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DIE VOILÀP-GRUPPE
VOILÀP IST EIN MULTINATIONALES UNTERNEHMEN DAS INTELLIGENTE SYSTEME FÜR DIE INDUSTRIE UND STÄDTE ENTWICKELT UND HERSTELLT, BASIEREND AUF VERNETZTEN HARDWARE- UND SOFTWAREELEMENTEN ZUR DATENERFASSUNG UND -VERWALTUNG.
Im Laufe der Zeit hat sich unsere Gruppe zunehmend als führendes Unternehmen in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von Maschinen und Systemen für die Verarbeitung von Aluminium-, PVC-, Stahl- und Glasprofilen etabliert und gewinnt international immer mehr an Bedeutung. Dank der gebündelten Kompetenzen in unserer Gruppe können wir auf über 300 Jahre Erfahrung in der Baubranche (Smart Buildings) und in den wichtigsten Industriesektoren (Luftfahrt, Eisenbahn, Automotive, Beleuchtungstechnik, erneuerbare Energiequellen, Einrichtung usw.) zurückblicken. Jedes einzelne Unternehmen in der Voilàp-Gruppe hat entscheidende Beiträge zu diesem enormen Wachstumskurs geleistet. Jederzeit auf die digitale Welt ausgerichtet, haben wir im Einklang mit den Konzepten von SMART INDUSTRY einen konstanten Weg zum Endverbraucher entwickelt und verfolgt. Dies hat es uns ermöglichtdank der Gründung von Voilàp Digital im Jahr 2014 - digitale Lösungen anzubieten, die innovative, einzigartige, einfache und zugängliche Einkaufsoder Wissenserfahrungen in einer B2B2C-Lieferkette garantieren, die immer mehr integriert.

In den letzten Jahren hat die Voilàp-Gruppe einen sehr dynamischen Wachstumskurs eingeschlagen, sowohl durch externe Akquisitionen als auch durch organisches Wachstum – das hat unseren eigenen Horizont erweitert und uns viele neue Möglichkeiten eröffnet. Heute sind wir in mehr als 60 Märkten vertreten, verfügen über 11 Produktionsstätten (Italien, Deutschland, Bosnien-Herzegowina und China), beschäftigen weltweit mehr als 1.600 Mitarbeiter und können mit Stolz behaupten, dass 7 von 10 Wolkenkratzern auf der Welt von Unternehmen gebaut werden, die unsere Technologien nutzen
Unsere anerkannte Führungsrolle im Markt hat es ermöglicht, schnell zu wachsen. Gleichzeitig mussten wir unsere Führungsstrukturerneuern, damit sie der neuen Unternehmensgröße, den Markterfordernissen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gerecht wird. Diese Expansion ging mit einer Zunahme der organisatorischen und verwalterischen Komplexität einher. Diese macht es erforderlich, dass wir eine umfassende Vision davon und ein volles Bewusstsein dafür haben, wer wir sind und welche Rolle wir in der Welt spielen. Das ist die Herausforderung, der wir uns jeden Tag stellen, um weiterhin auf dem Weltmarkt führend zu sein und die ständig steigenden Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen.
Auch wenn die Grenzen sehr weit gesteckt sind, beruht unser Erfolg auf der Qualität, der Innovation und der Zuverlässigkeit unserer Produkte sowie auf den Werten, die seit jeher unser Handeln leiten: Integrität, Loyalität, Ehrlichkeit, Fairness, Transparenz, Sorgfalt, Verantwortung und Streben nach Exzellenz.
In einem solchen Szenario des kontinuierlichen Wachstums und der Entwicklung ist es uns ein Bedürfnis, diese Grundsätze durch die Aktualisierung unseres Ethikkodexes nachdrücklich zu bekräftigen Dieses Dokument, das nicht nur unsere Absichten erklärt, sondern auch als konkreter Leitfaden dient, um sicherzustellen, dass jedes Unternehmen der Gruppe unsere Werte auf einheitliche Weise übernimmt, steht in perfekter Übereinstimmung mit dem von uns eingeschlagenen Weg der ‘One Company’-Integration und trägt der zunehmenden Bedeutung von ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) in unserer Strategie und unseren Aktivitäten Rechnung. Der Ethikkodex zielt darauf ab, das Vertrauen, das unsere Stakeholder in uns setzen, weiter zu stärken: Einerseits definiert er die Prinzipien, die das tägliche Handeln aller, die mit Voilàp weltweit zusammenarbeiten, leiten; Unsicherheiten werden dadurch reduziert und willkürliches Verhalten eingedämmt. Andererseits stellt der Ethikkodex einen Bezugspunkt für diejenigen dar, die mit der Gruppe in Kontakt kommen – und veranschaulicht auf transparente Weise die Werte, die Voilàp anerkennt und fördert.
Ich lade Sie daher alle ein, diesen Weg weiterzugehen, unsere hohen Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten und die Führungsposition von Voilàp weiter zu stärken. Wir stehen mit unserer hervorragenden Kompetenz und Erfahrung im Dienste derjenigen, die nach innovativen Lösungen suchen Wir werden diese Einzigartigkeit weiterhin pflegen und verteidigen und gemeinsam an der Verbreitung der Unternehmenskultur arbeiten, die uns auszeichnet. Nur so können wir unseren Wettbewerbsvorteil wahren und unseren Kunden einen außergewöhnlichen Wert bieten, der die Seriosität, Integrität und Leidenschaft unserer Arbeitsweise unter Beweis stellt.
(MO), Maggio 2025
Valter Caiumi Chairman & CEO Voilàp Group
Gender Hinweis: aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Inhaltsverzeichnis
2.1. Rechtmäßigkeit, Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensregeln
2.2. Integrität, Loyalität, Ehrlichkeit, Fairness, Transparenz, Sorgfalt
2.3. Vertraulichkeit
2.4.
3.1.
3.2.
