhen steckt, erweitert die internationale Vielfalt der Cannabisquellen die Möglichkeiten der deutschen medizinischen Forschung. Angesichts des Klimas der jüngsten Updates, die Cannabis als Nicht-Narkotikum einstufen, kann man erwarten, dass Forschungs- und Entwicklungsfnanzierung in diesem Bereich sowie Initiativen des privaten Sektors realisiert werden.

Expandierende Märkte brauchen Zustrom von Qualitätsprodukten

Die jüngsten Änderungen bei der Legalisierung von Cannabis in Deutschland haben nicht nur zu einem Anstieg der Cannabisaktien geführt, sondern auch zur Einleitung von Expansionsplänen innerhalb dieser börsennotierten Unternehmen. Diese erhöhte Marktaktivität ist die steigende Flut, die alle Boote bewegt. Allein MediPharm hat die Zahl der in Deutschland zugelassenen medizinischen Cannabisprodukte von 5 auf 14 eigene Produkte erhöht. Canopy Growth teilt die Stimmung der kommerziellen Expansion und IM Cannabis genoss ein Wachstum von 180 % im Jahr 2023 und erwartet stärkere Ergebnisse inmitten des neuen günstigen rechtlichen Klimas. In Südafrika gibt es über 100 medizinische Cannabisanbauanlagen und über 400 Hanfizenzinhaber. Das medizinische Cannabis wird von mehreren EU-GMP-zertifzierten Einrichtungen wie Green Engineering Solutions verarbeitet, einer lokalen, branchenführenden Extraktionseinrichtung, die hochwertigste Extrakte exportiert. Die Kosten für den Anbau von medizinischem Cannabis im Vergleich zu den hohen Kosten für das Endprodukt und dem hohen Marktwert für den Einzelhandel führen zu robusten Kapitalinvestitionen in Südafrika, die sich im Jahr 2021 auf 100 Millionen Euro beliefen.

In Anbetracht der

In Südafrika gibt es über 100 medizinische Cannabisanbauanlagen und über 400 Hanflizenzinhaber.

Der Branchendienstleister Only Farms hat einen Online-Marktplatz für rechtlich zulässige Transaktionen geschafen, auf dem die Beteiligten die gewünschten Anbauer oder Käufer in Südafrika für den weltweiten Markt fnden können. Für alle Lieferungen, die über diese Plattform abgewickelt werden, ist entweder eine SAHPRA-Lizenz für medizinisches Cannabis oder eine Genehmigung des Landwirtschafsministeriums für Hanf erforderlich. Weitere bestehende nicht-kommerzielle Verbindungen zwischen Südafrika und Deutschland fnden wir in der Erprobung eines privaten Cannabisclubs. Der südafrikanische Anbieter für private Cannabisclubs, Grow One Africa, hat mit der Erprobung seines Modells zur Unterstützung eines Clubs in Hannover im Jahr 2024 begonnen. Die Track-and-Trace-Technologie zeichnet die Anbauer auf, die Cannabis an private soziale Clubs liefern, die es mit überprüfen Mitgliedern teilen. Grow One Africa ist erst seit drei Jahren in Betrieb und konnte bereits technische Unterstützung (Track & Trace) für Clubs bereitstellen, die in den 20 Clubs mit bisher 8000 Mitgliedern einen Gesamtumsatz von 4,8 Millionen Euro erzielt haben. Obwohl die Anzahl der Mitglieder eines Anbauclubs in Deutschland auf 500 begrenzt ist, können wir den fnanziellen Wert dieses Vertriebskanals nicht übersehen. In Südafrika angebautes Cannabis kommt auf dem internationalen Markt unglaublich gut an, und die Nachfrage nach dem „African Gold“-Extrakt steigt ständig. Cannabisprodukte aus Afrika werden von den Verbrauchern bevorzugt, wie das Einzelhandelsverhalten in Hongkong und anderen asiatischen Ländern zeigt. Sowohl die Niederlande als auch Israel entwickeln medizinische Produkte aus afrikanischem Cannabis, die beeindruckende Ergebnisse in Bezug auf Stärke, Reinheit und Vielfalt der Cannabinoide liefern.

Produktionskapazitäten zur Deckung der wachsenden Nachfrage

Mit einer lokalen Produktionskapazität von über 300 kg Blüte pro Standort und Monat an einer Vielzahl von Anbaustandorten ist Südafrika in der Lage, die konstante Nachfrage der Lieferkette für medizinisches Cannabis zu decken. Während der gesamten Verarbeitung und Extraktion werden die EU-GMP-Standards eingehalten, so dass medizinisch angebautes Cannabis für den deutschen Medizinmarkt geeignet ist. Bislang wird ausschließlich Cannabis, das in Südafrika für medizinische Zwecke angebaut wird, in die internationale

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Geoarbitrage sind die Kosten für die Beschafung von Cannabis aus Südafrika vergleichsweise niedrig, während das Produkt von vergleichsweise hoher Qualität ist.

Only Farms, lizenzierter Anbauer in Südafrika, 2024.

Lieferkette aufgenommen. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Cannabisgesetzgebung den internationalen Handel mit nichtkommerziellem Cannabis für den verantwortungsvollen Gebrauch durch Erwachsene fördern wird. Scharfsinnige Juristen könnten den Clubs den Weg ebnen, Cannabis für den verantwortungsvollen Gebrauch durch Erwachsene (Freizeitkonsum) zu vermitteln, das aus der ganzen Welt bezogen wird, was eine unglaubliche Erfahrung für Cannabisliebhaber darstellen würde.