3.4. Nutzung von Ausrüstungen, Geräten und Einrichtungen des Unternehmens 16
3.5. Schutz des gewerblichen, geistigen und urheberrechtlichen Eigentums 18
3.6. Verbotenes Verhalten am Arbeitsplatz 18
3.7. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 19
3.8. Internes Kontrollsystem 19
4. BEZIEHUNGEN ZU DRITTEN
4.1. Beziehungen zu den Kunden 21
4.2. Beziehungen zu den Lieferanten 21
4.3. Beziehungen zu öffentlichen Institutionen 21
4.4. Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung 22
4.5. Beziehungen zu Dritten 22
5. VERBREITUNG DES ETHIKKODEXES, MELDUNGEN UND SANKTIONEN
5.1. Mitteilung
5.2. Verstöße und Sanktionskonsequenzen
6.1. Genehmigung des Ethikkodexes und seiner Änderungen
ANWENDUNGSBEREICH UND
ADRESSATEN
In diesem Ethikkodex werden die Grundsätze, Modelle und Verhaltensregeln dargelegt, die die Voilàp-Gruppe bei all ihren Aktivitäten, in ihren internen Beziehungen, gegenüber der Umwelt und in ihren Beziehungen zu den Stakeholdern anerkennt, akzeptiert, teilt und einhält. Dabei werden die Arten von Rechtsbeziehungen und die spezifischen rechtlichen, regulatorischen, gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen berücksichtigt.
Der Kodex stellt auch das interne Regelwerk der Gruppe dar und ist somit ein Governance-Instrument.
Alle Unternehmen der Gruppe halten sich an die internen Regeln und Verfahren, die geltenden externen Vorschriften, die vertraglichen Bestimmungen und die geltenden nationalen und internationalen Vorschriften, die derzeit in Kraft sind.
Alle Aktivitäten der Voilàp-Gruppe sind von der strikten Einhaltung der gemeinsamen Werte und der Grundsätze der Integrität, Loyalität, Ehrlichkeit, Fairness, Transparenz, Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften geprägt. Folglich sind alle Personen, die eine Verwaltungs-, Vertretungs- und/oder Führungsposition innehaben, Partner, Aktionäre, Angestellte, Mitarbeiter und ganz allgemein alle Personen, die - in welcher Eigenschaft auch immer - für das Unternehmen im Rahmen ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten tätig sind (im Folgenden auch “Adressaten” genannt), verpflichtet diesen Ethikkodex einzuhalten.
Alle Adressaten dieses Kodexes sind sich der in diesem Dokument enthaltenen ethischen Standards bewusst und sind verpflichtet, diese in ihren Beziehungen zu den Unternehmen der Voilàp-Gruppe einzuhalten. Die Orientierung an ethischen Grundsätzen und die Annahme von Prinzipien bilden die Grundlage für das Verhalten der Voilàp-Gruppe gegenüber ihren Stakeholdern und allgemeiner gegenüber dem gesamten zivilen und wirtschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, was auch die Verhütung von Straftaten betrifft.
Voilàp setzt sich dafür ein, den Ethikkodex an alle Adressaten weiterzugeben, damit diese bei der Ausübung ihrer jeweiligen Arbeitstätigkeiten ihr Verhalten danach ausrichten können.
Voilàp empfiehlt den Adressaten in ihren Beziehungen zu Dritten, diese gegebenenfalls über die Grundsätze dieses Ethikkodexes zu informieren.
Zu diesem Zweck gewährleistet das Unternehmen die größtmögliche Verbreitung und Kenntnis des Ethikkodexes, auch bei Dritten, die geschäftliche oder sonstige Beziehungen unterhalten.

WERTE UND ALLGEMEINE VERHALTENSGRUNDSÄTZE
Die Werte, auf die sich die Gruppe gründet, die sie garantiert, fördert und respektiert, sind:
2.1.
Rechtmäßigkeit, Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensregeln
Für das Unternehmen ist die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften in allen Ländern, in denen es tätig ist, ein unverzichtbarer Grundsatz. Jeder Angestellte, Mitarbeiter und jeder, der mit dem Unternehmen in Beziehung steht, muss sich verpflichten, die in jedem Land, in dem das Unternehmen tätig ist, geltenden Gesetze sowie die in diesem Dokument und in den Richtlinien des Unternehmens enthaltenen Vorschriften zu respektieren.
Diese Verpflichtung gilt auch für Berater, Lieferanten, Kunden und alle, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen. Das Unternehmen wird keine Beziehung zu jemandem aufnehmen oder fortsetzen, der nicht die Absicht hat, diesen Grundsatz zu befolgen. Mangelnde Kenntnis der Gesetze entbindet nicht von der Haftung.
Jede Verhaltensweise, die eine Straftat darstellt oder darstellen könnte, ist verboten.
Jeder Adressat ist verpflichtet, sich der Auswirkungen der Gesetze und/ oder Vorschriften in Bezug auf seine Rolle bewusst zu sein und seine Tätigkeiten unter Einhaltung der oben genannten Richtlinien und geltenden Verfahren mit Professionalität, Sorgfalt, Effizienz, Kooperationsbereitschaft und Fairness auszuführen, wobei er die ihm zur Verfügung stehenden Unternehmensinstrumente und Zeit angemessen nutzt und die mit den eingegangenen Verpflichtungen verbundene Verantwortung übernimmt.
Die Überzeugung, in irgendeiner Weise zum Vorteil des Unternehmens gehandelt zu haben, rechtfertigt nicht die Annahme eines Verhaltens, das im Widerspruch zu den in diesem Dokument dargelegten Regeln steht, so dass der damit verbundene Verstoß gegen den Kodex die Verhängung entsprechender Sanktionen zur Folge hat.
Voilàp duldet in keiner Weise Korruption oder Transaktionen, die den Tatbestand der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung erfüllen könnten, auch nicht über Mittelsmänner.
Die Adressaten verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die geschäftlichen Aktivitäten so durchgeführt werden, dass sie unter keinen Umständen gegen geltende nationale und internationale Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Anwendung von “Internationalen Wirtschaftssanktionen” (zu verstehen als jeweils geltende Gesetze, Verordnungen oder restriktive Maßnahmen in Bezug auf Wirtschaftssanktionen, einschließlich beispielsweise Embargos) verstoßen, die von den zuständigen nationalen oder internationalen Behörden verhängt wurden.
Die Adressaten sind außerdem verpflichtet, vor der Aufnahme von Beziehungen oder dem Abschluss von Verträgen jeglicher Art angemessene Überprüfungen vorzunehmen, um sich so weit wie möglich von der Ehrenhaftigkeit und dem Ruf der Gegenpartei zu überzeugen.
2.2.
Integrität, Loyalität, Ehrlichkeit, Fairness, Transparenz, Sorgfalt
Integrität, Loyalität, Ehrlichkeit, Fairness, Transparenz und Sorgfalt sind die wesentlichen Elemente bei der Durchführung aller Aktivitäten der Gruppe und stellen die unverzichtbaren Elemente des Managements der Unternehmen selbst dar.
Alle durchgeführten Handlungen und Vorgänge sowie das Verhalten der einzelnen Adressaten bei der Ausübung ihrer Pflichten müssen sich von den Grundsätzen der Integrität, Loyalität, Ehrlichkeit, Fairness, Transparenz,
Sorgfalt, Nachvollziehbarkeit, Dokumentierbarkeit und Aufgabentrennung leiten lassen, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und internen Richtlinien und Verfahren, um nicht zuletzt die Vermögenswerte und das Image des Unternehmens zu schützen.
Die Adressaten sind daher verpflichtet, sich bei jeder Gelegenheit korrekt, angemessen und professionell zu verhalten und in jedem Fall so, dass das Ansehen des Unternehmens in keiner Weise geschädigt wird.
2.3.
Vertraulichkeit
Die Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs vertraulicher Informationen müssen von allen Adressaten strikt eingehalten werden. Generell müssen die von der Gruppe verarbeiteten Daten und Informationen von den Adressaten stets vertraulich behandelt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass eine unbefugte Weitergabe einen enormen Geld- und Imageschaden für die Gruppe verursachen könnte, dürfen die Adressaten ohne ausdrückliche Genehmigung keine Informationen und Kenntnisse über technische Daten, neue Technologien, sonstige unternehmens-, finanz- und geschäftsbezogene Situationen an Dritte weitergeben.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen müssen von Führungskräften, Angestellten und Mitarbeitern auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der Gruppe eingehalten werden.
2.4.
Einhaltung des freien Wettbewerbs
Voilàp betrachtet den freien Wettbewerb als ein zu schützendes Gut und erkennt an, dass ein fairer Wettbewerb das Ansehen in Bezug auf Qualität, Service und Integrität beeinflusst und für eine nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist.
In Anbetracht dessen sind die Adressaten aufgefordert, sich jeglichen Verhaltens zu enthalten, das darauf abzielt, den Abschluss von Geschäften zum Vorteil des Unternehmens auf unfaire, wettbewerbswidrige Weise oder unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu begünstigen, und jede Handlung zu verurteilen, die gegen die Regeln zum Schutz des Wettbewerbs und des Marktes verstößt, insbesondere durch den Einsatz von Drohungen und/oder Gewalt.
2.5.
Achtung der Person, Inklusion und Arbeitsumfeld
Voilàp gewährleistet die Achtung vor der körperlichen und kulturellen Integrität der Person und die Achtung der Dimension der Beziehungen zu anderen.
Insbesondere schützt und fördert sie den Wert der Humanressourcen mit dem Ziel, das Vermögen und die Komplementarität der Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter zu verbessern und zu steigern.
Voilàp gewährleistet Chancengleichheit im Berufsleben auf allen Ebenen auf der Grundlage eines leistungsorientierten Auswahlverfahrens und setzt sich für die Förderung einer Kultur der Integration und der Wertschätzung von Vielfalt ein und vermeidet jede diskriminierende Haltung, die das Erreichen dieses Ziels untergraben könnte.
Voilàp verpflichtet sich, bei Entscheidungen, die die Beziehungen zu seinen Stakeholdern betreffen, jegliche Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Rasse, Geschlecht, Alter, Geschlechtsidentität und -ausdruck, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Behinderung, körperlicher und/oder sozialer Verfassung, Nationalität, religiöser Überzeugung, Meinung, politischer und/oder gewerkschaftlicher Zugehörigkeit zu vermeiden.
Die Gruppe unterstützt alle Initiativen, die darauf abzielen, ein freies, menschenwürdiges und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder Mensch sein Potenzial ohne jegliche Diskriminierung entfalten kann und ermutigt wird, sich an den Aktivitäten des Unternehmens zu beteiligen, indem er stets seinen Beitrag leistet, um sich respektiert, angehört und als aktiver Teil der Organisation geschätzt zu fühlen.
In den Unternehmen der Voilàp-Gruppe ist Inklusion ein Schlüsselfaktor

der Unternehmenskultur. Aus diesem Grund wird jegliches Verhalten, das physische oder psychische Gewalt, Nötigung, Schikane oder eine Haltung, die in irgendeiner Weise auf Mobbing- und Belästigungspraktiken verweist, abgelehnt. Die Voilàp-Gruppe betrachtet jede Handlung oder schädliche Äußerung, die auf Merkmale wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Glauben, politische und sexuelle Orientierung, Gesundheit, körperliche oder geistige Verfassung, Alter oder andere persönliche Merkmale abzielt, als Belästigung.
Die Gruppe unterstützt ein Arbeitsumfeld, in dem die Unantastbarkeit der Person respektiert wird. Jeder muss seinen Beitrag leisten, um ein Klima der gegenseitigen Achtung der Würde, der Ehre und des Ansehens eines jeden Menschen aufrechtzuerhalten.
Die Gruppe respektiert die Würde und die Privatsphäre der Adressaten dieses Ethikkodexes.
Die Gruppe handelt mit Respekt für andere und toleriert keine Handlungen, die die Würde anderer verletzen oder die Anwendung von psychischem oder physischem Zwang beinhalten.
Die Gruppe stellt sicher, dass die Ausübung von Befugnissen bei der Übertragung und Beaufsichtigung von Aufgaben und Rollen, die jeder Unternehmensfunktion eigen sind, unter voller Achtung der Werte von Fairness und Korrektheit erfolgt und verbietet jedes Verhalten, das in irgendeiner Weise die persönliche und berufliche Würde von Personen verletzen könnte.