In Anbetracht der Geoarbitrage sind die Kosten für die Beschaffung von Cannabis aus Südafrika vergleichsweise niedrig, während das Produkt von vergleichsweise hoher Qualität ist. Investitionen können in Form des Erwerbs von Anteilen an bestehenden Privatunternehmen, des Abschlusses von Abnahmevereinbarungen aus rein kommerziellem Interesse, der Gründung einer multinationalen Tochtergesellscha f eines bestehenden Unternehmens und anderer Investitionen wie dem Verkauf von geistigem Eigentum oder von in der Industrie benötigten Maschinen und Betriebsverfahren erfolgen.

Letztendlich regen wir eine weitere Integration von in Südafrika angebautem medizinischem Cannabis in die deutsche Lieferkette für medizinisches Cannabis an. Während der Großteil des monetären Wertes in der Lieferkette für medizinisches Cannabis liegt, übersehen wir nicht den Wert der abgeleiteten Industrien, nämlich des industriellen Hanfanbaus und des Vertriebs durch private Cannabisclubs oder Anbauvereine. Die Entwicklung von Cannabis in Südafrika nimmt sprungha f zu, sowohl im privaten als auch im öfentlichen Sektor. Unternehmen, die mit südafrikanischen Interessengruppen in Kontakt treten wollen, werden ermutigt, dies zu tun. ↙

Mit einer lokalen Produktionskapazität von über 300 kg Blüte pro Standort und Monat an einer Vielzahl von Anbaustandorten ist
Südafrika in der Lage, die konstante Nachfrage der Lieferkette für medizinisches Cannabis zu decken.

Josh Swart gründete sein privates Unternehmen OGCT (Pty) Ltd im Juli 2017. OGCT hat herausgefunden, wie man durch genossenschaflichen Hanfanbau ein höheres Maß an Efzienz und sozioökonomischer Emanzipation erreichen kann. Joshs Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Landwirten bei der Beantragung von Lizenzen, der Lieferung von zertifziertem Saatgut (auf Bestellung aus Europa und den USA), der Entwicklung von Dekortikatoren und dem Aufau eines Netzwerks von lokalen und internationalen Abnahmevereinbarungen. Josh ist ein südafrikanischer Cannabisagent und Ansprechpartner für zertifzierten Cannabis vor Ort. E-Mail: josh@ogct.co.za.

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Bild: Only Farms

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Wenn Sie eine Sache auf der Welt ändern könnten, was wäre das?

Ich würde Geld abscha fen.

Welches Buch sollte Ihrer Meinung nach jeder gelesen haben?

Die Wiederentdeckung der Nutzpfanze Hanf von Jack Herer.

Welchen Prominenten – früher oder heute – würden Sie am liebsten persönlich trefen und warum?

William Shakespeare, mit ihm konnte man sicher auf hohem Niveau Spaß haben.

Wenn Ihr Leben ver flmt werden würde, welcher Schauspieler sollte Ihre Rolle spielen?

Kad Merad

Wenn Sie Superheldenkräfe hätten, welche wären das und warum?

Am coolsten fände ich f iegen zu können, ohne weitere Hilfsmittel wäre das sehr reizvoll.

Welches ist Ihr Lieblingsort auf der Welt?

Mein Zuhause.

Henry Wieker

Ingenieur im Dienste der Cannabispflanze

Henry Wieker ist Gründer und Geschäftsführer von H8-Automation und HHH Hemp Harvesting Technology. Der Automatisierungsingenieur setzt sich für die Cannabispflanze ein, sei es mit der Entwicklung von spezialisierter Erntetechnik oder in Funktionärspositionen, z. B. als Vorsitzender von Anbaugemeinschaften, Vorsitzender des NICA, Landesverband der niedersächsischen Cannabisanbaugemeinschaften und designierter Koordinator der BCAV, Bundesarbeitsgemeinschaft Anbauvereinigungen. In seiner freien Zeit zieht es Wieker auf Reisen oder zum Wandern – mit seinem Hund Freddy.

Was darf im Reisegepäck nicht fehlen?

Angemessene Kopfedeckungen.

Welchen Beruf hatten Ihre Eltern für Sie im Sinn?

Meine Eltern standen hinter allem, was ich gemacht habe, die waren ganz okay mit der Elektrotechnik.

Wenn Sie Ihren jetzigen Beruf nicht ausüben würden, was würden Sie sonst tun? Mehr Sachen erfnden und Prototypen bauen.

Was ist das Beste an Ihrem Beruf? Meine Unabhängigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten.

Was ist das Beste an ihrer Branche? Wir haben das beste Produkt!

Wann waren Sie das letzte Mal von Ihrem Job genervt? Das vergesse ich immer gleich wieder.

Was bedeutet ein neuer Kunde für Sie? Verantwortung und Respekt vor der Aufgabe, die er hat und die bestmögliche Unterstützung, die ich ihm geben kann.

Was hat Sie heute geärgert?

Nichts, heute ist ein wunderbarer Tag, ansonsten s.o.

Welche Sache wird Ihrer Meinung nach völlig überbewertet?

Geld

Wie sieht für Sie ein perfekter Tag aus? Ein paar schöne Erlebnisse und die Abwesenheit von großen Sorgen.

Was war die bedeutendste Innovation der letzten fünfzig Jahre?

Computer und KI.

Was war das letzte Ereignis, das Sie tief bewegt hat?

Die Flut von Dubai, die Kriege in der Ukraine und Gaza und die anderen humanitären Katastrophen.

Was würden Sie in Ihrem nächsten Leben anders machen?

Ich würde früher mit dem anfangen, was ich jetzt tue.

Welche Bedeutung hat Cannabis ist für Sie? Sie ist beste Pfanze der Welt und ich habe die Chance, für sie zu arbeiten.

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