Die Mitarbeitenden als Aktivposten des Unternehmens werden durch berufliche Weiterbildungskurse aufgewertet, die eine ständige Aktualisierung der technischen und verwaltungsbezogenen Kenntnisse gewährleisten, sowie durch berufliche Entwicklungspläne, die in der Lage sind, die Ambitionen des Angestellten/Mitarbeiters und die Bedürfnisse Unternehmens gleichermaßen zu erfüllen.
Die Gleichbehandlung und die Förderung der individuellen Professionalität werden garantiert, wobei jegliche Diskriminierung ausgeschlossen ist.
Gleichzeitig werden die Mitarbeitenden aufgefordert ordnungsgemäße Leistungen, die Einhaltung der gegenüber der Gruppe eingegangenen Verpflichtungen und die Beachtung der diesem Kodex enthaltenen Grundsätze und Werte zu gewährleisten.
Jeder Mitarbeitende ist dann gegenüber seinen Kollegen und der Gruppe direkt für die Aufrechterhaltung der Qualität des Arbeitsumfelds verantwortlich. Die Mitarbeitenden sind dafür verantwortlich, Situationen zu vermeiden und zu begrenzen, die diese Qualität negativ beeinflussen könnten.
Die Voilàp-Gruppe bietet ihren Mitarbeitenden eine faire Vergütung und Arbeitsbedingungen, die allen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sie duldet keine Form von Kinder- oder Zwangsarbeit in ihren Organisationen und in der Lieferkette. In voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften beschäftigt die Gruppe in keiner Weise und aus keinem Grund Personen, die jünger sind als das in den Gesetzen der einzelnen Staaten festgelegte Mindestalter. Um dieses Verhalten auch auf Dritte auszudehnen und durchzusetzen, beendet die Gruppe systematisch Lieferbeziehungen mit Parteien, die diese Grundsätze nicht respektieren.
Das Recht der Arbeitnehmenden, sich zusammenzuschließen, zu organisieren und auf andere Weise sicherzustellen, dass ihre Interessen im gesetzlich zulässigen Rahmen vertreten werden, ist gewährleistet.
2.6.
Verantwortung für die Umwelt
Die Gruppe ist bestrebt und handelt unter der Maßgabe, alle Stakeholder für eine verantwortungsvolle Haltung zu sensibilisieren, indem sie den Umweltschutz fördert, ihr Verhalten auf eine rationelle Nutzung der Ressourcen ausrichtet, nach innovativen Lösungen sucht, um stets eine höhere Energieeffizienz zu gewährleisten, und die Umweltrisiken und -chancen bewertet, die sich aus Auswirkungen ihrer Aktivitäten ergeben.
Bei der Verwirklichung eines wirklich nachhaltigen Entwicklungsmodells richtet die Gruppe ihren strategischen und operativen Horizont auf die ESG-
Prinzipien als Haupttreiber eines reifen Marktes aus, um zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung beizutragen und Entscheidungen zu treffen, die zunehmend auf die Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Investitionen abzielen.
Die Voilàp-Gruppe trägt den Auswirkungen des Klimawandels auf unseren Planeten Rechnung. Die Sorge um die Umwelt spielt eine zentrale Rolle in der täglichen Arbeit der Gruppe und wird in dem Bewusstsein geschützt, dass die getroffenen Maßnahmen die Zukunft der nächsten Generationen beeinflussen werden.
Die Gruppe garantiert die größtmögliche Aufmerksamkeit und Priorität für die Wahrung der Interessen der Gemeinschaft und betrachtet die Umwelt und die Natur als grundlegende Werte und Erbe aller, die es zu schützen und zu verteidigen gilt, indem sie ihre Geschäfte unter Berücksichtigung dieser Interessen und Werte ausrichtet und führt.
Bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung berücksichtigt die VoilàpGruppe die Auswirkungen auf die Umwelt und die Landschaft, verurteilt jede Form der Schädigung und Verschlechterung der Umwelt und achtet besonders auf die Bestimmungen der geltenden Umweltgesetze.
Das Engagement der Gruppe zeigt sich in der Einschätzung der Notwendigkeit, einen Weg einzuschlagen, bei dem die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit dem Umweltschutz und den definierten Zielen kollidiert und sich harmonisch in den ökologischen und sozialen Kontext einfügt. Darüber hinaus spiegelt sich die Verantwortung der Gruppe auch intern in Initiativen an allen Betriebsstandorten wider, die darauf abzielen die Effizienz des Energie- und Wasserverbrauchs sowie die ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu verbessern, um eine Kultur der Nachhaltigkeit zu festigen und Schlüsselbotschaften zur Verringerung der Luftemissionen durch positive Umweltauswirkungen zu verbreiten.

REGELN UND GRUNDSÄTZE FÜR
DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
3.1.
Vorbeugung gegen Korruptionspraktiken
Die Voilàp-Gruppe verbietet jede Form von Korruption und verlangt von allen Adressaten, dass sie sicherstellen, dass alle Handlungen und Operationen (einschließlich kommerzieller Handlungen) mit Dritten, ob öffentlich oder privat, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Integrität und Transparenz und in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften durchgeführt werden.
Insbesondere verbietet die Voilàp-Gruppe den Adressaten, Dritten direkt oder indirekt Vorteile in Form von Geld oder in anderer Form zu versprechen oder anzubieten, um sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, und sie verbietet auch, von Dritten Geld oder andere Vorteile zu fordern oder anzunehmen, die nicht der Geschäftspraxis entsprechen.
Rein beispielhaft und nicht voll umfänglich ist daher Folgendes untersagt:
- Dritten Geschenke, sonstige Vorteile, d. h. in Form von Gastfreundschaft, zu korrupten Zwecken anzubieten oder von diesen zum Zwecke der Erlangung eines unzulässigen persönlichen Vorteils anzunehmen.
- Die direkte oder über Dritte erfolgende Gewährung von Geldzuwendungen oder von Zuwendungen anderer Art an Vertreter der öffentlichen Verwaltung, um Entscheidungsprozesse, die die Voilàp-Gruppe betreffen, zu fördern oder um unzulässige Vorteile zu erlangen.
- Das direkte oder indirekte Versprechen oder Anbieten von Zuwendungen an politische Parteien oder Organisationen oder an politisch engagierte Personen als Mittel zur Erlangung eines unzulässigen Vorteils.
- Das Versprechen oder Anbieten von direkten oder indirekten Zuwendungen oder die Förderung und Unterstützung von Sponsoring-Initiativen zu korrupten Zwecken.
3.2.
Korrektheit und Transparenz der Unternehmensinformationen
Jede Handlung, jeder Vorgang oder jede Transaktion muss in der Buchführung des Unternehmens ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien und den geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgezeichnet werden und muss außerdem ordnungsgemäß genehmigt, überprüfbar, rechtmäßig, kohärent und kongruent sein.
Damit die Buchführung den Anforderungen an Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit und Transparenz der aufgezeichneten Daten entspricht, muss in den Aufzeichnungen des Unternehmens eine angemessene und vollständige Belegdokumentation der durchgeführten Tätigkeiten gewährleistet werden, damit Folgendes möglich ist:
- der genaue Buchungseintrag,
- die unmittelbare Identifizierung der der Transaktion zugrunde liegenden Merkmale und Motive,die einfache formale und chronologische Rekonstruktion des Vorgangs,
- die Überprüfung des Entscheidungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozesses und Identifizierung der verschiedenen Verantwortungsebenen.
Jeder Adressat stellt im Rahmen seiner Zuständigkeit sicher, dass alle Tatsachen, die sich auf die Unternehmensführung beziehen, korrekt und unverzüglich in den Büchern des Unternehmens erfasst werden.
Jeder Buchungssatz muss die Ergebnisse der Belegdokumentation genau wiedergeben. Daher ist es die Pflicht jedes Angestellten und Mitarbeiters, der mit dieser Aufgabe betraut ist, sicherzustellen, dass die Belege leicht auffindbar und nach logischen Kriterien geordnet sind.
Die Adressaten sind verpflichtet, jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit:
- An der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Kontrollsysteme mitzuwirken.
- Die Vermögenswerte des Unternehmens, ob materiell oder immateriell, die für ausgeübte Tätigkeit von Bedeutung sind, verantwortungsvoll zu schützen und nicht zu missbrauchen.
3.3.
Anti-Geldwäsche
Die Adressaten dürfen im Rahmen der verschiedenen Beziehungen, die sie mit dem Unternehmen und seinen Kunden unterhalten, in keiner Weise und unter keinen Umständen in Vorgänge verwickelt sein, die mit der Wäsche von Geldern aus rechtswidrigen oder kriminellen Aktivitäten oder mit Verwendung von Geldern, Waren oder Vorteilen rechtswidrigen Ursprungs zusammenhängen.
Vor der Aufnahme von Beziehungen oder dem Abschluss von Verträgen mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern vergewissern sich die Adressaten über die moralische Integrität, den Ruf und den guten Namen der Gegenpartei.
3.4.
Nutzung von Ausrüstungen, Geräten und Einrichtungen des Unternehmens
Jeder Adressat ist verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens durch verantwortungsbewusstes Verhalten und im Einklang mit Betriebsabläufen, die zur Regelung ihrer Verwendung festgelegt wurden, mit Sorgfalt zu schützen.
Zu diesem Zweck ist jeder Adressat dafür verantwortlich, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertrauten Vermögenswerte und Ressourcen des Unternehmens zu schützen, zu bewahren und zu sichern, und er ist verpflichtet, sie in einer Weise zu nutzen, die mit den Interessen des Unternehmens sowie mit den Gesetzten vereinbar ist, ihre Nutzung durch unbefugte Dritte sowie ihre Nutzung für unzulässige Zwecke zu verhindern und zu vermeiden und Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz und zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens und ihrer Integrität zu beachten. Es ist ausdrücklich verboten, Firmeneigentum für persönliche oder nicht arbeitsbezogene Bedürfnisse, für Zwecke, die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, zu verwenden.
Darüber hinaus ist es den Adressaten ausdrücklich untersagt, Straftaten gegen den Mensch als Individuum oder unter Verletzung der Menschenrechte zu begehen oder Dritte dazu zu verleiten, einschließlich des Ansehens, der Nutzung, des Herunterladens, der Speicherung und der Vervielfältigung von pornografischem und kinderpornografischem Material oder virtuellen Bildern, und zwar mit allen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten elektronischen Mitteln.
Insbesondere in Bezug auf die den Adressaten zur Verfügung gestellten IT-Tools ist es verboten, Handlungen vorzunehmen, die die IT- oder Telekommunikationssysteme, Programme und Daten der Gruppe oder Dritter beschädigen, verändern, verschlechtern oder zerstören können, sowie die IToder Telekommunikation, auch zwischen Dritten, unrechtmäßig abzufangen oder zu unterbrechen.
Esistauchausdrücklichverboten,widerrechtlichindurchSicherheitsmaßnahmen geschützte Computer- oder Telekommunikationssysteme einzudringen oder sich dort gegen den ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen derjenigen aufzuhalten, die das Recht haben, dies auszuschließen, sowie Codes, Passwörter oder andere Mittel für den Zugang zu durch Sicherheitsmaßnahmen geschützten Computer- oder Telekommunikationssystemen zu beschaffen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, mitzuteilen und/oder weiterzugeben, oder in jedem Fall Hinweise oder Anweisungen zu geben, die für den vorgenannten Zweck geeignet sind.
Es ist auch verboten, Informationen, Daten oder Computerprogramme anderer zu zerstören, zu verschlechtern, zu löschen, zu verändern oder zu unterdrücken, sowie Daten, Informationen oder Programme einzuführen oder zu übermitteln, die geeignet sind, Computer- oder Telekommunikationssystemesysteme anderer oder öffentlicher Einrichtungen zu zerstören, zu beschädigen, ganz oder teilweise unbrauchbar zu machen oder deren Betrieb ernsthaft zu behindern.

In diesem Zusammenhang haben die Adressaten das Recht, nur auf die ITRessourcen zuzugreifen, zu denen sie befugt sind, und sind verpflichtet, die Anmeldedaten und Passwörter für den Zugang zum Netzwerk und zu den verschiedenen Anwendungen und persönlichen Schlüsseln nach Kriterien zu schützen, die geeignet sind, ihre leichte Identifizierung und missbräuchliche Verwendung zu verhindern, sowie die von dem Unternehmen festgelegten Verfahren im Zusammenhang mit Geräten zur Eindringlingsbekämpfung und zum Virenschutz einzuhalten.
Schließlich ist die Fälschung jeglicher Dokumente, einschließlich elektronischer Dokumente, verboten.
3.5.
Schutz des gewerblichen, geistigen und urheberrechtlichen Eigentums
Voilàp stützt sein Verhalten auf Rechtmäßigkeit und Transparenz in jedem Bereich seiner Tätigkeit und verurteilt jede Form der Störung der Industrieund Handelsfreiheit sowie jede mögliche Form von Betrug, missbräuchlicher Vervielfältigung oder Reproduktion, Fälschung, Aneignung oder Veränderung von Schutzrecht unterliegenden Gütern, die sich aus einem gewerblichen oder geistigen Eigentumsrecht ableiten, sowie von urheberrechtlich geschützten Gütern und fordert alle, die für das Unternehmen tätig sind, auf, die einschlägigen Vorschriften einzuhalten.
Die gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechte an schutzfähigen materiellen und immateriellen Gütern, die ggf. Im Rahmen der Arbeitstätigkeit geschaffen, entwickelt oder realisiert werden (wie rein beispielhaft und nicht voll umfänglich Marken, Patente, Logos, Erkennungszeichen, Know-how, Betriebsgeheimnisse, Methoden, Softwares, Studien und Veröffentlichungen usw.), einschließlich derjenigen, die Änderungen, Verbesserungen, Weiterentwicklungen und/oder Aktualisierungen im Zusammenhang mit den oben genannten Gütern betreffen, gehören der Voilàp-Gruppe, die sich das Recht vorbehält, sie auf die Art und Weise und in der Form zu nutzen, die sie für am geeignetsten hält, unbeschadet des moralischen Rechts des Urhebers, als solcher anerkannt zu werden.
In diesem Zusammenhang sind die Adressaten unter anderem verpflichtet, nur Software zu verwenden, für die sie eine reguläre Nutzungslizenz besitzen, und es ist ihnen absolut untersagt, Software und/oder andere Werke oder Vermögenswerte, einschließlich digitaler Werke, die unter das Urheberrecht fallen, unter Verletzung der spezifischen Gesetzgebung zum Schutz des Urheberrechts illegal zu vervielfältigen.
In diesem Zusammenhang darf unter anderem keine missbräuchliche Aufzeichnung auf einem digitalen, Audio-, Video- oder audiovisuellen Datenträger von Film-, audiovisuellen oder redaktionellen Werken, im Ganzen oder in Teilen, vorgenommen werden noch darf die Vervielfältigung, Aufführung oder öffentliche Wiedergabe der missbräuchlich vorgenommenen Aufzeichnung vorgenommen werden.
Jeder Adressat verpflichtet sich außerdem, die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte, die Voilàp gehören oder von Voilàp genutzt werden, zu schützen und die durch gewerbliche und/oder geistige und Urheberrechte geschützten Werke und Waren nicht missbräuchlich zu nutzen.
Die Mitarbeitenden von Voilàp sind verpflichtet, unter Einhaltung der von Voilàp festgelegten Verfahren und Bestimmungen angemessene und kohärente Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen und geschützten Informationen des Unternehmens zu ergreifen und insbesondere
- auf die Dokumente entsprechende Felder aufzubringen, um das ausschließliche Eigentum hervorzuheben;
- unbefugten Zugriff auf und die Verbreitung von vertraulichen und geschützten Informationen zu verhindern
- alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Privatsphäre einzuhalten.
3.6.
Verbotenes Verhalten am Arbeitsplatz
Jegliches illegale Verhalten oder jegliche Form von Missbrauch, Bedrohung
BEZIEHUNGEN ZU DRITTEN
oder Aggression gegen Personen oder Unternehmenseigentum ist am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten.
Die Adressaten sind verpflichtet, jedes Verhalten dieser Art und in jedem Fall jeden mutmaßlichen Verstoß gegen Regeln, Richtlinien oder Verfahren ihrem Vorgesetzten zu melden, der unter Wahrung der Vertraulichkeit der Personalabteilung Bericht erstattet, die nach Durchführung der erforderlichen Kontrollen und Bewertungen eine beratende Funktion gegenüber dem Verwaltungsrat ausübt und eine Stellungnahme zu den zu ergreifenden Maßnahmen abgibt.
3.7.
Sicurezza e salute sul luogo di lavoro
Voilàp garantiert Arbeitsbedingungen, die die Würde des Einzelnen respektieren, sowie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, auch durch die Verbreitung einer Kultur der Sicherheit und des Risikobewusstseins, die ein verantwortungsvolles Verhalten aller fördert.
In diesem Sinne ist jeder Adressat aufgerufen, persönlich zur Erhaltung der Qualität des Arbeitsumfelds beizutragen.
Das Unternehmen verpflichtet sich
- Zur Durchführung von sicheren Aktivitäten zum Schutz der Gesundheit seiner Mitglieder, Mitarbeiter und Angestellten sowie der Gemeinschaft in der Umgebung seiner Standorte, wobei die operativen Strategien mit der Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltpolitik des Unternehmens in Einklang gebracht werden.
- Zur regelmäßigen Überprüfung der Leistung und Effizienz seiner Systeme zur Erreichung seiner Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltziele.
3.8.
Internes Kontrollsystem
Voilàp fördert und verbreitet auf allen Unternehmensebenen die Kultur der Kontrolle und sensibilisiert seine Mitarbeitenden für die Bedeutung des internen Kontrollsystems und die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Unternehmensverfahren bei der Ausführung der Arbeitstätigkeiten.
Unter internen Kontrollen sind alle Instrumente zu verstehen, die notwendig oder nützlich sind, um die Aktivitäten des Unternehmens zu leiten, zu verwalten und zu überprüfen, mit dem Ziel, die Einhaltung von Gesetzen und Unternehmensverfahren zu gewährleisten, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen, die Aktivitäten effizient zu verwalten und genaue und vollständige Buchhaltungs- und Finanzdaten zu liefern.
Voilàp ist besonders darauf bedacht, eine vertrauensvolle Beziehung zu allen möglichen Gesprächspartnern, Personen, Gruppen oder Institutionen aufzubauen, deren Beitrag zur Verfolgung der Unternehmensmission notwendig ist, sowie zu Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Partnern, öffentlichen Einrichtungen, dem Markt und Gewerkschaften, deren Interessen direkt oder indirekt von den Aktivitäten der Gruppe beeinflusst werden können.
Bei der Ausübung seiner Tätigkeit hält sich Voilàp an die Grundsätze der Loyalität und Fairness und verlangt von allen Adressaten, sich in jeder Beziehung, die sie eingehen, ehrlich, transparent und gesetzeskonform zu verhalten und kein korruptes und/oder kollusives Verhalten oder unzulässige Bevorzugung zu tolerieren.
Es ist den Adressaten untersagt, im Rahmen der für Voilàp ausgeübten Tätigkeiten Geschenke, Zuwendungen und/oder andere persönliche oder sonstige Vorteile zu gewähren/anzubieten und/oder anzunehmen/ anzuerkennen, die auch nur den geringsten Verdacht erwecken könnten, im Interesse und im Namen der Gruppe gehandelt zu haben, mit Ausnahme von Geschenken von geringem Wert, die auf normale Höflichkeitsbeziehungen oder Geschäftspraktiken zurückzuführen sind.

4.1.
Beziehungen zu den Kunden
Voilàp stützt seine Beziehungen zu allen Kunden, ob privat oder öffentlich, auf die Grundsätze der Integrität, Ehrlichkeit, Fairness, des Respekts und des gegenseitigen Vertrauens sowie der Professionalität.
Handelt es sich bei den Adressaten von Beratungstätigkeiten um öffentliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, auch aus der Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene (im Folgenden als „öffentliche Verwaltung“ bezeichnet), muss die Ausübung dieser Beziehungen durch die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze gekennzeichnet sein und den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Fairness und Transparenz entsprechen
4.2.
Beziehungen zu den Lieferanten
In ähnlicher Weise pflegt Voilàp die Beziehungen zu seinen Lieferanten mit Loyalität, Fairness und Professionalität und fördert so eine kontinuierliche Zusammenarbeit und solide, dauerhafte Vertrauensbeziehungen.
Die Auswahl der Lieferanten und die Festlegung der Bedingungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen erfolgen auf der Grundlage objektiver und unparteiischer Bewertungen, die sich auf die Qualität, den Preis, Themen der Nachhaltigkeit und die geleisteten Garantien stützen.
Das Unternehmen beachtet in seinen Beziehungen zu seinen Lieferanten die folgenden Grundsätze:
- Einkaufstätigkeiten werden durch die entsprechende Abteilung durchgeführt.
- Das Unternehmen praktiziert und billigt keine Form der „Gegenseitigkeit“ mit Lieferanten: die von Voilàp erfragten Waren/Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage ihres Wertes in Bezug auf Preis und Qualität sowie ihrer Merkmale in Bezug auf die Nachhaltigkeit ausgewählt und gekauft.
- Alle Verhandlungen mit einem Lieferanten, ob tatsächlich oder potenziell, müssen sich ausschließlich auf die Waren und Dienstleistungen beziehen, über die mit dem Lieferanten verhandelt wird.
- Adressaten, die für den Kauf von Waren und Dienstleistungen zuständig sind, dürfen von Lieferanten in keiner Weise unter Druck gesetzt werden.
Das Eingehen von Verpflichtungen und die Verwaltung der Beziehungen zu aktuellen und potenziellen Lieferanten muss in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Unternehmens zu Interessenkonflikten und zur Unternehmensführung erfolgen.
Die Lieferanten werden über die Existenz des Ethikkodexes und die entsprechenden Verpflichtungen informiert. Zu diesem Zweck werden spezifische Klauseln in die einzelnen Verträge aufgenommen. Ebenso werden die Lieferanten auf den Verhaltenskodex aufmerksam gemacht und dazu angehalten, sich an dessen Bestimmungen zu halten.
4.3.
Beziehungen zu öffentlichen Institutionen
Die Beziehungen zu nationalen, EU- und/oder internationalen öffentlichen Institutionen sowie zu Beamten oder Personen, aus öffentlichen Institutionen, d. h. zu Organen, Vertretern, Bevollmächtigten, Persönlichkeiten, Mitgliedern, Angestellten, Beratern, Personen, die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind, öffentlichen Institutionen, Aufsichtsbehörden und/oder anderen unabhängigen Verwaltungsbehörden, müssen durch die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze gekennzeichnet sein; diese Beziehungen werden ausschließlich den Personen anvertraut, die auf der Grundlage der aktuellen Übertragungen und Vollmachten, die von den Verwaltungsräten der jeweiligen Unternehmen erteilt wurden, dazu befugt sind.
Voilàp verpflichtet sich, gegenüber den oben genannten Personen, mit denen es in irgendeiner Funktion zu tun hat, ein Höchstmaß an Kooperation, Transparenz und Fairness zu wahren.
4.4.
Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung
Die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung (darunter beispielsweise öffentliche Einrichtungen, auch aus der Wirtschaft, lokale, nationale oder internationale öffentliche Einrichtungen und/oder Unternehmen, Konzessionäre öffentlicher Dienstleistungen und/oder Personen, die mit öffentlichen Dienstleistungen betraut sind) und zu Beamten oder Personen, die mit öffentlichen Dienstleistungen betraut sind, und in jedem Fall jede Beziehung öffentlicher Natur, müssen immer von der strikten Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, der Grundsätze der Transparenz, der Ehrlichkeit und der Fairness geprägt sein und dürfen die Integrität und das Ansehen von Voilàp in keiner Weise beeinträchtigen.
Das Management der Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung oder der Beziehungen, die in jedem Fall öffentlicher Natur sind, ist ausschließlich den zu diesem Zweck ernannten und autorisierten Unternehmensfunktionen vorbehalten.
In seinen Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung darf Voilàp die Entscheidungen der betroffenen Verwaltungen nicht unangemessen beeinflussen, insbesondere nicht die Beamten, die mit diesen Verwaltungen verhandeln oder in deren Namen Entscheidungen treffen.
Während einer geschäftlichen Verhandlung oder einer Geschäftsbeziehung, einschließlich einer kommerziellen, mit der öffentlichen Verwaltung in Italien oder in anderen Ländern, müssen die damit betrauten Adressaten ein Verhalten unterlassen, das den oben Grundsätzen zuwiderläuft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
- das Anbieten oder Gewähren von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder geschäftlichen Vorteilen für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die an der Verhandlung oder Beziehung beteiligt sind, oder für deren Familienangehörige.
- das Anbieten oder Annehmen von Geschenken oder anderen Vergünstigungen, es sei denn, es handelt sich kommerzielle Gefälligkeiten von geringem Wert.
- Das Machen von rechtswidrigen Angaben oder das Verschweigen von Tatsachen sofern dies von der öffentlichen Verwaltung gefordert wurde.
4.5.
Beziehungen zu Dritten
Bei der Qualifikation, Auswahl, Verwaltung und Überwachung von Dritten, mit denen Voilàp in Beziehung tritt, müssen die Adressaten die in diesem Ethikkodex enthaltenen Grundsätze einhalten und gemäß den Bestimmungen der von der Gruppe angenommenen spezifischen Verfahren handeln, um die höchsten ethischen Standards bei der Beschaffung von Waren und/oder Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die Beziehungen zu Dritten müssen im Allgemeinen von der Achtung der Rechtmäßigkeit im weitesten Sinne geprägt sein sowie von dem Streben nach fairer Leistungserbringung, der Loyalität in den Beziehungen, nach der Anerkennung der Professionalität und Kompetenz des Ansprechpartners.
Vor der Aufnahme von Beziehungen oder dem Abschluss von Verträgen mit Mitarbeitern oder Dritten ist es notwendig, sich über die Reputation und die Integrität der Gegenpartei zu informieren.
Voilàp verpflichtet sich, von Dritten, mit denen es in Beziehungen tritt, die Einhaltung von Verhaltensgrundsätzen zu verlangen, die mit den eigenen Grundsätzen übereinstimmen, da dies von grundlegender Bedeutung für den Aufbau oder die Fortführung einer Geschäftsbeziehung ist.
Dritte werden über die Existenz des Ethikkodexes und die entsprechenden Verpflichtungen informiert, und zu diesem Zweck werden spezifische Klauseln in die einzelnen Verträge aufgenommen.

VERBREITUNG DES ETHIKKODEXES, MELDUNGEN UND SANKTIONEN
5.1. Kommunikation
Der Ethikkodex wird allen internen und externen Stakeholdern zur Kenntnis gebracht und auf der Website der Voilàp-Gruppe veröffentlicht. Die Gruppe informiert alle Adressaten über die Bestimmungen und die Anwendung des Kodex und besteht auf dessen Einhaltung. Insbesondere verbreitet Voilàp den Kodex bei den Adressaten und interpretiert und klärt gegebenenfalls die im Ethik-Kodex enthaltenen Bestimmungen.
Um Angemessenheit, Umsetzung und Einhaltung des Kodexes zu gewährleisten, wird das Unternehmen außerdem: Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, die Umsetzung des Kodexes durch die Adressaten zu fördern; die tatsächliche Einhaltung des Kodexes regelmäßig überprüfen; das Dokument entsprechend den sich von Zeit zu Zeit ergebenden Bedürfnissen aktualisieren.
Die Adressaten sind daher verpflichtet, aktiv an den vom Unternehmen organisierten Schulungsmaßnahmen zu diesen Themen teilzunehmen und jeden vermuteten Verstoß gegen den Ethikkodex unverzüglich zu melden.
5.2 Verstöße und Sanktionskonsequenzen
Die Beschäftigten und alle im Namen und Auftrag der Gruppe tätigen Personen, die aufgrund ihrer Funktionen in den Besitz von Informationen über Praktiken kommen, die nicht mit den Verhaltensregeln und Grundsätzen dieses Ethikkodexes in Einklang stehen, sind verpflichtet, über die geeigneten Kanäle eine fundierte Meldung zu machen, die auf präzisen und übereinstimmenden Fakten beruht.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Vorschrift über das Whistleblowing, die in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 erlassen wurde, um die Meldungen von Fehlverhalten zu fördern, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der Einrichtung untergraben („Meldungen”), hat das Unternehmen in diesem Zusammenhang einen speziellen Kanal eingerichtet.
Das Unternehmen betrachtet die Einhaltung dieses Dokuments als einen integralen Bestandteil der Verpflichtungen, die sich aus der Beziehung zwischen den Adressaten und dem Unternehmen ergeben.
Die Einhaltung der Grundsätze des vorliegenden Ethikkodexes ist Teil der vertraglichen Verpflichtungen, die die Mitarbeitenden gemäß den geltenden Gesetzen eingegangen sind, mit der Folge, dass jeder etwaige Verstoß gegen die in diesem Kodex genannten Grundsätze eine Nichterfüllung der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen darstellen kann.
Im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen die in diesem Ethikkodex enthaltenen Bestimmungen und/oder gegen die Verfahren oder die Bestimmungen der hierin genannten Gesetze können zum Schutz der Interessen des Unternehmens geeignete Maßnahmen gegen die für diese Verstöße verantwortlichen Adressaten ergriffen werden, die im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Beendigung der Beziehung und zum Ersatz des erlittenen Schadens führen können.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1.
Genehmigung des Ethikkodexes und seiner Änderungen
Dieser Ethikkodex wird von den Verwaltungsräten der einzelnen Unternehmen der Voilàp-Gruppe mit Beschlüssen vom Mai 2025 genehmigt.
Alle Änderungen und/oder Aktualisierungen werden von den jeweiligen Verwaltungsräten genehmigt und den Adressaten umgehend mitgeteilt.
